Bau- und montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung durch externe Dienstleister

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Transkript:

Geltungsbereich: HPH, HMS, HDS, HON, HBL, HUT, HFT Auftraggeber / Hettich-Gesellschaft: Auftragnehmer: Bau- / Montagestelle: Tätigkeit/ Maschine/ Anlage: Datum: Auftragsverantwortlicher vor Ort (mit Weisungsbefugnis zur Arbeitssicherheit): Telefon: Abnahme der Arbeit durch den Auftragsverantwortlichen erforderlich? Ja Nein (hier Kreuz setzen, nach Durchführung der Beurteilung) Mögliche Gefährdungen und Gegenmaßnahmen Organisatorische Mängel Keine Anmeldung der Arbeiten bei der Führungskraft vor Ort unbeabsichtigtes Auslösen der Brandmeldeeinrichtung durch die Tätigkeit Fehlende Ortskenntnis Ungenügend qualifizierte Mitarbeiter Zu wenig Mitarbeiter Plan- / Terminabweichungen Unbefugte Personen auf der Baustelle Führungskraft vor Ort, vor Beginn der Arbeiten informieren Deaktivierung der Brandmeldereinrichtung im entsprechenden Brandabschnitt durch FM Vor-Ort-Einweisung Mitarbeiter unterwiesen Zusätzliche Mitarbeiter anfordern Abstimmung mit dem Verantwortlichen Absicherung gegen unbefugten Zutritt Baustelle vor dem Verlassen mechanische Gefährdungen ungeschützt bewegte Maschinenteile (erfasst werden, anstoßen, ) Teile mit gefährlichen Oberflächen (Ecken, Kanten, Grate, Spitzen,.) angefahren / überfahren werden unkontrolliert bewegte Teile (herabfallen, kippen, rollen, gleiten, ) Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten Abstürzen und Einbrechen (vom Dach, Arbeitsbühnen, Treppen, offene Schächte, ) sich bewegende Maschinenteile stillsetzen Schutzgerüst / -dach erstellen Persönliche Schutzausrüstung verwenden (Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe,.) Gefahrenbereich absperren Teile vor dem Herabfallen, Kippen,. Stolperstellen und Rutschgefahren beseitigen Absturzstellen Ausrüstung für Höhensicherung verwenden Dokumenteneigner: Thorausch, HPH Seite 1 von 5 Erstellt am: 01.10.2015

elektrische Gefährdungen elektrische Freileitungen gefährliche Körperströme (durch Berühren stromführender Teile, schadhafter Isolationen,...) Störlichtbögen elektromagnetische Felder ungeeignete Löschmittel im Brandfall Arbeiten an elektr. Anlagen durch Mitarbeiter ohne fachliche Ausbildung Freischaltung prüfen Sichtprüfung elektrischer Arbeitsmittel vor Gebrauch Verwendung RCD-Vorschaltgerät spezielle persönliche Schutzausrüstung gegen elektrische Gefährdung isolierter Stand Nutzung von Baustromverteilern Absperren / Abdecken von Gefahrenstellen geeignete Löschmittel bereithalten Arbeitsausführung nur durch Elektrofachkräfte Gefährdungen durch Gefahrstoffe Hautkontakt mit Gefahrstoffen Einatmen von Gasen oder Dämpfen Augenkontakt mit Gefahrstoffen Gefahrstoffspritzer in Auge oder Gesicht Verschlucken von Gefahrstoffen Asbest Umweltgefährdung (Wasser / Boden) Hautschutzmittel verwenden. Reinigungsmöglichkeiten vor Ort Erste-Hilfe-Ausrüstung vor Ort Notruftafel vor Ort Universalbindemittel zur Leckageneindämmung techn. oder natürliche Lüftung Asbestkataster Brand- / Explosionsgefahren Funkenflug beim Trennschleifen offene Flammen (Schweißen, Löten,..) Brandlasten in der unmittelbaren Umgebung brennbare/ explosive Gase/ Stäube Druckbehälter in der Nähe von Wärmequellen Heizgeräte Rohrleitungen mit gefährlichen Medien Funkenflug verhindern / abschirmen keine offene Flamme Brandlasten entfernen / abdecken EX-geschütztes Werkzeug verwenden (Telefonnutzung beachten!) Gasbehälter entfernen / Mindestabstände einhalten Feuererlaubnisschein Dokumenteneigner: Thorausch, HPH Seite 2 von 5 Erstellt am: 01.10.2015

Brand- / Explosionsgefahren thermische Gefährdung Kontakt mit heißen Medien Kontakt mit kalten Medien Gefahr abschirmen / absperren Schutzkleidung tragen. Gefährdung durch Umgebungsbedingungen Nässe, Kälte, Schnee/Eis, starke Hitze Lärm Staub, Abgase nicht ausreichende Beleuchtung enge Räume / Behälter / Schächte erstickend wirkende Gase Windeinwirkung Schutzkleidung tragen Gehörschutz verwenden Schutzbrille und Atemschutzmaske tragen zusätzliche Beleuchtung Sicherungsposten Freimessen / technisch belüften Höhensicherung, leichte Gegenstände Gefährdung durch hochgelegene Arbeitsplätze hochgelegene Montagestelle Absturz Einstürzen (z.b. Gerüst, Montagestelle, ) Umkippen Hubarbeitsbühne sicheren Aufstieg nutzen Höhensicherung (PSA) der Arbeitshöhe entsprechende Leiter verwenden geprüftes Gerüst / Leiter verwenden fahrbare Hubarbeitsbühne verwenden Untergrund / Stellfläche belastbar Dokumenteneigner: Thorausch, HPH Seite 3 von 5 Erstellt am: 01.10.2015

Gefährdung durch hochgelegene Arbeitsplätze Sonstige Gefährdungen schwere Lasten heben oder tragen Fehlbedienung von Maschinen Gefährdungen durch andere Betriebe auf der Bau- oder Montagestelle nicht abgesperrte Medien bei Unterbrechung der Tätigkeit unbefugte Benutzung von Maschinen oder Geräten möglich Energiezufuhr nicht gegen Wiedereinschalten gesichert Restgefährdungen bei Unterbrechung der Tätigkeit Hebe- und Transporthilfen verwenden Einweisung in Bedienung Schutzmaßnahmen mit SiGeKo / Bauleiter abstimmen Medien sicher absperren und gegen unbefugte Aktivierung Maschinen und Geräte gegen unbefugte Nutzung Energiezufuhr gegen Wiedereinschalten Restgefährdungen (z.b. Absturz, Stolpern, Körperdurchströmung, usw.) sicher verhindern Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, Mitarbeiter in Tätigkeit eingewiesen, Sicherheitsmaßnahmen veranlasst und Wirksamkeit geprüft Name:.. Datum: Unterschrift:. Anhand der Gefährdungsbeurteilung eingewiesene Mitarbeiter (Name / Unterschrift) Name:. Unterschrift: Name:. Unterschrift: Name:. Unterschrift: Name:. Unterschrift: Name:. Unterschrift: Name:. Unterschrift: Bei mehr als 6 Mitarbeitern bitte die Rückseite des Formblattes verwenden! Dokumenteneigner: Thorausch, HPH Seite 4 von 5 Erstellt am: 01.10.2015

Durch den Verantwortlichen vor Ort (Auftraggeber) wird bestätigt, dass die Tätigkeit wie beauftragt umgesetzt wurde und keine Restgefährdungen für Dritte bestehen und der Bestandsschutz der Anlagen und Gebäude gegeben ist. Verantwortlicher vor Ort:. Unterschrift: Ablauf für die Nutzung des Dokuments: (Wer macht, Was, Wann?) 1. Die Kopfdaten im Dokument HF 177 sind durch den Auftraggeber (Hettich) einzutragen. Der Auftragsverantwortliche vor Ort ist zu benennen. Der Auftraggeber (Hettich) versendet / übergibt mit dem Arbeitsauftrag die Checkliste HF 177 an den Auftragnehmer (externer Dienstleister). 2. Der Auftragnehmer (externer Dienstleister) führt die Gefährdungsbeurteilung durch. Der Auftragsverantwortliche vor Ort ist einzubinden, wenn besondere Berechtigungen für die Durchführung der Tätigkeit notwendig sind. (z.b. Feuererlaubnisschein HF 00127, Erlaubnis für die Nutzung einer Hubarbeitsbühne HF 10022 und / oder eines Gabelstaplers HF 03507.) 3. Der Auftragnehmer bestätigt die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung per Unterschrift. 4. Der Auftragnehmer unterweist, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, seine eingesetzten Mitarbeiter. Diese werden namentlich benannt und dokumentieren die Unterweisung mit Unterschrift. 5. Die ausgefüllte Gefährdungsbeurteilung geht zurück an den Auftragsverantwortlichen vor Ort. Dieser entscheidet, ob aus der Tätigkeit Restgefährdungen bestehen können und ob eine Endabnahme zur Umsetzung der Tätigkeit vorgenommen werden muss. Im Kopf der Checkliste HF 177 ist die Entscheidung per Kreuz zu dokumentieren. 6. Ist eine Endabnahme notwendig, wird die Durchführung durch den Auftragsverantwortlichen vor Ort auf der Checkliste HF 177 dokumentiert. 7. Eine Kopie dieses Dokuments erhält der Auftragnehmer vom Auftragsverantwortlichen. Das Original verbleibt beim Auftraggeber und ist bei den Auftragsunterlagen abzulegen. Dokumenteneigner: Thorausch, HPH Seite 5 von 5 Erstellt am: 01.10.2015