Einzelne Aspekte der aktuellen Kindertagesstättenplanung auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und des Kinderförderungsgesetzes (KiföG)

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A. Vorbemerkung Seite 2. B. 30 Fragen - 30 Antworten Seite 4. C. Anhang - Vergleichsrechnungen Seite 19

Transkript:

Stadt Bergisch Gladbach 01.12.2008 Fachbereich Jugend- und Soziales Jugendamt / Abt. Jugendförderung Einzelne Aspekte der aktuellen Kindertagesstättenplanung auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) Planungsgrundlagen Bevölkerungszahlen Ist-Zahlen jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember Bevölkerungsprognosen mit Ausblick auf die nächsten 20 Jahre (ca. alle vier Jahre; letzte Prognosen wurden im Oktober 2004 und Oktober 2008 vorgelegt) Daten über Nachfrage der Eltern Belegung der Plätze Wartelisten der Kindertagesstätten Anfragen der Eltern im Jugendamt Elternbefragungen (letzte 2005 zum Betreuungsbedarf für 0-3jährige Kinder) Angestrebte Versorgungsquoten Kindertagesstättenplan (Daten: 2005, Beschluss: 01.03.2007) Kindertagespflege 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 % Spielgruppen 0,0 % 30,0 % 0,0 % 5,0 % Kindertagesstätten 20,0 % 50,0 % 100,0 % 65,0 % Summe 25,0 % 85,0 % 105,0 % 75,0 % Aktuelle Einschätzung Kindertagespflege 5,0 % 5,0 % 5,0 % 5,0 % Spielgruppen 0,0 % 20,0 % 0,0 % 3,3 % Kindertagesstätten 20,0 % 60,0 % 100,0 % 66,7 % Summe 25,0 % 85,0 % 105,0 % 75,0 % Für die zweijährigen Kinder zeichnet sich eine geringere Nachfrage für Plätze in Spielgruppen ab und eine höhere Nachfrage nach Krippenplätzen. Die Annahme des Bundes, den Betreuungsbedarf für die Kinder im Alter bis drei Jahren zu knapp einem Drittel (30 %) in Kindertagespflege und zu gut zwei Dritteln in Kindertagesstätten (70 %) decken zu können, ist vermutlich nicht nur für Bergisch Gladbach unrealistisch; denn für den hohen Anteil an Tagespflegeplätzen gibt es keinen Markt, d.h. weder Anbieter noch Nachfrager. Statt eines Verhältnisses von 3 : 7 dürfte das Verhältnis 1 : 9 realistischer sein, das auch bei der Bergisch Gladbacher Planung zugrunde gelegt wird.

- 2 - Umwidmung von Kindergarten- und Hortplätzen in Krippenplätze Die bis 2013 zu schaffenden Krippenplätze sollen in Bergisch Gladbach im Wesentlichen durch die Umwidmung von Kindergarten- und Hortplätzen in Krippenplätze entstehen: Alle 813 in Bergisch Gladbach bestehenden Hortplätze wurden zwischen dem 01.08.2004 und dem 31.07.2008 zugunsten von Plätzen im Außerunterrichtlichen Angebot abgebaut, Die Mehrzahl der Hortplätze in Kindertagesstätten wurde in einem ersten Schritt in Kindergartenplätze umgewandelt. Zwischen 2005 und 2015 wird in Bergisch Gladbach die Zahl der Kinder im Alter bis sechs Jahren von 5.875 (Ist-Stand) voraussichtlich um 636 Kinder auf 5.239 sinken (Prognose von Oktober 2008). Durch die schrittweise Vorverlegung des Einschulungsalters bis 2014 um ein halbes Jahr werden in Bergisch Gladbach ca. 440 Kindergartenplätze nicht mehr benötigt. Verteilung der drei Betreuungsbudgets Die drei Betreuungsbudgets sind in etwa wie folgt verteilt: 25 Wochenstunden 20 % 35 Wochenstunden 40 % 45 Wochenstunden 40 % Durch Beitragsregelungen kann das Nachfrageverhalten der Eltern mehr oder weniger stark beeinflusst werden (Extrem-Beispiel: Wird für Plätze mit 25 Wochenstunden und Plätze mit 35 Wochenstunden derselbe Elternbeitrag erhoben, wird die Nachfrage nach 25-Stunden-Plätzen äußerst gering sein). Zur Vermeidung von Nachfrageverzerrungen ist die Elternbeitragssatzung in Bergisch Gladbach so aufgebaut, dass es zwischen den 25- und 35-Stunden-Plätzen sowie den 35- und 45-Stunden-Plätzen dieselbe Beitragssteigerung gibt. Monatliche Elternbeiträge für Plätze für Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren (für Kinder unter zwei Jahren ist der doppelte Beitrag zu entrichten; Beitragssatzung der Stadt Bergisch Gladbach vom 08.06.2006): Jahreseinkommen 25 Wochenstunden 35 Wochenstunden 45 Wochenstunden bis 20.000 0 0 0 bis 30.000 30 50 70 bis 40.000 50 75 100 bis 50.000 70 100 130 bis 60.000 90 125 160 bis 70.000 110 150 190 bis 80.000 130 175 220 über 80.000 150 200 250 Belegungsspielräume Die Verständigung zwischen dem Jugendamt und den Trägern der Kindertagesstätten über die Angebotsstruktur erfolgt mit dem Ziel, sich der tatsächlichen Nachfrage der Eltern anzunähern. Die tatsächliche Aufnahme der Kinder wird aber immer zu Abweichungen von der Planung führen.

- 3 - Mittelwertkonzept: Das Mittelwertkonzept erlaubt es, verteilt über das Jahr Kinder aufzunehmen, ohne dass im Jahresmittel die Regelgruppenstärke überschritten wird. Danach bleiben in den Gruppen zu Beginn des Kindergartenjahres ein bis drei Plätze frei, in der Mitte des Kindergartenjahres sind alle Plätze belegt und zum Jahresende erfolgen ein bis drei Überbelegungen; im Jahresdurchschnitt bleibt es aber bei der Regelgruppenstärke von 15, 20 oder 25 Plätzen. In 19 (1) des KiBiz wird dem Mittelwertkonzept Rechnung getragen: Nimmt ein Kind nicht das gesamte Kindergartenjahr seinen Platz in Anspruch, wird die Kindpauschale nur anteilig gewährt, d.h. es werden nur die Monate, die das Kind die Einrichtung besucht, erfasst. Tausch von Plätzen mit unterschiedlichen Betreuungsbudgets: Es ist möglich, in etwa kostenneutral aus zwei Plätzen einer Gruppenform mit 35 Wochenstunden je einen Platz mit 25 und 45 Wochenstunden zu bilden; das Gleiche gilt umgekehrt. Ebenso können mehr Kinder mit einem kürzeren Betreuungsbudget oder weniger Kinder mit einem längeren Betreuungsbudget aufgenommen werden. So sind z.b. folgende in etwa kostenneutrale Tausche möglich: ein 45-Stunden-Platz im Tausch gegen zwei 25-Stunden-Plätze und umgekehrt, zwei 45-Stunden-Plätze im Tausch gegen drei 35-Stunden-Plätze und umgekehrt, zwei 35-Stunden-Plätze im Tausch gegen drei 25 Stunden-Platz und umgekehrt. 10-Prozent-Korridor: Gemäß 19 (3) Kinderbildungsgesetz haben Unter- oder Überbelegungen auf das Gesamtbudget der Einrichtung keine Auswirkung, wenn die dadurch sich ergebende Summe der Kindpauschalen innerhalb eines Kindergartenjahres um nicht mehr als 10 % von dem veranschlagten Budget der Kindertagesstätte abweicht. Bei allen Abweichungen von der vereinbarten Platzzahl, die durch das Mittelwertkonzept, den Tausch von Plätzen oder durch den 10-Prozent-Korridor entstehen, soll die Zahl der Kinder im Jahresmittel um nicht mehr als zwei Kinder je Gruppe unter- oder überschritten werden. Zeichnet sich ab, dass die Zahl der Kinder im Jahresmittel um mehr als zwei Kinder je Gruppe unter- oder überschritten wird oder dass durch die Belegung im Jahresmittel der 10-Prozent- Korridor unter- oder überschritten wird, unterrichtet der Träger umgehend das Jugendamt Gruppenformen Für die im KiBiz ausgewiesenen drei Gruppenformen und die daraus abgeleiteten weiteren Gruppenformen der Kleinen Altersgemischten Gruppen, der Integrativen Kindergartengruppen (nach dem rheinischen Modell) und der Waldgruppen ist folgende Verteilung auf die drei Betreuungsbudgets vorgenommen worden: Kindergartengruppe für Kinder ab zwei Jahre Regelgruppenstärke 20 Kinder 25 Wochenstunden 4 Kinder x 4.288,70 17.154,80 35 Wochenstunden 8 Kinder x 5.746,70 45.973,60 45 Wochenstunden 8 Kinder x 7.369,75 58.958,00 Summe 20 Kinder 122.086,40 I Krippengruppe für Kinder ab vier Monate Regelgruppenstärke 10 Kinder 25 Wochenstunden 2 Kinder x 8.841,70 17.683,40 35 Wochenstunden 3 Kinder x 11.863,40 35.590,20 45 Wochenstunden 5 Kinder x 15.215,20 76.076,00 Summe 10 Kinder 129.349,60

- 4 - II Kindergartengruppe für Kinder ab drei Jahre Regelgruppenstärke 25 Kinder 25 Wochenstunden 5 Kinder x 3.165,24 15.826,20 35 Wochenstunden 11 Kinder x 4.225,36 46.478,96 45 Wochenstunden 9 Kinder x 6.771,85 60.946,65 Summe 25 Kinder 123.251,81 V für Kinder ab vier Monate mit 7 Krippenplätzen Regelgruppenstärke 15 Kinder 25 Wochenstunden GF II 1 Kinder x 8.841,70 8.841,70 35 Wochenstunden GF II 2 Kinder x 11.863,40 23.726,80 45 Wochenstunden GF II 2 Kinder x 15.215,20 30.430,40 Zwischensumme I 5 Kinder 62.998,90 25 Wochenstunden GF I 2 Kinder x 4.288,70 8.577,40 35 Wochenstunden GF I 3 Kinder x 5.746,70 17.240,10 45 Wochenstunden GF I 5 Kinder x 7.369,75 36.848,75 Zwischensumme 10 Kinder 62.666,25 Summe 15 Kinder 125.665,15 für Kinder ab vier Monate mit 10 Krippenplätzen Regelgruppenstärke 15 Kinder 25 Wochenstunden GF II 2 Kinder x 8.841,70 17.683,40 35 Wochenstunden GF II 3 Kinder x 11.863,40 35.590,20 45 Wochenstunden GF II 5 Kinder x 15.215,20 76.076,00 Zwischensumme I 10 Kinder 129.349,60 25 Wochenstunden GF III 1 Kinder x 3.165,24 3.165,24 35 Wochenstunden GF III 2 Kinder x 4.225,36 8.450,72 45 Wochenstunden GF III 2 Kinder x 6.771,85 13.543,70 Zwischensumme II 5 Kinder 25.159,66 Summe 15 Kinder 154.509,26 I Integrative Gruppe für Kinder ab zwei Jahre Regelgruppenstärke 15 Kinder 35 Wochenstunden GF I 5 Kinder x 5.746,70 28.733,50 45 Wochenstunden GF I 5 Kinder x 7.369,75 36.848,75 Behinderte 5 Kinder x 14.788,76 73.943,80 Summe 15 Kinder 139.526,05 II Integrative Gruppe für Kinder ab drei Jahre Regelgruppenstärke 15 Kinder 35 Wochenstunden GF III 5 Kinder x 4.225,36 21.126,80 45 Wochenstunden GF III 5 Kinder x 6.771,85 33.859,25 Behinderte 5 Kinder x 14.788,76 73.943,80 Summe 15 Kinder 128.929,85 III Waldkindergartengruppe für Kinder ab drei Jahre Regelgruppenstärke 15 Kinder (eingruppig) 35 Wochenstunden GF III 15 Kinder x 4.225,36 63.380,40 Zuschlag für eingruppige Einrichtungen 15.000,00 Summe 15 Kinder 78.380,40

- 5 - X Waldgruppe an Kindertagesstätten für Kinder ab drei Jahre Regelgruppenstärke 15 Kinder 35 Wochenstunden GF III 7 Kinder x 4.225,36 29.577,52 45 Wochenstunden GF III 8 Kinder x 6.771,85 54.174,80 Summe 15 Kinder 83.752,32 Abweichend von der oben vorgenommenen Verteilung der Betreuungsbudgets auf die Gruppenformen gibt es für die Kindertagesstätten in den Wohnquartieren mit einem hohen Anteil an Kindern aus Familien mit Migrationshintergrund, mit einem hohen Anteil an Eltern, die alleinerziehend sind, und mit einem hohen Anteil an Eltern, die arbeitslos sind, einen höheren Anteil an Plätzen mit 45 Wochenstunden; dies betrifft sechs der 66 Kindertagesstätten. Verteilung der Krippen- und Kindergartenplätze auf die Kindertagesstätten Grundsätzlich sollen die Krippen- und Kindergartenplätze auf alle mehrgruppigen Kindertagesstätten gleichmäßig verteilt werden, um zu einer wohnbereichnahen Versorgung zu gelangen, die zugleich den Eltern die Wahl zwischen Kindertagesstätten verschiedener Träger lässt. Die 35%ige Krippenversorgung und die 100%ige Kindergartenversorgung bedeutet bei einer gleichmäßigen Verteilung der Krippen- und Kindergartenplätze auf alle mehrgruppigen Kindertagesstätten: ca. 25 % der Plätze einer jeden Kindertagesstätte sind Krippenplätze, ca. 75 % der Plätze einer jeden Kindertagesstätte sind Kindergartenplätze. Variante 1: Zweigruppige Kindertagesstätte Summe 0 10 30 40 Variante 2: Zweigruppige Kindertagesstätte II Summe 6 4 30 40 Variante 3: Zweigruppige Kindertagesstätte I Integrative Gruppe ab zwei Jahre 0 4 11 15 Summe 0 9 26 35

Variante 4: Dreigruppige Kindertagesstätte II - 6 - Summe 6 9 45 60 Variante 5: Dreigruppige Kindertagesstätte II I Integrative Gruppe ab zwei Jahre 0 4 11 15 Summe 6 8 41 55 Variante 6: Viergruppige Kindertagesstätte II Summe 6 14 60 80 Variante 7: Viergruppige Kindertagesstätte II I Integrative Gruppe ab zwei Jahre 0 4 11 15 Summe 6 13 56 75

Variante 8: Viergruppige Kindertagesstätte - 7 - Summe 6 19 60 75 Variante 9: Viergruppige Kindertagesstätte II X Waldgruppe an Kindertagesstätten 0 0 15 15 Summe 6 9 60 75 Vergleich von vereinbarter Angebotsstruktur und tatsächlicher Belegung Beispiele; Namen der Kindertagesstätten geändert Kita Ihr Kinderlein kommet 3 Gruppen: GF III, V und VI Vereinbarung für 2008 / 2009 Belegung November 2008 Gruppenform Pauschale Anzahl Budget Anzahl Budget I a 4.288,70 0 0,00 0 0,00 I b 5.746,70 5 28.733,50 7 40.226,90 I c 7.369,75 5 36.848,75 3 22.109,25 II a 8.841,70 2 17.683,40 2 17.683,40 II b 11.863,40 3 35.590,20 3 35.590,20 II c 15.215,20 5 76.076,00 5 76.076,00 III a 3.165,24 6 18.991,44 4 12.660,96 III b 4.225,36 13 54.929,68 18 76.056,48 III c 6.771,85 11 74.490,35 9 60.946,65 B 14.788,76 5 73.943,80 4 59.155,04 Summe 55 417.287,12 55 400.504,88 Mittelwert 100,0 % 417.287,12 Höchstwert 110,0 % 459.015,83 Mindestwert 90,0 % 375.558,41 Belegungswert 96,0 % 400.504,88

Kita Macht hoch die Tür 3 Gruppen: GF I, III und V - 8 - Vereinbarung für 2008 / 2009 Belegung November 2008 Gruppenform Pauschale Anzahl Budget Anzahl Budget I a 4.288,70 4 17.154,80 6 25.732,20 I b 5.746,70 8 45.973,60 4 22.986,80 I c 7.369,75 8 58.958,00 10 73.697,50 II a 8.841,70 2 17.683,40 3 26.525,10 II b 11.863,40 3 35.590,20 4 47.453,60 II c 15.215,20 5 76.076,00 3 45.645,60 III a 3.165,24 6 18.991,44 7 22.156,68 III b 4.225,36 13 54.929,68 7 29.577,52 III c 6.771,85 11 74.490,35 17 115.121,45 B 14.788,76 Summe 60 399.847,47 61 408.896,45 Mittelwert 100,0 % 417.287,12 Höchstwert 110,0 % 459.015,83 Mindestwert 90,0 % 375.558,41 Belegungswert 102,3 % 408.896,45 Kita Oh Tannenbaum 4 Gruppen: GF I, III, V und IX Vereinbarung für 2008 / 2009 Belegung November 2008 Gruppenform Pauschale Anzahl Budget Anzahl Budget I a 4.288,70 4 17.154,80 3 12.866,10 I b 5.746,70 8 45.973,60 7 40.226,90 I c 7.369,75 8 58.958,00 10 73.697,50 II a 8.841,70 2 17.683,40 0 0,00 II b 11.863,40 3 35.590,20 5 59.317,00 II c 15.215,20 5 76.076,00 5 76.076,00 III a 3.165,24 6 18.991,44 5 15.826,20 III b 4.225,36 20 84.507,20 15 63.380,40 III c 6.771,85 19 128.665,15 26 176.068,10 B 14.788,76 Summe 75 483.599,79 76 517.458,20 Mittelwert 100,0 % 483.599,79 Höchstwert 110,0 % 531.959,77 Mindestwert 90,0 % 435.239,81 Belegungswert 107,0 % 517.458,20 Georg W. Geist