Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) im HAP Grieshaber Gymnasium Referenten: J. Heer, A. Schönberger

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Transkript:

Die gymnasiale Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (ab 2010) im HAP Grieshaber Gymnasium Referenten: J. Heer, A. Schönberger

1. Grundkonzeption Struktur 2. Fächer, Kurse und Belegungspflicht 3. Punktesystem und Noten 4. Gleichwertige Leistungen 5. Abiturprüfung 6. Besondere Lernleistung 7. Abrechnung 8. Termine und Internetadressen 9. Sonstiges

Das Gymnasium vermittelt Schülern mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur Studierfähigkeit führt. Das Gymnasium fördert insbesondere die Fähigkeit, theoretische Erkenntnisse nachzuvollziehen, schwierige Sachverhalte geistig zu durchdringen, sowie vielschichtige Zusammenhänge zu durchschauen, zu ordnen und verständlich vortragen und darstellen zu können. Aus dem Schulgesetz für Baden-Württemberg 8 Gymnasium

Breite und tiefe Allgemeinbildung Pflichtfächer Pflichtbelegung Pflichtanrechnung Eigene Begabung und Wünsche Wahlfächer Wahlbelegung Wahlanrechnung

Welche Fächer gibt es? Aufgabenfelder Pflichtbereich Wahlbereich II I sprachlich-literarischkünstlerisch gesellschaftswissen- schaftlich III mathematischnaturwissenschaftlichtechnisch Ohne Zuordnung Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Musik, Bildende Kunst Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion, Ethik Mathematik, Physik, Biologie, Chemie, NWT** Sport (Spanisch), Literatur und Theater, Literatur* (in K1) Philosophie*, Psychologie* (jeweils in K2) Informatik, Mathematik Plus Wechselnde Zuordnung Seminarkurs *in diesen Fächern können im Verlauf der Kursstufen nur 2 Kurse besucht werden. **dieses Fach wird nur zweistündig angeboten

Was ist ein Kurs? Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt. Beispiele: Mathematik: 4 Kurse (K1.1, K1.2, K2.1, K2.2) Psychologie*: 2 Kurse (K2.1, K2.2)

Wie viele Stunden hat ein Kurs? Vierstündige Kurse Kurse in den Kernfächern Kurse in jeder Fremdsprache (Ausnahme: Spanisch 3std) Zweistündige Kurse Kurse in jedem anderen Fach Zweistündige Seminarkurse (in K1)

Welche Kurse müssen belegt werden? Vierstündige Kurse (über vier Halbjahre Pflicht) 3 Pflichtkernfächer Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache aus dem Pflichtbereich der Sekundarstufe I 1. Wahlkernfach Eine weitere Pflichtfremdsprache aus der Sekundarstufe I oder Physik oder Biologie oder Chemie (kein NWT) 2. Wahlkernfach Jedes Fach aus dem Pflichtbereich (Gesellschaftswissenschaft, Musik, BK, Sport)

Welche Kurse müssen belegt werden? Zweistündige Kurse (über vier Halbjahre Pflicht) Musik oder Bildende Kunst Geschichte Gemeinschaftskunde (1.HJ & 4.HJ) bzw. Geographie (2.HJ & 3.HJ) Sonderfall: Ist Wirtschaft Wahlkernfach, so müssen Geographie im 2.HJ und Gemeinschaftskunde in 4.HJ nicht belegt werden (bei einer mdl. Prüfung stammt der Prüfungsstoff aber aus beiden Halbjahren!) Religionslehre bzw. Ethik Zwei der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder NWT Sport Hinweis: Ist eine Naturwissenschaft 4-stündig, so muss nur eine weitere zweistündig belegt werden

Kursanzahl und Wochenstunden zwanzig 4-stündige Kurse (5 Fächer x 4 Halbjahre/Kurse = 20 Kurse) mind. zwanzig 2-stündige Kurse (oder das 3stündige Spanisch) durchschnittlich 32 Wochenstunden pro Halbjahr (AGs werden mitgezählt); 34 34 30 30 z.b. auch möglich Zur Kurswahl in Papierform Zur Kurswahl mit Winprosa

Wie wird in der Kursstufe und im Abitur bewertet? Bei der Leistungsbewertung werden die Punktzahlen nach folgender Tabelle je nach Tendenz zugeordnet. Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft un ge nü ge nd

GFS/ gwl Mögliche Formen Präsentationen bzw. Referate, Projekte, experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Bereich, weitere Formen sind in Absprache mit dem Kurslehrer / der Kurslehrerin möglich Rahmenbedingungen - verpflichtend sind drei solcher Leistungen im Laufe der Kursstufe (eine vierte ist möglich) - Wahl von drei (vier) verschiedenen Fächern (jedes Fach ist wählbar) - Zusatz zu Klausuren, kein Ersatz, Gewichtung wie Klausur - Tutor koordiniert

Schriftliches und mündliches Abitur In der Abiturprüfung wird jeder Schüler in fünf Fächern geprüft. Es gibt: vier schriftliche Prüfungsfächer ein mündliches Prüfungsfach

Abiturprüfung Bes. Lernleistung Abrechung Termine & Adressen Schriftliche Prüfungsfächer Die vier schriftlichen Prüfungsfächer sind: alle drei Pflichtkernfächer Deutsch Mathematik Fremdsprache eines der beiden Wahlkernfächer Falls E oder F: 180 min schriftl., Kommunikationsprüfung, pro Schüler 15 min, allein oder zu zweit, Festlegung 3.HJ. (Info am K2- Elternabend)

Mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung) Es müssen in der Abiturprüfung alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Das bedeutet: Gesellschaftswissenschaften noch nicht schriftlich geprüft: Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Feld (Geschichte, Geographie, Gemeinschaftskunde, Wirtschaft, Religion oder Ethik) oder eine besondere Lernleistung (Seminarkurs) aus diesem Feld. Gesellschaftswissenschaften bereits schriftlich geprüft: Beliebiges Fach aus dem Pflichtbereich oder eine beliebige besondere Lernleistung (oder Spanisch)

Sport, Musik, Kunst als mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung) Bildende Kunst und Musik kann fachpraktische Teile enthalten. Sport enthält einen mündlichen (Punktzahl wird einfach gewertet) und einen fachpraktischen Teil (Punktzahl wird doppelt gewertet).

Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Jeder Schüler kann freiwillig in bereits schriftlich geprüften Fächern zusätzlich mündlich geprüft werden. (theoretisch kann der/die Prüfungsvorsitzende zusätzliche mündliche Prüfungen festlegen)

Unterschiede in den beiden mündlichen Prüfungen Mündliches Prüfungsfach (Präsentationsprüfung) Präsentationsprüfung über ein Thema, das aus vier vom Schüler vorgelegten Themen ausgewählt und ca. eine Woche vor der Prüfung ihm mitgeteilt wird. Prüfungsgespräch über verwandte Gebiete Gruppenprüfung ist möglich (durch die Themenstellung muss die individuelle Leistung eindeutig erkennbar sein). Zusätzliche mündliche Prüfung in einem schriftlich geprüften Fach Prüfungsaufgaben Bearbeitung während 20minütiger Vorbereitungszeit 10 min Ergebnispräsentation 10 min Prüfungsgespräch aus dem Gesamtbereich des Fachs Einzelprüfung

Die besondere Lernleistung (bll) / Seminarkurs Teilnahme an einem Seminarkurs - fachübergreifende Themenstellung - Wahl des individuellen Themas zu Beginn von K1.1 - Betreuung durch i.d.r. zwei Lehrkräfte - 2 Halbjahre + Dokumentation + Kolloquium - Zuordnung zu einem Aufgabenfeld (in Absprache mit der Lehrkraft; i.d.r. AF II gesellschaftswissenschaftlich) Teilnahme an einem Bundes- oder Landeswettbewerb - Schulleitung entscheidet über Anerkennung - Zusätzlich Dokumentation und Kolloquium - Lehrkraft der Schule bewertet den Wettbewerbsbeitrag erneut (max. 30 NP), ebenfalls eine Dokumentation und ein Kolloquium (je 15 NP) Jeder Schüler kann maximal eine besondere Lernleistung einbringen.

Die Jokerfunktionen der bll Die besondere Lernleistung kann das 5. Prüfungsfach ersetzen, wenn unter Berücksichtigung der Aufgabenfeld-Zuordnung der bll zusammen mit den schriftlichen Prüfungsfächern alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Fall 1: eine schriftl. Prüfung aus dem 2.Feld: Aufgabenfeld der bll ist egal Fall 2: keine schriftl. Prüfung aus 2. Feld: bll muss dem 2. Feld zugeordnet sein Vorteil: Keine Präsentationsprüfung am Ende der Schulzeit Wird eine bll nicht als Ersatz für das 5. Prüfungsfach verwendet, so kann sie wie zwei Kurse im Kursblock angerechnet werden.

Seminarkurse im SJ 2017/18 (voraussichtlich) Gründerpreis (Fr. Gommel & Hr. Jäger) Krieg und Frieden (Hr. Kliss & Hr. Schönberger) Menschenbild (Fr. Knoblauch & Hr. Glatzel) Nachhaltigkeit (Hr. Jäger & Hr. Herold) Zeit (Fr. Schneider-Grasmück & Fr. Horn) Informationen über die Inhalte erfolgt durch die Seminarkursleiter/innen

Pflichtanrechnung in Block I Kurse in den fünf Kernfächern (5x4 Kurse = 20 Kurse) Mindestens 20 weitere Kurse, darunter (falls nicht anderweitig eingebracht) Bildende Kunst oder Musik (2 Kurse) Geschichte (4 Kurse) Gemeinschaftskunde / Geographie (2x2 Kurse, Sonderfall Wirtschaft beachten) 2 Naturwissenschaften (2 x 4 Kurse) Falls noch nicht enthalten: Kurse des mündlichen Prüfungsfachs

Wahlanrechnung in Block I Zu diesen 40 Kursen können weitere Kurse angerechnet werden, wenn dadurch die durchschnittliche Punktzahl der Kurse ansteigt (wird automatisch angerechnet). Die besondere Lernleistung ist falls sie nicht das mündliche Prüfungsfach ersetzt auch im Block I (Kursblock) anrechenbar. Dabei wird die erreichte Notenpunktzahl für die bll verdoppelt, also sind maximal 30 Punkte anrechenbar.

Mindestanforderungen Block I ( Qualifikationsphase ) mindestens 200 von 600 möglichen Punkten maximal 20% der angerechneten Kurse mit weniger als 5 Notenpunkten (bis 44 Kurse darf man 8 unterbelegen, von 45 49 Kursen darf man 9 unterbelegen,...) kein belegpflichtiger Kurs mit 0 Punkten Block II (Abiturprüfung) mindestens 100 von 300 möglichen Punkten die 5 Prüfungsfächer werden vierfach gewertet maximal 2 der 5 Prüfungsfächer mit weniger als 5 Notenpunkten

Termine in 10 Februar/März: Infophase über Inhalte und Anforderungen der Kurse durch Lehrkräfte März: Abfrage der Koop-Kurse (verbindliche Meldungen) März / April / Mai: Durchführung der Basiswahl Mitte März (komplette Kurswahl einschl. Angabe von Prüfungsfächern und ggfls. einer besonderen Lernleistung) Auswertung der Basiswahl (endgültiges Kursangebot / Schienenmodell) Wer muss vierstündige Kurse umwählen? Ende Juni/Anfang Juli: Durchführung der Hauptwahl

Termine in K1 / K2 (Innerhalb einer Woche nach Erhalt des K1.2-Zeugnisses): freiwillige Wiederholung der ersten Jahrgangsstufe (schriftliche Erklärung) Zu Beginn des 3.HJs (K2.1): Festlegung des 4. schriftlichen Prüfungsfachs (ein Wahlkernfach) Bei Belegung von zwei oder mehr Fremdsprachen: Wahl dieser Fremdsprachen als Pflicht- oder Wahlkernfach Nach Ausgabe des Zeugnisses für K2.1 (3.HJ): Wahl des mündlichen Prüfungsfachs Nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung: Angabe der anzurechnenden Kurse Entscheidung über Anrechnung der besonderen Lernleistung Evtl. Festlegung der zusätzlichen mündlichen Prüfung

Termine in K1 / K2 Wir bitten darum, Abgabetermine einzuhalten! 5% der Schüler/innen verursachen 95% der unnötigen Arbeit!

www.cmh-soft.de Klick auf winprosa - Serviceseiten für Schüler/innen Leitfaden Abitur 2019 NGVO (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform) www.grieshaber-gym.de Präsentation über die NGVO

Weitere Termine Klasse 10 13. Feb.: Infoveranstaltung Förderprogramm Studienkompass (13.00 Uhr, Raum A10) Förderprogramm für Schüler/innen: aus nicht-akademischen Elternhäusern (kein Elternteil hat studiert) mit Migrationshintergrund, der es den Teilnehmern und/ oder deren Familien erschwert, sich im deutschen (Hoch)Schulsystem zurechtzufinden. deren Familien sich in einer persönlichen oder sozialen Situation befinden, die die Aufnahme eines Studiums erschweren

10. März: Abgabe Bogy-Formblatt 24.-28. April: Bogy-Woche 11. Mai: Bogy-Börse 19. Mai: Infoveranstaltung Studienbotschafter 20./21. Juni: Bogy-Nachbesprechung mit Herrn Nädelin vom BiZ