Deutscher Bundestag Drucksache 18/7207. Antrag. 18. Wahlperiode der Bundesregierung

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/7207 18. Wahlperiode 06.01.2016 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 6. Januar 2016 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte zu. Es können bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 31. Januar 2017. 2. Verfassungs- und völkerrechtliche Grundlagen Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Sie handeln bei ihrem Einsatz als Teil der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS, die sich selbst auch Islamischer Staat nennt, von der nach Feststellung des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Bedrohung für Weltfrieden und internationale Sicherheit ausgeht (Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015). Die internationale Gemeinschaft leistet damit der Aufforderung des Sicherheitsrats Folge, die irakische Regierung im Kampf gegen die Terrororganisation IS zu unterstützen (vom Sicherheitsrat im Konsens angenommene Vorsitzerklärung vom 19. September 2014). Sie folgt ebenso der Aufforderung des Sicherheitsrats in Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 an die Mitgliedstaaten, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von der Terrororganisation IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von der Terrororganisation IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als solche benannt wurden, und den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den sie in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen haben.

Drucksache 18/7207 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Die Ausbildungsunterstützung wird auf Bitten und im Einverständnis mit der Regierung des Irak sowie der Regierung der Region Kurdistan-Irak geleistet. Mit Schreiben vom 25. Juni 2014 an den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN-Dokument S/2014/440) hat der irakische Außenminister alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen um Unterstützung im Kampf gegen die Terrororganisation IS auch im Wege militärischer Ausbildung gebeten. Der Einsatz der Ausbildungsunterstützung ist daher völkerrechtsgemäß. 3. Auftrag Die Ausbildungsunterstützung ist ein Beitrag zum nachhaltigen Fähigkeitsaufbau der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Streitkräfte auf Bitten der irakischen Regierung und im Rahmen der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS. 4. Aufgaben Für die an der Ausbildungsunterstützung beteiligten bewaffneten Streitkräfte ergeben sich folgende Aufgaben: Durchführung von militärischen Ausbildungslehrgängen für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Streitkräfte im Nordirak mit Schwerpunkt Raum Erbil. Übernahme der Koordinierungsverantwortung von militärischer Ausbildung im Nordirak für die Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak sowie der irakischen Streitkräfte, zeitlich begrenzt und in Rotation mit internationalen Partnern. Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber der irakischen Regierung, der Regierung der Region Kurdistan- Irak, den irakischen Streitkräften sowie den Sicherheitskräften der Regierung der Region Kurdistan-Irak und Hauptquartieren der multinationalen Partner im Rahmen der internationalen Allianz gegen die Terrororganisation IS. Beratende Unterstützung internationaler Partner in Ausbildungszentren im Raum Erbil und Nordirak. Wahrnehmung von Konsultations- und Koordinierungsaufgaben, zeitlich befristet auch in anderen Regionen des Irak. Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Warn-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte. 5. Einzusetzende Fähigkeiten Für die an der Ausbildungsunterstützung beteiligten Kräfte der Bundeswehr werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt: Führung und Führungsunterstützung, Beratung und Ausbildung, militärisches Nachrichtenwesen, Eigensicherung und Schutz, logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung, strategischer Lufttransport, strategischer luftgestützter Verwundetentransport. Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den zur Führung der Unterstützungsmission gebildeten Stäben, Hauptquartieren und Verbindungselementen einschließlich der Kräfte zur Unterstützung der Führungsfähigkeit und Lagebilderstellung eingesetzt.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/7207 6. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer Die Bundesministerin der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte die unter Nummer 5 genannten Kräfte und Fähigkeiten einzusetzen. Das Mandat ist bis zum 31. Januar 2017 befristet. 7. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht sowie nach den zwischen Deutschland und dem Irak sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken einer eventuellen Vorausstationierung, des Zuganges, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen. Die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen ist zur Durchsetzung des auf Ausbildungsunterstützung begrenzten Auftrages für deutsche Einsatzkräfte nicht vorgesehen. Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst insbesondere den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte und eigenen Materials, des Personals und Materials von Partnernationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall unberührt. 8. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte umfasst im Schwerpunkt den Raum Erbil/Raum der Region Kurdistan-Irak. Aufenthalte außerhalb der Region Kurdistan-Irak erfolgen im Einzelfall zu Konsultationsund Koordinierungszwecken im ganzen Hoheitsgebiet des Irak. Darüber hinaus kann auch eine begrenzte Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten weiterhin in Stäben der internationalen Allianz gegen die Terrororganisation IS insbesondere im Irak und in Kuwait eingesetzt werden. 9. Personaleinsatz Für die deutsche Beteiligung an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte können insgesamt bis zu 150 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Es können eingesetzt werden: Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienst Leistende, Reservedienst Leistende, die ihre Bereitschaft erklärt haben, an besonderen Auslandsverwendungen teilzunehmen. Für Phasen der Herstellung der personellen, materiellen und infrastrukturellen Einsatzbereitschaft sowie zum Aufwuchs des Einsatzkontingentes und der entsprechenden Maßnahmen der Rückverlegung, im Rahmen von Personalwechseln und Notsituationen, darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.

Drucksache 18/7207 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 10. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Ausbildungsunterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte werden für den Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Januar 2017 voraussichtlich insgesamt rund 34,9 Mio. Euro betragen und aus dem Einzelplan 14 Kapitel 14 01 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2016 rund 32,0 Mio. Euro und auf das Haushaltsjahr 2017 rund 2,9 Mio. Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2016 wurde im Bundeshaushalt 2016 Vorsorge getroffen. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben im Haushaltsjahr 2017 wird im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2017 im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen werden. Begründung Die Sicherheitslage im Irak ist nach wie vor durch anhaltende Gefechtshandlungen, Terroranschläge und große Flüchtlingsbewegungen geprägt. Nach Beginn der internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS konnte deren Vormarsch aufgehalten werden. Vor allem im Norden des Irak ist es den kurdischen Peschmerga und den irakischen Streitkräften mit Unterstützung der internationalen Allianz gelungen, den IS überwiegend in die Defensive zu zwingen. Die Terrororganisation IS hat sich zu einer weit über die derzeit von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinausgehenden globalen Bedrohung für Frieden und Sicherheit entwickelt. Die Anschläge in Tunesien, der Türkei, im Libanon, gegen Russland und in Frankreich zeugen von der Bedrohung für den Weltfrieden, die vom IS ausgeht. Das hat auch der VN-Sicherheitsrat in diversen Resolutionen, zuletzt mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015, festgestellt. Dem Aufruf des VN-Sicherheitsrats folgend ist es das Ziel des internationalen wie des deutschen Einsatzes, im Kampf gegen den IS alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere vom IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden. Ferner muss es darum gehen, dem IS den in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffenen sicheren Zufluchtsort zu nehmen. Daneben wird der politische Prozess für Syrien von der Bundesregierung weiter nachdrücklich unterstützt. Durch die Arbeit an einem Übergangsprozess für Syrien, der den Zerfall staatlicher Strukturen verhindern soll (Wiener Prozess) und die Unterstützung der Regierung im Irak, die darauf ausgelegt ist, alle politischen, ethnischen und religiösen Gruppen in das Staatswesen zu integrieren, soll eine Befriedung der Region und eine Eindämmung des IS-Terrorismus erreicht werden. Zudem engagiert sich die Bundesregierung bei der Stabilisierung von Gebieten, die vom IS befreit wurden, und der Einleitung eines politischen Prozesses der Versöhnung zwischen den Volksgruppen. Durch Einleitung eines inklusiven politischen Ausgleichs und durch wirtschaftlichen Aufbau soll der menschenverachtenden Ideologie des IS die Grundlage entzogen werden. Die militärischen Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der irakischen Streitkräfte und regionalen kurdischen Sicherheitskräfte bleiben eingebettet in einen ganzheitlichen politischen Ansatz und werden in Ergänzung zur fortgesetzten Stabilisierungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit zur bedarfsorientierten Unterstützung von syrischen Flüchtlingen, irakischen Binnenflüchtlingen (IDP) und der Bevölkerung in den aufnehmenden Gemeinden im Irak umgesetzt. Darüber hinaus leistet die Bundesregierung zur Versorgung der Binnenvertriebenen und syrischen Flüchtlinge im Irak umfangreiche humanitäre Hilfe. Nach Angaben von VN-OCHA ist die Zahl der Binnenflüchtlinge im Irak seit Januar 2014 auf fast dreieinhalb Millionen Menschen gestiegen. Diese Binnenvertriebenen sowie 250.000 syrische Flüchtlinge stellen eine erhebliche Belastung für Irak dar. Deutschland hat als einer der größten Geber bereits über 100 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe und mehr als

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/7207 170 Mio. Euro für strukturbildende Unterstützung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt. Damit hat die Bundesregierung zu einer Linderung der unmittelbaren humanitären Katastrophe, zum (Wieder-)Aufbau von sozialer Basisinfrastruktur, zur Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung, Flüchtlinge und Binnenvertriebenen sowie zur Stabilisierung der Lage im Nordirak beigetragen. Im Rahmen der 2014 gebildeten und derzeit 65 Akteure umfassenden Koalition zur Bekämpfung des IS haben die teilnehmenden Staaten in Absprache mit der irakischen Zentralregierung Tätigkeitsfelder identifiziert und internationale Arbeitsgruppen institutionalisiert. Die internationalen Bemühungen gegen den IS verfolgen seitdem die Handlungslinien Militär, Unterbrechung der Finanzströme, Unterbrechung des Zulaufs von ausländischen Kämpfern, Kommunikationsstrategie und Stabilisierung. Deutschland beteiligt sich an allen fünf Arbeitsgruppen und hat im Rahmen der zivilen Arbeitsgruppe Stabilisierung den Ko-Vorsitz übernommen. Durch Unterstützung der irakischen Zentralregierung und der für die Stabilisierung in besonderem Maße verantwortlichen Provinzregierungen soll der Grundstein für dauerhafte Stabilität und Sicherheit gelegt werden. Die Arbeitsgruppe konzentriert sich auf Maßnahmen, die Voraussetzungen für Versöhnung und Wiederaufbau schaffen, allerdings ohne militärische Komponenten. Militärische Erfolge wie die Rückeroberung der Stadt Sindschar (13. November 2015) haben gezeigt, dass der IS im Kampf gegen gut ausgerüstete und ausgebildete Kämpfer unterlegen ist. Zudem zeigen sich nach Rückeroberung von Gebieten durch die irakischen Streitkräfte und die Peschmerga erste Anzeichen eines Erfolges zur Stabilisierung im Irak. So sind im Rahmen der Rückeroberung und der Stabilisierung von Tikrit internationale Unterstützung und nationale Bemühungen erfolgreich koordiniert und zur Anwendung gebracht worden, zum (Wieder-)Aufbau von sozialer Basisinfrastruktur, zur Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung, Flüchtlingen und Binnenvertriebenen. Ein Kernelement der internationalen Anstrengungen im Kampf gegen den IS ist der nachhaltige Fähigkeitsaufbau der irakischen Streitkräfte sowie der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak. Hierfür wurden Ausbildungszentren im Irak aufgebaut, unter anderem auch in der Region Kurdistan. Deutschland hat beim Aufbau der Ausbildungsunterstützung für die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte einen wichtigen Beitrag geleistet, im Februar 2015 die Koordinierungsverantwortung im Rahmen des Kurdistan Training Coordination Centers (KTCC) übernommen, diese im Sommer 2015 an Italien übergeben und im Dezember 2015 erneut übernommen. Seit Beginn der multinationalen Ausbildung am 15. Februar 2015 im Raum Erbil wurden bereits über 4.800 Sicherheitskräfte im Nordirak und in Deutschland ausgebildet. Dabei wurde dem von der Bundesregierung verfolgten Grundsatz der Ausbildung aller Bevölkerungsgruppen durch die Ausbildung von Jesiden und Kakai Rechnung getragen. Zudem wurden irakische Streitkräfte in Deutschland ausgebildet. Im Rahmen der Ausrüstungshilfe hat Deutschland die bereits 2014 begonnene materielle Unterstützung an die Regierung der Region Kurdistan-Irak und die irakische Zentralregierung fortgesetzt. Bisher sind seit September 2014 über 1.800 t Waffen, Munition und Ausrüstung an die Peschmerga und die irakische Regierung, die nur nichtletale Ausrüstung unterhalten hat, mit einem Gesamtwert von ungefähr 70 Mio. Euro geliefert worden. Zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit kommt es darauf an, dass sowohl weitere Lieferungen als auch die Ausbildungsunterstützung auf die bisher erfolgten Ausrüstungshilfen abgestimmt werden. Die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak müssen nun in die Lage versetzt werden, das gelieferte Material angemessen zu verwalten, zu lagern und wieder instand zu setzen. Das internationale Engagement im Rahmen der Ausbildungsunterstützung in Verbindung mit der durch Deutschland bereitgestellten Ausrüstungshilfe gilt international als Erfolgsmodell. Eine Fortsetzung dieses Engagements ist politisch und militärisch sinnvoll. Die Bundesregierung hat daher auch Irak als einen regionalen Schwerpunkt der nationalen Ertüchtigungsinitiative definiert. Die Ausbildungsunterstützung im Rahmen des ersten Mandatszeitraumes wurde durch die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak bereitwillig angenommen. Die Ausbildung wurde bereits nach kurzer Zeit ausgeweitet, sodass die Kapazitäten des Ausbildungszentrums ausgelastet waren. Im Rahmen der qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der Ausbildung, u. a. auf Bereiche wie Sanitätswesen, Logistik und ABC-Abwehr, und im Zusammenhang mit der Verstärkung des Eigenschutzes ist die Anhebung der Personalobergrenze auf 150 Soldatinnen und Soldaten notwendig.

Drucksache 18/7207 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Zielsetzung ist es auch weiterhin, die Fähigkeit zur Selbstverantwortung der irakischen Streitkräfte und der regionalen kurdischen Sicherheitskräfte zu erhöhen, um damit einen Beitrag für mehr Stabilität und Sicherheit leisten zu können. Die deutsche militärische Unterstützung ist ein Teil eines breit angelegten deutschen Beitrages zur Stabilisierung der Region, zum Aufbau funktionsfähiger Staatlichkeit und zur Verhinderung und Eindämmung der durch den IS ausgehenden regionalen und globalen Bedrohung. Sie stellt einen weiteren Pfeiler der Intensivierung unseres sicherheitspolitischen Engagements dar und dient damit unmittelbar deutschen Interessen von Stabilität und Sicherheit in der Region und in Europa.

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