Teilnahmebedingungen frieda`s and friends design.markt 2014

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Transkript:

Teilnahmebedingungen frieda`s and friends design.markt 2014 Bewerbung Für den design.markt könnt Ihr Euch über das auf www.friedasandfriends hinterlegte Bewerbungsformular bewerben. Wichtig ist, dass der Veranstalter sich ein Bild von den Arbeiten des Ausstellers machen kann durch eine ausreichend bebilderte Homepage oder durch das Einreichen von Bilddateien (PDFoder JPG, insgesamt nicht mehr als 4 MB). Allein durch das Ausfüllen des Bewerbungsformulars kommt keine Teilnahme zustande! Über die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung entscheidet allein der Veranstalter. Die Aussteller bekommen von dem Veranstalter einen Platz zugewiesen. Bis spätestens Ende August gibt der Veranstalter bekannt, welche Aussteller zugelassen werden. Standgrößen und Teilnahmegebühr Bei den Ständen handelt es sich um leere Flächen. Der komplette Standaufbau (Tische, Stühle, Rückwände, usw.) muss vom Aussteller selber mitgebracht werden. Tische können auch gegen eine Gebühr von 5, pro Stück ausgeliehen werden. Die Stände sind tief und 3 m breit. Die Standmiete beträgt 99, netto pro 3-Meter-Einheit. Daraus ergeben sich folgende Standpreise für die jeweilige Veranstaltung: 1 3m 2,50m = 99, (zzgl. 19% Mwst.) 2 3m 2,50m = 198, (zzgl. 19% Mwst.) 3 3m 2,50m = 297, (zzgl. 19% Mwst.) Die genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer von 19% MwSt. Eine Werbekostenpauschale ist in dem Preis inbegriffen und muss nicht zusätzlich geleistet werden. Buchung Nach Eingang der Bewerbungen wählt der Veranstalter die Aussteller aus und erteilt allen Bewerbern eine Zu- oder Absage per E-Mail. Die Auswahl erfolgt nach eigenem Ermessen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Begründung der Absagen zu nennen. Die ausgewählten Bewerber erhalten eine Rechnung über die jeweilige Standmiete. Die Buchung des Standes ist erst mit dem Geldeingang auf dem Konto des Veranstalters verbindlich. Alle Details zum Ablauf der Veranstaltung erhält der Aussteller spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung per E-Mail.

Beleuchtung und Strom In den Veranstaltungsräumen ist eine Grundbeleuchtung vorhanden. Den Ausstellern wird Strom für eine Pauschale von 10, an zentralen Stellen durch Steckplätze zur Verfügung gestellt. Verlängerungskabel, Mehrfachstecker, Lampen u. ä. sind von den Ausstellern mitzubringen und vor der Veranstaltung auf Ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit von Kabeln und Geräten verantwortlich. Es ist nur gestattet Lampen, Laptops und Handys anzuschließen, insgesamt ma. 500 Watt. Das Anschließen anderer Geräte ist vorher mit dem Veranstalter abzusprechen. Sollte es durch defekte Geräte zu Stromausfällen kommen, wird eine Vertragsstrafe von 100, fällig. Auf- und Abbauzeiten Die Veranstaltung erstreckt sich über einen Tag. Der Markt ist am Sonntag von 13:00 20:00 Uhr geöffnet. Der Aufbau beginnt am Sonntagmorgen um 9:00 Uhr. Der Aufbau muss zu Marktbeginn komplett fertiggestellt sein. Sollte der Aussteller eine halbe Stunde vor Beginn der Veranstaltung nicht anwesend sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor den Standplatz anderweitig zu nutzen oder an andere Aussteller zu vergeben. Der Stand darf nicht vor Beendigung der Veranstaltung und ohne Absprache mit dem Veranstalter teilweise oder ganz abgebaut werden. Bei Nichteinhaltung erlauben wir uns eine Vertragsstrafe von 200, zu erheben. Der Abbau muss bis 22:00 Uhr beendet sein. Etwaige Zusatzkosten, die durch eine Verzögerung entstehen, werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Stand Die aufgebauten Stände dürfen nicht über die angegebenen Standmaße hinausragen. Alle für den Stand verwendeten Materialien und Gegenstände müssen schwer entflammbar sein. Die Verwendung von leicht entflammbaren Materialien wie Stroh, Heu oder Tannengrün ist nicht gestattet. Ebenso ist das Rauchen sowie jegliche Art von offenem Feuer verboten. Der Aussteller verpflichtet sich, den Stand während der Veranstaltung mit den in der Bewerbung angegebenen Produkten zu bestücken und mit Personal besetzt zu halten. Alle gesetzlichen, arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Der Veranstalter sorgt für eine Festsetzung der Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt. Eine Reisegewerbekarte ist somit nicht notwendig. Der Aussteller ist aber verpflichtet, seinen Stand deutlich sichtbar mit Firmennamen, Namen und Adresse zu kennzeichnen. Das Verkaufen von Speisen und Getränken ist dem Aussteller nicht gestattet. Parken Das Parken an der Rohrmeisterei ist den Ausstellern während der Zeit des Aufbaus ausdrücklich erlaubt. Nach dem Aufbau bis spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn müssen alle Aussteller ihre Fahrzeuge umparken (5 Min. Fußweg entfernt gibt es kostenfreie Parkplätze (z. B. Im Reiche des Wassers ), um Besucherinnen und Besuchern genügend Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Untervermietung Eine Untervermietung oder Weitergabe des gebuchten Standes an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso wie das nicht angemeldete Verkaufen von Waren Dritter. Eine Mitbenutzung des Standes durch Dritte ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Waren Es dürfen nur die Waren verkauft werden, die bei der Bewerbung angegeben wurden (Produkte aus eigener Herstellung oder mit eigenem Design keine Handelsware. Handelsware ist nur in geringem Maße zu Dekozwecken erlaubt.). Der Verkauf weiterer Produkte muss vom Veranstalter genehmigt werden. Sollten Waren verkauft werden, die in der Bewerbung nicht angegeben wurden, kann der Veranstalter deren Verkauf auf der Veranstaltung untersagen. Der Aussteller muss diese Waren dann unverzüglich vom Stand entfernen. Zahlungs- und Stornobedingungen Bei Nichtzahlung im auf der Rechnung angegeben Zeitraum behält der Veranstalter sich das Recht vor, den Stand anderweitig zu vergeben und den Aussteller von der Veranstaltung auszuschließen. Für Stornierungen bis zu vier Wochen vor einer Veranstaltung werden 30% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung von weniger als vier Wochen vor der Veranstaltung wird die Standmiete nicht mehr zurückerstattet. Ausfall der Veranstaltung Sollte die Veranstaltung nicht stattfinden, verpflichtet sich der Veranstalter dem Aussteller die Standmiete zurückzuerstatten. Alle anderen Kosten (z.b. Reisekosten, Produktionskosten, Übernachtungskosten) trägt der Aussteller in jedem Falle selbst. Haftung Standplatz Der Aussteller verpflichtet sich dazu, die Standfläche so zu verlassen, wie er sie vorgefunden hat. Andernfalls werden die entstehenden Kosten an ihn weiterberechnet. Dies gilt insbesondere für Beschädigungen der Standfläche (Wände, Fußboden), sowie für die Müllentsorgung (Verpackungen, Essensreste etc.). An Wänden, Säulen, Fenstern oder der Decke darf nichts angebracht werden. Der Aussteller ist jederzeit für die Sicherheit seines Standes hinsichtlich Sach- und Personenschäden zuständig. Dies schließt einfache und grobe Fahrlässigkeit des Ausstellers sowie seiner Mitarbeiter ein. Der Abschluss einer Ausstellerhaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl der Waren. Für die Beaufsichtigung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch für die Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.

Werbung und Flyer Das Auslegen von Flyern des eigenen Labels ist nur am eigenen Stand gestattet. Es ist nicht gestattet, Flyer und andere Werbemittel in den Räumlichkeiten des Veranstaltungsortes zu verteilen. Das Auslegen von Werbung Dritter ist grundsätzlich untersagt! Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe von 100, fällig. Eintritt Kinder bis 14 Jahre frei Erwachsene 4, Chice Clique = 3 Freunde 10, (Jedem Stand werden 2 Ausstellerausweise zur Verfügung gestellt.) Foto, Video, Musik Der Aussteller ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren bzw. zu filmen und das Material für Werbezwecke zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse. Das Abspielen von Musik, Videos und Filmen, sowie die Benutzung von Rundfunkgeräten ist untersagt. Nutzungsrechte von Bildern und Teten Der Aussteller überträgt dem Veranstalter die Nutzungsrechte am zur Verfügung gestellten Bild- und Tetmaterial, zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung. Akzeptieren der Teilnahmebedingungen Durch das Überweisen der Standmiete akzeptiert der Aussteller alle hier zum Zeitpunkt der Bewerbung aufgeführten Teilnahmebedingungen. Änderungen Von diesen Bedingungen abweichende Abmachungen bedürfen der gegenseitigen schriftlichen Bestätigung. Veranstalter frieda`s filzfrieda by Eigenart Kreativwerkstatt Katrin Schulz Hüsingstr. 5 58239 Schwerte Tel.: 02304.3095911 post@friedasandfriends.de Stand: Juni 2014

Standplan Halle 3 der Rohrmeisterei Tribüne 6 7 8 9 10 Tribüne Tribüne 5 4 14 13 12 11 15 16 17 18 1,40 m 19 20 Tribüne Tribüne Tribüne 3 2 1 26 25 24 23 27 28 29 30 34 33 32 31 2,80 m 21 22 1,40 m Halle 3

frieda s and friends design.markt Hüsingsstraße 5 58239 Schwerte frieda s and friends design.markt frieda s Katrin Schulz Hüsingstr. 5 58239 Schwerte Anmeldung Bitte die Anmeldung vollständig ausfüllen und bis spätestens bis zum 20. August 2014 zurückschicken! Labelname Ansprechpartner Anschrift Telefon/Fa E-Mail Ausstellungsbeitrag Ich benötige für 10, Strom. ja nein (bitte ankreuzen) Ich möchte Tisch/e mieten (5,- /Tisch). Alle Preise zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Jeder Teilnehmer ist für Gestaltung, Verkehrssicherheit und Inhalt seines Ausstellungsbeitrags selbst verantwortlich. Ort, Datum Unterschrift