HINWEISE ZUR PRAKTISCHEN VORBILDUNG GRUND- UND FACHPRAKTIKUM

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HINWEISE ZUR PRAKTISCHEN VORBILDUNG Wichtiger Hinweis: Bei diesem Dokument handelt es sich um einen Ratgeber für das Grund- und Fachpraktikum zum Studiengang Erneuerbare Energien. Rechtlich bindend ist nur die Ordnung für die praktische Vorbildung in der aktuellsten Fassung. ZWECK UND INHALTE DES PRAKTIKUMS Ziel des Praktikums ist es, Ihnen einen ersten Einblick in die Arbeitswelt zu geben. Sie sollen persönliche Erfahrungen machen, um studiengangsspezifische Inhalte für den Studiengang Erneuerbare Energien vor und während des Studiums kennenzulernen. Hierzu gehört auch die Vermittlung von spezifischen und fachlichen Kenntnissen in den Betrieben. Sie sollen des Weiteren soziale und berufsständische Probleme erkennen, sodass Sie daraus Problembewusstsein erwerben, welches für Ihr praxisbezogene Studium auf wissenschaftlicher Grundlage notwendig ist. Mit Abschluss der Praktika haben Sie ein erstes Verständnis für betriebliche Vorgänge erworben. Das Grundpraktikum dient zum ersten Einstieg in das künftige Berufsfeld und soll Ihnen ermöglichen, den Arbeitsalltag grundlegend kennenzulernen. Im Fachpraktikum sollten Sie Ihre Kenntnisse, die Sie in den ersten Semestern Ihres Studiums bereits erworben haben, zum Beispiel in einem kleinen eigenständigen Projekt anwenden. MODALITÄTEN Die praktische Vorbildung gliedert sich in ein achtwöchiges Grundpraktikum sowie ein vierwöchiges Fachpraktikum. Der Zeitraum des Grundpraktikums bzw. des Fachpraktikums sollte zusammenhängend sein (acht bzw. vier Wochen Tätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von rund 40 Stunden). Eine Tätigkeit als Fassung vom 02.03.2017 Seite 1 von 6

Werkstudent mit einer geringeren Wochenstundenzahl über einen längeren Zeitraum als acht bzw. vier Wochen kann in der Regel nicht als Praktikum anerkannt werden. Eine Berufsausbildung in einem anerkannten betrieblichen Ausbildungsberuf kann als Grundpraktikum anerkannt werden. Berufliche Praxis nach der Ausbildung kann in begründeten Einzelfällen als Fachpraktikum anerkannt werden. Eine Übersicht zu fachbezogenen Ausbildungsberufen finden Sie im Anhang. Sinnvoll ist es, die Praktika so früh wie möglich zu absolvieren, um einen maximalen Nutzen aus den Praktika ziehen zu können. Das Ableisten des Grundpraktikums bietet sich vor Aufnahme des Studiums in der Phase nach dem Schulabschluss und vor Beginn der Vorlesungen an. Das Fachpraktikum sollte im Idealfall bis zum Ende des dritten Semesters abgeleistet werden. Die Erfahrung zeigt, dass in den höheren Semestern in der Regel die Semesterferien für Projektarbeiten genutzt werden, sodass die Zeit für Praktika zu kurz ist. Für die Anmeldung der Bachelorthesis müssen beide Praktikumsteile nachgewiesen werden, ansonsten kann die Thesis nicht begonnen werden. Pflichtpraktika, die Sie im Rahmen Ihrer schulischen Ausbildung ableisten mussten, um die Hochschulreife zu erlangen, können Sie nicht anerkennen lassen. VORGABEN FÜR DAS UNTERNEHMEN Das Unternehmen muss von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. von der Handwerkskammer als Ausbildungsbetrieb zugelassen sein. Im Anhang finden Sie eine Liste mit Ausbildungsberufen, die von Unternehmen angeboten werden und einen fachspezifischen Bezug zum Studiengang bieten. Im Zweifelsfall sollten Sie vor Beginn des Praktikums bei Ihrem Studiengangsbeauftragten anfragen, ob das Praktikum inhaltlich zum Studiengang Erneuerbare Energien passt. Fassung vom 02.03.2017 Seite 2 von 6

PFLICHTANGABEN AUF DER PRAKTIKUMSBESCHEINIGUNG Bitte klären Sie bereits zu Beginn des Praktikums mit Ihrem Betreuer bzw. der Personalabteilung, dass folgende Angaben auf Ihrer Praktikumsbescheinigung aufgeführt sind: Beginn und Ende des Praktikums, Anzahl der Fehltage, Art der Beschäftigung (stichwortartige Beschreibung der Tätigkeit), Gesamtanzahl der abgeleisteten Wochen, Vermerk, dass das Unternehmen als Ausbildungsbetrieb bei der IHK bzw. der HWK zugelassen ist. BERICHT ZUM Die Tätigkeiten während des Praktikums müssen von Ihnen in Form eines Berichts dokumentiert werden. Erläutern Sie in Ihrem Bericht, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten Sie erlangt haben, welche Tätigkeiten Sie durchgeführt oder begleitet haben sowie welche Erfahrungen Sie während des Praktikums gemacht haben. Der Bericht sollte rund eine Seite pro Praktikumswoche (also acht Seiten für das Grundpraktikum bzw. vier Seiten für das Fachpraktikum) umfassen. Maximal zulässig sind zwei Seiten pro Praktikumswoche. Bitte gliedern Sie Ihren Bericht folgendermaßen: 1. Deckblatt 2. Zielsetzung und Rahmenbedingungen Gründe für die Wahl des Unternehmens Ziele und Aufgabenstellungen im Praktikum 3. Vorstellung des Unternehmens Branche, Mitarbeiteranzahl, Finanzkennzahlen (z. B. Jahresumsatz, Gewinn) Darstellung der Fachabteilung im Unternehmen, in der Sie eingesetzt waren Fassung vom 02.03.2017 Seite 3 von 6

4. Durchgeführte Tätigkeiten im Praktikum Aufgaben während des Praktikums, ggf. strukturiert nach unterschiedlichen Phasen/Abteilungen im Praktikum Exemplarischer Tagesablauf 5. Darstellung eines eigenen Projekts (sofern durchgeführt) 6. Reflexion Persönliche Erfahrungen Neu gewonnene Kenntnisse Bewertung der Praktikumserfahrungen, persönliches Fazit Sprechen Sie den Bericht mit Ihrem Betreuer im Unternehmen ab, damit das Unternehmen auch eine Rückmeldung von Ihnen über das Praktikum erhält. Nutzen Sie die Dokumentenvorlage, die Ihnen auf der Webseite des Umwelt- Campus für die Berichtserstellung bereitgestellt wird. Die Vorlage enthält bereits die wesentlichen Layout- und Formatvorgaben. ANERKENNUNG UND ZU ERBRINGENDE NACHWEISE Sie müssen folgende Nachweise beim Studiengangsbeauftragten in schriftlicher Form vorlegen, um eine Anerkennung Ihres Grund- bzw. Fachpraktikums zu erhalten Bescheinigung des Unternehmens, Bericht zum Praktikum, Vorausgefüllter Laufzettel Antrag auf Anerkennung der Bachelor-Praktika. Wenn Ihnen sämtliche Dokumente vorliegen, können Sie sich in der Sprechstunde des Studiengangsbeauftragten das Praktikum anerkennen lassen. Erst wenn beide Praktika abgeleistet und vom Studiengangsbeauftragten bestätigt wurden, können Sie Ihren Laufzettel beim Prüfungsamt vorlegen. Fassung vom 02.03.2017 Seite 4 von 6

PERSÖNLICHE CHECKLISTE FÜR DAS GRUND- UND FACH- PRAKTIKUM Die folgende Checkliste soll Ihnen helfen, an die wesentlichen Punkte für das Grund- und Fachpraktikum zu denken. o Die aktuelle Fassung der Ordnung für die praktische Vorbildung habe ich gelesen. o Der Betrieb, in dem ich das Praktikum absolviere, ist als Ausbildungsbetrieb bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer (HWK) zugelassen. o Dauer und Umfang des Praktikums entsprechen den Vorgaben (Grundpraktikum acht Wochen, Fachpraktikum vier Wochen). o Die Bescheinigung des Betriebs enthält die geforderten Angaben: Beginn und Ende des Praktikums, Anzahl der Fehltage, Art der Beschäftigung (mit Angabe der Wochenzahl), Gesamtzahl der abgeleisteten Wochen), Vermerk der Zulassung als Ausbildungsbetrieb o Der Bericht zum Praktikum entspricht den Vorgaben zu Gliederung, Länge und Inhalt. o Den Laufzettel Antrag auf Anerkennung der Bachelor-Praktika habe ich vollständig vorausgefüllt, um dem Studiengangsbeauftragten zur Unterschrift vorgelegt werden zu können. Fassung vom 02.03.2017 Seite 5 von 6

ANHANG. FACHSPEZIFISCHE AUSBILDUNGSBERUFE Die folgende, nicht abschließende Liste gibt eine Übersicht von Aus- und Weiterbildungsberufen, die fachspezifisch zum Studiengang Erneuerbare Energien passen. Sollten Sie eine Ausbildung in einem dieser Berufe erfolgreich absolviert haben, kann diese Ausbildung als Grundpraktikum anerkannt werden. Anlagenmechaniker Sanitär-, Heizungsund Klimatechnik Betriebsmanager Sanitär- und Heizungstechnik Dachdecker Elektroanlagenmonteur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten Elektromaschinenbauer Elektroniker Automatisierungstechnik Elektroniker Betriebstechnik Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik Elektroniker Geräte und Systeme Elektroniker Maschinen und Antriebstechnik Elektrotechniker Elektrotechnischer Assistent Fachplaner Energie-und Gebäudetechnik Fachwirt Energie Fachwirt Solartechnik Industrieelektriker Industriemeister Elektrotechnik Industriemeister Leitungsbau Industrietechnologie Automatisierungstechnik Industrietechnologie Maschinenbau/Energietechnik Installateur- und Heizungsbauer Isolierfacharbeiter Kraftwerksmeister Produktion Kraftwerksmeister Produktion Elektrotechnik/Leittechnik Kraftwerksmeister Strahlenschutz Netzmonteur Ofen- und Luftheizungsbauer Schornsteinfeger Solartechniker Techniker Elektromobilität Techniker Elektrotechnik (Energietechnik) Techniker Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik Techniker Sanitärtechnik Techniker Umweltschutz (Erneuerbare Energien, Energieberatung) Techniker Windenergietechnik Technischer Assistent nachwachsende Rohstoffe Technischer Assistent regenerative Energietechnik Technischer Assistent regenerative Energietechnik/Energiemanagement Technischer Fachkaufmann Sanitär/Heizung/Klima Technischer Systemplaner - Elektrotechnische Systeme Umweltschutztechnischer Assistent Die Übersicht wird laufend ergänzt und erweitert. Sollte Ihr Ausbildungsberuf nicht in der Liste aufgeführt sein, so stimmen Sie sich mit dem Studiengangsbeauftragten bzgl. der Anerkennung ab. Fassung vom 02.03.2017 Seite 6 von 6