Anbieterwechsel Rechtsanwalt Sebastian Schnurre Bundesverband Neue Energieanbieter 03. April 2014, Düsseldorf
Energie freien Lauf lassen wer ist der bne & was sind unsere Ziele Der bne vertritt die Interessen von Lieferanten & Produzenten & Messstellenbetreibern in Deutschland, die für die Versorgung Ihrer Kunden die Netze Dritter nutzen hat folgende Ziele Förderung eines wettbewerblichen Ordnungsrahmens für die Energiewirtschaft Durchsetzung und Kontrolle wettbewerblicher Prinzipien im Marktgeschehen Durchsetzung fairer Wettbewerbsbedingungen in der Ausgestaltung des Netzzugangs und der Netznutzung Schutz der Kunden als Verbraucher im Wettbewerb Seite 2 Anbieterwechsel 03. April 2014
Zur Zeit hat der bne 38 ordentliche Mitglieder: A&A Stromallianz GmbH Acteno energy GmbH Advanced Power Germany GmbH Bergen Energi Deutschland GmbH BürgerGas GmbH citiworks AG co.met GmbH Discovergy GmbH DSE Direkt-Service Energie GmbH EconGas Deutschland GmbH EDF Deutschland GmbH ENOPLAN GmbH Enovos Energie Deutschland GmbH eprimo GmbH EVB Billing & Services GmbH Fiedler management consulting GETEC Daten und Abrechnungsmanagement GmbH GP Joule GmbH Grundgrün Energie GmbH Seite 3 Anbieterwechsel 3. April 2014 In(n) ) Energie GmbH in.power GmbH LBD-Beratungsgesellschaft Beratungsgesellschaft mbh lekker Energie GmbH LichtBlick AG Maschinenringe Deutschland GmbH Meine-Energie GmbH meistro Energie GmbH natgas AG Neas Energy A/S Nexus Energie GmbH PQ Energy Luxembourg Service S.à.r.l. Quadra Energy GmbH RWE Effizienz GmbH Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG switch Energievertriebsgesellschaft m.b.h. Vattenfall Europe Sales GmbH Watt Synergia GmbH Yello Strom GmbH
Gliederung I. Rechtsrahmen Seite 4 Anbieterwechsel 3. April 2014
Wechsel des Stromanbieters - zentrale Vorschriften: 20a Abs. 2 S. 1 EnWG: Das Verfahren für den Wechsel des Lieferanten darf drei Wochen nicht überschreiten. 14 Abs. 2 Nr. 2 StromNZV: Der bisherige Lieferant ist verpflichtet, unverzüglich dem neuen Lieferanten eine Kündigungsbestätigung zu übersenden, soweit der neue Lieferant die Kündigung in Vertretung für den Kunden ausgesprochen hat. In den Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) von 2006 stellt die Bundesnetzagentur die Wechselprozesse auf 71 Seiten ausführlich dar. Dort werden u.a. geregelt Lieferantenwechsel, Lieferbeginn, Lieferende, Ersatzversorgung, Zählwertermittlung, Netznutzungsabrechnung. Seite 5 Anbieterwechsel 3. April 2014
Ich will den Lieferanten wechseln was muss ich beachten? Habe ich einen Grundversorgungsvertrag? Wenn ja, zwei Wochen Kündigungsfrist ( 20 Abs. 1 S. 1 GVV) Wenn nein, Vertragsbedingungen! In vielen Fällen verlängert sich Laufzeit automatisch um ein Jahr. Kündigung oftmals mit zwei Monaten Vorlauf. Bei unbefristeten Verträgen kürzere Kündigungsfristen! Aber auch in diesem Fall können Sonderkündigungsrechte greifen! Insbesondere bei Preiserhöhungen. Vgl. Rechtsprechung zur Preisanpassungsklausel AVBGas! Seite 6 Anbieterwechsel 3. April 2014
Wechsel des Messstellenbetreibers Seit 2008: Messwesen rechtlich liberalisiert [Vorschriften u.a.: EnWG, StromNZV, Wechselprozesse im Messwesen (WiM)] Was heißt das? Nach 21 b Abs. 2 S. 1 EnWG kann sich Kunde für vom Netzbetreiber unabhängigen dritten Messstellenbetreiber entscheiden. Folge: Entgelt des Netzbetreibers für Messstellenbetrieb und Messung entfällt (je nach Netzgebiet unterschiedlich hoch). Rechnung des Netzbetreibers verringert sich um diesen Posten. Dafür muss vereinbarter Preis an neuen Messstellenbetreiber entrichtet werden. Seite 7 Anbieterwechsel 3. April 2014
Gliederung II. Problemfelder Seite 8 Anbieterwechsel 3. April 2014
Wo liegen die Problemfelder beim Anbieterwechsel? Markt vorhanden Energiewirtschaftlicher Nutzen Individuell passend Seriöses Angebot Verfahren sind einfach, klar und transparent Netzbetreiber hält sich an die vorgegebenen Verfahren sucht findet entscheidet sich Seite 9 Anbieterwechsel 3. April 2014
Problemfeld Angebot : Der Markt - Markt Stromlieferung ist vorhanden Haushaltskunden: durchschnittlich 72 Anbieter pro Netzgebiet (Monitoringbericht BNetzA 2013) - Markt Messung durch Dritte ist kaum vorhanden Ca. 260.000 Zähler werden von Dritten betreut (weniger als 1 % der Haushaltskunden) (Monitoringbericht BNetzA 2012) Bei EEG-Anlagen Anteil Dritter etwas größer (ca. 25 % selbst oder durch Dritte) Seite 10 Anbieterwechsel 3. April 2014
Blitzlicht: Markt im Messwesen (1) Liberalisierung seit 2008 eigentlich genug Zeit für Wettbewerb? Status Quo: Verteilnetzbetreiber verschaffen sich Vorteile durch Quersubventionierung. Status Quo: Kein Level-playing playing-field field, solange Preise im Messwesen durch Buchhaltung im Rahmen der Anreizregulierung beeinflusst werden können. Seite 11 Anbieterwechsel 3. April 2014
Blitzlicht: Markt im Messwesen (2) Beispiel: Missbrauch des Abrechnungsentgelts Netzbetreiber Messstellenbetrieb RLM in /a Messung RLM in /a Abrechnungsentgelt RLM in /a 2013 Nürnberg 340,29 326,26 130,00 2014 Nürnberg 145,85 178,27 212,28 2008 altes RWE-Netz 203,50 186,48 206,16 2009 altes RWE-Netz 196,08 66,84 312,96 2014 Fürstenfeldbruck 159 250 540 2013 Rhein-Main-Neckar 333,34 98,4 262,92 2014 Rhein-Main-Neckar 459,84 78,12 372,72 Seite 12 Anbieterwechsel 3. April 2014
Blitzlicht: Markt im Messwesen (3) Wie groß sind die Unterschiede? (Quelle: ene t-datenbank) RLM Strom SLP Strom höchster Wert Durchschnitt niedrigster Wert 0 200 400 In /a 600 800 1000 Schätzung ergibt folgende Werte (Gas+Strom ( Gas+Strom): Jährlich über 770 Mio. Kosten für Abrechnungsentgelte Einsparvolumen (Mittelwert 25 günstigste VNB): über 500 Mio. Seite 13 Anbieterwechsel 3. April 2014
Wo liegen die Problemfelder beim Anbieterwechsel? Markt vorhanden Individuell passend Energiewirtschaftlicher Nutzen Seriöses Angebot Verfahren sind einfach, klar und transparent Netzbetreiber hält sich an die vorgegebenen Verfahren sucht findet entscheidet sich Seite 14 Anbieterwechsel 3. April 2014
Problemfeld Angebot : Status Quo Vernetzung: Smart Home, E-Auto, PV- Anlage Service: Effizienz, Mehrwertdienste Hoher Preis Niedriger Preis Energiewirtschaft: Lastverlagerung, flexible Nachfrage Keine Wechselwirkung Seite 15 Anbieterwechsel 3. April 2014
Problemfeld Angebot : Wie sollte es aussehen? Hoher Preis Service: Vernetzung: Smart Home, E-Auto, PV- Anlage Effizienz, Mehrwertdienste Energiewirtschaft: Lastverlagerung, flexible Nachfrage Niedriger Preis Seite 16 Anbieterwechsel 3. April 2014
Blitzlicht: Warum gibt es keine Wechselwirkung zwischen Preis und Lastverlagerung? (1) Die Netzbetreiber benutzen zumeist Standardlastprofile von 1998 (berücksichtigt nicht einmal geänderte Ladenöffnungszeiten). Egal, welche tatsächlichen Werte ermittelt werden, der Lieferant muss seine Beschaffung an diesem Profil ausrichten. Damit können Preiseffekte nicht transportiert werden. Grafik: RWE Effizienz Seite 17 Anbieterwechsel 3. April 2014
Blitzlicht: Warum gibt es keine Wechselwirkung zwischen Preis und Lastverlagerung? (2) HT/NT-Tarif Tarif (=Schwachlasttarif): Bringt keinen Nutzen und funktioniert nicht (Vorgaben Netzbetreiber). Netzentgeltsystematik: Berücksichtigt bei SLP-Kunden alleine die verrichtet Arbeit (sieht man vom Grundpreis einmal ab). Das bedeutet: Wann die Arbeit verrichtet wurde und welche Leistung dafür gebraucht wurde, spielt keine Rolle! Hypothetischer Fall: Verbrauch einer vierköpfigen Familie = 8760 h x 500 W = 4380 kwh führt zum selben Entgelt, wie wenn jemand das ganze Jahr nichts verbraucht und in einer einzigen (egal welche) Stunde 4,38 MW (leistungsstarkes Windkraftwerk) abruft. Seite 18 Anbieterwechsel 3. April 2014
Wo liegen die Problemfelder beim Anbieterwechsel? Markt vorhanden Individuell passend Energiewirtschaftlicher Nutzen Seriöses Angebot Verfahren sind einfach, klar und transparent Netzbetreiber hält sich an die vorgegebenen Verfahren sucht findet entscheidet sich Seite 19 Anbieterwechsel 3. April 2014
Problemfeld: seriöses Angebot 70 60 50 40 30 20 10 0 Angst vor unseriösen Anbietern 2011 2012 2013 2014 Angst vor unseriösen Anbietern Quelle: Putz & Partner Seite 20 Anbieterwechsel 3. April 2014
Lohnt sich ein Wechsel? Quelle: BNetzA Seite 21 Anbieterwechsel 3. April 2014
Wie viele Kunden wechseln? Vertrags- und Lieferantenwechsel von Haushaltskunden, Stand 2012 Quelle: BNetzA Seite 22 Anbieterwechsel 3. April 2014
Wo liegen die Problemfelder beim Anbieterwechsel? Markt vorhanden Energiewirtschaftlicher Nutzen Individuell passend Seriöses Angebot Verfahren sind einfach, klar und transparent Netzbetreiber hält sich an die vorgegebenen Verfahren sucht findet entscheidet sich Seite 23 Anbieterwechsel 3. April 2014
Blitzlicht: Verfahren (1) Entflechtung? Seite 24 Anbieterwechsel 3. April 2014
Blitzlicht: Verfahren (2) 7 Abs. 1 EnWG: Netzbetreiber und Energieversorgung müssen unabhängig sein 7 Abs. 2 EnWG: Das gilt nicht für Netzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden. Seite 25 Anbieterwechsel 3. April 2014
Blitzlicht: Verfahren (3) Zeitplan zur Festlegung von Netzentgelten Seite 26 Anbieterwechsel 3. April 2014
Übersicht Problemfelder Anbieterwechsel 1. Messwesen: Zu wenig Wettbewerb 2. Strom + Messwesen: Keine Verzahnung von Preis, Service, Vernetzung und energiewirtschaftlichem Nutzen 3. Strom: Kunden zögern beim Anbieterwechsel 4. Strom: Entflechtung mangelhaft Seite 27 Anbieterwechsel 3. April 2014
Gliederung III. Handlungsoptionen Seite 28 Anbieterwechsel 3. April 2014
Messwesen: Zu wenig Wettbewerb - Abschaffung/Kontrolle Abrechnungsentgelt - Verhinderung alternativer Quersubventionierung - Einstieg Smart-Meter-Rollout: Hinweis an Kunden, sich günstigeren Dritten suchen zu können Seite 29 Anbieterwechsel 3. April 2014
Strom + Messwesen: Keine Verzahnung von Preis, Service, Vernetzung und energiewirtschaftlichem : Nutzen - Häufiger als 1x im Jahr müssen Zählwerte vorliegen Smart Meter - Lastverlagerung muss belohnt werden: z.b. durch Leistungskomponente in Netzentgelten - Entwicklung von Verfahren, die SLP-Profile ablösen/ergänzen Seite 30 Anbieterwechsel 3. April 2014
Strom: Kunden zögern beim Anbieterwechsel - Neue Vertriebsmodelle: Greifbarkeit der Energiewende (etwas zum Anfassen) - Entwicklung Bewusstsein: Wenn ich etwas bewegen will, muss ich selbst aktiv werden - Wirkungsvoller Vollzug gegenüber schwarzen Schafen Seite 31 Anbieterwechsel 3. April 2014
Strom: Entflechtung mangelhaft - Entflechtungsvorgaben verschärfen (50.000 Zählpunkte) - Weniger Verteilnetzbetreiber!!! - Verfahren transparent anpassen (Stichwort: 15. Oktober) Seite 32 Anbieterwechsel 3. April 2014
Ausblick: Wettbewerb und Zukunft Lastvariable/zeitvariable Tarife (ggf. Einbezug der NNE-Kalkulation) Tarife für Eigenerzeuger mit/ohne Speicher Energieeinspar-Contracting? Integrierte PV Eigenverbraucherlösungen (incl. Anlage) Dezentrale Speicherung Kundenpooling für Demand-Management/Regelenergiemarkt Vor-Ort-Energieberatung (gerade durch EVU) Virtuelle Kraftwerke durch Pooling von dezentralen Kleinerzeugern Power to Gas Power to Heat Seite 33 Anbieterwechsel 3. April 2014
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rechtsanwalt Sebastian Schnurre Bundesverband Neuer Energieanbieter e. V. Hackescher Markt 4 D-10178 Berlin Telefon +49 30 400548-16 Telefax +49 30 400548-10 sebastian.schnurre@bneonline.de www.bne-online.de