Ronald Richter Maßstäbe und Grundsätze 2011 stationär So setzen Sie die Änderungen um!
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Ronald Richter Maßstäbe und Grundsätze 2011 stationär So setzen Sie Änderungen um!
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4 Gliederung I. Einleitung 6 II. Die wichtigsten Änderungen bzw. Neuerungen im Überblick 8 III. Zum zeitlichen Ablauf 10 IV. Das System der Qualitätssicherung im SGB XI 12 V. Die Einzelregelungen der Maßstäbe und Grundsätze 17 1. Präambel 17 2. Ziele, Ziffer 1.1 19 3. Ebenen der Qualität, Ziffer 1.2 22 4. Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement, Ziffer 1.3 22 5. Strukturqualität Vollstationäre Pflegeeinrichtung, Ziffer 2.1 26 6. Darstellung der vollstationären Pflegeeinrichtung, Ziffer 2.2 26 7. Personelle Strukturanforderungen Funktion der verantwortlichen Pflegefachkraft, Ziffer 2.3.1 28 8. Eignung als verantwortliche Pflegefachkraft Ausbildung, Ziffer 2.3.2.1 29 9. Berufserfahrung, Ziffer 2.3.2.2 29 10. Weiterbildung, Ziffer 2.3.2.3 29 11. Übergangsregelung, Ziffer 2.3.2.4 30 12. Beschäftigungsverhältnis der verantwortlichen Pflegefachkraft, Ziffer 2.3.2.5 31 13. Weitere personelle Strukturanforderungen Geeignete Kräfte, Ziffer 2.4.1 31 14. Fort- und Weiterbildung, Ziffer 2.4.2 31 15. Räumliche Voraussetzungen, Ziffer 2.5 33 16. Kooperationen mit anderen Leistungserbringern, Ziffer 2.6 34 17. Prozessqualität, Ziffer 3 34 18. Ablauforganisation der Pflege Pflegekonzept, Ziffer 3.1.1 34
Gliederung 5 19. Einzug und Eingewöhnung, Ziffer 3.1.2 37 20. Pflegeplanung und -dokumentation, Ziffer 3.1.3 39 21. Pflegeteams, Ziffer 3.1.4 47 22. Unterkunft und Verpflegung, Ziffer 3.2 48 23. Verpflegung, Ziffer 3.2.1 48 24. Hausreinigung, Ziffer 3.2.2 52 25. Wäschepflege, Ziffer 3.2.3 53 26. Hausgestaltung, Ziffer 3.2.4 53 27. Dokumentation der Leistungserbringung, Ziffer 3.2.5 54 28. Soziale Betreuung, Ziffer 3.3 54 29. Integrierte soziale Betreuung, Ziffer 3.3.1 56 30. Angebote der sozialen Betreuung, Ziffer 3.3.2 56 31. Einbeziehung der Angehörigen, Ziffer 3.4 59 32. Dienstplanung, Ziffer 3.5 60 33. Koordination der Leistungsbereiche, Ziffer 3.6 60 34. Vernetzung mit weiteren Institutionen, Ziffer 3.7 60 35. Ergebnisqualität, Ziffer 4 61 36. Maßnahmen der vollstationären Pflegeeinrichtung zur Qualitätssicherung und Qualitätsprüfung, Ziffer 5 63 37. Gemeinsame Konsultation, Ziffer 6 63 38. Anforderungen an unabhängige Sachverständige und Prüfinstitutionen sowie an die methodische Verlässlichkeit von Zertifizierungs- und Prüfverfahren, Ziffer 7 63 39. Inkrafttreten, Kündigung, Ziffer 8 63 Anhang: Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 27. Mai 2011 65
6 I. Einleitung Nachdem die von der Schiedsstelle nach 113b SGB XI gefassten Vereinbarungen über die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität in der ambulanten und der stationären Pflege sowie eine Anlage zur Zertifizierung am 21.7.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden, sind diese Regelungen nun für alle Pflegekassen und alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich. Die Zeit des Verhandelns, des Wartens auf die Nachfolgeregelungen der Gemeinsamen Grundsätze nach 80 SGB XI alte Fassung ist vorbei, ab jetzt müssen die Maßstäbe und Grundsätze von jeder Einrichtung in die betriebliche Praxis umgesetzt werden, angewandt und schlicht im Alltag gelebt werden. Wir gehen im Folgenden davon aus, dass die Gemeinsamen Grundsätze nach 80 SGB XI alte Fassung vom 7.3.1996 seit langer Zeit die Basis des einrichtungsindividuellen internen Qualitätsmanagements sind und erste Schritte zum Kennenlernen und zur Umsetzung der Maßstäbe und Grundsätze unternommen wurden. Als besonders praktikabel hat sich in einem ersten Schritt das bloße Lesen der neuen Regelungen der Maßstäbe und Grundsätze in einer Gegenüberstellung zu den alten Gemeinsamen Grundsätzen herausgestellt. Eine solche Synopse haben alle Leistungserbringerverbände ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt, so dass wir hier auf einen solchen Abdruck verzichten, gleichwohl kommen wir auf den Textvergleich immer wieder zurück. Die nächsten Schritte zur Umsetzung der Maßstäbe und Grundsätze, die wir begleiten und fördern wollen, sind die Ergänzung und sofern notwendig Änderung einzelner Passagen Ihres einrichtungsbezogenen Qualitätshandbuchs nach Erörterung der neuen Regelungen in Ihren internen Qualitätszirkeln. Die Umsetzung der Maßstäbe und Grundsätze beginnt also regelmäßig mit der Änderung eines der ersten Sätze Ihres Qualitätshandbuchs, in denen meist der Hinweis zu finden ist, dass die Gemeinsamen Grundsätze nach 80 SGB XI (alte Fassung) Grundlage der nachfolgenden Ausführungen zum internen Qualitätsmanagement ist. Auch wenn sich wie wir feststellen werden oder bereits festgestellt haben inhaltlich durch die neuen Maßstäbe und Grundsätze nicht viel verändert hat, so verbietet es sich, die Änderung des Qualitätshandbuchs einfach mit der Funktion suche und ersetze vorzunehmen. Der Teufel Maßstäbe und Grundsätze 2011 stationär Ronald Richter Vincentz Network GmbH & Co. KG, Hannover 2011
I. Einleitung 7 steckt wie so häufig im Detail. Dabei sagt die Tatsache, dass noch heute die Transparenz- und Prüfberichte des MDK und der Pflegekassen mit den Worten beginnen: Die Prüfung findet auf der Basis der Gemeinsamen Grundsätze nach 80 SGB XI alte Fassung vom 7.3.1996 statt, bezeichnendes zur Strukturqualität und Umsetzungsgeschwindigkeit von notwendigen Änderungen auf der Seite der Prüfer aus. Aus der Praxis höre ich immer wieder die Frage, wie denn solche konkreten Regelungen in die Konzeption und das Qualitätshandbuch umgesetzt werden können. Die Umsetzung beginnt mit der Überlegung, wie die Regelung auf den Pflegealltag der konkreten Einrichtung wirkt. Ändert sich dieser durch die Regelung? Wenn ja, wie? Dann muss diskutiert werden: Wie sollen wir es machen? Wie machen es andere? Gibt es Verbesserungen? Hilfreich ist dabei auch ein Blick auf die Unterlagen der Prüfer. Im Folgenden soll dies soll als Anregung verstanden werden die MDK- Prüfanleitung herangezogen werden. Nach einer Zusammenfassung der wichtigsten Neuregelungen bzw. Änderungen werden wir uns mit dem Qualitätssystem des SGB XI befassen, um dann konkret die Einzelregelungen der Maßstäbe und Grundsätze zu besprechen. Wichtig ist dabei die Vernetzung zum einrichtungsindividuellen internen Qualitätsmanagement, zur Pflege-Transparenzvereinbarung und den anderen gesetzlichen und vertraglichen Qualitätsanforderungen zu sehen und umzusetzen. Im Anhang ist die Vereinbarung der Maßstäbe und Grundsätze abgedruckt. Auch dieses Buch für die Praxis ist ein lernendes System. Für Anregungen und Hinweise sind der Verlag und ich dankbar. Sie erreichen mich unter ronald.richter@richter-rae.de Hamburg, im September 2011 Ronald Richter