Lehrgang WirtschaftsMediation



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Transkript:

Lehrgang WirtschaftsMediation www.incite.at

Lehrgang WirtschaftsMediation Streiten ist teuer, dauert lange und hinterlässt Wunden: Ganz egal, ob es sich um innerbetriebliche Konflikte oder Probleme mit Auftraggebern bzw. Lieferanten handelt. Wirtschaftsmediation spart teure Aufwände, handelt viel früher und verhindert verbrannte Erde. Amtlich eingetragene Wirtschaftsmediator/innen profitieren zurecht von der stark wachsenden Akzeptanz der Wirtschaftsmediation und haben zusätzlich ein zweites berufliches Standbein. incite die Qualitätsakademie des Fachverbandes UBIT in der WKÖ bietet die beste und effizienteste Ausbildung zum/r Wirtschaftsmediator/in in Österreich: Der Intensiv Lehrgang steht allen Unternehmensberater/innen und all jenen Personen, welche die Voraussetzungen erfüllen, offen. Die Ausbildung zum/r Wirtschaftsmediator/in bringt allen Absolvent/innen auch noch einen persönlichen Zusatznutzen: Die gestärkte Sozialkompetenz hilft sowohl im beruflichen wie auch im privaten Bereich, Konflikte konstruktiv zu lösen. Ausbildungsinhalte Thema Termin Zeit* Modul 1: Einführung & Grundlagen der Mediation Trainer: Dr. Stephan Proksch Modul 2: Aufbau & Phasen der Mediation Trainer: Mag. Gerhart C. Fürst Modul 3: Kommunikation & Techniken Trainer: Dr. Hansjörg Schwartz Modul 4: Psychologische Aspekte in der Mediation Trainerin: Prof. in DDr. in Christa Kolodej, M.A. Modul 5: WirtschaftsMediation Vertiefung Trainerin: Mag. a Barbara Wurz Modul 6: Recht und Co Mediation Trainerin: Dr. in Susanna Kleindienst Passweg Freitag, 23.10.2015 Samstag, 24.10.2015 Sonntag, 25.10.2015 Freitag, 20.11.2015 Samstag, 21.11.2015 Sonntag, 22.11.2015 Freitag, 15.01.2016 Samstag, 16.01.2016 Sonntag, 17.01.2016 Freitag, 26.02.2016 Samstag, 27.02.2016 Sonntag, 28.02.2016 Freitag, 11.03.2016 Samstag, 12.03.2016 Sonntag, 13.03.2016 Freitag, 15.04.2016 Samstag, 16.04.2016 Sonntag, 17.04.2016 09:00 19:00 09:00 19:00 09:00 19:00 09:00 19:00 09:00 19:00 09:00 19:00 Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 2

Modul 7: Reflexion & Praxis Trainerin: Prof. in Cristina Lenz Modul 8: Lehrgangsabschluss Trainer: Dr. Stephan Proksch Freitag, 10.06.2016 Samstag, 11.06.2016 Freitag, 24.06.2016 Samstag, 25.06.2016 * Die definitiven Beginn und Endzeiten werden im ersten Modul mit den Vortragenden abgestimmt. Zielgruppe Der Lehrgang WirtschaftsMediation ist speziell konzipiert für Unternehmensberater/innen und Personen aus gleichwertig qualifizierten Quellberufen (z.b. Steuerberater/innen, Anwält/innen, Notar/innen, Psychotherapeut/innen, ), die eine Eintragung in die Mediatorenliste des Justizministeriums anstreben. Der Lehrgang hat einen Umfang von 228 Ausbildungseinheiten; im Zivilmediationsgesetz ( ZivMediatG ) ist für die oben genannten Quellberufe ein Mindestausmaß von 220 Ausbildungseinheiten vorgesehen. Auch Personen aus anderen im Gesetz definierten Quellberufen wie z.b. Lebens und Sozialberater/innen können den Lehrgang absolvieren und müssen keine zusätzlichen Stunden bei einem anderen Ausbildungsanbieter nachweisen. Personen aus dem Quellberuf ZiviltechnikerIn müssen noch zusätzliche 8 Lehreinheiten absolvieren. Hinweis: Personen, die nicht aus den Quellberufen (lt. Ausbildungsverordnung) stammen, können den incite Lehrgang WirtschaftMediation absolvieren, haben damit aber nicht die Ausbildungsvoraussetzung (lt. ZivMediaG) von 365 Ausbildungseinheiten für die Eintragung in die Mediatorenliste des Justizministeriums erfüllt. Ziel Der Lehrgang WirtschaftsMediation vermittelt die Befähigung zur Ausübung der Wirtschaftsmediation als Ergänzung bestehender Berufsqualifikationen oder als eigenständige Berufstätigkeit. Die Absolvent/innen des Lehrgangs verfügen über folgende Qualifikationen: schwierige Situationen zu analysieren und damit kompetent umgehen zu können Methoden und Werkzeuge für den Umgang mit Konflikten adäquat einzusetzen Klärungs und Konfliktgespräche professionell zu leiten Mediationsverfahren kompetent durchzuführen eigene Muster und Dispositionen in Konflikten zu erkennen und damit reflektiert umzugehen Struktur und Methodik Die Vortrags und Arbeitsweise im Lehrgang ist so ausgerichtet, dass durch eine Kombination aus Vortrag, Kleingruppenarbeiten, Fallbeispielen, Rollenspielen, Übungen und Selbsterfahrung ein optimaler Erarbeitungs und Lernprozess sowie größtmöglicher Erfahrungsaustausch zwischen Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 3

den Teilnehmer/innen erzielt werden. Es werden reale Mediationsfälle in Rollenspielen bearbeitet und durch die Trainer/innen intensiv begleitet. Die eingesetzten Trainer/innen sind auch in der Praxis als Mediator/innen tätig, besitzen einen reichen Erfahrungsschatz in unterschiedlichen Bereichen und können damit unterschiedliche Zugänge zur Mediation vermittelt. Einen weiteren interessanten Effekt ergibt die Zusammensetzung der Teilnehmer/innengruppe aus den unterschiedlichen Berufsgruppen und Branchen. Es ist während der gesamten Ausbildung eine permanente Begleitung durch den Lehrgangsleiter Dr. Stephan Proksch, der gleichzeitig Ombudsmann, Mentor und Sparringpartner ist, gewährleistet. Abschluss Nach Absolvieren der Ausbildungseinheiten erhalten die Teilnehmer/innen eine Teilnahmebestätigung. Zusätzlich zu den vorgesehenen Ausbildungseinheiten müssen die Teilnehmer/innen eine Facharbeit zum Thema Wirtschaftsmediation verfassen. Diese schriftliche Arbeit hat den Umfang von 10 bis max. 25 Seiten und beschreibt einen praktischen Mediationsfall oder eine abstrakte Problemstellung im Zusammenhang mit Mediation. Absolvent/innen des Lehrgangs sind berechtigt, sich in die Mediatorenliste des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) eintragen zu lassen, sofern sie die formalen Voraussetzungen (Nachweis des Quellberufs, Mindestalter 28 Jahre, keine Vorstrafen, siehe Ausbildungsverordnung zum ZivMedG) erfüllen. Mit dem Lehrgangsabschluss ist die Berechtigung zur Mitgliedschaft in der Experts Group WirtschaftsMediation verbunden (www.wirtschaftsmediation.cc). Seminarort Seminar & Eventhotel Krainerhütte Am kleinen Wegerl im Helenental 2500 Baden bei Wien Tel: +43/2252/44511 Fax: +43/2252/44514 www.krainerhuette.at incite nimmt keine Zimmerreservierungen vor. Sollten Sie ein Hotelzimmer benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Hotel in Verbindung. Kosten Die Kosten für den Lehrgang WirtschaftsMediation betragen EUR 7.150, zzgl. USt. Im Kurspreis enthalten sind Kursmaterialien in digitaler Form sowie die Bewirtung in den Seminarpausen vormittags und nachmittags, das Mittagessen und der Begrüßungskaffee. Darüber hinaus gehende Kosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 4

Bei verbindlicher Buchung und Bezahlung des Lehrgangs bis 31.07.2015 erhalten Sie einen Frühbucherbonus von 15 %: Statt EUR 7.150, zahlen Sie nur EUR 6.078, (zzgl. USt.), das bedeutet eine Ersparnis von EUR 1.072,. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug ab sieben Tagen sämtliche Nachlässe und Rabatte hinfällig und rückverrechnet werden. Siehe dazu Punkt 7. der beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rabatte sind nicht kumulierbar. Sie erhalten vor Kursbeginn eine Rechnung an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse. Die Zahlung erfolgt bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn. Die Teilnahme ohne Bezahlung des Teilnahmebeitrages ist nicht möglich. Bankverbindung: IBAN: AT92 3200 0000 1040 1289, BIC: RLNWATWW Für diesen Lehrgang ist der Bildungsscheck des Landes Niederösterreich einlösbar. Nähere Informationen unter http://www.noel.gv.at/wirtschaft Arbeit/Wirtschaft Tourismus Technologie/Foerderungen/Bildung.wai.html Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Weiterbildung besuchen Sie bitte unsere Homepage unter www.incite.at/ausbildung/de/foerderungen. Anmeldung Bitte melden Sie sich mit beiliegendem Anmeldeformular oder über unsere Homepage zu diesem Lehrgang an. Anmeldeschluss ist der 1. September 2015. Wir weisen darauf hin, dass die Anmeldungen nach Datum des Einlangens berücksichtigt werden. Aufgrund der begrenzten Seminarplätze wird eine rasche Anmeldung empfohlen. Der Lehrgang findet mit mindestens zehn und maximal 14 Teilnehmer/innen statt. Informationsworkshops: Im Vorfeld des Lehrganges finden bei incite, 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 57/Stiege III/ EG, Informationsworkshops zum Lehrgang statt. Hier stehen der Lehrgangsleiter und der Institutsleiter gerne für Ihre individuellen Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung erforderlich. Die aktuellen Termine werden laufend auf der incite Homepage veröffentlicht. Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Ihre Ansprechpartnerin: Melanie Noormann 05 90900 3795 melanie.noormann@incite.at Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 5

Das Programm im Detail Modul 1: Modul 2: Modul 3: Modul 4: Einführung und Grundlagen in der Mediation Kennenlernen & Einstimmung Theoretische Grundlangen von Konfliktmanagement & Mediation Haltung und Rolle des Mediators Erste praktische Übungen Aufbau & Phasen der Mediation Voraussetzungen für Mediation Haltung und Rolle des Mediators/der Mediatorin drei Funktionen von Mediator/innen Beginn einer Mediation Rahmenbedingungen Grenzen der Mediation Phasen der Mediation: Kriterien für Zieldefinition + Themensammlung, Bedürfnisse & Interessen, wechselseitige Problemdefinition, Optionen entwickeln, Optionen bewerten, Lösungsvereinbarung Interventionen umdefinieren, normalisieren, paraphrasieren Kommunikation & Techniken Grundkompetenzen von Mediatoren Vertrauensaufbau durch Sprache Wie komme ich an das wirklich Wichtige? Vertiefung Paraphrasieren Mediative Techniken in der Einzelberatung Haltung in der Gesprächsführung Techniken zur Deeskalation Umgang mit Widerständen und Vorbehalten Vertiefung Phasenstruktur Systematik von Konfliktverhalten persönlicher Mediationsstil Psychologische Aspekte in der Mediation Grundhaltungen im Umgang mit Kund/innen systemische Fragetechniken Interventionstechniken & der Umgang mit Hypothesen Film Interventionstechniken in der Mediation (optional) spezielle Settingtechniken für hohe Konflikteskalationen die Wurzeln kennenlernen psychologische Portraits Theorie der Gruppenpsychologie & der Gruppendynamik Selbstreflexionen und Übungen Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 6

Modul 5: WirtschaftsMediation Vertiefung herkömmliche & komplementäre Formen des Umgangs mit Konflikten in Organisationen Nutzen und Grenzen von Mediation in Organisationen Ablauf einer innerbetrieblichen Mediation die Prä Mediationsphase Abgrenzung zu anderen Formen der Konfliktbearbeitung Einführung von Mediation in Unternehmen Übung anhand von Fallbeispielen Modul 6: Co Mediation & die Rolle des Rechts in der Mediation Selbstreflexion der Teamfähigkeit Stärken und Schwächen in der Zusammenarbeit erarbeiten Teambildungsspiel aufgrund eigener Stärken und Schwächen Partner für Co Mediation finden praktische Übungen ZivMediatG Mediationsverträge Abschlussvereinbarungen rechtliche Fallen die Rolle von Anwälten in der Mediation Umgang mit Rechtsberatungen Machtungleichgewicht durch unterschiedliche Rechtskenntnisse Modul 7: Reflexion & Praxis intensives Arbeiten an einem B2B Fall Kleingruppenauswertungen Plenarrunden Praxistipps Modul 8: Abschluss Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 7

Referent/innen: Dr. Stephan Proksch Lehrgangsleiter Geschäftsführer von Trialogis Organisationsberatung Mediation, in Österreich eingetragener Mediator, Wirtschaftsmediator, Trainer im Bereich Konfliktmanagement & Mediation, Führung, Team und Organisationsentwicklung, mehrfacher Buchautor und Sprecher der Experts Group WirtschaftsMediation. Mag. Gerhart Fürst Geschäftsführer von Trialogis Organisationsberatung Mediation, eingetragener Mediator am BMJ, Wirtschaftsmediator, Organisationsberater, Coach und Trainer. Er hat jahrelange Erfahrung mit Projektleitungen und Führungsverantwortung in der Industrie in Österreich, Asien und Osteuropa, ist ehem. Obmann des Forums Wirtschaftsmediation und Obmann des Verbands für Mediation gerichtsanhängiger Verfahren. Er publizierte zahlreiche Fachartikel sowie das Buch Umweltmediation, hält umfangreiche Lehrveranstaltungen und Vorträge. Dr. in Susanna Kleindienst Passweg In Österreich eingetragene Mediatorin, Richterin in Wien, Unternehmerin; verfügt über langjährige Managementerfahrung in unterschiedlichen Bereichen sowie über langjährige Mediationspraxis im Bereich Wirtschafts, Zivil und Familienmediation. Darüber hinaus ist sie tätig als Rapporteur des Europarates zur Mediation in Südosteuropa und als Trainerin für die Arbeitsgemeinschaft lösungsorientiertes Konfliktmanagement, für das Forum Wirtschaftsmediation sowie für ABA CEELI (CH). Sie ist Co Herausgeberin des Handbuches Mediation. Prof. in Mag. a DDr. in Christa Kolodej, M.A. Geschäftsführerin von Christa Kolodej Consulting, Mediatorin, Psychologin, Organisationsaufstellerin, Universitätslektorin an der Universität Graz, Arbeits, Wirtschafts und Umweltpsychologisches Institut, Universität Wien, Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft. Sie leitet das Zentrum für Konflikt und Mobbingberatung Work & People, ist Lehrtrainerin in unterschiedlichen Ausbildungscurricula, mehrfache Fachbuchautorin, dreifache Preisträgerin der Dr. Maria Schaumayer Stiftung und Gewinnerin des AK NÖ Wissenschaftspreises 2010. Prof. in Dr. in Cristina Lenz hat einen Lehrstuhl für Recht & BWL sowie Kooperative Verhandlung und Mediation an der Hochschule Weihenstephan Triesdorf/München. Zusätzlich vertritt sie diese und die ganzheitliche Unternehmensführung an den Universitäten Graz, Salzburg, Bochum und Oldenburg. Sie ist Wirtschaftsmediatorin und Lehrtrainerin BMWA sowie seit 17 Jahren Vorstand und Leiterin der Zertifizierungsstelle (www.bmwa.de). Daneben ist sie als Schlichterin und eingetragene Gütestellte tätig. Zusätzlich engagiert sich als Chair der EMNI (www.eu mediation.net) für die internationale Entwicklung von Mediation. Prof. Dr. Lenz hat zahlreiche Bücher und Aufsätze veröffentlicht und ist Verwaltungsrätin der CCC Consulting AG (www.consulting.biz). Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 8

Dr. Hansjörg Schwartz Mediator in internationalen Familienkonflikten für das Bundesamt der Justiz sowie das Bundesjustizministerium in Deutschland. Er ist Mitglied der Ausbildungsleitung für die Deutsche Gesellschaft für Personalführung und die Deutsche Steuerberaterkammer, übt Lehr und Referententätigkeiten für die Deutsche AnwaltAkademie, die European Businessschool (EBS), die Europa Universität Viadrina, die Deutsche Trainer Akademie und die Konstanzer Schule für Mediation aus und ist Mitglied im Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Konfliktmanagement. Mag. a Barbara Wurz Geschäftsführende Gesellschafterin von Trialogis Organisationsberatung Mediation, in Österreich eingetragene Mediatorin, 6 Jahre (bis 2012) Obfrau des Österreichischen Netzwerks Mediation, Wirtschaftsmediatorin, Organisationsentwicklerin, Führungskräftecoach, Trainerin im Bereich Konfliktmanagement & Mediation, Führung und Teamentwicklung, Lehrbeauftragte an der FH und Universität Wien und Buchautorin. Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 9

ANMELDUNG (Bitte alle Daten in Blockschrift und leserlich ausfüllen. Sie können sich auch über www.incite.at, Menüpunkt Termine, anmelden.) incite Ausbildungs und Schulungsveranstaltungs GmbH Wiedner Hauptstraße 57/III/EG 1040 Wien Ich melde mich hiermit verbindlich für den Lehrgang WirtschaftsMediation, 23.10.2015 bis 25.06.2016, Baden bei Wien, Niederösterreich an und erkläre mich mit den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den darin enthaltenen Datenschutzbestimmungen von incite, welche ich vollinhaltlich zur Kenntnis genommen habe, einverstanden. Teilnehmer/in: Firma: Straße: PLZ, Ort: Tel/Fax: E Mail: Rechnungsadresse (falls von o.a. abweichend) Firma: Straße: PLZ, Ort: Tel/Fax: E Mail: O Ich lehne weitere Informationen zu ähnlichen Produkten von incite ab. Den Teilnahmebeitrag werde ich nach Erhalt der Rechnung prompt überweisen. Ort, Datum Unterschrift/rechtsverbindliche Zeichnung incite Ausbildungs und Schulungsveranstaltungs GmbH, Wiedner Hauptstraße 57/III/EG, Tel. 05 90900 3792, Fax DW 3794; office@incite.at, www.incite.at, UID: ATU52682208, IBAN: AT92 3200 0000 1040 1289, BIC: RLNWATWW, FN 211159d. Handelsgericht Wien, Rechtsform: GmbH, Sitz: Wien Lehrgang WirtschaftsMediation Seite 10

Allgemeine Geschäftsbedingungen incite Ausbildungs und Schulungsveranstaltungs GmbH Stand 21.07.2015 1. GELTUNGSBEREICH (1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Werkverträge, welche die fachmännische Durchführung der von incite Ausbildungs und Schulungsveranstaltungs GmbH (im Weiteren: incite) angebotenen Aus und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Zertifizierungen und Akkreditierungen zum Gegenstand haben. (2) Mit der Anmeldung zu den von incite angebotenen Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen" als angenommen. (3) Jede von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen" abweichende oder ergänzende Vereinbarung bedarf der Schriftform. (4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührt in Kraft. 2. VERTRAGSGEGENSTAND (1) incite verpflichtet sich zur Durchführung der durch schriftliche Anmeldung seitens der Seminarteilnehmer/innen in Auftrag gegebenen Leistungen. Diese finden nur ab einer Mindestteilnehmerzahl statt, die in den Informationsträgern über die jeweilige Leistung bekannt gegeben wird. incite behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl Leistungen zusammenzulegen oder abzusagen. (2) Alle Anmeldungen zu den Leistungen von incite und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie entweder von dem/der Interessenten/Interessentin unterzeichnet werden oder über das incite Online Anmeldetool vorgenommen werden und incite rechtzeitig zugehen. Anmeldeschluss für die einzelnen Veranstaltungen ist, wenn nichts anderes angegeben, vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn. 3. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS/URHEBERRECHT/NUTZUNGSRECHT (1) Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Skripten von incite an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von incite unzulässig. (2) Für Teilnehmer/innen an den von incite angebotenen Lehrgängen gilt, dass der Zugang zum Downloadbereich sowie die Verwendung der dort eingestellten Unterlagen ausschließlich im Rahmen des Lehrgangs gestattet ist und die Unterlagen sowie die Zugangsdaten nicht ohne schriftliche Zustimmung von incite an Dritte weitergegeben werden dürfen. (3) incite verbleibt an ihren Leistungen jedenfalls das Urheberrecht. 4. ENTGELT /STORNOBEDINGUNGEN (1) incite hat Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im Voraus. (2) Im Falle einer Akkreditierung bzw. Zertifizierung garantiert die Bezahlung der Gebühr keine positive Beurteilung. (3) Stornierungen können nur schriftlich entgegen genommen werden. (4) Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragsunterzeichnung durch den/die Kunden/Kundin verhindert (z.b. durch zu kurzfristige Stornierung, Nichterscheinen, Abbruch), so gebührt incite das vereinbarte Entgelt unter Berücksichtigung der unten angeführten Einschränkungen. (5) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende Stornobedingungen: Stornierung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 0 % des Entgeltes Stornierung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Entgeltes Spätere Stornierung/unterlassene Absage/Nichterscheinen/Abbruch: 100 % des Entgeltes 5. ENTGELTHÖHE (1) Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach den in den letztgültigen Ausschreibungsunterlagen angeführten Preisen der jeweiligen Aus und Weiterbildungsveranstaltungen. (2) Bei vorzeitigem Austritt bzw. verspätetem Eintritt sind keine Ermäßigungen vorgesehen. 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN/TEILZAHLUNGEN (1) Die von incite gelegten Rechnungen sind inklusive gesetzlicher MWSt. nach Fakturenerhalt spätestens bis 14 Tage vor Leistungsbeginn ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. (2) Teilzahlungen sind hinsichtlich der Zahlungstermine sowie der Höhe nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung von incite möglich und bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. (3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 5% verrechnet. Es besteht außerdem von Seiten incite die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. (4) Mahnkosten gehen zu Lasten des/der Kunden/Kundin. Im Falle einer Mahnung gebührt für jede Mahnung ein Betrag von Euro 10,00 (maximal aber 10% des betriebenen Betrages). Zuzüglich sind gerichtliche und außergerichtliche Betreibungs oder Eintreibungskosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, wozu auch vorprozessuale Kosten eines Rechtsanwalts und/oder Inkassobüros gehören, zu entrichten. (5) Die von einem Verbraucher zu ersetzenden Kosten für die zweckentsprechende Betreibung oder Einbringung bzw. für die Mahnspesen dürfen ein Ausmaß, das in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht, nicht übersteigen.

7. GEWÄHRTE RABATTE/PREISNACHLÄSSE BEI ZAHLUNGSVERZUG Gerät der/die Kunde/Kundin mit der Bezahlung seiner/ihrer Rechnung 7 Tage in Verzug, werden gewährte Nachlässe und Rabatte hinfällig und rückverrechnet. 8. ÄNDERUNGEN IM PROGRAMM/ABSAGE (1) incite behält sich zumutbare, geringfügige Änderungen von Veranstaltungsterminen, Veranstaltungsorten, Beginnzeiten, Vortragenden sowie eventuelle Absagen vor, womit die Teilnehmer/innen ausdrücklich einverstanden sind. Die Teilnehmer/innen werden davon in geeigneter Weise spätestens drei Tage vor Leistungsbeginn/ zeitpunkt verständigt. (2) Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des/der Trainers/in oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen und sonstige Ansprüche gegenüber incite sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen und Änderungen des Veranstaltungsortes. (3) Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Veranstaltungen, insbesondere aufgrund Verhinderung von Vortragenden, wird der bereits entrichtete Teilnahmebeitrag im Umfang des Ausfalles rückerstattet. Darüber hinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Teilnehmer/innen werden gemäß Punkt 10. der AGB ausgeschlossen. 9. MBA STUDIUM incite pflegt eine Kooperation mit dem Austrian Institute of Management (aim) der Fachhochschule Burgenland zur Durchführung von MBA Lehrgängen. Kunden/innen, die als Teilnehmer/innen eines incite MBA Programms außerordentliche Hörer/innen der FH Burgenland sind, haben im Fall der Beendigung der Kooperation zwischen incite und AIM zwölf Monate lang das Recht auf Abschluss ihres Studiums. Darüber hinaus haben sie keinen Anspruch auf Fortführung ihres Studiums. 10. RÜCKTRITT VOM VERTRAG/AUSSCHLUSS EINES TEILNEHMERS (1) incite ist berechtigt, eine/n Teilnehmer/in vom Veranstaltungsbesuch auszuschließen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese/r ein Verhalten gesetzt hat(z.b. tätlicher Angriff, Beschimpfungen, Drohungen, Erniedrigungen, etc), das anderen Teilnehmer/innen, Vortragenden oder Mitarbeiter/innen von incite die weitere Teilnahme unzumutbar macht. Der bereits eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. (2) Widerrufsrecht von Konsumenten: (2a) Die folgenden Sonderbestimmungen gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Verbraucher können gemäß 11ff Fern und Auswärtsgeschäfte Gesetz (FAGG) im Fernabsatz abgeschlossene Verträge oder im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärungen binnen einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern nicht das Widerrufsrecht nach 18 FAGG ausgeschlossen ist. (2b) Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. (2c) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher incite (1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 57/III/EG, office@incite.at, Tel. +43 5 90900 3792, Fax DW 3794) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann sich der Verbraucher auch des Muster Widerrufsformulars (http://www.incite.at/ausbildung/de/agb/stornierungsformular.html) bedienen. Es genügt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. (2d) Folgen des Widerrufs: Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat ihm incite alle Zahlungen, die sie vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von incite angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei incite eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet incite dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Verbraucher für die Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Verbraucher incite einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher incite von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 11. ZERTIFIZIERUNG (1) Zertifikatsinhaber/innen akzeptieren die Bedingungen für Zertifikatsinhaber/innen (einsehbar unter http://www.incite.at/ausbildung/upload/pdf/folder_zertifizierungen/bedingungen_fr_zertifikatsinhaberinnen.pdf oder bei incite anzufordern) und halten diese ein. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen hat den sofortigen Entzug des Zertifikats zur Folge. (2) Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CMC wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der ReZertifizierung zur Gänze angerechnet. (3) Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CSE wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) im Voraus fällig und wird bei ReZertifizierung zur Gänze angerechnet. In der Zertifizierungsgebühr bei Erstzertifizierung ist die erste Jahresgebühr bereits enthalten. (4) Die jährlich zu entrichtende Identifikationsgebühr für CBA wird auf Grundlage des Individualjahres (Monat der Jährung des Zertifizierungsdatums) rückwirkend fällig und wird bei der ReZertifizierung zur Gänze angerechnet.

(5) Die Anpassung an den Verbraucherpreisindex und die Erhöhung der jeweiligen Identifikationsgebühr aufgrund der Beitragshöhe der ICMCI ist vorbehalten. (6) Die Nichteinzahlung von Identifikationsgebühren führt zur Löschung aus der Zertifikatsdatenbank und zum Entzug der jeweiligen Identifikationserlaubnis. 12. HAFTUNG (1) incite haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. (2) Der bereits bezahlte Teilnahmebeitrag wird nur dann (anteilig) zurückerstattet, wenn die Leistung (Aus und Weiterbildungsveranstaltung) aus Umständen vereitelt wird (ausfällt), die nicht auf Seite des/der Teilnehmers/in liegen. Weitere Ersatzansprüche sind gemäß Punkt 10. Abs.1 ausgeschlossen. (3) Aus der Anwendung der bei incite erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber incite geltend gemacht werden. (4) Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/innen wird seitens incite keine Haftung übernommen. (5) incite kann keine Gewähr für Druck bzw. Schreibfehler in ihren Publikationen und Homepageseiten übernehmen. 13. DATENSCHUTZ (1) Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/innen werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. (2) Die Mitarbeiter/innen von incite unterliegen den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. (3) Der/die Teilnehmer/in stimmt zu, dass die im Vertrag angeführten Daten über den Kunden, nämlich Name, Adresse, E Mail Adresse, Telefonnummer, für Zwecke der Buchhaltung, der Kundenevidenz und der Zusendung der in Punkt 14. genannten Werbung gespeichert, verarbeitet und genutzt werden dürfen. (4) Diese Zustimmung (Abs 2 und 3) kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden ( 28 DSG 2000). 14. E Mail Newsletter (1) Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, über alle bestehenden und neuen Produkte, Veranstaltungen und Angebote von incite regelmäßig, auch auf elektronischem Weg über den E Mail Newsletter, informiert zu werden. (2) Der Kunde hat die Möglichkeit, die Zustimmung jederzeit per E Mail an office@incite.at zu widerrufen. 15. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT (1) Alle Vereinbarungen gem. dieser AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. (2) Für Streitigkeiten ist ausschließlich das am Sitz von incite sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

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