für die Gewährung einer Subvention im Sozialbereich

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Transkript:

+43 (0) 6132 301-31 +43 (0) 6132 301-12 hbruckschloegl@stadtamt-badischl.at www.bad-ischl.ooe.gv.at UID: ATU48544106 BIC: SKBIAT21 IBAN: AT602031400000004762 Bearb.: Horst Bruckschlögl SUBVENTIONSANSUCHEN für die Gewährung einer Subvention im Sozialbereich Info Bitte beachten Sie: * Feld muss ausgefüllt sein Kalenderjahr FÖRDERUNGSWERBER Verein* Familienname* Akademischer Grad Vorname* Straße* Hausnummer* Stiege Tür Postleitzahl* Ort* Telefon 1* Telefon 2 E-Mail Fax FÖRDERUNGSGRUND FÜR DIE SUBVENTION Förderungszweck* * Förderungszweck Beantragte Subvention: Wurden weitere Anträge bei anderen Förderstellen eingebracht? Ja Nein Wenn Ja, in welcher Höhe: Wichtig: Sollten Sie Subventionen von anderen Förderstellen erhalten, ersuchen wir Sie, eine Kopie beizulegen! Für Ansuchen um eine Subvention bitte unbedingt eine Jahresabschlussrechnung (Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben des letzten Kalenderjahres) beilegen.

VEREINSFRAGEBOGEN JAHRESBERICHT Letzte Vorstandswahl* Zentrale Vereinsregister-Nummer (ZVR) Einnahmen/Mitgliedsbeiträge Mitgliederzahl Vereinsvorstand (Obmann/-frau) Familienname* Akademischer Grad Vorname* Telefon 1* Telefon 2 E-Mail Fax Vereinszweck Vereinszweck Vereinsheim/-lokal Eigentümer Straße Hausnummer Stiege Tür Postleitzahl Ort Telefon 1 Telefon 2 E-Mail Fax Jahresbericht Vereinsaktivitäten des letzten Kalenderjahres a. Öffentliche Veranstaltungen Öffentl i Anzahl

b. Interne Aktivitäten Interne Anzahl c. Proben Proben Anzahl FÖRDERERKLÄRUNG DES FÖRDERWERBERS Ich nehme/wir nehmen zur Kenntnis, dass auf eine Subvention kein Rechtsanspruch besteht. Weiters ist zu beachten, dass eine außerordentliche Subvention erst nach Vorlage der entsprechenden Originalrechnungen und Belege ausbezahlt wird. Ferner erkläre ich/erklären wir verbindlich und unwiderruflich, dass a. die Richtlinien für die Gewährung einer Subvention anerkannt werden; b. die Angaben im Ansuchen richtig sind und zur Kenntnis genommen wird, dass wissentlich unrichtige Angaben im Ansuchen zum Ausschluss aus der Förderungsvergabe führen und weiters eine straf- rechtliche Verfolgung nach ziehen können; c. Subventionen, die auf Grund unrichtiger Angaben im Ansuchen gewährt wurden, unverzüglich an die Stadt Bad Ischl zurückzuzahlen sind; d. Unterlagen, die vom Stadtamt Bad Ischl als Nachweis für eine eventuell zu gewährende Subvention erlangt werden, unverzüglich vorzulegen sind, da ansonsten keine Weiterbearbeitung des Ansuchens erfolgt; e. der automationsunterstützten Verarbeitung und dem automationsunterstützten Datenverkehr im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 i.d.g.f. zugestimmt wird, soweit dies in Art und Umfang auf den Zweck der Durchführung der Subventionsvergabe beschränkt bleibt. Ort, Datum Stempel u. Unterschrift Unsere Bankdaten, sollte seitens der Stadt Bad Ischl eine finanzielle Unterstützung gewährt werden: Konto-Nr.* Kontoinhaber* Bank* BLZ* IBAN BIC

Richtlinien zur Vergabe von Subventionen an Vereine und Institutionen im Sozialbereich Die Vergabe von Förderungen an Vereine und Organisationen wird von der Stadt Bad Ischl als wichtige kommunale Aufgabe betrachtet. Vor allem gemeinnützige Vereine sollen als wesentliche Träger der Sozialarbeit und als Partner der Stadt Bad Ischl bei ihren Aufgaben im Rahmen der budgetären Möglichkeiten unterstützt werden. Folgende Richtlinien sollen dazu beitragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht, sinnvoll, effizient und dennoch sparsam und wirtschaftlich im Sinne der Bevölkerung der Stadt Bad Ischl eingesetzt werden. 1. Förderungsgrundsätze Die Stadt Bad Ischl betrachtet Angebote der Sozialarbeit die sich an folgenden Grundsätzen orientieren als förderungswürdig. Wahrnehmung von Anliegen und Interessen im Sozialbereich Förderung von innovativen Prozessen und Projekten im Sozialbereich Politische und staatsbürgerliche Bildung sowie religions- und ethikbezogene Bildung zur Förderung der Toleranz Entwicklung des sozialen und ökologischen Engagements Förderung der lebensführungs- und gesundheitsbezogenen Bildung, der berufs- und karriereorientierten Bildung, der generationsbezogenen Bildung, der Entfaltung von kreativen Kräften, um eine aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, Gleichberechtigung beider Geschlechter, Behinderten- und Ausländerintegration 2. Fördervoraussetzungen Förderungswürdig sind Leistungen von gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Einzelpersonen mit Sitz und Hauptaktivität in Bad Ischl oder bei gemeindefremden Organisationen deren Hauptaktivität durch Bad Ischler Bürger in Anspruch genommen werden kann, die der Förderung von Tätigkeiten im Sozialbereich dienen und nach ihrem gültigen Statut und nach der tatsächlichen Führung gemeinnützig, nach dem Vereinsrecht gemeldet und nicht untersagt sind und deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. 3. Art und Höhe der Förderung Förderungen dürfen nur über schriftlichen Antrag und unter Berücksichtigung der angeführten Voraussetzungen gewährt werden. Förderungen werden nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel vergeben, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 3.1. Ordentliche Subventionen Ordentliche Subventionen dienen vor allem zur Aufrechterhaltung des Vereinslebens (Organisationsbetriebes) sowie der Durchführung von Aktivitäten. 3.2. Außerordentliche Subventionen Außerordentliche Subventionen dienen zur Realisierung von außergewöhnlichen, nicht alljährlich wiederkehrenden Aufgaben oder Vorhaben, die sonst nur schwer durchzuführen wären. 3.3. Höhe der Förderung Die Höhe der Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Förderungswerbers festgelegt. Dabei sollen nicht nur die vereinsinternen Aktivitäten bewertet werden, sondern vor allem auch solche Aktivitäten, mit denen der Verein (Organisation) an die Öffentlichkeit tritt bzw. die öffentlich zugänglich sind und somit allen Bad Ischler Bürger zugute kommen können. Die endgültige Vergabe, Bewertung und Zuordnung von Förderungen obliegt dem Bau- u. Finanzausschuss, der im Rahmen dieser Richtlinien eine Entscheidung trifft. Bei der Vergabe von Förderungen ist im Interesse der Bad Ischler Bürger und der Stadt Bad Ischl eine gerechte Verteilung der Fördermittel anzustreben.

4. Antrag und Gewährung einer Förderung 4.1. Förderungsantrag Ansuchen um Gewährung einer ordentlichen oder außerordentlichen Subvention für das Folgejahr sind jeweils schriftlich bis 30. September des laufenden Jahres beim Stadtamt Bad Ischl mittels Formblatt zu richten (Datum des Eingangsstempels!). Bei zu spät eingelangten Ansuchen entscheidet der zuständige Ausschuss, ob diese noch behandelt werden. Formulare für Subventionsansuchen können in der Finanzabteilung angefordert werden, oder unter http://www.bad-ischl.ooe.gv.at/system/web/foerderung.aspx?menuonr=218904085 herunter geladen werden. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann per Post oder email (info@stadtamt-badischl.at) geschickt oder persönlich beim Stadtamt Bad Ischl abgegeben werden. 4.2. Gewährung einer Förderung Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Durch die Entgegennahme eines Förderungsansuchens erwachsen der Stadt Bad Ischl keine wie immer gearteten Verpflichtungen. Der Förderungswerber wird vom Stadtamt schriftlich über die Gewährung einer Förderung in Kenntnis gesetzt. Ordentliche Subventionen werden entsprechend dem Beschluss des Bau- und Finanzausschusses zur Auszahlung gebracht. Außerordentliche Subventionen werden grundsätzlich erst im Nachhinein, also nach Vorlage von Originalbelegen, die dem im Ansuchen dargelegten Subventionszweck entsprechen müssen, zur Auszahlung gebracht. Wird bei baulichen Maßnahmen vor der Erledigung des Subventionsansuchens mit einem Projekt begonnen, wird kein Zuschuss gewährt. 4.3. Subventionsnachweis Vereine und Organisationen, welche eine Subvention erhalten haben müssen bis Ende März des Folgejahres einen Rechnungsabschluss/Kassenbericht beim Stadtamt vorlegen. Ein neues Subventionsansuchen kann erst nach Vorlage aller geforderten Nachweise für bereits gewährte Subventionen behandelt werden. 5. Pflichten des Förderungswerbers Der Förderungswerber ist verpflichtet, das Subventionsansuchen wahrheitsgemäß auszufüllen. Subventionen, die aufgrund unrichtiger Angaben im Ansuchen gewährt wurden, sind unverzüglich an die Stadt Bad Ischl zurückzuzahlen. Wissentlich unrichtige Angaben im Ansuchen führen zum Ausschluss des Förderungsvergabe und können eine strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Im Ansuchen um eine ordentliche oder außerordentliche Subvention hat der Förderungswerber die Förderungswürdigkeit seiner Aufgaben, Vorhaben, etc. ausreichend zu begründen. Der Jahresbericht über die Vereinsaktivitäten (siehe Formular für Subventionsansuchen) ist daher unerlässlich. Im Rahmen des Jahresberichtes hat der Verein das Datum der letzten Vorstandswahl, Angaben über öffentliche Veranstaltungen und interne Aktivitäten sowie die Anzahl der Mitglieder darzulegen. Einem Ansuchen um eine außerordentliche Subvention sind außerdem ein Kostenvoranschlag und eine Jahresabschlussrechnung (Einnahmen/ Ausgaben) beizulegen. Ferner muss der Finanzierungsplan vollständig ausgefüllt sein. Der Förderungswerber hat bekannt zu geben, welche Mittel ihm zur Durchführung seines Vorhabens zur Verfügung stehen und insbesondere anzugeben, ob und inwieweit er auch von anderen Stellen für das zu fördernde Vorhaben eine Förderung empfangen oder bei welchen Stellen er eine Förderung beantragt hat oder zu beantragen beabsichtigt. Unterlagen, die vom Stadtamt Bad Ischl als Nachweis für eine eventuell zu gewährende Subvention verlangt werden, sind unverzüglich vorzulegen, da sonst keine Weiterbearbeitung des Ansuchens erfolgt. Bei baulichen Maßnahmen sind eine detaillierte Baukostenschätzung und, falls vorhanden, Pläne miteinzureichen. Voraussetzung für eine Auszahlung der Förderung ist, dass der Förderungswerber den Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsbetrages für das Kalenderjahr, für welches die außerordentliche Subvention gewährt wurde, unaufgefordert durch nachweislich bezahlte Originalrechnungen in Höhe des angesuchten Förderungszweckes erbringt. Die Nichteinhaltung der zuvor ausgesprochenen Verpflichtungen berechtigt die Stadt Bad Ischl zur Rückforderung der gewährten Förderungsbeträge bzw. zum künftigen Ausschluss von der Förderung. Ein neuerliches Ansuchen um Förderung wird bis zur Erbringung sämtlicher Nachweise für das vorangegangene Jahr abschlägig behandelt. Durch die Unterschrift am Ansuchen erklärt der Förderungswerber, dass er die Subventionsrichtlinien kennt und vorbehaltlos und für sich verbindlich anerkennt.

6. Subventionierung von Einzelprojekten Bei einer Förderung von Einzelpersonen, die nicht als Mitglied eines Bad Ischler Vereines aktiv sind, oder Institutionen, ist darauf zu achten, dass Bad Ischler Interessen im Vordergrund stehen und das von der Einzelperson oder der Institution erbrachte Angebot den Interessen und Bedürfnissen der Bad Ischler Bürger entspricht. Einzelprojekte können in Form von Veranstaltungsbeteiligungen und finanziellen Zuschüssen gefördert werden. Die Stellung des Ansuchens um Förderung hat vor dem Projektstart zu erfolgen. Bei Druckwerken ist das Logo der Stadt Bad Ischl anzubringen. Bei Büchern, Tonträgern, oder sonstigen Give Aways sind dem Stadtamt unaufgefordert drei Exemplare zu überlassen. Die Förderung wird grundsätzlich erst im Nachhinein, also nach Vorlage von Originalbelegen, die dem im Ansuchen dargelegten Förderungszweck entsprechen müssen, zur Auszahlung gebracht.