Generalversammlung der FEDERATION INTERNATIONALE FELINE FIFE am 24. bis 28. Mai 2011 in Bukarest, Rumänien

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Transkript:

Generalversammlung der FEDERATION INTERNATIONALE FELINE FIFE am 24. bis 28. Mai 2011 in Bukarest, Rumänien Die Generalversammlung 2011 der FEDERATION INTERNATIONALE FELINE FIFE fand zum 1. Mal in Bukarest, Rumänien statt. Die meisten Teilnehmer der Versammlung hatten einen Direktflug in die Hauptstadt Rumänien und nach ca. 45 Minuten Transfer erreichte man das Tagungshotel RIN Grand Hotel, welches am etwas trostlosen Stadtrand von Bukarest liegt. 34 Mitglieder waren anwesend, 3 Mitglieder ließen sich vertreten, im Ganzen waren es somit 37 Stimmen. Die Fédération Féline Helvétique FFH war durch den Präsidenten, Alfred Wittich, als Delegierter und Denise Brügger, Sekretärin LOH, als Beraterin, vertreten. Der FFH wurde die Aufgabe erteilt, das Liechtensteinische Mitglied Aristocat zu vertreten. Somit durften wir über 2 Stimmen verfügen. Programm Montag, 23. Mai 2011 Geschlossene Sitzungen des Vorstands und der Kommissionen Dienstag, 24. Mai 2011 Offene, gemeinsame Sitzung der Richter & Standard-, LO-, Ausstellungs- und Kommission für die Gesundheit und zum Wohle der Katze. Sämtliche Anträge des Vorstandes, der Kommissionen und den Mitgliedern wurden an diesen Sitzungen besprochen und in den Kommissionen darüber konsultativ abgestimmt, da die Resultate lediglich als Empfehlung für die GV bestimmt waren. Mittwoch, 25. Mai 2011 Da die Sitzung am Dienstag rechtzeitig beendet werden konnte, hatten alle Teilnehmer einen freien Tag. Das Rumänische FIFe Mitglied organisierte für alle Teilnehmer eine sehr interessante, informative Stadtrundfahrt. Donnerstag, 26. Mai 2011 GENERALVERSAMMLUNG Freitag, 27. Mai 2011 GENERALVERSAMMLUNG Samstag, 28. Mai 2011 FIFe Richterseminar Festbankett 1

Zusammenfassung der Beschlüsse welche am 01.01.2012 in Kraft treten und Wahlen die ab sofort in Kraft treten Die Tagesordnung mit den Anträgen wurden den Mitglieder nur gerade 21 Tage anstelle 35 Tage im voraus zugestellt. Somit war ich als erster Wortmelder, welcher dem Vorstand diesbezüglich eine Rüge erteilten mußte. Die GV wurde zum grössten Teil vom Sekretär Eric Reijers und leider nur teilweise von der FIFe Präsidentin, Annette Sjödin geleitet, die Abstimmungen führte der Vizepräsident durch, Dietmar Sagurski. Eine neutrale Führung nach schweizerischem demokratischen Empfinden lies zu wünschen übrig. Bei der Eröffnung wurde mit einer Schweigeminute folgenden verstorbenen Personen gedacht: Cristine Kowalczuk aus Italien, Jitka Kytlerova und Bohumir Mahelka aus Tschechien und George Flechter aus Argentinien. Sämtliche Berichte, sogar das Protokoll, welches erst Tage vor Beginn der Versammlung vorlag und den Mitgliedern einmal mehr nicht fristgerecht zugestellt wurde, wurden angenommen und der Vorstand wurde mit 31 Stimmen entlastet. Der Kassier wurde mit allen 37 Stimmen entlastet. Anschliessend stellten die einzelnen Kommissionen ihre Berichte vor. Die Arbeitsgruppe Ausstellungen stellte in ihrem Bericht eine Statistik über die Kategorien mit ihren Rassen vor wie auch eine Vision über neue Aufteilungen der Kategorien. Wahlen für die nächsten 3 Jahre Vize-Generalsekretär Dorte Kaae (DK) (bisher) Vize-Schatzmeister Karl Preiss (AT) (neu) Mitglieder für die Gesundheitskommission: Vanja Knez (SI) (bisher) Kvetoslava Mahelkova (CZ) (bisher) Carin Sahlberg (FI) (bisher) Stellvertretender Rechnungsprüfer Tina Räsänen (FI) (neu) Gebühren / Entschädigungen Keine Änderungen wie bisher: Mitgliederbeitrag 350 Int. Katzenausstellung 180 Nat. Katzenausstellungen 60 Richterexamen 150 Examen-Stages Gebühren für nicht Europäische Mitglieder 90 Gebühren der Richter 65 (Eine Erhöhung auf 100 wurde abgelehnt) Zwingernamen 20 Kokarden SC/SP 15 Kokarden IC/IP/GIC/GIP 12 Monatliche Entschädigung an den Generalsekretär 1400 Budget Das der Änderung entsprechende Budget für das Jahr 2012 wurde angenommen 2

Patronatsweiterführung Uruguay (AFU) ist für ein weiteres Jahr Mitglied unter Patronat von AFA (AR) Anträge auf Patronatsmitgliedschaft für 2 Jahre Israel SABRA Cat Türkei SULTAN Moldawien Felis Moldavia wird als neues Mitglied aufgenommen wird als neues Mitglied aufgenommen leider fehlten für eine Aufnahme 2 Stimmen Antrag auf Vollmitgliedschaft Belgien Felis Belgica: wird als Vollmitglied aufgenommen Anträge zu Änderung der Satzung Vorstand: Art.2.7 Falls Mitglieder der FIFe Einzelpersonen akzeptieren möchten die im Ausland leben, muss dafür eine Erlaubnis des FIFe Vorstandes vorlegen, wie aufgeführt in Artikel 2.5 des Allgemeinreglements. Art. 6.1 Das Wort Briefwechsel und Anträge wird mit dem Wort Korrespondenz ersetzt. Art. 7.1 In der englischen Fassung wurde das Wort Auditor durch Controller ersetzt. Antrag der Zucht- und Registrierungskommission Anträge zum Allgemeinreglement Die Verlängerung der Machbarkeitstudie bez. eines zentralen LO (Antrag 2009 der FFH) wird wieder um ein Jahr verlängert. Vorstand: Art.2.4 Ein Mitglied das als Mentor amtieren möchte, sollte ein Mitglied mit gutem Ruf seit mindestens 10 Jahren sein. Anträge der Mitglieder betreffend die Standards und EMS Liste Felis Polonia FPL (PL) Änderung im Standard der CRX Art.13.4 Wenn ein Mitglied der FIFe seine eigene Webseite hat, muss das FIFe Logo auf der ersten Seite stehen und einen Link zur Webseite der FIFe darstellen. Die Benutzung der Abkürzung FIFe in Email-Adressen oder auf Webseiten ist ausschliesslich der FIFe und den nationalen Mitgliedern der FIFe gestattet. Augen: Ergänzung mit folgendem Text: bis gross SVERAK (SE) Änderung im Allgemeinen Teil shaded und shell Augen: Ergänzung mit folgendem Text: 3

ein gleichmäßig abgegrenzter Augen- und Nasenrand ist bevorzugt ZFDS (SI) Änderung im Standard der SBI Augen: Ergänzung mit folgendem Text: mittlere Grösse Lesen Sie die Fassungen des FIFe Standard 01.01.2012 Anträge der Mitglieder betreffend die Zucht & Registrierungsregeln: Tschechien CSCH-SCHK (CZ) Bei der BRI sind die Farben Cinnamon und Fawn anerkannt. Lesen Sie die Fassungen der EMS Liste 01.01.2012 Tschechien CSCH-SCHK (CZ) Bei BML sind die Farben Golden Shaded und Shell anerkannt. Sie werden in 2 Gruppen gerichtet: Gruppe I: Non Orange Silver und Golden Gruppe II: Orange Silver und Golden SRK (FI) Art. 6.5 - Burma-Katzen, mit denen man züchten will, müssen einen DNA-Test für GM2 Gangliosidose haben, es sei denn, dass die Eltern GM Gangliosidose-frei sind. - Folgende Zuchtprinzipien müssen befolgt werden: GM2-frei x GM2-frei GM2-frei x GM2-Träger - Katzen, die gemäss dieser Regelung getestet werden müssen, müssen durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung identifizierbar sein. - Der Züchter muss den Käufer einer Burma-Katze über die - GM2-Krankheit und die Registrierungsvorschriften informieren. - Eine den GM2-Ganglosidose-Status betreffende Bestätigung eines approbierten Tierarztes muss dem Stammbaum beigefügt werden. ANFI (IT) Mit 19 Stimmen wurde die Rasse Peterbald definitiv anerkannt. NNR (NO) Art. 6.15 Norwegische Waldkatzen, die zur Zucht gebraucht werden, sollen DNA getestet werden für GBE 1 Gene (GSD IV Glykogenspeicherkrankheit), bis es bestätigt ist, dass beide Elterntiere der Zuchtkatze keine GSD IV Träger sind. Katzen, die gemäss dieser Regelung getestet sein müssen, müssen durch einen Mikrochip oder durch eine Tätowierung identifizierbar sein und die Resultate des Labors muss klar auf den Testunterlagen des Labors eingetragen sein. Folgende Zuchtregeln müssen beachtet werden: - Träger dürfen nicht mit Trägern verpaart werden - Ein gültiges Tierarztzeugnis das den GBE 1 Status betrifft, muss den Stammbaum der Katze begleiten 4

Anträge der Mitglieder zu den Richterregeln FELIS DANICA (DK) Art.2.8.2 Teilnahme an Nicht-FIFe Ausstellungen Erlaubnis wird verweigert, wenn eine FIFe Ausstellung am gleichen Wochenende im fraglichen Land vorhergesehen ist oder wenn eine FIFe Ausstellung stattfindet in einem Ort weniger als 400 km entfernt. Anträge der Mitglieder betreffend die Ausstellungsreglen FFH (CH) Tabelle Disqualifizierende und allgemeine Fehler Kopf Jede anomale Eindrückung, Hervorstehen oder Spalten des Schädels kein Exzellent Felis Polonia (PL) Art.2.3. Qualifikationen für die Weltausstellung Hauskatzen (Kl.14) Hinzufügung des DSM Titels. Dieser Artikel tritt ab 30.06.2011 in Kraft. Weitere angenommen Anträge betreffen Ausnahmeregelungen für England, Russland, Weissrussland und Rumänien. Anträge der Kommissionen betreffend Standards + EMS Zucht & Registrierungskommission Für alle weiße Katzen und Katzen mit einem hohen Weißanteil (01 und 02), welche ab dem 01.01.2012 registriert werden, muss der Code für die Augenfarbe beim EMS Code inbegriffen sein. Folgende Rassen sind davon betroffen: ACL/ACS w 61/62/63/64/65/66/67 MCO/NFO/SIB/TUA w 61/62/63/64 CRX/DRX/GRX w 61/62/63/64/65/66/67 JBT w 61/62/63/64 KBL/KBS w 61/62/63/64 MAN/CYM w 61/62/63/64/65/66/67 SPH/DSP w 61/62/63/64/65/66/67 PEB w 61/62/63/64/65/66/67 Richter und Standardkommission TUV Die Solid und die Agouti Varianten der gleichen Farbe werden zusammen gerichtet. Anträge des Vorstandes und der Kommissionen betreffend die Ausstellungsreglen Vorstand Ausstellungungskommission Art.8.2.1 Aussteller aus freien Vereinen können ihre Katzen nur in den Klassen 12,11,9 und 10 melden. Wenn sie in höheren Klassen ausstellen möchten, müssen sie als Einzelmitglieder einem FIFe- Mitglied angehören. Diese Regelung tritt bereits ab 1.6.2011 in Kraft! Art. 1.1.c Korrektur, keine wesentliche Veränderung des Inhaltes. Art. 1.14 Bei Ausstellungen wo Katzen ein Zertifikat an verschiedenen Tagen erhalten können, kann ein Katalog gedruckt werden, 5

vorausgesetzt, dass bei allen Katzen der Tag aufgeführt ist, an welchen Tagen sie konkurrieren. Art. 2.7 FIFe Mitglieder die Ausstellungen abhalten wie in diesem Kapitel beschrieben, müssen sicherstellen, dass: - alle Richter die eine Kategorie gerichtet haben auch in dieser Kategorie an der Best in Show teilnehmen. - wenn benötigt, soll ein Schiedsrichter (siehe Art.4.9.5) anwesend sein und es soll angekündigt werden, dass er an der Best in Show in einer Kategorie teilnimmt um einen Losentscheid zu vermeiden. Ausnahmen: Unvorgesehene Umstände die nicht kontrollierbar sind. Art.4.1.1 Streichung der SW & NW Titel sowie die Länderkennzeichnung Alle FIFe-Titel einer Katze sollen nur mit ihrer Abkürzung aufgeführt werden, mit Ausnahme des WW Titels. Art.4.3, 4.4 & 4.5 Korrektur, keine wesentliche Veränderung des Inhaltes. Art.4.9.4 Bei der Best in Show ist es obligatorisch, jedem Richter eine schriftliche Nominationsliste vorzulegen, die die Katalognummer, das Geschlecht, das Geburtsdatum (oder das Alter) und den EMS Code beinhaltet. Art.4.17 Katzen können nur einen NW Titel in einem Jahr erringen. Art.5.5.2 Ausstellungsorganisatoren müssen die Richter in genügender Zeit im voraus vor dem Ausstellungstermin informieren, welche nicht-anerkannte Rassen mit vorläufigem EMS code zu richten haben. Art.6.2.1 Der Steward muss während seiner Tätigkeit im Richterring so gekleidet sein, dass er sich als Steward identifiziert. Art.1.10.i Verschiebung des Textes in Art.6.7 Art. 6.7.2 Verfahrensabläufe wie Katzen von Ausstellern vorgeführt werden wurde präzisiert Art.6.7.3 Der Gebrauch von elektronischen Geräten wie Mobiltelefone wird auch Ausstellern, welche sich im Richterring aufhalten, untersagt. Art.6.10 Korrektur, keine wesentliche Veränderung des Inhaltes. 6

Art.7.1 Das organisierende FIFe Mitglied einer Ausstellung ist der FIFe gegenüber verantwortlich für die Einhaltung der FIFe Regeln. Umformulierung der Bezeichnung Spezial Rasse BIS in Rasse BIS Die Rasse BIS muss als Bemerkung auf der offiziellen FIFe- Ausstellungsliste der Webseite in dem Format TT/MM/JJJJ Rasse BIS: XXX eingetragen werden. Anträge des Vorstandes und der Kommissionen zu den Richterregeln Richter & Standardkommission Die Regeln für Richter und Richterschüler werden neu gestaltet. Art.5.1.3.2 Richterschüleranwärter müssen nicht mehr zwingend mit der Kategorie ihre Ausbildung beginnen, welche sie auch züchten. Art. Ändern von 5.1.7.1 in 2.1.11 Die Zwischenprüfung ist obligatorisch für Richterschüler in ihrer ersten Kategorie und sie wird von einem ausbildenden Richter durchgeführt, wenn der Richterschüler die Hälfte der Anzahl der vorgeschriebenen Katzen abgeschlossen hat. Der Antrag für die Teilnahme als Richterschüler wird mit Bezug auf den Artikel 2.1.9 gestellt und soll darauf hinweisen, dass diese Teilnahme als Richterschüler eine Zwischenprüfung ist. Der organisierende Club wird den ausbildenden Richter im voraus informieren. Art. Ändern von 5.1.8 in 2.1.9 Löschen des Wortes oder mündlich. Art. Ändern von 5.1.12 in 2.4.1 Anzahl der Richterschülertätigkeiten für Richter, die mit einer anderen Kategorien fortfahren: Ausnahmen werden für einen bereits akkreditierten Richter in jeder zwei Kategorien gemacht. Er wird wie folgt die Ausbildung wiederholen und als Richterschüler teilnehmen: a: Kat I und IV: 5x; (mind. 150 Katzen), davon mindestens 2x in 2 verschiedenen fremden Ländern (mind. 60 Katzen) b: Kat. II: 10x; (mind. 390 Katzen), davon mindestens 3x in 3 verschiedenen fremden Ländern (mind. 90 Katzen) c: Kat III: 14x; (mind. 540 Katzen), davon mindestens 4x in 3 verschiedenen fremden Ländern (mind. 120 Katzen) Die Teilnahme an Seminaren ist von dieser Mindestzahl an Katzen ausgeschlossen und kann nur ein Zusatz sein. Art. Ändern von 5.1.14.3 in 2.1.15 Gewisse Gruppen von Farben/Zeichnungen müssen ebenfalls vom Richterschüler gesehen werden. (Solid, Bicolour, Tabby Muster, Silber/Golden, Pointed) Art. Ändern von Art. 5.1.14.4 in 2.1.17 Das Wort Supervisor wird durch Vertreter ersetzt. 7

Art. Ändern von 5.2.3 in 2.3.5 Ergänzung mit folgendem Satz: Zu diesem Zweck hat die FIFe ein spezielles Formular entworfen. Dieses Standardformular ist das einzige gültige Antragsformular. Anträge der Kommissionen betreffend das Zwingernamenreglement Zucht & Registrierungskommission Neuformatierung und Klärung der Bedingungen für Zwingernamen Das Reglement für Zwingernamen wurde in das Zucht & Registrierungsreglement verschoben. Anträge der Kommissionen betreffend der Zucht & Registrierungsregeln Kommission für die Gesundheit & zum Wohle der Katze Art.3.5 Nicht zur Zucht erlaubt sind: - taube Katzen (weisse Katzen müssen getestet werden bevor mit ihnen gezüchtet werden darf) - Katzen mit Nabelbruch Art.3.6.1 Testprogramme Anhang I Obligatorische und empfohlene Gentests Backenabstriche Anhang II Alle Rassen Für jede Katze wird der Abstrich in einen Briefumschlag mit Name und Mikrochipnummer der Katze aufbewahrt. Bei Bedarf können die Backenabstriche später für Gentests verwendet werden. Obligatorische und empfohlene Gesundheitsuntersuchen Gesundheitsuntersuchungen Wenn ein bestimmtes gesundheitliches Problem in einer Rasse allgemein vorkommt, empfiehlt es sich die Katze von einem Kleintierarzt untersuchen zu lassen, bevor sie zur Zucht gebraucht wird. Gehör - BAER Hoden Nabelbruch Herz Es ist nicht erlaubt mit tauben Katzen zu züchten. Art.3.5 Eine tierärztliche Bestätigung ist obligatorisch für Zuchtkater bevor mit ihm gezüchtet wird. Art.3.2 Alle Rassen - obligatorisch Ein Elektrokardiogramm oder eine Ultraschalluntersuchung für die Rassen: EXO, PER, MCO, RAG, BRI, SPH 8

Hüftgelenkdysplasie Röntgenuntersuchung für die Rassen und/oder Knie- PER, EXO, MCO, NFO, ABY, BEN, DRX, scheibenverrenung SOM Augen (PRA, Katarakt) Augenuntersuchung für die Rassen: ABY, BEN, OCI, RUS, SOM BAL, OLH, OSH, SIA, SYS, SYL, PEB. Zucht & Registrierungskommission Art. 3.6.2, 6.4, 8.1, & 8.4 Es werden keine Nachkommen von Katzen registriert, die an Osteochondrodysplasie leiden. (Degeneration der Knorpel) Betrifft die Rasse Scottish Fold sowie deren Nachkommen, unwichtig der Form der Ohren. Demzufolge wird der EMS Code bei den nichtanerkannten Rassen gestrichen und ist zur Zucht nicht erlaubt. Neuer Art. 5.1.2.3 Der EMS Code dt und et kann gebraucht werden, um den Genotyp von rot/creme Nachkommen von zwei Amber Katzen, zusammen mit ihrem Phänotyp d resp. e in Klammern, in Einklang mit Art. 5.1.1 zu registrieren. Der EMS Code dt und et sollen nur für registrierungszwecken verwendet werden. Neuer Art. 6.1.2 Bei anerkannten Rassen können verwandte Rassen ohne Genehmigung mit einander verpaart werden, außer wenn es anders angegeben wird in diesem Kapitel. Art. 6.1.2 Eine Katze gilt als reinrassig, wenn der Stammbaum Vorfahren in anerkannten Farbvarietäten der gleichen Rasse oder verwandten Rassen in mindesten drei Generationen der Katze aufweisst. Diese Definition gilt auch für vorläufige anerkannten Rassen (siehe Art.7.1) und nicht anerkannte Rassen (siehe art.8.1) Kapitel 7 Zusatz zu den Regeln für prov. anerkannten Rassen, wenn die vollständige Anerkennung nicht gewährt wird. Wenn eine vollständige Anerkennung nicht erfolgt ist, bevor die Zeit für prov. Anerkennung abgelaufen ist. - Eine Rasse mit prov. Anerkennung wird automatisch in die Liste der nicht anerkannten Rassen übertragen mit ihrer vorläufigen Abkürzung in Art.8.1 und dem EMS Code wird ein non zugefügt. - Die Regeln die die Rasse betrifft werden in Kapitel 8 verlegt. - Die Registrierung der geborenen Katzen und prov. erhaltenen Titeln während der prov. Anerkennung bleiben erhalten. - Katzen, die nach der prov. Anerkennungsphase geboren werden, müssen im RIEX registriert werden und non wird nach dem EMS Code hizugefühgt, um zu zeigen, daß es jetzt eine nichtanerkannte Rasse ist. 9

Art.8.1 Die Liste der nicht anerkannten Rassen mit dem vorläufigen EMS Code wird vom FIFe Vorstand beibehalten und auf den neusten Stand gebracht auf Empfehlung der Zucht & Registrierungskommission. Art.8.1 & 9.1.1 Ergänzung Die Erlaubnis kann erteilt werden für ein Zuchtprogramm kann für eine bestimmte Anzahl von Generationen (1,2,3 oder mehr) oder für einen unbestimmten Zeitraum, bis eine provisorische Anerkennung erreicht wird. Art.9.1.1 Die Erlaubnis für ein Zuchtprogramm kann für kann für eine bestimmte Anzahl von Generationen (1,2,3 oder mehr) oder für einen unbestimmten Zeitraum, bis der Standard des Zuchtzieles erreicht ist, gegeben werden. Verschiedenes Art.10.2.2 & 10.2.3 Ergänzung Ausstellungen von 10 verschiedenen Katzen mit einem Mindestalter von 6 Monaten die mind. 3 Generationen derselben Rasse oder verwandter Rasse der aktuellen Katzen aufweisen. Annemarie Gasnier aus Brasilien wurde als Ehrenrichterin der FIFe ernannt. Eva Wieland Schilla übereichte den FIFe Mitgliedern eine CD mit den registrierten Zwingernamen ihres Landes. Die Mitglieder wurden gebeten, die Zwingenamen zu bearbeiten und jenige, welche nach Reglement gelöscht werden können, zu melden. Die Generalversammlung der FIFe 2012 wird einmal mehr in Portugal in Albufeira stattfinden und die FIFe Fahne wurde feierlich der Präsidenten des organisierenden FIFe-Mitgliedes, Joao Noronha übergeben. Ende der Generalversammlung Freitag um 17.30 Uhr Bukarest, den 30. Mai 2011 Alfred Wittich, Präsident FFH Waltraut Sattler, Präsidentin HEC 10