NOAH. Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze. Albert Ritter. Umsetzungshilfe für Handwerksbetriebe. itb Schriftenreihe

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1 itb grün Pantone 347C C M Y K R G B #008F4F Font: Arial auch Albert Ritter itb grün Pantone 347C C M Y K R G B #008A57 Font: Arial Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze Umsetzungshilfe für Handwerksbetriebe

2 Impressum im Deutschen Handwerksinstitut e. V. Leitung: Prof. Dr. Birgit Ester Karl-Friedrich-Straße 17, Karlsruhe Telefon , Fax Diese Veröffentlichung ist Teil der Reihe -transfer Förderkennzeichen: 01FA0620

3 Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung transfer Umsetzungshilfe Vorwort Gefährdungsbeurteilungen bilden die Grundlage für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Obwohl das Arbeitsschutzgesetz jeden Unternehmer verpflichtet Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen, kann nur etwa jeder zweite Betrieb deren Durchführung nachweisen. In Handwerksbetrieben ist es etwa nur jeder fünfte Betrieb. Wesentliche Gründe hierfür sind die weit verbreitete Meinung, dass Gefährdungsbeurteilungen kompliziert und in kleinen Betrieben nicht praktikabel seien und die Vorstellung, dass sie keinen Nutzen schaffen. Deshalb sind einfache Werkzeuge erforderlich. Die bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung ist ein solches einfaches, handwerksgerechtes Werkzeug für nichtstationäre Arbeitsplätze. Neben der systematischen Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutzbelangen bei der Planung und Arbeitsvorbereitung solcher Tätigkeiten sind für einen guten Sicherheitsstandard auf nichtstationären Arbeitsplätzen vor allem eine Gefährdungsbeurteilung, die vor Ort noch vor Aufnahme der Tätigkeiten durchgeführt wird, und ein Sicherheitsdialog vor Ort erforderlich. Hierfür wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens 1) ( steht für Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeits- und Gesundheitsschutz in Handwerksbetrieben ; die Methode Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze in Zusammenarbeit mit Handwerksunternehmern sowie einer sehr erfahrenen Fachkraft für Arbeitssicherheit entwickelt, in elf baunahen Handwerksbetrieben erfolgreich erprobt und optimiert. Die Methode Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze sieht die Beauftragung als Auftragsverantwortlichen vor Ort (AvO) und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen durch den AvO mit Hilfe der zweiseitigen Checkliste bau-/ montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung vor Ort, möglichst unter Einbeziehung der dort tätigen Mitarbeiter, vor. Viel Erfolg bei der Anwendung! Dr. Albert Ritter 1) Das Forschungsprojekt Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeits- und Gesundheitsschutz in Handwerksbetrieben wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert (Förderkennzeichen: 01FA062-0, 01FA062-1, 01FA062-2).

4 Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen transfer 1 Warum für nichtstationäre Arbeitsplätze eine ergänzende Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist Nichtstationäre Arbeitsplätze besitzen in der Regel ein überdurchschnittlich hohes Gefährdungsniveau. Dies gilt in besonderem Maße für Bau- und Montagestellen von Handwerksbetrieben. Selbst bei einer guten Planung und Arbeitsvorbereitung müssen die Arbeitsprozesse und Arbeitsbedingungen häufig situationsspezifisch angepasst werden. Nicht selten wird deshalb improvisiert. Neben der systematischen Berücksichtigung von Arbeits- und Gesundheitsschutzbelangen bei der Planung und Arbeitsvorbereitung solcher Tätigkeiten sind deshalb vor Ort vor der Aufnahme der Tätigkeiten Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und die erforderlichen Präventionsmaßnahmen mit den dort einzusetzenden Mitarbeitern zu besprechen ( Sicherheitsdialog vor Ort ). Betriebe mit nichtstationären Arbeitsplätzen (z. B. Bau- und Montagestellen) sollten gemäß der Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation 2) sowohl die Dokumentation der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung als auch die Dokumentation der die örtlichen Bedingungen berücksichtigenden ergänzenden Gefährdungsbeurteilung vor Ort, z. B. auf der Baustelle, vorhalten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich ein Mix aus wenigen Standard-Gefährdungsbeurteilungen für gleichartige Betriebsstätten / Arbeitsplätze und Tätigkeiten / Arbeitsverfahren sowie ergänzende bau-/ montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen für jeden nichtstationären Arbeitsplatz. Während die Standard-Gefährdungsbeurteilungen vor allem für die systematische Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten bei der Planung und Arbeitsvorbereitung der Bau- / Montagetätigkeiten verwendet werden, ermitteln die bau-/ montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen die aktuellen Gefährdungen und Belastungen vor Ort. Mit nur einem Werkzeug können Handwerksbetriebe die bei nichtstationären Arbeitsplätzen ergänzend zu den Standard-Gefährdungsbeurteilungen erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen und Einweisungen vor Ort durchführen, geeignete Präventionsmaßnahmen festlegen sowie die Durchführung dieser drei Arbeitsschutzaufgaben dokumentieren dies ist handwerksgerecht! Die Anwendung erfordert, dass der Unternehmer für jede Bau- / Montagestelle mit besonderen bzw. spezifischen Gefährdungen die Durchführung einer bau-/ montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitsverantwortlichen vor Ort verlangt; der Unternehmer für jede Bau- / Montagestelle einen Arbeitsverantwortlichen vor Ort (AvO) benennt; der Unternehmer die Arbeitsverantwortlichen vor Ort in die Anwendung der bau-/ montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung einweist; die bau-/ montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung in den Prozess der Auftragsabwicklung eingebunden ist, d. h. beispielsweise, es wird für jede Bau- / Montagestelle ein AvO benannt, der Vordruck wird mit den Auftragsunterlagen dem AvO übergeben, der Chef checkt die ausgefüllten Vordrucke, wenn er vor Ort ist, der ausgefüllte Vordruck ist nach Beendigung der Bau- / Montagetätigkeiten abzugeben. 2) BMAS, LASI & DGUV: Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation. Berlin Seite 2 itb

5 Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen transfer 2 Vorgehensweise Setzen Sie die bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung bei allen nichtstationären Arbeitsplätzen mit besonderen Gefährdungsbedingungen als Ergänzung zu den Standard-Gefährdungsbeurteilungen ein. Betriebsspezifische Anpassung der Checkliste Bitte prüfen Sie, ob eine betriebsspezifische Anpassung der Checkliste erforderlich ist. Sie können auch Gefährdungen und Gegenmaßnahmen streichen, wenn sie bei den Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen nicht auftreten. Bitte beachten Sie, dass der Umfang ein Blatt mit Vorder- und Rückseite nicht überschritten wird. Alle Mitarbeiter über die bau-/ montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung informieren Bitte stellen Sie Ihren Mitarbeitern die bau-/ montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung vor und informieren Sie die Mitarbeiter über deren Ziele. Weisen Sie die Mitarbeiter darauf hin, dass es eine handwerkliche Selbstverständlichkeit ist, sich vor Aufnahme einer Bau- / Montagetätigkeit vor Ort nach möglichen Gefährdungen, Risiken und Problemen umzuschauen und dass sie ein solches professionelles Handeln von jedem Mitarbeiter erwarten! dass ein Verletzungs-, Unfall- oder Schadensrisiko nur beseitigt werden kann, wenn dieses Risiko / diese Gefährdung zuvor erkannt wurde (Erkenntnis: Gefahr erkannt Gefahr fast schon gebannt ). Die Anwendung der Gefährdungsbeurteilung trägt also dazu bei, dass jeder Mitarbeiter wieder gesund nach Hause gehen kann! dass der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaft eine nachweisbare Gefährdungsbeurteilung von allen Unternehmen verlangen und die Mitarbeiter zur Unterstützung dabei verpflichtet (z. B. 15 und 16 Arbeitsschutzgesetz). dass ab sofort bei allen Bau- / Montagetätigkeiten ein Mitarbeiter als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) benannt wird und dieser bei der Aufsicht Weisungsbefugnisse besitzt. Allen AvOs die bau-/ montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung erläutern Bitte stellen Sie allen zukünftigen Auftragsverantwortlichen vor Ort ihre Aufgaben als AvO vor und beauftragen Sie diese Personen schriftlich. Für die Beauftragung können Sie die in Anlage 1 zu findende Vorlage zur Beauftragung eines Auftragsverantwortlichen vor Ort (AvO) verwenden; bitte passen Sie diese Vorlage bei Bedarf betriebsspezifisch an. Durch die schriftliche Beauftragung unterstreichen Sie die Bedeutung dieser Maßnahme, der AvO hat etwas Schriftliches in der Hand und Sie sind rechtssicherer (das Arbeitsschutzgesetz spricht in 13 davon, dass der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit der Wahrnehmung von Teilen seiner Aufgaben beauftragen kann die Verantwortung für die Sicherstellung der Wirksamkeit bleibt jedoch beim Arbeitgeber). Bitte erläutern Sie allen zukünftigen AvOs die bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung und füllen Sie einige beispielhaft mit den AvOs aus. itb Seite 3

6 Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen transfer Prüfen Sie stichprobenartig die ausgefüllten Gefährdungsbeurteilungen, wenn Sie auf einer Baustelle sind. Die AvOs müssen erleben, dass Ihnen das Ausfüllen vor Aufnahme der Tätigkeit wichtig ist! Ablauf Gehen Sie bei der Anwendung der Methode Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze wie folgt vor: Bei der Planung und Arbeitsvorbereitung der Bau- / Montagetätigkeiten wird der Arbeitsschutz systematisch berücksichtigt. Hierfür werden die Standard- Gefährdungsbeurteilungen herangezogen. Für jede Bau- / Montagetätigkeit wird ein Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO), der auch Weisungsbefugnisse hat, benannt. Dies kann der Unternehmer selbst sein oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter. Die hierfür in Frage kommenden Beschäftigten (Meister, Obermonteure, Vorarbeiter, Geselle etc.) erhalten eine entsprechende Einweisung und werden im Rahmen der Pflichtenübertragung schriftlich zum AvO bestellt sowie mit den erforderlichen Befugnissen ausgestattet. Wer im jeweiligen Fall der AvO ist, legt der Unternehmer beispielsweise in den Auftragspapieren fest. Der AvO erstellt für den Bau- / Montageauftrag direkt vor der Aufnahme der Tätigkeiten vor Ort mittels der zweiseitigen Checkliste eine bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung. Soweit möglich bezieht er dabei seine Mitarbeiter sowie Vertreter der ebenfalls dort tätigen Betriebe wenn eine gegenseitige Gefährdung nicht ausgeschlossen ist mit ein. In der Folgezeit ergänzt der AvO diese Gefährdungsbeurteilung, wenn sich die Arbeitsbedingungen durch geänderte Abläufe, auftretende Komplikationen oder Umweltbedingungen verändert haben. Der AvO bespricht vor der Aufnahme der Tätigkeiten mit seinen Mitarbeitern die möglichen Gefährdungen und erforderlichen Gegenmaßnahmen anhand der bau- / montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Wird die Gefährdungsbeurteilung im Verlauf der Auftragsbearbeitung verändert, bespricht der AvO auch diese Veränderungen mit seinen Mitarbeitern. Hierfür verwendet er die modifizierte Gefährdungsbeurteilung. Später auf der Bau- oder Montagestelle eingesetzte Mitarbeiter werden in der gleichen Weise eingewiesen. Der AvO bestätigt durch seine Unterschrift auf der zweiten Seite des Formblattes die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, die Einweisung der einbezogenen Mitarbeiter sowie die Umsetzung der erforderlichen Präventionsmaßnahmen einschließlich der stichprobenartigen Überprüfung deren Wirksamkeit. Die Unterwiesenen bestätigen die Einweisung durch ihre Unterschrift ebenfalls auf der zweiten Seite des Formblattes. Die bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung wird während dem Bau- / Montageauftrag vor Ort vorgehalten und bis zur gesamten Abwicklung des Auftrages aufbewahrt. Danach wird sie vernichtet. Seite 4 itb

7 Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilungen transfer 3 Anlage Vorlage 1: Beauftragung als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) Vorlage 2: Bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung itb Seite 5

8 Firmenlogo Beauftragung als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) Hiermit wird Herr / Frau zum Auftragsverantwortlichen vor Ort (AvO) benannt. Als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) haben Sie folgende Aufgaben: Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen und bei Unstimmigkeiten im Betrieb oder beim Ansprechpartner des Kunden (Bauherrn, SiGeKo [Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator], Architekt) nachzufragen; vor Beginn der Tätigkeiten auf der Bau- / Montagestelle die bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (Checkliste möglichst mit den Mitarbeitern vor Ort ausfüllen); die Kollegen vor Ort einzuweisen; verwenden Sie hierfür die ausgefüllte bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung sowie bei Bedarf weitere Baustellenunterlagen (Auftrag, ); die bei der bau- / montagestellenbezogenen Gefährdungsbeurteilung als erforderlich erachteten Gegenmaßnahmen zu ergreifen bzw. ergreifen zu lassen; bei veränderten Gefährdungssituationen die bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen und die Mitarbeiter darüber zu unterweisen; die Wirksamkeit der Gegenmaßnahmen zu überwachen und bei Abweichungen Korrekturen vorzunehmen; die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, der Einweisung der Mitarbeiter, der Schutzmaßnahmen und der stichprobenartigen Wirksamkeitsüberprüfungen auf der Vorlage bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren; besondere Vorkommnisse im Betrieb zu melden; sicherzustellen, dass die Baustelle ordnungsgemäß verlassen wird (keine Absturzstellen, gesichertes Werkzeug, Sauberkeit, ). Als Auftragsverantwortlicher vor Ort (AvO) haben Sie folgende Befugnisse: erstellt im Rahmen des Forschungsprojektes Sie sind weisungsbefugt gegenüber Ihren Kollegen vor Ort sowie in Sicherheitsfragen auch gegenüber unseren Partnerbetrieben (Unterauftragnehmern); Sie können mit dem Bauherrn, SiGeKo oder unseren Partnerbetrieben (Unterauftragnehmern) Sicherheitsmaßnahmen abstimmen und vereinbaren; Sie können Personen, die sich auf der Baustelle besonderen Gefährdungen aussetzen könnten (z. B. Kinder des Bauherrn) von der Baustelle verweisen; wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, müssen Sie den Chef informieren und können bis zur Lösung des Problems die Arbeiten einstellen lassen; Sie sind auskunftsberechtigt gegenüber den Partnerunternehmen und dem Kunden Ort Datum Beauftragender Ort Datum Beauftragter

9 erstellt im Rahmen des Forschungsprojektes Bau- / montagestellenbezogene Gefährdungsbeurteilung Auftragsverantwortlicher vor Ort mit Weisungsbefugnissen:.... Seite 1 von 2 Firmenlogo Bau- / Montagestelle:.... Datum:. Mögliche Gefährdungen und Gegenmaßnahmen organisatorische Mängel keine Vor-Ort-Einweisung ungenügend qualifizierte Mitarbeiter zu wenig Mitarbeiter Planabweichungen Fremde / Kinder auf der Baustelle Vor-Ort-Einweisung Mitarbeiter unterweisen zusätzliche Mitarbeiter anfordern Abstimmung mit Verantwortlichem Abstimmung mit Eltern Baustelle vor dem Verlassen sichern mechanische Gefährdungen ungeschützte bewegte Maschinenteile sich bewegende Maschinenteile (erfasst werden, anstoßen, ) ausschalten Teile mit gefährlichen Oberflächen Schutzgerüst / -dach erstellen (Ecken, Kanten, Spitzen, ) Schutzhelm, Handschuhe verwenden angefahren / überfahren werden unkontrolliert bewegte Teile (herabfallen, Gefahr abschirmen / absperren kippen, rollen, gleiten, ) Teile vor dem Herabfallen, Kippen, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken, sichern Fehltreten Stolperstellen und Rutschgefahren Abstürzen (offene Schächte, Kanäle, beseitigen ) und Einbrechen (Dach, ) Absturzstellen absichern Bereich, in dem man einbrechen kann absperren / sichern Mitarbeiter auf besondere Gefahren hinweisen Sicherheitsgeschirr verwenden elektrische Gefährdung elektrische Freileitungen gefährliche Körperströme (durch Berühren unter Spannung stehender Teile, schadhafter Isolationen) Lichtbögen elektromagnetische Felder Freischaltung prüfen Nutzung von ordnungsgemäßen Sichtprüfung elektrischer Arbeitsmittel Baustromverteilern vor Gebrauch Mitarbeiter auf besondere Gefahren spezielle persönliche Schutzausrüstung hinweisen isolierter Stand Gefährdungen durch Gefahrstoffe (verätzen, verbrennen, ) Hautkontakt mit Gefahrstoffen Einatmen oder Verschlucken Spritzer ins Auge Asbest folgende persönliche Schutzausrüstung:.. Reinigungsmöglichkeiten vor Ort Brandlasten beseitigen / abdecken Rauchverbot Mitarbeiter auf besondere Gefahren hinweisen gute Belüftung oder Absaugung

10 erstellt im Rahmen des Forschungsprojektes Brand- / Explosionsgefahren Funkenflug beim Schleifen, offene Flamme (z. B. Schweißen) oder heiße n (z. B. Löten) Brandlasten in der Nähe brennbare / explosive Gase, Rohrleitungen (heiß / mit gefährlichem Medium) Funkenflug verhindern/abschirmen Brandlasten beseitigen/abdecken keine offene Flamme nicht rauchen Löschmittel bereitstellen funkenfreies / explosionsgeschütztes Werkzeug verwenden Seite 2 von 2 Gasflasche sichern Mitarbeiter auf besondere Gefahren hinweisen persönliche Schutzausrüstung thermische Gefährdung Kontakt mit heißen Medien Kontakt mit kalten Medien Gefahr abschirmen / absperren Schutzkleidung tragen schlechte Umgebungsbedingungen Nässe, Kälte, Lärm Staub, Abgase schlechte Beleuchtung enge Räume / Behälter Schutzkleidung tragen Gehörschutz verwenden Schutzbrille u. Staubmaske tragen zusätzliche Beleuchtung Sicherungsposten ausreichende Be- / Entlüftung Gefährdungen durch hochgelegene Arbeitsplätze hochgelegene Arbeitsstelle (z. B. Arbeiten auf einem Dach) Absturz Einstürzen (z. B. eines Gerüstes) Arbeits-, Fahrgerüst oder fahrbare Arbeitsbühne verwenden Sicherheitsgeschirr verwenden Höhensicherungsgerät Mitarbeiter auf besondere Gefahren hinweisen sonstige Gefährdungen Gefährdungen: schwere Lasten heben oder tragen Gefährdungen durch andere Betriebe auf der Baustelle Kran, Gabelstapler, verwenden Schutzmaßnahmen mit Partnern / SiGeKo / Bauleiter abstimmen.. Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, Mitarbeiter eingewiesen, Sicherheitsmaßnahmen veranlasst und Wirksamkeit geprüft Name:.... Datum:..Unterschrift:. Anhand der Gefährdungsbeurteilung eingewiesene Mitarbeiter (Name / Unterschrift):

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12 (Hrsg.) Albert Ritter, Jacqueline Franke und Frank Hohle Albert Ritter Bestandsaufnahme und Feststellung des Handlungsbedarfs im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung Umsetzungshilfe für Handwerksbetriebe Umsetzungshilfe für Handwerksbetriebe (Hrsg.) Achim Schulte und Albert Ritter itb grün Pantone 347C #008F4F Font: Arial C 100 Y 86 K 3 G 142 B 79 auch itb grün Pantone 347C #008A57 Font: Arial C 100 Y 79 K 9 G 138 B 87 Albert Ritter itb grün Pantone 347C #008F4F Font: Arial C 100 Y 86 K 3 G 142 B 79 auch itb grün Pantone 347C #008A57 Font: Arial C 100 Y 79 K 9 G 138 B 87 Albert Ritter itb grün Pantone 347C #008F4F Font: Arial C 100 Y 86 K 3 G 142 B 79 auch itb grün Pantone 347C #008A57 Font: Arial C 100 Y 79 K 9 G 138 B 87 Alexander Frevel Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mit integrierter Gesundheitsförderung Umsetzungshilfe für Handwerksbetriebe Umsetzungshilfe für Handwerksbetriebe Grundlagen Beratungskonzepte Beispiele Umsetzungshilfen für den Einsatz in Handwerksbetrieben SICHER UND GESUND IN HANDWERKSBETRIEBEN Veröffentlichungen in der Schriftenreihe -transfer Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeitsschutz mit integrierter Gesundheitsförderung -Projektbericht Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Handwerksbetrieben Beispiele guter Praxis Bücher Nutzenoptimierter und kostenreduzierter Arbeitsschutz mit integrierter Gesundheitsförderung -Projektbericht Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung in Handwerksbetrieben Beispiele guter Praxis Sicher und gesund in Handwerksbetrieben Broschüre Sicher und gesund in Handwerksbetrieben Leitbild eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes mit integrierter Gesundheitsförderung -Kurzcheck Gefährdungsbeurteilung für nichtstationäre Arbeitsplätze Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Handwerksgerecht und wirksam unterweisen Umsetzungshilfen -Kurzcheck Bestandsaufnahme und Feststellung des Handlungsbedarfs im Arbeitsschutz und bei der Gesundheitsförderung Regelung der Zuständigkeiten im Arbeitsschutz Gefährdungsbeurteilungen für nichtstationäre Arbeitsplätze Handwerksgerecht und wirksam unterweisen Förderung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit im Handwerk Grundlagen Beratungskonzept Beispiele Förderung der Arbeitsbewältigungsfähigkeit im Handwerk itb grün Pantone 347C #008F4F Font: Arial Alle Veröffentlichungen als Download verfügbar: C 100 Y 86 K 3 G 142 B 79 im Deutschen Handwerksinstitut e. V. Karl-Friedrich-Straße 17, Karlsruhe auch Telefon , Fax info@itb.de itb grün Pantone 347C #008A57 Font: Arial C 100 Y 79 K 9 G 138 B 87

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