Gerhard Graf. Wappenbuch des Neckar-Odenwald-Kreises. verlag regionalkultur

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Transkript:

Gerhard Graf Wappenbuch des Neckar-Odenwald-Kreises verlag regionalkultur

Titelbild: Wappen des Neckar-Odenwald-Kreises (im Vordergrund) sowie der ehemaligen Landkreise Mosbach und Buchen Titel: Herausgeber: Autor: Herstellung: Lektorat: Satz: Umschlaggestaltung: Endkorrektorat: Druck: Wappenbuch des Neckar-Odenwald-Kreises Beiträge zur Geschichte des Neckar-Odenwald-Kreises, Band 4 Kreisarchiv des Neckar-Odenwald-Kreises Gerhard Graf verlag regionalkultur Katja Leschhorn, vr Harald Funke, vr Jochen Baumgärtner, vr Tamara Mattheiß, vr Druckerei Odenwälder, Buchen-Walldürn ISBN 978-3-89735-611-5 Bibliographische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar. Dieses Buch ist auf alterungsbeständigem und säurefreiem Papier (TCF nach ISO 9706) gedruckt entsprechend den Frankfurter Forderungen. Alle Rechte vorbehalten. 2009 verlag regionalkultur verlag regionalkultur Heidelberg Ubstadt-Weiher Neustadt a.d.w. Basel Korrespondenzadresse: Bahnhofstraße 2 76698 Ubstadt-Weiher Telefon 07251 36703-0 Telefax 36703-29 E-Mail kontakt@verlag-regionalkultur.de Internet www.verlag-regionalkultur.de

Inhalt Grußwort...3 Vorwort...5 I. Heraldische Grundbegriffe... 9 Wappen... 9 Heraldische Beschreibung (Blasonierung)... 9 Siegel, Stempel... 11 Flaggen, Stadtfarben... 12 II. Wappen des Neckar-Odenwald-Kreises und der ehemaligen Landkreise Mosbach und Buchen... 15 Neckar-Odenwald-Kreis... 15 Ehemaliger Landkreis Mosbach... 16 Ehemaliger Landkreis Buchen... 17 III. Wappen der Städte und Gemeinden... 19 Adelsheim... 19 Aglasterhausen... 23 Billigheim... 27 Binau... 32 Buchen (Odenwald)... 33 Elztal... 47 Fahrenbach... 53 Hardheim... 57 Haßmersheim... 66 Höpfingen... 70 Hüffenhardt... 73 Limbach... 77 Mosbach... 85 Mudau... 94 Neckargerach... 106 Neckarzimmern... 110 Neunkirchen... 112 Obrigheim... 115 Osterburken... 120 Ravenstein... 126

Rosenberg... 135 Schefflenz... 142 Schwarzach... 149 Seckach... 152 Waldbrunn... 158 Walldürn... 167 Zwingenberg... 181 IV. Ortsverzeichnis... 183

Der Neckar-Odenwald-Kreis.

I. Heraldische Grundbegriffe Wappen Als heraldisch richtig anzusprechen ist ein Wappen erst dann, wenn es in einem Schild geführt wird. Das Wort Wappen wurde im Mittelalter aus dem Niederländischen ins Deutsche entlehnt und ist stammverwandt mit Waffe. Hier wird deutlich, dass das Wappen seinen Ursprung in der Bewaffnung, genauer gesagt, in der Welt des mittelalterlichen Rittertums hat. Für den in seiner Rüstung steckenden Ritter war es unabdingbar, sich bereits von Weitem durch ein unverwechselbares Unterscheidungsmerkmal als Freund oder Feind zu erkennen zu geben. Hierbei bot sich das Schild als geeignetste Fläche an, ein solches Zeichen anzubringen. Die Bildmotive, z.b. Blickrichtung des Adlers, und die farbliche Reihenfolge auf dem Schild werden grundsätzlich vom Schildhalter aus betrachtet bzw. erklärt dies ist eine heraldische Grundregel. Für den Wappenträger ist die Farbe Silber vorne. Die Wappenmotive sind vom Wappenträger abgewandt und werden dem Gegenüber entgegengehalten. Daher ist aus der Sicht des Wappenträgers vorne Silber (Weiß) hinten Blau. Ursprünglich hatte nur der Adel ein Wappen. Später legten sich auch Bürgerfamilien ein Wappen zu; Amtspersonen, Gesellschaften, Zünfte und Gemeinden, aber auch Handwerker und Bauern folgten diesem Brauch. Sie verwendeten Wappen als deutliches, unverwechselbares Kennzeichen. Auf Grund ihres militärischen Ursprungs sind Wappen möglichst einfach gehalten und weit erkennbar mit wenigen kontrastierenden Farben gestaltet. Wappen sind wegen ihrer klaren Aussagekraft die Vorläufer unserer modernen Logos. Die natürliche Farbe ist im 19. Jahrhundert oft für Wappenblasonierungen (= Wappenbeschreibungen) gebraucht worden. Sie ist jedoch unheraldisch und führt zu Unsicherheit und Fehlern. Ist z. B. eisenfarben als blau, schwarz oder silbern anzusehen? In der Heraldik sind dazu für jede Figur alle heraldischen Tinkturen (Farben) möglich: blaue Mauern, grüne Löwen, goldene Rosen usw. Nur für menschliche Gesichter kann (außer farblos) auch ein rosa Fleischton verwendet werden. hinten vorne Draufsicht Heraldische Beschreibung (Blasonierung) Gespalten: Beispiel Limbach.

10 Heraldische Grundbegriffe Geteilt: Beispiel Binau. Farbanordnung im obigen Beispiel: Rot-Silber (Weiß). Farbanordnung im obigen Beispiel: Blau-Silber (Weiß). Wenn in der Wappenbeschreibung nichts anderes angegeben ist, gilt die heraldische Regel: Eine Figur ist rechtsgewendet (der Betrachter sieht ihn nach links schauen siehe obigen Adler), ein Stern ist sechsstrahlig siehe oben. Wappen unterliegen strengen heraldischen Gesetzen: möglichst wenige Farben, am besten nur zwei höchstens drei! Als Tinkturen kommen nur Rot, Blau, Schwarz und Grün vor, dazu die Metalle Gold und Silber, dies sind aber nur heraldische Bezeichnungen für Gelb und Weiß. Dazu die Regel, dass nie Farbe auf Farbe oder Metall auf Metall stehen soll. Alle Figuren sind klar zu gestalten und so in der Fläche auszubreiten, dass sie das Schildfeld möglichst ausfüllen. Auch reine, geometrische Schildteilungen sind möglich die so genannten Heroldsbilder. In unserem Raum tritt häufig das heraldische Pelzwerk auf. Das gesamte Schild oder einzelne Partien des Wappenschildes konnten mit Fellen überzogen sein. Dabei gab es hauptsächlich zwei Pelzarten: einmal das Hermelin, das Fell des weissen Hermelins mit den schwarzen Schwänzchen es wird oft stark stilisiert dargestellt und zum Zweiten das Feh, das Fell des grauen Eichhörnchens, bei welchem abwechselnd die graue Rückenseite mit der hellen Bauchseite zusammengenäht war. Dieses Feh wurde in der Heraldik so weit verändert, dass das Ergebnis kaum noch wiederzuerkennen ist. Einmal wird die natürliche Farbe durch die heraldischen Tinkturen Blau und Silber ersetzt, dann ist durch eine streng eckige Zeichnung ein so genanntes Eisenhutfeh entstanden, durch eine abgerundete Zeichnung erhielt man das so genannte Wolkenfeh. In der heraldischen Spätzeit des 16. Jahrhunderts ist durch die heraldische Darstellung von Wolken, nämlich durch eine gekräuselte Linienform, noch eine weitere Variante des Wolkenfehs entstanden. Eine natürlichere Darstellung dieses Fells wird in der Kunstsprache als Kürsch bezeichnet. Pfohren. Riedböhringen.

Heraldische Beschreibung 11 Siegel, Stempel Siegel wurden schon im Altertum verwendet. Es sind Persönlichkeitszeichen, die zu Verschlusszwecken und zur Beglaubigung von persönlichen Handlungen möglichst einmalig und fälschungssicher sein mussten. Im Mittelalter entwickelte sich das Siegelwesen zu einem unentbehrlichen Instrument. Eine Urkunde ohne Siegel war ohne Beweiskraft. An den Urkunden wurden oft in großer Zahl Siegel der Aussteller und der Zeugen angehängt. Die mittelalterlichen Stempelschneider schufen in den Siegeln wahre Kunstwerke. Neben der Umschrift sind im Siegelfeld Abbildungen des posierenden Fürsten oder ein gerüsteter Ritter auf springendem Pferd (Reitersiegel) zu erkennen. Bei Kirchenfürsten und Klöstern sind meist Heiligenfiguren, oft in aufwändiger Architekturumrahmung, abgebildet. Städtesiegel enthalten meist eine Stadtsilhouette, zumindest die Stadtmauer und Türme. Siegel sind keine Wappen! Mit zunehmender Freude am Besitz eines eigenen Wappens das gilt für die staatlichen wie für die privaten Eigentümer gleichermaßen wurden die Wappen auch in das Siegel aufgenommen. Dies geschah zunächst beim reitenden Ritter, der den Schild mit dem Wappenbild dem Betrachter entgegenhielt. Siegel der badischen Markgrafen aus dem 13. Jahrhundert. Gleichzeitig wurde nur noch der Schild mit Helm dargestellt, ja manchmal erscheint nur noch das Wappenbild frei im Siegelfeld ohne Schild. Viele Wappen kennt man heute nur noch von alten Siegeln. Da die Farben auf den Siegeln fehlen (die Farbangabe durch Schraffuren wurde erst Anfang des 18. Jahrhunderts allgemein üblich), ist heute oft nicht mehr festzustellen, wie diese Wappen ausgesehen haben; im Siegel sind nur die Konturen zu erkennen. Um die Farbgebung in einem Wappen z.b. auf Stempeln, Stein- oder Holzplatten wiederzugeben, wurde jeder Farbe eine Schraffur zugeordnet: Gold Silber Rot Blau Grün Schwarz Purpur

12 Heraldische Grundbegriffe Siegel des großherzoglichen Oberhofgerichts. Zeichen der eigenen Rechtspersönlichkeit der Gemeinden waren ihre Siegel und ihre Befugnis, durch diese Siegel Rechtsakte zu beurkunden. Dabei sind die Städte in der Entwicklung weit vorangegangen. Wenn ein Stadtsiegel für Mosbach erst ab 1290 bekannt ist, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es weiter ins 13. Jahrhundert zurückreicht. Ein Buchener Siegel ist erst 1355 überliefert, ein Walldürner erst 1415 erwähnt und das Ballenberger schließlich 1488, während es sich in Osterburken erst aus der Frühneuzeit erhalten hat. Als Siegelbilder erscheinen bei diesen Territorialstädten redende Zeichen der Gemeinden wie Buche und Turm, verbunden mit dem Rad als Wappenbild des Mainzer Erzstifts oder dieses allein. Siegel der Landgemeinden kamen erst in der Frühneuzeit auf. In Seckach siegelte im 16. Jahrhundert der Hofmeister von Seligental für die Gemeinde, in den Adelsdörfern blieb das Siegelrecht oft bis zum Ende des Alten Reichs bei der Herrschaft. Dies war sogar in der Stadt Adelsheim der Fall. Neckarelz dagegen besaß bereits 1518 ein eigenes Siegel, worauf die pfälzischen Rauten zusammen mit einem Fisch abgebildet waren. Noch verhältnismäßig früh sind im 17. Jahrhundert Siegel für die drei Schefflenzorte, für Sulzbach und für Limbach bezeugt. Die Masse der Gemeinden kam erst im 18. Jahrhundert zu eigenen Siegeln, wobei vielfach die herrschaftlichen Wappen benutzt wurden, also in der Pfalz die Rauten und der Löwe und in Mainz das Rad. Als eigene Dorfzeichen begegnen in Neckargerach eine Forelle, in Obrigheim ein aus einem Sparren wachsendes Kleeblatt, in Dallau und Mörtelstein ein Baum und als so genanntes redendes Wappen in Neunkirchen eine Kirche, in Guttenbach und Michelbach ein Bach und in Aglasterhausen eine Elster, die auf einem Haus sitzt. Wesentlich einfallsloser sind die Gerichtssiegel, die nur den Anfangsbuchstaben des Gemeindenamens wiedergeben: K.H. in Kälbertshausen, A in Asbach, B in Breitenbronn und Z in Daudenzell. Auch die Wappen der Ortsherrschaft sind in Gemeindesiegel übergegangen, die Hifthörner in Hochhausen und, kombiniert mit dem Großbuchstaben N, das Berlichingische Rad in Neckarzimmern. Flaggen, Stadtfarben Die Stadtfarben leiten sich aus der Farbanordnung des Wappens ab. Auf den Fahnen werden diese Farben grundsätzlich vom Fahnenmast bzw. einer Halterung aus angeordnet: Die Verleihung von Wappen und Flaggen für Gemeinden ist ein staatlicher Hoheitsakt. Bei der Wahl der auf der Flagge anzuordnenden Farben gilt der Wappengrundsatz: Bild geht vor Feld, d.h. zum Beispiel

Flaggen, Stadtfarben 13 Farbanordnung eines gespaltenen Farbanordnung eines geteilten Wappens auf einer Fahne. die Farbe des Bären geht vor die Farbe des dahinter befindlichen Feldes. Die Änderung eines Wappens und einer Flagge bedingt eine Neuverleihung.