Personalmanager/in (HWK)

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Transkript:

Personalmanager/in (HWK) Die Fortbildung zum/zur Personalmanager/in (HWK) ist eine anerkannte, neue kaufmännische Aufstiegsfortbildung im Handwerk Informationen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer

1. Lehrgangsziele und Zielgruppe Mit Blick auf den künftigen Arbeitsmarkt werden geeignete Strategien im Personalbereich eine besondere Bedeutung gewinnen, um die Leistungsfähigkeit der Handwerksunternehmen langfristig zu sichern. Durch den vorliegenden Lehrgang sollen Sie befähigt werden, den Personalbereich eines mittelständischen Unternehmens nachhaltig, eigenständig und verantwortlich zu führen. Zudem sollen Sie die Voraussetzungen erlangen, um die Prüfung zum/zur Personalmanager/in (HWK) erfolgreich zu absolvieren. Hierzu sollen Sie im Rahmen des Lehrgangs berufliche Handlungsfähigkeit - insbesondere im Hinblick auf die folgenden Aufgaben - erwerben: Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt sowie im arbeitsrechtlichen Bereich bewerten, Personalgewinnung und Personalentwicklung im Unternehmen strategisch planen und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben umsetzen, Prozesse im Personalbereich des Handwerksunternehmens analysieren und im Sinne der Unternehmensstrategie nachhaltig verbessern, das Personal auf der Grundlage der Unternehmensstrategie führen und dazu geeignete Instrumente einsetzen und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit planen und umsetzen. Der Lehrgang zum/zur Personalmanager/in (HWK) richtet sich insbesondere an Personen, die ihre arbeits- und berufspädagogischen Vorqualifikationen für ihre Personalarbeit im Unternehmen entscheidend ausbauen und ggf. im Anschluss eine Aufstiegsfortbildung zum/zur geprüften/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung absolvieren wollen. Im letztgenannten Fall soll die Möglichkeit der Anrechnung der vorliegenden Lehrgangsinhalte auf den Prüfungsteil 3, Personalmanagement, des geprüften Betriebswirts nach der Handwerksordnung, den Durchstieg zu diesem Abschluss vereinfachen. www.hwkschwaben.de/betriebswirt.

2. Teilnehmervoraussetzungen Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prüfung zum/zur Personalmanager/in (HWK) sind in den Zulassungsvoraussetzungen* definiert. Sie sind bewusst sehr breit gefasst, um Teilnehmer/innen mit unterschiedlichen beruflichen Werdegängen eine Weiterentwicklungschance zu geben. Regelvoraussetzung ist eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk, darüber hinaus sind eine Reihe von weiteren Fortbildungsabschlüssen, bspw. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach 4 der Ausbilder- Eignungsverordnung (= AdA = Teil IV Meister) in Kombination mit einer einjährigen Berufspraxis, möglich. * ( 2) im Rahmen der Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Personalmanager/in (HWK) nach 42a HwO Voraussetzungen für den Kurs: Die in den Lehrgängen erforderliche Bearbeitung von betrieblich relevanten Aufgaben setzt Ihre Bereitschaft als Teilnehmer/in voraus, vor allem im Grundlagenbereich eigenständig zu lernen und sich die notwendigen Informationen selbst zu beschaffen. Grundlegende EDV-Kenntnisse (E-Mail, Office, PowerPoint) sind zwingend erforderlich. Das eigene Tun aller Teilnehmer/innen (durchdenken, diskutieren, erkunden, ermitteln, berechnen, vergleichen, entdecken, erproben, erstellen usw.) steht im Vordergrund. Als Teilnehmer/in müssen Sie sich aktiv und intensiv mit einer Situation auseinander setzen, um für sich interne Handlungsstrukturen aufbauen zu können. 3. Rechtsgrundlagen und Lehrgangsabschluss Rechtliche Grundlage des Lehrgangs sind die Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Personalmanager/in (HWK) nach 42a HwO. Zum Abschluss des Lehrgangs kann die Prüfung zum/zur Personalmanager/in (HWK) abgelegt werden. Die Fortbildungsprüfung umfasst die folgenden drei Handlungsfelder: 1. Personal planen und gewinnen sowie Personalwesen organisieren, 2. Personal führen und entwickeln und 3. Arbeitsrecht sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz berücksichtigen. Prüfungsanforderungen Im Handlungsfeld 1 Personal planen und gewinnen sowie Personalwesen organisieren muss der Prüfling seine berufliche Handlungsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung, Bewertung und Gestaltung der Unternehmenskultur, des Personalmanagements, der Personalplanung, -bedarfsermittlung, -beschaffung und - auswahl sowie von Personalmarketing- und Ausbildungskonzepten nachweisen. Im Handlungsfeld 2 Personal führen und entwickeln ist durch den Prüfling seine berufliche Handlungsfähigkeit insbesondere dadurch nachzuweisen, dass er Führungskonzepte, Möglichkeiten zur Mitarbeitermotivation, betriebliche Kommunikation, Anreiz- und Entgeltsysteme sowie die Personalentwicklung reflektieren, bewerten, einsetzen und gestalten kann und darüber hinaus in der Lage ist, Gespräche mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen systematisch, situationsbezogen und individuell zu führen.

Im Handlungsfeld 3 Arbeitsrecht sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz berücksichtigen muss der Prüfling seine berufliche Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen, indem er rechtliche Hintergründe von Personalentscheidungen, zur Unternehmensstrategie und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bewertet und berücksichtigt und die Wirkungen der Arbeitsgestaltung und -bedingungen auf die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter/innen beurteilt und bewertet. Hinweise zum Ablauf der Prüfung Die Prüfungen werden voraussichtlich in der Akademie in Augsburg stattfinden. Hierzu erhalten Sie eine separate Einladung. In allen drei Handlungsfeldern wird die Prüfung schriftlich durchgeführt, zusätzlich wird im Handlungsfeld 2 Personal führen und entwickeln ein fallbezogenes Fachgespräch durchgeführt. Alle drei Handlungsfelder sind gleich gewichtet. Im Hinblick auf die schriftlichen Prüfungen sind in jedem Handlungsfeld mindestens zwei Situationsaufgaben zu bearbeiten. Die Prüfungsdauer beträgt hierbei in jedem Handlungsfeld 90 Minuten, d.h. insgesamt 4,5 Zeitstunden. Im fallbezogenen Fachgespräch zum Handlungsfeld 2 soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Die Prüfung umfasst maximal 15 Minuten Vorbereitungszeit und ein maximal 20minütiges Fachgespräch. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden; bestandene Handlungsfelder können angerechnet werden. 4. Organisatorisches, Anmeldung und Beratung Der Unterricht findet im Bildungs- und Beratungszentrum der HWK Schwaben im WiBiZ Memminger Straße 59 89264 Weißenhorn im Zeitraum vom 30.September 2017 bis 20. Januar 2018 mit insgesamt ca. 210 Unterrichtseinheiten freitags (16-19.15 Uhr, in Ausnahmefällen auch mal bis 20.00 Uhr) und samstags (8-16.45 Uhr) statt. Die Prüfungstermine liegen heute noch nicht fest. Einen genauen Stundenplan erhalten Sie zu Kursbeginn. Die Kursgebühr von Euro 1.490,- beinhaltet alle Lehrmaterialien; lediglich die Prüfungsgebühren von ca. 155,- kommen noch dazu. Die Anmeldung zum Kurs kann online oder schriftlich erfolgen. Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich mit einer einfachen Kopie Ihres Meisterabschlusses bzw. anderer Fortbildungsabschlüsse mit Nachweis der Berufspraxis erfolgen.

Ihre Ansprechpartnerin bei uns im Haus: Barbara Aschir Memminger Str. 59 89264 Weißenhorn Tel 0821 3259 1574 Fax 0821 3259 21574 barbara.aschir@hwk-schwaben.de www.hwk-schwaben.de/weissenhorn Bürozeiten 8.30 12 Uhr außer Dienstag. Alle Details auch abrufbar unter www.hwk-schwaben.de/personalmanager Stand: 09.11.2016 bas