Das Zulassungsverfahren 2015

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Transkript:

Das Zulassungsverfahren 2015 30.01.2015 Benjamin Tauber (M. Sc.) (Im Auftrag der Zulassungskommission)

Wichtige Information vorab: Die folgenden Angaben sind ohne Gewähr! Juristisch wirksam sind nur die offiziellen Richtlinien und Bestimmungen, welche von der zentralen Universitätsverwaltung herausgegeben werden. In unserem konkreten Fall: Die Zulassungsordnung der Universität Heidelberg für den Masterstudiengang Psychologie vom 16. Februar 2012 und 01. Dezember 2014. Alle Informationen der Präsentation sind als wohl gemeinte Hinweise zu verstehen!

Ablauf 1. Warum das Alles? 2. Allgemeiner Ablauf des Verfahrens 3. Formalitäten und Zulassungsvoraussetzungen 4. Die Bewertung der Bewerbungen 5. Fragen und Antworten

1.) Warum das Alles? 1. Es gibt eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen (Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Festsetzung von Zulassungszahlen) Ca. 90 Plätze 64 DCP 26 OBAC 4 Plätze entfallen auf die Härtefallquote (5%; 3 DCP, 1 OBAC) 2. Es gibt viele Bewerber Verfahren 2014: Gesamt: 650 DCP: 480 OBAC: 170 Auswahl notwendig!

2.) Allgemeiner Ablauf des Verfahrens Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter aus den Arbeitsabteilungen Prof. Dr. M. Sieverding Prof. Dr. H.-W. Wahl Benjamin Tauber (M. Sc.) -> Rangreihe (Vorschlag für ZUV) -> Diskussion der Bewerbungen -> Überbuchungsfaktor -> Härtefälle Es kann (leider) keine vorzeitige Information bezüglich der Zulassungen und Bewertungen mehr geben werden! (E-Mail) Man muss warten, bis die Universitätsverwaltung die offiziellen Bescheide (Post) versendet.

3.) Formalitäten und Zulassungsvoraussetzungen 2 Frist und Form 1. Entscheidung für DCP / OBAC Konsequenzen für das Verfahren (!) 2. Einhalten der Frist: 01.02.-15.03. (z. B.: Bewerter, Motivationsschreiben) 2. Notwendige Unterlagen: 1. Tabellarischer Lebenslauf (1 DIN-A4-Seite) 2. Erklärung (Prüfungsanspruch) 3. Motivationsschreiben (1 DIN-A4-Seite; max. 2.000 Zeichen; Arial; 12; Absatz 0,0; Einfach, Seitenränder Normal) 4. Abschlusszeugnis BA (oder entsprechend) oder vorläufiges Zeugnis (Transcript + Bestätigung das Studium rechtzeitig und erfolgreich abzuschließen.)

3.) Formalitäten und Zulassungsvoraussetzungen 3 Zugangsvoraussetzungen ein mit überdurchschnittlichem Erfolg erworbener Abschluss in einem Bachelor- Studiengang Psychologie oder in Studiengängen mit im Wesentlichen psychologiewissenschaftlichem Inhalt an einer inländischen Hochschule, für den eine Regelstudienzeit von mindestens drei Studienjahren festgesetzt ist oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss; der Studiengang nach 3 Abs. 1 Nr. 1 muss mindestens zu 75 Prozent aus psychologischen Lehrinhalten bestehen; Hochschulabschlussnoten von mindestens 2,0 oder (ECTS Grade B).

4.) Die Bewertung der Bewerbungen 4 Auswahl unter den Bewerbern (1) Übersteigt die Zahl der nach 3 qualifizierten Bewerber die Gesamtzahl der in jeder Schwerpunktausbildung jeweils zur Verfügung stehenden Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien. 1. (Vorläufige) Note des Bachelor-Abschlusses 2. Schlüssigkeit der im Motivationsbrief dargelegten Begründung 3. Berufsausbildung, praktische Tätigkeit oder sonstige Leistungen Die Bewertung erfolgt durch die Zulassungskommission unter Assistenz der jeweiligen Schwerpunkte. Die Zuteilung zu den Bewertern erfolgt grob nach den in den Motivationsschreiben genannten Gründen.

4.) Die Bewertung der Bewerbungen 0 20 Punkte 0 10 Punkte 0 10 Punkte Note Sonstige Leistungen Motivationsschreiben Gesamtpunktzahlt 0 40 Punkte (Rangreihe)

4.) Die Bewertung der Bewerbungen Note 4Abs.2Nr.1: Art, Ausrichtung und Gesamtnote der Abschlussprüfung, die nach 3 Abs. 1 Nr. 1 Zugangsvoraussetzung ist: Die bis zur ersten Dezimalstelle bestimmte Abschlussnote (ungerundet) des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses bzw. des errechneten Mittelwerts der benoteten Leistungsbescheinigung wird zunächst nach der Formel 40 20 x Note in einen Punktwert umgewandelt. Dieser berechnete Wert kann durch die Zulassungskommission nach Berücksichtigung der Art und Ausrichtung sowie der relativen Note des (bisherigen) Studiums um fünf Punkte nach oben oder unten verändert werden. Punktwerte über 20 Punkte bzw. unter 0 Punkten werden auf 20 bzw. 0 Punkte gesetzt. Art und Ausrichtung des bisherigen Studiums Bsp.: Schwerpunktsetzung stärkere Berücksichtigung der relevanten Fächer Art: Psychologielastigkeit relative Noten

4.) Die Bewertung der Bewerbungen 4Abs.2Nr.2: Schlüssigkeit der im Motivationsbrief dargelegten Begründung: Für die Schlüssigkeit der im Motivationsschreiben genannten Gründe können weitere 10 Punkte vergeben werden. Motivationsschreiben 10 Punkte sind zu vergeben, wenn der Bewerber bzw. die Bewerberin schlüssig allgemeine und fachspezifische Gründe für den Masterstudiengang Psychologie an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg darlegen kann, 0 Punkte sind zu vergeben, wenn keinerlei solcher Gründe genannt werden. 1.) Allgemeine Gründe: Warum dieser Master? 2.) Fachspezifische Gründe: Warum (dieser Master) gerade in Heidelberg?

4.) Die Bewertung der Bewerbungen 4Abs.2Nr.3: Berufsausbildung, praktische Tätigkeit oder sonstige Leistungen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können: Für weitere Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten oder sonstige Leistungen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben sowie über die üblichen im Rahmen des Studiums zu erwerbenden Fertigkeiten hinausgehen, können weitere 10 Punkte vergeben werden. 0 Punkte sind zu vergeben, wenn keine Berufstätigkeit bzw. keine weiteren Studienleistungen vorliegen oder wenn die Berufstätigkeit oder die Studienleistung keinerlei Bezug zu dem angestrebten Studiengang aufweist. Die Höchstzahl von 10 Punkten sind für Berufstätigkeiten oder Studienleistungen zu vergeben, die sich idealtypisch mit dem angestrebten Schwerpunkt im Masterstudiengang Psychologie verbinden lassen und ein hohes Maß an Qualifikation erkennen lassen. Alle praktischen Leistungen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben können und die in die Bewertung einfließen sollen, müssen belegt sein. Sonstige Leistungen Belege!!!

4.) Die Bewertung der Bewerbungen Durch die Vergabe von Punkten in Ein-Punkt-Schritten können Fälle zwischen den idealtypischen Ausprägungen abgestuft werden. Die Addition der vergebenen Punkte ergibt die für die Rangliste maßgebliche Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 40 Punkten bei Punktgleichheit: 1. Rangreihung nach Note 2. Losverfahren Formale Ablehnung: 1. Fehlende Unterlagen 2. Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt (min. 2,0; min. 75%) 3. Prüfungsanspruch verloren 4. Nicht Einhaltung der Fristen (Bewerbung; Immatrikulation) Randnotiz: 5 (3) Eine Zulassung ist im Falle der Bewerbung nach 3 Abs. 4 unter dem Vorbehalt auszusprechen, dass der geforderte Studienabschluss und mit ihm zusammenhängende Voraussetzungen bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn nachgewiesen werden. Die Zulassung erlischt, wenn der Nachweis gemäß 3 Absatz 1 Nr. 1 nicht fristgerecht geführt wird.

5.) Fragen und Antworten.?

Viel Erfolg bei Ihren Bewerbungen und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Benjamin Tauber (M. Sc.) (Im Auftrag der Zulassungskommission)