Ausführungsbestimmung der KultourZ. GmbH für die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2014

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Ausführungsbestimmung der KultourZ. GmbH für die Organisation und Durchführung des Weihnachtsmarktes 2014 Zu 1 Zwickauer Weihnachtsmarkt Die Kultur, Tourismus und Messebetriebe Zwickau GmbH (Kultour Z. GmbH) veranstaltet den Zwickauer Weihnachtsmarkt als Spezialmarkt nach 68 Abs. 1 der Gewerbeordnung und ist Träger des Veranstaltungsrisikos. Ihr obliegt es, im Rahmen ihrer unternehmerischen und gestalterischen Freiheit als Veranstalter, die optische und inhaltliche Ausgestaltung des Zwickauer Weihnachtsmarktes und die alleinige Auswahl und Zulassung von Teilnehmern vorzunehmen. Unter Beachtung der nachfolgend genannten Ausführungsbestimmungen bietet die Kultour Z. GmbH Händlern, Schaustellern, Gastronomen, Handwerkern, Künstlern und Vereinen (Bewerber) die Möglichkeit, sich für die Teilnahme am Zwickauer Weihnachtsmarkt zu bewerben. Zu 2 Markplatz, Markttage, Marktzeiten Der Zwickauer Weihnachtsmarkt findet auf dem Hauptmarkt, Marienplatz, Kornmarkt, Keplerstraße und weiteren angrenzenden Flächen statt. Veranstaltungsdauer: Auf allen Flächen vom 25.11. bis 23.12.2014 Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr Freitag und Samstag von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr Sonntag von 11:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Während dieser Öffnungszeiten besteht durch den Teilnehmer am Zwickauer Weihnachtsmarkt Betreiberpflicht der Verkaufshütte / Einrichtung. Für die Zeiten zwischen Marktzeiten erfolgt die Bewachung der Marktfläche. Eine Gewähr, dass der Zwickauer Weihnachtsmarkt tatsächlich, zur angegebenen Zeit oder in dem genannten Umfang stattfindet, wird nicht übernommen! Des Weiteren behält sich KULTOUR Z. GmbH vor, die Dauer und die Öffnungszeiten des Zwickauer Weihnachtsmarktes bei Erfordernis zu verändern. Zu 3 Gegenstand des Marktes Auf dem Zwickauer Weihnachtsmarkt in der Stadt Zwickau dürfen im Sinne dieser Marktordnung nur die nachfolgend aufgeführten Waren, Sortimente und Leistungen (Anbietergruppen) feilgeboten werden. Dabei sollten diese möglichst in unmittelbarem Zusammenhang zur Adventszeit/Weihnachtszeit stehen. Zugelassene Anbietergruppen unter Beachtung der Ausführungsbestimmungen 9 (1) Punkte A bis D Verkaufseinrichtungen (zugelassene Verkaufshütten / Einrichtungen): 1. Weihnachtstypische Sortimente - Holzschnitzereien und Holzspielzeug (bevorzugt aus dem erzgebirgischen und vogtländischen Raum) - Advents-, Weihnachts- und Tannenbaumschmuck - Weihnachtsbeleuchtung und diesbezügliche Ersatzteilsortimente, Baumständer, Kerzen

2. Gebrannte Mandeln und Nüsse, glasierte Früchte, Süßwaren, Waffeln - Herstellung und Verkauf von gebrannten Mandeln und Nüssen, Popcorn, glasierten Früchten, Maroni, Zuckerwatte, Süßwaren, Kräuterbonbons, Waffel- und Schmalzbäckerei 3. Imbiss / Getränke - Imbisssortiment: Pfannengerichte, Brat- und Heißwurst, Fleischspieße, Eintöpfe, Grillhähnchen, Bratfisch, Fischbrötchen, Kartoffelpuffer, Eierkuchen u. a. m. zum Verzehr an Ort und Stelle - Ausschank von alkoholhaltigen und alkoholfreien Heiß- und Kaltgetränken zum Verzehr an Ort und Stelle. - Der Verkauf und der Ausschank von Bier sind nicht zulässig! - Der Ausschank von Spirituosen und von kostenlosen Proben kann zugelassen werden, wenn dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der präsentierten Leistung (Hersteller der Spirituosen) steht. Die Zubereitung von Speisen und Getränken darf nur in den Imbisseinrichtungen erfolgen! Der Ausschank von Getränken ist nur Imbiss- / Getränkeanbietern gestattet! 4. Lebens- und Genussmittel vorzugsweise in weihnachtlicher Umverpackung - weihnachtliche Backwaren, Lebkuchen, Pfefferkuchen u.ä. - Dauerwurstwaren (kein Aufschnitt) und Schinken möglichst mit Räucherei, Geflügel, Wildspezialitäten u. ä. m. - Molkereierzeugnisse, vorzugsweise Käsereierzeugnisse - Gewürze, Tee, Imkereierzeugnisse - weihnachtstypisches Obst, Nüsse und Trockenfrüchte - Fischereierzeugnisse möglichst mit Räucherei - Säfte, Weine und Spirituosen in handelsüblichen Mehrwegverpackungen 5. Geschenkartikel - Glas-, Porzellan-, Keramik- und Kristallwaren - Täschner- und Kleinlederwaren, Fellkleinartikel - Modeschmuck, Messing-, Kupfer-, Zinnartikel, Uhren, Mineralien - Kosmetikartikel - Adventsgestecke und -kränze, Topfpflanzen und Floristikbedarf 6. Sonstige marktypische Ergänzungssortimente - Schals, Mützen, Handschuhe - Tisch- und Haushaltwäsche - Wolle, Pullover/Strickwaren - Strumpfwaren, Hemden, Krawatten, Kindersachen, Nachtwäsche (keine Dessous) - Hausschuhe - Haushaltswaren - Korbwaren - Spielwaren 7. Schaustellergeschäfte - Kinderfahrgeschäfte - weihnachtlich gestaltete Verlosung Darüber hinausgehende Sortimente oder Leistungen sind ausgeschlossen!

Zu 4 Marktvertrag / Standplätze Interessenten (Bewerber) die sich für den Zwickauer Weihnachtsmarkt bewerben, haben zu beachten, dass: - der Bewerber über eine gültige Gewerbelegitimation / Eintragung im Vereinsregister (Gewerbeanmeldung, Reisegewerbekarte, Vereinsregisterauszug) verfügen muss. - für die Außendekoration der Verkaufshütte / Einrichtung nur natürliches Tannengrün und Naturgirlande mit klassischem und regionaltypischem Weihnachtsschmuck (Schleifen, Kugeln etc.) zulässig sind. Ausnahmen bilden aus hygienischen Gründen Imbiss- und Getränkeanbieter. Handelsübliche Dekorationselemente aus Kunststoff sind nicht zulässig - Werbeaufsteller / sonst. Eigenwerbung außerhalb der Verkaufshütte / Einrichtung ausdrücklich untersagt ist und nur eine Sortimentsbeschilderung und die Firmierung in der Verkaufshütte / Einrichtung zugelassen sind - das Dach / der Giebel als äußere Dekorationsfläche für einen weihnachtlich / märchenhaften oder passend zum Sortiment gestalteten Hintergrund bei Beachtung der Wetterfestigkeit und Sturmsicherheit zu nutzen ist - die Dachaufbauten durch traditionelle weihnachtliche Gestaltung u. a. mit beweglichen Figuren (keine handelsübliche Dekorationselemente aus Kunststoff) weiter zu entwickeln sind - bei der Innendekoration die Verkaufshütte / Einrichtung vollständig (Wandflächen, Decken und Regalbretter) mit Stoff bzw. im Imbiss- und Lebensmittelbereich mit Folie entsprechend der Brandschutz- und Hygienevorschriften, auszukleiden sind und Leucht- und Neonfarben nicht zulässig sind - neben Lichterketten Strahlerlampen zugelassen sind und die Lampenausführung zur weihnachtlichen Dekoration und zur Verkaufseinrichtung passen muss. Lauflichter, Blinkleuchten, farbige Lichterketten / Glühlampen in Leucht- und Neonfarben nicht zugelassen sind und die Elektroinstallationen nur in wassergeschützter Ausführung entsprechend VDE zugelassen sind. Die Abnahmebescheinigung durch eine autorisierte Elektrofirma ist Kultour Z. GmbH auf Verlangen beim Aufbau vorzulegen. - Imbissanbieter o. Anbieter ähnlicher Sortimente mindestens zwei (2) eigene Abfallbehälter nach dem vom Veranstalter vorgegebenen Prinzip (Stehtisch mit integriertem Abfallbehälter) aufzustellen haben - im Falle des Zustandekommens eines Vertrages, gilt bei Imbiss- / Getränkeanbietern das Aufstellen von zwei Stehtischen, als vertraglich vereinbart. - das Aufstellen von weiteren Stehtischen, Schutzschirmen und anderen Einrichtungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Imbiss- und / oder Getränkeausschankständen stehen, nur mit schriftlicher Zustimmung von KULTOUR Z. GmbH zulässig und kostenpflichtig ist. - die Verwendung von Einweggeschirr, Einwegbesteck und der Verkauf von Getränken in Einwegverpackungen im vorgenannten Sinne nicht zulässig sind! Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der KULTOUR Z. GmbH als Veranstalter zulässig. - die Abgabe von Getränken nur in Keramiktassen zu erfolgen hat. Die Keramiktassen werden durch KULTOUR Z. GmbH oder durch einen von KULTOUR Z. GmbH benannten Dritten bereitgestellt. Das Spülen benutzter Tassen durch den Weihnachtsmarktteilnehmer ist untersagt. Dieser Punkt ist nicht verhandelbar. Er ist fester Bestandteil eines eventuellen Vertrages und zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen einer Ausschankerlaubnis durch den Veranstalter.

Bewerbungen zur Teilnahme am Zwickauer Weihnachtsmarkt 2014 sind unter Beachtung der vorgenannten Bedingungen und unter Nutzung des Antragsformulars an die Kultour Z. GmbH, Geschäftsbereich Tourismus & Märkte, Hauptstraße 6, 08056 Zwickau, (Telefon 0375 / 27 13 251) einzureichen. Das erforderliche Antragsformular (Schrift- und Formerfordernis) erhält der Bewerber unter der vorgenannten Adresse oder unter www.kultour-z.de I Tourismus & Märkte. Bewerbungsschluss ist der 15.05.2014 (Posteingang bei Kultour Z. GmbH). Es erfolgt keine Eingangsbestätigung. Die Zulassung / das Vertragsangebot ergeht durch Kultour Z. bis zum 31.08.2014, Absagen bis zum 14.09.2014 an den Bewerber. Gleichzeitig ist von jedem Bewerber ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 11,90 incl. der gesetzl. Mwst. je Bewerbung durch Überweisung auf die Konto-Nummer 2242009926 der Kultour Z. GmbH bei der Sparkasse Zwickau, BLZ 870 550 00, IBAN- DE71 8705 5000 2242 009926, BIC: WELADED1ZWI unter dem Verwendungszweck Bearbeitungsentgelt Weihnachtsmarkt 2014, spätestens bis zum 15.05.2014 (Zahlungseingang) zu entrichten. Die Zahlung des Bewerbungsentgeltes gilt auch bei verspätet eingereichten Bewerbungen. Eine Verrechnung oder Rückerstattung des Bewerbungsentgeltes erfolgt, unabhängig von einer Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung, nicht. Nicht formgerechte, unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen, Bewerbungen für die das Bearbeitungsentgelt nicht fristgemäß / nicht vollständig eingezahlt wurde, werden nicht berücksichtigt. Maßgebend für die Wahrung der Frist ist das Datum des Posteingangstempels der Kultour Z. GmbH bzw. das Datum des Zahlungseingangs. Bereits eingereichte Bewerbungen, die die geforderten Angaben nicht enthalten, müssen bis zum Bewerbungsschluss (Posteingang bei Kultour Z. GmbH) vervollständigt sein. Zugelassen werden vorzugsweise Bewerber, deren Waren / Angebote zum Advent bzw. zum Weihnachtsfest in enger Beziehung stehen oder üblicherweise als Weihnachtsgeschenke verwendet werden. Insbesondere Bewerbungen aus den kleinhandwerklichen Bereichen, wie Töpferei, Glasbläserei, Zierkerzenherstellung, Holzverarbeitung, Klöppeln usw., sind erwünscht. Dabei sollten handwerkliche Vorführungen mit eingeschlossen sein. Bei Waren aus dem Bereich der Spielwarenproduktion und des Kunsthandwerkes werden Anbieter traditioneller Erzeugnisse des erzgebirgischen und des vogtländischen Raumes (Nachweis erforderlich) bevorzugt berücksichtigt. Darüber hinaus werden in angemessenem Umfang marktübliche Ergänzungssortimente zugelassen. Die Kultour Z. GmbH behält sich im Rahmen ihrer Gestaltungsfreiheit vor, abweichend von 3(1) Anbietergruppen und von 9(1) Zugelassene Verkaufshütten / Einrichtungen, besonders attraktive und dem Zweck eines Weihnachtsmarktes entsprechende Verkaufshütten, Verkaufswagen, Einrichtungen oder Sortimente, als Ausnahmen zuzulassen. Dies gilt sinngemäß auch bei nicht fristgemäß zugegangenen Bewerbungen. Darüber hinaus behält sich die KULTOUR Z. GmbH als Veranstalter das Recht vor, bei Mangel an Bewerbern in den verschiedenen Branchen / Anbietergruppen, geeignete Anbieter zur Teilnahme am Zwickauer Weihnachtsmarkt anzuwerben. Zu 5 Entgelte / sonstige Kosten Entgelte und sonstige Kosten werden auf Grundlage der im Veranstaltungsjahr bestehenden Tarife und Preisentwicklungen und in Abhängigkeit von der Veranstaltungsdauer berechnet. Für die Vorführung handwerklicher Leistungen können bis 20 % Nachlass auf das Entgelt der Flächennutzung gewährt werden. Die Kostenrechnung wird dann Bestandteil des Vertrages. Der Bewerber erhält mit dem Vertragsangebot die Kostenaufstellung, auf der Grundlage seiner konkreten, vollständigen Bewerbungsunterlagen und in Abhängigkeit der zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Preislisten bzw. Tarife.

Zu 9 Verkaufseinrichtungen Zugelassene Verkaufshütten / Einrichtungen zum Zwickauer Weihnachtsmarkt 2014 für die Anbietergruppen nach 3(1) der Ausführungsbestimmungen: A. Eigene Verkaufshütten / Einrichtungen Anbietergruppen Pkt. 1, 2, 4 bis 7 in Holzstandoptik (als Anhänger möglich) in den Abmessungen: Frontlänge 2,00 m bis 5,00 m, Tiefe 2,00 m bis 2,50 m, Höhe (Giebel) bis 3,30 m, Satteldach mit Giebel nach vorn angeordnet, Dachfarbe: rot oder grün Die Verkaufshütten / Einrichtungen sind mit eigenem Stromzähler und FI-Schutzschalter auszustatten. Anschlusswert max. 2,00 kw. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Zustimmung durch KULTOUR Z. GmbH zulässig. Stromzähler müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Dazu ist unaufgefordert der Nachweis über die technische Prüfung des Zählers vorzulegen. Sogenannte Zugachsen etc. müssen nach dem Aufstellen entfernt / eingeklappt werden! B. Imbiss- / Getränkeeinrichtungen lt. Pkt 3. der Anbietergruppen, Bewerbung nur mit eigener Einrichtung in Holzstandoptik (als Anhänger möglich) in den Abmessungen: Frontlänge von 2,00 m bis 6,00 m, Tiefe von 2,00 m bis 2,50 m, Höhe (Giebel) max. 3,30 m, Satteldach mit Giebel nach vorn angeordnet, Dachfarbe: rot oder grün Imbiss- / Getränkeeinrichtungen sind mit eigenem Stromzähler und FI-Schutzschalter auszustatten. Anschlusswert max. 10,00 kw. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Zustimmung durch KULTOUR Z. GmbH zulässig. Stromzähler müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Dazu ist unaufgefordert der Nachweis über die technische Prüfung des Zählers vorzulegen. Sogenannte Zugachsen etc. müssen nach dem Aufstellen entfernt / eingeklappt werden! C. Miethütten werden nur für den Verkauf in den Größen: - 3,00 m x 2,50 m, incl. Elektro- Anschluss mit Zähler und Beleuchtung - 2,00 m x 1,80 m, incl. Elektro- Anschluss mit Zähler und Beleuchtung jeweils mit einem Anschlusswert von max. 2,0 kw bereitgestellt. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache und mit schriftlicher Zustimmung durch KULTOUR Z. zulässig. D. Anträge für Einrichtungen nach Schaustellerart, wie Kinderkarussells, Verlosungen o. ä., sind mit genauen Angaben der Abmessungen und Elt.- Anschlusswerte einzureichen. Die zum Einsatz kommenden Verkaufshütten / Einrichtungen sind durch den Nutzer in optisch ansprechender Form weihnachtlich zu schmücken, wobei die angebotene Leistung bzw. Ware gut erkenntlich sein muss (s. auch 4(1)).