Innovationsförderung für Eine aktualisierte Zusammenfassung aller Fördermöglichkeiten Gunter Maetze Beauftragter für Innovation und Technologie (BIT) der Handwerkskammer Ulm Gunter Maetze Dipl.-Ing.(FH) Telefon: 0731 1425-6385 E-Mail: g.maetze@hwk-ulm.de Inhalt Informationsquellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen (Brennstoffzellen-KWK-Richtlinie, Bund) Wärmewende im Heizungskeller Brennstoffzellen- Heizgeräte (Land BW) BAFA-Zuschuss für Mini-KWK-Anlagen Förderprogramm der Stadt Ulm (NIP Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie: nur F+E-Projekte) 1
Informationsquellen www.foerderinfo.bund.de (Förderwegweiser) www.foerderportal.bund.de (Bund, Suchmaske) www.foerderdatenbank.de (Land, Bund, EU, Suchmaske) www.foerderkatalog.de (>100.000 geförderte Vorhaben) www.foerderdatenbank.de (Land, Bund, EU, Suchmaske) 2
Hinweis Grundsätzlich gilt: mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht begonnen worden sein. Andernfalls gilt die Vorgehensweise als förderschädlich. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz Modernisierung und Neubau Netzbetreiber müssen KWK-Anlagen an ihr Netz anschließen, Strom abnehmen und vergüten 2 Förderarten: 10 Jahre oder 30.000 Stunden der Kunde hat die Wahl Ziel: Anteil Stromerzeugung aus KWK bis 2020 auf 25% erhöhen Reform 2015? 3
Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Ziel und Gegenstand Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert Investitionen in hocheffiziente brennstoffzellenbasierte Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Gefördert werden große KWK-Anlagen zur Energieversorgung größerer Liegenschaften bzw. von Industrieanlagen sowie Anlagen zur Hausenergieversorgung bis 20 kw elektrischer Leistung (Achtung: EEG-Umlage auf eigenverbrauchten Strom fällt an!) 4
Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Voraussetzungen Die KWK-Anlagen müssen im Vergleich zur getrennten Erzeugung Primärenergieeinsparungen erbringen und der Definition der EU für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zur Energieeffizienz entsprechen. Die Anlagen sind im Bundesgebiet zu errichten. Antragsteller müssen die notwendige Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen sowie eine ausreichende Bonität nachweisen. Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Voraussetzungen Im Bereich der Hausenergieversorgung müssen mindestens fünf Anlagen beantragt werden, die in der Liste der förderfähigen KWK- Anlagen im Programm Klimaschutzinitiative Mini-KWK-Anlagen aufgeführt und über einen Wartungsvertrag betreut werden. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Von der Förderung ausgenommen sind Hersteller der förderfähigen Anlagen oder deren Komponenten. 5
Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses: 9600 pro 1kW el. Die Höhe der Förderung wird in Aufrufen zur Antragseinreichung mit einheitlich geltenden Fördersätzen sowie Höchstbeträgen festgelegt. Die Fördersätze werden degressiv ausgestaltet. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Brennstoffzellen für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 6
Wärmewende im Heizungskeller Wärmewende im Heizungskeller 7
Wärmewende im Heizungskeller Ziel und Gegenstand Das Land Baden-Württemberg unterstützt Investitionen in, die im privaten und gewerblichen Bereich beispielsweise zur Wärmebereitstellung für Wohn- und Nichtwohngebäude oder Prozesswärme eingesetzt werden. Gefördert werden der Erwerb, Beschaffung und Installation hocheffizienter Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mikro-KWK) auf Basis von Brennstoffzellentechnologien im Leistungsbereich bis 10 kw el. Ziel ist die zeitnahe Marktintegration möglichst vieler klimaschonender zu möglichst konkurrenzfähigen Preisen. Wärmewende im Heizungskeller Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer (d.h. Mieter oder Pächter) in Baden-Württemberg gelegener Immobilien. 8
Wärmewende im Heizungskeller Voraussetzungen Die Förderung erfolgt mit unterstützender Tätigkeit sogenannter Nachfragebündler (z.b. Energieversorger, Kommunen, regionale Energieagenturen, Contractoren). Die Nachfragebündler verbreiten in Zusammenarbeit mit den Herstellern die Information über das Programm in ihrem Wirkungsgebiet, akquirieren interessierte Antragssteller, prüfen die Objektvoraussetzungen und unterstützen diese bei der Antragstellung. Wärmewende im Heizungskeller Voraussetzungen Die zu fördernde Brennstoffzellen-Mikro-KWK-Anlage muss der Definition der EU für hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung zur Energieeffizienz entsprechen, einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 30% und einen Gesamtwirkungsgrad von mindestens 82% aufweisen. Für das Brennstoffzellen-Heizgerät muss ein Wartungsvertrag über eine Dauer von mindestens 10 Jahren vorgelegt werden. Die Anlage ist mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu betreiben. 9
Wärmewende im Heizungskeller Voraussetzungen Die Installation des Brennstoffzellen-Heizgeräts muss von einem hierfür qualifizierten Handwerksunternehmen durchgeführt werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen, Prototypen (weniger als zehn erstellte Anlagen) und gebrauchte Anlagen sowie Eigenleistungen und laufende Kosten. Wärmewende im Heizungskeller Art und Höhe der Förderung Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leistung und beträgt 8.000 EUR pro kw el, für den Leistungsanteil bis 1 kw el, 2.500 EUR pro kw el, für den Leistungsanteil über 1 kw el bis 3 kw el, 1.000 EUR pro kw el, für den Leistungsanteil über 3 kw el bis 10 kw el, max. jedoch 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben. 10
BAFA: Zuschuss für Mini-KWK s BAFA: Zuschuss für Mini-KWK s Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bis max. 20 kw el.: nicht rückzahlbare Zuschüsse Bonusförderung für besonders effiziente Anlagen seit 2014 Wegfall der jährlichen Degresssion Förderbetrag je kw el.: 11
BAFA: Zuschuss für Mini-KWK s Weitere Fördervoraussetzungen Die Anlagen dürfen nicht in einem Gebiet mit einem Anschluss- und Benutzungsgebot für Fernwärme liegen und müssen mit einem Wartungsvertrag betreut werden. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Volumen von mindestens 60 Liter pro installierte Kilowatt thermisch (kw th ), einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements. Anlagen ab 10 Kilowatt elektrisch müssen mit Informations- und Kommunikationstechnik ausgestattet sein, um Signale des Strommarktes empfangen zu können und technisch in der Lage sein, auf diese zu reagieren. BAFA: Zuschuss für Mini-KWK s Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen Förderfähige Mini-KWK-Anlagen müssen die Anforderungen der EU-KWK- Richtlinie für Kleinstanlagen deutlich übertreffen. Die Primärenergieeinsparung gegenüber der getrennten Erzeugung von Wärme und Strom muss bei Anlagen bis 10 Kilowatt elektrisch mindestens 15 Prozent und bei Anlagen von 10 Kilowatt elektrisch bis einschließlich 20 Kilowatt elektrisch mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem ist ein Gesamtnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent einzuhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss vom Hersteller anhand von Prüfstands- und Referenzmessung durch Vorlage eines Prüfgutachtens eines unabhängigen Prüfinstituts nachgewiesen werden 12
Förderprogramm der Stadt Ulm Förderprogramm der Stadt Ulm das sind noch die alten Werte! gekoppelt an die BAFA-Förderung! 13
Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Wissenschaftliche Betreuung durch die Zentrale Leitstelle für Technologie-Transfer im Handwerk am Heinz Piest Institut in Hannover (Netzwerk: www.bistech.de ) 14