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Transkript:

DAS LOGISTIK LERNZENTRUM STELLT SICH VOR Als zertifizierter Bildungsträger nehmen wir die unsere Verantwortung, qualitativ hochwertige Weiterbildungskurse anzubieten, sehr ernst. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Trainer und Dozenten zum einen über fundierte pädagogische und didaktische Kenntnisse verfügen, zum anderen auch über viel Praxiserfahrung. So können wir getreu dem Motto "von Praktikern für Praktiker" gewährleisten, dass praxisrelevante Inhalte auf einprägsame Weise vermittelt werden. Um die Organisation und Koordination der Lehrgänge kümmert sich unser motiviertes Team, welches sich gerne Zeit für individuelle Beratung und Betreuung nimmt. IHRE VORTEILE BEI UNS Zertifizierter Bildungsträger nach AZAV und ISO 9001:2008. Sehr hohe Praxisnähe und Anwendbarkeit nach dem Motto von Praktikern für Praktiker. Erfahrene Trainer, Referenten und Fachdozenten mit langjähriger Praxiserfahrung. Nicht nur Training, sondern auch individuelle Bildungsberatung. Das komplette Spektrum von geplanten und maßgeschneiderten Kursen bis hin zu Full-Size-Konzepten und Lernlösungen. 1

GEPRÜFTE/R INDUSTRIEFACHWIRT/IN Nach bestandener Weiterbildung zum/r geprüften Industriefachwirt/in verfügen Sie über die Befähigung, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Damit sind Sie in der Lage, den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen zu erkennen, zu analysieren und einer zielorientierten Lösung zuzuführen, Geschäftsprozesse und Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu bewerten, zu planen und durchzuführen, sich auf veränderte Methoden und Systeme flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten. Schließlich können Sie anhand einer zielorientierten Führung Geschäftsprozesse und Projekte gestalten und kontrollieren. LEHRGANGSFORM: Berufsbegleitender Präsenzlehrgang UNTERRICHTSTAGE/-ZEIT: Gesamtdauer: 11 Monate, 252 UE (=Unterrichtseinheiten) à 45 Minuten Durchführung an 28 Präsenztagen (freitags und / oder samstags) von 09:00 Uhr ca. 16:00 Uhr LEHRGANGSBEGINN: Freitag, 19.05.2017 um 08:30 Uhr LEHRGANGSORT:, Schickardstraße 27, 71034 Böblingen LEHRGANGSKOSTEN: 3.400,00 ohne Ausbilderschein (AEVO), inkl. MwSt., inkl. Schulungsunterlagen 3.750,00 mit Ausbilderschein (AEVO), inkl. MwSt., inkl. Schulungsunterlagen zinsfreie Ratenzahlung möglich. Beantragung von Bildungsurlaub möglich. Fortbildungskosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. 2

PRÜFUNGSGEBÜHREN: Fachwirt: z. Zt. 600,00 (es gilt die aktuelle Prüfungsgebühr der IHK zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung!). Die Gebühren sind jeweils direkt bei der IHK zu entrichten. Damit gewährleistet werden kann, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden sollte der Antrag auf Zulassung spätestens unmittelbar vor Lehrgangsbeginn eingereicht werden. Die Anmeldung zur IHK-Prüfung erfolgt als Sammelanmeldung über das Logistik Lernzentrum. Ausbilderschein: z. Zt. 190,00 (es gilt die aktuelle Prüfungsgebühr der IHK zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung!). Die Gebühren sind jeweils direkt bei der IHK zu entrichten. Die Anmeldung zur IHK-Prüfung erfolgt als Sammelanmeldung über das Logistik Lernzentrum. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN: - abgeschlossene kaufmännische oder verwaltende Berufsausbildung ODER - eine andere anerkannte dreijährige Berufsausausbildung mit mindestens einjähriger Berufspraxis im kaufmännischen Bereich bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung ODER - eine andere anerkannte Berufsausbildung und zweijährige Berufspraxis im kaufmännischen Bereich bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung ODER - eine mindestens dreijährige Berufspraxis bis zum Zeitpunkt der IHK-Prüfung* *Quelle: https://www.stuttgart.ihk24.de/bildung-schulung- Pruefung/Weiterbildung/IHK_Fortbildungspruefungen/Fachwirte/Industriefachwirt34670/681754 3

LERNINHALTE (analog DIHK-Rahmenlehrplan) Ausgehend von den Prüfungsanforderungen gliedert sich der Lerninhalt bzw. die anschließende Prüfung in zwei Teilbereiche: 1. Teilbereich: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 2. Teilbereich: Handlungsspezifische Qualifikationen AUF EINEN BLICK Übersicht Lehrgangsinhalte (Einführungsmodul: Lern- und Arbeitsmethodik) I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Volks- und Betriebswirtschaft Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung II. Handlungsspezifische Qualifikationen Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen Produktionsprozesse Marketing und Vertrieb Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen Führung und Zusammenarbeit Dabei werden Sie auf folgende Aufgaben vorbereitet: Betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens erkennen, analysieren und zu einer Lösung führen. Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes bewerten, planen und durchführen. sich auf veränderte Methoden und Systeme flexibel einstellen sowie den technischorganisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten. anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen gestalten, moderieren und kontrollieren. 4

IM DETAIL Einführungsmodul: Lern- und Arbeitsmethodik Einführung in die Thematik Lern- und Arbeitsmethodik, damit der individuelle Lernprozess effizient und erfolgreich gestaltet werden kann. Die Lern- und Arbeitsmethodik in Ihrer Bedeutung für das Lernen zu lernen erkennen Subjektive und objektive Rahmenbedingungen erkennen und deren Einfluss auf das Lernen berücksichtigen - Motivation - Lerntypen - Lernrhythmus - Lernumgebung Lerntechniken anwenden - Lernstoff erfassen - Lernstoff strukturieren und ordnen - Lernstoff reduzieren und zusammenfassen - Lernstoff lernen und wiederholen Zeit- und Themenplanung anwenden - Zeitmanagementmethoden überblicken - Möglichkeiten der Themenplanung kennen Lernmethoden und eingesetzte Lernmedien überblicken - Lehrgespräch, Gruppenarbeit, Rollen- und Planspiele, Computer-based Training (CBT) - Flip-Chart, Pinnwand, Projektoren, Audiovisuelle Medien Gruppenarbeit praktizieren - Organisationsformen und Einsatzmöglichkeiten kennen - Probleme wahrnehmen und Lösungsmöglichkeiten beurteilen Grundlagen der Rede- und Präsentationstechniken anwenden - Sprechtechniken und Artikulation - Statements und / oder Präsentationen vorbereiten - Vortrags-, Berichts- und Diskussionstechniken 5

Teil 1: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 1. Volks- und Betriebswirtschaft In diesem Handlungsbereich sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können: Volkswirtschaftliche Grundlagen Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen Unternehmenszusammenschlüsse 2. Rechnungswesen In diesem Handlungsbereich soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darstellen und begründen zu können. Dazu gehören insbesondere, die bilanziellen Zusammenhänge sowie die Kostenrechnung in Grundzügen erläutern und anwenden zu können. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können. Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens Finanzbuchhaltung Kosten- und Leistungsrechnung Auswertung der betrieblichen Zahlen Planungsrechnung 3. Recht und Steuern In diesem Handlungsbereich sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden werden. Rechtliche Zusammenhänge Steuerrechtliche Bestimmungen 6

4. Unternehmensführung In diesem Handlungsbereich soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können. Betriebsorganisation Personalführung Personalentwicklung Teil 2: Handlungsspezifische Qualifikationen 1. Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen In diesem Handlungsbereich soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Entscheidungen für das Management auf der Grundlage von Kenntnissen in der Finanzwirtschaft und im industriellen Rechnungswesen vorbereiten zu können. Weiterhin soll nachgewiesen werden, dass mithilfe des Controllings die steuerungsrelevanten Informationen zusammengestellt werden können und diese systematisch für das Management aufbereitet werden können. Des Weiteren soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die notwendigen Informationen der Kosten- und Leistungsrechnung für die Unternehmenssteuerung nutzen zu können. Als Informationsquelle für Investitionsentscheidungen dienen hierzu in erster Linie die Investitionsrechnungen. Investition und Investitionsrechnung durchführen Finanzierung beurteilen Angewandte Kosten- und Leistungsrechnung überprüfen Controlling als Instrument der betriebswirtschaftlichen Steuerung anwenden 2. Produktionsprozesse In diesem Handlungsbereich soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Aufgaben der Produktionsplanung und -steuerung sowie die produktionstechnischen Rahmenbedingungen beurteilen zu können. Des Weiteren ist nachzuweisen, dass die Abläufe von der Produktionsentwicklung bis zur Übergabe des Produktes an den Vertrieb verstanden und in produktionsspezifischen Situationen eingeordnet werden können. Hierfür ist nachzuweisen, dass die Querschnittsfunktion der Logistik eingeordnet und die für die Produktion notwendigen Teilprozesse der Logistik erläutert werden können. Produktionsplanung beurteilen Produktionssteuerung analysieren Produktionstechnische Rahmenbedingungen bewerten Logistik als Querschnittsfunktion beurteilen Bedarfsermittlung durchführen 7

Beschaffungsmarkt und Einkauf strukturieren Lager und Transportwesen vergleichen Entsorgungslogistik erläutern 3. Marketing und Vertrieb In diesem Handlungsbereich soll der Einsatz von marketing- und vertriebspolitischen Instrumenten begründet werden. Dazu sind Kriterien der Marketingplanung zu beschreiben, den effektiven Einsatz des Marketinginstrumentariums aufzeigen, die Bedeutung der Distribution und die zentrale Funktion des Bereiches Marketing und Vertrieb innerhalb eines Unternehmens und unter Berücksichtigung außenwirtschaftlicher und interkultureller Kommunikationsaspekte darlegen zu können. Marketingplanung durchführen Marketinginstrumentarium unterscheiden, Marketing-Mix einsetzen Vertriebsmanagement bewerten Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung, interkulturelle Kommunikation ableiten Spezielle Rechtsaspekte einordnen 4. Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen In diesem Handlungsbereich soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Organisation und Organisationsentwicklung in deren Bedeutung für das Unternehmen eingeordnet, Wechselbeziehungen zur Personalentwicklung erkannt und berücksichtigt sowie Projekte methodisch und effizient in der Gestaltung begleitet werden können. Dazu soll nachgewiesen werden, dass die Bedeutung einer effizienten unternehmensinternen Kommunikation über Sprache und Daten erkannt wird. In diesem Zusammenhang soll auch nachgewiesen werden, dass aufgabenbezogene Informationsquellen lokalisiert, bewertet und identifiziertes Wissen in kommunizierbarer Form zur Verfügung gestellt werden kann. Zusätzlich sollen Wissensbedürfnisse nachhaltig mit Wissensquellen verbunden sowie relevantes Wissen zur Bearbeitung und Lösung von Aufgaben und Problemen vorgehalten und eingesetzt werden. Betriebliche Organisation und Organisationsentwicklung sowie Personalentwicklung und Projektmanagement als Bestandteile der Unternehmensentwicklung begründen Instrumente und Methoden des Informations- und Wissensmanagement beurteilen Zusammenhang von Unternehmensentwicklung und Wissensmanagement darstellen 5. Führung und Zusammenarbeit In diesem Handlungsbereich soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, zielorientiert mit Mitarbeitern, Auszubildenden, Geschäftspartnern und Kunden zu kommunizieren. Dabei soll gezeigt werden, dass Mitarbeiter, Auszubildende und Projektgruppen geführt und gefördert werden können. Des Weiteren soll bei Verhandlungen und Konfliktfällen lösungsorientiert gehandelt werden können. Methoden der Kommunikation und Motivationsförderung sollen dabei berücksichtigt werden. 8

Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation erläutern Mitarbeitergespräche führen Konfliktmanagement anwenden Mitarbeiterförderung umsetzen Ausbildung planen und durchführen Moderation von Projektgruppen vorbereiten und durchführen Präsentationstechniken einsetzen HINWEISE ZUR PRÜFUNGSORDNUNG (analog DIHK-Rahmenlehrplan) Die Prüfung umfasst die beiden Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen und besteht aus einem umfassenden schriftlichen Teil und einem mündlichen Part in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation. 1. Prüfungsteil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen: 9

PRÜFUNGSDAUER VWL / BWL: Rechnungswesen: Recht und Steuern: Unternehmensführung: mind. 75 Minuten mind. 90 Minuten mind. 75 Minuten mind. 90 Minuten Die Gesamtdauer soll jedoch 330 Minuten nicht überschreiten. 2. Prüfungsteil: Handlungsspezifische Qualifikationen Die Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist schriftlich in Form von handlungsorientierten Aufgabenstellungen sowie mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs mit Präsentation zu prüfen. SCHRIFTLICHE PRÜFUNG: Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgeleiteten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 480 Minuten (8 Stunden) nicht unterschreiten und 510 Minuten (8,5 Stunden) nicht überschreiten. 10

Die Punktebewertung für das Ergebnis ist aus den beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden: MÜNDLICHE PRÜFUNG: Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass angemessen und sachgerecht mit Gesprächspartnern kommuniziert werden kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können. In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf mindestens zwei Handlungsbereiche beziehen. Die Präsentationszeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung, des Ziels und einer Gliederung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen eingereicht. Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in betriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten. 11

Die mündliche Prüfung ist nur durchzuführen, wenn in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreiche Leistungen erbracht wurden! BESTEHEN DER PRÜFUNG Als bestanden gilt die Prüfung, wenn in allen Prüfungsteilen mindestens ausreichende Ergebnisse erreicht werden konnten (= 50 Punkte). Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung wird der Prüfungsteilnehmer von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielte und er sich innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. DIE GUTE NACHRICHT Wer die Prüfung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbildereignungsverordnung befreit. Als Profi aus der betrieblichen Praxis erweitern Sie mit dem anerkannten Abschluss zum/r geprüften Industriefachwirt/in auf Bachelor-Niveau Ihre fachliche Kompetenzen entscheidend und punkten mit der perfekten Kombination aus Know-how, umfassenden Sachkenntnissen und gefragten Managementfähigkeiten. BESTE KARRIERECHANCEN & SICHERE ZUKUNFTSAUSSICHTEN! ANSPRECHPARTNERIN Tina Werner Ansprechpartnerin für IHK-zertifizierte Aufstiegsfortbildungen Tel.: 07031 3060 119 Email: tina_werner@logistiklernzentrum.de * Haftungsausschluss: Diese Infobroschüre der enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. 12