Finanzierung und Förderung deutscher Unternehmen in Polen

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Transkript:

Finanzierung und Förderung deutscher Unternehmen in Polen 0

Marktpositionierung der BRE BANK unsere Auszeichnungsmerkmale erste moderne Firmenkundenbank in Polen (1986 gegründet) eine der führenden polnischen Banken - drittgrößte Bank gemessen an den Aktiva (PLN 89 Mrd. Ende des 1. Quartals 2011) Vorreiter in modernsten, bedarfsgerechten Dienstleistungen im Bereich Cash Management und Auslandsgeschäft sowie in der Finanzierung von Windkraftanlagen gesamte Produkt- und Dienstleistungspalette einer Universalbank flächendeckendes Netzwerk von 27 Firmenkundenfilialen und 20 Firmenkundenbüros mit umfassender Betreuung für Firmenkunden eine der modernsten Privatkundenbanken - MultiBank Betreuung von höchster Qualität in 134 Filialen größte Internetbank Polens (mbank) als Hauptaktionär und strategischer Partner* (70% Beteiligung) (Ratingseinstufungen: Moody s: Baa1 / P-2 / D Fitch A / F1 / C/D / 1) * Beteiligung über Commerzbank Auslandsbanken Holding AG, eine 100% Tochtergesellschaft der Commerzbank AG 1

BRE Bank Gruppe Firmenkundengeschäft Investmentbanking Privatkundengeschäft ergänzende Dienstleistungen 2

Maximale staatliche Förderungsquoten in Polen 2007-2013 40% 40% 50% Die Summe der staatlichen Förderung ist von der regionalen Förderungsqoute und den förderfähigen Kosten abhängig: 50% 40% 50% 30 % 50% oder Investitionskosten Personalkosten für 2 Jahre 40% 50% 50% 50% 40% 50% 50% 50% Für kleine und mittlere Unternehmen steigt die Förderungsquote um 20 % bzw. 10 % Für Großinvestistionen über EUR 50 Mio. sinkt die max. Förderungsqoute

Förderungsquoten für Großinvestitionen Bis EUR 50 Mio. Investitionssumme Anteil zwischen EUR 50 Mio. und EUR 100 Mio. (=B) Angepasste regionale Förderungsqoute 100% der maximalen regionalen Förderungsquote 50% der maximalen regionalen Förderungsquote Anteil über EUR 100 Mio. (=C) 34% der maximalen regionalen Förderungsquote Maximale Fördersumme für Großinvestitionen = maximale regionale Förderungsquote x (50 + 0.5B + 0.34C)

Förderfähige Kosten Investitionskosten oder Personalkosten Anwendbar für: Eigentum bzw. unbefristeter Nutzung des Grundstückes Sachinvestitionen (z.b. Maschinen) für alle Investitionen außerhalb des Maschinenbaus, müssen diese Sachinvestitionen neu sein immaterielle Vermögenswerte (Technologietransfer) durch Erwerb von Patentrechten, Lizenzen, Know-how oder nicht patentiertem Fachwissen (für Großunternehmen nur bis zu einer Obergrenze von 50% des Gesamtinvestistionsbetrages förderfähig) Anmietung von Grundstücken und Gebäuden (müssen mindestens 5 Jahre (KMU: 3 Jahre) nach Fertigstellung des Projektes bestehen) alle anderen Anmietungen nur als Finanzierungsleasing mit späterer Kaufmöglichkeit Personalkosten für 2 Jahre für eine neueingestellte Person (inkl. Bruttolohn vor Steuern und den gesetzl. Sozialversicherungsabgaben) Neueingestellte Person: Person, die nach der Investitionsgenehmigung, aber nicht länger als 3 Jahre nach Fertigstellung des Projekts eingestellt wurde Neugeschaffene Arbeitsplätze: Nettozunahme der Anzahl der Arbeitsplätze verglichen mit dem Durchschnitt der vorherigen 12 Monate

Formen der regionalen Förderung Steuervergünstigungen Körperschaftssteuerbefreiung in Sonderwirtschaftszonen Befreiung der Grundsteuer finanzielle Unterstützung individuelle staatliche Subventionen Subventionen durch verfügbare EU - Finanzmittel

Sonderwirtschaftszonen Eine Sonderwirtschaftszone (SWZ) ist ein ausgewiesenes Gebiet, in der Herstellungs- bzw. Vertriebsaktivitäten zu vergünstigten Konditionen durchgeführt werden können Der Zweck der SWZ ist, die regionale Entwicklung zu fördern Momentan gibt es 14 SWZ mit einer Fläche von 20.000 Hektar in Polen, welche in mehrere Zonen unterteilt sind Die SWZ gibt es bis 2020 Genehmigungen für Aktivitäten in SWZ werden von den Behörden der einzelnen SWZ erteilt Minimalwert des Investments: EUR 100.000 Nutzen einer Genehmigung sich in einer SWZ zu betätigen: Berechtigung zur Einkommenssteuerbefreiung Form der regionalen Förderung Bereitstellung von preisgünstigen Grundstücken für Investitionsvorhaben Kostenlose Hilfe im Umgang mit allen Formalitäten, die das Investmentprojekt betreffen

Staatliche Subventionen Investitionsunterstützungen für Branchen von erheblicher Bedeutung für die polnische Wirtschaft Produktion Fahrzeugindustrie Elektroindustrie Luftfahrtindustrie Biotechnologie Großinvestments in anderen Bereichen Dienstleistungen Informations- und Kommunikationstechnologie SSC Geschäftsprozessauslagerung Forschung & Entwicklung Zweck der Unterstützung Weiterentwicklung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der polnischen Wirtschaft Ergebnis der Unterstützung 50 Programme mit einem Gesamtwert von 13,5 Mrd. PLN (seit 2004) 33.700 neue Jobs Quelle: PAIiIZ, polnisches Wirtschaftsministerium

Staatliche Subventionen Mindestanforderungen für neugeschaffene Arbeitsplätze und Investitionssumme Branche Neugeschaffene Arbeitsplätze und Investitionssumme Maximale Förderung Unterstützung zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen Produktion 250 PLN 40 Mio. Dienstleistungen 250 PLN 2 Mio. F&E 35 PLN 3 Mio. zwischen PLN 3.200 und PLN 15.600 Großinvestments in anderen Branchen 500 PLN 1 Mrd.

Staatliche Subventionen Mindestanforderungen für neugeschaffene Arbeitsplätze und Investitionssumme Branche Neugeschaffene Arbeitsplätze und Investitionssumme Maximale Förderung Unterstützung für Neuinvestments Bevorzugte Branchen Großinvestments in anderen Branchen 50 PLN 160 Mio. 500 PLN 1 Mrd. 2% bis 10.5% der Investitions summe

EUR 87 Mrd. Förderung von 2007-2013 Finanzierung durch den EU - Finanzmittel (EUR 67 Mrd.) und polnische Beteiligung (EUR 20 Mrd.) 24,8% 41,9% 1,0% 1,9% 3,4% 12,4% 14,5% Infrastruktur und Umwelt Humankapital innovative Wirtschaft Ostpolnische Entwicklung Programme der europäischen Zusammenarbeit technische Unterstützung regionale Programme

OP IE Measure 4.5 Investitionsbeihilfen mit besonderer Bedeutung für die Wirtschaft 4.5.1. Investitionsbeihilfen im Produktionssektor Für Neuinvestments innovativer Art (z.b. innovative Technologien bzw. Produkte), welche den Kauf oder die Umsetzung einer technologischen Lösung zur Folge haben Bedingungen: weltweite Anwendung der Technologie nicht länger als 3 Jahre, der Verkaufswert der Technologieprodukte übersteigt nicht den Wert von 15% aller weltweiten Umsätze in der entsprechenden Branche, förderfähige Ausgaben mindestens PLN 160 Mio und Nettozuwachs an Arbeitsplätzen mindestens 150 Personen Maximale Unterstützung Bis 30% der förderfähigen Gesamtausgaben

Verfügbare Anreize für Produktionsprojekte Verfügbare Förderungen? Minimale Anfforderungen Neue Arbeitsplätze PLN 160 Mio. 50 PLN 40 Mio. 250 EU Fördermittel PLN 160 Mio. 150 Körperschaftssteuer befreiung (SWZ) EUR 100.000 Investitionssumme Investitionszuschuss Beschäftigungszuschuss Verhandlungssache Förderung 2-10.5% der Investitionssumme 3.200 15.600 PLN je Arbeitsplatz max. 30% der Investitionssumme Bis zur maximalen öffentl. Förderung des Projekts oder bis zum Ende des Bestehens der SWZ RET befreiung abhängig vom Standort Measure 4.5, sub-measure 4.5.1

Beispiel Projektannahmen: eine japanische Firma plant eine Produktionsstätte in dem Gebiet Łódzkie aufzubauen Förderfähige Investitionskosten: PLN 170 Mio. Neugeschaffene Arbeitsplätze: 300 Regionale Förderungsquote: 50% Zulässige Staatshilfen: PLN 85 Mio Art der Staatshilfe Staatliche Subvention Investitionszuschuss Kriterien für die Förderungswürdigkeit Minimale Investitionssumme: PLN 160 Mio. und 50 neue Arbeitsplätze Höhe der Förderung (PLN) 1,7 Mio Staatliche Subvention Beschäftigungszuschuss Minimale Investitionssumme: PLN 40 Mio und 250 neue Arbeitsplätze 1,5 Mio. Zuschuss aus gemeinsamfinanzierten EU-Mitteln (OP-IE measure 4.5.1.) förderfähige Ausgaben von mindestens PLN 160 Mio. und Nettozuwachs an Arbeitsplätzen von mindestens 150 Personen 51 Mio. Körperschaftssteuerbefreiung Minimale Investitionssumme 100.000 PLN, Genehmigung zur Tätigkeit in der SWZ Summe 30,8 Mio. 85 Mio.

Kommulation der Staatshilfen 180 160 140 120 100 80 60 1,7 30,8 1,5 Inv estitionszuschuss (1,7 Mio. PLN) Körperschaftssteuerbefreiung (30,8 Mio PLN) Beschäftigungszuschuss (1,5 Mio PLN) Fördermittel v on der EU (51 Mio PLN) 40 20 0 Gesamtkosten max. zulässige Staatshilfe Förderungsarten

Fördermittel für die Personalentwicklung Durch die Zunahme der Beschäftigungsverhältnisse und die verbesserte Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und derer Mitarbeiter sowie die Verbesserung des Bildungssniveaus wird die soziale Ausgrenzung veringert und die Entwicklung der administrativen Strukturen des Staates gefördert. Beispiel: Personal- und Unternehmensentwicklung im Bereich allgemeine und spezielle Trainings - und Beratungsleistungen für Führungskräfte und Mitarbeiter Nutznießer: Arbeitgeber, Ausbildungseinrichtungen, Arbeitsämter, NGO s OP Humankapital EUR 11,5 Mrd. (EUR 9.7 Mrd. Von der EU) Quelle: EU Strukturfonds in Poland, Ministerium für reginoale Entwicklung

Allgemeine Bedingungen um regionale Förderung zu erhalten Der Antrag auf Förderung ist vor Projektstart einzureichen Der Empfänger der Förderung muss einen Eigenanteil von mindestens 25% der förderfähigen Kosten tragen Die Investition muss für mindestens 5 Jahre nach Fertigstellung (3 Jahre für KMU) fortgeführt werden Jeder neu geschaffene Arbeitsplatz muss für mindestens 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Entstehung (3 Jahre für KMU) erhalten bleiben Es besteht die Möglichkeit verschiedene Formen von regionaler Förderung zu kombinieren, solange die Gesamtsumme der Förderung die maximale zulässige Staatshilfe nicht übersteigt

Wichtige Kontakte für Investoren in Polen Polish Information and Foreign Investment Agency e-mail: invest@paiz.gov.pl ul. Bagatela 12; 00-585 Warsaw Stadt Poznan Pl. Kolegiacki 17, 61-841 Poznań Tel: +48 61 878 54 28, fax: +48 61 878 55 00 e-mail: promocja@um.poznan.pl Investor Assistance Centre (IAC) 61-823 Poznań, ul. Piekary 19 tel.: +48 61 65 63 506-8; fax: +48 61 65 65 366; e-mail: mail@wielkopolska-region.pl

Ihr Ansprechpartner International Corporates BRE Bank Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ralf Hötzel Tel.: +48 61 856 86 71 Handy: +48 510 029 172 Fax: +48 61 852 56 07 ralf.hoetzel@brebank.pl Ul. Półwiejska 42 Stary Browar Atrium 4.Etage 61-888 Poznań 11/2011 19