Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben

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Transkript:

Planfeststellungsverfahren zur Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Verfahrensunterlage Titel: Kritikalitätssicherheit in der Stilllegungs und Nachbetriebsphase Autor: Thiel, J. Erscheinungsjahr: 2006 Unterlagen-Nr.: P 246 Revision: 01 Unterlagenteil:

Zusammenfassung Die im M eingelagerten niedrig- und mittelradioaktiven Abfälle enthalten nur sehr geringe Mengen an Spaltstoffen. Dies ist eine Folge der radionuklidspezifischen Inventarbegrenzungen, die in den Endlagerungsbedingungen festgeschrieben wurden. Die tatsächlich eingelagerten Spaltstoffmassen für die relevanten, durch thermische Neutronen spaltbaren Radionuklide U-233, U-235, Pu-239 und Pu-241 sind mit Ausnahme von U-235 kleiner als die entsprechenden kleinsten kritischen Kugelmassen der jeweiligen reinen Radionuklide bei optimaler Moderation und Reflexion durch Wasser. Im Falle des Radionuklids U-235 ist die Spaltstoffmasse über das Endlager so verteilt, dass in jedem Einlagerungsbereich die kleinste kritische Kugelmasse von 800 g unterschritten wird. Die Möglichkeit einer Kritikalität ist daher während der Stilllegungsphase ausgeschlossen. In dem für die Nachbetriebsphase relevanten Zeitraum von 1 Million Jahren kann es infolge des radioaktiven Zerfalls von Pu-239 und anderer höherer Aktiniden zu einer Zunahme des U-235-Inventars kommen. Die Massenzunahme ist jedoch so gering, dass auch in der Nachbetriebsphase die Möglichkeit einer Kritikalität ausgeschlossen werden kann. Seite 3 von 16

Inhaltsverzeichnis Seite Zusammenfassung 3 Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen 5 1. Einleitung 6 2. Spaltstoffe in den radioaktiven Abfällen 7 2.1 Aktivität der relevanten Spaltstoffe 7 2.2 Masse der relevanten Spaltstoffe 7 3. Höhere spaltbare Aktiniden in den radioaktiven Abfällen 8 3.1 Aktivität der höheren spaltbaren Aktiniden 8 3.2 Masse der höheren spaltbaren Aktiniden 9 4. Bewertung der Kritikalitätssicherheit im M 10 4.1 Stilllegungsphase 12 4.2 Nachbetriebsphase 12 5. Literatur 15 Gesamtseitenzahl der Unterlage: 16 Seite 4 von 16

Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Aktivität relevanter spaltbarer Radionuklide zu Beginn der Stilllegung Tabelle 2: Spezifische Aktivität relevanter spaltbarer Radionuklide 8 Tabelle 3: Tabelle 4: Masse relevanter spaltbarer Radionuklide zu Beginn der Stilllegung Aktivität der höheren spaltbaren Aktiniden zu Beginn der Stilllegung Tabelle 5: Spezifische Aktivität der höheren spaltbaren Aktiniden 9 Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Masse der höheren spaltbaren Aktiniden zu Beginn der Stilllegung Charakteristische Daten relevanter spaltbarer Radionuklide zur Beurteilung der Kritikalitätssicherheit Charakteristische Daten der höheren spaltbaren Aktiniden zur Beurteilung der Kritikalitätssicherheit Verzeichnis der Abbildungen Bild 1: Zeitliche Entwicklung von Spaltstoffmassen in der Nachbetriebsphase Seite 7 8 9 10 11 11 Seite 14 Seite 5 von 16

1. Einleitung Das Endlager für radioaktive Abfälle (M) wird seit 1971 für die Endlagerung niedrig- und mittelradioaktiver Abfälle genutzt. Seit September 1998 werden als Folge eines Gerichtsbeschlusses keine radioaktiven Abfälle mehr zur Endlagerung angenommen. Das Bundesamt für Strahlenschutz () hat die Stilllegung des Endlagers mit den bis zum 28. September 1998 eingelagerten radioaktiven Abfällen beantragt. Hierfür ist gemäß 9b Abs. 1 Atomgesetz (AtG) /1/ eine Planfeststellung erforderlich und gemäß 9b Abs. 4 AtG i.v.m. 7 Abs. 2 Nr. 3 AtG nachzuweisen, dass die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden bei der Stilllegung der Anlage getroffen ist. Als eine der zu erfüllenden Voraussetzungen zur Erreichung der grundlegenden Schutzziele wird in den Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk /2/ die Durchführung einer Sicherheitsanalyse vorgeschrieben. Für die Stilllegungsphase ist nachzuweisen, dass bei der Handhabung und Lagerung von spaltstoffhaltigen radioaktiven Abfällen die Unterkritikalität im bestimmungsgemäßen Betrieb, bei Störfällen sowie bei Einwirkungen von außen stets sichergestellt ist. Für die Nachbetriebsphase ist nachzuweisen, dass auf der Basis der zu erwartenden geologischen und physikalischen Veränderungen des stillgelegten Endlagers über einen Zeitraum von 1 Million Jahren die Kritikalitätssicherheit gewährleistet ist. Für die Kritikalitätssicherheit der eingelagerten spaltstoffhaltigen radioaktiven Abfälle sind nur die durch thermische Neutronen spaltbaren radioaktiven Stoffe relevant. Hierzu zählen entsprechend AtG 2 die "besonderen spaltbaren Stoffe" in Form der Radionuklide U-233, U-235, Pu-239 und Pu-241. Darüber hinaus gibt es noch weitere Radionuklide (höhere Aktiniden), die durch thermische Neutronen spaltbar sind. Diese sind wegen ihres geringen Vorkommens in den radioaktiven Abfällen von untergeordneter Bedeutung für die Kritikalitätssicherheit. Seite 6 von 16

2. Spaltstoffe in den radioaktiven Abfällen Im Folgenden werden die zu Beginn der Stilllegung im M vorhandenen Inventare der für die Kritikalitätssicherheit relevanten thermisch spaltbaren Radionuklide U-233, U-235, Pu-239 und Pu-241 angegeben. Bezugsdatum für die Aktivitätsangaben ist der 30.06.2005. 2.1 Aktivität der relevanten Spaltstoffe Zu Beginn der Stilllegung liegen in den einzelnen Einlagerungsbereichen des M gemäß /3, 4/ die in Tabelle 1 angegebenen Aktivitätsinventare der Radionuklide U-233, U-235, Pu-239 und Pu-241 vor. In der 7. Spalte ist die Gesamtaktivität des jeweiligen Radionuklids im M aufgeführt. Diese ergibt sich als Summe der Werte in den Spalten 2 bis 6. Tabelle 1: Aktivität relevanter spaltbarer Radionuklide zu Beginn der Stilllegung Radionuklid Aktivität in Bq (Bezugsdatum: 30.06.2005) Südfeld Nordfeld Westfeld Ostfeld Zentralteil M ges. U-233 3,7E+03 2,0E+04 4,0E+06 9,6E+05 4,6E+03 5,0E+06 U-235 2,0E+06 3,7E+04 6,0E+07 2,0E+07 8,5E+03 8,2E+07 Pu-239 1,1E+09 8,4E+06 6,6E+10 1,7E+09 1,9E+06 6,9E+10 Pu-241 2,9E+11 1,6E+10 9,4E+11 1,1E+11 1,6E+08 1,4E+12 2.2 Masse der relevanten Spaltstoffe Die geeignete Größe zur Beurteilung der Kritikalitätssicherheit ist nicht die Aktivität der Spaltstoffe, sondern die dazu äquivalente Masse. Die der Aktivität A (i) des Radionuklids i entsprechende Spaltstoffmasse ist gegeben durch mit und A ( i) spez. ( i) 1/ 2 (i) mol ( i) 1/ 2 m (i) A ( i) mol A ( i) ( i) m =, (1) ( i) Aspez. ln(2) N = : spezifische Aktivität T M T : Halbwertszeit, M : molare Masse, N = 6,02214 10 23 mol -1 : Avogadro-Konstante. A Seite 7 von 16

Für die spezifische Aktivität ergeben sich damit die in Tabelle 2 angegebenen Werte. Die Halbwertszeiten stimmen mit den Angaben in der Karlsruher Nuklidkarte /5/ überein. Tabelle 2: Spezifische Aktivität relevanter spaltbarer Radionuklide Radionuklid molare Masse Halbwertszeit spezifische Aktivität in g/mol in a in Bq/g U-233 233 1,592E+05 3,566E+08 U-235 235 7,038E+08 7,998E+04 Pu-239 239 2,411E+04 2,296E+09 Pu-241 241 1,435E+01 3,825E+12 Die zu der nuklidspezifischen Aktivität in Tabelle 1 äquivalente Masse der Radionuklide U-233, U-235, Pu-239 und Pu-241 ergibt sich gemäß (1) zu: Tabelle 3: Masse relevanter spaltbarer Radionuklide zu Beginn der Stilllegung Radionuklid Masse in g (Bezugsdatum: 30.06.2005) Südfeld Nordfeld Westfeld Ostfeld Zentralteil M ges. U-233 1,0E-05 5,6E-05 1,1E-02 2,7E-03 1,3E-05 1,4E-02 U-235 2,5E+01 4,6E-01 7,5E+02 2,5E+02 1,1E-01 1,0(3)E+03 Pu-239 4,8E-01 3,7E-03 2,9E+01 7,4E-01 8,3E-04 3,0E+01 Pu-241 7,6E-02 4,2E-03 2,5E-01 2,9E-02 4,2E-05 3,7E-01 3. Höhere spaltbare Aktiniden in den radioaktiven Abfällen Aus Gründen der Vollständigkeit werden nachfolgend auch die im M zu Beginn der Stilllegung vorhandenen Inventare der höheren spaltbaren Aktiniden angegeben. Diese Stoffe sind für die Kritikalitätssicherheit nur dann von Bedeutung, wenn sie in angereicherter und chemisch abgetrennter Form in den radioaktiven Abfällen vorkommen. Dies ist jedoch bei den im M eingelagerten radioaktiven Abfällen nicht der Fall. 3.1 Aktivität der höheren spaltbaren Aktiniden Gemäß den Angaben in /3, 4/ liegen im M zu Beginn der Stilllegung folgende Aktivitätsinventare höherer spaltbarer Aktiniden vor: Seite 8 von 16

Tabelle 4: Aktivität der höheren spaltbaren Aktiniden zu Beginn der Stilllegung Radionuklid Aktivität in Bq (Bezugsdatum: 30.06.2005) Südfeld Nordfeld Westfeld Ostfeld Zentralteil M ges. Np-237 1,5E+07 1,2E+05 1,6E+07 5,4E+07 3,1E+04 8,5E+07 Am-241 9,4E+10 5,8E+08 1,1E+11 1,4E+10 2,3E+07 2,2E+11 Am-242m 1,6E+07 6,2E+05 1,6E+08 6,8E+07 1,5E+05 2,5E+08 Am-243 2,2E+07 3,5E+04 5,9E+07 1,4E+07 8,9E+03 9,5E+07 Cm-243 3,9E+03 0,0E+00 7,2E+05 4,6E+03 0,0E+00 7,3E+05 Cm-244 1,6E+09 1,8E+06 4,0E+09 1,0E+09 4,4E+05 6,6E+09 Cm-245 5,0E+05 8,3E+02 1,4E+06 3,6E+05 2,1E+02 2,3E+06 Cm-247 0,0E+00 0,0E+00 2,6E+04 3,4E+02 0,0E+00 2,6E+04 Cf-249 3,2E+04 0,0E+00 5,5E+04 5,0E+05 0,0E+00 5,9E+05 Cf-251 1,1E+03 0,0E+00 1,9E+03 2,0E+04 0,0E+00 2,3E+04 3.2 Masse der höheren spaltbaren Aktiniden Analog zu Tabelle 2 ergibt sich für die spezifische Aktivität der höheren spaltbaren Aktiniden: Tabelle 5: Spezifische Aktivität der höheren spaltbaren Aktiniden Radionuklid molare Masse Halbwertszeit spezifische Aktivität in g/mol in a in Bq/g Np-237 237 2,144E+06 2,603E+07 Am-241 241 4,322E+02 1,270E+11 Am-242m 242 1,41 E+02 3,877E+11 Am-243 243 7,370E+03 7,386E+09 Cm-243 243 2,91 E+01 1,871E+12 Cm-244 244 1,810E+01 2,995E+12 Cm-245 245 8,500E+03 6,352E+09 Cm-247 247 1,56 E+07 3,433E+06 Cf-249 249 3,506E+02 1,515E+11 Cf-251 251 8,98 E+02 5,869E+10 Seite 9 von 16

Für die durch thermische Neutronen spaltbaren höheren Aktiniden erhält man gemäß (1) folgende äquivalenten Massen: Tabelle 6: Masse der höheren spaltbaren Aktiniden zu Beginn der Stilllegung Radionuklid Masse in g (Bezugsdatum: 30.06.2005) Südfeld Nordfeld Westfeld Ostfeld Zentralteil M ges. Np-237 5,8E-01 4,6E-03 6,1E-01 2,1E+00 1,2E-03 3,3E+00 Am-241 7,4E-01 4,6E-03 8,7E-01 1,1E-01 1,8E-04 1,7E+00 Am-242m 4,1E-05 1,6E-06 4,1E-04 1,8E-04 3,9E-07 6,5E-04 Am-243 3,0E-03 4,7E-06 8,0E-03 1,9E-03 1,2E-06 1,3E-02 Cm-243 2,1E-09 0,0E+00 4,0E-07 2,5E-09 0,0E+00 4,0E-07 Cm-244 5,3E-04 6,0E-07 1,3E-03 3,3E-04 1,5E-07 2,2E-03 Cm-245 7,9E-05 1,3E-07 2,2E-04 5,7E-05 3,3E-08 3,6E-04 Cm-247 0,0E+00 0,0E+00 7,8E-03 1,0E-04 0,0E+00 7,8E-03 Cf-249 2,1E-07 0,0E+00 3,6E-07 3,3E-06 0,0E+00 3,9E-06 Cf-251 1,9E-08 0,0E+00 3,2E-08 3,4E-07 0,0E+00 3,9E-07 4. Bewertung der Kritikalitätssicherheit im M Die im M eingelagerten niedrig- und mittelradioaktiven Abfälle enthalten nur sehr geringe Mengen an Spaltstoffen. Dies wird deutlich, wenn die insgesamt im M zu Beginn der Stilllegung vorliegenden Spaltstoffmassen (Tabelle 3) verglichen werden mit den kleinsten Spaltstoffmassen, die unter festgelegten Bedingungen (Art des Spaltstoffes, Geometrie, moderiertes/unmoderiertes System etc.) für eine sich selbst erhaltende Kettenreaktion mindestens erforderlich sind (kleinste kritische Massen). In Tabelle 7 werden zum Vergleich die im Handbuch zur Kritikalität der GRS /6/ angegebenen kleinsten kritischen Kugelmassen der jeweiligen reinen Radionuklide bei optimaler Moderation und Reflexion durch Wasser herangezogen. Es zeigt sich, dass selbst unter diesen, für das Eintreten einer Kritikalität optimalen Randbedingungen die angegebenen kleinsten kritischen Kugelmassen nur bei U-235 erreicht werden. Es ist dabei zu beachten, dass diese Betrachtungen sehr konservativ sind, da in einem realen Nuklidgemisch immer auch Neutronen absorbierende Radionuklide vorhanden sind. Beispielsweise tritt das thermisch spaltbare Radionuklid U-235 nicht in reiner Form, sondern immer zusammen mit dem reaktivitätsmindernden Radionuklid U-238 auf. So beträgt die kleinste kritische Kugelmasse für 5 % angereichertes Uran nach /6/ bereits 37,7 kg. Seite 10 von 16

Tabelle 7: Charakteristische Daten relevanter Spaltstoffe zur Beurteilung der Kritikalitätssicherheit Radionuklid Spaltstoffmasse relevanter Radionuklide zu Beginn der Stilllegung in g kleinste kritische Kugelmasse in g U-233 < 1 570 U-235 1030 800 Pu-239 30 510 Pu-241 < 1 260 Eine entsprechende Gegenüberstellung für die höheren spaltbaren Aktiniden ist in Tabelle 8 angegeben. Zum Vergleich werden hier die sogenannten "subcritical limits" gemäß der Norm ANSI/ANS-8.15-1981 /7/ herangezogen. Tabelle 8: Charakteristische Daten der höheren spaltbaren Aktiniden zur Beurteilung der Kritikalitätssicherheit Radionuklid Masse höherer thermisch spaltbarer Aktiniden zu Beginn der Stilllegung in g "subcritical limits" gemäß ANSI/ANS-8.15-1981 in g Np-237 3,3 20000 Am-241 1,7 16000 Am-242m < 1,0E-03 13 Am-243 < 1,0E-01 25000 Cm-243 < 1,0E-06 90 Cm-244 < 1,0E-02 3000 Cm-245 < 1,0E-03 30 Cm-247 < 1,0E-02 900 Cf-249 < 1,0E-05 10 Cf-251 < 1,0E-06 5 Seite 11 von 16

Aus Tabelle 8 ist zu ersehen, dass die Massen der höheren thermisch spaltbaren Aktiniden zu Beginn der Stilllegung um mindestens drei Größenordnungen unter den jeweiligen "subcritical limits" liegen. Für die Kritikalitätssicherheit des M sind die höheren thermisch spaltbaren Aktiniden daher nicht relevant. Die geringen im M eingelagerten Spaltstoffmassen sind u. a. eine Folge der in der Dauerbetriebsgenehmigung /8/ festgelegten generellen Begrenzung der α-aktivität auf 0,4 GBq pro m 3 Abfallvolumen. Da alle relevanten durch thermische Neutronen spaltbaren Radionuklide α-strahler sind, werden dadurch die Spaltstoffkonzentrationen so begrenzt, dass das thermische Spaltstoffsystem nicht kritisch werden kann. Das Spaltnuklid Pu-241 ist als β-strahler eine Ausnahme, es liegt jedoch immer in einem Gemisch zusammen mit α-strahlern (z. B. Pu-239, Pu-240, Am-241) vor, wobei es einen Anteil von maximal 15 % am gesamten Plutonium einnimmt. Aufgrund der aus den Langzeitsicherheitsanalysen abgeleiteten nuklidspezifischen Inventarbegrenzungen, die nach Wiederaufnahme des Einlagerungsbetriebes 1994 in den Endlagerungsbedingungen /9/ festgeschrieben wurden, besteht zusätzlich zur Konzentrationsbegrenzung auch eine Massenbeschränkung für die insgesamt im M einlagerbaren Spaltstoffe. Mit Ausnahme von U-235 sind die aufgrund dieser Beschränkung zulässigen Massen der relevanten thermisch spaltbaren Radionuklide kleiner als die entsprechenden kleinsten kritischen Kugelmassen in Tabelle 7. 4.1 Stilllegungsphase Die zu Beginn der Stilllegung insgesamt im M eingelagerten Spaltstoffmassen für die relevanten durch thermische Neutronen spaltbaren Radionuklide U-233, U-235, Pu-239 und Pu-241 sind mit Ausnahme von U-235 kleiner als die entsprechenden kleinsten kritischen Kugelmassen der jeweiligen reinen Radionuklide bei optimaler Moderation und Reflexion durch Wasser (s. Tab. 7). Im Falle des Radionuklids U-235 ist die Spaltstoffmasse über das Endlager so verteilt (s. Tab. 3), dass in jedem Einlagerungsbereich die kleinste kritische Kugelmasse von 800 g unterschritten wird. In der Stilllegungsphase des M kann daher die Bildung einer kritischen Masse ausgeschlossen werden. Eigenständige Untersuchungen zum Nachweis der Unterkritikalität im bestimmungsgemäßen Stilllegungsbetrieb, bei Störfällen sowie bei Einwirkungen von außen sind nicht erforderlich. 4.2 Nachbetriebsphase In dem für die Nachbetriebsphase relevanten Zeitraum von 10 6 Jahren ist für einige spaltbare Radionuklide eine Massenzunahme infolge des radioaktiven Zerfalls höherer Aktiniden zu berücksichtigen. In Bild 1 ist die zeitliche Entwicklung der Spaltstoffmassen von U-233, U-235, Pu-239 und Pu-241 in der Nachbetriebsphase dargestellt. Bei U-235 ist die Massenzunahme so gering (ca. 20 g), dass auch nach 10 6 Jahren die kleinste kritische Kugelmasse von 800 g in jedem Einlagerungsbereich unterschritten wird. Bei U-233 nimmt zwar die Masse um ca. den Faktor 20 zu, die kleinste kritische Kugelmasse von 570 g (s. Tab. 7) wird jedoch auch nach 10 6 Jahren um mehr als 3 Größenordnungen unterschritten. Seite 12 von 16

Zur Berechnung der kleinsten kritischen Kugelmassen ist in der Nachbetriebsphase nicht reines Wasser, sondern eine gesättigte wässrige Steinsalzlösung als Moderator und Reflektor zu unterstellen. Damit ergeben sich wesentlich höhere Werte für die kleinsten kritischen Kugelmassen. Nach /10/ erhält man für U-235 anstelle von 800 g einen Wert von 6960 g und für 5 % angereichertes Uran anstelle von 37,7 kg ein Wert von 1077,3 kg. Zusammenfassend ist festzustellen, dass auch in der Nachbetriebsphase die Bildung einer kritischen Masse ausgeschlossen werden kann. Eine genauere Analyse des Einflusses geologischer, geophysikalischer und geochemischer Veränderungen des stillgelegten Endlagers auf die Kritikalitätssicherheit ist für das M daher nicht erforderlich. Seite 13 von 16

Spaltstoffmasse in Gramm 10 3 10 2 10 1 10 0 10-1 10-2 U-233 U-235 Pu-239 Pu-241 1 10 100 1.000 10.000 100.000 1.000.000 Zeit in Jahren Bild 1: Zeitliche Entwicklung von Spaltstoffmassen in der Nachbetriebsphase Seite 14 von 16

5. Literatur /1/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 1985, BGBl. I, S. 1565, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 12.08.2005, BGBl. I, S. 2365, ber. S. 2976. /2/ Bundesministerium des Inneren (BMI) Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk GMBI. 13, 11.05.1983, S. 220. /3/ K. Kugel Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle (M), Einlagerungszeitraum 1971 bis 1991 ET-IB-109-REV-2, Dezember 2006, Salzgitter. /4/ K. Kugel Entsorgung radioaktiver Abfälle im Endlager für radioaktive Abfälle (M), Einlagerungszeitraum 1994 bis 1998 ET-IB-110-REV-2, Januar 2007, Salzgitter. /5/ G. Pfennig, H. Klewe-Nebenius, W. Seelmann-Eggebert Karlsruher Nuklidkarte, 6. Auflage 1995, korrigierter Nachdruck 1998 Forschungszentrum Karlsruhe GmbH Technik und Umwelt. /6/ W. Heinicke, H. Krug, W. Thomas, W. Weber, B. Gmal Handbuch zur Kritikalität, Bd. I bis III Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh, Ausgabe Juni 1998, Garching. /7/ American National Standard for Nuclear Criticality Control of Special Actinide Elements, ANSI/ANS-8.15-1981 (Die Norm wurde 1995 in der alten Fassung bestätigt). /8/ Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz Genehmigung vom 22.04.1986 zum Dauerbetrieb des Endlagers für. radioaktive Abfälle Seite 15 von 16

/9/ K. Kugel, W. Noack, H. Giller, B.-R. Martens, P. Brennecke Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle und Maßnahmen zur Produktkontrolle radioaktiver Abfälle, Endlager für radioaktive Abfälle (M), Teil I: Endlagerungsbedingungen, Stand: August 1996 Bundesamt für Strahlenschutz, Fachbereich Nukleare Entsorgung und Transport ET-IB-85, August 1996, Salzgitter. /10/ E. F. Moser, B. Gmal Daten zur Kritikalität von Uran in salinarer Umgebung Technische Notiz vom 15.09.2003 Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) mbh, Garching. Seite 16 von 16