A. Beitragsordnung für Mitglieder im BRSNW

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Transkript:

A. Beitragsordnung für Mitglieder im BRSNW 1. : des BRSNW haben die Möglichkeit zwischen zwei Tarifen im Rahmen der Beitragszahlung zu wählen. Ein Wechsel zwischen den Tarifen ist grundsätzlich nur einmal möglich. Er ist nur dann bereits für das laufende Jahr wirksam, wenn der Antrag auf Wechsel bis Ende Februar des Jahres schriftlich gestellt wird. Ansonsten gilt der Wechsel erst ab Beginn des Folgejahres. 1.1 ordentliche Mitglieder Tarif A: 1.1.1 Im Aufnahmejahr ist ein Aufnahmebeitrag zu zahlen, der gesondert in Rechnung gestellt wird. 1.1.2 Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus einer Vereinspauschale pro Jahr (Sockelbetrag) und einem Pro Kopf Beitrag pro Jahr. 1.1.2.1 Die Vereinspauschale und der Pro Kopf Beitrag pro Jahr berechnen sich auf der Grundlage der gemeldeten Mitglieder und Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Rehabilitationssport ohne Mitgliedschaft zum 1.1. des laufenden Jahres. 1.1.3 Dienstleistungen des Verbandes erfolgen kostenlos oder werden gem. Tarif A der Finanzordnung mit ermäßigten Gebühren berechnet und gesondert in Rechnung gestellt. 1.1.4 Die Stimmberechtigung beim Verbandstag und in Bezirksversammlungen richtet sich nach der Anzahl der Pro-Kopf-Meldungen (je 1 Vertreter/in pro angefangene 250 Mitglieder). 1.2 ordentliche Mitglieder Tarif B: 1.2.1 Im Aufnahmejahr ist ein Aufnahmebeitrag zu zahlen, der gesondert in Rechnung gestellt wird. 1.2.2 Der Mitgliedsbeitrag wird pauschal/jahr erhoben. 1.2.3 Dienstleistungen werden, sofern sie nicht im Tarif B enthalten sind, nach der Finanzordnung abgerechnet und gesondert in Rechnung gestellt. 1.2.4 Der Verein/die Abteilung hat beim Verbandstag und in Bezirksversammlungen nur eine Stimme (da keine Mitglieder gemeldet werden). 2. Außerordentliche Mitglieder: 2.1 Der Mitgliedsbeitrag wird pauschal/jahr erhoben. 2.2 Dienstleistungen werden, sofern sie nicht in der außerordentlichen Mitgliedschaft enthalten sind, nach der Finanzordnung abgerechnet und gesondert in Rechnung gestellt. 3. Beitragsfälligkeit 3.1 Der Mitgliedsbeitrag ist nach Erstellung der Rechnung bis zum 30.06. eines Jahres in einer Summe zu bezahlen. A) Beitragsordnung für Mitglieder im BRSNW Stand: 09.12.2015

4. Inkrafttreten: Die Beitragsordnung und die Finanzordnung sind vom Hauptvorstand am 28.11.2015 beschlossen worden. Sie treten am 01.01.2016 in Kraft. Tarif A Tarif B Außerordentliche Mitglieder Aufnahmebeitrag 350,- (inkl. Beratungsgespräch) 350,- - Vereinspauschale pro Jahr (Sockelbetrag) bis 100 Personen 50,00 100 300 Personen 100,00 über 300 Personen 200,00 Mitgliedsbeitrag Pro Kopf Beitrag (Mitglieder und TN am Rehasport ohne Vereinsmitgliedschaft) (Person/Jahr) Erwachsene Pauschal 75,- / Jahr Pauschal 75,- /Jahr bis 100 Personen 7,00 100 300 Personen 6,50 über 300 Personen 6,00 mit geistiger Behinderung 3,25 Kinder und Jugendliche 3,25 A) Beitragsordnung für Mitglieder im BRSNW Stand: 09.12.2015

B. Finanzordnung (Gebühren für Dienstleistungen) des BRSNW Dienstleistung Beratungsgespräch zur Vereins- und Angebotsentwicklung vor Ort (2-3 Stunden) Tarif A Tarif B Außerordentliche Mitglieder inklusive inklusive Externe 200,- plus derzeit gültiger Rehabilitationssport Anerkennung/Verlängerungen Rehabilitationssportgruppen für den Zeitraum von 2 Jahren Änderungen Rehabilitationssportgruppen (z.b. Löschungen, Änderung ÜL usw.) Versicherung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne Mitgliedschaft Rahmenverträge (z.b. Opta- Data) Je 95,- plus derzeit gültiger 20,- plus derzeit gültiger Vereinsberatung einschl. Vereinsbesuche plus derzeit gültiger plus derzeit gültiger Besuche von Rehasportgruppen plus derzeit gültiger

Aktuelle Informationen (z.b. Newsletter, E-Mag) inklusive Bildung (Teilnahme an folgenden Bildungsmaßnahmen) P8-Lehrgang (inkl. VP) 55 75 75 110 P16-Lehrgang (inkl. ÜN+VP) 120 160 160 240 Blöcke 10, 30, 50, 60, 70, 80, 90 (inkl. ÜN+VP) (90 Block 40 (inkl. ÜN+VP) (120 Kompaktausbildungen 10/30 (inkl. ÜN+VP) (180 Kompaktausbildung 10/100 (inkl. ÜN+VP) (120 Block 100 (inkl. ÜN+VP) (30 Kompaktausbildungen P16+30 (inkl. ÜN+VP) (106 Kooperationslehrgänge P16+30 (ohne ÜN+VP) (106 Tagesveranstaltung (ohne VP) (8 Wochenendveranstaltung (ohne ÜN+VP) (16 Wochenendveranstaltung (mit ÜN+VP) (16 500 700 700 900 650 850 850 1200 900 1100 1100 1700 650 850 850 1200 250 350 350 500 600 800 800 1100 400 450 450 800 40 55 55 80 80 110 110 160 150 180 180 300

QZT 140 220 220 320 Quick Fit inklusive 25 inkl. derzeit gültiger 25 inkl. derzeit gültiger 50,- inkl. derzeit gültiger Sportorganisation Wettkampforganisation Pass- und Schiedsrichterwesen Nutzung Sportschule Langewiese Sport- und Freizeitmaßnahmen Vergünstigte Tarife Keine vergünstigten Tarife Vergünstigte Tarife Teilnahmegebühr zu erhöhtem Tarif