Entgeltregelungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz für die Wasserversorgung (Entgeltregelungen Wasserversorgung)

Ähnliche Dokumente
Allgemeine Tarife des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Oderaue für die Versorgung mit Trinkwasser

Beitragsregelungen/Preisregelungen

Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Balve vom in der Fassung der Bekanntmachung vom

Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Fassung vom , Auflage allgemeine preisregelungen ALPR 12/12

Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV der Stadtwerke Norderstedt


ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN WASSERWERKES DER STADT WEILBURG

Fassung vom , Auflage 2015 ALLGEMEINE PREISREGELUNGEN ALPR 10/15

Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Ergänzende Bedingungen

Ergänzende Bestimmungen. der Verbandsgemeinde Wissen. zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen. für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Ergänzende Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Tarifregelungen und ergänzende Bestimmungen

(ersetzt Anlage zu den Allgemeinen Bedingungen in der Fassung vom )

Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Kamp-Lintfort (SWKL) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Preise und Preisregelungen

A) Baukostenzuschuss ( 9 AVBWasserV bzw. Nr. 3 der Ergänzenden Bestimmungen)

Regelung der Kostenerstattung. durch Anschlussnehmer für Trink- und Abwasser

Ergänzende Bedingungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) Vom 20. Juni 1980

TARIFREGELUNGEN und ergänzende BESTIMMUNGEN für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz des Wasserversorgungsverbandes Rheiderland

Steht das Eigentum an dem versorgten Grundstück einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. mit dem Verband der Wohnungseigentümer abgeschlossen.

ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN DER DORTMUNDER NETZ GMBH (DONETZ) ZUR VERORDNUNG ÜBER ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSORGUNG MIT WASSER (AVBWASSERV)

Albstadtwerke GmbH / Energie- und Wasserversorgung Bitz GmbH (Netzbetreiber) Ergänzende Bestimmungen

2.2 Für Anschlüsse innerhalb der bebauten Ortslage werden folgende Beträge erhoben Grundbetrag je Hausanschluss bis zu zwei Wohneinheiten

Ergänzende Bedingungen der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH

Zusammenstellung der einmaligen und laufenden Entgelte i 2017 i

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

Anlage. Tarifblatt Wasser

PREISBLATT ERGÄNZENDE VERSORGUNGSBEDINGUNGEN WASSER (EVB Wasser)

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld GmbH

Ergänzende Bestimmungen

Neufassung der Preisliste des Zweckverbandes Kommunale Wasserver-/ Abwasserentsorgung Mittleres Erzgebirgsvorland Hainichen (ZWA)

5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis

Preisblatt (Anlage 1)

Ergänzende Bestimmungen zu der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB FernwärmeV)" - gültig ab

Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Uslar GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

2 Grundsatz. 3 Gebührenmaßstäbe

Ergänzende Bedingungen der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH - Bereich Netz -

Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.

Ihr Netzanschluss. Rundum-Versorgung für Ihre Immobilie.

Am Gries 21, Erding. Telefon: (08122) 407-0, Fax: (08122) nachstehend WVE genannt - Ergänzende Bestimmungen.

Für die Wärmeversorgung des Baugebietes Über dem Siebigsbach, Duderstadt, gelten folgende Preise, die sich wie folgt zusammensetzen:

1. Zählertarif Das Wasserentgelt setzt sich zusammen aus a) dem Arbeitspreis (siehe Punkt 1.2.) und b) dem Grundpreis (siehe Punkt 1.3.).

Allgemeine Tarife gültig ab 1. April 2014

Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Preisblatt. Kosten für Netzanschlüsse der ASCANETZ GmbH. - Erdgasversorgung -

Trinkwasserverband Verden

ALLGEMEINE TARIFE gültig ab 1. Januar 2017

Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH

Wasser. A Allgemeine Tarife B Ergänzende Bestimmungen. (gültig ab )

Infoblatt zur Abrechnung der Gebühren für Trink- und Abwasser

Anlage. vom zu den Ergänzenden Bestimmungen (Trinkwasser) des Wasserzweckverbandes Freiberg

Ergänzende Bestimmungen. zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Ergänzende Bedingungen

Bekanntmachung. Ergänzende Bestimmungen über Lieferung, Preise und Abrechnung von Wasser. 1 Vertragsabschluss

Stadtwerke Aschersleben GmbH Magdeburger Straße Aschersleben. Tel Fax

Eww Wasser Preisblatt

3. Änderung der Entgeltordnung vom zur Wasserversorgungssatzung des GWAZ. Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Tarife / Wasserpreis

Trinkwassergebührensatzung. des Trinkwasserzweckverbandes Bastei

Preisblatt für die Heizwasserlieferung in Ringsheim (Preisstand: )

Inhaltsverzeichnis. Übersicht der aktuellen Wasserpreise und Hausanschlussgebühren Seite 2

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Aalen GmbH

Preisblatt Wasser gültig ab 01. Juli Grundpreis

1.3.1 Als Grundstücksfläche gilt:

Ergänzende Bestimmungen zu der AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser)

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Werneuchen. 1. Gebührenerhebung. 2. Grundgebühr

Trinkwassergebührensatzung

Anlage: Preisblatt der Schleswig-Holstein Netz AG zu den Ergänzenden Bedingungen Strom

Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten. (Kostenerstattungssatzung)

Ergänzende Bedingungen für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz. der Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co.

Allgemeines. (2) Ein Rechtsanspruch auf den Betrieb und die Erweiterung der Wasserversorgung besteht nicht. Grundstücksbegriff, Grundstückseigentümer

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Spitzberggruppe vom

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Aitrachtalgruppe vom

Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser. Änderungshistorie. Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (vom 27.

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der SWKiel Netz GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Anlagen. zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Herdorf - Entgeltsatzung Wasserversorgung -

Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) des Netzbetreibers Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG (nachstehend GWB genannt)

ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN WASSERVERSORGUNG (ZVB-WASSER) DER STADT REMAGEN

1 Allgemeines. 2 Grundsatz

Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG

Netzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung. Stadtwerke Stade Hansestraße Stade

Wasserzweckverband. Inn-Salzach. Sitz Haiming, Niedergottsau, Holzhauser Str. 13. Beitrags- und Gebührensatzung

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Wasserversorgung der rhenag im Gebiet der Stadt Königswinter

Ergänzende Bestimmungen

Stadtwerke Schaumburg-Lippe GmbH

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Sindelfingen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land (GS-WBS) vom 25.

Anlage A und B. Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet. Osthofen

1 Preisblatt 1 -Netzanschlüsse Strom HS/MS; MS und MS/NS-

2. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, wird der Wasserpreis nach Abs. 1 berechnet.

zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung

(3) Wird Wasser entnommen, ohne dass ein schriftlicher Antrag gestellt wurde, erfolgt die Versorgung ebenfalls zu diesen Vertragsbedingungen.

Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH

1. Mengenpreis. 2. Grundpreis

Transkript:

Öffentliche Bekanntmachung Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz Clara-Zetkin-Str. 16 14547 Beelitz Die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz hat am 04.12.2013 die Entgeltregelungen für die Versorgung mit Wasser des WAZ Nieplitz beschlossen. Entgeltregelungen des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz für die Wasserversorgung (Entgeltregelungen Wasserversorgung) Der Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz (im Folgenden WAZ Nieplitz ) erhebt von seinen Kunden aufgrund der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB WasserV) in Verbindung mit den Ergänzenden Bedingungen des WAZ Nieplitz zur AVB WasserV (Ergänzende Bedingungen) Entgelte für die Wasserversorgung nach Maßgabe der nachstehenden Tarife. 1. Allgemeiner Tarif Der Allgemeine Tarif für den Bezug von Wasser besteht aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis. 1.1. Der Arbeitspreis wird nach der Menge des bezogenen Wassers berechnet. Berechnungseinheit ist der m³ Wasser. Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler gemessen. Die so ermittelte Wassermenge wird auch dann der Tarifberechnung zugrunde gelegt, wenn sie ungenutzt, z. B. durch Rohrbruch oder offen stehende Zapfstellen, hinter dem Wasserzähler verloren gegangen ist. - - Einheit Arbeitspreis Wasser m³ 1,23 7% 0,09 1,32 1.2. Der Grundpreis für die Bereitstellung und Vorhaltung der Wasserversorgungsanlage sowie für die Unterhaltung des Hausanschlusses beträgt für Anschlüsse mit 1.2.1. einem Hauswasserzähler mit einer Kennzeichnung Nenndurchfluss Qn m³/h /Monat (netto) 7 % /Monat (brutto) bis 2,5 4,00 0,28 4,28 bis 6 9,60 0,57 10,27 bis 10 16,00 1,12 17,12 1.2.2. einem Großwasserzähler mit einer Kennzeichnung Nenndurchfluss Qn m³/h /Monat (netto) 7 % /Monat (brutto) bis 15 24,00 1,68 25,68 bis 25 40,00 2,80 42,80 bis 40 64,00 4,48 68,48 bis 60 96,00 6,72 102,72 bis 80 128,00 8,96 136,96 bis 100 160,00 11,20 171,20 1

über 150 240,00 16,80 256,80 2. Tarife für Standrohre Einheit - 2.1. Arbeitspreis bezogenes Wasser m³ 1,23 7% 0,09 1,32 2.2. Tagesmiete pro Tag und Standrohr 1,50 7% 0,11 1,61 2.3. Grundpreis pro Ausleihe 25,00 7% 1,75 26,75 2.4. Sicherheitsleistung: Bei Aushändigung eines Standrohrzählers ist eine Sicherheitsleistung von 250,00 Euro beim Zweckverband in bar zu hinterlegen, die bei der Abrechnung der Entgelte aufgerechnet wird. 3. Preis für die der Kundenanlage (Zähleranlage) Die der Kundenanlage (Anschluss an das Verteilungsnetz, Zählereinbau und Verplombung, Registrierung) erfolgt durch den Zweckverband bzw. dessen Beauftragte. Ist die beantragte der Kundenanlage aufgrund festgestellter Mängel an der Kundenanlage nicht möglich, so trägt der Anschlussnehmer hierfür sowie für alle etwaigen weiteren vergeblichen Versuche die Kosten. Einheit - 3.1. Erstmalige 3.2. Vergeblicher sversuch je Versuch 20,00 7% 1,40 21,40 3.3. eines Bauwasseranschlusses 3.4. der Kundenanlage bei zuvor registriertem Bauwasseranschluss (Umsetzung des Zählers) 35,00 7% 2,45 37,45 50,00 7 % 3,50 53,50 3.5. einer zusätzlichen Kundenanlage auf Antrag 3.6. Wiederinbetriebsetzung nach einer gemäß 4.1.4. vorübergehende Stilllegung 3.7. nach Umbauten in der Kundenanlage 50,00 7 % 3,50 53,50 50,00 7 % 3,50 53,50 4. Kostenerstattung für Hausanschlüsse / Arbeiten am Hausanschluss 4.1. Der Anschlussnehmer trägt gem. Nr. 6 Abs. 5 der Ergänzenden Bedingungen die Kosten für die Herstellung oder von ihm veranlasste Veränderungen des Hausanschlusses, ausschließlich Wasserzähler. 2

Einheit - 4.1.1. Herstellung des Hausanschlusses bis Grundstücksgrenze Je Anschluss 850,00 7% 59,50 909,50 4.1.2. Herstellung des Hausanschlusses ab Grundstücksgrenze bis einschließlich Hauptabsperrvorrichtung Je Anschluss 4.1.3. Veränderung des Hausanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers 4.1.4. Vorübergehende Stilllegung eines Hausanschlusses auf Veranlassung des Anschlussnehmers (max. 12 Monate) 4.1.5. Einstellung der Versorgung (Trennung von der Versorgungsleitung) Maßnahme 7% 7% Vorübergehende Stilllegung Einstellung der Versorgung 4.1.6. Die Erstellung und Verfüllung des Rohrgrabens für die Leistung gem. Nr. 4.1.2. kann vom Grundstückseigentümer in Eigenleistung erbracht werden, soweit die fachgerechte Ausführung gewährleistet ist und vom beauftragten Fachbetrieb bestätigt wird. 4.1.7. Für die erneute Versorgung eines Grundstückes mit Trinkwasser ist nach Einstellung der Versorgung gem. Nr. 4.1.5. ein Antrag auf Neuanschluss zu stellen. Hierfür wird eine erneute Kostenerstattung nach tatsächlichem fällig. 4.1.8. Für die zusätzliche Versorgung eines Grundstückes auf Antrag (z. B. Zweitanschluss) wird eine Kostenerstattung für diesen Hausanschluss nach tatsächlichem fällig. 4.2. Die Kostenerstattung für den Hausanschluss wird bei Fertigstellung der Anlage fällig. Auf die voraussichtlichen Baukosten kann unter den Voraussetzungen von 28 Abs. 1 AVB WasserV eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % erhoben werden. 5. Baukostenzuschuss 5.1. Zur teilweisen Abdeckung der betriebsnotwendigen Kosten für die Erstellung oder Verstärkung der örtlichen Versorgung dienender Verteilungsanlagen des Versorgungsbereiches zahlt der Anschlussnehmer an den WAZ Nieplitz einen Baukostenzuschuss gem. 9 AVB WasserV in Verbindung mit Nr. 5 der Ergänzenden Bedingungen. Für die Berechnung des Baukostenzuschusses wird die Frontlänge der Grenze des anzuschließenden Grundstückes zur Straße (Straßenfrontlänge), in der sich die Verteilungsanlage befindet, zu Grunde gelegt. Die Berechnungsvorschriften zur Ermittlung der Straßenfrontlänge ergeben sich nach Nr. 5.5 der Ergänzenden Bedingungen. 5.2. Der Anschlussnehmer zahlt gem. Nr. 5.4 der Ergänzenden Bedingungen einen weiteren Baukostenzuschuss, wenn er seine Leistungsanforderung erhöht und dadurch eine Veränderung am Hausanschluss erforderlich wird. 3

Einheit - Baukostenzuschuss gem. Nr. 5.1. Laufender Meter 28,56 7% 2,00 30,56 Baukostenzuschuss gem. Nr. 5.2. Laufender Meter 28,56 7% 2,00 30,56 6. Ersatz des Wasserzählers bei mechanischer Beschädigung oder Frostschaden, Erneuerung beschädigter oder entfernter Plomben, Abnahme von Unterzählern zur Ermittlung von Abzugsmengen, zusätzliche Abrechnungen Einheit - 6.1. Arbeitsleistung Ersatz eines beschädigten Wasserzählers (gem. Nr. 1.2.1.) Schadensfall 6.2. Arbeitsleistung für den Ersatz jedes weiteren beschädigten Wasserzählers (gem. Nr. 1.2.1) im Zusammenhang mit Nr. 6.1. Schadensfall 15,00 7% 1,05 16,05 6.3. Arbeitsleistung für den Ersatz eines beschädigten Großwasserzählers gem. Nr. 1.2.2. 6.4. Arbeitsleistung für den Ersatz jedes weiteren beschädigten Großwasserzählers gem. Nr. 1.2.2. im Zusammenhang mit Nr. 6.3. 6.5. Ersatzbeschaffung für Nr. 6.1., 6.2., 6.3., 6.4. 6.6. Erneuerung beschädigter oder entfernter Plombe 6.7. Erneuerung weiterer Plomben beim selben Kundenbesuch zu 6.6. 6.8. Erstabnahme, Verplombung und Registrierung eines Unterzählers (z.b. Gartenwasserzähler) 6.9. Weitere Erstabnahmen, Verplombungen, Registrierungen von Unterzählern beim selben Kundenbesuch auf dem selben Grundstück 6.10. Abnahme eines neuen, aber bereits registrierten Unterzählers 6.11. Abnahme weiterer neuer, bereits registrierter Unterzähler im Zusammenhang mit Nr. 6.10. Schadensfall Schadensfall 7% 7% Zähler 7% Kundenbesuch und erste Plombe 35,00 7% 2,45 37,45 Je weitere Plombe 2,50 7% 0,17 2,67 Je Unterzähler 35,00 7% 2,45 37,45 Je weiterer Unterzähler 25,00 7% 1,75 26,75 Je Unterzähler 20,00 7% 1,40 21,40 Je weiterer Unterzähler 10,00 7% 0,70 10,70 4

6.12. Unterjährige, zusätzliche Abrechnungen auf Veranlassung des Kunden 6.13. Aus- und Einbau sowie Übergabe von Zählern zur Befundprüfung 6.14. Vor-Ort-Termin auf Veranlassung des Kunden zur Feststellung von Sachverhalten 6.15. Vergebliche An- und Abfahrt nach Terminvereinbarung Je Abrechnung 5,00 7% 0,35 5,35 Nach tat- Nach tatsächlichechesächli- Je Vorgang 7% Je Vorgang Je Vorgang 7% 7% 7. Ersatz von Verzugsschaden Einheit - 7.1. Mahnkosten Mahnung 2,50 2,50 7.2. Einstellung der Versorgung gem. 33 AVB WasserV mittels Absperrventil im öffentlichen Bereich oder durch Ausbau und Verplombung der Zähleranlage Einstellung 7.3. Wiederinbetriebnahme einer nach Wiederinbe- 7.2 gesperrten Anlage 7.4. Einstellung der Versorgung nach 33 AVB WasserV durch Trennung der Hausanschlussleitung 7.5. Wiederinbetriebnahme einer nach 7.4. gesperrten Anlage triebnahme Nach tat- Nach tatsächlichechesächli- Einstellung 7% Wiederinbetriebnahme 7% 7.6. Bei Wiederinbetriebnahmen von gesperrten Anlagen außerhalb der Dienstzeiten erhöhen sich die Kosten um 25%. 8. Stundensatz Soweit Mitarbeiter des WAZ Nieplitz Arbeiten erbringen, die nach tatsächlichem abgerechnet werden, liegt ein Stundensatz von 35,00 pro Stunde zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer (Monteurstunde) bzw. 60,00 zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer (Ingenieurstunde) zugrunde. Für Arbeiten an der Kundenanlage beträgt der Mehrwertsteuersatz 19%. 9. Fahrkostenpauschale Die Fahrkostenpauschale beträgt 0,30 pro km zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer. Für Arbeiten an der Kundenanlage beträgt der Mehrwertsteuersatz 19%. 5

10. In-Kraft-Treten Die Entgeltregelung tritt am 01. Januar 2014 in Kraft. Sie ersetzt die Entgeltregelungen vom 13.11.2012. Beelitz, den 04.12.2013 Axel Zinke Verbandsvorsteher 6