Branddirektion Frankfurt am Main

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Transkript:

Branddirektion Frankfurt am Main Aus- und Fortbildung Standard-Einsatz-Regeln Einsatzstichwort Zweck: Aus- und Fortbildung Zielgruppe: Allgemein Gliederungsnummer: Version: 1.3 Bearbeiter: 37.23/AK SER Groß Stand: Mai 2005

Vorwort Standard-Einsatz-Regeln (SER) sollen eine einheitliche Aus- und Fortbildung und darauf basierend eine einheitliche Vorgehensweise bei Einsätzen ermöglichen. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn die eingesetzten Einheiten aus ständig wechselndem Personal mit ständig wechselnden Führungskräften bestehen und im Einsatzfall in Abhängigkeit von Einsatzort und Verfügbarkeit in unterschiedlicher Zusammensetzung an einer Einsatzstelle gemeinsam tätig werden müssen. Hier ist es von unschätzbarem Vorteil, wenn die Vorgehensweisen für Standardsituationen bereits im Vorfeld festgelegt sind und von allen Einsatzkräften beherrscht werden. Dies führt letztendlich zu einer Optimierung der Einsatzabläufe und schafft für die Einsatzkräfte eine nicht zu unterschätzende Handlungssicherheit. Die vorliegenden Standard-Einsatz-Regeln wurden durch den Arbeitskreis SER der Branddirektion Frankfurt am Main erarbeitet, die notwendigen Hintergrundinformationen durch die jeweils zuständigen Fachabteilungen geliefert. Anmerkung: Aufgrund einer besseren Lesbarkeit wurde bei Funktions- und Fahrzeugbezeichnungen auf eine Mehrfachnennung verzichtet. Staffelführer können selbstverständlich auch weiblichen Geschlechts sein. Sollte in Ausnahmefällen eine Gruppe zum Einsatz kommen, bezieht sich diese Bezeichnung auch auf den Gruppenführer. Die Bezeichnung HLF deckt auch alle anderen Löschfahrzeuge ab, die entsprechend zum Einsatz kommen können. Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 2

Inhalt 1 Allgemeines...4 2 Einsatzmittel und Aufgabenverteilung...4 3 Ordnung des Raumes...5 3.1 Aufstellfläche für unmittelbar eingesetzte Feuerwehrfahrzeuge...6 3.2 Bereitstellungsraum Feuerwehr...6 3.3 Bereitstellungsraum Rettungsdienst...6 3.4 Arbeitszone...7 3.5 Bereitstellungszone...7 4 Tätigkeiten im Einsatzabschnitt Rettung...9 4.1 Medizinische Rettung...9 4.2 Technische Rettung...9 5 Tätigkeiten im Einsatzabschnitt Einsatzstellenabsicherung...10 5.1 Verkehrsabsicherung...10 5.2 Brandschutz...10 5.3 Sicherung der Unfallfahrzeuge...11 5.4 Beleuchtung...12 5.5 Unterstützungsaufgaben...12 6 Einsatzablauf...12 6.1 C-Dienst...12 6.2 Erstes HLF...12 6.3 Zweites HLF...13 6.4 RW...14 7 Kommunikation...15 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen...15 8.1 Polizei...15 8.2 Straßenreinigung...15 9 Taktische Reserven...16 10 Anlage: SER H PKlemm...17 Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 3

1 Allgemeines Gemäß 6 HBKG gehört unter anderem die Abwehr von drohenden Gefahren für Leben und Gesundheit durch Unfälle zum Aufgabenbereich der Feuerwehr. Sie hat hierzu die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Standard-Einsatz-Regel H PKlemm "Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person" beschreibt eine unter Berücksichtigung bestehender strategischer Konzepte optimierte taktische Vorgehensweise zur effizienten und sicheren Abwicklung von Hilfeleistungseinsätzen zur Rettung eingeklemmter Personen nach Verkehrsunfällen. Die beschriebenen Vorgehensweisen und Aufgabenverteilungen sind entsprechend auf alle vergleichbaren Lagen mit eingeklemmten Personen übertragbar. 2 Einsatzmittel und Aufgabenverteilung Für den Standardeinsatz H PKlemm werden zwei HLF, ein RW und ein C-Dienst alarmiert. Diese Kräfte reichen in der Regel aus, um die Rettung einer eingeklemmten Person unter Berücksichtigung einer angemessenen Sicherheit für alle Beteiligten durchzuführen. Grundsätzlich ist für jede weitere eingeklemmte Person auch ein weiteres HLF erforderlich. Als Rettungsmittel werden standardmäßig mindestens ein NEF und ein RTW alarmiert. Zur Gewährleistung einer klaren Einsatzstruktur wird dem ersteintreffenden HLF der Einsatzabschnitt Rettung (Gefahrenabwehr) und dem zweiten HLF der Abschnitt Einsatzstellenabsicherung (Sicherheit und Unterstützung) zugewiesen. Die RW-Besatzung wird je nach Lage dem ersten oder zweiten HLF unterstellt oder wird im Auftrag des Einsatzleiters eigenständig tätig. Der C-Dienst leitet den Einsatz. Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 4

3 Ordnung des Raumes Um ein sicheres Arbeiten an der Einsatzstelle sowie ein ungehindertes An- und Abrücken der Einsatzmittel gewährleisten zu können, muss schon durch die ersteintreffenden Einheiten eine grundsätzliche Raumordnung hergestellt werden. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen: Aufstellflächen für unmittelbar eingesetzte Fahrzeuge Bereitstellungsräume für Einsatzmittel o Feuerwehr o Rettungsdienst Gliederung des unmittelbaren Einsatzbereiches in o Arbeitszone o Bereitstellungszone Festlegung von Ablageflächen für o technische Geräte o medizinische Geräte o Schrott RTW RTW Bereitstellungsraum Feuerwehr Aufstellfläche Arbeitszone Bereitstellungszone Aufstellfläche Bereitstellungsraum Rettungsdienst Abb.: Ordnung des Raumes am Beispiel einer Unfallstelle auf der BAB Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 5

3.1 Aufstellfläche für unmittelbar eingesetzte Feuerwehrfahrzeuge In diesen Bereich fahren ausschließlich die Fahrzeuge ein, die standardmäßig sofort eingesetzt werden, das sind in der Regel die beiden HLF, wobei das erste HLF unmittelbar an die Bereitstellungszone heranfährt. Als Aufstellflächen für die primär eingesetzten Fahrzeuge sind die Bereiche circa 30 m vor und hinter der Unfallstelle freizuhalten. Um die Warnwirkung der am Fahrzeug vorhandenen beleuchtungstechnischen Einrichtungen komplett ausnutzen zu können, sollten die Fahrzeuge nach Möglichkeit gerade in Fahrtrichtung und gestaffelt aufgestellt werden. 3.2 Bereitstellungsraum Feuerwehr Der Bereitstellungsraum für die Fahrzeuge der Feuerwehr befindet sich von der Anfahrt her betrachtet vor der Unfallstelle. Dort halten zunächst alle Fahrzeuge der Feuerwehr, die nicht unmittelbar zum Einsatz kommen. 3.3 Bereitstellungsraum Rettungsdienst Die Aufstellflächen und Bereitstellungsräume für den Rettungsdienst befinden sich hinter der Unfallstelle. RTW und NEF fahren grundsätzlich an der Unfallstelle vorbei und halten auch den Bereich unmittelbar nach der Unfallstelle ( Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge) frei. Dies hat den Vorteil, dass die Rettungsmittel jederzeit ungehindert abfahren können und Behandlungen im Fahrzeug ungestört vom Einsatzlärm und den Abgasen unmittelbar an der Unfallstelle durchgeführt werden können. Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 6

3.4 Arbeitszone Die Arbeitszone ist der Bereich in einem Abstand von circa 5 m um das betroffene Unfallfahrzeug und somit der unmittelbare Gefahrenbereich. In diesem Bereich halten sich nur Einsatzkräfte auf, die unmittelbar mit der Rettung der eingeklemmten Person beauftragt sind; dies sind in der Regel: der Angriffstrupp des 1. HLF zur Durchführung der technischen Rettungsmaßnahmen ("äußere Retter") der Wassertrupp des 1. HLF zur Durchführung der medizinischen und Unterstützung der technischen Rettungsmaßnahmen im Fahrzeug ("innere Retter") gegebenenfalls der Notarzt sowie bei Bedarf die RTW-Besatzung Eine Ersterkundung und gegebenenfalls -versorgung durch den zuerst eintreffenden RTW bleibt hiervon unberührt. Innerhalb der Arbeitszone werden auch keine Einsatzmittel bereitgestellt oder Schrottteile der Unfallfahrzeuge abgelegt, da hierdurch der Bewegungsbereich der dort eingesetzten Kräfte eingeschränkt und diese gefährdet würden. 3.5 Bereitstellungszone Die Bereitstellungszone ist der Bereich außerhalb der Arbeitszone in einem Abstand von bis zu 10 m um das betroffene Unfallfahrzeug. Innerhalb der Bereitstellungszone werden jeweils eine Geräteablage für technische und medizinische Geräte sowie eine Schrottablage festgelegt. Geräte die benötigt werden, werden von dort aus eingesetzt und nach Gebrauch wieder dorthin zurückgelegt. In der Bereitstellungszone steht auch der Trupp zur Sicherung des Brandschutzes mit Pulverlöscher und einsatzbereitem S-Rohr. Technische Geräteablage Hier werden alle Geräte bereitgestellt, die für die Durchführung der technischen Rettungsmaßnahmen üblicherweise eingesetzt werden. Glasmanagement-Koffer Unterbaumaterial Schutzdecken Wolldecke Werkzeugkiste Brecheisen hydraulischer Rettungssatz Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 7

Medizinische Geräteablage Die Bereitstellung der medizinischen Geräte erfolgt durch die RTW-Besatzung und umfasst bei einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person die nachfolgend aufgeführten Einsatzmittel. Notfallkoffer Defibrillator Beatmung KED-System Halskrause Schaufeltrage Rolltrage Bereitstellungszone techn. Geräteablage med. Geräteablage Schrottablage Arbeitszone Abb.: Räumliche Gliederung des unmittelbaren Einsatzbereiches Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 8

4 Tätigkeiten im Einsatzabschnitt Rettung Die Maßnahmen im Einsatzabschnitt Rettung werden von der Besatzung des ersten HLF durchgeführt. Nach einer Beurteilung der Gefährdungslage der eingeklemmten Person ist eine patientenorientierte Rettung oder eine Crash-Rettung durchzuführen. Kriterien für die Beurteilung der Gefährdungslage vitale Bedrohung (Zustand des Patienten oder Gefährdung von außen) => Crashrettung Zustand stabil oder stabilisierbar => patientenorientierte Rettung Crash-Rettung Patient mit allen Mitteln so schnell wie möglich befreien Patientenorientierte Rettung Fahrzeug stabilisieren ggf. Versorgungsöffnung schaffen Patient stabilisieren Immobilisation Stabilisierung der Vitalparameter Befreiungsmaßnahmen durchführen 4.1 Medizinische Rettung Die Kräfte des Wassertrupps sind als "innere Retter" für die Durchführung der medizinischen Rettung und die Unterstützung der technischen Maßnahmen im Fahrzeuginnenraum zuständig. Sie bleiben beim Patienten bis dieser befreit und dem Rettungsdienst übergeben ist. Bei den medizinischen Maßnahmen werden sie gegebenenfalls durch die RTW-Besatzung unterstützt und arbeiten auf Weisung des Notarztes. 4.2 Technische Rettung Die Kräfte des Angriffstrupps sind als "äußere Retter" für die Durchführung der technischen Rettungsmaßnahmen zuständig. Hierunter fallen die Maßnahmen zur Stabilisierung des Fahrzeugs und zur Befreiung der eingeklemmten Person. Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 9

5 Tätigkeiten im Einsatzabschnitt Einsatzstellenabsicherung 5.1 Verkehrsabsicherung Der Umfang von Maßnahmen zur Verkehrsabsicherung ist immer von der jeweiligen Lage, hier insbesondere der Straßenart und dem Verkehrsfluss abhängig. Die Straßenverkehrsordnung fordert bei schnell fließendem Verkehr eine Absicherung von liegengebliebenen Fahrzeugen in einem Abstand von ca. 100 m, womit der Warnung des fließenden Verkehrs im Sinne der StVO zunächst einmal genüge getan ist. Darüber hinausgehende Forderungen der Feuerwehr-Dienstvorschriften dienen in erster Linie dem Schutz der Einsatzkräfte, sind jedoch in der Regel mit einer Staffel vor Ort nicht im vollen Umfang durchführbar. Der Eigenschutz hat jedoch oberste Priorität. Als Mindestabsicherung bei schnell fließendem Verkehr auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen ist bereits durch das erste HLF eine Fahrbahnüberleitung in einer Entfernung von circa 200 m einzurichten. Hierzu sind die mitgeführten Verkehrsabsicherungsmittel zu benutzen: 1 Faltsignal 4 Blitzleuchten 5 Verkehrsleitkegel 200 m 100 m 0 m Abb.: Mindestanforderung an eine Verkehrsabsicherung bei schnell fließendem Verkehr In der dargestellten Form können mit dem auf dem HLF mitgeführten Material maximal zwei Fahrspuren gesichert werden. Darüber hinaus erforderliche Maßnahmen sind im Einzelfall festzulegen und mit dem Material der Verkehrssicherungshaspel oder nachrückender Fahrzeuge zu realisieren. Unter Umständen ist eine Vollsperrung anzuordnen. 5.2 Brandschutz Um den Brandschutz an einer Unfallstelle sicherzustellen, sind mindestens ein Pulverlöscher und ein S-Rohr vorzunehmen und sobald wie möglich (Ankunft zweites HLF) personell zu besetzen. Der Brandschutz bleibt in dieser Form mindestens so lange bestehen, bis die eingeklemmte Person aus dem Fahrzeug befreit ist. Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 10

Je nach Lage ist zusätzlich ein Schaum- und/oder Pulverrohr vorzubereiten. Bei großflächig ausgelaufenen brennbaren Flüssigkeiten kann es sinnvoll sein, diese mit einer Schaumschicht abzudecken, um eine Entzündung zu verhindern und ein weiteres Verdunsten der Flüssigkeit (Atemgifte!) zu unterbinden. 5.3 Sicherung der Unfallfahrzeuge 5.3.1 Ausgelaufene Betriebsmittel Ausgelaufene Betriebsmittel können Brand- oder Unfallgefahren darstellen und beim Verdunsten auch als Atemgift wirken. Sie müssen gegebenenfalls abgestreut oder bei erhöhter Brandgefahr mit Schaum abgedeckt werden. 5.3.2 Ladung Die Ladung von LKW kann auch ohne entsprechende Kennzeichnung aus Gefahrgut bestehen. Ladeflächen von an Unfällen beteiligten LKW sind daher immer zu kontrollieren. Entsprechendes gilt für die Beladung von Kleintransportern und gegebenenfalls die Kofferräume von PKW. 5.3.3 Batterien Fahrzeugbatterien sollten abgeklemmt werden, wenn eine unmittelbare Brandgefahr besteht oder vermutet wird (Schmorgeruch, starke Deformierung gegebenenfalls Anlasserkabel gequetscht). Das Abklemmen der Batterie ist ebenfalls erforderlich, bevor mit hydraulischen Rettungsgeräten gearbeitet wird, hier insbesondere um eine ungewollte Airbag-Auslösung zu verhindern. Abgeklemmt werden grundsätzlich beide Pole, wobei immer zuerst der an Masse anliegende Pol (in der Regel Minus) abgeklemmt wird. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass durch das Abklemmen der Fahrzeugbatterien auch Nachteile entstehen können: keine Stromversorgung mehr für Warnblinker keine Bedienung von elektrischen Antrieben möglich (Fensterheber, Sitzverstellung, Schiebedach) Abreißfunke am Batteriepol kann Zündquelle sein Letzteres kann insbesondere bei Fahrzeugen mit Gasantrieb zu Problemen führen. Zu Bedenken ist auch, dass bei manchen Fahrzeugen je nach Einbauort der Batterie ein Abklemmen gar nicht möglich ist. Die Notwendigkeit des Abklemmens ist daher immer im Einzelfall zu prüfen. Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 11

5.4 Beleuchtung Bei Dunkelheit ist eine Unfallstelle auszuleuchten. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine direkte Blendung von Einsatzkräften vermieden wird. Als Erstmaßnahme ist grundsätzlich der Flutlichtmast des HLF einzusetzen. Weitere Scheinwerfer sind nach Bedarf aufzubauen. 5.5 Unterstützungsaufgaben Mögliche Unterstützungsaufgaben sind: Unterstützung bei der Gerätebereitstellung Entfernen von Schrottteilen aus der Arbeitszone Anreichen von Gerätschaften Anschluss und Umbau hydraulischer Rettungsgeräte Bedienung des Hydraulikaggregats Der Unterstützungstrupp hält sich am Rand der Arbeitszone im Bereich der technischen Geräteablage auf. 6 Einsatzablauf 6.1 C-Dienst Der C-Dienst leitet den Einsatz. Er ist insbesondere für die umfassende Erkundung der Einsatzstelle und die Ordnung des Raumes zuständig. Er legt gegebenenfalls die Einsatzform fest, gibt Lagemeldungen ab und weist nachrückende Kräfte ein. Der C-Dienst wendet wie auch die übrigen Führungsdienste üblicherweise Auftragstaktik an, das heißt, er erteilt den Einheitsführern der Fahrzeuge Aufträge, die diese nach weitergehender Erkundung mit den ihnen zugeordneten Kräften und Mitteln abarbeiten. 6.2 Erstes HLF Das ersteintreffende HLF ist für die Durchführung der unmittelbaren Rettungsmaßnahmen zuständig. 6.2.1 Staffelführer Der Staffelführer des ersten HLF ist Abschnittsleiter Rettung und somit für die Leitung und Überwachung der unmittelbaren Rettungsmaßnahmen verantwortlich. Sollte das zweite HLF nicht zeitgleich eintreffen, so muss er gegebenenfalls auch die notwendigen Verkehrsabsicherungsmaßnahmen einleiten (siehe Kap. 5.1). Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 12

6.2.2 Maschinist Der Maschinist ist Fahrer des Einsatzfahrzeuges. An der Einsatzstelle bedient er Pumpe und eingebaute Aggregate. Er sorgt für die unmittelbare Verkehrsabsicherung des Fahrzeugs (Warnblinker, Heckblitzleuchten, Rundumkennleuchte). Er nimmt bei Bedarf die Melderfunktion (Überwachung des 4 m Kanals und Übermittlung von Nachrichten) wahr. Der Maschinist legt das S-Rohr bereit und unterstützt bei der Vorbereitung der Geräteablage. 6.2.3 Angriffstrupp Der Angriffstrupp des ersten HLF führt als "äußerer Retter" die technischen Rettungsmaßnahmen durch. Er stellt die hierfür erforderlichen Geräte in der Bereiststellungszone bereit und wird auf Anweisung des Staffelführers tätig. Gegebenenfalls baut der Angriffstrupp zunächst die Verkehrsabsicherung auf. 6.2.4 Wassertrupp Der Wassertrupp rüstet sich mit Pulverlöscher und Notfallkoffer/-rucksack aus und begibt sich zur eingeklemmten Person. Er ist als "innerer Retter" für die medizinische Versorgung des eingeklemmten Patienten zuständig. Er unterstützt außerdem die technischen Maßnahmen des Angriffstrupps. Der Wassertrupp wird gegebenenfalls durch die RTW-Besatzung unterstützt und handelt auf Weisung des Notarztes. Der Wassertrupp bleibt beim Patienten bis dieser befreit und an die RTW-Besatzung übergeben ist. 6.3 Zweites HLF Das zweite HLF übernimmt die Einsatzstellenabsicherung und Unterstützungsaufgaben. 6.3.1 Staffelführer Der Staffelführer des zweiten HLF ist Abschnittsleiter Einsatzstellenabsicherung und somit für Erkundung, Leitung und Überwachung aller Absicherungsmaßnahmen verantwortlich. 6.3.2 Maschinist Der Maschinist bedient gegebenenfalls die Pumpe und die eingebauten Sonderaggregate und übernimmt weitere Aufgaben nach Weisung. Er sorgt für die unmittelbare Verkehrsabsicherung des Fahrzeugs (Warnblinker, Heckblitzleuchten, Rundumkennleuchte). Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 13

6.3.3 Angriffstrupp Der Angriffstrupp des zweiten HLF stellt unmittelbar nach dem Eintreffen den Brandschutz sicher. Hierzu besetzt er die bereits vom ersten HLF bereitgelegten Einsatzmittel oder nimmt diese selbst vor. 6.3.4 Wassertrupp Der Wassertrupp des zweiten HLF führt Maßnahmen zur Einsatzstellenabsicherung nach Weisung des Staffelführers aus. Danach wird er als Unterstützungstrupp tätig. 6.4 RW Die RW-Besatzung kann zur Unterstützung der jeweiligen Tätigkeiten sowohl dem ersten als auch dem zweiten HLF unterstellt werden; sie kann aber auch eigenständig eingesetzt werden. Die Entscheidung trifft der jeweilige Einsatzleiter. Ansonsten bildet die RW-Besatzung die taktische Reserve. CD Ma2 StF2 WM2 StF1 WF2 AM1 AF1 RW RW Ma1 AM2 AF2 WF1 WM1 NA RTW RTW Abb.: Aufgabenverteilung und Einsatzablauf Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 14

7 Kommunikation Die Kommunikationsstrukturen haben sich an den Führungsstrukturen zu orientieren. Da es sich bei Verkehrsunfällen in der Regel um statische Lagen in einem örtlich begrenzten Bereich handelt, ist der Bedarf an funktechnischer Kommunikation eher gering. Nur in Ausnahmefällen ist eine dynamische Entwicklung mit entsprechend hohem Kommunikationsbedarf gegeben. Eine ständige Funkberieselung und andere Lärmquellen stellen für die Patienten eine vermeidbare psychische Belastung dar. Deshalb sollten alle Einsatzkräfte innerhalb der Arbeitszone ihre Funkgeräte ausgeschaltet beziehungsweise im Fahrzeug lassen. 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen 8.1 Polizei Polizei und Feuerwehr verfolgen an einer Unfallstelle grundsätzlich andere Aufgaben. Während die Feuerwehr schon zum Eigenschutz eine möglichst aufgeräumte Einsatzstelle bevorzugt und auch schon mal Schrottteile oder Fahrzeuge umsetzt um sicher arbeiten zu können, ist für die Polizei der Originalzustand nach dem Unfall von großer Bedeutung. Um diesen jeweiligen Interessen gerecht zu werden, ist eine enge Absprache erforderlich. Verkehrsabsicherungsmaßnahmen an einer Unfallstelle sind eigentlich Aufgabe der Polizei, können aber schon aufgrund der personellen Vorhaltung von dieser nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Diese Maßnahmen werden daher in der Regel durch die Feuerwehr veranlasst. Die Reduzierung oder komplette Rücknahme von Verkehrsabsicherungsmaßnahmen erfordert immer eine Rücksprache mit der Polizei. 8.2 Straßenreinigung Die originäre Zuständigkeit für die Straßenreinigungsmaßnahmen obliegt dem Träger der Straßenbaulast. Dessen Aufgaben werden im Stadtgebiet Frankfurt durch die FES-GmbH, auf den Autobahnen durch die jeweils zuständigen Autobahnmeistereien wahrgenommen. Straßenreinigungsarbeiten werden nur in Ausnahmefällen von der Feuerwehr durchgeführt, wenn zuständige Stellen nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar sind und Reinigungsmaßnahmen im Sinne der Gefahrenabwehr dringend notwendig sind. Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 15

Hierzu zählt auch das Abstreuen ausgelaufener Betriebsmittel zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung oder zur Verminderung von Unfallgefahren. Bei allen Reinigungsmaßnahmen ist auch zu beachten, dass dadurch unter Umständen Unfallspuren beseitigt werden. Eine vorherige Freigabe durch die Polizei ist daher immer erforderlich. 9 Taktische Reserven An Einsatzstellen, insbesondere wenn diese noch nicht unter Kontrolle sind, sind taktische Reserven zu bilden. Diese dienen dazu, bereits eingesetzte Kräfte bei Bedarf zu verstärken oder abzulösen oder neue Einsatzabschnitte zu besetzen. Der Umfang der Reserven richtet sich hierbei nach der Einsatzgröße. Bei Einsätzen in der hier behandelten Stärke (zwei Staffeln) sollte immer ein Trupp als Reserve bereitstehen. Dieser kann auch einfache Unterstützungsaufgaben wahrnehmen. Bei größeren Einsätzen sollte immer mindestens eine Staffel als taktische Reserve bereitstehen. In der heißen Phase eines Einsatzes ist es immer von Vorteil, wenn der Einsatzleiter auf ein umfangreiches Angebot an Einsatzmitteln und kräften zurückgreifen kann. Eine Reduzierung der vor Ort befindlichen Kräfte ist bei Nichtbedarf immer einfacher als mit Kräftemangel und den daraus resultierenden Nachalarmierungen auf dynamische Einsatzlagen reagieren zu müssen. Es ist darauf zu achten, dass nicht unmittelbar benötigte Einheiten einen ausreichenden Abstand zur Einsatzstelle wahren, um dann bei Bedarf gezielt eingesetzt zu werden. Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 16

10 Anlage: SER H PKlemm Branddirektion Standardeinsatzregel SER-Nr.: 3 Frankfurt/M. Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person Stand 13.05.05 37.31 Einsatzstichwort: HPKLEMM Version 1.5 Einsatzmittel 2 HLF, RW, C-Dienst (Zugführer) 1 1. Staffel Rettung Ausrüstung: alle FSK, Feuerwehrhelm, -stiefel, zusätzlich: Funk: Fahrzeugführer: Handfunkgerät, Beleuchtungsgerät Maschinist: Handfunkgerät Angriffstrupp: Handfunkgerät (ausgeschaltet); je nach Auftrag Wassertrupp: Handfunkgerät (ausgeschaltet); Notfallkoffer/-rucksack und Feuerlöscher Kanal 56 W/U Fahrzeugführer: Anfahrt und Fahrzeugaufstellung festlegen, Leitung und Überwachung der technischen Rettung; Einsatzleiter bis zum Eintreffen des C-Dienstes Aufgaben: Maschinist: Fahrer, Bediener der FP und Sonderaggregate, Funktion Melder des C-Dienstes 1, Vorbereitung Brandschutz (S-Rohr), Unterstützung bei der Gerätebereitstellung Angriffstrupp: Absicherung der Einsatzstelle, Bereitstellung der Geräte und Durchführung der technischen Rettung Wassertrupp: medizinische Versorgung und Betreuung des Patienten im Fahrzeug, Unterstützung/Durchführung technischer Rettungsmaßnahmen im Fahrzeug RW Rettung Ausrüstung: alle FSK, Feuerwehrhelm, -stiefel, zusätzlich: Funk: Aufgaben: RW Führer: Je nach Auftrag RW Maschinist: Je nach Auftrag Kanal 56 W/U Nach Weisung Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 17

2. Staffel Sicherung Ausrüstung: alle FSK, Feuerwehrhelm, -stiefel, zusätzlich: Funk: Aufgaben: Fahrzeugführer: Handfunkgerät, Beleuchtungsgerät Maschinist: Handfunkgerät Angriffstrupp: Handfunkgerät, je nach Auftrag Wassertrupp: Handfunkgerät, je nach Auftrag Kanal 56 W/U Fahrzeugführer: Erkundung der Gefährdungslage (Verkehr, Sichtverhältnisse, Brandgefahren, auslaufende Betriebsmittel, Lkw- Beladung); Leitung und Überwachung der Sicherungsmaßnahmen; Maschinist: Fahrer, Bediener der Sonderaggregate; Aufgaben nach Weisung Angriffstrupp: Sicherstellung Brandschutz (S-Rohr, Pulverlöscher) Wassertrupp: Verkehrsabsicherung durchführen; weitere Sicherungsmaßnahmen nach Bedarf; ggf. Unterstützung des Angriffstrupps der 1. Staffel C-Dienst 1 Einsatzleitung Ausrüstung: FSK, Feuerwehrhelm, -stiefel, zusätzlich: Funk: Aufgaben: Handfunkgerät (bei Kanaltrennung zweites Handfunkgerät), Beleuchtungsgerät Kanal 56 W/U Umfassende Erkundung, Ordnung des Raumes, Festlegung des Bereitstellungsraumes, ggf. Nachforderung von Kräften 1 Bis zur Umsetzung des Staffel-Konzeptes fährt der C-Dienst als Zugführer auf dem ersten HLF mit. Verteiler: Intranet 37.23 Datum: Genehmigt: (im Original unterschrieben) (Ries) Branddirektion Frankfurt am Main / 37.23/AK SER Groß / Stand: Mai 2005 18