1.1. Bedingungen Nutzung zum Eigengebrauch

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Transkript:

Tarife (V_23) Gebührenmodell KKVA, ANHANG 1. Berechnung Grundgebühr 1.1. Bedingungen Nutzung zum Eigengebrauch a) Auflage bis zu 100 gedruckten, kopierten, vervielfältigten Exemplaren respektive elektronische Medien (CD, DVD, usw.) oder b) vorgefertigte Bilddatei im Internet (PDF, JPG, TIFF, usw.). 1.2. Grundgebühren für standardisierte Produkte Für Daten der amtlichen Vermessung, die nach Fläche abgerechnet werden, können folgende Faktoren eingesetzt werden: a) Baugebiete (= Beitragszone I gemäss Anhang FVAV 1 1; b) Talgebiete (= Beitragszone II gemäss Anhang FVAV) 1/10 von a); c) Bergebiete (= Beitragszone III gemäss Anhang FVAV) 1/100 von a). 1.2.1 Produkte Informationseinheit Informationsebenen AV: spreis Baugebiete spreis alle Gebiete Fixpunkte FP2 und FP3 Bodenbedeckung ha 30.00 Einzelobjekte ha 10.00 Höhen (DTM-AV 2mGrid) ha 1.00 Nomenklatur ha 10.00 Liegenschaften ha Gebäudeadressen Gebäudeadressen (ohne Koord.) 0 Dauernde Bodenverschiebungen ha 5.00 Hoheitsgrenzen ha 5.00 Administrative Einteilungen ha 5.00 Rohrleitungen ha 1.00 1 FVAV = Verordnung über die Finanzierung der amtlichen Vermessung, SR 211.432.27 1

Nummer Informationseinheit spreis Baugebiete spreis alle Gebiete 1.2.2 Weitere Daten: Grenzpunkte Höhen- und andere Detailpunkte MOPublic (ohne Höhen) ha 100.00 Vollständiges Operat (ohne Höhen) ha 100.00 Höhendaten (DTM AV, DOM etc.) Mio Pkte 5.00 1.2.3 Rasterdaten: bis Format Plan für das Grundbuch Megapixel 2.00 (Raster) Basisplan 1:5000 und 1:10 000 Megapixel 2.00 Orthofotos Megapixel 2.00 2. Rabatte Abonnement Beim Abschluss eines Abonnements über mindestens 5 Jahre beträgt der Rabatt 70% (Faktor 0.3). Die Gebühr wird jährlich in Rechnung gestellt. Es sind beliebig viele Datenbezüge innerhalb des vereinbarten Perimeters zulässig, wobei die Bereitstellungsund Transportkosten bei jedem Bezug verrechnet werden. 2

Gebührenmodell KKVA, ANHANG 3. Gewerbliche Nutzung Eine eng begrenzte gewerbliche Nutzung ist im Eigengebrauch enthalten siehe Ziffer 1.1 Kategorie 1: Normale gewerbliche Nutzung: Auflage bis zu 10 000 gedruckten Exemplaren resp. elektronischen Medien (CD, DVD, etc.) Verwendung im Internet, max. Pixelzahl: 1 000 000 Die Zuschläge werden gegebenenfalls kumuliert. Zuschlag 25% Zuschlag 25% Kategorie 2: Vertraglich zu regelnde gewerbliche Nutzung: Auflage höher als 10 000 gedruckte Exemplaren resp. Zuschlag > 25% elektronische Medien (CD, DVD, etc.) Verwendung im Internet, Zuschlag > 25 % Pixelzahl: unbegrenzt Erhebliche Umarbeitung oder Filterung der Daten Reduktion bis 90% Die Zuschläge und die Reduktion werden gegebenenfalls kumuliert. 4. Bereitstellungskosten 4.1. Feste Bereitstellungskosten (offline) Nicht netzgebundene Bereitstellung (offline) Analoge Form, pro Bestellung Digitale Form, pro Bestellung 4.2. Feste Bereitstellungskosten (online) Netzgebundene Bereitstellung (online) Pro Bestellung 30.00 Pro Anschluss maximal 10'000.00 3

Nummer 4.3 Variable Bereitstellungskosten (offline) Datenträger inbegriffen CD 0.00 DVD 0.00 Papier (normal) 0.00 Weitere Einstandspreis Beschreiben Datenträgenischen fixer Preis pro elektro- Datenträger Verpackung (nach Brief (bis B4) 5.00 Versandeinheit) Paket 10.00 Gebinde (z.b. Rohr) 20.00 4.4 Variable Bereitstellungskosten (online) Downloaddienst Pro Bezug Suchdienst 0.00 Darstellungsdienst a) reine Visualisierung 0.00 b) WMS-Dienst Siehe Ziffer 5.2 4.5 Personelle Aufwendungen Die Stundenansätze richten sich nach den jeweiligen Empfehlungen der KBOB. Honoraransätze pro Stunde Leitende Funktion Sachbearbeitung Technisches Personal, Hilfspersonal Kategorie A B C D E G 4

Gebührenmodell KKVA, ANHANG 5. Pauschalen 5.1 Analoge Produkte Pauschalen enthalten Bereitstellungs- und Transportkosten (Grundgebühr =0) Katasterkopien bis A3 1. Exemplar Weitere Exemplare desselben Ausschnittes bei gleichzeitigem Bezug. pro Stück 12.50 Plan für das Grundbuch 1. Exemplar 80.00 Weitere Exemplare desselben Ausschnittes bei gleichzeitigem Bezug. pro Stück 20.00 Plot bis Format DIN A0 1. Exemplar 80.00 Weitere Exemplare desselben Ausschnittes bei gleichzeitigem Bezug. pro Stück 20.00 5.2 Digitale Daten und Produkte der amtlichen Vermessung Pauschalen enthalten Bereitstellungs- und Transportkosten (Grundgebühr =0) 5.2.1 Digitale Daten Einzelne statische Ausschnitte in pro Bezug öffentlichen Netzen (Internet) bis max. 1.0 Mio Pixel Hoheitsgrenzen ganzer Kanton pro Bezug 200.00 5

Nummer 5.2.2 Geodienste (Service-Level: Bürozeiten) Suchdienst, Darstellungsdienst 0.00 Abgabe der URL (WMS): AV-WMS, MOPublic, Basisplan Pauschale pro Jahr 2 000 10 000.- Orthofoto und Liegenschaften Pauschale pro Jahr 2 000 10 000.- Bodenbedeckung und Liegenschaften pro Jahr 2 000 10 000.- Pauschale Hinweis zu WMS: Die Gebühr variiert je nach Service-Level, nach Verfügbarkeit usw. 5.2.3 Auszug Terravis (Auskunftsportal Grundbuch) Informationskopie Terravis pro Stück wird vertraglich geregelt 5.3 Veröffentlichung von analogen Daten der amtlichen Vermessung Pauschalen enthalten die Gebühren für die gewerbliche Nutzung und die Bereitstellungs- und Transportkosten. 1 Veröffentlichung von Daten der amtlichen Vermessung pro Ausschnitt bis zu einer Fläche von max. 12.5 dm2 (A3) und bis zu einer Auflage von 10 000 Exemplaren: Nicht kommerzielle sportliche Veranstaltungen, Vereinsanlässe und dergleichen Nicht zusammenhängende Ausschnitte in Gratisprospekten und ähnlichen nicht kommerziellen Druckerzeugnissen Nicht zusammenhängende Ausschnitte in Büchern, Broschüren und Karten 200.00 500.00 1 000.00 6

Gebührenmodell KKVA, ANHANG Aus den Daten der amtlichen Vermessung abgeleitete Produkte (z.b. Ortsplan) 1 000.00 Bei Auflagen über 10 000 Exemplaren kann die Pauschalgebühr (siehe obenstehende Tabelle) wie folgt erhöht werden: Bis und mit 25'000 Exemplare Faktor 2 Bis und mit 50'000 Exemplare Faktor 3 Bis und mit 75'000 Exemplare Faktor 4 Höhere Auflagen bzw. über 75'000 Faktor 5 Exemplare b) Veröffentlichung von Daten der amtlichen Vermessung pro Ausschnitt und pro Veröffentlichung: Zeitungen und Zeitschriften 100.00 5.4 Beglaubigung, Einwilligungen, Lizenzen und Verfügungen a) Erteilung von Beglaubigungen, Änderung von Einwilligungen und Lizenzen Beglaubigung (Art. 73a TVAV): erstes Exemplar jedes weitere Exemplar 5.00 Änderungen von Einwilligungen 100.00 oder Lizenzen b) Nachträgliche Beglaubigung, Einwilligung oder Verfügung zur Vernichtung Nachträgliche Beglaubigung (inklusive der Beglaubigungsgebühr) nach Aufwand Nachträgliche Erteilung der Einwilligung (Art. 33 GeoIV, Abs. 1) 400.00 Erlass einer Verfügung zur Vernichtung oder Einziehung (Art. 33 400.00 GeoIV, Abs. 2) 7