Handbuch Freiwilliger Sozialdienst beim Landesrettungsverein Weißes Kreuz Version 1 1
Inhalt Der Freiwillige Sozialdienst... 3 Zielgruppe... 3 Grundvoraussetzungen... 3 Dienstdauer, Arbeitszeiten und Entlohnung... 4 Anmeldung / Projekterarbeitung... 4 Aufgaben der Sozialdienstleistenden beim Weißen Kreuz... 4 Vergünstigungen für Sozialdienstleistende... 5 Dienstbeginn... 5 Verplanung... 6 Abschluss Zeiterfassung... 6 Ausbildungstermine... 6 Krankheit und Arbeitsunfall... 6 Urlaub... 6 Formulare / Informationen... 7 2
Der Freiwillige Sozialdienst Der Freiwillige Sozialdienst wurde mit dem Landesgesetz vom 19.Oktober 2004 Nr. 7 in Südtirol eingeführt. Der freiwillige Sozialdienst oder Zivildienst für Personen, die älter als 28 Jahre sind, ist durch das Bestimmungen zur Förderung des freiwilligen Zivildienstes in Südtirol geregelt. Dieser Dienst, der als freiwilliger Sozialdienst bezeichnet wird, bietet Personen, die das 28. Lebensjahr vollendet haben die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten. Ziel ist es, mit diesem Dienst den Einsatz der Erwachsenen ab 28 Jahren aufzuwerten und ihnen die Gelegenheit zu bieten, auch auf diesem Weg einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung unseres Landes zu leisten. Gleichzeitig sollen Vereine, Verbände und sonstige private und öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit haben, die Ressourcen der Personen ab 28, insbesondere auch deren Kompetenz und Einsatzbereitschaft zugunsten ihrer gemeinnützigen Struktur zu nutzen. Zielgruppe Der freiwillige Sozialdienst oder Zivildienst für Erwachsene richtet sich an Personen, die das 28. Lebensjahr vollendet haben und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Erfahrungen in den Dienst der Gemeinschaft zu stellen und im Gegenzug Vergünstigungen und Guthaben verschiedenster Art zu erhalten. Ziel ist es, mit diesem Dienst den Einsatz der Erwachsenen ab 28 Jahren aufzuwerten und ihnen die Gelegenheit zu bieten, auch auf diesem Weg einen Beitrag zur sozialen und kulturellen Entwicklung unseres Landes zu leisten. Grundvoraussetzungen Es müssen folgende Voraussetzungen vorhanden sein um den freiwilligen Sozialdienst leisten zu können: das 28. Lebensjahr vollendet haben, den ständigen Wohnsitz in Südtirol haben, und die italienische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen. Die Leistung des freiwilligen Sozialdienstes ist mit keiner selbständigen oder nicht selbständigen beruflichen Tätigkeit vereinbar, die gleichzeitig bei derselben Organisation oder Einrichtung ausgeübt wird. 3
Dienstdauer, Arbeitszeiten und Entlohnung Die Sozialdienstleistenden können sich für folgende Dienstzeiträume entscheiden: 08 Monate 16 Monate 24 Monate Folgende wöchentliche Arbeitszeiten mit der entsprechenden Entlohnung stehen zur Auswahl: 20 Wochenstunden aufgeteilt auf 2 3 Arbeitstage pro Woche mit einer Entlohnung von 360 Euro monatlich, 30 Wochenstunden aufgeteilt auf 3 4 Arbeitstage pro Woche mit einer Entlohnung von 400 Euro monatlich, 40 Wochenstunden aufgeteilt auf 4 5 Arbeitstage pro Woche mit einer Entlohnung von 450 Euro monatlich. Die Sozialdienstleistenden können bei der Personalabteilung um Verlängerung anfragen. Aber ACHTUNG, weil dies nur 1 Mal möglich ist. Die Sozialdienstleistenden erhalten einen Gehaltszettel und ein CUD. Die Beträge werden auf das Bankkontokorrent überwiesen. Anmeldung / Projekterarbeitung Interessierte am freiwilligen Sozialdienst können sich jederzeit in einer Sektion oder direkt in der Personalabteilung melden. Anschließend werden folgende Schritte eingeleitet: Termin Erstgespräch mit Interessenten Entscheidung über Aufnahme und Aufgabenbereich Definition der Ausbildung (z.b. bei Tätigkeiten im Verwaltungsbereich usw.) Definition des Dienstzeitraumes (8, 16 oder 24 Monate) Definition der Wochenarbeitsstunden (20, 30 oder 40 Stunden) Absprache über die erforderlichen Dokumente Für jeden Sozialdienstleistenden muss ein individuelles Projekt ausgearbeitet werden und innerhalb der vorgesehenen Einreichtermine dem Amt für Kabinettsangelegenheiten vorgelegt werden. Es sind zwei Einreichtermine pro Jahr vorgesehen und zwar der 31. Januar und der 31. Juli eines jeden Jahres. Aufgaben der Sozialdienstleistenden beim Weißen Kreuz Sofern die Voraussetzungen vorhanden sind können die Sozialdienstleistenden in allen Dienstleistungsbereichen des Weißen Kreuzes mitarbeiten. Die Hauptbereiche sind derzeit: 4
Begleitung und Betreuung der Patienten im Krankentransport Mitarbeit in der Verwaltung Je nach Aufgabenbereichen müssen Interessierte die physischen und psychischen Voraussetzungen haben. Vergünstigungen für Sozialdienstleistende Folgende Vergünstigungen sind vorgesehen: Leistungen der Gesundheitsdienste: für die freiwillig Sozialdienst Leistenden sind alle ärztlichen Leistungen des Landesgesundheitsdienstes, die mir der Ausübung des Dienstes verbunden sind, kostenlos. Inbegriffen sind alle allgemeinen, spezifischen und ambulanten Untersuchungen. Bescheinigungen und Atteste stellt der Landesgesundheitsdienst ebenfalls kostenlos aus. Ermäßigungen: Die freiwillig Sozialdienst Leistenden kommen bei Benutzung der Dienste des öffentlichen Personennahverkehrs in Südtirol in den Genuss der hierfür vorgesehenen Sondertarife. Zivildienstpass: Für alle freiwillig Sozialdienst Leistenden wird ein Zivildienstpass ausgestellt. Die Gültigkeit des Passes ist auf jenen Zeitraum beschränkt, in dem die betroffene Person den freiwilligen Sozialdienst ausübt. Anerkennung des geleisteten Dienstes: Bei Stellenwettbewerben der Landesverwaltung und der Hilfskörperschaften der Autonomen Provinz Bozen wird die effektive Zeit der Beschäftigung im freiwilligen Sozialdienst mit derselben Punktezahl bewertet, wie Dienstzeiten in der öffentlichen Verwaltung. NIFS (INPS): Die freiwillig Sozialdienstleistenden werden von der Organisation oder Einrichtung bei der NIFS (INPS) - Einrichtung gemeldet und der Auftraggeber zahlt die entsprechenden Versicherungsbeiträge ein. INAIL: Ebenso werden die Sozialdienstleistenden beim Nationalen Institut für Versicherung gegen Arbeitsunfälle gemeldet. Die Versicherungsbeiträge sind zur Gänze zu Lasten der Organisation oder Einrichtung. Dienstbeginn Die Sozialdienstleistenden können erst den Dienst aufnehmen sobald das eingereichte Projekt vom Amt für Kabinettsangelegenheiten genehmigt wurde. Erfahrungsgemäß erfordert diese Genehmigung ungefähr zwei Monate. Das heißt, dass die Termine für den Dienstbeginn folgende sind: Projekteinreichung 31. Januar: 01. April Projekteinreichung 31. Juli: 01.Oktober Bei Dienstantritt müssen die Sozialdienstleistenden in die Personalabteilung nach Bozen kommen. 5
Verplanung Die Sozialdienstleistenden können mit den normalen Turnussen der Sektion verplant werden. Im WK Office sind die Sozialdienstleistenden einer eigenen Gruppe zugeteilt. Die von den Sozialdienstleistenden ausgewählten Wochenarbeitsstunden (20, 30 oder 40) und die Arbeitstage pro Woche (4 oder 5) müssen bei der Verplanung unbedingt berücksichtigt werden. Abschluss Zeiterfassung Nachdem die Sozialdiener monatlich abgerechnet werden, müssen die Stempelungen am ersten Arbeitstag des darauffolgenden Monats aufgeräumt werden. Die Mehrstunden, welche sie im Laufe der Zeit leisten, müssen ausgeglichen werden, sodass am Ende das Ergebnis stimmt. Die Dienstleiter sind verantwortlich, dass die Stempelkarten regelmäßig aufgeräumt werden und die im Projekt vorgesehen Arbeitszeiten eingehalten werden. Ausbildungstermine Die Ausbildungstermine werden den Sozialdienern bei Dienstbeginn mitgeteilt. Bei Ausbildungsveranstaltungen werden die Fahrtkosten rückvergütet. In der Sektion liegt ein eigenes dafür vorgesehenes Formular zur Spesenrückvergütung auf, welches ausgefüllt werden muss und vom Dienstleiter gegengezeichnet werden muss. Krankheit und Arbeitsunfall Die Sozialdienstleistenden erhalten bei Krankheit eine Lohnfortzahlung bis zu maximal 20 Tage pro Jahr. Sie müssen eine Krankenbescheinigung vorlegen, welche innerhalb von 2 Tagen an die Personalabteilung geschickt werden muss. Wie bei den Angestellten muss das Original vom Sozialdienstleistenden beim NISF abgegeben werden. Die Sozialdienstleistenden, welche sich bei ihrer Arbeit verletzen müssen einen Arbeitsunfallbericht ausfüllen und diesen sofort an die Personalabteilung schicken. Es muss eine INAIL Meldung gemacht werden. Urlaub Die Sozialdienstleistenden haben pro Jahr ein Anrecht auf 15 Urlaubstage. Sollten die Projekte kürzer oder länger als ein Jahr dauern, werden die Urlaubstage in Proportion berechnet. 08 Monate Dienstdauer: 10 Tage Urlaub 6
16 Monate Dienstdauer: 20 Tage Urlaub 24 Monate Dienstdauer: 30 Tage Urlaub Der Urlaub wird mit dem Kürzel U im Zeiterfassungsprogramm vermerkt. Der Urlaubsantrag muss schriftlich gemacht werden (siehe Formulare). Der Urlaub wird im Verhältnis zum Vertrag berechnet, d.h. dass ein Sozialdienstleistender welcher 20 Wochenstunden arbeitet (50%) für jeden Urlaubstag 4 Stunden angerechnet bekommt. Formulare / Informationen Die Formulare, welche den Freiwilligen Sozialdienst betreffen finden Sie im WK Office, Kommunikation, Formulare, Landesleitung, Personalabteilung. www.wk-cb.bz.it/de/ichwillhelfen/sozialdiener/ www.provinz.bz.it/zivildienst 7