Programm. zur Förderung der Energieeinsparung in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck

Ähnliche Dokumente
RICHTLINIEN für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg

Programm zur Förderung der Energieeinsparung und der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Gemeinde Gröbenzell

RICHTLINIEN 2018 für die Vergabe von Zuschüssen aus dem Förderprogramm Energiesparmaßnahmen der Stadt Starnberg

7. GIMA FACHMESSE. Fit für die aktuellen Förderprogramme (KfW) Fit für die neue EnEV 2009 Änderungen für die Praxis.

Förderprogramme zur Altbausanierung

4. Änderung der Richtlinien der Stadt Ingelheim am Rhein - Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden -

Petershausen saniert Aktiv für den Klimaschutz

3. Änderung der Richtlinie Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden der Gemeinde Gensingen

Stadt Königsbrunn Stand:August 2014

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten, vermieteten oder angemieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen.

Sie wollen an der Kostenschraube drehen.

ANTRAG (Blatt B) Lage Straße, Hausnummer Baujahr:

Richtlinie zum Umweltförderprogramm der Gemeinde Ummendorf

Antrag auf Förderung für Wärmedämmungsmaßnahmen gemäß des CO 2-Minderungsprogrammes des Marktes Feucht und der fgw 2017

A N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring

Förderrichtlinien für Maßnahmen zur Energieeinsparung

Informationsabend Heizungssysteme mit Zukunft

Antrag auf Förderung Fensteraustausch nach den Richtlinien der Stadt Neuburg an der Donau für das Förderprogramm Klima- und Ressourcenschutz

Hamburger Energiepass. Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Energieberatung im Rahmen der Ausstellung eines Hamburger Energiepasses

ENEO Energieberatung für Effizienz und Optimierung. Übersicht von Zuschüssen rund um die energetische Gebäudesanierung

Richtlinien zur Förderung des Erwerbs von Altbauten (Förderprogramm Jung kauft Alt Junge Leute kaufen alte Häuser )

Zuschussantrag für Maßnahmen der Energieeinsparung

A N T R A G. auf Gewährung eines Zuschusses für Energiesparmaßnahmen nach dem Förderprogramm der Gemeinde Unterföhring

Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten, vermieteten oder angemieteten Wohngebäuden oder Wohnräumen.

Fördermöglichkeiten für WEG s

Förderbedingungen zur Gewährung eines Zuschusses für Maßnahmen der Energieeinsparung und Luftreinhaltung

R I C H T L I N I E der Ortsgemeinde Kappel zur Förderung von energetischen Maßnahmen

RICHTLINIE DER STADT MANNHEIM ZUR FÖRDERUNG DER ENERGETISCHEN SANIERUNG

FÖRDERANTRAG FÜR DAS FÖRDERPROGRAMM ENERGIEEFFIZIENZ MIT STABILEN MIETEN

Antrag Förderprogramm Klimaschutz 2016 für Maßnahmen zur Energieeinsparung

ANTRAG (Blatt A) An die Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße Oberschleißheim. Datum

S Sparkasse Stadtlohn

Energieberatungsbericht - Zusammenfassung EnEV - 30 %, EnEV - 50 % Kindertagesstätte

20. Januar 2016 Kompetenzzentrum HessenRohstoffe

Förderprogramme für die Heizungsumstellung auf Erdgas. Energienetze Bayern GmbH & Co. KG

Ergänzungsförderprogramm (EFP) zur Energieeinsparung. in der. Gemeinde Taufkirchen

Richtlinien der Stadt Bad Lippspringe über die Gewährung von Zuwendungen zur Gestaltung und Verschönerung von Fassaden im Innenstadtbereich

Ortsgemeinde Lötzbeuren

Hotline: 0681/

R i c h t l i n i e der Gemeinde Wiernsheim

Richtlinien für das Energiesparförderprogramm der Gemeinde Pöcking

CHECKLISTE FÜR GEBÄUDEVERWALTER / -EIGENTÜMER GROBCHECK FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN VON MEHRFAMILIENHÄUSERN

Förderung für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches in der Gemeinde Elsbethen

1. Eigentümerforum Quartier Friedrich-Ebert-Str. 20. Juni 2017

EnEV-Praxis EnEV-Novelle leicht und verständlich dargestellt

ENERGIESPARRICHTLINIE DER VERBANDSGEMEINDE SIMMERN/HUNSRÜCK

Stadtverwaltung Rutesheim

Workshop, 16. März Sanierung der Gebäudehülle

Hotline: 0681/

Informationen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden Zuschüsse/Kredite/ Verpflichtungen

AKTUELLE FÖRDERANGEBOTE BESTANDSFÖRDERUNG FÜR EIGENHEIME. Kristian Hentzschel Hamburg, 06. Februar 2016

Sanieren mit Passivhaus- Komponenten Vom Altbau zum Energieeffizienzhaus

WOHNBAUFÖRDERUNG KÄRNTEN

Steller Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand

Norderstedter Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand der Stadt Norderstedt

Fördermittel für die energetische Sanierung- wo & wie beantragen?

Vortrag. Ablauf einer gut geplanten Sanierung Von der Planung bis zur Umsetzung Energietage Brückencenter.

- 1-6 Bauwesen

Renate Heß Diplombauingenieur Gebäudeenergieberater. BAFA Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude

Wohnraumförderung Altbausanierung. Das Aufwärmprogramm für die eigenen vier Wände.

Ausfüllhilfe: Innovation Solarthermie - Prozesswärmeerzeugung

Umsetzung des Lärmaktionsplanes Stufe II

Integriertes Klimaschutzkonzept Gemeinde Bad Endbach

Sie möchten ihre Wohnimmobilie zukunftsfähig modernisieren?

Wohnraumfinanzierung Altbaumodernisierung. Das Aufwärmprogramm für die eigenen vier Wände.

Staatliche Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen

Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Schnorbach. vom..

Antrag bitte vollständig ausfüllen! Magistrat der Stadt Maintal Fachbereich Stadtentwicklung und Umwelt Klosterhofstraße Maintal

1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Verzeichnis zum bau-energieportal.de

- EnEV 2009, Förderprogramme KfW, kostenloser Energiespartest -

energetisches Sanieren

Merkblatt - CO2-Gebäudesanierungsprogramm (430 - Zuschuss)

FÖRDERMITTEL & BERATUNG

TM52> - Hinweise zu digitalen Arbeitshilfen 6. 1 Energieberatung: Verfahren, rechtliche Hinweise und Honorargestaltung 13

Antrag für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur CO 2 - und Energieeinsparung

Richtlinien für das Förderprogramm der Stadt Siegen zur Sanierung selbstgenutzten Wohneigentums

Förderbedingungen zur Gewährung eines Zuschusses für Maßnahmen der Energieeinsparung und Luftreinhaltung in der Gemeinde Schwarzenbruck ab

Denkmalschutz und Energieeffizienz?

EnergieSparCheck. Sehr geehrte Frau Mustermann, für das Gebäude. Gebäudestandort Schillerstr. 2/ Musterdorf. Baujahr 1933

Hamburger Energiepass Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Energieberatung im Rahmen der Ausstellung eines Hamburger Energiepasses

Energieeffizient Sanieren - Baubegleitung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

verpassen Sie Ihrem Haus ein dickes Fell

Vorwort... 1 Der Autor... 3 Inhalt... 5 Vorbereitung der Bestandsaufnahme Normierte und nicht normierte Beratungen Wohngebäude...

Merkblatt CO2-Gebäudesanierungsprogramm (130-Kredit)

für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet I. V er f a h r e n

Energieberatung Burscheid

Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Dachbegrünungen in der Stadt Lebach

Seite 1 von Nürnberg U-Wert-Nachweis Tel. 0911/ Grundrisspläne Fax 0911/

Bestätigung zum Antrag Energieeffizient Sanieren Kredit

Richtlinie der Stadt Ingelheim am Rhein. - Förder- und Bonusprogramm der Stadt Ingelheim am Rhein zur energetischen Wohngebäudesanierung

Städtebaulicher Denkmalschutz

ZUSAMMENFASSENDE INFOS STAND

Richtlinie über die finanzielle Förderung energetischer Sportstättensanierung in der Region Hannover. 1. Zuwendungszweck

Wärmedämmung von Keller und oberster Geschossdecke Anforderungen Af ug EnEV Einsparpotentiale Neues von der KFW Dämmstofflösungen

Denkmalschutzbehörde Kopie der Ausweispapiere Eigentumsnachweis ggf. Vollmacht. Antrag

Merkblatt - CO2-Gebäudesanierungsprogramm (430 - Zuschuss)

Hamburger Energiepass. Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Energieberatung im Rahmen der Ausstellung eines Hamburger Energiepasses

1. Änderung Steller Förderprogramm Wärmeschutz im Gebäudebestand

Transkript:

Programm zur Förderung der Energieeinsparung in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck Ziel Ziel des Programms ist, für Bürgerinnen und Bürger Anreize zu setzen, ihre Wohngebäude energetisch zu sanieren und damit den Energieverbrauch, insbesondere aus fossilen Energieträgern in Fürstenfeldbruck zu senken. Anwendungsbereich Gefördert werden können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes von Fürstenfeldbruck in bestehenden Wohngebäuden. Eine Förderung erfolgt nur bei Gebäuden, die bis 31.12.1995 bauaufsichtlich genehmigt wurden. Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Fürstenfeldbruck. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht. Förderzusagen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Förderanträge erteilt. Voraussetzungen der Förderung Eine Förderung kann nur bewilligt werden, wenn 1. vor Auftragsvergabe der Maßnahme a. das vollständig ausgefüllte Antragsformular b. ein vollständiger, prüfbarer Kostenvoranschlag mit Einzelpositionen und c. im Falle einer Dach- oder Außenwanddämmung ein Energiegutachten nach BAFA Richtlinien oder eine Energieberatung (siehe Mindestanforderungen unter Hinweise) bei der Stadt Fürstenfeldbruck eingereicht werden 2. nach Abschluss der Dämmmaßnahmen a. eine vollständige, prüfbare Rechnung mit Einzelpositionen innerhalb eines Jahres nach Genehmigung des Förderantrags und b. das vollständig ausgefüllte Beiblatt für Antragsteller bei der Stadt Fürstenfeldbruck eingereicht werden 3. die im Beiblatt für Antragssteller geforderten U g - bzw. U d -Werte eingehalten und durch das Fachunternehmen auf dem Kostenvoranschlag und der Rechnung bestätigt sind 4. bei Austausch Fenster oder Austausch Verglasung je Position (einzelne Fenster, Verglasung) die Flächengröße der Fenster (inkl. Rahmen) oder Verglasung in Quadratmeter (m²), die Dreifachverglasung und der Ug-Wert auf dem Kostenvoranschlag und auf der Rechnung festgehalten ist.

- 2 - Eine Förderung durch die Stadt Fürstenfeldbruck ist nicht möglich, wenn für dieselbe Maßnahme Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen in Anspruch genommen werden. Dagegen ist die Inanspruchnahme zinsverbilligter Kredite aus anderen Förderprogrammen z.b. KfW mit dieser Förderung vereinbar (Näheres hierzu unter: www.kfw-foerderbank.de). Dem Antrag ist gegebenenfalls der Ablehnungsbescheid über die Gewährung von Zuschüssen aus anderen Förderprogrammen beizufügen. Antragsverfahren Förderanträge sind unter Verwendung des bei der Stadt Fürstenfeldbruck erhältlichen Antragsformulars und unter Vorlage eines vollständigen Kostenvoranschlags oder der Kostenschätzung eines Architekten einzureichen. Das Antragsformular ist auch elektronisch auf der Website der Stadt Fürstenfeldbruck http://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/id/pa_energiewende.html verfügbar. Wir bitten zu beachten, dass der Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen. Nicht vollständig eingereichte Unterlagen werden an den Antragsteller zurückgesandt. Mieter und Hausverwaltungen müssen eine schriftliche Zustimmung des oder der Eigentümer zur Ausführung der Maßnahme vorlegen. Erhebliche Änderungen in den geplanten Maßnahmen nach Antragstellung sind unverzüglich mitzuteilen. Innerhalb eines Jahres nach Genehmigung des Förderantrages müssen die Fördergelder abgerufen werden. Fördergelder, die nicht innerhalb eines Jahres nach Genehmigung des Förderantrags abgerufen wurden, verfallen. Diese werden dem allgemeinen Fördertopf zugeführt. Der Antragssteller hat nach Ablauf der Jahresfrist keinen Anspruch auf die Fördergelder. Die Stadt sieht von Erinnerungsschreiben und einer Benachrichtigung ab. Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden Maßnahmen zur Verringerung der Wärmeverluste an Gebäuden. Voraussetzung der Förderung der Wärmedämmung von Dächern und Außenwänden (1.1.1., 1.1.2. und 1.2.) ist, dass die geforderten Werte durch ein Energiegutachten oder eine Energieberatung (siehe Hinweise) nachgewiesen werden. Für die Wärmedämmung von Dachböden und Kellerdecken (1.1.3. und 1.1.4.) ist mindestens eine U-Wert-Berechnung durchzuführen. Für die Bewilligung des Austausches von Fenstern und Türen (2.) müssen die energieeinsparenden Kriterien in einer entsprechenden Herstellererklärung oder in der Rechnung nachgewiesen werden. Gutachten und Berechnungen sind mit dem Antrag vorzulegen.

- 3 - Die Förderung beträgt maximal 2 500,- pro Objekt. Als ein Objekt gelten Häuser mit 1 bis 3 Wohneinheiten. Bei Mehrfamilienhäusern ab 4 Wohneinheiten und Wohnungseigentümergemeinschaften wird jede Wohnung anteilig mit maximal ⅓ = 830 gefördert. Bei Eigenleistungen werden nur die unmittelbar in Zusammenhang mit wärmedämmenden Maßnahmen entstehenden Materialkosten laut Materialrechnung bezuschusst. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn folgende Materialien/Stoffe verwendet werden (H)FCKW/CHW-geschäumte Dämmstoffe, Asbestzementplatten, Spanplatten der Emissionsklassen 2 und 3, Materialien und Stoffe ohne Zulassung, Faserdämmmaterialien, die nicht den Kriterien nach Anhang V Nr. 7.1(1) Gefahrstoffverordnung entsprechen. Bei baulichen Veränderungen z. B. auch der Anbringung von Dämmschichten oder dem Einbau neuer Fenster sind die Vorgaben der aktuellen EnEV einzuhalten. (EnEV 2009 - Anlage 3 (zu den 8, 9) Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude). Beim Austausch der Fenster wird empfohlen, gleichzeitig Maßnahmen zur Wärmedämmung der Außenwände zu treffen, da es sonst zu Feuchte und Schimmelbefall der Wände kommen kann, wenn der U g -Wert der Verglasung kleiner als der U-Wert der Außenwand ist. Nutzen Sie vor der Entscheidung für einzelne bauliche Maßnahmen auch die kostenlose Erst-Energieberatung im Rathaus. Anmeldung unter Tel.: 08141/281-3334. Hinweise: Vor der Entscheidung für einzelne Modernisierungsmaßnahmen sollte ein Energiegutachten nach BAFA Richtlinien angefertigt werden. Die Förderung eines solchen Gutachtens kann über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen. Näheres unter: www.bafa.de Alternativ zu einem Gutachten kann auch eine kurze Energieberatung mit folgenden Mindestanforderungen erstellt werden: 1. Bestätigung über eine objektbezogene Energieberatung vor Ort (mindestens eine Stunde): Komplette Besichtigung des Gebäudes Aufzeigen der Schwachstellen an Gebäudehülle und Anlagentechnik Erläuterung von Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Schwachstellen Hinweis über Nutzung von regenerativen Energien

- 4-2. Kurzbericht/Zusammenfassung der Beratung in allgemeinverständlicher Form (mindestens zwei DIN A 4 Seiten): Darstellung der Ausgangssituation Aussage über die Schwachstellen Empfehlungen zur Ausführung von Sanierungsmaßnahmen mit Begründungen Projektspezifische Zusammenstellung von möglichen Förderprogrammen z.b. BAFA, KfW-Förderbank) 3. Detaillierte Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten U aller betroffenen Bauteile der Sanierungsmaßnahme 4. Energiebedarfsausweis nach der Sanierungsmaßnahme Die Unterlagen des Energiegutachtens oder mindestens der Energieberatung müssen dem Antrag beigefügt werden. Die Energieberatung sollte von einem vom BAFA zugelassenen Energieberater oder Sachverständigen nach 2 ZvEnEV erstellt werden. Der neutrale, firmenunabhängige Berater darf zudem keine wirtschaftliche, technische oder partnerschaftliche Verbindung zur ausführenden Firma haben. 1. Wärmedämmung im Altbau Förderhöhe 1.1 Dächer und Decken Die Wärmedämmung an Dächern wird gefördert, wenn sie die gesamte Dachfläche des Gebäudes beziehungsweise die gesamte Dachgeschossbodenfläche bei unbeheiztem Dachraum umfasst. 1.1.1 Steildächer Förderhöhe 1.1.2 Flachdächer 1.1.3 Dachböden (Dämmung des Fußbodens unbeheizter Dachräume) 1.1.4 Kellerdecken bei einer Wärmedurchgangszahl U < 0,25 1.2 Außenwände bei einer Wärmedurchgangszahl der neu gedämmten Wände U < 0,20

- 5-2. Austausch Fenster, Türen und Fenstertüren Mit dem Antrag sind Ansichtsskizzen der auszutauschenden Fenster und Außentüren vorzulegen. Der Austausch von Fenster, Türen und Fenstertüren in nichtbeheizten Räumen wird nicht gefördert. Bei Verwendung tropischer Hölzer wird der Einbau ebenfalls nicht gefördert. Einbau von dreifachverglasten Fenstern und Fenstertüren mit thermisch verbessertem Randverbund (warme Kante) und mit einem Ug-Wert < 0,6 oder Austausch der Verglasung mit dreifachverglaster Wärmeschutzverglasung mit thermisch verbessertem Randverbund (warme Kante) mit einem Ug-Wert < 0,6 Förderhöhe 50 / m² (Fenster- bzw. Verglasungsfläche) Einbau von Haustüren mit einem Ud-Wert < 1,0 und isolierter Bodenschiene 10 % der Aufwendungen Hinweis: In begründeten Einzelfällen (z.b. Denkmalschutz) können auf besonderen Antrag eines verantwortlichen Sachverständigen nach 2 ZvEnEV Abweichungen zugelassen werden. Die Zulässigkeit liegt im Ermessen der Stadt Fürstenfeldbruck.