Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Antrag. 18. Wahlperiode der Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/10820 18. Wahlperiode 11.01.2017 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 11. Januar 2017 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte zu. Es können bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2018. 2. Verfassungs- und völkerrechtliche Grundlagen Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Sie handeln bei ihrem Einsatz als Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS, von der nach Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht (Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015). Die internationale Gemeinschaft leistet damit der Aufforderung des Sicherheitsrats Folge, die irakische Regierung im Kampf gegen den IS zu unterstützen (vom Sicherheitsrat im Konsens angenommene Vorsitzerklärung vom 19. September 2014). Sie folgt ebenso der Aufforderung des Sicherheitsrats in Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 an die Mitgliedstaaten, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle des IS stehenden Gebiet in Syrien und im Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere vom IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie in erheblichen Teilen des Iraks und Syriens geschaffen haben.

Drucksache 18/10820 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Die Ausbildungsunterstützung wird auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-Dokument S/2014/440) hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation IS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. Der Einsatz zur Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß. 3. Auftrag Ausbildungsunterstützung als Beitrag zum nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Streitkräfte. 4. Aufgaben Für die an der Ausbildungsunterstützung beteiligten bewaffneten Streitkräfte ergeben sich folgende Aufgaben: Durchführung von militärischen Ausbildungslehrgängen für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie die irakischen Streitkräfte im Nordirak mit Schwerpunkt Raum Erbil, Übernahme der Koordinierungsverantwortung von militärischer Ausbildung im Nordirak für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan- Irak sowie die irakischen Streitkräfte, zeitlich begrenzt und in Rotation mit internationalen Partnern, Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber der irakischen Regierung, der Regierung der Region Kurdistan- Irak, den irakischen Streitkräften sowie den Sicherheitskräften der Regierung der Region Kurdistan-Irak und Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen den IS, beratende Unterstützung internationaler Partner in Ausbildungszentren im Raum Erbil und im Nordirak, Wahrnehmung von Konsultations- und Koordinierungsaufgaben zeitlich befristet auch in anderen Regionen des Irak, Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte. 5. Einzusetzende Fähigkeiten Für die an der Ausbildungsunterstützung beteiligten Kräfte der Bundeswehr werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt: Führung und Führungsunterstützung, Beratung und Ausbildung, Militärisches Nachrichtenwesen einschließlich Aufklärung, Eigensicherung und Schutz, logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung. Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den zur Führung der Unterstützungsmission gebildeten Stäben, Hauptquartieren und Verbindungselementen einschließlich der Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit und Lagebilderstellung eingesetzt.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/10820 6. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer Die Bundesministerin der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an der Ausbildungsunterstützung der irakischen Sicherheitskräfte einschließlich der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak die unter Nummer 5 genannten Kräfte und Fähigkeiten einzusetzen. Das Mandat ist bis zum 31. Januar 2018 befristet. 7. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht sowie nach den zwischen Deutschland und dem Irak sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken einer eventuellen Vorausstationierung, des Zuganges, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen. Die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen ist zur Durchsetzung des auf Ausbildungsunterstützung begrenzten Auftrages für deutsche Einsatzkräfte nicht vorgesehen. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst insbesondere den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte und eigenen Materials, des Personals und Materials von Partnernationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall unberührt. 8. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte umfasst im Schwerpunkt den Raum Erbil/Raum der Region Kurdistan-Irak. Aufenthalte außerhalb der Region Kurdistan-Irak erfolgen im Einzelfall zu Konsultations- und Koordinierungszwecken im ganzen Hoheitsgebiet des Irak. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten weiterhin in Stäben der internationalen Allianz gegen den IS insbesondere im Irak und in Kuwait eingesetzt werden. 9. Personaleinsatz Für die deutsche Beteiligung im Rahmen der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte können insgesamt bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Es können eingesetzt werden: - Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, - Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, - freiwillig Wehrdienst Leistende, - Reservedienst Leistende, die ihre Bereitschaft erklärt haben, an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen. Für Phasen der Herstellung der personellen, materiellen und infrastrukturellen Einsatzbereitschaft sowie zum Aufwuchs des Einsatzkontingentes und der entsprechenden Maßnahmen der Rückverlegung, im Rahmen von Personalwechseln und Notsituationen, darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.

Drucksache 18/10820 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des 63c des Soldatenversorgungsgesetzes. 10. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte werden für den Zeitraum 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2018 voraussichtlich insgesamt rund 34,9 Mio. Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2017 rund 32,0 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2018 rund 2,9 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2017 wurde im Bundeshaushalt 2017 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2018 wird im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2018 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen werden.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/10820 Begründung Seit Beginn der internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS im Jahr 2014 konnte deren Vormarsch im Irak aufgehalten und deren territoriale Kontrolle auf wenige Kerngebiete zurückgedrängt werden. Im Norden des Landes ist es den Sicherheitskräften des Irak mit Unterstützung der internationalen Allianz gelungen, den IS wesentlich zu schwächen. Die Ausbildung und Ausrüstung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte haben dazu einen wichtigen Beitrag geleistet. Die bisherigen militärischen Erfolge, einschließlich der laufenden Operation zur Befreiung Mossuls zeigen: Der Ansatz, irakische Kräfte durch Ausbildung und Ausrüstung zum Kampf gegen den IS zu befähigen, ist wirksam. Die Ausbildungszentren im Irak, unter anderem in der Region Kurdistan-Irak, und die dort im Verbund mit internationalen Partnern geleistete Ausbildungsunterstützung haben nachhaltig zum Fähigkeitsaufbau beigetragen. Deutschland hat bisher insbesondere bei der Ausbildungsunterstützung für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak (Peschmerga) einen wichtigen Beitrag geleistet und im Kurdistan Training Coordination Center (KTCC) in Rotation mit internationalen Partnern die temporäre Koordinierungsverantwortung übernommen (zuletzt erneut am 14. Dezember 2016 von Italien). Seit Beginn der multinationalen Ausbildung am 15. Februar 2015 im Raum Erbil hat die Bundeswehr gemeinsam mit internationalen Partnern bereits über 12.000 Sicherheitskräfte im Nordirak ausgebildet. Dabei wurde dem von der Bundesregierung verfolgten Grundsatz der Inklusion und Ausbildung Angehöriger der Sicherheitskräfte aller Bevölkerungsgruppen auch durch die Ausbildung ethnischer und religiöser Minderheiten entsprochen. In geringerem Umfang wurden zudem irakische Streitkräfte in Deutschland ausgebildet. Die Ausbildungsunterstützung wurde auch im zweiten Einsatzjahr durch die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak bereitwillig angenommen. Insbesondere erwies sich als wichtig, dass Ausbildungsinhalte im Zuge des Fortschritts der irakischen Kräfte im Kampf gegen den IS an veränderte Bedarfe angepasst wurden. So konnte beispielsweise mit verstärkt abgehaltenen Kursen in den Bereichen Sanitätswesen und ABC-Abwehr wichtigen Erfordernissen Rechnung getragen werden. Im Rahmen der Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe hat Deutschland die 2014 begonnene materielle Unterstützung der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Zentralregierung fortgesetzt. Bisher sind seit September 2014 Waffen, Munition und Ausrüstung im Wert von über 90 Mio. Euro an die Peschmerga und die irakische Regierung, die nur nichtletale Ausrüstung erhalten hat, geliefert worden. Im Mittelpunkt dieses doppelten Ansatzes aus Ausbildung und Ausstattung stand bislang, bedarfsgenaue Ausbildungsinhalte zu vermitteln und gleichzeitig die Fähigkeit der irakischen Kräfte zu stärken, das gelieferte Material angemessen zu verwalten, zu lagern und instand zu setzen. Das Engagement im Rahmen der Ausbildungsunterstützung in Verbindung mit der durch Deutschland bereitgestellten Ausrüstungshilfe Irak ist regionaler Schwerpunkt der nationalen Ertüchtigungsinitiative ist erfolgreich. Die Terrororganisation IS bleibt auch weiterhin eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit. Auch Anschläge in Europa, z. B. in Brüssel, Nizza, Ansbach und zuletzt Berlin, sowie weitere vereitelte Anschlagsversuche haben im zweiten Jahr des Einsatzes erneut deutlich gemacht: Ungeachtet des Zurückdrängens des IS aus der Fläche in der Region geht von dieser Terrororganisation unverändert eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit aus. Vor diesem Hintergrund haben die Feststellungen der Resolutionen des VN-Sicherheitsrats, zuletzt Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015, fortdauernd Gültigkeit. Im Kampf gegen den IS sind weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden. Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit bisher im Irak erzielter Erfolge, insbesondere, um ein Wiedererstarken des IS zu verhindern und eine nachhaltige Stabilisierung des Irak zu ermöglichen, bleibt eine Fortsetzung des internationalen Engagements bis auf weiteres unverzichtbar. Nach der Befreiung Mossuls wird sich die Bedrohung durch den IS voraussichtlich verstärkt in Form asymmetrischer Bedrohungen, einschließlich terroristischer Aktivitäten im Untergrund, fortsetzen und ein großes Gefahrenpotenzial fortbestehen. Dabei werden die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak sowie die irakischen Streitkräfte absehbar in erheblichem Umfang gefordert bleiben, um die Bevölkerung zu schützen.

Drucksache 18/10820 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Schwerpunkt der deutschen Ausbildungsunterstützung bleiben mit Nordirak die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Gleichzeitig sollen nach Möglichkeit auch irakische Streitkräfte bedarfsorientiert noch stärker in die Ausbildung eingebunden werden. Dabei bleibt die bisherige Personalobergrenze von 150 Soldatinnen und Soldaten bestehen. Die deutsche militärische Unterstützung ist Teil eines breit angelegten deutschen Beitrags zur Stabilisierung der Region, zum Aufbau funktionsfähiger Staatlichkeit und zur Verhinderung und Eindämmung der vom IS ausgehenden regionalen und internationalen Bedrohung. Sie stellt einen weiteren Pfeiler unseres sicherheitspolitischen Engagements dar und dient damit unmittelbar deutschen Interessen von Stabilität und Sicherheit in der Region und in Europa. Die militärischen Maßnahmen bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen, vernetzten Ansatz. Neben der humanitären Hilfe sind im Irak die Stabilisierung und der Wiederaufbau der vom IS befreiten Gebiete im Zentralirak ein primäres Ziel. Hierdurch soll die Legitimität staatlicher Strukturen in den befreiten Gebieten gestärkt und eine Politik der nationalen Versöhnung der irakischen Regierung angeregt und unterstützt werden. Darüber hinaus ist die Bundesregierung in vom IS befreiten Gebieten über einen ungebundenen Finanzkredit i. H. v. 500 Mio. Euro im Bereich Stabilisierung unterstützend tätig. Im Rahmen entwicklungspolitischer Maßnahmen stabilisiert die Bundesregierung die aufnehmenden Gemeinden und schafft Bleibeperspektiven für Binnenvertriebene und syrische Flüchtlinge vor Ort. Langfristig soll im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ein Beitrag zu nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, guter Regierungsführung und Versöhnungs- und Dialogmechanismen in einem gesamtirakischen Ansatz geleistet werden, um die strukturellen Ursachen von Flucht wirksam mindern zu können. Die internationalen Bemühungen im Kampf gegen den IS werden von einer breiten internationalen Koalition getragen, die sich 2014 in Reaktion auf die territoriale Expansion des IS herausgebildet hat und der auch Deutschland angehört. Sie umfasst 65 Staaten sowie die EU, die Arabische Liga und Interpol. Die NATO, die die internationalen Bemühungen gegen den IS bereits im Bereich Luftraumüberwachung mit AWACS unterstützt, wird sich ihrerseits auf Grundlage des Warschauer Gipfelbeschlusses vom Juli 2016 ab 2017 im Irak beim Fähigkeitsaufbau irakischer Sicherheitskräfte engagieren. Die irakische Regierung hat im letzten Jahr gezeigt, dass der Kampf gegen den IS auch dazu beitragen kann, wichtige Reformvorhaben anzustoßen. Auch die Zusammenarbeit der irakischen Zentralregierung mit der kurdischen Regionalregierung, v. a. im Kampf gegen den IS in Mossul, wird von beiden Seiten als positiv bewertet. Dank der guten Kooperation der irakischen Regierungsstellen mit den Vereinten Nationen und der internationalen Gebergemeinschaft verläuft auch die Koordination der humanitären Hilfe und der zivilen Stabilisierung bislang beispielhaft. Deutschland kommt als Ko-Vorsitz der AG Stabilisierung innerhalb der internationalen Anti-IS- Koalition hier eine besondere Bedeutung zu.

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