Auszüge aus der Satzung

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Transkript:

Satzung Inhaltsverzeichnis

Vereinsname Der Verein führt den Namen

Vereinsgebiet Das Vereinsgebiet umfasst die Fläche der kommunalen Gebietskörperschaft Stadt Lübbecke bestehend aus der Kernstadt Lübbecke (einschließlich der Innenstadt) und den sieben Ortsteilen Alswede, Blasheim, Eilhausen, Gehlenbeck, Nettelstedt, Obermehnen und Stockhausen.

Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung der lokalen Standortentwicklung in der Stadt Lübbecke, insbesondere in Form der allgemeinen und besonderen Wirtschaftsförderung einschließlich des Stadtmarketings und aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen, die der Stärkung und Förderung der lokalen Wirtschaftsräume im Vereinsgebiet in den Bereichen Standortentwicklung, Einzelhandel, Freizeit, Kultur, Tourismus und Naherholung dienen.

Organe Vorstand / Geschäftsführung (Besonderer Vertreter) Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung

Vorstand Zusammensetzung: Gesetzlicher Vorstand (der Vorsitzende, der 1. stellvertretende Vorsitzende und der 2. stellvertretende Vorsitzende) bis zu sieben weitere ordentliche Mitglieder als ergänzende Beisitzer der/die Bürgermeister/in der Stadt Lübbecke und der Wirtschaftsförderer der Stadt Lübbecke bzw. von der Stadt zu benennende Vertreter als geborene Vorstandsmitglieder bis zu zwei Vertreter der fördernden Mitglieder

Besonderer Vertreter nach 30 BGB Einbindung eines Mitarbeiters der Stadt Lübbecke als Besonderer Vertreter : Führung der laufenden Geschäfte des Vereins Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung Bestellung durch den Vorstand mit Zustimmung der Stadt Lübbecke Bindendes Vorschlagsrecht der Stadt Lübbecke Mitarbeiter bleibt Angestellter der Stadt Lübbecke

Jahreshauptversammlung / Mitgliederversammlung U.a. für folgende Angelegenheiten zuständig: die Grundsätze der Vereinsarbeit die Kenntnisnahme des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr die Wahl von zwei nicht dem Vorstand angehörenden Kassenprüfern und die Entgegennahme der Kassenberichte der Kassenprüfer die Festlegung der Beiträge und einer Beitragsordnung die Wahl der ordentlichen Vorstandsmitglieder die Entlastung des Vorstandes auf Antrag der Kassenprüfer die Genehmigung von Abteilungen die Beteiligung des Vereins an Gesellschaften und Organisationen oder sonstigen Personenvereinigungen

Vereinsgliederung - Abteilungen STANDORT- MARKETING INNENSTADT- MARKETING KULTUR- MARKETING TOURISMUS- MARKETING Zur Wahrnehmung der Aufgaben in den vier Abteilungen können Fachausschüsse und Arbeitsgruppen gebildet werden.

Vereinsgliederung - Beiräte Vorstand / Geschäftsführung Strategie-Beirat Politik-Beirat

Mitgliedschaft Der Verein hat: a) Ordentliche Mitglieder b) Fördernde Mitglieder c) Projektmitglieder d) Sondermitglieder e) Ehrenmitglieder

Mitgliedschaft Ordentliches Vereinsmitglied können werden alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Vereinsgebiet ein Gewerbe betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben, alle natürlichen oder juristischen Personen, die im Vereinsgebiet gewerblich genutzte Immobilien besitzen, alle natürlichen oder juristischen Personen einschl. aller Institutionen, wie z.b. Banken, Versicherungen und Krankenkassen, die im Vereinsgebiet ihren Hauptsitz oder eine Zweigstelle unterhalten.

Mitgliedschaft Förderndes Mitglied können werden die Gebietskörperschaft Stadt Lübbecke, jede natürliche Person als Privatperson, jede sonstige juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts sowie weitere Institutionen im Vereinsgebiet, soweit sie nicht die unter Absatz 4 a) c) aufgeführten Kriterien erfüllen und nicht überwiegend wirtschaftlich i.s.v. gewerblicher Art tätig sind, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sowie weitere Institutionen außerhalb des Vereinsgebiets, die bereit sind, die Ziele des Vereins ideell und materiell zu unterstützen und die sich den Mitgliedern des Vereins in besonderer Weise verbunden fühlen.

Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen Von den Mitgliedern sind Beiträge, Umlagen, Sonderumlagen, freiwillige und sonstige Zuwendungen nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung zu entrichten. Die Höhe der Jahresbeiträge, Umlagen, Sonderumlagen, freiwilligen und sonstigen Zuwendungen und deren Fälligkeit sowie der sonstigen Leistungen (Arbeitsleistungen) werden von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt.