BASF Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen

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BASF Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen Salpetersäure (HNO 3 ) C 1 Informationen und Empfehlungen für Ärzte in Krankenhäusern Ein Patient, der selbst oder dessen Kleidung mit Salpetersäure benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch Salpetersäuredämpfe oder -rauch gefährden. Salpetersäure und seine Dämpfe oder Rauch führen schnell zu Verätzungen bei Kontakt mit Geweben wie Augen, Haut und obere Atemwege und verursachen Symptome wie Reizungen, Brennen, Husten, Engegefühl in der Brust und Atemnot. Laryngospasmus und Lungenödem (Atemnot, Zyanose, Auswurf, Husten) können auftreten. Das Verschlucken von Salpetersäure kann schwere Verätzungen an Lippen, Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen bewirken. Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Die Behandlung richtet sich nach dem Ausmaß der Exposition und der Beschwerden. 1. Informationen zur Substanz Salpetersäure (HNO 3, CAS 7697-37-2) Bei Raumtemperatur ist Salpetersäure eine farblose bis gelbe oder braunrote Flüssigkeit mit einem stickigen Geruch. Die Färbung hängt ab von der Konzentration von Stickoxiden, insbesondere Stickstoffdioxid, das bei Lichteinwirkung gebildet wird. Diese sogenannte rauchende Salpetersäure entwickelt auch unterhalb des Siedepunktes von 83 C rotbraune Dämpfe aus Stickoxiden und Salpetersäure. Salpetersäure kann auch bei einer photochemischen Reaktion im Smog aus Stickoxiden und Kohlenwasserstoffen gebildet werden. Salpetersäure selbst ist nicht entzündlich, kann aber bei anderen Materialien die Entzündbarkeit erhöhen oder ihre spontane Verbrennung bewirken. Salpetersäure ist in Wasser löslich. Salpetersäure wird bei der Herstellung von Düngemitteln, Munition und Sprengstoffen, Pflanzenschutzmitteln, Farbstoffen und Medikamenten eingesetzt, vor allem bei der Herstellung organischer und anorganischer Nitrate. Sie findet auch Verwendung beim Ätzen und Reinigen von Metallen sowie bei der Galvanisierung. 2. Exposition Einatmen Haut-/Augenkontakt Verschlucken 3. Akute gesundheitliche Wirkungen Atemwege Der Geruch und der Reizeffekt von Salpetersäure haben eine deutliche Warnwirkung vor akut gefährlichen Konzentrationen. Direkter Kontakt nasser oder feuchter Haut mit flüssiger Salpetersäure, konzentrierten Dämpfen oder Rauch bewirkt schwere Verätzungen. Salpetersäure wird durch die Haut kaum aufgenommen. Verschlucken von Salpetersäure kann zu schweren Verätzungen an Lippen, Mund, Rachen, Speiseröhre und Magen führen. Die Exposition gegenüber Salpetersäure bewirkt gewöhnlich eine Trockenheit von Nase und Rachen sowie Husten. Die Inhalation sehr hoher Konzentrationen kann zu einem Laryngospasmus und schließlich zu einer Obstruktion der Atemwege und zum Tod führen. Die Entwicklung von Atembeschwerden mit Engegefühl in der Brust und eines Lungenödems (Atemnot, Zyanose, Auswurf, Husten) kann noch mit einer Verzögerung von über 24 Stunden erfolgen.

C 2 Blut Magen-Darm-Trakt Niere Hautkontakt Augenkontakt Mögliche Folgen 4. Maßnahmen Selbstschutz Reinigung Nur nach einer sehr ausgeprägten Exposition kann eine Methämoglobinämie auftreten, aber gewöhnlich nur in einem Ausmaß, das keine spezifische Behandlung erfordert. Für weitere Informationen über die Therapie der Methämoglobinämie siehe BASF Medizinische Leitlinien bei akuten Einwirkungen von chemischen Substanzen für ANILIN. Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen können vorkommen. Im Falle des Verschluckens kann eine diffuse Verätzung der Schleimhaut den gesamten Gastrointestinaltrakt betreffen. Störungen des Säure-Basen-Status und ein akutes Nierenversagen können auftreten. Tiefe Verätzungen von Haut und Schleimhäuten können durch den Kontakt mit konzentrierter Salpetersäure erfolgen; manchmal verfärbt sich die Haut dabei gelb. Der Kontakt mit weniger konzentrierten Dämpfen oder Rauch der Salpetersäure kann zu brennenden Schmerzen, Rötung und Entzündungen führen. Schwere Augenverätzungen mit einer Trübung der Augenoberfläche bis hin zu einer Penetration des Augapfels mit nachfolgender Erblindung können aus der Einwirkung von flüssiger Salpetersäure resultieren. Niedrige Konzentrationen des Dampfes oder Rauches verursachen schmerzhafte Missempfindungen, krampfhaftes Blinzeln oder unbeabsichtigtes Schließen der Augenlider, Rötung und Tränenfluss. Haut-, Augen- und Schleimhautschädigungen, die durch Verätzungen verursacht wurden, können irreversibel sein, z.b. Gangrän, Blindheit, oder Ösophagusstenosen. Nach Inhalation kommt es üblicherweise zu einer vollständigen Wiederherstellung; in einzelnen Fällen können Symptome und Einschränkungen der Lungenfunktion persistieren. Permanente restriktive und obstruktive Lungenerkrankungen können nach bronchiolärer Schädigung zurückbleiben. Eine Zerstörung von Lungengewebe oder eine Narbenbildung kann zu einer chronischen Dilatation von Bronchien und zu einer erhöhten Suszeptibilität gegenüber Infektionen führen. Die chronische oder länger dauernde Einwirkung hat möglicherweise ein erhöhtes Risiko von Gelbverfärbung oder Erosion der Zähne zur Folge. Ein Patient, der selbst oder dessen Kleidung mit Salpetersäure benetzt ist, kann andere Personen durch direkten Kontakt oder durch Salpetersäuredämpfe oder -rauch gefährden. Alle Patienten, die Salpetersäure ausgesetzt gewesen sind, benötigen eine unverzügliche Reinigung. Wenn möglich, sollten die Patienten bei ihrer eigenen Reinigung mithelfen. Kam es zu einer Einwirkung von flüssiger Salpetersäure und ist die Kleidung verunreinigt, muss diese entfernt und zweifach eingepackt werden. Es muss gewährleistet sein, dass die Augen im Falle einer Exposition gegenüber Salpetersäure mit Wasser oder neutraler Kochsalzlösung über mindestens 20 Minuten gespült wurden und dass der ph-wert der Konjunktivalflüssigkeit wieder normal (7,0) ist. Andere wichtige Hilfsmaßnahmen sind währenddessen fortzusetzen. Wenn das Spülen durch einen Lidkrampf behindert wird, sollten 1-2 Tropfen Oxybuprocain (0,4%) in ein betroffenes Auge geträufelt werden. Vorhandene Kontaktlinsen - soweit ohne zusätzliche Gefahr fürs Auge möglich - entfernen.

C 3 Initiale Behandlung Weiteres Vorgehen und Behandlung Es ist sicherzustellen, dass die betroffenen Haut- und Haarpartien mit Wasser über mindestens 15 Minuten gespült wurden. Andere wichtige Hilfsmaßnahmen sind währenddessen fortzusetzen. Augen während des Spülens schützen. Empirische Therapie; kein spezifisches Antidot verfügbar. Die folgenden Maßnahmen werden empfohlen, falls die Expositionskonzentration 10 ppm oder mehr beträgt, falls Symptome, z. B. Reizungen der Augen oder pulmonale Symptome vorhanden sind oder falls keine Expositionskonzentration abgeschätzt werden kann, aber eine Exposition möglicherweise erfolgt ist: Wenn nicht bereits erfolgt, zunächst Verabreichung von 8 Sprühstößen Beclometason (800 µg Beclometasondipropionat) aus einem Dosieraerosol. Danach für 24 Stunden alle 2 Stunden 4 weitere Sprühstöße. Soweit nicht bereits erfolgt, intravenöser Zugang und intravenöse Gabe von 1,0 g Methylprednisolon (oder einer äquivalenten Steroiddosis) bei Konzentrationen von 50 ppm oder mehr. Anmerkung: Die Wirksamkeit der Gabe eines Corticosteroids ist bislang nicht in kontrollierten klinischen Studien nachgewiesen worden. Nach Inhalation von Salpetersäure befeuchtete Luft oder Sauerstoff verabreichen. Bei Zeichen einer Hypoxie Gabe von befeuchtetem Sauerstoff. Bei respiratorischer Insuffizienz endotracheale Intubation oder ein alternatives Atemwegsmanagement. Ist dies nicht durchführbar, ggf. Koniotomie. Durch Hautkontakt mit Salpetersäure können schwere Schädigungen hervorgerufen werden; diese sind wie Verbrennungen zu behandeln: adäquate Flüssigkeitsgabe, analgetische Therapie, Aufrechterhaltung der Körpertemperatur, Abdeckung des betroffenen Hautareals mit einer sterilen Auflage. Die Exposition der Augen kann zu schweren Schädigungen führen; diese sind ebenfalls wie Verbrennungen zu behandeln. Unverzüglich einen Augenarzt konsultieren. Anmerkung: Jede Exposition gegenüber flüssiger Salpetersäure im Gesichtsbereich muss als ernst betrachtet werden. Im Falle des Verschluckens von Salpetersäure kein Erbrechen verursachen. Falls Zeichen oder Symptome einer Ösophagusreizung oder -verätzung vorliegen, sollte eine Endoskopie zur Bestimmung des Ausmaßes der Schädigung in Betracht gezogen werden. In schweren Fällen mit Verdacht auf gastrointestinale Nekrose oder Perforation sollte eine chirurgische Intervention in Erwägung gezogen werden. Nur wenn eine große Dosis weniger als 30 Minuten vor der Untersuchung des Patienten verschluckt wurde und eine Perforation ausgeschlossen werden kann, ist eine sofortige Magenspülung mit einer dünnen Sonde zu erwägen. Neben Anamnese, körperlicher Untersuchung und Vitalfunktionen sollten Pulsoximetrie, eine p.a. Thoraxröntgenaufnahme und eine Spirometrie durchgeführt werden. Routinemäßige Laborbestimmungen sollten ein großes Blutbild, Glukose und Elektrolyte einschließen. Arterielle Blutgase und Methämoglobinkonzentrationen sollten bei symptomatischen Patienten bestimmt werden, um eine eventuelle Azidose oder Methämoglobinämie abzuschätzen. Radiologisch eindeutige Zeichen eines Lungenödems Vergrößerung der Hili, typische, zentral betonte, fleckförmige Verschattungen im Thoraxröntgenbild - sind späte Zeichen, die oft erst 24 Stunden nach einer Exposition erkannt werden können. Das Röntgenbild ist typischerweise bei der Erstvorstellung im Krankenhaus auch nach Einatmen einer größeren Dosis normal.

C 4 Entlassung des Patienten/ Anweisungen für das weitere Verhalten Patienten mit möglicher Exposition bzw. mit deutlichen Beschwerden oder Symptomen sollten über ein Minimum von 24 Stunden beobachtet und wiederholt nachuntersucht werden, bevor gesundheitliche Folgeschäden ausgeschlossen werden können. Verzögert auftretende Wirkungen bei Patienten mit nur leichten, schnell abklingenden Symptomen der oberen Atemwege (leichtes Brennen oder Husten) sind unwahrscheinlich. Wenn die Sauerstoffsättigung unter 90 % fällt oder zu fallen droht, sind unverzüglich die arteriellen Blutgaskonzentrationen zu überprüfen und das Thoraxröntgen zu wiederholen. Wenn die Blutgaskonzentrationen sich zu verschlechtern beginnen und/ oder die Thoraxröntgenaufnahme Lungenödemzeichen zeigt, Sauerstoffgabe über eine Maske. Bei sich manifestierender Verschlechterung ist eine Therapie mit positivem endexspiratorischem Druck (PEEP) innerhalb der ersten 24 Stunden nach Exposition zu beginnen, auch dann, wenn die Sauerstoffsättigung über eine Maskenbeatmung aufrechterhalten werden kann. Frühe Indikation für eine PEEP-Therapie ist eine Tachypnoe (>30/min) mit einer gleichzeitigen Abnahme des Kohlendioxidpartialdrucks. Ein unzureichender Anstieg bzw. eine relative Abnahme des Sauerstoffpartialdruckes trotz Hyperventilation weist auf die Entwicklung eines Lungenödems hin. Im Falle der Entwicklung eines Lungenödems sollten Flüssigkeitsaufnahme und -ausscheidung sowie Elektrolyte engmaschig kontrolliert werden. Eine positive Flüssigkeitsbilanz ist zu vermeiden. Zur Optimierung des Flüssigkeitsmanagements ist das Legen eines Zentralvenen- oder Swan-Ganz-Katheters in Betracht zu ziehen. Solange Anzeichen eines Lungenödems vorliegen, sollte die intravenöse Gabe von 1,0 g Methylprednisolon (oder einer äquivalenten Steroiddosis) in Intervallen von 8 bis 12 Stunden fortgesetzt werden. Patienten mit Bronchospasmus sollten wie folgt behandelt werden: a) Gabe eines ß 2 -selektiven Adrenozeptor-Agonisten, z. B. 4 Hübe Terbutalin oder Salbutamol oder Fenoterol (ein Hub enthält üblicherweise 0,25 mg Terbutalinsulfat bzw. 0,1 mg Salbutamol bzw. 0,2 mg Fenoterol); kann einmal nach 10 Minuten wiederholt werden. Falls eine Inhalation nicht möglich ist, Gabe von Terbutalinsulfat (0,25 bis 0,5 mg) subkutan oder Salbutamol (0,2 bis 0,4 mg über 15 Minuten) intravenös. b) Wenn a) nicht wirksam oder ausreichend ist: Gabe von Theophyllin (5 mg/kg Körpergewicht über 20 bis 30 Minuten). c) Wenn a) und b) nicht wirksam oder ausreichend sind: Gabe von 2 Hüben von einem Epinephrin-Dosieraerosol (0,2 mg pro Hub); kann nach 5 Minuten wiederholt werden. Eine prophylaktische Antibiotikagabe wird nicht routinemäßig befürwortet, kann aber auf der Basis der Ergebnisse von Sputumkulturen indiziert sein. Eine Pneumonie kann als Komplikation eines schweren Lungenödems auftreten. Asymptomatische Patienten, die einer Konzentration von weniger als 10 ppm ausgesetzt waren, und Patienten, die unauffällige Untersuchungsbefunde und keine Zeichen einer toxischen Wirkung nach Beobachtung über 24 Stunden zeigen, können unter folgenden Umständen aus dem Krankenhaus entlassen werden: a) Der behandelnde Arzt ist erfahren in der Beurteilung von Patienten mit Expositionen gegenüber Salpetersäure oder Lungenreizstoffen. b) Informationen und Empfehlungen für Patienten mit Anweisungen für das weitere Verhalten wurden mündlich und schriftlich erteilt. Der Patient wurde aufgefordert, sich sofort in ärztliche Behandlung zu begeben, falls gesundheitliche Beschwerden auftreten.

C 5 c) Der Arzt hat den Eindruck, dass der Patient die toxischen Wirkungen von Salpetersäure kennt bzw. verstanden hat. d) Der weiterbetreuende Arzt ist unterrichtet, so dass ein regelmäßiger Kontakt zwischen Patient und Arzt in den folgenden 24 Stunden möglich ist. e) Schwere körperliche Arbeit sollte in den folgenden 24 Stunden nicht erfolgen. f) Mindestens 72 Stunden nicht rauchen und Zigarettenrauch meiden; der Rauch kann die Lungenfunktion verschlechtern. Patienten mit ernsten Haut- oder Augenverletzungen sollten nach 24 Stunden erneut untersucht werden. Die Spirometrie sollte nach der Entlassung in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, bis die Werte auf die Ausgangswerte des Patienten zurückgegangen sind. In diesem Dokument hat die BASF alle mögliche Sorgfalt aufgewandt, um die Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen sicherzustellen, beansprucht aber nicht, dass dieses Dokument umfassend alle diesbezüglich möglichen Situationen erfasst. Dieses Dokument ist als zusätzliche Informationsquelle für Ärzte im Krankenhaus konzipiert und soll bei der Beurteilung des Zustands und bei der Behandlung von Salpetersäure ausgesetzten Patienten Hilfe leisten. Es ersetzt aber nicht die professionelle Beurteilung der jeweiligen Situation durch die Ärzte im Krankenhaus und muss unter Berücksichtigung gesetzlicher Regelungen und Vorschriften sowie spezifischer, über den jeweiligen Patienten zur Verfügung stehender Informationen interpretiert werden.

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