Internationaler Kynologischer Verein e.v. Zuchtordnung

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1 Internationaler Kynologischer Verein e.v. Geschäftsstelle: Yvonne Degler, Angelbergstraße 4, Tussenhausen, Tel.: 08268/ Zuchtbuchamt: Shanna Rochau, Lindenstraße 6, Syrgenstein Internet: Zuchtordnung Präambel...Seite 1 Der Züchter...Seite 2 Der Zwinger und der Zwingernamen...Seite 2 das Zuchtbuchamt...Seite 3 der Zuchtwart...Seite 3 Der Hauptzuchtwart...Seite 3 Die Zuchttauglichkeitsprüfung...Seite 4 Die Untersuchungen...Seite 5 HD...Seite 5 ED...Seite 5 PL...Seite 5 PRA... Seite 5 CEA...Seite 5 MDR1...Seite 5 Tierärtztliche Untersuchungen...Seite 5 Untersuchungs-Formblätter...Seite 6 Zuchtalter...Seite 6 Wurfabstand...Seite 6 Sprungzahl...Seite 6

2 Internationaler Kynologischer Verein e.v. Geschäftsstelle: Yvonne Degler, Angelbergstraße 4, Tussenhausen, Tel.: 08268/ Zuchtbuchamt: Shanna Rochau, Lindenstraße 6, Syrgenstein Internet: Zuchtdauer...Seite 6 Zur Zucht zugelassene Hunde...Seite 7 Zur Zucht nicht zugelassene Hunde...Seite 8 Zuchtverbote...Seite 8 Lebenslängliches Zuchtverbot...Seite 8 Zeitliches Zuchtverbot und Geldbußen...Seite 9 Zuchtverfahren...Seite 9 Reinzucht...Seite 9 Kreuzung...Seite 9 Inzucht...Seite 9, 10 Zwischenzucht...Seite 10 Fremdzucht...Seite 10 Durchführung der Zucht...Seite 10, 11 Schlusswort...Seite 12

3 Präämbel Unter Kynologen ist unbestritten, dass der Wolf der Stammvater für alle Hunderassen ist. Vor ungefähr 6000 Jahren hatte die Auswahlzucht durch den Menschen bereits viele Hundetypen hervorgebracht. Vom freundlichen Zwerghund bis zum mächtigen Kriegshund. Der Hund ist deshalb aufgrund seiner körperlichen und seelischen Eigenschaften zum Helfer und Freund des Menschen geworden. In diesem Jahrhundert hat sich der Aufgabenbereich des Hundes erheblich vergrößert. Er entwickelte sich zum Gebrauchs-, Familien-, Dienst-, oder Liebhaberhund. Durch seine vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten besitzt der Hund hohe ideelle, praktische und wirtschaftliche Werte, die es zu erhalten und zu fördern gilt. Deshalb vertritt der IKV e.v. die Auffassung, dass ganz allgemein nur die planmäßige Rassezucht betrieben werden soll. Dabei muss der Leitsatz gelten: Züchten ist Denken in Generationen. Dies bedeutet, dass sich nur das beste und gesündeste Erbgut fortpflanzen darf. Für den Verein, für dessen Mitglieder und Züchter ist der Hund keine Ware, sondern ein Mitgeschöpf. Deshalb sollten die nachfolgenden Grundsätze für jeden Hundehalter und Hundeliebhaber eine Selbstverständlichkeit darstellen: Artgerechte Haltung Sorgfältige Ernährung und Pflege Kein unnötiges Zufügen von Schmerzen Einhaltung des gültigen Tierschutzgesetzes

4 Der Züchter Die Züchter sind die Basis des Vereins und die verantwortlichen Träger der einzelnen Rassen. Zu diesem Kreis zählen auch diejenigen, die nur gelegentlich ihre Hündin belegen lassen. Hobby-Züchter sowie Gewerbliche-Züchter müssen die gleichen Voraussetzungen in der Hundezucht mitbringen. Es gibt keine Unterschied. Gemäß seiner Vereinssatzung ist der Verein primär die Interessenvertretung der Züchter. Auch Züchter müssen in ihrem eigenen Interesse ein gewisses Maß an Fachwissen mitbringen. Bevor der Zwingerschutz beantragt wird, muss der Nachweis eines erfolgreichen Besuchs eines Züchterseminars erbracht werden. Der IKV e.v. bietet dieses Seminar mehrmals im Jahr gegen einen geringen Unkostenbeitrag an. Seminare von anderen Vereinen werden vom IKV anerkannt. Jeder verantwortliche Züchter muss bestrebt sein, nicht Hunde zu vermehren, sondern seine Rasse zu heben und zu fördern. Jeder Züchter verpflichtet sich, nur gesunde, kräftige und dem Rassebild entsprechende Tiere zur Zucht zu verwenden. Der Züchter ist an die Einhaltung der Zuchtbestimmungen und der entsprechenden Tierschutzgesetze, sowie an die Anweisungen der Zuchtwarte gebunden. Das gleichzeitige Züchten in verschiedenen Vereinen/Verbänden/Unionen ist verboten und wird mit dem Ausschluss des Züchters geahndet. Der Zwinger und der Zwingernamen Auf die Hundezucht bezogen, hat der Begriff Zwinger eine doppelte Bedeutung: I. Hunde-Zuchtstätte II. Wohnstätte des Hundes Jeder Hundezüchter hat einen eingetragenen Zwinger, d.h. er besitzt einen Zwingernamen, den alle von ihm gezüchteten Hunde in die vom Zuchtbuchamt ausgestellten Ahnentafeln eingetragen bekommen. Dieser Zwingernamen muss rechtzeitig beim Zuchtbuchamt, unter Angabe von drei möglichen Vorschlägen beantragt werden. Gebühren sind der Vereins-Gebührenordnung zu entnehmen. Zwingerschutz wird nur nach einer Besichtigung der geplanten Zuchstätte durch einen Zuchtwart erteilt. In einem guten Zwinger fühlt sich der Hund wohl, er kann ungestört Ruhen. Der Zwinger muss über die vom deutschen Tierschutzgesetz vorgeschriebene Grundfläche, Außenauslauf, Fenster, etc. verfügen.

5 Das Zuchtbuchamt Das Zuchtbuchamt hat im Allgemeinen folgende Aufgaben: Erstellen und Beurkunden von Ahnentafeln ZTP-Eintragungen in Ahnentafeln und deren Überprüfung auf Richtigkeit Zwingerschutz und Einsatz der Zuchtwarte Überwachung der nötigen Unterlagen Registrierung der Wurfmeldung Der Zuchtwart Die Zuchtwarte erfüllen folgende Aufgaben: Beratung der Züchter und der Vereins-/Verbands-/Unionsmitglieder Erstellen der Zuchttauglichkeit Übernahme der Wurfabnahme Kontrolle der Zuchtstätten Vermittlung geeigneter Deckrüden Hilfe bei kleineren Geburtsschwierigkeiten Hilfe bei der Pflege und Ernährung des Wurfes Der Hauptzuchtwart Der Hauptzuchtwart stellt die Verbindung zwischen Züchter und den Zuchtwarten dar. Er steuert die Zucht im weitesten Rahmen. Der Hauptzuchtwart muss über ein großes Maß an Wissen und Können über Vererbung, Zucht und Aufzucht verfügen. Er ist Ansprechpartner sowohl für die Zuchtwarte, als auch für die Züchter. Der Hauptzuchtwart kann keine zuchttechnischen Entscheidungen ohne Rücksprache mit dem 1. Vorstand treffen.

6 Die Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) Hunde, die zur Zucht verwendet werden sollen, müssen zuvor im Rahmen einer Zuchttauglichkeitsprüfung von einem Zuchtwart oder Zuchtrichter zuchttauglich geschrieben werden. Der Vorstand ist befugt alle Untersuchungen anzufechten und neu zu veranlassen. Grundvoraussetzung zur Zuchttauglichkeitsprüfung ist die Vorlage der nötigen Untersuchungsergebisse (HD, ED, PL, PRA und Herzuntersuchung), sowie eine eindeutige Identifikation durch einen Mikrochip. Bei Rüden sind ebenfalls zwei normal entwickelte Hoden, die dauerhaft im Skrotum befindlich sind eine Voraussetzung. Die ZTP wird auf einem Formblatt und in die Ahnentafel des betreffendes Hundes eingetragen und vom betreffenden Zuchtwart/Zuchtrichter unterschrieben. Gebühren für die ZTP sind der Vereins-Gebührenordnung zu entnehmen. Das Mindesalter für die ZTP ist: Zwerg-und Kleinhunde: ab vollendetem 12. Lebensmonat Dachshunde: vollendeter 15. Lebensmonat Großhunde ab vollendtem 16. Lebensmonat Bei allen Hunderassen sollten die Wachstumsschübe beachtet werden. Nach vorheriger Rücksprache kann die ZTP von einem Tierarzt durchgeführt werden. Dessen Ergebnis kann jedoch bei begründeten Zweifeln von der Vorstandschaft angefochten werden und eine erneute Prüfung durch einen vom IKV e.v. bestimmten Zuchtwart veranlasst werden.

7 Die Untersuchungen Die Hüftgeleksdysplasie-Untersuchung (HD) Die HD- Untersuchung für große Hunderassen ist Pflicht. Für kleine Hunderassen wie: Beagle, Chow-Chow, Engl. Cockerspaniel, Am. Cockerspaniel, Englische Bulldogge, Old English Bulldog, Continental Bulldog, ist die HD-Untersuchung ebenfalls Pflicht. (Ausnahme: Schriftliche Genehmigung des 1. Vorstands) Die Ellenbogendysplasie-Untersuchung (ED) Die ED-Untersuchung ist für große Hunderassen, sowie Hunde der Rasse Englische Bulldogge, Old Englisch Bulldog und Continental Bulldog Pflicht. Diese Untersuchung sollte in Zusammenhang mit der HD-Untersuchung gleichzeitig durchgeführt werden (Narkose-Risiken). Die Patella-Luxation Untersuchung (PL) Die PL-Untersuchung ist bei allen Hunderassen Pflicht. Die Progressive Retinaathropie-Untersuchung (PRA) Die PRA-Untersuchung ist für alle Hunderassen Pflicht. Allgemeine Herzuntersuchung Die allgemeine Herzuntersuchung ist keine Pflicht, wird aber gewünscht. Collie Eye Anomalie Untersuchung (CEA) Die CEA-Untersuchung ist für folgende Rassen Pflicht: Collie (Lang- und Kurzhaar), Shetland Shepdog, Australian Shepherd und Border Collie. Die Untersuchung kann zwischen der 6. und 9. Lebenswoche ophthalmologisch oder altersunabhängig durch einen DNA-Test erfolgen. Die MDR1 Gendefekt DNA-Untersuchung Die MDR1 DNA-Untersuchung ist bei folgenden Rassen Pflicht: Collie (Lang- und Kurzhaar), Shetland Shepdog, Australian Shepherd, NcNab, Border Collie, Silken Windhound, Waller, English Shepherd, Old English Shepdog, Australian Cattle Dog, Weißer Schäferhund und Whippet. Tierärztliche Untersuchungen Sämtliche ärztliche Untersuchungen dürfen nur von Tierärzten erstellt werden, welche dafür die entsprechende Qualifikation und Zulassung haben. Alle Untersuchungsergebnisse müssen im Original zum Zuchtbuchamt gesendet werden. Der Hund erhält nach erfolgter ZTP die schriftliche Zuchttauglichkeitsbescheinigung.

8 Untersuchung-Formblätter für Hundehalter und Tierarzt Für alle Untersuchungen, die für die Zuchttauglichkeit benötigt werden, können Vordrucke bei der Geschäftsstelle oder dem Zuchtbuchamt des IKV e.v. angefordert werden. Zuchtalter Zwerg- und Kleinhunde dürfen erstmals mit vollendeten 15 Monaten zur Zucht eingesetzt werden. Großhunde mit vollendeten 18 Monaten. Verantwortungsvolle Züchter beachten die Wachstumsphase und die Entwicklungszeit der jeweiligen Rasse. Wurfabstand Hündinnen können zwei Läufigkeiten hintereinander belegt werden. Die dritte Läufigkeit muss ungenutzt bleiben. Voraussetzung hierfür ist eine einwandfreie körperliche Verfassung, die von einem Zuchtwart oder Tierarzt festgestellt werden muss. Bei größeren Würfen muss die folgende Hitze ausgesetzt werden: Zwerghunde ab 5 Welpen Kleinhunde ab 9 Welpen Großhunde ab 12 Welpen Sprunganzahl Bei den Sprügen des Rüden sollte darauf geachtet werden, dass er durch die Anzahl nicht gesundheitlich beeinträchtigt wird. Des weiteren sollte auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Sprünge geachtet werden. Zuchtdauer Für Hündinnen endet das zuchttaugliche Alter mit dem vollendeten 8. Lebensjahr. Für hochwertige Vererber kann der Hauptzuchtwart in berechtigten Ausnahmefällen eine Sondergenehmigung erteilen. Jedoch nur, wenn der Gesundheitszustand der Hündin tadellos ist. Rüden erhalten die Zuchtzulassung auf Lebenszeit.

9 Sollten allerdings Erbkrankheiten auftreten, wird der Rüde/die Hündin auf Lebenszeit gesperrt. Zur Zucht zugelassene Hunde Sind in ein anerkanntes Zuchtbuch eingetragen. HD-Gutachten mit einer Auswertung bis HD-C (noch zugelassen). Allerdings darf ein nicht HD-freier Hund nur mit einem HD-A (HD-frei) Partner verpaart werden. ED-Gutachten mit einer Auswertung bis ED-1 (noch zugelassen) Hier spielen noch andere Untersuchungskriterien eine Rolle. Ein nicht ED-freier Hund darf nur mit einem ED-freien Partner verpaart werden. Erstklassige Vereber können eine Sondergenehmigung bis ED-2 beim Hauptzuchwart anfordern. PL-Gutachten 1 und 2 sind noch zugelassen, hier muss nach 2 Jahren jedoch eine Wiederholungsuntersuchung durchgeführt werden. Verpaart werden darf nur mit einem PL-0 Partner. Das PRA-Gutachten muss frei sein. Sollten später schlechtere Untersuchungsergebnisse auftreten, muss dieser Hund sofort aus der Zucht genommen werden. CEA-Gutachten die nicht CEA-frei oder CEA-normal sind setzen eine Verpaarung mit einem CEA-frei oder CEA-normalen Partner voraus. MDR1-Gutachten mit einer Auswertung von MDR1 1+/+ und 1+/- sind zur Zucht zugelassen. Ein MDR 1+/- Hund darf nur mit einem MDR 1+/+ Partner verpaart werden. Haben die Zuchttauglichkeitsprüfung bei einem Zuchtwart bestanden. Haben eine Mindestformwertnote von sehr gut in der Reife-/offenen Klasse auf einer Ausstellung erhalten.

10 Zur Zucht nicht zugelassene Hunde Hunde die den Punkt zur Zucht zugelassene Hunde nicht erfüllen. Hunde die Mängel und Krankheiten aufweisen, darunter versteht man: Wesensfehler Angeborene Missbildungen Hodenfehler bei Rüden Gebissfehler, wie nicht dem Standard entsprechender Gebissschluss, fehlende Inzisiv, nicht in der Toleranz liegende Prämolarverluste. Zuchtverbot Beim Zuchtverbot sind zwei Formen zu unterscheiden: Lebenslängliches Zuchtverbot Alle Hunde die unter den Punkt zur Zucht nicht zugelassen fallen. Hündinnen ab dem 2. Kaiserschnitt. Hunde die eine erhebliche Abweichung vom jeweiligen Rassestandard darstellen und Nachkommen dieser Hunde dürfen nicht in das Zuchtbuch eingetragen werden. Die Entscheidung für das Lebenslängliche Zuchtverbot wird dem Hundebesitzer des zur Zuchttauglichkeitsprüfung vorgeführten Hundes sofort mitgeteilt und auf dem Zuchttauglichkeits-Formular, sowie in der Ahnentafel vermerkt. Gegen diese Entscheidung kann der Hundebesitzer Einspruch erheben. Über diesen Einspruch, der spätesten 14 Tage nach dem Termin der Zuchttauglichkeitsprüfung erfolgen muss, entscheidet in erster Instanz der Hauptzuchtwart und in zweiter Instanz der Vorstand. Grundsätzlich gilt, dass Beurteilungen der Zuchtwarte bezüglich Zucht, Zuchtstätte und begutachteter Hunde nicht anfechtbar sind.

11 Zeitliches Zuchtverbot und Geldbußen Gründe für ein zeitliches Zuchtverbot: Auftretende Mangelerscheinungen bedingt durch: Krankheiten, Trächtigkeit bzw Säugen. Schlechte Haarpflege bzw Haarwuchs. Starke Verfettung, sofern Aussicht auf Erfolg besteht, dass diese reduziert werden kann. Schwächliche Konstitution, falls es sich um noch entwicklungsfähige Tiere handelt. Inzucht (Engste Zucht, Enge Zucht) ohne schriftliche Genehmigung Verstoß gegen die Vereinssatzung und Zuchtordnung. Gebühren sind der Gebührenordnung des IKV e.v. zu entnehmen. Zuchtverfahren An Zuchtverfahren sind zu unterscheiden: Reinzucht Dabei erfolgt die Paarung von Tieren gleicher Rasse. Sie führt von selbst zur Ausnutzung des gewünschten Erbguts. Kreuzung Darunter versteht man die Paarung von verschiedenen Rassen. Dieses Verfahren ist verboten, da dadurch die bestehende Rasse nicht verbessert wird. Inzucht Die Inzucht basiert auf eine enge Blutsverwandtschaft, in der ein Ahne mindestens je einmal auf der Vater- bzw. Mutterseite vertreten ist. Inzucht ist grundsätzlich Verwandtschaftszucht, wobei der Verwandtschaftsbegriff auf die ersten sechs Ahnenreihen beschränkt bleibt. Engste Zucht (Inzestzucht) Die Paarung erfolgt zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln oder zwischen Geschwistern, also zwischen Verwandten 1. und 2. Grades.

12 Enge Zucht Die Paarung erfolgt zwischen Verwandten des 3. und 4. Grades. Weite Zucht Die Paarung erfolgt zwischen Verwandten des 5. und 6. Grades. Zwischenzucht Darunter versteht man die einmalige Zuführung fremden Blutes in eine durch Inzucht gefestigte Blutlinie. Fremdzucht Dies ist die Paarung zwischen Tieren gleicher Rasse, die nicht miteinander verwandt sind. Hier kann man nicht voraussagen, wer der stärkere Vererber der Elternpaarlinie ist. Anmerkung: Die Engste und die Enge Zucht können zu außerordentlichen Zuchterfolgen führe. Sie führen aber auch zu erschreckenden Folgen, sofern die Zuchttiere mit missleibigen Erscheinungen belastet sind. Beide Zuchtverfahren bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Hauptzuchtwartes und des 1. Vorstandes. Durchführung der Zucht Der Zuchtwart überzeugt sich, dass die betreffende Hündin zuchttauglich geschrieben worden ist und weist auf Wunsch dem Züchter möglichst mehrere zu der Hündin passende Rüden zu. Hat der Züchter selbst einen Rüden gewählt, so muss dieser in jeder Hinsicht zu der Hündin passen. Vor dem Deckakt muss sich der Hundebesitzer (gleich bei Rüde und Hündin) die Ahnentafel, Zuchttauglichkeitsbescheinigung, sowie die Ergebnisse von vorgeschriebenen Untersuchungen vorlegen lassen. Über die Decktaxe sollte man sich vor dem Deckakt geeinigt haben. Überhöhte Decktaxen sind nicht statthaft. Die Deckbedingungen beruhen auf freier Vereinbarung. Der Deckrüdenbesitzer ist verpflichtet, dem Hündinnenbesitzer nach dem Deckakt und Zahlung der Decktaxe folgende Unterlagen auszuhändigen: Ausgefüllter und unterschriebener Deckschein. Kopien von Ahnentafeln, ZTP, Untersuchungsergebnissen und Ausstellungsbewertungen. Nehmen die Besitzer der Zuchtpartner die Hilfe des Zuchtwartes in Anspruch, so berät er sie nötigenfalls bezüglich des Deckaktes und hinsichtlich der Decktaxe.

13 Die Stärke des Wurfes meldet der Hündinnenbesitzer dem Zuchtbuchamt spätestens 14 Tage nach der Geburt. Der Zuchtwart überzeugt sich von der Unterbringung des Wurfes und vor allem von der Wurfstärke. Ist die Hündin aufgrund der Anzahl der Welpen deutlich überfordert, muss der Züchter mit der sehr frühen Zufütterung bei den Welpen beginnen, damit das Muttertier entlastet wird. Bei Ammenaufzucht kontrolliert der Zuchtwart, dass die Amme die Welpen annimmt. Zum gegebenen Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zur 12. Lebenswoche der Welpen, erfolgt die Wurfabnahme durch den Zuchtwart oder Tierarzt. Dieser macht den Züchter auf mögliche Mängel und Erbfehler (Gebissstellungs-, Zahn-, Hoden-, Ruten-, Gebäudefehler) des Wurfes aufmerksam und vermerkt diese in den Wurfabnahmeberichten. Dem Zuchtwart sind die nötigen Impfungen mit ausgefülltem Impfpass, die Eintragung des Chips und die nachstehenden ausgefüllten nötigen Unterlagen zum Ausstellen der Ahnentafeln vorzulegen. Beim Zuchtbuchamt sind folgende Unterlagen zur Erstellung der Ahnentafeln einzureichen: Der von Rüden- und Hündinnenbesitzer unterschriebene Deckschein Kopien von den ZTP und den Untersuchungsergebnissen der Elterntiere Kopien der Ausstellungsbewertungen der Elterntiere Kopie der Ahnentafel des Deckrüde Die Original Ahnentafel der Mutter, damit der Wurf vermerkt werden kann Der vollständig ausgefüllte Wurfmeldeschein Die Wurfabnahmeberichte mit dem Nachweis des Chips. Die Chipnummer muss auf den Wurfabnahmebericht und in den Impfpass geklebt werden Die oben aufgeführten Unterlagen müssen bei jedem Wurf erneut eingereicht werden.

14 Schlusswort Die Zuchtordnung ist jedem Züchter ein wichtiger Leitfaden auf dem Weg vom Deckakt zum gesunden Wurf. Jedoch möchte der IKV e.v. seinen Züchtern zum Schluss noch einmal die beiden wohl wichtigsten Aufgaben seiner züchterischen Tätigkeit vor Augen führen: die volle körperliche Entfaltung der Welpen durch ausreichend Bewegung und Pflege. Die Nutzung der für ein ganzes Hundeleben entscheidende Prägephasen zur ersten sinnvollen Verhaltensprägung und zur Erziehung, damit ein gesunder, anpassungsfähiger und wesenfester Hund heranwächst.

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