Ordnung für die Ligawettbewerbe Fachbereich Gerätturnen Frauen 2016
Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1 1.1 Dokumente 1 1.1.1 Startpass 1 1.1.2 Gesundheitszeugnis (Sportunbedenklichkeitsnachweis) 1 2 Wettkampfklassen/-inhalte 1 2.1 Wettkampfklassen 1 2.2 Wettkampfinhalte 2 3 Mannschaftszusammenstellung 3 3.1 Oberliga 3 3.2 Landesliga 1 3 3.3 Landesliga 2 3 3.4 Landesklasse 3 4 Startberechtigung der Vereine 4 5 Organisatorischer Rahmen 4 5.1 Allgemeines 4 5.2 Wettkampfleitung 4 5.3 Kampfgericht 4 5.4 Meldungen Mannschaft 5 5.4.1 Vorrunden in den Bezirken 5 5.4.2 Ligafinale 5 5.5 Meldungen Kampfrichter Ligafinale 5 5.6 Nichtantritt gemeldeter Kampfrichterinnen/-richter 5 5.7 Meldegelder 5 5.8 Fehlende Meldegelder 6 6 Bodenmusiken 6 7 Kosten 6
1 Allgemeines Die Ligawettbewerbe des NTB werden unter der Zuständigkeit des Fachbereiches Gerätturnen Frauen durchgeführt. Organisation und Durchführung der Ligawettbewerbe richten sich nach der nachfolgenden Ligaordnung. Begriffsbestimmungen des Vereins im Rahmen der vorliegenden Ligaordnung: Ein Verein ist mit einer Vereinsnummer beim NTB registriert. Wettkampf- bzw. Startgemeinschaften mit eigenständiger Namensgebung müssen bei der NTB -Passstelle registriert sein. Die Ligasaison beginnt mit dem 1. Januar und endet mit dem 31. Dezember eines Kalenderjahres. Die Ligawettbewerbe im Gerätturnen der Frauen finden in vier Wettkampfklassen statt. Die in Vorrunden in den Turnbezirken durchgeführten Wettkampfklassen sind Qualifikationen zum Ligafinale. Die Meldungen zum Ligafinale erfolgen nach den Qualifikationen in den Turnbezirken gem. Ziffer 5.4 und 5.5. Die Vereine erhalten vor Wettkampfbeginn ihre Meldebestätigung in Form des Zeit- und Riegenplans. Änderungen der gemeldeten Turnerinnen sind spätestens vor der Einturnzeit des jeweiligen Wettkampfes zu beantragen. Vor der Einturnzeit ist die Startreihenfolge der jeweiligen Mannschaften der WKL anzugeben. 1.1 Dokumente 1.1.1 Startpass Für alle Wettkämpfe ist der Startpass am Wettkampftag vor Einturnbeginn vorzulegen. Liegt der Startpass nicht vor, oder ist nicht korrekt, darf die Turnerin nur außer Konkurrenz starten. Das Startrecht für Wettkampf- bzw. Startgemeinschaften mit eigenständiger Namensgebung ist im Startpass zu dokumentieren. 1.1.2 Gesundheitszeugnis (Sportunbedenklichkeitsnachweis) Für die 9 bis 17jährigen Turnerinnen ist ein Gesundheitszeugnis am Wettkampftag vor Einturnbeginn vorzulegen. Das Gesundheitszeugnis darf am Wettkampftag nicht älter als ein Jahr sein. Liegt das Gesundheitszeugnis nicht vor, so darf die Turnerin nicht starten. 2 Wettkampfklassen/-inhalte 2.1 Wettkampfklassen Die Wettkampfklassen werden wie folgt benannt: Oberliga Die Oberliga ist Qualifikationswettkampf zur Regionalliga. Landesliga 1 Landesliga 2 Landesklasse Alle Ligen unterliegen dem Startrecht der Turnordnung des DTB. Hinweis: Der bisherige Bundespokal der Vereinsmannschaften wird ersetzt durch den Bundespokal der Landesturnverbands-Mannschaften in 2 Alterskorridoren. Die LTV-Mannschaften beruft der Landesfachausschuss. Diese Ordnung gilt ab Januar 2016 1
2.2 Wettkampfinhalte Die Oberliga turnt Kürvierkampf gem. FIG Code de Pointage Sprung: 1,25m Die Landesliga 1 turnt Kürvierkampf LK 2 nach dem Aufgabenbuch des DTB gültig ab 2015, es gilt die Liste Nationale Elemente NTB Version. Sprung: 1,25m, Balken: 1,05m über Mattenlage. Die Landesliga 2 turnt Kürvierkampf LK 3 ohne Bonus nach dem Aufgabenbuch des DTB gültig ab 2015, es gilt die Liste Nationale Elemente NTB Version. Sprung: 1,20m, Balken: 1,05m über Mattenlage. Die Landesklasse turnt Pflicht-Wahlwettkampf Sprung: AK9 (AW 8,0 Pkt.), AK11 (CdP, Sprunggruppen 2-5, AW 10,00 Pkt.), Sprunghöhe: 1,20m Barren: AK8 (nur DTB!), AK9, AK10 Balken: AK8, AK9, AK10 1,05m über Mattenlage Boden: AK8, Ak9, AK10 Hinweis: Die Übungsausschreibungen richten sich nach dem im Internet veröffentlichten Vorgaben des DTB. Diese Ordnung gilt ab Januar 2016 2
3 Mannschaftszusammenstellung Für die Mannschaften der nachfolgenden vier Wettkampfklassen können jeweils maximal 15 Turnerinnen für die Ligasaison gemeldet werden, die für die Ligasaison eine gültige Startberechtigung besitzen. Maximal 8 Turnerinnen aus diesen jeweils 15 können pro Vorrundenwettkampf und in der Endrunde eingesetzt werden. 3.1 Oberliga 5 Turnerinnen starten pro Gerät, wovon die 4 besten Wertungen als Mannschaftsergebnis zählen. Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr 12 Jahre oder älter sein. 3.2 Landesliga 1 5 Turnerinnen starten pro Gerät, wovon die 3 besten Wertungen als Mannschaftsergebnis zählen. Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr 11 Jahre oder älter sein. 3.3 Landesliga 2 5 Turnerinnen starten pro Gerät, wovon die 3 besten Wertungen als Mannschaftsergebnis zählen. Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr 11 Jahre oder älter sein. 3.4 Landesklasse 5 Turnerinnen starten pro Gerät, wovon die 3 besten Wertungen als Mannschaftsergebnis zählen. Die Turnerinnen müssen im Wettkampfjahr das 9. 12. Lebensjahr vollenden, eine Turnerin der Mannschaft darf einem älteren Jahrgang angehören. Diese Ordnung gilt ab Januar 2016 3
4 Startberechtigung der Vereine Ein Verein kann in einer Wettkampfklasse nur mit einer Mannschaft turnen. (Wettkampf-/Startgemeinschaften mit eigenständiger Namensgebung müssen bei der NTB- Passstelle registriert sein.) Grundsätzlich ist die Turnerin für die gemeldete Wettkampfklasse startberechtigt. Bundes- und Landeskaderathletinnen sind in der Landesliga 1, Landesliga 2 und Landesklasse nicht startberechtigt. Nach dem ersten Wettkampf ist die Turnerin in einer niedrigeren Wettkampfklasse nicht mehr startberechtigt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Turnerinnen eines Vereines in höheren Wettkampfklassen des gleichen Vereines einzusetzen. Der Einsatz von Turnerinnen an einem Wettkampfwochenende (48 Stunden) ist nur in einer Wettkampfklasse zulässig. Eine Turnerin kann während der Ligasaison nur für einen Verein starten. Bei Ausnutzung des Zweitstartrechtes ist die Freigabe des Stammvereines der betreffenden Turnerin im Startpass durch die Passstelle einzutragen. Werden Startpass oder Gesundheitszeugnis nicht vorgelegt oder sind nicht korrekt, darf die betreffende Turnerin nicht starten. Kann eine Mannschaft ihr Startrecht beim Ligafinale nicht wahrnehmen, rückt die nächstplatzierte Mannschaft des entsprechenden Turnbezirkes nach. Meldet ein Turnbezirk zum Ligafinale keine oder nur eine Mannschaft, koordiniert die Landesfachwartin die nachrückende Mannschaft. 5 Organisatorischer Rahmen 5.1 Allgemeines Es wird in allen Wettkampfklassen mindestens ein Vorkampf als Qualifikation in den vier NTB - Turnbezirken durchgeführt. Ligafinale: Verantwortlich ist die Landesfachwartin in Zusammenarbeit mit dem Landesfachausschuss. Zum Ligafinale werden pro NTB -Turnbezirk jeweils zwei Mannschaften pro Wettkampfklasse zugelassen. Eine weitere Mannschaft pro NTB-Turnbezirk und Wettkampfklasse kann beantragt werden. Über die Zulassung entscheidet der Beauftragte für Wettkampfwesen. Die Bezirke erstellen in Anlehnung an die vorstehende Ligaordnung eine eigene oder gemeinsame Ligaordnung. 5.2 Wettkampfleitung Die Wettkampfleitung und das Schiedsgericht stellt der NTB. Die Expertinnen / Experten werden durch die Beauftragte für das Kampfrichterwesen benannt. 5.3 Kampfgericht Die Vereine stellen zum Ligafinale pro Mannschaft die folgende Anzahl von Kampfrichterinnen/- richter: Oberliga: 2 Kampfrichterinnen/-richter mit mindestens B-Lizenz. Landesliga 1: 1 Kampfrichterinnen/-richter mit mindestens B-Lizenz. Landesliga 2: 1 Kampfrichterinnen/-richter mit mindestens B-Lizenz. Landesklasse: 1 Kampfrichterinnen/-richter mit mindestens B-Lizenz. Diese Ordnung gilt ab Januar 2016 4
5.4 Meldungen Mannschaft 5.4.1 Vorrunden in den Bezirken Die Vereine melden zu der ersten Vorrunde in den Bezirken namentlich (auf dem durch die Bezirke bereitgestelltem Excel-Meldeformular) maximal die 15 für die jeweilige Mannschaft vorgesehenen Turnerinnen. Maximal 8 Turnerinnen aus diesen jeweils 15 können pro Vorrundenwettkampf eingesetzt werden. Die Bezirke regeln die Melde- und Ummeldemodalitäten selbst. Spätestens mit Einturnbeginn der jeweiligen Vorrunde geben die Vereine die 8 ausgewählten Turnerinnen für diesen Wettkampftag und die Startreihenfolge bekannt. 5.4.2 Ligafinale Die Vereine bestätigen nach der Qualifikation in den Bezirken namentlich auf dem Meldeformular (Anlage unter 8) die 15 für die jeweilige Mannschaft vorgesehenen Turnerinnen sowie namentlich und verbindlich die zu stellenden Kampfrichterinnen / -richter an die Bezirksfachwartinnen / -warte. Die Bezirksfachwartinnen / -warte melden nach den Bezirksqualifikationen die nominierten Vereine und die 5 für die jeweiligen Mannschaft vorgesehenen Turnerinnen in einer Excel- Tabelle. Die nominierten Vereine übersenden der Landesfachwartin die Formulare für den Meldegeldeinzug spätestens zu dem in der Einzelausschreibung vorgegebenen Datum. Sind die Eintragungen auf dem Meldeformular nicht vollständig, sind die zu stellenden Kampfrichterinnen / -richter nicht namentlich benannt oder liegt das Formular für den Meldegeldeinzug nicht vor, wird die Meldung nicht anerkannt, die Mannschaft kann dann nicht starten. Spätestens mit Einturnbeginn des Ligafinals geben die Vereine die 8 ausgewählten Turnerinnen und die 5 Turnerinnen je Gerät für die Startreihenfolge bekannt. 5.5 Meldungen Kampfrichter Ligafinale Die Bezirksfachwartinnen/-warte melden umgehend nach den Bezirksqualifikationen die namentlich und verbindlich zu stellenden Kampfrichterinnen / -richter in einer Gesamtaufstellung an die Landesfachwartin und die Beauftragte für das Kampfrichterwesen. Meldet ein Verein keine oder nur teilweise Kampfrichterinnen /-richter, wird die Meldung nicht anerkannt, die Mannschaft kann dann nicht starten. 5.6 Nichtantritt gemeldeter Kampfrichterinnen/-richter Tritt eine Kampfrichterin/ein Kampfrichter am Ligafinaltag nicht an, darf die Mannschaft nicht starten. 5.7 Meldegelder Das Meldegeld für das Ligafinale beträgt 50,00 Euro. Zieht ein Verein nach seiner abgegebenen Bestätigung zur Teilnahme am Ligafinale (siehe 5.4.2) eine Mannschaft zurück, so ist trotzdem das Meldegeld zu entrichten. Das Formular zum Meldegeldeinzug (das Formular wird rechtzeitig den teilnehmenden Mannschaften zugesandt) muss zu dem benannten Termin bei der Landesfachwartin vorliegen. Ändert ein Verein seine gem. 5.4.2 abgegebene namentliche Meldung, so ist ein Aufwandsentgelt in Höhe von 50,00 Euro am Wettkampftag in bar zu entrichten. Diese Ordnung gilt ab Januar 2016 5
5.8 Fehlende Meldegelder Liegt das Formular zum Meldegeldeinzug bis spätestens eine Woche vor dem Ligafinale nicht vor, ist doppeltes Meldegeld am Ligafinaltag in bar zu entrichten. Bei kurzfristigen Nachmeldungen gilt die Vorlage des ausgefüllten Formulars zum Meldegeldeinzug am Ligafinaltag als ausreichend. 6 Bodenmusiken Für jede Turnerin ist eine eigene Bodenmusik auf CD abzugeben. Die Musik muss auf Position 1 der CD stehen. Die CD ist mit dem Vereinsnamen und dem Namen der Turnerin zu beschriften. 7 Kosten Aus den Meldegeldern werden die Kosten für die Wettkampfleitung und die Expertinnen sowie die Organisationsmittel getragen. Die weiteren Kosten tragen die teilnehmenden Vereine. im November 2015 Für den Landesfachausschuss Matthias Zappe Beauftragter für Wettkampfwesen 7 Diese Ordnung gilt ab Januar 2016 6