NationalparkPartner Sächsische Schweiz werden

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Transkript:

Erläuterungen zur NationalparkPartnerschaft NationalparkPartner Sächsische Schweiz werden * * * Inhalt Das Anliegen.....1 Wer kann NationalparkPartner werden?...2 Partnerschaft bedeutet Geben und Nehmen - handfeste Vorteile für NationalparkPartner....2 Bedingungen für die NationalparkPartnerschaft....3 Wer entscheidet über die Zertifizierung der NationalparkPartner.....5 Beginn und Dauer der NationalparkPartnerschaft..5 Kostenbeitrag der NationalparkPartner 5 Wie läuft das Zertifizierungsverfahren zum NationalparkPartner ab?.6 Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen..6 * * * Das Anliegen Der Nationalpark ist ein sehr exklusives Alleinstellungsmerkmal der Tourismusregion Sächsische Schweiz, das weit über das Gebiet des eigentlichen Nationalparks bzw. der Nationalparkregion hinaus ausstrahlt. Mehr als zwei Millionen Gäste kommen jährlich zur aktiven Erholung in den Nationalpark weil sie hier intakte Umwelt und einzigartige Naturlandschaft finden und diese als Wanderer, Radfahrer oder Kletterer erleben und genießen können. Diese Naturlandschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit dauerhaft zu erhalten und gleichzeitig intensives Naturerleben zu ermöglichen, sind die Ziele der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz. Diese Balance lässt sich am besten im Miteinander von Nationalparkverwaltung, Gästen und Gastgebern der Nationalparkregion erringen. Das Miteinander zu gestalten ist eine tägliche Herausforderung für alle Beteiligten für die touristischen Leistungsträger wie für die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz. Gemeinsame Herausforderungen bewältigt man am besten durch gemeinsames, partnerschaftliches Handeln. Deshalb hat die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz das Projekt NationalparkPartner auf den Weg gebracht. Das Angebot richtet sich zunächst an Beherbergungs- und gastronomische Betriebe, an Anbieter von Ferienwohnungen, aber auch an Verkehrsunternehmen in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. NationalparkPartner sollen Botschafter des Nationalparks Sächsische Schweiz sein. Sie sollen das Anliegen des Nationalparks mittragen und ihren Gästen vermitteln, andererseits sollen sie das positive Image des Nationalparks für ihre eigene Werbung nutzen können. 1

Wer kann NationalparkPartner werden? Die Zertifizierung als NationalparkPartner erfolgt differenziert für zunächst folgende Kategorien: 1. Beherbergungsunternehmen mit Gastronomie (z. B. Hotel, Pension oder Baude mit Restaurant oder Gaststätte) 2. Beherbergungsunternehmen ohne Gastronomie, lediglich Frühstücksangebot (z. B. Hotel Garni, Frühstückspension, Herberge) 3. Gastronomiebetriebe ohne Übernachtungsmöglichkeit (Restaurant oder Gaststätte) 4. Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern mit Frühstücksangebot (mehr als 8 Betten) 5. Vermieter von Ferienwohnungen und -häusern ohne Frühstücksangebot (mehr als 8 Betten) Bereits 2009 können sich auch Verkehrsunternehmen aus der Nationalparkregion zertifizieren lassen. Ab 2010 steht die NationalparkPartnerschaft auch Vermietern von Ferienwohnungen mit weniger als 8 Betten und von Gästezimmern sowie Anbietern aus anderen Bereichen offen, z. B. Freizeiteinrichtungen oder Erzeugern regionaler Produkte. Partnerschaft bedeutet Geben und Nehmen - handfeste Vorteile für NationalparkPartner Dauerhafte Partnerschaft lebt vom gegenseitigen Geben und Nehmen auf der Grundlage eines ausbalancierten Verhältnisses von Rechten und Pflichten der Partner. NationalparkPartner müssen damit hohen Ansprüchen gerecht werden, kommen dafür aber auch in den Genuss exklusiver Vorteile: Erschließung neuer Gästegruppen: Deutschland- und europaweites Marketing über Europarc Deutschland - den Dachverband nationaler Naturlandschaften, exklusive Werbung für NationalparkPartner über die Internetpräsentation und andere Medien des Nationalparks, Einbeziehung der NationalparkPartner in die Öffentlichkeitsarbeit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und des Nationalparkzentrums Sächsische Schweiz. Informationsvorsprung: Informations- und Schulungsveranstaltungen, Exkursionen exklusiv für NationalparkPartner und ihre Mitarbeiter, Newsletter, NationalparkPartnerseite im Internet, Information über touristische Entwicklung in anderen Nationalparks und Großschutzgebieten in Deutschland und Europa, Aufsteller mit aktuellem Informationsmaterial zum Nationalpark Sächsische Schweiz und zum Nationalparkzentrum Sächsische Schweiz, Grundausstattung mit Literatur zu Natur und Landschaft der Nationalparkregion. Einbindung in das regionale Netzwerk des Nationalparks und des Regionalmanagements der Sächsischen Schweiz: Vermittlung regionaler Partner (Lebensmittel, Handwerk, Dienstleistungen, Freizeiteinrichtungen, Tourismus, Verkehrsunternehmen). Exklusiv-Angebote für NationalparkPartner und deren Gäste: bis zu drei Spezialführungen/Jahr und Partner und ein Vorträg im Haus des NationalparkPartners, Sonderkonditionen für Eintrittskarten zu Veranstaltungen des Nationalparkzentrums Sächsische Schweiz. 2

Bedingungen für die NationalparkPartnerschaft Um NationalparkPartner zu werden bzw. dann auch zu bleiben, müssen Bewerber 1. wichtige Grundvoraussetzungen erfüllen (siehe Grundvoraussetzungen) 2. zu jedem der vier Schwerpunkte der Bewertungskriterien die jeweils genannte Mindestpunktzahl erreichen (siehe Bewertungskriterien und Bewerbungsunterlagen Seiten 2 bis 5), 3. eine schriftliche Vereinbarung mit der Nationalparkverwaltung schließen, in der Rechte und Pflichten des NationalparkPartners und der Nationalparkverwaltung festgehalten sind (siehe Vereinbarung über die NationalparkPartnerschaft), 4. als NationalparkPartner ab 2010 einen Kostenbeitrag leisten, der jährlich erhoben wird (für 2009 wird kein Kostenbeitrag fällig). Vier Grundvoraussetzungen Folgende Voraussetzungen muss jeder Bewerber um den Titel NationalparkPartner grundsätzlich mitbringen, um auch nach außen dokumentieren zu können, dass er zur Gemeinschaft der NationalparkPartner gehört und glaubhafter Botschafter des Nationalparks Sächsische Schweiz ist. 1. Identifikation mit der Nationalparkidee NationalparkPartner zeigen durch ihr Tun und Lassen, dass sie die Nationalparkidee aus Überzeugung durch tägliches Handeln unterstützen. Im Nationalpark versuchen wir, das Ganze zu bewahren, alles, was da kriecht, fliegt, grast, raubt, wächst, erodiert, tropft, ausbricht und sich entwickelt. Nennen wir es je nach Einstellung Wildnis, Natur oder Ökosystem es ist die verwickelte Gesamtheit der Prozesse, die wir schützen müssen. (Paul Schullery, Yellowstone- Nationalpark USA). Die ursprüngliche Nationalparkidee ist dabei so aktuell wie 1872 zur Gründung des ersten Nationalparks in den USA. Sie zielt im Kern darauf, Schätze der Natur vor Ausbeutung und Zerstörung und "zur Freude und Erbauung nachfolgender Generationen" zu schützen. Hier sollten Tiere und Pflanzen, Berge und Täler, Flüsse und Seen vollkommen sich selbst überlassen bleiben. Nationalpark bedeutet Ehrfurcht des Menschen vor der Schöpfung, ressourcenschonendes, nachhaltiges Wirtschaften. Für NationalparkPartner ist diese bald 140 Jahre alte Nationalparkidee in ihrer Konkretisierung für das Elbsandsteingebirge mit seiner einzigartigen Naturausstattung höchst aktuell und wichtiger Bestandteil der eigenen, gelebten Philosophie. NationalparkPartner wissen, welchen Schatz sie mit dem einzigen sächsischen Nationalpark vor der Haustür haben, verfügen sie mit ihm doch über ein exklusives Alleinstellungsmerkmal mit nationaler und internationaler Strahlkraft. NationalparkPartner sind Botschafter des Nationalparks Sächsische Schweiz. Sie kennen das Nationalparkprogramm. Sie tragen das Anliegen des Nationalparks mit, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Elbsandsteingebirges, seine Pflanzen und Tiere mit ihren Lebensräumen dauerhaft zu sichern und gleichzeitig intensives Naturerleben zu ermöglichen, mit und vermitteln es ihren Gästen. 3

2. Klassifizierung innerhalb von zwei Jahren Bei Beherbergungsbetrieben ist zur Sicherung der touristischen Basisqualität eine Klassifizierung des Bewerbers nach dem System der Deutschen Hotelklassifizierung oder der Deutschen Klassifizierung von Gasthäusern, Gasthöfen oder Pensionen (DEHOGA) erforderlich. Für Vermieter von Ferienwohnungen, -häusern bzw. Gästezimmern ist eine Klassifizierung nach dem System der DTV-Klassifizierung (Deutscher Tourismusverband e.v.) Voraussetzung für die Zertifizierung als NationalparkPartner. Bewerber haben spätestens zwei Jahre nach ihrer Ernennung zum NationalparkPartner nachzuweisen, dass sie nach dem jeweiligen Standard klassifiziert sind. Bewerber, die Herbergen, Bauden oder Hütten betreiben, auf die sich die genannten Klassifizierungssysteme nicht anwenden lassen, sind aufgefordert, einen eigenen Zertifizierungs- und Überprüfungsmodus zur Sicherung der touristischen Basisqualität einzurichten und diesen mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und dem Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V. abzustimmen. Sie haben spätestens zwei Jahre nach ihrer Ernennung zum NationalparkPartner nachzuweisen, dass sie eine Zertifizierung nach diesem Modus erfolgreich durchlaufen haben. Unabhängig von der Klassifizierung verpflichten sich alle NationalparkPartner zur Einhaltung wichtiger Voraussetzungen für die Zufriedenheit der Gäste, vor allem im Hinblick auf Sauberkeit, Ambiente und Serviceorientierung. Weitere Grundvoraussetzungen sind: 3. Ordnungsgemäße, den gesetzlichen Regelungen und dem Stand der Technik entsprechende Abwasserentsorgung 4. Ordnungsgemäße den gesetzlichen Regelungen und dem Stand der Technik entsprechende Abfalltrennung und entsorgung Bewertungskriterien zu vier Schwerpunkten Weiter muss jeder Bewerber sein Angebot an einem Kriterienkatalog messen lassen, der von der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz in Zusammenarbeit mit dem DEHOGA Regionalverband Sächsische Schweiz e. V., dem Tourismusverband Sächsische Schweiz e. V., dem ILE-Regionalmanagement Sächsische Schweiz, dem Nationalparkzentrum Sächsische Schweiz und Betrieben aus der Nationalparkregion entwickelt wurde. Dieser umfasst vier thematische Schwerpunkte, zu denen NationalparkPartner einen ganz besonderen Beitrag leisten: 1. Nationalparkspezifisches Wohlbefinden der Gäste 2. Nationalparkspezifische Information der Gäste 3. Umweltfreundliches Wirtschaften 4. Beitrag zu regionalen Wirtschaftskreisläufen Der Kriterienkatalog zu den vier Schwerpunkten ist im Einzelnen den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen (siehe Bewerbungsunterlagen, Seiten 2 bis 5). 4

Wer entscheidet über die Zertifizierung der NationalparkPartner Zur Entscheidung über die Zertifizierung als NationalparkPartner hat die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz einen Vergaberat berufen. Dieser besteht aus je einem Vertreter des Vereins der Freunde des Nationalparks Sächsische Schweiz e. V., der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, des Nationalparkzentrums Sächsische Schweiz, des DEHOGA Regionalverbandes Sächsische Schweiz e. V., des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz e. V., des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, des ILE-Regionalmanagements Sächsische Schweiz und zwei Hoteliers aus der Nationalparkregion, die das Projekt NationalparkPartner in der vorbereitenden Arbeitsgruppe mitgestaltet haben. Ab 2010 machen diese Platz für zwei Vertreter, die die NationalparkPartner selbst in den Vergaberat entsenden. Alle Mitglieder des Vergaberats sind gleichberechtigt, verfügen über je eine Stimme. Entscheidungen werden mehrheitlich gefällt. Der Vergaberat hat folgende Möglichkeiten, über Bewerbungen zu entscheiden: Zertifizierung als NationalparkPartner, Zertifizierung als NationalparkPartner mit Auflagen und Fristsetzung zu ihrer Erfüllung, Zurückstellung der Bewerbung bis zur Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, Ablehnung der Zertifizierung als NationalparkPartner. Jeder Bewerber erhält eine schriftliche Information über das Ergebnis der Zertifizierung mit Begründung. Um zu gewährleisten, dass alle NationalparkPartner dauerhaft den Bewertungskriterien entsprechen, erfolgt einmal jährlich ein angekündigter Kontrollbesuch des Nationalpark- Partners durch einen externen Prüfer. Der Vergaberat informiert den NationalparkPartner über die Ergebnisse des Kontrollbesuchs und daraus folgende Auflagen und Vorschläge. Beginn und Dauer der NationalparkPartnerschaft Der Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung zwischen NationalparkPartner und Nationalparkverwaltung, in der die Rechte und Pflichten beider Parteien festgehalten werden, und die Übergabe der Urkunde NationalparkPartner dokumentiert den Beginn der NationalparkPartnerschaft. Die Zertifizierung erfolgt für drei Jahre. Rechtzeitig vor Ablauf dieses Zeitraums werden die NationalparkPartner gebeten, ihre Bewerbung zu erneuern. Kostenbeitrag der NationalparkPartner Für 2009 wird kein Kostenbeitrag erhoben. Ab 2010 haben alle NationalparkPartner einen jährlichen Kostenbeitrag zu entrichten. Für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe ist dieser nach der durchschnittlichen Zahl der festen Mitarbeiter gestaffelt. Dieser ist bis 2012 wie folgt festgesetzt: 0-2 Mitarbeiter: 50, 3-5 Mitarbeiter: 100, 6-10 Mitarbeiter: 250, > 10 Mitarbeiter: 500. Für Vermieter von Ferienwohnungen und häusern ist dieser bis 2012 festgesetzt auf 15,00 /Mieteinheit. 5

Wie läuft das Zertifizierungsverfahren zum NationalparkPartner ab? 1. Schriftliche Bewerbung bis 31. März 2009 Sie erfüllen die Grundvoraussetzungen für die NationalparkPartnerschaft. Dann ist der erste Schritt auf dem Weg zum NationalparkPartner Ihre schriftliche Bewerbung. Dazu füllen Sie den Fragebogen Unsere Bewerbung mit den erforderlichen Angaben zu Ihrem Angebot und zu Ihrer Erfüllung der Bewertungskriterien (Selbsteinschätzung) aus. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte bis zum 31. März 2009 mit Ihrer Unterschrift (auf Seite 5) an die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, An der Elbe 4, 01814 Bad Schandau zurück. 2. Persönliches Gespräch mit jedem Bewerber Die Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz hat einen externen Prüfer beauftragt, der zu einem angemeldeten Termin zu jedem Bewerber kommt, um sich vor Ort einen persönlichen Eindruck vom Bewerber und seiner Erfüllung der Bewertungskriterien zu verschaffen und ggf. Aussagen der Bewerbung zu überprüfen. 3. Entscheidung des Vergaberats über die Zertifizierung als NationalparkPartner Auf der Grundlage der schriftlichen Bewerbung und des Berichts des externen Prüfers über den Vor-Ort-Termin beim Bewerber entscheidet der Vergaberat über die Zertifizierung als Nationalparkpartner. 4. Schriftliche Information des Bewerber über das Ergebnis der Zertifizierung Jeder Bewerber erhält vom Vergaberat eine schriftliche Information über das Ergebnis der Zertifizierung mit Begründung. 5. Schriftliche Vereinbarung über die NationalparkPartnerschaft Zwischen Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz und NationalparkPartner wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, die die jeweiligen Rechte und Pflichten festlegt. 6. Öffentliche Bekanntgabe der ersten NationalparkPartner Die ersten NationalparkPartner Sächsische Schweiz werden im 2. Quartal 2009 öffentlich und öffentlichkeitswirksam vorgestellt. Ihre Ansprechpartner für weitere Informationen Für Rückfragen und ergänzende Informationen sowie ggf. Unterstützung beim Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen stehen jederzeit zur Verfügung: Jörg Weber, Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Tel.:035022/900613 oder 0173/3796458, Email: Joerg.Weber@smul.sachsen.de Dr. Johannes von Korff, Korff Agentur für Regionalentwicklung, Tel.: 0351/88383530 oder 0170/2332098, Email: korff@korff-re.de 6