Technische Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss Standard

Ähnliche Dokumente
Technische Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss - Standard und Gas-Netzanschluss - GDRM-Anlage

Technische Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss - Standard und Gas-Netzanschluss - GDRM-Anlage/Sonderkunde

Stadtwerke Brilon Energie GmbH

Technische Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdruckgasnetz NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH

Technische Anschlussbedingungen (TAB Wasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz. der. SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH

Technische Anschlussbedingungen

Technische Anschlussbedingungen (TAB Gas)

BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH

TAB Gas. Logo. Technische Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss (Standard) und Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlage) Zur Konsultation

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB GAS) der Energieversorgung Südbaar GmbH & Co.

Technische Anschlussbedingungen Gas der Stadtwerke Dinkelsbühl

Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen

TAB-GAS. Technische Anschlussbedingungen Gas Unternehmen XY Im Gebiet des Installateurausschusses Ostwürttemberg - IAO Stand 20.

Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Norderney GmbH zur NDAV

Technische Anschlussbedingungen für Gasinstallationen der Stadtwerke Velbert GmbH. Stand

Technische Mindestanforderungen an Netzanschlüsse an das Gasverteilungsnetz der Siegener Versorgungsbetriebe GmbH

Technische Anschlussbedingungen Gas der ELE Verteilnetz GmbH zu der Niederdruckanschlussverordnung NDAV

Anschlussbedingungen der Stadtwerke Velbert GmbH für Gas- und Wasserinstallationen

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Hausanschlüsse an das Gasnetz der Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Erdgas. der Stadtwerke Bochum Netz GmbH

Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB-Gas) der Stadtwerke Dachau Anlage 4 zu den Ergänzenden Bestimmungen NDAV

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN GAS. für den Anschluss an die öffentliche Gasversorgung. (gemäß NDAV, 20) Inhaltsverzeichnis. 1.

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für einen kundenseitigen Entnahmedruck von 100 mbar oder höher. der Stadtwerke Bochum Netz GmbH

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS GASNIEDERDRUCKNETZ DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab

Gas- und Wasserinstallationen. Technische Hinweise für Installationsunternehmen, die im Netzgebiet der Stadtwerke Borken tätig sind

Anlage 5: Technische Anschlussbedingungen (TAB Erdgas) für den Anschluss an das Erdgasnetz der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH

Ergänzende Bedingungen der Gasversorgung Greifswald GmbH (GVG) zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)

Technische Anschlussbedingengen Gas (TAB Gas)

Technische Anschlussbedingungen (TAB Gas) für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz. der Heilbronner Versorgungs GmbH

Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen

Technische Anschlußinformationen TAI. für die Inbetriebnahme von Kundenanlagen Gas und den Einbau von Gasmess und Regeleinrichtungen.

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS GASNIEDERDRUCKNETZ

TECHNISCHE GAS-NIEDERDRUCKNETZ (TAB) Stand

Technische Hinweise Gas

Technische Hinweise GAS THW GAS. (Im Sinne 20 Technische Anschlussbedingungen der Niederdruckanschlussverordnung NDAV)

Antrag auf Inbetriebsetzung einer Fernwärmeanlage

Technische-Anschluss- Bedingungen. (TAB Gas)

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS GASMITTELDRUCKNETZ, GASHOCHDRUCKNETZ UND AN GAS-DRUCKREGELANLAGEN DER DORTMUNDER NETZ GMBH

>>Technisches Merkblatt für Eigenleistung<< der. Ohra Energie GmbH. (nachfolgend Netzbetreiber genannt) als Anlage

Technische Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss der MAINGAU Energie GmbH

Leitfaden für Planung und Bau von Mehrspartenhausanschlüssen

Technische Anschlussbedingungen Trinkwasser (TAB Trinkwasser) für den Anschluss an das Trinkwassernetz der. Stadtwerke Bitterfeld Wolfen GmbH

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Gas- Hausinstallation

Erläuterungen zum Formular

Gas ver sorgung Lahn-DillGmbH

Verfahren zur Anmeldung / Inbetriebsetzung einer Gasinstallation

Ergänzende Bedingungen der star.energiewerke GmbH & Co. KG

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdruckgasnetz (TAB) der Stadtwerke Baden-Baden

Technische Hinweise für Vertragsinstallateure

Technische Anschlussbedingungen (Anlage 2 zum Anschlussnutzungsvertrag für Biogasaufbereitungsanlagen)

Stadtwerke Rhede GmbH. Stadtwerke Rhede GmbH. Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss von Gasanlagen an das Netz der SWR GmbH

Betrieb und Instandhaltung von Gasanlagen

Technische Anschlussbedingungen (TAB Gas MD-HD) NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH

Antrag auf Inbetriebsetzung Gas Netzanschluss Messeinrichtung

Merkblatt für Gasanlagen

ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH & Co. KG Strom Erdgas Wasser Wärme Bäder Energieeffizienz

Gas-Hausanschluss im Netzgebiet der. Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG. Dieses Merkblatt gilt für Standard-Gas-Netzanschlüsse DA 32/DA 63.

Biogas. Anlage 1 zum Einspeisevertrag Biogas

Gas- Hausinstallation

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Technische-Anschluss-Bedingungen (TAB Gas)

Regler-Zähler-Verbindung

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Beauftragung von Leistungen zu den folgenden Netzanschlussprodukten

Technische Hinweise Gas (THW Gas)

Technische-Anschluss-Bedingungen

Technisches Merkblatt für den Gas-Vertragsinstallateur

Information zur Ausführung von Eigenleistungen bei der Erstellung von Netzanschlüssen für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung

Diese Technischen Anschlussbedingungen ( TAB Gas SWP ) gelten ab dem

Richtlinie Netzanschluss Gas Übergabe in Niederdruck

Preisblatt. Kosten für Netzanschlüsse der ASCANETZ GmbH. - Erdgasversorgung -

Technische Anschlussbedingungen der Leitungspartner GmbH für den Gas-Netzanschluss (Standard) und Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlage)

Technische Anschlussbedingungen (TAB) Hinweise Gas und Trinkwasser (HW Gas, HW Trinkwasser) für. Vertragsinstallationsunternehmen.

Richtlinie Netzanschluss Gas Übergabe in Niederdruck

Information über MehrSparten-Hausanschlüsse für Strom, Erdgas und Trinkwasser Eine Planungshilfe für Bauherren und Planer

Technische Anschlussbedingungen (TAB Erdgas) für den Anschluss an das Erdgasnetz der. mit der Stadtwerke Porta Westfalica. - gültig ab 01.

Technische Anschlussbedingungen. Stadtwerke Frankfurt (Oder) Netzgesellschaft mbh. Netzbetrieb Gas

Gas- Hausinstallation

Herstellung von Neuanschlüssen

Antrag zur Inbetriebsetzung einer Gasanlage und Versorgung mit Erdgas gem. NDAV / GasGVV

5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis

Technische Hinweise Gas (THW Gas)

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze

Ergänzende Technische Bedingungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH

Netzanschlussvertrag Gas (nach Niederdruckanschlussverordnung)

Technische Anschlussbedingungen Wasser - TAB Wasser -

Neufassung der Garagenverordnung. Handlungsleitfaden zur Umsetzung der Anforderungen bei Neuanlagen und Bestandsanlagen - Stand 13.

1.5 Die RNG ist berechtigt, den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis beendet wird.

Informationen für Bauherren und Architekten

Hinweise Gas (HW Gas)

Anhang 2. Technische Mindestanforderungen für. Anschlussleitungen. an Verteilerleitungen der Netz Burgenland. Erdgas GmbH

Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Gas (nach NDAV)

ewk Leitfaden für Bauherren und Planer Ihr Anschluss für Gas, Wasser, Strom

Ergänzende Bedingungen der Ohra Energie GmbH (nachfolgend "OEG" genannt)

VERÖFFENTLICHUNG VON TECHNISCHEN MINDESTANFORDERUNGEN UND TECHNISCHEN ANSCHLUSSBEDINGUNGEN DER STROM- UND GASNETZBETREI- BER

Inhaltsverzeichnis: 0. Vorwort. 1. Anmeldeverfahren. 2. Hausanschluss. 3. Leitungsanlage Rohrleitungen, Armaturen und Bauteile

Technische-Anschluss-Bedingungen (TAB Gas)

Transkript:

Technische Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss Standard 1 Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen für den Erdgas-Netzanschluss gelten sowohl für Neuanschlüsse an das Erdgas-Verteilnetz der Stadtwerke Haiger (nachfolgend SWH benannt) als auch für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität. Die Technischen Anschlussbedingungen ergänzen und konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere das Regelwerk der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v. - DVGW sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck - Niederdruckanschlussverordnung NDAV in der aktuellen Fassung. Die Eigentumsgrenze zwischen dem Erdgasnetz der SWH und der Anlage des Netzanschlussnehmers ergibt sich aus der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) bzw. dem Netzanschlussvertrag. Bis zur Eigentumsgrenze übernimmt SWH die Kontroll- und Überwachungspflichten gemäß dem Technischen Regelwerk. 2 Gas-Netzanschluss (Standard) Ein Gas-Netzanschluss (Standard) liegt vor, wenn der Eingangsdruck kleiner gleich 1 bar ist und die Durchflussmenge kleiner 200 m³/h (Norm-Kubikmeter) beträgt und als überwiegende Art der Nutzung häusliche Nutzung vorliegt. Eine häusliche Nutzung ist die Versorgung von Wohn-, Büro- und Sozialgebäuden sowie gemischt genutzten Gebäuden öffentlicher, kultureller und gewerblicher Einrichtungen. Im Zuge der vorliegenden Technischen Mindestanforderungen für den Gas-Netzanschluss (Standard) gelten insbesondere die DVGW-Arbeitsblätter G 459/I - Gas-Hausanschlüsse und G 459/II - Gas-Druckregelung mit Eingangsdrücken bis 5 bar für Gas-Installationen sowie das Arbeitsblatt G 600 - Technische Regeln für Gas-Installationen. Der Übergabedruck am Ausgang von der Hauptabsperreinrichtung / Hausdruckregelgerät beträgt nach DVGW-Arbeitsblatt G 685 ca. 23 mbar. Jedes Gebäude mit einer eigenen Hausnummer erhält in der Regel einen separaten Netzanschluss. Seite 1 von 8 Stand: Januar 2017

2.1 Verantwortlichkeiten und Eigentumsgrenzen Bei erdgasversorgten Häusern ist die Eigentumsgrenze zwischen SWH und dem Kunden die Hauptabsperreinrichtung (HAE) der Hauseinführung des ersten Gebäudes, wie in der nachfolgenden Grafik skizziert: Seite 2 von 8 Stand: Januar 2017

2.1.1 Verantwortung Anschlussnehmer: Die Gas-Kundenanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung befindet sich im Eigentum und Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers. Er verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschlussbedingungen auf Anforderung nachzuweisen. Davon ausgenommen sind lediglich die beiden Bauteile Hausdruckregelgerät (Position 7) und/oder Gaszähler (Position 11). Der Anschlussnehmer gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung der kundeneigenen Erdgasleitung/Erdgasinstallation verpflichtet. Entsprechend dieser Anforderung ist seit dem Jahr 2008 auch in den Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) festgeschrieben, dass ein Gebäudeeigentümer in seiner Funktion als Betreiber einer Gasanlage dafür Verantwortung trägt, dass eine regelmäßige Überprüfung seiner Gasanlage durchgeführt wird. Unter Gasanlage versteht man alle Erdgasleitungen inkl. den angeschlossenen Erdgasverbrauchsgeräten bzw. den Einrichtungen, die in Erdgasflussrichtung hinter der HAE liegen. Regelmäßige Überprüfungen umfassen: die jährliche Sichtkontrolle der gesamten Erdgasinstallation, die regelmäßige Instandhaltung der Erdgasgeräte durch ein zugelassenes VIU, die 12-jährliche Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Erdgasanlage (Innenleitungen, frei verlegte Außenleitungen) durch ein zugelassenes VIU. Erdverlegte Leitungen bis 100 mbar sind alle 4 Jahre zu überprüfen. Während regelmäßige Instandhaltungen sowie die Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfungen nur von zugelassenen VIU durchgeführt werden können, kann die jährliche Sichtkontrolle der Erdgasinstallation durch den Eigentümer bzw. Anlagenbetreiber selbst erfolgen. Auf Grund der sehr individuellen Ausprägungen von Erdgasanlagen empfiehlt SWH den Umfang der Sichtkontrolle durch den Eigentümer bzw. Anlagenbetreiber mit dem VIU abzusprechen. 2.1.2 Verantwortung SWH SWH wechselt aufgrund des Eichgesetzes im achtjährlichen Rhythmus den Gaszähler (Position 11). In diesem Zuge erfolgt parallel eine Überprüfung des HDR (Position 7) auf Ausführung und korrekte Funktion. Weiterhin erfolgt im zwölfjährlichem Rhythmus eine Gashausanschlussüberprüfung durch SWH. 2.2 Bauliche Anforderungen, Allgemeines Der Gas-Netzanschluss wird in der Regel an der Straßenseite des Gebäudes erstellt. Seite 3 von 8 Stand: Januar 2017

Netzanschlussleitung: Das Netzanschlussverhältnis entsteht erstmalig durch die Einreichung des Formulars Antrag zum Anschluss an das Strom-, Gas- und Trinkwasserverteilnetz durch den Anschlussnehmer, der die Herstellung des Netzanschlusses in Auftrag gibt. Bei Auftragserteilung zur Herstellung des Netzanschlusses ist anschließend der Netzanschlussvertrag schriftlich abzuschließen. Die Verlegung der Netzanschlussleitung erfolgt erst, wenn die Hauseinführungsstelle bekannt ist. Vorverlegte Netzanschlussleitungen sind aus sicherheitstechnischen und rechtlichen Gründen zu vermeiden. Die Netzanschlussleitung ist geradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg von der Versorgungsleitung (Position 1) zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass der Leitungsbau ungehindert möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Zur Absicherung (z. B. bei Baggerschäden) werden seit 2005 Gasströmungswächter (Position 3) mit Überströmöffnung in die Netzanschlussleitung eingebaut. Die Trassensohle der Gas-Netzanschlussleitung muss tragfähig sein. Die Grabensohle ist so herzustellen, dass die Rohrleitung auf ganzer Länge gleichmäßig aufliegt. Die Gas- Netzanschlussleitung darf nicht überbaut oder mit Bäumen bepflanzt werden. Bei der Erstellung der Gas-Netzanschlussleitung ist die Grabenerstellung durch den Anschlussnehmer (Erbringung von Eigenleistung) auf seinem Grundstück möglich. Die Regellegetiefe (Überdeckung) beträgt in Gräben für Gas-Netzanschlussleitungen mind. 0,6 m und max. 1,6 m. Als Mindestabstände zu Fremdleitungen sind bei Kreuzungen 0,1 m und bei Parallelverlegung 0,2 m einzuhalten. Bei Einbau der Gashauseinführungskombination (HEK) ist eine kraftschlüssige Verbindung zur Wand als Festpunkt sicherzustellen. Die Leitungsverlegung sowie der Einbau der HEK erfolgt durch die SWH. Die Grabenverfüllung und Oberflächenwiederherstellung kann durch den Anschlussnehmer nach den Vorgaben der SWH erfolgen. Hausanschlussraum: Die Gebäudeeinführung des Gas-Netzanschlusses wird im Keller- oder Erdgeschoss an einer Außenwand angeordnet. Der Gas-Netzanschluss (Standard) wird in ausreichend trockenen, belüftbaren und möglichst frostfreien Räumen installiert. Der Anschlussnehmer stellt hierzu einen geeigneten Raum (vorzugsweise nach DIN 18012) zur Verfügung. Der Gas-Netzanschluss (Standard) ist vor unbefugten Eingriffen und mechanischen Beschädigungen zu schützen. In Mehrfamilienhäusern (Gebäude ab 3 Wohneinheiten) ist der Raum absperrbar auszuführen. Der Raum und die im Raum befindlichen Teile des Netzanschlusses müssen für autorisiertes Personal der SWH und im Notfall auch für Rettungsdienste leicht zugänglich sein. Gas-Netzanschlüsse dürfen in Garagen nur eingebaut werden, wenn auszuschließen ist, dass sie durch einen Fahrfehler beschädigt werden könnten. In technisch begründeten Ausnahmefällen (z.b. Gebäudeeinführung nicht möglich) kann ein Außenschrank installiert werden. Bei dieser Anschlussvariante ist wegen der erhöhten technischen Anforderungen eine vorherige Absprache mit SWH erforderlich. Generell sind alle Gebäudeeinführungen in gas-/wasserdichter Ausführung herzustellen. Seite 4 von 8 Stand: Januar 2017

Die nachfolgenden Standardfälle sind gemäß der folgenden Skizzen auszuführen. Abstandsmaße zur Hauswand: Bei Gashauseinführungen > DN 50 (da 63 mm) sind die Abstandsmaße mit den SWH abzustimmen. Seite 5 von 8 Stand: Januar 2017

Gebäude mit Keller: Gerade Gashauseinführung Seite 6 von 8 Stand: Januar 2017

Gebäude ohne Keller: Flexible Gashauseinführung Seite 7 von 8 Stand: Januar 2017

Messeinrichtungen: Messeinrichtungen sind in unmittelbarer Nähe der Gebäudeeinführung des Gas- Netzanschlusses (Standard) zu montieren, idealerweise im gleichen Raum. Werden mehrere Messeinrichtungen montiert, ist ein zentraler Messgeräteplatz ebenfalls in Nähe der Gebäudeeinführung des Gas-Netzanschlusses (Standard) zu wählen. Messeinrichtungen müssen dauerhaft frei zugänglich und leicht ablesbar sein. Der Aufstellungsort muss trocken sein. Zum Einsatz kommen Zweirohrzähler. Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch den Eigentümer der Messeinrichtungen oder durch dessen Beauftragten angebracht oder entfernt. Die Inbetriebsetzung ist von dem Vertragsinstallationsunternehmen (VIU), das die Arbeiten an der Gasanlage ausgeführt hat, unter Verwendung der von den SWH zur Verfügung gestellten Vordrucke Installationsmeldung Gas/Wasser bei den SWH zu beantragen. Für die Erstellung des Netzanschlusses sind die aktuellen Arbeitsblätter des DVGW in den jeweils gültigen Fassungen einzuhalten, hier insbesondere aufgeführt: DVGW-Arbeitsblatt G 459/I - Gas-Hausanschlüsse DVGW-Arbeitsblatt G 459/II - Gas-Druckregelanlagen mit Eingangsdrücken bis 5 bar in Anschlussleitungen DVGW-Arbeitsblatt G 495 - Gasanlagen Instandhaltung DVGW-Arbeitsblatt G 600 - Technische Regel für Gasinstallationen (DVGW-TRGI) Seite 8 von 8 Stand: Januar 2017