1. Der Aufbau eines Wappens

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1 Die Heraldik Erathias 1. Aufbau des Wappens 2. Welche Farben werden verwendet 3. Wer trägt ein Wappen 4. Wie bekommt man ein Wappen a. Sonderstatus Reichsritter b. Landeswappen Personenwappen 5. Wie wird ein Wappen vererbt 1. Der Aufbau eines Wappens Ein vollständiges Wappen besteht immer aus dem eigentlichen Wappenschild dem Helm der Helmzier dem Wulst der Helmdecke

2 2. Welche Farben werden verwendet Die typischen Wappenfarben sind *blau *rot *grün *purpur *braun *schwarz und als Metalle *silber (wird weiß dargestellt) * und gold (wird gelb dargestellt) In anderen Ländern tauchen auch noch Felle dargestellt im Wappen auf : Hermelin, Reh und Kürsch. Die Darstellung von Fellen im Wappen ist allerdings in Erathia eher unüblich. Bei der Farbgebung der Wappen ist darauf zu achten, dass Farbe nicht an Farbe grenzt und Metall nicht auf Metall folgt. Weiterhin gibt es noch die Darstellung von Figuren oder Bildern in Wappen, die in ihrer natürlichen Farbe abgebildet werden. Vgl. Oder

3 Die Unterteilung des Wappens in unterschiedliche Farbfelder nennt man Heroldsbild: nur ein paar Beispiele dazu: Ein Schild kann gespalten geviertelt schräg geteilt mit Pfahl geteilt und noch auf viele andere Arten unterteilt sein. Dabei müssen die Linien keineswegs gerade sein, sondern können gebogen, gezackt, wellenförmig usw. sein. Grundsätzlich gilt: umso weniger verschiedene Farben, umso weniger Teilungen des Wappen, umso älter ist das Geschlecht, also die Familie, der dieses Wappen gehört. Auf oder in die Farbfelder der Wappen kann eine Figur abgebildet sein. Man nennt diese gemeine Figuren und sie stellen natürliche Abbildungen aus dem Umfeld dar. Je nachdem ob sich aufgrund der Gestaltung der Figur und des gesamten Wappens der Name der Familie ableiten lässt, nennt man das Wappen eine sprechendes Wappen. 3. Wer trägt ein Wappen Auf Erathia tragen grundsätzlich nur Adelige und Reichsritter ein Wappen. Ausnahmen davon sind Institutionen wie die Reichs-und Rechtsermittlung, der Gottvaterorden, das Konzil der Elemente, der Rat der Zwölf und verschiedene Orden und hochrangige Akademien, denen das Tragen eines eigenen Wappen zugestanden

4 wird, ohne dass sie bzw. die dazugehörigen Personen von Adel sein müssen. Das Landeswappen wurde im Jahre 618 n.g. von seiner Majestät bestimmt. Es trägt die goldene Lilie auf blauem Grund und geht auf das Herzogtum Kartachan zurück, das auch schon seit langer Zeit den Großfürsten von Dragonsflame stellt. 4. Wie bekommt man ein Wappen. Ein Wappen erhält man und dabei liegt die Betonung auf Mann mit dem Ritterschlag oder dem Antritt des Erbes, das mit einem Lehen verbunden ist. Dazu ist der Begriff Adeliger zu klären. Ein Adleiger Erathias kann man auf zwei Arten werden. Dabei ist die wichtigere und wesentlich häufigere die Geburt. Als Sohn oder Tochter einer Adelsfamilie geboren zu werden, bringt unweigerlich die Zugehörigkeit zum Adel. Die zweite Möglichkeit besteht darin geadelt zu werden, in dem Man als Ritter oder Vasall eines adeligen Dienstherrn von diesem ein Lehen erhält und somit zum Landbesitzer wird. Je nachdem wie großzügig der Lehensvertrag gestaltet wird, geht die damit erhalten Zugehörigkeit zum Adel auch auf die nachfolgenden Kinder über oder endet mit Tod des neuen Landbesitzers. a. Sonderstatus Reichsritter Die einzigen natürlichen Personen, die ein Wappen führen dürfen, ohne dem Adelsstand anzugehören, sind die vom König ernannten Reichsritter. Zum Reichsritter kann mann werden, indem man sich durch herausragende Taten und Aufgaben für das Land und den König beweist. Jeder Mann kann Reichsritter werden unabhängig von der Abstammung. Allerdings geht aus den Berichten hervor,

5 dass es noch keinen Reichsritter gegeben hat, der nicht Erathianer war. Mit dem Ritterschlag zum Reichsritter, der übrigens genau dem normalen Ritterschlag entspricht, empfängt man nicht nur die Ritterwürde und pflichten, sondern der neuen Reichsritter erhält auch ein ihm zu eigenes Wappen, das er bis zu seinem Tod führen darf. Die Wappen der Reichsritter bestehen in der Regel aus einer Abwandlung des Landeswappens. Der erste Reichsritter, der zugleich immer der Hauptmann der königlichen Garde ist, hat das Privileg das Landeswappen in seiner reinen Form zu tragen. Alle anderen Reichsritter erhalten beim Ritterschlag eine Variation davon, die sich durch die Anzahl, Farbe, Anordnung der Lilien und evtl auch durch eine Teilung des Wappens auszeichnet. Dieses Wappen kann nicht vererbt werden, sondern geht mit dem Verscheiden des Ritters zurück an die Krone. Sollte sich ein Reichsritter durch seine Taten um ein Lehen verdient machen, so hat er mit Vergabe des Lehens ein neues Wappen zu wählen, um zu zeigen, dass er ab jetzt zum Adel gehörig ist. Sollte das Lehen ein Wappen haben, das dem Landgut (also dem Lehen selbst) zugeordnet ist, kann er dieses auch wählen, soweit keine Nachkommen des Vorbesitzers mehr leben, die einen Anspruch auf dieses Wappen erheben könnten. b.landeswappen Personenwappen Schon sind wir bei dem zweiten Sonderstatus angelangt. Man unterscheidet auf Erathia zwischen Personen und Landeswappen. Das Personenwappen ist wie der Name schon sagt einer Person zugeordnet. Jeder Ritter kann sich, unabhängig davon ob er einmal seine Familie beerben wird oder nicht, bei seinem Ritterschlag ein Wappen wählen. Sollte er der Erbe eines Lehens sein, so ist er verpflichtet das Familienwappen fortzuführen.

6 Da dies natürlich ein Zeichen von Ansehen und Macht ist, hat sich bislang auch noch kein Ritter dagegen verwehrt. Solange er sein Erbe noch nicht angetreten hat, wird das Wappen mit einem weißen Balken verziert, um anzuzeigen, dass er der nachfolgende Lehensnehmer sein wird. Wenn der Ritter nicht der erstgeborene Sohn und damit der Erbe ist, kann er ein neues Wappen wählen, das an das Familien-Wappen angelehnt ist. Im allgemeinen wird dabei eine Kombination aus dem Wappen der Familie des Vaters und der Familie der Mutter gewählt, oder auch nur die Farben verändert Oder es kann auch eine neue gemeine Figur gewählt werden.

7 Ein Landeswappen ist an ein Lehen gebunden und geht mit diesem auf die Lehensnehmer über. Das heißt wenn eine Familie ausstirbt geht das Wappen des Lehens auf den neuen Lehensnehmer über. Das Wappen eines Lehens kann auch durch eine Frau übertragen werden, wenn keine männlichen Nachfahren vorhanden sind. Typische Landeswappen sind z.b. Birkenheide Kerantal 5. Wie wird ein Wappen vererbt Dazu müssen zuerst ein paar Worte über das Erbrecht in Erathia gesprochen werden. Grundsätzlich erbt der älteste Sohn der Familie. Er erbt alles: Geld, Land, Titel, Wappen Alle weiteren Brüder haben die Möglichkeit bei Ihrem Bruder am Hof als Vasallen zu bleiben und ihm zu dienen, oder sich einen neuen Dienstherrn zu suchen. Die Zukunft von zweiten und dritten Söhnen wird meistens von den Eltern beeinflusst, in dem sie Ihre Söhne (nicht nur den Erben) an einen anderen Hof als Pagen geben, damit sie dort die Ausbildung zum Ritter erhalten. Nicht selten findet sich so für die Ritter ohne Land auch ein neuer Dienstherr, der ihnen vielleicht sogar ein eigenes kleines Lehen zukommen lässt. Eine weitere Alternative ist natürlich ein Kloster, eine Magierakademie oder die diplomatische Karriere als Sekretär beim Rat der Zwölf.

8 Stirbt der erstgeborene tritt der nächst ältere an dessen Stelle. Auf Erathia ist es Brauch und Sitte, dass Söhne, die sich für hohe religiöse, politische, diplomatische oder akademische Berufe entscheiden, die genügend Einfluss, Macht und Reichtum mit sich bringen, von der Erbfolge ausscheiden. Dies verhindert dass ihre beruflichen Entscheidungen mit Länderinteressen in Konflikt kommen. Gibt es keine männlichen Nachkommen oder sind diese auf irgendeine Weise von der Erbfolge ausgeschlossen, können auch Töchter erben. Auch hier erbt wieder zuerst die ältere. Allerdings wird für die Erbin ein männlicher Vormund bestimmt, der die Verwaltung des Lehens übernimmt, bis sich ein passender Ehemann gefunden hat. Das bedeutet, dass Frauen in der Regel kein Lehen selbständig und ALLEINE bewirtschaften kann. Ist die Erbin bereits verheiratet, erbt sie zwar das Lehen, doch die Verwaltung geht auf ihren Ehemann über. Deshalb wird sehr sorgfältig darauf geachtet, dass die Töchter eine gute Erziehung an einem fremden Hof genießen und ein Ehemann gefunden wird, der die Macht und den Einfluß und wenn möglich auch den Reichtum der Familie mehrt. Nicht selten werden derartige Arrangements bereits in frühester Jugend der Mädchen getroffen. Eine der wenigen Ausnahmen, dass eine Frau das Lehen verwalten darf, ist, wenn ein Sohn bereits geboren wurde und der Ehemann plötzlich stirbt. Dann darf die Frau das Gut bis zur Mündigkeit des Sohnes verwalten, oder bei einer Tochter, bis diese entsprechend verheiratet ist. Dasselbe gilt für eine Witwe ohne erbberechtigte Kinder, auch sie darf bis zu Ihrem Tod das Lehen verwalten. Frauen haben aus diesem Grunde auch kein eigenes Wappen, sondern tragen bis zu ihrer Hochzeit, das Wappen der Familie. Nach der Hochzeit übernehmen sie das Wappen des Ehemanns.

9 Ist die Frau die Erbin des Lehens, so kann sie das Wappen der Familie als Landeswappen des Lehens weiter tragen, damit die Nachfahren des Ehepaares das Wappen des Lehens fortführen kann. Hier kann der erstgeborene zwischen dem Wappen der Mutter und dem Wappen des Vaters wählen oder beide vereinen. In einer derartigen Situation wird normalerweise das ältere Wappen gewählt.

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