Reinhold-Nägele-Realschule Beutelsbacher Str. 76 71384 Weinstadt Telefon (0 71 51) 3 69 06-0 Telefax (0 71 51) 3 69 06-25 Informationen zur Schulfremdenprüfung 2017 an der Reinhold-Nägele-Realschule Weinstadt 1. Termine: Schriftliche Prüfungen: Deutsch: Mittwoch, 26. April 2017 um 8.00 Uhr (240Minuten) Mathematik: Freitag, 28. April 2017 um 8.00 Uhr (180 Minuten) Englisch: Mittwoch, 3. Mai 2017 um 8.00 Uhr (120 Minuten) Nachtermine: Deutsch: Donnerstag, 18. Mai 2017 um 8.00 Uhr Mathematik: Freitag, 19. Mai 2017 um 8.00 Uhr Englisch: Montag, 22. Mai 2017 um 8.00 Uhr weitere Termine: Beratung zu den Inhalten der mündlichen Prüfungen durch Fachlehrer: o Donnerstag, 11. Mai 2017 um 14 Uhr Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsleistungen durch Herrn Schultheiß o Mittwoch, 24. Mai 2017 um 13 Uhr Späteste Meldung zur mündlichen Prüfung Deutsch/Mathematik: o Montag, 29. Mai 2017 um 12.00 Uhr 2. Beratung (Abgabe Wahlthema) und Aushang der Prüfungspläne zur mündlichen Prüfung: o Donnerstag, 1. Juni 2017 um 14.00 Uhr Zeitraum mündliche Prüfungen: o 21. Juni 3. Juli 2017 Aushändigung des Zeugnisses der Mittleren Reife nach bestandener Prüfung (persönlich im Sekretariat) und spät. Rückgabe der ausgeliehenen Bücher o Montag, 17. Juli 2017; 8.00 12.00 Uhr und 14.00 16.00 Uhr o Dienstag, 18. Juli 2017; 8.00 12.00 Uhr und 14.00 16.00 Uhr 1
2. Hinweise zu den schriftlich geprüften Fächern: Deutsch: Im Fach Deutsch darf ein Rechtschreibwörterbuch verwendet werden. Es stehen vier Aufgaben zur Auswahl. Nur eine Aufgabe muss bearbeitet werden. spezielle Hinweise zum Themenangebot 2017: Rahmenthema Die Aufgabe 3 Texte lesen, auswerten und schreiben hat im Schuljahr 2016/17 als Rahmenthema Ernährung heute- zwischen Mangel und Überfluss" Hierbei macht es Sinn ein Kompendium zu erarbeiten. Ganzschrift Die Aufgabe 4 Produktiver Umgang mit Texten bezieht sich auf die Ganzschrift: "Wir tanzen nicht nach Führers Pfeife" von Elisabeth Zöller. (dtv-verlag) ISBN-Nummer: 978-3-423-62563- Kompendium und Ganzschrift müssen am 24. April 2017 bis 12.00 Uhr im Sekretariat der Reinhold-Nägele-Realschule zur Überprüfung abgegeben werden (bitte mit Namen versehen und Post-it "für Frau Bollacher-Weiser") http://www.schule-bw.de/schularten/realschule/pruefungen/realabschlusspruefung/unterstuetzung/ Mathematik: 1. Pflichtbereich: Alle 8 Aufgaben aus Trigonometrie, Körperberechnung, Algebra, Sachrechnen, Statistik und Wahrscheinlichkeit 2. Wahlbereich: 2 von 4 Aufgaben aus den oben genannten Themengebieten. Alle Wahlaufgaben werden zur Verfügung gestellt. Hinweise zu Hilfsmittel Im Fach Mathematik muss eine vom Kultusministerium zugelassene Formelsammlung benutzt werden. Diese wird von der prüfenden Schule gestellt. Parabelschablone, Geodreieck und Zirkel müssen mitgebracht werden. Es sind nur nicht programmierbare Taschenrechner zugelassen. 2
Englisch: Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache besteht aus den Teilbereichen: textorientierte Aufgaben (Aufgabenteil A) kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen (Aufgabenteil B) themengebundene Sprachproduktion (Aufgabenteil C) sowie Anwendungen erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten (Aufgabenteil D) 3. Hinweise zu den mündlich geprüften Fächern Prüfungsinhalt ist jeweils der Stoff der Klassen 9/10. s. Bildungsplan: http://www.bildung-staerkt-menschen.de/service/downloads/bildungsplaene/realschule mögliche Prüfungen (konkrete Auflistung der Inhalte siehe Fachinformation) Fach Schwerpunkt/Fach Bemerkung Zeitlicher Umfang Englisch Eurokom Verpflichtend 15min Biologie NWA Physik (Schwerpunkt kann gewählt werden) Chemie EWG Geschichte Kath. Religion (2 von 3 Fächern) Religion/Ethik Evang. Religion Jeweils Ethik Mathematik (mindestens 1 Fach) Deutsch 3
4. Weitere wichtige Informationen zum Abschlussjahr 2017 Zu jeder Prüfung muss der Personalausweis mitgebracht werden, damit festgestellt werden kann, ob die richtige Person anwesend ist. Prüfungsbeginn der schriftlichen Prüfungen ist jeweils 8.00 Uhr. Anwesenheitspflicht besteht ab 7.45 Uhr. Krankheit an Prüfungstagen: Sollten Sie an einem Prüfungstag erkrankt sein, so muss dies vor Prüfungsbeginn mündlich (telefonisch) der Schule mitgeteilt werden. Anschließend muss ein ärztliches Attest für den Fehltag vorgelegt werden. Sollte dies nicht erfolgen, wird die Prüfung mit der Note ungenügend bewertet. Die Möglichkeit der Teilnahme am Nachtermin besteht erst nach der Anerkennung des Grundes für das Fernbleiben durch das Staatliche Schulamt Backnang. Kann an der Nachprüfung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise nicht teilgenommen werden, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Regeln: Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, besteht eine Täuschungshandlung. Wird während der Prüfung festgestellt, dass eine Täuschungshandlung vorliegt, oder entsteht ein entsprechender Verdacht, ist der Sachverhalt von einem Aufsicht führenden Lehrer festzustellen und zu protokollieren. Der Schüler setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort. Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen mit der Note ungenügend bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die untere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Prüfung für nicht bestanden erklären, wenn seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. 4
Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Mitführen von Handys Das Mitführen von Handys und anderen kommunikationselektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung. Das Handy muss vor der Prüfung bei den aufsichtführenden Fachlehrern abgegeben werden. Material leihen: Eine wesentliche Hilfe zur Vorbereitung sind die in der Realschule eingeführten Lehrbücher (siehe Bücherliste der Reinhold-Nägele-Realschule). Eine begrenzte Anzahl kann die Schule auch zur Verfügung stellen (Kaution 10 pro Buch). gez. Schulleitung der RNR Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 5