Handbuch für Lehrpersonen. Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA. Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung. 3.

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S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P

Transkript:

Handbuch für Lehrpersonen Andrea Guthoff, Ruth Imseng GESELLSCHAFT EBA Lehrmittel für die zweijährige berufliche Grundbildung 3. Auflage

Vorwort 3 Vorwort Das vorliegende Handbuch für Lehrpersonen zur 3. Auflage des Lehrmittels «Gesellschaft EBA» enthält alle Lösungen zu den «Verstanden?»-Fragen aus dem Grundlagenbuch sowie Lösungsvorschläge zu den «Wissen anwenden»- Aufgaben aus dem Arbeitsheft. Zusätzlich werden zu jedem Thema Arbeitsblätter mit Lösungsvorschlägen als Kopiervorlagen angeboten. Weitere Materialen (z. B. Folienvorlagen zu den meisten Grafiken des Lehrmittels) sind auf www.hep-verlag.ch zu finden. Zusätzliche Online-Angebote zu den Themen werden laufend aufgeschaltet. Das Autorenteam hofft, mit dem Lehrmittel «Gesellschaft EBA», dem Arbeitsheft und dem Handbuch für Lehrpersonen den Unterricht in den EBA-Klassen zu erleichtern und wünscht Ihnen ein gutes Unterrichten. Rückmeldungen nehmen der Verlag oder die Autorinnen gerne entgegen. September 2014 Autorinnen und Verlag

4 inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Berufliche Grundbildung 5 A Verstanden? 6 B Vertiefungsfragen und Fallbeispiele 9 C Arbeitsblätter 16 2 Geld und Kauf 23 A Verstanden? 24 B Vertiefungsfragen und Fallbeispiele 27 C Arbeitsblätter 40 3 Risiko und Sicherheit 47 A Verstanden? 48 B Vertiefungsfragen und Fallbeispiele 51 C Arbeitsblätter 64 4 Wohnen und Partnerschaft 71 A Verstanden? 72 B Vertiefungsfragen und Fallbeispiele 77 C Arbeitsblätter 88 5 Arbeit und Zukunft 95 A Verstanden? 96 B Vertiefungsfragen und Fallbeispiele 100 C Arbeitsblätter 110 6 Leben in der Schweiz 119 A Verstanden? 120 B Vertiefungsfragen und Fallbeispiele 125 C Arbeitsblätter 142

Berufliche 1 Grundbildung

6 Kapitel 1 Berufliche Grundbildung A Verstanden? 1.1 Welche eidgenössischen Gesetzeswerke enthalten Bestimmungen über die Berufsbildung? Individuelle Antworten. Beispiele: Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG), Obligationenrecht (OR), Arbeitsgesetz (ArG). 1.2 Welche Aufgabe hat der Bund? Die Berufsbildung ist gemäss Bundesverfassung Sache des Bundes. Er steuert die berufliche Grundbildung mit Gesetzen und Verordnungen. 1.3 Was kontrollieren die Kantone? Die Umsetzung der eidgenössischen Gesetze. 1.4 Was liegt in der Zuständigkeit der Berufsverbände? Die Erarbeitung der Bildungsverordnungen (BiVo) und die Regelung der überbetrieblichen Kurse (ük). 1.5 Was besagt der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung? Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. 1.6 Erklären Sie je eine Sozial-, Selbst- und Methodenkompetenz an einem Beispiel aus Ihrem Berufsalltag. Individuelle Antworten. Überfachliche Kompetenzen: Sozialkompetenz Selbstkompetenz Methodenkompetenz Teamfähigkeit Kooperationsfähigkeit Konfliktfähigkeit Kommunikationsfähigkeit Kreativität Selbstständigkeit Flexibilität Arbeitsorganisation Lern-, Arbeitstechnik Strukturieren (Ordnen) von Informationen Risikomanagement 1.7 Welche Aufgabe hat die Rechtsordnung? Die Aufgabe der Rechtsordnung ist es, das Zusammenleben für alle gleich und gerecht zu regeln. 1.8 Was ist die Grundlage der Gesetze? Die Bundesverfassung (BV). 1.9 Erklären Sie den Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen. Juristische Personen sind keine Menschen, sondern Verbindungen von mehreren Personen (z. B. Vereine, Aktiengesellschaften), natürliche Personen dagegen sind Menschen mit Geschlecht und Alter.

Kapitel 1 Berufliche Grundbildung 7 1.10 Erklären Sie den Begriff der Handlungsfähigkeit. Fähigkeit, durch eigenes Handeln Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mündig (18-jährig) ist. In dieser Selbstständigkeit können z. B. in eigener Verantwortung Verträge geschlossen werden. 1.11 Welche Formvorschrift gilt für den Abschluss eines Lehrvertrages? Es gilt die einfache Schriftlichkeit (OR 344a). 1.12 Wer unterschreibt den Lehrvertrag? Berufsbildnerin oder Berufsbildner, Lernende, gesetzlicher Vertreter (falls die Lernenden noch nicht mündig sind), Kantonales Amt für Berufsbildung KAB/ MBA (Genehmigung) BBG 14 1.13 Welche Aufgaben hat das Kantonale Amt für Berufsbildung (KAB/MBA)? Das KAB/MBA überprüft und überwacht die Lehrverhältnisse. Es ist eine Aufsichts- und Beratungsstelle. 1.14 Zählen Sie vier Punkte auf, die im Lehrvertrag geregelt sein müssen. Der Lehrvertrag hat die Art und Dauer der beruflichen Bildung, den Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien zu regeln (OR 344a). 1.15 Wer bezahlt die Berufsunfallversicherung (BUV)? Die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner. 1.16 Wie viele Wochen Ferien hat eine Lernende jährlich zugute? Lernende haben bis zum 20. Altersjahr fünf Wochen, nachher vier Wochen Ferien zugute (OR 345a). 1.17 Was versteht das Gesetz unter Sorgfalts- und Treuepflicht? Sorgfaltspflicht: Sorge tragen zu den Arbeitsgeräten und Materialien (OR 321a). Treuepflicht: Unterlassung von Schwarzarbeit und die Wahrung des Geschäftsgeheimnisses (OR 321a). 1.18 Wann können sich Lernende weigern, Überstunden zu leisten? Lernende können sich weigern, Überstunden zu leisten, wenn die Arbeit nichts mit ihrer Ausbildung zu tun hat (berufsfremde Arbeiten), die Tagesarbeitszeit von neun Stunden überschritten wird oder sie noch nicht 16 Jahre alt sind (OR 321c). 1.19 Welche Regelung gilt für den 13. Monatslohn? Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf den 13. Monatslohn (ein paar einzelne Branchen ausgenommen).

8 Kapitel 1 Berufliche Grundbildung 1.20 Wie werden Überstunden kompensiert? Durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch Lohnzuschlag von 25 Prozent (OR 321c). 1.21 Gilt der obligatorische Berufsfachschulunterricht als Arbeitszeit? Der obligatorische Berufsfachschulunterricht gilt als Arbeitszeit. 1.22 Wer muss den Lernenden zum Qualifikationsverfahren (QV) anmelden? Die Berufsbildnerin bzw. der Berufsbildner (OR 345a). 1.23 Erklären Sie die einzelnen Funktionen im obigen Schaubild. Unternehmensleitung oder Geschäftsführung: Sie leitet und koordiniert den gesamten Betrieb. Der Unternehmensleitung sind die verschiedenen Arbeitsbereiche oder Funktionen unterstellt, die in einem Unternehmen benötigt werden. Produktion oder Fertigung: Sie stellt Güter her, produziert also Waren, z. B. Brot. Vertrieb: Diese Abteilung verkauft die Waren. Bei Bedarf werden diese auch verschickt (Versand). Sekretariat: Es ist u. a. für den Schriftverkehr des Betriebs zuständig. Personalabteilung: Sie ist z. B. für die Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zuständig. Buchhaltung: Sie regelt die Finanzen des Unternehmens. Marketingabteilung: Sie analysiert die Nachfrage nach Firmenprodukten oder Dienstleistungen und macht Werbung für das Unternehmen und dessen Produkte. 1.24 Welche vier Botschaften senden wir mit unseren Äusserungen aus? Sachinhalt: Worüber informieren wir? Selbstoffenbarung: Was geben wir von uns zu erkennen? Beziehung: Was halten wir vom anderen und wie stehen wir zu ihm? Appell: Was will ich beim Gegenüber erreichen? 1.25 Mit welchen «vier Ohren» nehmen wir eine Nachricht auf? Sachohr: «Wie ist der Sachverhalt zu verstehen?» Selbstoffenbarungsohr: «Was ist das für einer? Was ist mit ihm?» Beziehungsohr: «Wie redet der eigentlich mit mir? Wen glaubt er vor sich zu haben?» Appellohr: «Was soll ich aufgrund seiner Mitteilung tun, denken, fühlen?»

Kapitel 1 Berufliche Grundbildung 9 B Vertiefungsfragen und Fallbeispiele Stellen Sie sich selbst vor. Beantworten Sie dabei folgende Fragen und benützen Sie dazu die Grafik «Bildungslandschaft» auf Seite 8 des Lehrmittels. Stellen Sie sich kurz vor. In welchem Bereich machen Sie Ihre Ausbildung? (Arbeiten Sie mit Begriffen aus dem Stadtteil «Berufswahl».) Welche Erwartungen haben Sie an Ihren Beruf, Ihren Lehrbetrieb und an die Schule? Welche Wege stehen Ihnen nach Ihrer Ausbildung offen (Stadtteil «Beruf und Weiterbildung»)? A1 Individuelle Antworten. Setzen Sie im folgenden Text die passenden Begriffe in die Lücken: Gleichstellung, gleichwertige, Gesetz, gleichberechtigt, gleichen, Arbeit, recht liche A2 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Wie lernen Sie selbst am besten? Kreuzen Sie in den folgenden Tabellen jeweils die Aussage an, die am ehesten auf Sie zutrifft. A3 a) Ich lerne am besten, wenn ich einen Text über den Lernstoff lese. ich den Lernstoff höre. ich den Lerninhalt als Schaubild / Grafik usw. sehe. ich den Lernstoff selbst erarbeite, z. B. durch selbst gemachte Zeichnungen. b) Was machen Sie, wenn Sie jemandem erklären sollen, wie ein Velo funktioniert? Ich zeichne ein Velo auf ein Blatt und erkläre es anhand der Zeichnung. Ich gehe mithilfe eines Fachbuchs das Thema durch. Ich erkläre in einfachen Worten ein Velo. Ich organisiere ein Velo und lasse es den anderen ausprobieren.

10 Kapitel 1 Berufliche Grundbildung c) Was machen Sie, wenn Sie etwas nicht verstehen? Ich frage einen anderen Lernenden. Ich lese den Text noch einmal langsam durch. Ich bitte die Lehrperson, mir die Sache zu erklären. Ich suche im Internet nach Informationen zum Thema. Ich tue nichts und hoffe, dass es nicht Prüfungsthema sein wird. d) Betrachten Sie nun Ihre Aussagen und werten Sie aus, welchem Lerntyp (vgl. Lehrmittel, S. 12/13) Sie am ehesten entsprechen und welche Lerntipps (vgl. Lehrmittel, S. 13/14) hilfreich für Sie sein können. Lerntyp: oder Mischtyp, bestehend aus: Lerntipps für mich können sein: Individuelle Antworten. A4 Erstellen Sie eine Mindmap zum Thema «Lernmethoden». Individuelle Antworten. Die Antworten sollten idealerweise Anregungen aus der vorgegebenen Mindmap im Lehrmittel (vgl. S. 13/14) enthalten. A5 Welche überfachlichen Kompetenzen sind in Ihrem Beruf besonders wichtig? Welche Kompetenzen haben Sie? Begründen Sie Ihre Erklärungen. Individuelle Antworten. Die Antworten sollten idealerweise Beispiele aus allen vier Bereichen (Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz) enthalten. Beispiele: Sachkompetenz: Kenntnis der verschiedenen Holzarten, Benennen der verschiedenen Schnitttechniken Methodenkompetenz: Fähigkeit, Holzarten zu bearbeiten; Fähigkeit, Schnitttechniken anzuwenden Sozialkompetenz: Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit Selbstkompetenz: Zuverlässigkeit auf der Baustelle; Kreativität, z. B. bei neuen Rezeptideen

Kapitel 1 Berufliche Grundbildung 11 Entscheiden Sie, ob folgende Aussagen richtig oder falsch sind. A6 richtig falsch Von Geburt an ist der Mensch rechtsfähig. Begründung: Ab der 12. Schwangerschaftswoche gilt der ungeborene Mensch als rechtsfähig, d. h., er hat Rechte und Pflichten, die ihn ein Leben lang begleiten (z. B. Recht auf einen Namen, Erbrecht, Schulpflicht, Steuerpflicht, ZGB 11). Mit 14 Jahren gilt man als urteilsfähig. Begründung: Urteilsfähigkeit heisst, vernunftgemäss zu handeln, d. h., die Folgen der eigenen Handlungen richtig abzuschätzen. Das Gesetz legt kein genaues Alter fest (ZGB 16). Um handlungsfähig zu sein, muss man urteilsfähig sein. Begründung: Handlungsfähig ist man, wenn man urteilsfähig und volljährig ist (ZGB 12/13). Ein Vertrag, den ein 18-Jähriger unterschreibt, ist gültig. Begründung: Unmündige können auch mit 18 Jahren nicht ohne Vormund gültige Verträge abschliessen (ZGB 14). Welche Aussagen zum Lehrvertrag sind richtig, welche falsch? A7 richtig falsch Der Lehrvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Begründung: Der Lehrvertrag muss schriftlich sein. Die Vertragsparteien verwenden vom Kanton zur Verfügung gestellte Vertragsfomulare. Der Lehrvertrag trägt nur die Unterschriften der Berufsbildnerin und des Lernenden. Begründung: Bei Lernenden, die noch nicht mündig (also 18 Jahre alt) sind, braucht es zusätzlich die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter, also üblicherweise der Eltern. Während der Probezeit kann das Lehrverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden. Begründung: Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit sieben Tage. Lehrjahre gelten als Anstellungsjahre. Begründung: Wenn ein bestehendes Arbeitsverhältnis (Lehre) unter neuen Bedingungen (Anstellung) fortgesetzt wird, gelten die Lehrjahre als Anstellungsjahre. Anders sieht es aus, wenn das Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Lehre nicht nahtlos fortgesetzt, sondern unterbrochen wird und erst zu einem späteren Zeitpunkt ein Wiedereintritt stattfindet. Das Kantonale Amt für Berufsbildung muss einer Verlängerung des Lehrverhältnisses zustimmen. Begründung: Wenn die Lernenden einen Teil ihrer Ausbildung wegen Krankheit, Unfall oder Militärdienst versäumen, kann die Lehrzeit verlängert werden. Das Kantonale Amt für Berufsbildung muss einer Verlängerung zustimmen.

12 Kapitel 1 Berufliche Grundbildung A8 Sie haben die wichtigsten Rechte und Pflichten der Ausbildenden und der Lernenden kennengelernt. Erstellen Sie eine Liste der drei Pflichten, die für Sie persönlich am wichtigsten sind je für die Lernenden und für die Ausbildenden. Begründen Sie Ihre Entscheidung. Pflichten des Lernenden Begründung 1. Individuelle Antworten. 2. 3. Pflichten des Ausbildners Begründung 1. Individuelle Antworten. 2. 3. A9 Bekannte erzählen Ihnen von fünf Fällen. In allen geht es um Probleme in Lehrbetrieben. Was steht zu den einzelnen Fällen im Gesetz? a) Während der Probezeit hat Aleyna mit ihrem Berufsbildner eine heftige Auseinandersetzung, weil sie ihren Arbeitsplatz nicht immer aufgeräumt hat. Der Berufsbildner will ihr nun kündigen. Wie beurteilen Sie die Rechtslage? Innerhalb der Probezeit kann von beiden Seiten das Lehrverhältnis mit einer Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden, wenn z. B. die Arbeitseinstellung nicht stimmt (OR 335b 1). b) Diego lernt Fleischfachassistent. Morgens kommt er hie und da zu spät zur Arbeit. Im Berufsfachschulunterricht hat er auch schon unentschuldigt gefehlt. Als dem Berufsbildner noch zu Ohren kommt, dass Diego regelmässig im Ausgang anzutreffen ist, will er das Lehrverhältnis auflösen. Reichen die Gründe für eine Vertragsauflösung aus?

Kapitel 1 Berufliche Grundbildung 13 Nein, wenn es Diegos Leistungen am Arbeitsplatz nicht gefährdet. Grundsätzlich ist Diego verpflichtet, alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen. Das unentschuldigte Fernbleiben z. B. vom Berufsfachschulunterricht (Pflichtverletzung) und das Zuspätkommen (Anordnungen befolgen) sollten in einem Gespräch erörtert und geahndet werden (z. B. Verwarnung). Ändert Diego sein Verhalten nicht, kann das Lehrverhältnis mit folgender Begründung aufgelöst werden: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann dem Berufsbildner nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden (OR 346/337). c) Anna versteht die Welt nicht mehr. Seit zehn Monaten ist sie in der beruflichen Grundbildung als Logistikerin tätig. Heute hat sie vom Lehrbetrieb die Mitteilung erhalten, dass ihr Lehrvertrag auf Beginn des neuen Lehrjahres aufgelöst wird. Wegen fehlender Aufträge muss der Betrieb geschlossen werden. Was bedeutet das für Anna? Der Lehrbetrieb kann Anna nicht mehr fachgemäss ausbilden. Damit erlischt die Ausbildungspflicht. Das Kantonale Amt für Berufsbildung sorgt nach Möglichkeit dafür, dass Anna die begonnene berufliche Grundbildung ordnungs - gemäss beenden kann. Normalerweise hilft auch der Berufsbildner bei der Suche nach einer möglichen Lösung (OR 346c). d) Reto wird beim Stehlen eines Werkzeuges ertappt. Da in letzter Zeit verschiedentlich Material verschwunden ist, wird Reto nun von allen Mitarbeitenden verdächtigt. Die Berufsbildnerin zitiert Reto ins Büro und entlässt ihn fristlos. Wie beurteilen Sie die Rechtslage? Das Vorgehen ist korrekt. Diebstahl gilt als Grund, das Lehrverhältnis fristlos zu kündigen (OR 337). e) Beate hat grosse Mühe in der Berufsfachschule. Ihr Zeugnis ist ungenügend. Im Betrieb kommt sie aber ganz gut mit. Trotzdem ist es fraglich, ob sie das Qualifikationsverfahren bestehen kann. Welche Möglichkeiten hat Beate? Individuelle Antwort. Beispiel: Beate sollte umgehend einen Stützkurz besuchen. Beate kann sich darüber hinaus um eine private Nachhilfe bemühen.

14 Kapitel 1 Berufliche Grundbildung A10 Kreuzen Sie an, ob folgende Aussagen zur Ferienregelung richtig oder falsch sind. Korrigieren Sie die falschen Aussagen. richtig falsch Lernende haben bis zum vollendeten 20. Altersjahr pro Lehrjahr einen gesetzlichen Anspruch von wenigstens fünf Wochen Ferien. Begründung: Lernende bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben fünf Wochen Ferien zugute (OR 329a). Der Lernende hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihm alle Ferienwochen zusammenhängend gewährt werden. Begründung: Mindestens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängend sein (OR 329c). Nehmen Lernende während der Schulzeit Ferien, müssen sie die Berufsfachschule nicht besuchen. Begründung: Der Besuch des Pflichtunterrichts und der überbetrieblichen Kurse ist obligatorisch (BBG 23), auch wenn der Betrieb in dieser Zeit Ferien gewährt. A11 Stellen Sie den Aufbau Ihres Betriebs in einem Organigramm dar. Individuelle Antworten. Verwendung der Begriffe «Unternehmensleitung»/«Geschäftsführung»; «Produktion»/«Fertigung»; «Sekretariat»; «Vertrieb»; «Werbung»/«Marketing» A12 Das Kommunikationsquadrat ist ein weitverbreitetes Modell von Friedemann Schulz von Thun. Ordnen Sie den Erklärungen die vier Botschaften des Kommunikationsquadrates zu. Sachinhalt Sachinhalt Selbstoffenbarung Beziehung Appell Was ich von mir zu erkennen gebe. Was ich beim Gegenüber erreichen möchte. Was ich vom Gegenüber halte, wie ich zu ihm stehe. Worüber ich informiere.

Kapitel 1 Berufliche Grundbildung 15 a) Es ist Samstagmittag. Michael sitzt vor dem Fernseher. Ein Skirennen ist in vollem Gange, als er zu seiner Freundin ruft: «Du, es hat keine Chips mehr!» Wenden Sie bei dieser Situation das Kommunikationsquadrat an. A13 Individuelle Antworten. Beispiel: Sachebene: Die Chipstüte ist leer. Selbstoffenbarungsebene: Ich möchte Chips und habe keine Zeit, welche zu holen. Beziehungsebene: Du holst mir doch sonst auch immer Chips. Appellebene: Bring mir Chips! b) Es ist Dienstagabend. Der Lehrmeister sagt zum Lehrling: «Da hinten ist es dreckig.» Wenden Sie bei dieser Situation das Kommunikationsquadrat an. Individuelle Antworten. Beispiel: Sachebene: Hier ist es schmutzig. Selbstoffenbarungsebene: Ich habe keine Zeit, selbst zu putzen. Beziehungsebene: Ich brauche von dir Unterstützung. Appellebene: Mach hier sauber! Marcels Probezeit ist zu Ende. Er möchte nun von seiner Ausbildnerin, Frau Imboden, ein Feedback zu seinen Leistungen. Übernehmen Sie die Rolle der Ausbildnerin und geben Sie ein konstruktives Feedback zu Marcels Leistungen mit zwei positiven und einer kritischen Rückmeldung. A14 Positive Rückmeldung: 1. Individuelle Rückmeldungen. Beispiel: Leistungsbereitschaft 2. Kritische Rückmeldung: 1. Individuelle Rückmeldungen. Beispiel: Selbstorganisation verbessern (z. B. Arbeitsmaterial zu Beginn des Arbeitstages vollständig bereithalten).

C Arbeitsblätter

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Arbeitsblatt 1 Kapitel 1 Berufliche Grundbildung Berufsbildungssystem Lösungsvorschlag Benennen Sie die Aufgaben der einzelnen Träger des schweizerischen Berufsbildungssystems. Lehrbetrieb/Lehrwerkstatt Aufgabe: praktische Ausbildung Berufsfachschule Überbetriebliche Kurse ük Aufgabe: Vermittlung von Fachkunde Aufgabe: Vermittlung grundlegender und Allgemeinbildung (ABU) Fertigkeiten, Ergänzung zur praktischen Ausbildung