Gastgewerbe und Hotellerie 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gastgewerbe und Hotellerie 2016"

Transkript

1 Gastgewerbe und Hotellerie 2016 n L-GAV stärken n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2016: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2016: Aus- und Weiterbildung zahlen sich aus

2 L-GAV: Gut für alle Geschätzte Arbeitnehmende im Gastgewerbe Der L-GAV (Landes-Gesamtarbeitsvertrag) ist wichtig für alle Beschäftigten im Gastgewerbe: 13. Monatslohn für alle, höhere Mindestlöhne, konsequente Erfassung der Arbeitszeit, 5. Ferienwoche, weitgehende finanzielle Unterstützung der Aus- und Weiterbildung usw. Das alles haben wir mit dem L-GAV erreicht. Im Hinblick auf die Erneuerung des L-GAV hat die Branchenkonferenz die Vertretung der Unia-Mitglieder aus dem Gastgewerbe die Ziele für die Verhandlungen festgelegt: n Stärkung des L-GAV mit seinen wichtigen Bestimmungen (z.b. Mindestlöhne, 13. Monatslohn) n Korrekte Umsetzung des L-GAV und Kontrolle der Arbeitsbedingungen n Bessere Löhne n Unterstützung der Aus- und Weiterbildung Einen Überblick über die Vorteile des L-GAV finden Sie in der Tabelle «Gesetz und Vertrag im Vergleich» in dieser Broschüre.

3 Progresso Weiterbildung zahlt sich aus Sie arbeiten im Gastgewerbe und haben keine Ausbildung? Beweisen Sie Ihr Können mit der Basisbildung Progresso! Mit dem fünfwöchigen Lehrgang erhalten Sie grösseres Selbstvertrauen in Ihre Handgriffe, können mehr Verantwortung übernehmen und haben Anrecht auf einen höheren Mindestlohn. Wenn Sie Unia-Mitglied sind und Ihr Betrieb zwingend dem L-GAV unterstellt ist, dann ist der Lehrgang kostenlos und Sie erhalten während des Kursbesuches den vollen Lohn. Ausfüllen, abtrennen und unfrankiert in den nächsten Briefkasten werfen Name Ich habe noch keine Ausbildung im Schweizer Gastgewerbe. Ich möchte einen Abschluss im Schweizer Gastgewerbe. Ich interessiere mich für die Basisbildung Progresso. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Vorname Adresse Arbeitgeber Telefon

4 Unia Zentralsekretariat Sektor Tertiär Weltpoststrasse 20 Postfach 272 CH-3000 Bern 15

5 App zum L-GAV: Besser informiert: Mit der App zum L-GAV haben Sie alle Infos zum Landes- Gesamtarbeitsvertrag auf Ihrem Mobiltelefon. Regelungen zu Mindestlöhnen, Arbeitszeiten, Ferien und Weiterbildung sind auf einen Blick abrufbar. Die App «L-GAV» kann gratis über die verschiedenen App-Stores heruntergeladen werden. Arbeitszeiterfassung: Dank dem L-GAV müssen die Arbeitszeiten der Mitarbeitenden im Gastgewerbe systematisch erfasst werden. Die Kompensation von Überstunden und das Recht auf Freizeit können so besser eingefor - dert werden. Organisation: Für die Verbesserungen im L-GAV hat die Unia zusammen mit ihren Mitgliedern lange gekämpft. Nur eine starke Gewerkschaft kann den L-GAV stärken, erfolgreich umsetzen und weiter verbessern. Machen Sie mit! n Werden Sie Mitglied der Gewerkschaft Unia (siehe Antwortkarte am Ende der Broschüre). n Bestellen Sie mit der Antwortkarte, per (tertiaer@unia.ch) oder telefonisch ( ) weitere Informationen zum L-GAV und/oder zusätzliche Exemplare des Arbeitszeit-Kalenders 2016 zum Weiterverteilen.

6 Die Vorteile des L-GAV des Gastgewerb Gesetz und Vertrag im V Seit 40 Jahren gibt es den Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes. Dieser regelt verschiedene Aspekte des Arbeitsverhältnisses, welche nicht durch das Gesetz (Obligationenrecht, Arbeitsgesetz) abgedeckt sind oder bringt Verbesserungen gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen. Diese Regelungen sind durch die Betriebe zwingend anzuwenden. Die Bedeutung des L-GAV für die Arbeitnehmenden und die ganze Branche kann nicht hoch genug eingeschätzt werden: Er garantiert den Angestellten anständige Mindestarbeitsbedingungen, sorgt für einen fairen Wettbewerb unter den Betrieben und bringt die ganze Branche weiter.

7 es: ergleich Mehr Lohn dank L-GAV Gesetz L-GAV des Gastgewerbes Mindestlöhne Von 3407 Franken für Ungelernte bis 4810 Franken für Angestellte mit Berufsprüfung 13. Monatslohn 13. Monatslohn Teuerungsausgleich Teuerungsausgleich Versicherung bei Krankheit/Unfall Arbeitszeit Beschränkte Lohnfortzahlung 50 Stunden pro Woche Taggeldversicherung bis 720 Tage Max. 42, 43.5 oder 45 Stunden pro Woche je nach Betriebstyp Ferien 4 Wochen 5 Wochen Feiertage 1 bezahlter Feiertag 6 bezahlte Feiertage (1. August) Absenzen Bezahlte Absenzen (Vaterschaftsurlaub, bei Hochzeit, bei Todesfällen usw.) Aus- und Weiterbildung Übernahme der Kurskosten und Lohnersatz; Recht auf Bildungsurlaub Kontrollen Kontrollen und Bussen bei Verstössen gegen den L-GAV

8 Arbeitszeit-Kalender 2016: Jede Stunde zählt Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit seiner Angestellten zu erfassen. Sie können jederzeit Auskunft über Arbeits- und Ruhezeiten, Feiertage- und Ferienguthaben verlangen. Mindestens einmal im Monat muss Ihr Chef Ihnen das Überstunden guthaben schriftlich mitteilen und die Arbeitszeit zur Unterschrift vorlegen. Dank dem L-GAV ist die Erfassung der Arbeitszeit obligatorisch. Doch einzelne Betriebe erfassen die Arbeitszeit weiterhin gar nicht oder nicht korrekt. Das führt dazu, dass nicht alle Überstunden bezahlt bzw. kompensiert werden. Deshalb ist es wichtig, dass Sie selber jeden Tag aufschreiben, wie lange Sie gearbeitet haben. So können Sie die korrekte Erfassung Ihrer Arbeitszeit kontrollieren und allenfalls den geschuldeten Lohn für geleistete und nicht bezahlte Arbeitsstunden erfolgreich einfordern. Benutzen Sie den Kalender auf den folgenden Seiten und notieren Sie täglich Ihre Arbeitsstunden!

9 Stundenrapport Januar 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im Januar

10 Stundenrapport Februar 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im Februar

11 Stundenrapport März 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im März

12 Stundenrapport April 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im April

13 Stundenrapport Mai 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im Mai

14 Stundenrapport Juni 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im Juni

15 Stundenrapport Juli 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im Juli

16 Stundenrapport August 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im August

17 Stundenrapport September 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im September

18 Stundenrapport Oktober 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im Oktober

19 Stundenrapport November 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im November

20 Stundenrapport Dezember 2016 Datum Arbeitseinsatz Arbeitseinsatz Dauer Total Stunden von bis von bis der Pausen Total Arbeitsstunden im Dezember

21 Ausfüllen, abtrennen und unfrankiert in den nächsten Briefkasten werfen Unia-Mitglied zu sein lohnt sich Die Unia ist die Gewerkschaft für das Gastgewerbe. Mit rund Mitgliedern ist sie in der Branche fest verankert. Zusammen mit den Angestellten im Gastgewerbe hat die Unia viele Verbesserungen erreicht! Als Unia-Mitglied profitieren Sie zudem von zahlreichen Dienstleistungen wie Rechtsberatung und Weiterbildungsmöglichkeiten. Für den Vollzug des L-GAV werden allen Angestellten im Gastgewerbe pro Jahr 89 Franken direkt vom Lohn abgezogen. Als Mitglied der Unia bekommen Sie jährlich 96 Franken zurückerstattet. Wir zählen auf Sie. Gemeinsam sind wir stark! Ich möchte Informationen zum Landes-Gesamtarbeitsvertrag Gastgewerbe. Ich interessiere mich für die Unia und ihre Angebote. Schicken Sie mir bitte die Unterlagen. Ich helfe mit, diesen Arbeitszeit-Kalender zu verteilen und bestelle weitere Ex. Name Vorname Adresse PLZ /Ort Tel.

22 Gemeinsam erreichen wir mehr. Werden Sie Mitglied bei der Unia, der starken Gewerkschaft für Gastgewerbe und Hotellerie. Für weitere Informationen: T tertiaer@unia.ch Unia Zentralsekretariat Sektor Tertiär Weltpoststrasse 20 Postfach 272 CH-3000 Bern 15

23 Mindestlöhne 2016 Lohnkategorie Mindestlohn pro Monat Mindestlohn pro Stunde* Ohne Berufsausbildung ** Fr Fr Mit Progresso-Kurs (5 Wochen) ** Fr Fr Mit Berufsattest (2 Jahre) Fr Fr Mit Berufslehre (3 Jahre) Fr Fr Mit Berufslehre und 6 Tage Fr Fr berufsspezifischer Weiterbildung Mit Berufsprüfung Fr Fr * Basis 42-Std-Woche, Zuschläge für Ferien (10,65%), Feiertage (2,27%) und 13. Monatslohn (8,33%) kommen noch dazu. ** Bei Neuanstellung oder Betriebswechsel auf die ersten 6 Monate befristeter Einarbeitungsabzug von 8% möglich. 13. Monatslohn Seit dem 1. Januar 2012 erhalten alle, die die Probezeit bestanden haben, den vollen 13. Monatslohn rückwirkend auf den ersten Arbeitstag! Das ist eine deutliche Verbesse - rung gegenüber der vorherigen Regelung: Wer den Arbeitgeber wechselte, hatte in den ersten 6 Monaten keinen Anspruch auf den 13. Monatslohn. Den vollen 13. Monatslohn gab es erst ab dem 3. Anstellungsjahr.

24 Mehr Lohn dank L-GAV Unia lohnt sich! Einen guten Gesamtarbeitsvertrag gibt es nur mit einer starken Gewerkschaft. Rund Angestellte im Gastgewerbe sind Teil der Unia. Gemeinsam mit Ihnen können wir noch mehr erreichen! Treten Sie der Unia bei. Zusammen sind wir stark! Unia in Ihrer Nähe: Unia Zentralsekretariat Sektor Tertiär Postfach 272 CH-3000 Bern 15 T info@unia.ch /DE.A6

Gastgewerbe und Hotellerie 2017

Gastgewerbe und Hotellerie 2017 Gastgewerbe und Hotellerie 2017 n L-GAV 2017: Wir haben es geschafft! n Lehrgang Progresso n Arbeitszeit-Kalender 2017: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! n Löhne 2017: Aus-

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit!

Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender 2019 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! Verhandlungen für neuen L-GAV Lehrgang Progresso: Weiterbildung zahlt sich aus Höhere Mindestlöhne

Mehr

Arbeitszeit-Kalender 2018 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit!

Arbeitszeit-Kalender 2018 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! Gastgewerbe und Hotellerie Arbeitszeit-Kalender 2018 Behalten Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit! L-GAV: Gut für alle! Lehrgang Progresso Löhne: Aus- und Weiterbildung zahlen sich aus L-GAV: Gut für

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie 2014

Gastgewerbe und Hotellerie 2014 Gastgewerbe und Hotellerie 0 n L-GAV auf zusätzliche Betriebe erweitert n Lohn: Aus- und Weiterbildung lohnen sich n Arbeitszeit-Kalender 0: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt!

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie 2015

Gastgewerbe und Hotellerie 2015 Gastgewerbe und Hotellerie 0 n L-GAV stärken n Löhne 0: Aus- und Weiterbildung zahlen sich aus n Arbeitszeit-Kalender 0: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! L-GAV stärken Geschätzte

Mehr

Pflege und Betreuung unter Druck Petition Gute Pflege und Betreuung brauchen gute Arbeitsbedingungen

Pflege und Betreuung unter Druck Petition Gute Pflege und Betreuung brauchen gute Arbeitsbedingungen Pflege und Betreuung unter Druck Petition Gute Pflege und Betreuung brauchen gute Arbeitsbedingungen Jetzt unterschreiben! Wir wollen gemeinsam etwas bewegen... In Pflege und Betreuung hat das Renditedenken

Mehr

Arbeitszeit-Kalender Jede Minute zählt!

Arbeitszeit-Kalender Jede Minute zählt! Arbeitszeit-Kalender 2018 Jede Minute zählt! Behalten Sie den Überblick über Ihre Arbeitszeit! Ein Arbeitszeit-Kalender für... Unregelmässige Arbeitszeiten? Ändernde Einsätze? Wir stellen eine erhöhte

Mehr

Was Sie wissen müssen zum GAV. Tankstellenshop. Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz

Was Sie wissen müssen zum GAV. Tankstellenshop. Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz Was Sie wissen müssen zum GAV Tankstellenshop Gesamtarbeitsvertrag Tankstellenshops in der Schweiz Bessere Arbeitsbedingungen. Dank dem GAV Tankstellenshop profitieren Sie als Mitarbeitende in Tankstellenshops

Mehr

Unsere Arbeit ist mehr Wert

Unsere Arbeit ist mehr Wert Unsere Arbeit ist mehr Wert Pauline Anständige Löhne im Verkauf Engagieren Sie sich für die Mindestlohninitiative! www.4000fr.ch Mindestlöhne für ein anständiges Leben Wer in der Schweiz Vollzeit arbeitet,

Mehr

GAV Schweiz. Holzindustrie

GAV Schweiz. Holzindustrie 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 04.05.2017 04.06.2017 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Örtlicher Geltungsbereich

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Carrosseriegewerbe

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Carrosseriegewerbe Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Schweizerische Carrosseriegewerbe Verlängerung und Änderung vom 20. August 2018 Der Schweizerische Bundesrat

Mehr

Gute Arbeit ohne Druck. Die Arbeitnehmenden haben ein Recht darauf!

Gute Arbeit ohne Druck. Die Arbeitnehmenden haben ein Recht darauf! Gute Arbeit ohne Druck. Die Arbeitnehmenden haben ein Recht darauf! Resultate der Online-Befragung zu Stress und Gesundheit am Arbeitsplatz in büronahen Dienstleistungsberufen. Angriff auf das Arbeitsgesetz.

Mehr

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV

Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Muster für einen «Temporär-Arbeitsvertrag» gem. Art. 19 f. AVG und Art. 48 f. AVV Temporär-Rahmenarbeitsvertrag zwischen (Name, Adresse, Verleihfirma) und (Name, Adresse, Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) als

Mehr

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und

(BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und ARBEITSVERTRAG (BESTEHENDES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 2) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber - und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Gemeinsame

Mehr

Anleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe

Anleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe Anleitung Arbeitszeitkontrolle für das Gastgewerbe Vorbemerkungen Grundlage zur Arbeitszeiterfassung: Gemäss Art. 21 Ziff. 2 und 3 L-GAV ist der Arbeitgeber für die Erfassung der effektiven Arbeits- und

Mehr

L-GAV & Arbeitsrecht. Regelungen und Optimierungsmöglichkeiten

L-GAV & Arbeitsrecht. Regelungen und Optimierungsmöglichkeiten L-GAV & Arbeitsrecht Regelungen und Optimierungsmöglichkeiten Inhalt Einsparpotential des L-GAV nutzen! 3 Arbeitsvertrag mit Probezeit 5 Arbeitszeit 6 Arbeitszeit, Höchstarbeitszeiten & Überzeit 7 Arbeitszeit

Mehr

GAV für das Personal der Bardusch AG

GAV für das Personal der Bardusch AG PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 30.12.2016 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Räumlicher Geltungsbereich Dieser Gesamtarbeitsvertrag

Mehr

Leitfaden für die Anpassung und den Umgang mit der Zeiterfassungstabelle

Leitfaden für die Anpassung und den Umgang mit der Zeiterfassungstabelle Unia Zentralsekretariat Personalmanagement Weltpoststrasse 20 CH-3000 Bern 15 T +41 31 350 21 11 F +41 31 350 22 99 http://www.unia.ch Leitfaden für die Anpassung und den Umgang mit der Zeiterfassungstabelle

Mehr

Arbeitsvertrag. zwischen. Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse:

Arbeitsvertrag. zwischen. Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse: Arbeitsvertrag zwischen Name, Vorname: Adresse: (Arbeitgeber/in) [unterstützte Person] vertreten durch Name, Vorname: Adresse: (Gesetzliche Vertretung) [Arbeitgeber/in] und Name, Vorname: Adresse: Geburtsdatum:

Mehr

Arbeitszeit- Kontrolle

Arbeitszeit- Kontrolle Arbeitszeit- Kontrolle Erläuterungen zur Arbeitszeit-Kontrolle Festhalten von Überzeitarbeit und Minderstunden. Die Arbeitszeit-Kontrolle ist während mindestens fünf Jahren aufzubewahren. Gesamtarbeitsvertrag

Mehr

Anleitung zur Arbeitszeitkontrolle (AZK) ab LGAV Plattenleger- und Ofenbaugewerbe

Anleitung zur Arbeitszeitkontrolle (AZK) ab LGAV Plattenleger- und Ofenbaugewerbe Anleitung zur Arbeitszeitkontrolle (AZK) ab 01.07.2018 LGAV Plattenleger- und Ofenbaugewerbe Verbandsmitglieder Auszug aus der AZK Erklärungen o Bei der Lohnkategorie ist anzugeben ob der Mitarbeiter als

Mehr

GAV ISS Aviation AG Zürich

GAV ISS Aviation AG Zürich PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 01.02.2012-31.12.2014 GELTUNGSBEREICH Geltungsbereich Der vorliegende Gesamtarbeitsvertrag gilt für das von ISS Aviation AG

Mehr

Gesunde Arbeit ohne Druck. Die Arbeitnehmenden haben ein Recht darauf.

Gesunde Arbeit ohne Druck. Die Arbeitnehmenden haben ein Recht darauf. Angriff auf das Arbeitsgesetz. Ergebnisse der Unia-Umfrage zu Stress im Büro Pressekonferenz, 16.1.2017 Gesunde Arbeit ohne Druck. Die Arbeitnehmenden haben ein Recht darauf. Resultate der Online-Befragung

Mehr

Arbeitszeit- Kontrolle

Arbeitszeit- Kontrolle Arbeitszeit- Kontrolle Erläuterungen zur Arbeitszeit-Kontrolle Festhalten von Überzeitarbeit und Minderstunden. Die Arbeitszeit-Kontrolle ist während mindestens fünf Jahren aufzubewahren. Gesamtarbeitsvertrag

Mehr

PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.12.2015 01.02.2012 15.12.2017 14.01.2018 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Räumlicher Geltungsbereich Dieser

Mehr

Arbeitsrecht für Ärztinnen und Ärzte

Arbeitsrecht für Ärztinnen und Ärzte Arbeitsrecht für Ärztinnen und Ärzte Janine Junker Leu, Rechtsanwältin Geschäftsführerin VSAO Bern Schwarztorstrasse 7, 3007 Bern, 031 381 39 39 junker@vsao-bern.ch, www.vsao-bern.ch Sie haben Rechte!

Mehr

Erhebung der Gesamtarbeits verträge in der Schweiz

Erhebung der Gesamtarbeits verträge in der Schweiz 03 Arbeit und Erwerb 64-0900 Erhebung der Gesamtarbeits verträge in der Schweiz Wichtigste Neuerungen Neuchâtel, 0 Mit dem Ziel einer qualitativen Verbesserung und einer Ergänzung der statistischen Informationen

Mehr

PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.12.2015 01.02.2012 30.12.2015 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH Räumlicher Geltungsbereich Dieser GAV

Mehr

Rechte und Pflichten Gesamtarbeitsvertrag GAV. Einführungstag für neue Mitarbeitende

Rechte und Pflichten Gesamtarbeitsvertrag GAV. Einführungstag für neue Mitarbeitende Rechte und Pflichten Gesamtarbeitsvertrag 1 Die Rechtsgrundlagen Ihrer Anstellung Kanton Bern: Personalgesetz Personalverordnung Kanton Basel-Land: Personalgesetz Personalverordnung Kanton Aargau: Personalgesetz

Mehr

Salärauszahlung und FAQ

Salärauszahlung und FAQ Salärauszahlung und FAQ Salärauszahlungsdaten 2017 Monat Kalenderwoche vom/bis Rapporte schicken bis spätestens Lohnzahlung bis spätestens Feiertage Januar 01-02-03 02.01.17-22.01.17 24.01.2017 27.01.2017

Mehr

Anleitung zur Arbeitszeitkontrolle (AZK) ab LGAV Plattenleger- und Ofenbaugewerbe

Anleitung zur Arbeitszeitkontrolle (AZK) ab LGAV Plattenleger- und Ofenbaugewerbe Anleitung zur Arbeitszeitkontrolle (AZK) ab 01.07.2018 LGAV Plattenleger- und Ofenbaugewerbe Verbandsmitglieder Auszug aus der AZK Erklärungen o Bei der Lohnkategorie ist anzugeben ob der Mitarbeiter als

Mehr

MERKBLATT ZEITZUSCHLAG VON 10 % FÜR REGELMÄSSIGE NACHTARBEIT

MERKBLATT ZEITZUSCHLAG VON 10 % FÜR REGELMÄSSIGE NACHTARBEIT Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz ABAS MERKBLATT ZEITZUSCHLAG VON 10 % FÜR REGELMÄSSIGE NACHTARBEIT

Mehr

MERKBLATT ZEITZUSCHLAG VON 10 % FÜR REGELMÄSSIGE NACHTARBEIT

MERKBLATT ZEITZUSCHLAG VON 10 % FÜR REGELMÄSSIGE NACHTARBEIT Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Arbeitnehmerschutz ABAS MERKBLATT ZEITZUSCHLAG VON 10 % FÜR REGELMÄSSIGE NACHTARBEIT

Mehr

GAV Carrosseriegewerbe

GAV Carrosseriegewerbe GRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 21.01.2003 01.02.2003 15.01.2018 01.02.2018 30.06.2019 Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für die ganze Schweiz,

Mehr

Herzlich willkommen. zur Schulung GAV Gebäudetechnik ab 2019 der Paritätischen Landeskommission (PLK) Gebäudetechnik. 5. und 6.

Herzlich willkommen. zur Schulung GAV Gebäudetechnik ab 2019 der Paritätischen Landeskommission (PLK) Gebäudetechnik. 5. und 6. Paritätische Landeskommission (PLK) Commission paritaire nationale (CPN) Commissione paritetica nazionale (CPN) in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche Herzlich willkommen zur Schulung GAV Gebäudetechnik

Mehr

Merkblatt Überstunden und Überzeit Zeiterfassung

Merkblatt Überstunden und Überzeit Zeiterfassung Merkblatt Überstunden und Überzeit Zeiterfassung Vorbemerkung Per 01.01.2016 tritt eine Verordnungsrevision betreffend Arbeitszeiterfassung in Kraft (Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz). Es ist eine Einführungsphase

Mehr

Arbeitsvertrag (Mustervertrag)

Arbeitsvertrag (Mustervertrag) Beachten Sie bitte die Anleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags Arbeitsvertrag (Mustervertrag) zwischen die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber / die unterstützte Person Name, Vorname: Adresse: vertreten

Mehr

GAV: Autogewerbe ZG 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG:

GAV: Autogewerbe ZG 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 13.01.2015 1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012 LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: 19.12.2017 18.01.2018 GÜLTIGKEIT: 31.12.2020 GELTUNGSBEREICH Räumlicher Geltungsbereich

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des. des Gesamtarbeitsvertrages für die Reinigungsbranche in der

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des. des Gesamtarbeitsvertrages für die Reinigungsbranche in der Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz Verlängerung und Änderung vom 17. November 2015 Der Schweizerische

Mehr

Faire Lohnund Arbeitsbedingungen

Faire Lohnund Arbeitsbedingungen Faire Lohnund Arbeitsbedingungen für Sie und Ihre Kollegen KOPENHAGEN GEGEN 1 SOZIALDUMPING Gehen Sie unter fairen Bedingungen arbeiten Danke, dass Sie bei einem Auftrag der Gemeinde Kopenhagen mitarbeiten

Mehr

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss

Arbeitsvertrag. Vertragsabschluss Vertragsabschluss Grundsätzlich können Arbeitsverträge mündlich oder schriftlich abgeschlossen, bzw. auch mündlich oder schriftlich gekündigt werden (Ausnahme bilden die Lehrverträge, welche zwingend immer

Mehr

Checkliste für die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung

Checkliste für die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Checkliste für die Kontrolle der Arbeitszeiterfassung unter Berücksichtigung

Mehr

Wir haben viel zu bieten...

Wir haben viel zu bieten... Wir haben viel zu bieten... Es sind die Menschen, die bei uns arbeiten, die Grün Stadt Zürich prägen. Eine gute und langfristige Zusammenarbeit ist uns deshalb sehr wichtig. Attraktive und faire Anstellungsbedingungen

Mehr

Arbeit und Gesundheit Arbeits- und Ruhezeiten Das Wichtigste in Kürze

Arbeit und Gesundheit Arbeits- und Ruhezeiten Das Wichtigste in Kürze Arbeit und Gesundheit Arbeits- und Ruhezeiten Das Wichtigste in Kürze SECO Arbeitsbedingungen Für Arbeitnehmende in industriellen Betrieben, für Büropersonal, für Arbeitnehmende mit büroähnlichen Tätigkeiten

Mehr

Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente

Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente Versicherte Person Name Vorname Geburtsdatum Versichertennummer 756 AHV 13-stellig 1. Firma Firmenname Postleitzahl, Ort Strasse, Hausnummer Bei

Mehr

Care-Migration: Erfahrungen aus der Schweiz

Care-Migration: Erfahrungen aus der Schweiz Care-Migration: Erfahrungen aus der Schweiz 17. November 2016, Fachtagung Alles (l)egal, Stuttgart Barbara Lienhard, der Gliederung 1. Gründe für die steigende Nachfrage nach 24h-Betreuung in der Schweiz

Mehr

EXPERT suisse Arbeitsrechtliche Fragen in der Treuhandbranche

EXPERT suisse Arbeitsrechtliche Fragen in der Treuhandbranche EXPERT suisse Arbeitsrechtliche Fragen in der Treuhandbranche Zeiterfassung, Überzeit und Sonntagsarbeit Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser Bern, 20. Juni 2016 Inhaltsübersicht I. Arbeitszeiten und

Mehr

GRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 19.11.1998 01.01.1999 01.01.2014 01.01.2017 31.12.2020 Geltungsbereich: ganze Schweiz Die allgemeinverbindlich

Mehr

GAV Aargauer Kantonsspitäler

GAV Aargauer Kantonsspitäler 1. PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: 12.11.2014 01.02.2012 LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: 23.12.2016 INKRAFTSETZUNG: 23.01.2017 GÜLTIGKEIT: 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Betrieblicher Geltungsbereich

Mehr

Arbeitszeit-Kalender 2016. Jede Minute zählt!

Arbeitszeit-Kalender 2016. Jede Minute zählt! Arbeitszeit-Kalender 2016 Jede Minute zählt! 2 Behalten Sie den Überblick über Ihre Arbeitszeit! Ein Arbeitszeit-Kalender für... Unregelmässige Arbeitszeiten? Ändernde Einsätze? Wir stellen eine erhöhte

Mehr

Wegleitung mit. bergangs- bestimmungen zum

Wegleitung mit. bergangs- bestimmungen zum Wegleitung mit übergangs bergangs- bestimmungen zum LANDESGESAMTARBEITSVERTRAG 2018 2020 für das Plattenleger- und Ofenbaugewerbe für die ganze Schweiz ohne FR, BS, BL, VD, VS, NE, GE, TI, JU Gültig ab

Mehr

PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE PUBLIKATIONSÄNDERUNG: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 04.07.2017 04.08.2017 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Geltungsbereich Dieser GAV

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes Änderung vom 17. Dezember 2001 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Folgende geänderte

Mehr

Die flankierenden Massnahmen

Die flankierenden Massnahmen Die flankierenden Massnahmen Das System der flankierenden Massnahmen Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen fairer Wettbewerb Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Aufsichtsorgan des Bundes Ohne ave

Mehr

Anleitung für das Ausfüllen des Musterarbeitsvertrags

Anleitung für das Ausfüllen des Musterarbeitsvertrags Anleitung für das Ausfüllen des Musterarbeitsvertrags Vorbemerkung Für alle Punkte, die im vorliegenden Vertrag nicht explizit geregelt sind, gelten die Bestimmungen gemäss OR und allfälliger kantonaler

Mehr

Arbeit und Recht. LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Dorfstrasse Triesen Tel

Arbeit und Recht. LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Dorfstrasse Triesen Tel Arbeit und Recht LANV Liechtensteinischer ArbeitnehmerInnenverband Dorfstrasse 24 9495 Triesen Tel. 00423 399 38 38 info@lanv.li 1 Arbeit und Recht 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Vor Arbeitsbeginn 3. Während

Mehr

Für Ihre Rechte am Arbeitsplatz. sozial. partner schaft

Für Ihre Rechte am Arbeitsplatz. sozial. partner schaft Für Ihre Rechte am Arbeitsplatz sozial partner schaft Sozialpartnerschaft in der Schweiz Worum es geht Die Sozialpartnerschaft bildet die Grundlage für die politische und wirtschaftliche Stabilität der

Mehr

Herzlich Willkommen Ihr Einstieg in die Welt der Mobilität.

Herzlich Willkommen Ihr Einstieg in die Welt der Mobilität. Herzlich Willkommen Ihr Einstieg in die Welt der Mobilität. Ihre Anstellung bei Schindler im Überblick* Vereinbarung in der Maschinenindustrie Für Schindler-Mitarbeitende gilt die Vereinbarung in der

Mehr

GAV: ULTRA-BRAG AG Basler Rheinschifffahrt

GAV: ULTRA-BRAG AG Basler Rheinschifffahrt PUBLIKATION TEMPDATA.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 22.01.2018 21.02.2018 31.12.2020 GELTUNGSBEREICH Örtlicher Geltungsbereich Firmenvertrag (Ultra-Brag

Mehr

ARBEITSZEIT, RUHEZEIT

ARBEITSZEIT, RUHEZEIT FÜR AK-MITGLIEDER KOSTENLOS! ARBEITSZEIT, RUHEZEIT Wie lange ein Arbeitstag dauern darf und wie viel Freizeit Ihnen zusteht ooe.arbeiterkammer.at Dr. Johann Kalliauer AK-PRÄSIDENT AK KÄMPFT UM FAIRNESS:

Mehr

GAV Gebäudereinigung u. Hauswartdienste FL

GAV Gebäudereinigung u. Hauswartdienste FL REGIERUNGSBESCHLUSS FL: INKRAFTSETZUNG GAV: INKRAFTSETZUNG GÜLTIGKEIT: GÜLTIGKEIT der BEILAGE: 25.11.2014 01.01.2015 01.04.2017 31.03.2020 31.03.2019 GELTUNGSBEREICH Anwendbarkeit Dieser Vertrag gilt für

Mehr

Zeiterfassung bleibt arbeitsgesetzliche Pflicht mit AbaProject problemlos Zeiten rapportieren

Zeiterfassung bleibt arbeitsgesetzliche Pflicht mit AbaProject problemlos Zeiten rapportieren Zeiterfassung bleibt arbeitsgesetzliche Pflicht mit AbaProject problemlos Zeiten rapportieren Arbeit und Privatleben verschmelzen immer mehr miteinander. Insbesondere im Dienstleistungs- und Informatiksektor

Mehr

Vertrag Vorlehre Detailhandel

Vertrag Vorlehre Detailhandel Berufsschule für Detailhandel Zürich Exemplar für die Lernende/den den Vorlehrbetrieb Kopie für die Vertrag Vorlehre Detailhandel Die Vorlehre Detailhandel ist nicht Bestandteil der beruflichen Grundbildung

Mehr

Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente

Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente Fragebogen für Arbeitgebende: Berufliche Integration/Rente Versicherte Person Name Vorname Geburtsdatum Versichertennummer 756 AHV 13-stellig 1. Firma Firmenname Postleitzahl, Ort Strasse, Hausnummer Bei

Mehr

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Einzelarbeitszeit. Dr. iur. Rainer Wey, LL.M. Rechtsanwalt und Notar

Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Einzelarbeitszeit. Dr. iur. Rainer Wey, LL.M. Rechtsanwalt und Notar Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Einzelarbeitszeit Dr. iur. Rainer Wey, LL.M. Rechtsanwalt und Notar Übersicht über das Arbeitsrecht Materielles Recht Individualarbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht Recht des

Mehr

Vertretung von Hausangestellten

Vertretung von Hausangestellten Diese Umfrage sammelt Informationen für das Projekt "Förderung der industriellen Beziehungen im Sektor Hausangestellte in Europa" der European Federation of Food, Agriculture and Tourism Trade Unions (EFFAT).

Mehr

Gesuch an die Kantonale Schlichtungsstelle

Gesuch an die Kantonale Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz Gesuch an die Kantonale Schlichtungsstelle Diskriminierung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis wegen des Geschlechts (Gleichstellungsgesetz,

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes Verlängerung und Änderung vom 12. Dezember 2016 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst: I Die Geltungsdauer

Mehr

Anhang 5 zum Gesamtarbeitsvertrag Schichtreglement

Anhang 5 zum Gesamtarbeitsvertrag Schichtreglement Anhang 5 zum Gesamtarbeitsvertrag Datum Juli 2012 1 Grundsatz 3 2 Schicht- und schichtähnliche Arbeit 3 2.1 Begriffe 3 2.2 Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit 3 2.3 Zweischichtige Tagesarbeit 3 2.4

Mehr

fide Sprachkurs Gastronomie/Hotellerie Subventionierte Sprachförderung im Gastgewerbe für eine bessere Verständigung

fide Sprachkurs Gastronomie/Hotellerie Subventionierte Sprachförderung im Gastgewerbe für eine bessere Verständigung fide Sprachkurs Gastronomie/Hotellerie Subventionierte Sprachförderung im Gastgewerbe für eine bessere Verständigung fide SPRACHKURS GASTRONOMIE/HOTELLERIE Grundlagen Sprachförderung im Gastgewerbe Die

Mehr

Frequently asked questions (FAQ) zum Gesamtarbeitsvertrag für den Bereich Sicherheitsdienstleistungen

Frequently asked questions (FAQ) zum Gesamtarbeitsvertrag für den Bereich Sicherheitsdienstleistungen Frequently asked questions (FAQ) zum Gesamtarbeitsvertrag für den Bereich Sicherheitsdienstleistungen Fragen Antworten Art. 2 Geltungsbereich 1. Für wen gilt der GAV Sicherheit? Grosse Teile des GAV wurden

Mehr

RAHMENVEREINBARUNG 1/5

RAHMENVEREINBARUNG 1/5 RAHMENVEREINBARUNG 1. Zweck dieser Vereinbarung Die vorliegende Rahmenvereinbarung bezweckt die generelle Regelung von Rechten und Pflichten zwischen der next work AG und dem Arbeitnehmer. Der/die Arbeitnehmende

Mehr

Z-Consult AG, Businessletter 02/2012 IH Basel im März Neu: allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih

Z-Consult AG, Businessletter 02/2012 IH Basel im März Neu: allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih Z-Consult AG, Businessletter 02/2012 IH Basel im März 2012 Neu: allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih Der Bundesrat erklärte den Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih kurz

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des. des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des. des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche Änderung vom 30. Juni 2008 Der Schweizerische Bundesrat beschliesst:

Mehr

Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen. 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie

Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen. 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie Haushaltshilfe beschäftigen das müssen Sie wissen 14. Mai 2013 Careum Veranstaltung zum Internationalen Tag der Familie Teilprojekte der Berichte 2012 «Arbeitsmarkt Privathaushalt: Charakteristika der

Mehr

Arbeitszeit und Ruhezeit

Arbeitszeit und Ruhezeit > ARBEIT Arbeitszeit und Ruhezeit Was Ihnen bei Mehrarbeit zusteht WIR SIND FÜR SIE DA! Wie sind Arbeitszeit und Ruhezeit geregelt? Die Arbeitszeit sowie die Ruhezeiten sind gesetzlich geregelt, damit

Mehr

PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 1. INKRAFTSETZUNG: LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG: GÜLTIGKEIT: 01.01.2012 01.02.2012 01.01.2015 01.05.2016 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Geltungsbereich Dieser GAV gilt für

Mehr

Zeiterfassung. Portos Informatik GmbH Zürcherstrasse 59 CH-5400 Baden

Zeiterfassung. Portos Informatik GmbH Zürcherstrasse 59 CH-5400 Baden Zeiterfassung Portos Informatik GmbH Zürcherstrasse 59 CH-5400 Baden +41 56 203 05 00 info@portos.ch www.portos.ch Die Zeiterfassung für die KMU Klar im Aufbau Einfach in der Handhabung Integrierte Schnittstellen

Mehr

Mehr Weiterbildung mehr Chancen, neue Wege

Mehr Weiterbildung mehr Chancen, neue Wege Mehr Weiterbildung = mehr Chancen, neue Wege Kursangebote, GAV-Lehrgang und Berufsbildung bis zur Höheren Fachprüfung als Gebäudereiniger/in Mit Bildung kommen Sie weiter Sie wollen mehr wissen und können?

Mehr

Anstellungsvertrag für Forstpersonal Ausgabe 2007

Anstellungsvertrag für Forstpersonal Ausgabe 2007 - Geschäftsstelle VSF Geschäftsstelle VSFU Waldwirtschaft Schweiz Postfach 252 Mottastr. 9 Rosenweg 14 3250 Lyss 3000 Bern 6 4501 Solothurn Tel./Fax 032 387 49 70 Tel. 031 350 89 86 Tel. 032 625 88 00

Mehr

Lohn- und Lohnsysteme, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage

Lohn- und Lohnsysteme, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage Die Paritätische Kommission Coiffure führt folgende Kurse durch: Lohn- und Lohnsysteme, Arbeitszeit, Ferien, Feiertage Kursinhalt: Einführung in die Bedeutung des GAV für Coiffeure/Coiffeusen Basislöhne

Mehr

2. Neuerungen für alle Betriebsarten bei der wöchentlichen Arbeitszeit

2. Neuerungen für alle Betriebsarten bei der wöchentlichen Arbeitszeit Der neue L-GAV 2010 Die wichtigsten Neuerungen (Teil I) 1. Übersicht Im nachfolgenden Beitrag finden sich Ausführungen über die wöchentliche Arbeitszeit, Ferien, die Überstundenregelung, arbeitsfreie Tage

Mehr

GAV Aargauer Kantonsspitäler

GAV Aargauer Kantonsspitäler PUBLIKATION TEMPSERVICE.CH: 12.11.2014 1. INKRAFTSETZUNG: 01.02.2012 LETZTE REVISION: 11.12.2014 INKRAFTSETZUNG: 01.05.2016 GÜLTIGKEIT: 31.12.2018 GELTUNGSBEREICH 1. Betrieblicher Geltungsbereich Der GAV

Mehr

GAV Betonwaren-Industrie

GAV Betonwaren-Industrie GRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 10.07.2003 01.08.2003 25.05.2018 01.07.2018 31.12.2019 Die Allgemeinverbindlichkeit gilt für die ganze Schweiz.

Mehr

GAV Carrosseriegewerbe

GAV Carrosseriegewerbe GRUNDBESCHLUSS: 1. INKRAFTSETZUNG (AVE): LETZTE REVISION: INKRAFTSETZUNG (AVE): GÜLTIGKEIT: 21.01.2003 01.02.2003 01.12.2015 01.06.2017 31.12.2017 Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für die ganze Schweiz.

Mehr

«Der Kunde ist König» - Fakten statt Behauptungen

«Der Kunde ist König» - Fakten statt Behauptungen «Der Kunde ist König» - Fakten statt Behauptungen 5. Juni 2012, Volkshaus Zürich Unia Region Zürich-Schaffhausen 2 Der Detailhandel in Zahlen Vollzeitäquivalente: 253 000 Beschäftigte Personen: 320 000

Mehr

Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2016 2018

Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2016 2018 Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih 2016 2018 Aus dem Einsatzbetrieb «Wir fordern und fördern unser Personal. temptraining unterstützt uns dabei.» José Manuel Taboas Martinez Chief Operating Officer,

Mehr

Vertrag zur Integrationsvorlehre Mittelschul- und Berufsbildungsamt Betriebliche Bildung

Vertrag zur Integrationsvorlehre Mittelschul- und Berufsbildungsamt Betriebliche Bildung Kanton Zürich Vertrag zur Integrationsvorlehre Betriebliche Bildung Kontakt: Melanie Aardalsbakke, Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich 043 259 77 55, melanie.aardalsbakke@mba.zh.ch Version 2 / April 2018

Mehr

Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Abacus Lösung zur Zeiterfassung als Ergänzung zur Lohnsoftware

Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Abacus Lösung zur Zeiterfassung als Ergänzung zur Lohnsoftware Gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Abacus Lösung zur Zeiterfassung als Ergänzung zur Lohnsoftware Die Zeiterfassung ist für alle Schweizer Unternehmen gesetzlich obligatorisch geworden. Es gibt

Mehr

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com

Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE. Stand: 06/2015. Foto: goodluz - Fotolia.com Foto: goodluz - Fotolia.com Pflicht- Praktikum IM HOTEL UND GASTGEWERBE Stand: 06/2015 PFLICHTPRAKTIKUM IM HOTEL- UND GASTGEWERBE Inhalt Deine Arbeiterkammer...2 Die Grundlagen deines Praktikums...2 Deine

Mehr

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P

S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P S T U N D E N L O H N R E G L E M E N T C O O P gültig ab 1. Januar 2003 INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN SEITE 1. Geltungsbereich 4 ARBEITSVERTRAGLICHE BESTIMMUNGEN Kündigung 2. Kündigung 4

Mehr

Programmanleitung_Arbeitszeitdokumentation.docx Seite 1 von 6

Programmanleitung_Arbeitszeitdokumentation.docx Seite 1 von 6 Programmanleitung Mit der elektronischen Form der Arbeitszeitdokumentation, stellt die Paritätische Kommission Coiffure ein Hilfsmittel für die Erfassung der Arbeitszeit zur Verfügung. 1 2 3 4 5 Um die

Mehr

Lehrling und Jugend SEITE 1. gastro kit. Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe. facebook.com/akvorarlberg. Stark für Dich.

Lehrling und Jugend SEITE 1. gastro kit. Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe. facebook.com/akvorarlberg. Stark für Dich. Lehrling und Jugend SEITE 1 gastro kit Pflichtpraktikum im Hotel- und Gastgewerbe facebook.com/akvorarlberg Stark für Dich. www.akbasics.at gastro kit SEITE 2 Stark für Dich. AK Vorarlberg SEITE 3 Pflichtpraktikum

Mehr

Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung - Mitarbeiterentsendung / Gesamtarbeitsverträge

Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung - Mitarbeiterentsendung / Gesamtarbeitsverträge Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsmarktaufsicht Arbeiten in der Schweiz Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung -

Mehr

vpod lehrberufe Für Universitäten und Fachhochschulen vpod Die Gewerkschaft

vpod lehrberufe Für Universitäten und Fachhochschulen vpod Die Gewerkschaft Für Universitäten und Fachhochschulen vpod Die Gewerkschaft vpod Lehrberufe Birmensdorferstrasse 67 I Postfach 8279 8036 Zürich I Telefon 044 266 52 52 www.vpod.ch I info@vpod-ssp.ch vpod lehrberufe Wo

Mehr