JAHRESÜBERSICHT REISEN UND FREIZEIT 2016

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170 Teilnahmebedingungen für unsere Angebote Auskunft und Anmeldung erfolgen bei der unten angegebenen Anschrift. Die Anmeldung muss schriftlich auf unserem Vordruck erfolgen. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn uns der Personenbogen vorliegt und die Anmeldung von uns bestätigt worden ist. Wir behalten uns vor, die Gruppengröße je nach Zusammensetzung und Unterstützungsbedarf anzupassen. Telefonische Anmeldungen und Reservierungen sind nicht möglich. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht schriftlich von der Lebenshilfe Breisgau bestätigt sind. Bezahlung: Vorrangig rechnen wir über Verhinderungspflege, Betreuungsleistung oder wenn möglich über Kurzzeitpflege ab. Nur wer diese aufgebraucht oder keinen Anspruch hat, gilt als Selbstzahler. Ungefähr 6 Wochen vor dem gebuchten Angebot erhalten sie eine Rechnung über die ausgewiesenen Sachkosten. Nach Beendigung des Angebotes werden die Assistenzleistungen mit dem jeweiligen Kostenerstatter abgerechnet oder dem/der TeilnehmerIn in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind Kursangebote. Diese werden komplett nach dem letzten Kurstermin abgerechnet. Abfahrt und Ankunft erfolgen in der Regel, - bei Angeboten der Offenen Hilfen Freiburg in der Belchenstr. 2 A - bei Angeboten der Offenen Hilfen Emmendingen in der Geyer-zu-Lauf-Straße 34. Rücktritt: Ihren Rücktritt müssen Sie grundsätzlich schriftlich bekannt geben. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Lebenshilfe Breisgau. Gebühren bei Rücktritt: Rücktritt nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung: 10 Rücktritt weniger als 28 Tage vor Angebotsbeginn: Preis A = Sachkosten Rücktritt weniger als 14 Tage vor Angebotsbeginn: Preis B Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall. Ab einem Selbstzahlerpreis (=Preis B) von 250 Euro können Sie eine solche Versicherung über die Lebenshilfe Breisgau abschließen. Dies können Sie auf der Anmeldung ankreuzen. Sollte ein/e TeilnehmerIn eine Reise vorzeitig abbrechen, so sind Sie selbst für die Rückfahrt verantwortlich und tragen die entstehenden Kosten. Bei Kursen Rücktritt nach Erhalt der Bestätigung: 10 Rücktritt weniger als 5 Tage vor Kursbeginn: komplette Kursgebühr Rücktritt und Änderungen durch den Veranstalter: Wird eine ausgeschriebene oder festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, das Freizeitangebot auch kurzfristig abzusagen. Preiserhöhungen durch unvorhergesehene Umstände, höhere Gewalt oder den Ausfall von Zuschüssen behalten wir uns vor. Ebenso Programmänderungen oder die Absage eines Angebotes. Versicherung: Jede/r TeilnehmerIn unserer Angebote ist unfallversichert und bei einer Aufsichtspflichtverletzung haftpflichtversichert. Bei Inlandsreisen besteht keine Krankenversicherung über die Lebenshilfe Breisgau. Bei Auslandreisen haben Sie die Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung über das Anmeldformular abzuschließen. Für nicht in ihrer Verantwortung liegende Unregelmäßigkeiten, insbesondere auf der Fahrt und am Zielort, übernimmt die Lebenshilfe Breisgau keine Haftung.

Zuschüsse: Mögliche Zuschüsse sind in den Teilnehmerbeiträgen bereits berücksichtigt. Bei Ihrem zuständigen Sozialamt oder Ihrer Reha-Servicestelle (in Freiburg: Heinrich-von- Stephan-Str. 3, Tel.: 07 61-20 70 71 01) können Sie einen Antrag auf Teilhabeleistungen nach SGB IX stellen. Wir beraten Sie gerne. Leitung: Wir setzen bei unseren Angeboten geschulte ehrenamtliche MitarbeiterInnen zur Leitung oder Begleitung der TeilnehmerInnen ein. Diese Personen übernehmen für die Dauer des jeweiligen Angebotes die gesetzliche Aufsichtspflicht und die nötigen pflegerischen Tätigkeiten. Die Leitung ist in Rücksprache mit den Offenen Hilfen berechtigt, einzelne TeilnehmerInnen, die sich bei einem Gruppenangebot dauerhaft nicht an getroffene Absprachen halten, auf eigene Kosten zurück zu schicken. Dies gilt auch, wenn TeilnehmerInnen aufgrund ihrer Verhaltensweisen oder aufgrund von Krankheit im Rahmen des Gruppenangebots nicht angemessen begleitet werden können. Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages oder eines Teiles desselben besteht in diesem Fall nicht. Bitte beachten Sie, dass unsere MitarbeiterInnen nur dann auf gesundheitliche Einschränkungen und andere Besonderheiten der TeilnehmerInnen eingehen können, wenn diese vorab auf schriftlichem Wege an uns weitergegeben wurden. Bitte teilen Sie uns daher mit, was für einen reibungslosen Ablauf der Angebote wichtig sein könnte. Eine ständige Betreuung und Aufsicht für einzelne Personen ist ausschließlich dann möglich, wenn dies rechtzeitig vor Angebotsbeginn zwischen dem Veranstalter und dem/der TeilnehmerIn abgesprochen wurde. Anfallende Mehrkosten müssen von den TeilnehmerInnen getragen werden. Die Angebote der Lebenshilfe Breisgau halten keine Nachtwache vor. Bei allen Reisen gibt es jedoch eine Rufbereitschaft. Bitte beachten Sie: Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahme von unserer Seite auch kurzfristig abgesagt werden kann, wenn nicht genügend ehrenamtliche MitarbeiterInnen gefunden werden oder diese kurzfristig absagen müssen. Sie sollten für diesen Fall Alternativen vorhalten. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen zurück erstattet. 171 Breisgau gemeinnützige GmbH Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH Freizeit und Bildung Belchenstraße 2 A 79115 Freiburg Telefon: 07 61-47 99 98-0 Fax: 0761-47 99 98-13 offene-hilfen@lebenshilfe-breisgau.de Impressum Herausgegeben von der Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH Redaktion: Beate Himmelspach, Bernadette Walter, Clemens Kern, Kerstin Schlechtendahl, Petra Natolino Grafik & Satz: ce.bra-atelier für werbung Annette Pfau, Bötzingen Druck: Druckerei Weis/Lavori Verlag Haus zur Medienwirtschaft, Freiburg i. Br. 2015/2016 Lebenshilfe Breisgau

172 BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNSEREN KATALOG DURCH IHRE SPENDE! Die Kosten für unseren Katalog betragen dieses Jahr wieder mehrere Tausend Euro. Wir freuen uns, wenn Sie mit einer Spende helfen, ihn zu finanzieren. Sie können den beigefügten Überweisungsträger nutzen und einen Betrag eintragen, der Ihnen angemessen erscheint. Vielen Dank! Die Bankverbindung der Lebenshilfe Breisgau: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE 19 6602 0500 0008 7730 00 BIC: BFSWDE33KRL Unterstützen Sie Ihre Lebenshilfe vor Ort durch Spenden oder Mitgliedschaft! n Wünschen Sie sich mehr Verständnis und Toleranz im täglichen Umgang mit Menschen mit Behinderung? n Möchten Sie etwas gegen Benachteiligung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung machen? n Möchten Sie mithelfen, dass Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung begleitet und entlastet werden? n Empfinden Sie menschliche Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Bereicherung unserer Gesellschaft? n Liegt Ihnen das Lebensrecht aller Menschen am Herzen und möchten Sie verhindern, dass dieses Recht in Frage gestellt wird? n Wollen Sie die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an möglichst allen gesellschaftlichen Entwicklungen und Entscheidungen? n Und sind Sie überzeugt, dass langfristig nur eine starke Gemeinschaft Gleichgesinnter die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren Familien wirksam vertreten kann? Dann gibt es viele Gründe, Ihre Lebenshilfe vor Ort zu unterstützen. Und bestimmt haben Sie auch noch Ihre ganz eigenen! Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen Freiburg i.br. und Umgebung e.v. interessieren, wenden Sie sich bitte an: Susie Jensen, jensen@lebenshilfe-breisgau.de Telefon: 07 61-47 99 98 081 Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Lebenshilfe Kreisvereinigung Emmendingen e.v. interessieren, wenden Sie sich bitte an: Florian Ruder, ruder@lebenshilfe-breisgau.de Telefon: 07 64 1-9 33 41 200 Die Mitgliedsanträge können Sie gerne auch von unserer Homepage www.lebenshilfe-breisgau.de herunterladen. Wir freuen uns über Ihr Interesse!!!