Seminarinformationen für das Lehramt für Sonderpädagogik

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Transkript:

Seminarinformationen für das Lehramt für Sonderpädagogik Stichwortverzeichnis: Abkürzungen Allgemeines Ausbildung Aktuell BASS Beamer Beendigung des Beamtenverhältnisses Beihilfe Bescheinigungen Beurlaubungen / Sonderurlaub Bibliothek Computerraum Dezernat 47 Dienststelle und Dienstort Dienstvorgesetzter / Vorgesetzter Dienstunfall Dienstweg Einstellungsverfahren Fahrtkostenerstattung / Reisekosten Fortbildung Formulare Gleichstellungsbeauftragte Gutachten Hausordnung Internet Klassen-/Kursfahrten Kopieren Krankmeldungen/Verhinderungen Nebentätigkeit OVP Parken Personalratsvertreterin Personenstandsänderungen / Adressenänderung Schwangerschaft Selbstständiger Unterricht Seminarveranstaltungen/Schulveranstaltungen Stundenpläne Übersicht über den Unterricht Unterrichtsbesuche Unterrichtsverpflichtungen nach dem Examen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Zuständigkeiten Abkürzungen: a.d.d. Auf dem Dienstweg ADO Allgemeine Dienstordnung BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften BZ Köln Bezirksregierung Köln FL Fachleiterin / Fachleiter HSL Hauptseminarleiterin / Hauptseminarleiter MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung LAA Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter LBG Landesbeamtengesetz LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung OVP Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung LPA Landesprüfungsamt Dortmund Selbst. U. Selbstständiger Unterricht SKO Seminarkonferenzordnung SP Seminarprogramm VD Vorbereitungsdienst Stand: Juli 2010

Allgemeines Die Seminarinformationen des Seminars für das Lehramt für Sonderpädagogik in Köln (Seminar SP) sind alphabetisch geordnet. Sie beziehen sich auf alle relevanten beamtenrechtlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen des Vorbereitungsdienstes, d.h. Vorschriften im Umgang mit den Behörden, Beihilfe, Formulare für die Personalakte etc. Sie informieren zudem über die seminarspezifischen Bedingungen (Öffnungszeiten, Benutzung der Bibliothek etc.). Studienseminar für Lehrämter an Schulen Köln Seminar für das Lehramt für Sonderpädagogik Claudiusstraße 1 50678 Köln Tel: 0221-827 534 64 Fax: 0221-827 536 64 Mail: seminar-sopa-koe1@studienseminare.nrw.de Homepage: www.studienseminar-koeln.de und www.studienseminaresonderpaedagogik.nrw.de/k/index.html Studienseminarleiter: Herr OStD Wolfgang Greiß Seminarleiter: Herr Riegel Sekretariat: Frau Schmidt Das Sekretariat ist Ihre zentrale Anlaufstelle, es ist zuständig für - Bescheinigungen aller Art - Bearbeitung aller übrigen Formulare - Krankmeldungen - die Benutzung des Computerraumes. Die nachfolgend genannten Öffnungszeiten variieren in den Ferien. Bei wichtigen Anlässen ist es zweckmäßig, sich telefonisch anzumelden. Kern-Öffnungszeiten der Verwaltung des Studienseminars: Dienstags bis Donnerstags: 9.00-14.30 Uhr, Kommunikation: Der Eingang von E-Mails durch das Sekretariat wird regelmäßig überprüft. Ein Faxgerät empfängt auch außerhalb der Öffnungszeiten schriftliche Vorgänge. Telefonische Mitteilungen können auch auf Band gesprochen werden. Bitte bei allen Mitteilungen auf Band grundsätzlich Namen, Datum und Uhrzeit präzise und verständlich angeben! Ausbildung Aktuell Zu Beginn Ihrer Ausbildungszeit erhalten Sie eine CD die Informationen enthält über die Ausbildung, insbesondere die Bestandteile der Zweiten Staatsprüfung und ihre Gewichtung das LABG (Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen die Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst in Studienseminar und Schule die OVP (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Nützliche Hinweise: z.b. zur Elternzeit, Beihilfe etc. BASS Grundlegendes Werk für alle Rechtsfragen an der Schule ist die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS). Das aktuelle Exemplar ist in den Ausbildungsschulen und im Seminar vorhanden. Wichtige Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen können Sie auf der Website des MSW finden: http://www.bildungsportal.nrw.de/bp/schule/system/recht/index.html Beamer (und Notebook) 2

können für Seminarsitzungen durch Ihre Fach- und Hauptseminarleiter reserviert und ausgeliehen werden. Langfristige Vorbestellung wird empfohlen. Beendigung des Beamtenverhältnisses Für LAA endet im Falle des Bestehens der Prüfung - das Beamtenverhältnis auf Widerruf, - der Vorbereitungsdienst, - der Versicherungsschutz, - die Beihilfeberechtigung mit Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis endgültig durch das Prüfungsamt bekannt gegeben wird. (Regelfall: Ausgabe des Zeugnisses) Die vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (VD) ist auf Antrag der LAA jederzeit auf dem Dienstweg (a.d.d.) möglich, muss aber hinreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich. Als Gründe werden in der Regel gesundheitliche und/oder familiäre Hintergründe akzeptiert. Zusätzlich muss ein Beratungsgespräch mit der Seminarleitung stattfinden und dokumentiert werden. Die BR Köln wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und den Antragsteller nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen unterrichten. Falls die BR Köln die angegebenen Gründe nicht akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des VD zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie darüber hinaus, dass es erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen in Dortmund den Rücktritt vom Prüfungsverfahren zu beantragen. Ein nicht genehmigter Rücktritt führt zum Nicht-Bestehen der Prüfung. Beihilfe Einleitender Hinweis: Die aktuellen Rechtsvorschriften zur Beihilfe sowie die Beihilfeformulare finden Sie im Internet unter www.bezreg-koeln.nrw.de unter den Stichwörtern Beihilfe, Rechtsvorschriften bzw. Formulare oder http://www.bezreg-koeln.nrw.de/html/service/antraege.html. Zum Antragsverfahren: Es müssen die aktuell gültigen Antragsformulare benutzt werden. Die Vordrucke erhalten sie im Internet (vgl. oben). Sie liegen zudem in begrenzter Zahl in der Verwaltung aus. Die Anträge sind vollständig auszufüllen und direkt! an die Ausbildungsbehörde (BR Köln Dez.16), d.h. nicht über den Dienstweg einzureichen. Geben Sie als Dienststelle das Studienseminar Köln an! Ein Beihilfeantrag muss vor Ablauf eines Kalenderjahres gestellt werden, der auf das Datum des Entstehens der Aufwendungen folgt. Für einen Antrag während der Ausbildungszeit sollten Sie Belege sammeln, bis beihilfefähige Aufwendungen von ca. 200,00 vorliegen. Beihilfeanträge sind nur mit Kopien der Arztrechnungen und sonstiger Belege) direkt der BR Köln (Dezernat 16) zuzusenden. Ihre Originalrechnungen und rezepte senden Sie der privaten Krankenversicherung zur Erstattung des Restbetrages zu. Da Sie generell keine eingereichten Unterlagen mehr zurückgesendet bekommen, empfiehlt es sich, einen Satz der Unterlagen vor dem Versenden für sich zu kopieren. Bescheinigungen Die allgemeinen Bescheinigungen (Tätigkeit als Referendar/in etc.), z.b. zur Vorlage bei Ämtern, erhalten Sie am Tage der Vereidigung. Die ausgefüllten Bescheinigungen werden dann in der Verwaltung unterschrieben und gestempelt. Beurlaubung/ Sonderurlaub ist über einen entsprechenden Antrag 6 Wochen vorher bei der Seminarleitung im Umfang von bis zu drei Tagen möglich. Bibliothek Der Zugang zur Präsenzbibliothek des Seminars befindet sich im Sekretariat. Aktuelle Zeitschriften liegen aus und werden archiviert im Raum 142. 3

Computerraum Für Ausbildungszwecke steht den Fachseminaren der Computerraum 165 und 355 mit derzeit 5 Internet-Rechnern zur Verfügung. Reservierung im Sekretariat ist erforderlich. Dezernat 47 (Bezirksregierung Köln) Das Dezernat 47 bei der BR Köln ist zuständig für alle Personenstandsänderungen (Heirat, Namensänderung, Geburt eines Kindes), Anträge auf Erziehungsurlaub, Nebentätigkeiten und Entlassung aus dem VD. Die Zuständigkeit ist wie folgt alphabetisch geordnet: Frau Backhausen (0221/147/2324): Buchstaben: G-J, R, T Frau Dannenberg-Hensen (0221/147/2419): Buchstaben: S,Z (nur bis 14:00 Uhr erreichbar) Frau Fuchs: (0221/147/2722) Buchstaben: A-F, W-Y Frau Zöth -Brückner: (0221/147/2420) Buchstaben: K-Q, U,V http://www.bezreg-koeln.nrw.de/html/organisation/abt4/dez47html Dienststelle und Dienstort Während des gesamten Vorbereitungsdienstes ist Ihre Dienststelle das Studienseminar Köln und nicht die Ausbildungsschule (siehe auch Stichwort: Dienstvorgesetzter/ Vorgesetzter). Dienstort ist Köln. Dienstvorgesetzter/Vorgesetzter Dienstvorgesetzter der LAA des Studienseminars Köln ist die Bezirksregierung Köln (BR Köln). Vorgesetzter ist außerdem, "wer einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen kann" ( 3,2 LBG). Der Leiter des Studienseminars bzw. die Seminarleiterin bzw. der Seminarleiter sind Vorgesetzte aller LAA und deshalb weisungsberechtigt. Die Schulleitung ist Vorgesetzter aller Lehrerinnen und Lehrer der Schule einschließlich der LAA. Sie ist demnach auch Vorgesetzter in Schulangelegenheiten. (vgl. hierzu auch ADO) Dienstunfall Wird ein Beamter im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Tätigkeiten oder beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges (Wohnung Seminar/Wohnung Ausbildungsschule/ Seminar Ausbildungsschule) verletzt, so kann er die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beantragen. Entsprechende Formulare, die umgehend auf dem Dienstweg (a.d.d.), das heißt über die Seminarleitung, einzureichen sind, können heruntergeladen werden. Wichtig ist die Bennennung eines Zeugen. Dienstweg Der Dienstweg ist die Einhaltung von Zuständigkeit und Behördenhierarchie bei allen schriftlichen Eingaben, d.h. alle Zuschriften (Anträge, Anfragen, u.a. an Behörden wie BR Köln, LPA, MSW) sind zu adressieren an die entsprechende Behörde mit dem Zusatz 'auf dem Dienstwege' (a.d.d.) und zur Weiterleitung offen im Seminar abzugeben/dem Seminar zuzusenden. Die für Sie zuständige Dienststelle (also das Studienseminar Köln) mit Blick auf eine meist abzugebende Stellungnahme über diese Vorgänge informiert sein. Ausnahmen: Beschwerden über Vorgesetzte; Beihilfeanträge (direkt an die BR Köln); alle Zuschriften an das LBV... Einstellungsverfahren Hinweise zu Einstellungsverfahren und Stellenangebote finden Sie jährlich ab Anfang November im Internet unter http://www.bildungsportal.nrw.de/bp/leo Fahrtkostenerstattung/Reisekosten LAA haben generell keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. In der Regel können LAA ihre Fahrtkosten nur über ihre Steuererklärung geltend machen. Fortbildung Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Fachseminargruppe ist grundsätzlich möglich. Die individuelle Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist im Regelfall nicht möglich, es sei denn, dass weder Seminarsitzungen noch Unterrichtsver-pflichtungen tangiert sind. 4

Seminarinterne Fortbildungsveranstaltungen müssen durch die betreffenden Seminarausbilderinnen bzw. ausbilder bei der Studienseminarleitung beantragt werden. Beizulegen ist das Veranstaltungsprogramm sowie die Liste der TeilnehmerInnen. Im 2. und 3. Ausbildungshalbjahr ist sicherzustellen, dass durch diese Veranstaltung kein selbstständiger Unterricht ausfällt bzw. der Ausfall von der Schulleitung genehmigt wird. Formulare Alle für LAA und Ausbildungsschulen relevanten Formulare stehen per Download auf der Homepage des Seminars zur Verfügung. Gleichstellungsbeauftragte Gleichstellungsbeauftragte für das Seminar für das Lehramt Sonderpädagogik und Gesamtschulen ist Frau Windeisen-Binder. Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. Gutachten Am Ende eines jeden Ausbildungsabschnitts wird von den Ausbildungslehrerinnen und -lehrern ein Gutachten erstellt. Falls ein Gutachten nicht fristgemäß erstellt wird, veranlasst die Schulleitung die Anfertigung des Gutachtens. Ein Exemplar des Gutachtens wird an Sie ausgehändigt. Bitte geben Sie im Sekretariat zwei Kopien ab, eines für die Personalakte (Unterordner C) und eines für die Prüfungsakte. Hausordnung 1. Achten Sie bitte auf Sauberkeit in den Seminarräumen! Abfälle, leere Flaschen etc. gehören in die dafür vorhandenen Behälter! 2. Rauchen ist nur im Raucherbereich der FH gestattet! 3. Verlassen Sie bitte die Seminarräume in der jeweils festgelegten Tisch- und Stuhlordnung (siehe Aushang im Seminarraum an der Ausgangstür). 4. Schließen Sie bitte vor dem Verlassen des Sitzungs-/Aufenthaltsraumes die Fenster! 5. Säubern Sie bitte die Tafeln. Internetzugang für FL in Raum 141 FL und HSL können ihre privaten Notebooks in ihrem Fachräumen nutzen. Für den Internetzugang ist eine Registrierung bei Herrn Grob mail@grobandreas.de erforderlich. Klassen-/Kursfahrten Die Teilnahme an Klassenfahrten/Kursfahrten/Sportfreizeiten o.ä. wird grundsätzlich als kompetenzfördernd eingestuft, muss jedoch beim Seminar rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Beginn beantragt werden. Gemäß einer Absprache mit dem zuständigen Dezernat und mit den übrigen Studienseminaren im Regierungsbezirk Köln kann ein LAA während seiner Ausbildung in der Regel nur einmal an einer mehrtägigen Klassen-/Kursfahrt teilnehmen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1. LAA können nur als Begleiter an einer Fahrt teilnehmen. 2. Die Teilnahme kann mit Blick auf ausbildungsrelevante Parameter nur in Klassen/ Kursen stattfinden, die der LAA bereits durch Hospitation/ Unterricht kennen gelernt hat oder in denen er in absehbarer Zeit Unterricht übernehmen wird. 3. Die Fahrt muss von dem/der Schulleiter/in genehmigt sein. 4. Die Fahrt sollte nicht in zeitlicher Nähe von Prüfungen liegen (Erstellen der Hausarbeit; 2. Staatexamen) liegen. Sollten Seminarveranstaltungen tangiert sein, so sind die betroffenen Ausbilder rechtzeitig von dem LAA selbst in Kenntnis zu setzen. Kopieren können Sie im Copy-Shop auf der Mainzer Straße (5ct und weniger). Krankmeldungen / Verhinderungen 5

Bei Erkrankung/Verhinderung müssen rechtzeitig die Ausbildungsschule und das Studienseminar telefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter unter Angabe Ihres Namens, Datum und Uhrzeit) per Fax oder Mail informiert werden. Sollten durch Krankheit bereits vereinbarte Hospitationstermine entfallen müssen, so benachrichtigen Sie bitte auch rechtzeitig die betreffenden FL und ggf. HSL. Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, so ist dem Studienseminar als Dienststelle des LAA ein ärztliches Attest (Original!) über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen. Die Wiederaufnahme des Dienstes muss dem Studienseminar unverzüglich telefonisch, per Fax, Mail oder in anderer schriftlicher Form mitgeteilt werden. Krankmeldungen müssen auch in den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) schriftlich erfolgen, da die Gesamtzahl der Krankheitstage bei einer evtl. später zu beantragenden Verlängerung des VD angerechnet werden kann. Nebentätigkeit Die Übernahme einer Nebentätigkeit gegen Vergütung bedarf der Genehmigung der BR Köln in Verbindung mit einer Stellungnahme des Seminarleiters. Anträge auf Nebentätigkeit werden nur akzeptiert, wenn der Antrag genaue Angaben über Art, Umfang und Dauer der Nebenbeschäftigung enthält. Dazu ist es notwendig, eine Beauftragung des Trägers der Einrichtung, an der die Nebentätigkeit ausgeübt wird, vorzulegen. Die Seminarleitung hat i.d.r. keine Bedenken, Nebentätigkeiten im Umfang von bis zu 6 Stunden zu genehmigen. Dies bezieht sich vor allem auf Tätigkeiten, die der Kompetenzerweiterung dienen, z.b. Lehrtätigkeiten an Universitäten, Volkshochschulen etc.. OVP Die Ausbildung und Prüfung der LAA wird durch die "Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) geregelt. Parken können Sie unmittelbar vor dem Seminargebäude (Parkuhren). Der Parkplatz mit Parkkarte beim Pförtner ist Mitarbeitern vorbehalten. Aus Kostengründen und Parkplatzmangel empfiehlt es sich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu kommen. Personalratsvertreterin Personalratsvertreterin für das Studienseminar Köln ist Frau Petra Schinker, Gymnasium Herkenrath, Tel (privat): 02262/701093. Ansprechpartnerin für Lehramtsanwärter der Sonderpädagogik ist Frau Nowotny (Anschrift siehe CD). Personenstandsänderungen/Adressenänderung Bitte vergessen Sie nicht, - jedwede Änderung des Personenstandes (Heirat, Geburt eines Kindes, Promotion o.a.) unter Beifügung der jeweiligen Urkunde auf dem Dienstweg der BZR in Köln (Dezernat 47) schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss die Änderung dem LBV direkt (d.h. nicht auf dem Dienstweg) mitgeteilt werden; - jede Änderung der Anschrift ist umgehend formlos (in zweifacher Ausfertigung) der Seminarverwaltung und der BR Köln (Dez. 47) a.d.d. mitzuteilen; - In Ihrem eigenen Interesse ist es wichtig, auch Änderungen der Bankverbindung und von Telefonnummern/Fax-Nummern/E-Mail-Adressen umgehend in der Seminarverwaltung formlos schriftlich einzureichen. 6

Schwangerschaft Sobald einer Beamtin ihre Schwangerschaft bekannt ist, muss sie den Dienstvorgesetzten (Dezernat 47.2) auf dem Dienstweg unterrichten und dabei den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung im Seminar. Das Seminar leitet die Bescheinigung weiter. Die BR Köln informiert Sie anschließend über Ihre Mutterschutzrechte und erlässt ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Untersuchung durch den BAD. Die Untersuchung dient sowohl dem Schutz der Mutter und des Kindes (vgl. genaue Verfügung auf der Seminarhomepage). Über das Seminar werden Ihnen Eckdaten Ihres Ausbildungsgangs mitgeteilt. Seminarveranstaltungen/Schulveranstaltungen Während des Vorbereitungsdienstes gehören LAA mit (fast) allen Rechten und Pflichten dem Lehrerkollegium der Ausbildungsschule an. Stimmrecht in den Schulgremien haben Sie auf jeden Fall, wenn Sie selbstständigen Unterricht erteilen. Da LAA an ihrer Ausbildungsschule keine hauptberuflichen Lehrkräfte sind und für sie das Studienseminar die Hauptdienststelle ist, können sie weder als KlassenlehrerIn, JahrgangsstufenleiterIn, als Mitglieder für die Schulkonferenz, den Lehrerrat noch für den Fachvorsitz oder deren Vertretung eingesetzt bzw. gewählt werden. Sie können zudem nur in Ausnahmefällen zu Vertretungsstunden herangezogen werden. Die Bestimmungen früherer OVPs, dass LAA zu einzelnen Vertretungsstunden herangezogen werden können, sind auf Grund des selbstständigen Unterrichts entfallen (vgl. Schulrecht in der Praxis, S. 2.62). Zu der Ausbildung von Lehrern gehört die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Konferenzen, Prüfungen, Schulfesten u.a.m.). Es ist darauf zu achten, dass Fachseminar- und Hauptseminarveranstaltungen pünktlich erreicht werden können, d.h. je nach Einsatzort sind bei der Erstellung eines Stundenplanes die Anfangszeiten der Seminarsitzungen zu berücksichtigen. Im Falle von Terminüberschneidungen zwischen Ausbildungsschule und Seminar haben schulische Verpflichtungen, die sich zwingend aus dem selbstständigen Unterricht ergeben. Vorrang vor Seminarveranstaltungen. Bezüglich aller anderen Terminüberschneidungen sollten LAA in jedem Einzelfall entscheiden, welche Veranstaltung aus ihrer Sicht Priorität hat. Selbstständiger Unterricht (Selbst. U. gem. 11(5), OVP) Die LAA erteilen während ihrer Ausbildung insgesamt 18 Stunden selbstständigen Unterricht. In der Regel entfallen auf das zweite und dritte Ausbildungshalbjahr je 9 Stunden, eine andere Verteilung ist nach Absprache mit der Schul- und Seminarleitung möglich. Die Gesamtzahl von 18 Stunden soll nicht überschritten werden. Über die Ausbildung hinausgehender Unterricht kann LAA nur mit ihrer Zustimmung im Umfang von zwei Wochenstunden übertragen werden. Stundenpläne Für jeden Ausbildungsabschnitt ist ein Stundenplan den jeweiligen HSL bzw. FL abzugeben, aus dem ersichtlich ist, welche Stunden selbst bzw. unter Anleitung unterrichtet werden. Da sie als Klassenlehrer/in ausgebildet werden, empfiehlt das Seminar Sonderpädagogik die Einarbeitung in ein möglichst breites Fächerangebot. Übersicht über den Unterricht Es empfiehlt sich über den gesamten Ausbildungszeitraum eine Übersicht über den erteilten Unterricht zu führen und Ihren persönlichen Lernweg in Schule und Seminar per Portfolio zu dokumentieren. Unterrichtsbesuche Im Wahlfach und in der Fachrichtung sind 5 bewertete Unterrichtsbesuche obligatorisch. Unterrichtsbesuche, die ausschließlich der Beratung dienen, können zusätzlich vereinbart werden. Als Beratungsveranstaltungen eignen sich auch Gruppenhospitationen, in denen im Rahmen der Fachseminarausbildung LAA vor anderen Mitgliedern des Fachseminars unterrichten. Diese Gruppenhospitationen sollten vor allem im ersten Ausbildungshalbjahr durchgeführt werden 7

und pro Fach auf ein bis zwei begrenzt werden, um den Ausbildungsunterricht der jeweiligen LAA nicht unnötig zu belasten. Die Termine für Unterrichtsbesuche sind rechtzeitig mit den FL und HSL abzustimmen. Die Entwürfe für die Unterrichtsbesuche sollten rechtzeitig per Mail überstellt oder an einer vereinbarten Stelle in der Schule ausgelegt werden. Die LAA sind gebeten für einen angemessenen Besprechungsraum zu sorgen. Unterrichtsverpflichtungen nach dem Examen LAA haben nach Ihrem Examen das Recht und die Pflicht auf Ausbildungsunterricht im Umfang von 12 Stunden. Über die Ausbildung hinausgehender selbständiger zusätzlicher Unterricht kann LAA mit ihrer Zustimmung und gegen Bezahlung übertragen werden, sofern ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen (vgl. 11,8 der der veränderten OVP vom 12.12.06). Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Bei mehr als insgesamt 60 Krankheitstagen, wobei auch Krankheitstage in der unterrichtsfreien Zeit einbezogen werden, wird der Vorbereitungsdienst auf Antrag verlängert. 8

Zuständigkeiten/ Anschriften Behörde Studienseminar Köln Claudiusstraße 1 50678 Köln Tel.: 0221-8275-3464 Fax: 0221-8275 -3464 Mail: Seminar-sopakoe1@Studienseminare.nrw.de Bezirksregierung Köln Dezernat 46 ggf. auch Dez. 47 Zeughausstr. 2-10 50667 Köln Tel.: 0221/147/0 Postanschrift: Bezirksregierung Köln Dezernat. 50606 Köln Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Straße 37 D - 44227 Dortmund Tel.: 0231 936977-0 Fax: 0231 936977 79 LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-01 (Zentrale) Fax: 0211/6023-1243 Bitte den Dienstweg beachten! - Krankmeldung und Dienstantritt - Abgabe aller Zuschriften an LPA, BR Köln, MSW (siehe Dienstweg) - Antrag auf Teilnahme an mehrtägigen Klassen- und Kursfahrten (siehe Formular) - Antrag auf Sonderurlaub bis zu 3 Tagen - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung (formlos) - Anträge auf Nebentätigkeit - Anzeige von Dienstunfällen - Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes - Antrag auf Neustrukturierung des Vorbereitungsdienstes in Verbindung mit Mutterschutz - Sonderurlaub von mehr als 3 Tagen (formlos) - Antrag auf Erziehungsurlaub (siehe Schwangerschaft) - Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis Formular in der Verwaltung erhältlich - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift (formlos) - Antrag auf Nebentätigkeit (a.d.d. über das Seminar) - Antrag auf Verlängerung des Abgabetermins für die Schriftliche Hausarbeit (unverzüglich, formlos, mit Attest direkt an das LPA; Höchstdauer: 14 Tage) - Antrag auf Rücktritt von der Prüfung - erforderlich nach Eintritt in das Prüfungsverfahren. - ohne Dienstweg! - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift oder neue Bankverbindung (formlos) - Rückfragen/ Bescheinigungen im Zusammenhang mit Ihren Bezügen; Lohnsteuerkarten - immer Personalnummer angeben! 9