Information für die Mitglieder: Von der Kündigung bis zum Pächterwechsel

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Information für die Mitglieder: Von der Kündigung bis zum Pächterwechsel

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Kündigung Pachtverhältnis Mitgliedschaft

Kündigung des Pachtverhältnisses grundsätzlich nur zum: 30.11. des Jahres Spätestens am 31.08. für das laufende Jahr Sollte ein triftiger Grund vorliegen z.b. Umzug, Krankheit, usw. bitte diesen Grund angeben um die Wertermittlung vor Ende des Pachtjahres zu beantragen, um dem Pächter so zu helfen seinen Garten früher abgeben zu können. Mindestzeit: Kündigung bis zum Pächterwechsel: ca. 2 3 Monate Pächter hat aber keinen Rechtsanspruch auf eine frühere Abgabe

Nach Eingang der Kündigung beim Verein: Prüfung durch den Verein, Zusendung der Bestätigung und eines Merkblattes durch den Verein. Bei triftigem Grund, Beantragung der baldmöglichsten Schätzung beim Stadtverband der Kleingärtner Koblenz e.v. Stadtverband erteilt einem Leiter der Schätzkommission den Schätzauftrag, dieser stellt sich die Mannschaft zusammen. Gesamt: 3 ausgebildete Schätzer, davon einer aus dem Bereich Sonnenland

Der Leiter der Schätzkommission nimmt Verbindung mit dem abgebenden Pächter auf und spricht Termin für die Schätzung ab. Unser Verein hält die Gartenakte zu diesem Termin bereit. Am Tag der Wertermittlung / Schätzung Pächter hält eine Leiter für die Dachprüfung und 78,00 Euro für die Schätzung bereit. Schätzkommission führt Wertermittlung durch und legt nach den Richtlinien des Landesverbandes Rheinland Pfalz den Wert des Gartens fest.

Dabei wird in drei Untergruppen bewertet: 1.Kleingärtnerische Anpflanzungen 2.Gartenlaube 3.Sonstige bauliche Anlagen

Zu 1. Kleingärtnerische Anpflanzungen werden bewertet: Kern und Steinobst Höchstsumme 350,00 Beerenobst Erdbeeren Rosen Höchstsumme 130,00 Schling- und Kletterpflanzen Ziergehölze und pflanzen Höchstsumme 110,00 Hecken Stauden Höchstsumme 65,00 Rasen Höchstsumme 40,00

Zu 2. Gartenlaube wird bewertet Bauart, Massiv oder Holz, Wandstärke, Pultdach oder Satteldach usw. Bedachung Fundament Anbau Freisitz Freie Beschreibung des Objekts Anfertigen einer Zeichnung Ausmessen der Grundflächen Feststellen der Alterswertminderung: Festlegen der Restnutzungsdauer Berechnung des Neubauwertes Berechnung mit Restnutzungsdauer ergibt Wert der Laube Holz 30 Jahre Stein 40 Jahre liegt bei unseren Lauben bei ca. 7.500 8.000

Zu 3. Bewertung der sonstigen baulichen Anlagen Einfriedungen Stützwände Bewässerungsanlagen Befestigte Gartenflächen Kompostbehälter Frühbeete Rankgerüste Pergolen Beton ist verboten

Nicht bewertet werden und somit besteht auch kein Anspruch auf Abfindung: Bewegliches Inventar, Rasenmäher, Gartengeräte usw. Propangaseinrichtungen Elektrische Anlagen Zusätzliche Anschlüsse an die Wasserleitung Markisen, Eingangsüberdachungen, Grillofen Teiche, Springbrunnen, Zierbrunnen Gewächshaus, freistehendes Gerätehaus Spargel, Rhabarber und Zwiebelpflanzen Diese müssen sogar bei Nichtübernahme durch den Neupächter vom abgebenden Pächter entfernt werden.

Weitere Auflistungen im Wertegutachten Vom bisherigen Pächter sind folgende Pflegerückstände und Mängel zu beseitigen: z.b. Obstbäume zurückschneiden usw. Vom bisherigen Pächter sind aus dem Garten zu entfernen: z.b. abgängiger Wein Alle Sträucher und Bäume in der Grenzbepflanzung Waldbaumhecke Holunderstrauch Alle Plastikteile, Holz und Steinreste Ausgraben aller Baumstümpfe Alle nicht zur kleingärtnerischen Nutzung erforderlichen Gegenstände

Für diese Angaben wird durch die Schätzkommission ein Betrag festgelegt, außerdem wird der Zeitpunkt der Räumung und der Beseitigung der Pflege- Rückstände auf Seite 1 des Gutachtens festgelegt. Der Verein ist verpflichtet, dass die Angaben zur Räumung bzw. die Auflagen die durch die Schätzkommission erstellt wurden, durchgesetzt werden. Hierzu müssen wir Kontrollen durchführen.

Bewertungsgutachten Zum Stadtverband dort Prüfung Gartenfreunde Sonnenland dort Auswertung Gartenfreunde Sonnenland Altpächter Prüfung, 14 Tage Einspruchsfrist

Szenario 1: Das Bewertungsgutachten wird vom abgebenden Pächter anerkannt Szenario 2: Bewertungsgutachten wird innerhalb der Einspruchsfrist (14 Tage) abgelehnt. Es wird eine 2. Schätzkommission vom Stadtverband eingesetzt, die eine weitere für den abgebenden Pächter kostenpflichtige Schätzung durchführt die dann rechtsverbindlich ist. Nach Anerkennung geht es so weiter:

Der Verein informiert die Bewerber für einen Kleingarten über den freiwerdenden Garten nach Platzierung auf der Bewerberliste. Wichtig zu wissen: dabei hat der abgebende Pächter kein Mitspracherecht Der Bewerber meldet sich beim abgebenden Pächter und spricht einen Termin für eine Gartenbesichtigung ab. Der Bewerber wird vom Verein eingewiesen und bekommt das Bewertungsgutachten ausgehändigt. Der Bewerber besichtigt den Garten, dabei kann der abgebende Pächter dem Bewerber nicht bewertetet Gegenstände zum Kauf anbieten.

Der Bewerber prüft auch ob alle Auflagen zur Räumung bzw. Beseitigung der Pflegerückstände erfüllt sind. Jedoch ganz Wichtig: Der Bewerber ist nicht verpflichtet irgendwas zu übernehmen. Bei Ablehnung muss der abgebende Pächter die Dinge entfernen. Die Übernahme oder Nichtübernahme von Gegenständen haben keinen Einfluss auf die Vergabe des Gartens durch den Verein. Der festgelegte Preis für den Garten gem. Bewertungsgutachten ist bindend. Zusätzliche Zahlungen für übernommene Gegenstände sind außerhalb der Zuständigkeit des Vereins.

Jetzt signalisiert der Bewerber Interesse und Kaufabsicht dem Verein. Dann spricht das vom Verein beauftragte Vorstandsmitglied mit allen Beteiligten einen Termin zur Übergabe ab. Dabei werden folgende Unterlagen erstellt und angewendet: Bewertungsgutachten Übergabeverhandlung Pachtvertrag Anlage 3 zum Übergabeprotokoll (Besonderheiten und Fotos) Kleingartenordnung der Stadt Gebührentabelle Stromordnung Wasserordnung

In der Anlage 3 zum Übergabeprotokoll wird der Übergabepreis festgeschrieben, dabei kommen eventuell Beträge für nicht durchgeführte Auflagen durch den Altpächter in Abzug. Der Altpächter gibt 2 Schlüssel für die Gartentore und alle Schlüssel für die Laube und sonstige Einrichtungen an den Neupächter Die Übergabe ist abgeschlossen