TODESFALL was ist zu tun?

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VERORDNUNG ÜBER DAS BESTATTUNGS- UND FRIEDHOFWESEN DER GEMEINDE OBERWIL

Transkript:

TODESFALL was ist zu tun? Einwohneramt Andwil Lätschenstrasse 7, 9204 Andwil Telefon: 071 385 12 15 Fax: 071 385 15 90 Internet: www.andwil.ch Zivilstandsamt Gossau Rathaus, 9200 Gossau Telefon: 071 388 42 25 Fax: 043 556 88 04 Internet: www.stadtgossau.ch

INHALTSVERZEICHNIS 1. ANZEIGE EINES TODESFALLES DURCH DIE ANGEHÖRIGEN (ABLAUF) 2. REGELUNG AN WOCHENENDEN 3. LEICHENÜBERFÜHRUNG 4. BESTATTUNGSORT 5. GRABARTEN 6. BESTATTUNGSZEITEN 7. ZUGANG ZUM FRIEDHOFGEBÄUDE 8. KONTAKT MIT DEM PFARRAMT 9. KOSTEN, DIE VON DER GEMEINDE ÜBERNOMMEN WERDEN 10. AUSWÄRTIGE VERSTORBENE 11. GRABUNTERHALT 12. GRABMAL 13. ALLGEMEINES

1. ANZEIGE EINES TODESFALLES DURCH DIE ANGEHÖRIGEN Eintritt des Todes zu Hause Die Angehörigen benachrichtigen ihren Hausarzt zur Feststellung des Todes und zur Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung (bei unüblichem Tod Polizei benachrichtigen). leiten die ärztliche Todesbescheinigung, wenn möglich mit dem Familienbüchlein sofort, spätestens jedoch innert 2 Tagen an das Einwohneramt des Sterbeortes weiter. nehmen mit dem Einwohneramt des Wohnortes persönlich Kontakt auf zur Abklärung der Bestattung nehmen mit dem Pfarrer am Ort der Bestattung Kontakt auf und sprechen den Termin der Bestattung ab Eintritt des Todes im Spital oder Heim Das Spital/Heim veranlasst die Ausstellung der ärztlichen Todesbescheinigung und leitet diese an das Einwohneramt des Sterbeortes weiter. Die Angehörigen melden sich zur Abklärung der Bestattung persönlich beim Einwohneramt am Wohnort des Verstorbenen. nehmen mit dem Pfarrer am Ort der Bestattung Kontakt auf und sprechen den Termin der Bestattung ab. Einwohneramt des Wohnortes veranlasst bei Bedarf die Einsargung und Überführung erkundigt sich nach dem Bestattungstermin. Es besteht die Möglichkeit einer Erdbestattung oder einer Feuerbestattung. Bei einer Feuerbestattung kann die Abdankungsfeier mit Sarg oder Urne stattfinden. veranlasst die Bestattung schaltet amtliches Bestattungsinserat in Tageszeitung Zivilstandsamt des Sterbeortes erhält die ärztliche Todesbescheinigung zum Eintrag in das Todesregister meldet den Todesfall dem Einwohneramt des Wohnortes Zivilstandsamt stellt amtliche Todesscheine für privaten Gebrauch auf Bestellung aus Pfarramt organisiert die Abdankungsfeier in Absprache mit den Angehörigen Private Todesanzeigen und Trauerzirkulare müssen durch die Angehörigen in Auftrag gegeben werden.

2. REGELUNG AN WOCHENENDEN Bei Todesfällen an Wochenenden oder Feiertagen kann das Bestattungsinstitut Enzler AG, Enzenbühlstr. 36, 9230 Flawil, Tel. 071 390 03 36, direkt informiert werden. Es sorgt für die Einsargung und Überführung. Die Anzeige an das Einwohneramt kann am nächstfolgenden Werktag erfolgen (ärztlicher Todesschein und Familienbüchlein mitbringen). 3. LEICHENÜBERFÜHRUNG Die Überführung der Leiche in das Friedhofgebäude in Andwil, die Sarglieferung sowie das Einsargen erfolgen durch das Bestattungsinstitut Enzler AG, Enzenbühlstr. 36, 9230 Flawil, Tel. 071 390 03 36, auf Anordnung des Einwohneramtes oder durch die Angehörigen selbst. Die rechtzeitige Erteilung der Aufträge an das Bestattungspersonal besorgt das Einwohneramt. 4. BESTATTUNGSORT Der Friedhof Andwil ist die Begräbnisstätte aller Verstorbenen der Gemeinde Andwil, einschliesslich der katholischen Einwohner im Einzugsgebiet der Stadt Gossau und der Gemeinde Waldkirch soweit diese zur Katholischen Kirchgemeinde Andwil-Arnegg gehören. Einwohner der Gemeinde Andwil, die zur evangelischen Kirchgemeinde Gossau-Andwil gehören, können auf Wunsch auf dem Friedhof Hofegg in Gossau bestattet werden. Einwohner von Arnegg, die zur evangelischen Kirchgemeinde Gossau-Andwil gehören, können auf Wunsch auf dem Friedhof Andwil bestattet werden. 5. GRABARTEN Es kann zwischen Erd- und Feuerbestattung gewählt werden. Auf dem Friedhof Andwil stehen folgende Gräberarten zur Verfügung: Erd-Reihengräber für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab vollendetem 7. Altersjahr Erd-Reihengräber für Kinder bis zum vollendeten 7. Altersjahr Erd-Familiengräber Urnen-Reihengräber Urnen-Wandanlage Urnen-Familiengräber Urnen-Gemeinschaftsgrab Bei einer Feuerbestattung ist es möglich, die Abdankung mit dem Sarg in Andwil abzuhalten, anschliessend Kremation in St. Gallen.

6. BESTATTUNGSZEITEN Die Bestattungszeit wird in Absprache zwischen dem Einwohneramt, dem zuständigen Pfarramt und den Angehörigen festgelegt. Als Regel gilt: Katholisch: 10.00 Uhr Evangelisch: 14.00 Uhr An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen finden keine Bestattungen statt. 7. ZUGANG ZUM FRIEDHOFGEBÄUDE Den Angehörigen der verstorbenen Person wird auf Wunsch ein Schlüssel für das Friedhofgebäude abgegeben. Dieser kann bezogen werden bei: Peter Lichtensteiger, Arneggerstr. 5, 9204 Andwil 071 385 72 74 Rita Wick, Arneggerstr. 4, 9204 Andwil 071 385 16 93 Der Schlüssel ist nach der Abdankung wieder zurückzugeben. 8. KONTAKT MIT DEM PFARRAMT Die Angehörigen haben das Pfarramt in Kenntnis zu setzen. Die Mitwirkung des Ortsgeistlichen geschieht für Mitglieder der betreffenden Religionsgemeinschaft unentgeltlich. Die Gestaltung der Abdankungsfeier besprechen die Angehörigen mit dem Pfarramt oder mit der dazu betrauten Person. Pfarrämter: Kath. Pfarramt, Andwil Cornel Keller, Pfarreileiter 071 385 16 14 Pater Andy Givel 071 388 18 44 www.andwil.ch/kirche Pfarreisekretariat 071 385 16 10 Evang. Pfarramt Gossau-West und Arnegg Klaus Fischer, Pfarrer 071 577 09 42 / Andwil 079 788 97 52 Friederike Gretzky, Pfarrerin 071 577 09 43 / 079 788 97 53 www.evanggossau.ch Pfarreisekretariat 071 577 09 40

9. KOSTEN, DIE VON DER GEMEINDE ÜBERNOMMEN WERDEN Die Gemeinde Andwil trägt für die Einwohner folgende Kosten: die ärztliche Leichenschau die amtliche Bekanntmachung die Lieferung des Normalsarges die Einsargung das erste Grabzeichen mit Namensbezeichnung den Transport der Leiche vom Todesort zum Friedhofgebäude resp. auf den Friedhof bis zum Höchstbetrag gemäss Tarif das Bereitstellen, Öffnen und Schliessen des Grabes die Feuerbestattung im Vertragskrematorium, den Transport zum Krematorium, die Rückstellung der Aschenurne sowie die Urnenbeisetzung die ordentlichen Funktionen des Einwohneramtes Lassen sich Einwohner von Andwil auf eigenen Wunsch auswärts bestatten, vergütet die Gemeinde Andwil die entstandenen Kosten bis zur Höhe des Aufwandes, welcher bei der Bestattung auf dem Friedhof Andwil entstanden wäre. 10. AUSWÄRTIGE VERSTORBENE Die Bestattung Verstorbener ohne Niederlassung in der Gemeinde Andwil kann von der Gemeinde bewilligt werden, sofern achtenswerte Gründe vorliegen. Es ist eine Grabtaxe zu entrichten und sämtliche Kosten der Bestattung werden den Angehörigen des Verstorbenen verrechnet. 11. GRABUNTERHALT Die Grabbepflanzung und der Unterhalt des Grabes sind Aufgaben der Angehörigen der Verstorbenen. Jede Grabstätte soll wenigstens einen einfachen, gepflegten pflanzlichen Schmuck erhalten. Unkraut, verwelkte Kränze, Gebinde und Blumen, leere Vasen und dergleichen sind durch die Angehörigen zu entfernen. Der Grabunterhalt kann durch Vereinbarung an die Gemeinde oder an Dritte übertragen werden. Urnenwandanlage: Vor der Urnenwandanlage erfolgt eine einheitliche Bepflanzung im Auftrag der Gemeinde. Die Angehörigen haben sich an den Kosten zu beteiligen.

12. GRABMAL Die Gemeinde stellt für die Reihen- und Familiengräber ein einheitliches einfach gestaltetes Grabzeichen aus Holz, welches Name, Vorname/n, Geburts- und Sterbejahr der verstorbenen Person trägt, zur Verfügung. Das Grabzeichen verbleibt auf dem Grab bis zur Aufstellung eines Grabmales bzw. bis zum Ende der Grabesruhe. Bei Erdbestattungen dürfen die Grabmäler frühestens sechs Monate nach der Bestattung gesetzt werden. Für das Aufstellen von Grabmälern sind die Vorschriften im Friedhofreglement zu beachten. Bei der Gemeinde ist die Bewilligung für die Errichtung des Grabmales einzuholen. 13. ALLGEMEINES Amtliche Todesscheine für Versicherungen usw. sind beim Zivilstandsamt des Sterbeortes zu beziehen. Für die Ausstellung einer Erbbescheinigung ist das Amtsnotariat St. Gallen, Davidstrasse 27, 9001 St. Gallen, Tel. 058 229 37 24, E-Mail: info.afhn@sg.ch zuständig. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Einwohneramt Andwil Dezember 2016