TEILNAHMEBEDINGUNGEN FERIENMESSE & ACTIVPLUS 2016

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1 TEILNAHMEBEDINGUNGEN FERIENMESSE & ACTIVPLUS 2016 Version April 2015 BERNEXPO AG Zürichstrasse 27 CH-8134 Adliswil Tel Fax

2 1. Checkliste (Änderungen vorbehalten) Versand der Ausschreibung Mai 2015 an Aussteller Empfangsbestätigung per mit Login-Daten für Bestellung Katalogeinträge, Blendenbeschriftung nach Erhalt der Online-Anmeldung an Aussteller Beginn der Halleneinteilung September 2015 bei BERNEXPO AG Versand Standeinteilungen Oktober 2015 an Aussteller Aufschaltung Online Service Center für technische Bestellungen Rechnungsstellung Akontorechnung sobald Standeinteilungen versandt an Aussteller Fälligkeit der Akontorechnung 30 Tage ab Fakturadatum bei BERNEXPO AG Detaillierte Aufbauinformationen Oktober 2015 an Aussteller Letzte Änderungen Ausstellerverzeichnis November 2015 bei BERNEXPO AG Versand Werbemittel ab November 2015 an Aussteller Anmeldeschluss technische Dezember 2015 bei BERNEXPO AG Installationen Versand Aussteller- und Parkkarten Dezember 2015 an Aussteller (nach Zahlungseingang der Akontorechnung) Standaufbau Januar 2016 Ausstellung Januar 2016 Abbau Januar 2016 Schlussrechnung März 2016 an Aussteller Fälligkeit der Schlussrechnung 30 Tage ab Fakturadatum bei BERNEXPO AG 2

3 2. Veranstalter BERNEXPO AG Telefon Zürichstrasse 27 Fax CH-8134 Adliswil Internet Geltungsbereich Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der Messe Ferienmesse und activplus (hiernach Messe genannt) und ergänzen die jeweils gültigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen der BERNEXPO AG. Ebenfalls massgebend ist die Betriebsordnung der BERNEXPO AG. 4. Vertragspartner Der angemeldete Hauptmieter ist der Vertragspartner der BERNEXPO AG. Eventuelle Kosten für zusätzliche, durch einen Mit-/Untermieter bestellte Ausstellerkarten, Parkkarten oder Ähnliches, werden dem der BERNEXPO AG gegenüber verbindlichen Hauptmieter in Rechnung gestellt. Es obliegt dem Hauptmieter, die Kosten dem Mit-/Untermieter zu verrechnen. 5. Zugelassene Aussteller Als Aussteller sind alle mit dem Themengebiet zusammenhängenden Unternehmungen und Privatpersonen zugelassen. Ein Recht auf Zulassung besteht nicht. Zulassungsgesuche können ohne Begründung abgewiesen werden. 6. Tarife (Preisangaben zzgl. MwSt.) 6.1 Standangebote Die Standpreise für eine leere Fläche sowie die verschiedenen Modulstand-Angebote sind auf und abrufbar. Die Mietpreise schliessen folgende generelle Leistungen ein: technischer Pikettdienst Informationsdienst Heizung tägliche Reinigung der allgemeinen Hallenflächen (nicht Standfäche!) allgemeiner Überwachungsdienst Werbung & PR 1 Ausstellerkarte pro 4 m 2 Standfläche, max. jedoch 20 Stk. 6.2 Frühbuchungsrabatt Der Frühbuchungsrabatt wird bei der Akontorechnung berücksichtigt und nur gewährt, wenn die Anmeldung bis zum 31. Juli 2015 erfolgt. 6.3 Nebenkosten Folgende Leistungen kommen zur Standmiete in jedem Fall hinzu: Messemagazineintrag Hauptmieter CHF Strompauschale CHF 4.50/m 2 Abfallpauschale CHF 3.50/m 2 Alle weiteren Zusatzleistungen wie Mobiliar, Steckdose, Reinigung, Parkplatzkarten, usw. sind fakultativ und können online im Webshop bestellt werden. 3

4 7. Rücktritt von der Anmeldung Bei einem Rücktritt von der Anmeldung treten folgende Annullationsbedingungen in Kraft: Erfolgt die Annullation bis 3 Monate vor der Messe, werden 25% der gesamten Standmiete verrechnet, danach 100%. Allfällige bereits bestellte Zusatzleistungen sind ebenfalls vom Aussteller zu begleichen. Diese Bestimmungen gelten auch, wenn ein Stand nach erfolgter Annullation wieder vermietet werden kann. 8. Eintrittskarten 8.1 Gratis-Eintrittsgutscheine für Besucher Es gibt sowohl gedruckte Gratis-Eintrittsgutscheine wie auch elektronische Gutscheine (Zugangscodierung). Die gedruckten Gutscheine sind nur mit Stempel oder Adresseindruck des Ausstellers gültig. Jeder Aussteller kann individuell die benötigte Anzahl Gratis-Eintrittsgutscheine bestellen. Die eingelösten Gutscheine werden dem Standinhaber nach der Messe verrechnet. Die Preise der Gratis-Eintrittsgutscheine finden Sie in unserem Webshop. Sie erhalten ein Login um die Bestellung vorzunehmen. 8.2 Vergünstigungs-Gutscheine für Besucher Diese Gutscheine können gratis bestellt werden und gewähren dem Besucher eine Vergünstigung auf den offiziellen Eintrittspreis. Die Gutscheine sind nur mit Stempel oder Adresseindruck des Ausstellers gültig. Die Preise der Vergünstigungs-Gutscheine finden Sie in unserem Webshop, Sie erhalten ein Login um die Bestellung vorzunehmen. 8.3 Ausstellerkarten Pro 4 m 2 Standfläche erhält jeder Aussteller 1 Karte (max. 20 Stk.). Weitere Ausstellerkarten können zu CHF bezogen werden. Mit diesen Karten hat der Aussteller bereits 1 Stunde vor Messebeginn Zutritt zu den Messehallen. Die Ausstellerkarten werden nur während der Veranstaltung benötigt. Die Karten werden nach Eingang der Zahlung, ca. drei Wochen vor der Messe verschickt Ausstellerkarten zusätzlich CHF Stk. 9. Ausstellerverzeichnis / Katalogeinträge Der Eintrag im Messemagazin ist für den Hauptmieter sowie für alle Untermieter obligatorisch Katalogeintrag Hauptmieter CHF pro Eintrag Katalogeintrag 1. Untermieter CHF pro Eintrag Katalogeintrag weitere Untermieter CHF pro Eintrag 10. Ausstellerparkplätze Die Ausstellerparkplätze befinden sich im Parkhaus (Achtung: Einfahrtshöhe max m), mit direktem Zugang in die Messehalle.Parkkarte gültig vom 13. Resp.14. Januar Uhr bis 17. Januar Uhr. Die Karten werden nach Eingang der Zahlung, ca. drei Wochen vor der Messe, versendet Ausstellerparkplatz, 4 Tage CHF Stk Ausstellerparkplatz, 5 Tage CHF Stk. 4

5 11. Elektrizität / Abfall Die Strompauschale wird separat verrechnet, auch wenn kein Stromanschluss bestellt wird. Zudem wird eine Abfallpauschale verrechnet Strompauschale CHF 4.50 pro m Abfallpauschale CHF 3.50 pro m Verpflegungsstand Für alle Verpflegungsstände wird eine Umsatzabgabe von 17% erhoben. Die Vorausbezahlung von einer Minimalmiete von mindestens ist obligatorisch. Übertreffen die 17% des erzielten Umsatzes die CHF , wird die Differenz mit Schlussrechnung belastet Verpflegungsstand Minimalmiete CHF Pauschal 13. Réduit-Miete Für Aussteller, welche während der Dauer der Ausstellung für die Veranstaltung benötigtes Material lagern wollen, besteht die Möglichkeit, solange Vorrat, ein Réduit zu mieten Réduit-Miete CHF m Beschwerden Allfällige Beschwerden, die Geschehnisse während der Messe betreffen, müssen noch während der Veranstaltung bei der Messeleitung angebracht werden. 15. Musikvorführungen Musikdarbietungen an Ausstellerständen müssen mit der Messeleitung vereinbart werden. Die Vermittlung jeglicher Art von Musik auch für den «rein privaten Gebrauch des Verkaufspersonals» ist verboten; es sei denn, die Aussteller hätten rechtzeitig die gesetzliche Erlaubnis bei der Suisa, Bellariastrasse 82, 8038 Zürich, Telefon +41 (0) eingeholt. 16. Gratis-Verlosungen / Wettbewerbe Gratis-Verlosungen und Wettbewerbe aller Art sind erst nach Zustimmung des Veranstalters erlaubt. 17. Spezial-Bewilligungen Die Aussteller müssen die für die Messe nötigen Bewilligungen beim Veranstalter einholen und rechtlich verbindliche Vorschriften einhalten. Eine Haftung des Veranstalters für ein behördliches Verbot von Werbung oder Verkäufen wird nicht übernommen. Allfällige Steuern und Abgaben für Bewilligungen werden den Ausstellern zusätzlich in Rechnung gestellt. Musikdarbietungen und Lautsprecherdurchsagen sind durch den Veranstalter zu bewilligen. Die Attraktionen werden soweit möglich an die Besucher kommuniziert. Dies bedingt eine rechtzeitige Mitteilung an den Veranstalter. 18. Standzuteilung Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, nicht aber als Bedingung angenommen. Die Platzierung wird nach Destinationen, Spezialkonzepten und Themenbereichen vorgenommen. Das Gesamtbild der Messe ist massgebend. Einsprachen sind innerhalb von 7 Tagen ab Versand des Planes eingeschrieben mitzuteilen, andernfalls gilt die Platzierung als angenommen. Der Veranstalter ist berechtigt, falls erforderlich, auch abweichend von einer schon erfolgten Bestätigung, dem Aussteller einen an- 5

6 deren Platz an anderer Lage zuzuweisen, Grösse und Masse seines Standes abzuändern, Ein- und Ausgänge der Hallen oder Freiflächen zu verlegen oder zu schliessen und sonstige bauliche Veränderungen vorzunehmen. Aus einteilungsbedingten Umständen vergrösserte, jedoch nicht bestellte Flächen oder zwei bis vier offene, aber nicht bestellte Seiten, werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Aussteller nicht für irgendwelche Folgen, die sich aus der Lage oder der Umgebung seines Standes ergeben. 19. Versicherungen / Haftungsausschluss Eine Feuer-, Explosions- und Elementarschadenversicherung ist obligatorisch. Der Veranstalter übernimmt auch keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen. Die Versicherung kann über die Generalpolice des Veranstalters abgeschlossen werden (Formulare sind in den technischen Unterlagen abrufbar). Der Aussteller trägt alle Folgen, welche aus der Unterlassung der obligatorischen Ausstellungs-Versicherung eintreten können. Der Aussteller ist auch verpflichtet, an seinen ausgestellten und in Betrieb befindlichen Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen. Der Aussteller haftet auch für Personen- und Sachschäden, die durch den Auf- und Abbau des Standes oder seiner Ausstellungsgüter entstehen. 20. Feuerpolizeiliche Vorschriften Diese bilden integrierenden Bestandteil dieses Vertrages und können angefordert werden. Die Verwendung von offenem Feuer oder Licht zu Dekorationszwecken ist nicht zulässig. 21. Betriebsordnung des Messeplatzes Die Betriebsordnung des Messeplatzes bildet integrierenden Bestandteil dieses Reglements mit Ausnahme der Sachverhalte, die in diesem Ausstellerreglement anders reglementiert sind. Die Betriebsordnung des Messeplatzes ist auf Wunsch erhältlich. Die Messeleitung ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. Wer die Anordnungen nicht befolgt, kann jederzeit von der Beteiligung ausgeschlossen werden. Dem Betroffenen oder Dritten steht dadurch keinerlei Anspruch auf Rückzahlung von Standmiete. 22. Verzicht auf Durchführung Sofern unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung der Messe verunmöglichen oder er-schweren, erwachsen dadurch den Ausstellern keine Schadenersatz-ansprüche. 23. Gerichtsstand Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche im Zusammenhang mit der jeweiligen Veranstaltung entstehen können, ist Bern. Sollte der Wortlaut des in andere Sprachen übersetzten Ausstellerreglements zu Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung Anlass geben, so ist die Fassung in deutscher Sprache massgebend. Alle mündlichen Vereinbarungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Das Ausstellerreglement ist integrierender Bestandteil eines Vertragsabschlusses (Änderungen vorbehalten). Alle nachfolgenden Rundschreiben und schriftlichen Meldungen gelten als Bestandteil dieses Reglements. 24. Schlussbestimmungen Die hier angegebenen Preise verstehen sich (falls nicht anders angegeben) ohne Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind vorbehalten. Zürich, im April

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