Zuchtordnung. 1. Allgemeines
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- Agnes Adenauer
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1 Zuchtordnung 1. Allgemeines Die Zuchtordnung ist eine Rahmenordnung und für alle Mitglieder im KGFD e.v. (Klein- und Großhundefreunde Deutschland e.v.) bindend. Mit der Einhaltung der geltenden Tierschutz- und Tierhaltungsvorschriften erklärt sich jeder Züchter einverstanden. Ziel der Zucht sollte sein erbliche Krankheiten und Gendefekte zu verringern. Es ist nicht zulässig für Züchter im KGFD e.v. mit dem gleichen Zwingernamen und mit der gleichen Rasse in anderen Vereinen zu züchten. Der Züchter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Wurfmeldeformular die Richtigkeit der zugesendeten Unterlagen. 2. Zuchtvoraussetzungen Zur Zucht zugelassen sind nur Elterntiere, die einen Stammbaum (Ahnentafel) besitzen, die rassetypischen Untersuchungen (Punkt 4), sowie die Zuchttauglichkeitsprüfung bestanden haben. Inzestverpaarungen unter dem 3. Grad (d.h. Eltern-Kinder, Vollgeschwister und Halbgeschwister) sind im KGFD e.v. untersagt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Zuchtwartobmann oder 1. Vorsitzenden. Es ist erforderlich, dass jeder Züchter über die Kenntnisse der Paarung, Trächtigkeit und Welpenaufzucht verfügt. Es wird empfohlen, angebotene Seminare zu besuchen. Die Zuchtstätte kann von einem Zuchtwart abgenommen und zertifiziert werden. 3. Zwingername Der Zwingername muss im KGFD e.v. beantragt und geschützt werden.
2 4. Zuchttauglichkeit Zur Zucht dürfen nur Rassehunde zugelassen werden, bei denen die rassespezifischen Untersuchungen ausgewertet von einem Tierarzt vorliegen. Ein gültiger Impfausweis (EU-Impfausweis) sollte vorhanden sein. Der Hund ist dann einem Zuchtwart vorzustellen. Dieser begutachtet den Hund und bestätigt die Zuchttauglichkeit durch einen Eintrag in die Ahnentafel oder auf einem dafür vorgesehenen Formular. Zur Zucht zugelassen sind Kleinhunde ab dem 12. Lebensmonat. Eine Hündin unter 45cm darf frühestens mit der zweiten Hitze belegt werden. Sie sollte nicht bei jeder Hitze belegt werden. Bei Großhunden kann ein Hund ab dem 18. Lebensmonat zugelassen werden. Eine Hündin über 45cm darf erst mit der 3. Hitze belegt werden. Grundsätzlich muss bei jeder dritten Hitze eine Pause eingelegt werden. Empfohlen wird jedoch eine Pause nach jedem Wurf. Wird eine Hündin mehr als zweimal hintereinander belegt, kann die Zuchtbuchstelle das Ausstellen der Stammbäume verweigern. Mit Vollendung des 8. Lebensjahres ist eine Hündin aus der Zucht zu nehmen, dies gilt für Klein- und Großrassen. Bei Zuchtrüden gibt es nach oben keine Altersgrenze. Übersicht über rassespezifische Untersuchungen zur Zuchtzulassung: Alle Kleinrassen (bis 45 cm Widerrist) Alle Großrassen (ab 45 cm Widerrist) PL HD und ED Spezifische Rassenuntersuchungen: Siehe unter Punkt Deckakt Der Deckrüdenbesitzer hat nach dem Deckakt folgende Unterlagen an die Besitzer der Hündin zu übergeben: Deckschein, Kopie der Ahnentafel, Untersuchungsergebnisse Zuchttauglichkeitsbescheinigung und errungene Titel (Championate, Platzierungen, Körung, ). Der Deckrüdenbesitzer sollte sich vor dem Deckakt vergewissern, dass die Hündin alle Voraussetzungen mit sich bringt. Deckrüdenhalter sind verpflichtet, über alle Deckakte ihrer Rüden Buch zu führen.
3 6. Wurfabnahme Ab der 7. Lebenswoche kann der Wurf von einem Zuchtwart des KGFD e.v. abgenommen werden. Die Wurfabnahme kann auch von einem Tierarzt durchgeführt werden, wenn kein Zuchtwart vor Ort ist. Dies muss jedoch zuvor mit der Zuchtbuchstelle abgesprochen werden. Im KGFD e.v. ist jeder Züchter ist für den gesundheitlichen Zustand seiner Welpen selbst verantwortlich und muss von daher Welpenkäufer auf bekannte Mängel aufmerksam machen. Erlaubt ist die Abgabe der Jungtiere frühestens nach der 8. Lebenswoche. Die Welpen müssen gechipt sein, ausreichend entwurmt sein und die Grundimmunisierung erhalten haben. 7. Zuchtbuchamt Das Zuchtbuch dokumentiert die Abstammung der Hunde. Es dürfen nur Hunde eingetragen werden, die unter der Kontrolle des KGFD e.v. gezüchtet wurden. Für Hunde ohne Abstammungsnachweis besteht die Möglichkeit nach einer Phänotypbeurteilung in das Register des KGFD e.v. eingetragen zu werden. Der KGFD e.v. entscheidet je nach Rasse, ob Registerhunde zur Zucht zugelassen werden. Hinweis: Dem Zuchtbuchamt sind folgende Unterlagen zu schicken: Wurfmeldebescheinigung Deckbescheinigung (bei Fremddecken) Kopien der Stammbäume der Eltern Untersuchungsergebnisse Zuchttauglichkeitsbescheinigung Errungene Titel (Championate, Platzierungen, Körung, )
4 8. Ahnentafel Die vom KGFD e.v. ausgestellten Ahnentafeln und Registerpapiere sind mit den Eintragungen des Zuchtbuchs identisch. Dem Eigentümer ist die Ahnentafel des Hundes auszuhändigen. Jeder Besitzwechsel ist einzutragen. 9. Rassespezifische Untersuchungen Zur Zucht werden nur Hunde, die folgende Untersuchungen haben: Rasse Altdeutscher Schäferhund Untersuchungen (A- und B-Hüfte zugelassen) Cane Corso Chihuahua Erwünscht wären auch DM- und OCD- Untersuchung. OCD-Untersuchung (höchstens Grad 1/1, dann darf jedoch nur mit Grad 0/0 verpaart werden) Dackel Englische Bulldogge und Old Englische Bulldogge Bei Merle Chihuahua muss ein Gentest vorliegen. (höchstens Grad 1/1, dann darf jedoch nur mit Grad 0/0 verpaart werden) Augenuntersuchung (CEA, PRA, kat.,...) Erwünscht wären auch: Keilwirbel, OCD- Untersuchung, Augenuntersuchung und Herzuntersuchung.
5 Französische Bulldogge Keilwirbel Labrador Erwünscht wären auch: OCD-Untersuchung, Augenuntersuchung und Herzuntersuchung. (A- und B-Hüfte zugelassen) Jedoch darf bei einer B-Hüfte nur mit einer A-Hüfte verpaart werden. Leonberger Erwünscht ist auch eine Augenuntersuchung. Mops Rottweiler Parson Russell Terrier Shetland Sheepdog Spitz Golden Retriever Erwünscht wäre auch: LPN 1 HD- Untersuchung PDE-Untersuchung Keilwirbel Untersuchung (max. 5 in einer Verpaarung) Augenuntersuchung (CEA, PRA, kat., ) Untersuchung auf Taubheit Augenuntersuchung (CEA, PRA, kat.,...) (A- und B-Hüfte zugelassen) Jedoch darf bei einer B-Hüfte nur mit einer A- Hüfte verpaart werden.
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