Anleitung für Anbieter von fachspezifischer Kernfortbildung SGAIM Kernfortbildungscredits für Veranstaltungen 1. Gesetzliche Basis Ab 1. Januar 2014 gelten die Bestimmungen des Fortbildungsprogrammes Allgemeine Innere Medizin vom 28.10.2013 (FBP AIM 2014). 2. Fachspezifische Kernfortbildung Erweiterte Fortbildung Gemäss FBO bzw. FBP AIM wird zwischen fachspezifischer Kernfortbildung und erweiterter Fortbildung unterschieden. Jede Fachgesellschaft ist ausschliesslich für die Definition und Anerkennung ihrer fachspezifischen Kernfortbildung zuständig. Im FBP AIM Kapitel 3.2.1. wird die fachspezifisch Kernfortbildung definiert, wonach die Gesuche geprüft werden. Unter erweiterte Fortbildung fallen gemäss FBO Art. 5a und FBP AIM Kapitel 3.3. Fortbildungen, welche von anderen Fachgesellschaften, kantonalen Ärztegesellschaften, der FMH und bestimmten Ärzteorganisationen der Komplementärmedizin gemäss FBO, Art. 6, Abs. 2 anerkannt worden sind. 3. Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen als fachspezifische Kernfortbildung Für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung als fachspezifische, allgemein internistische Kernfortbildung sind die Vorgaben des FBP AIM SGAIM und die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) betreffend Zusammenarbeit Ärzteschaft Industrie von 2012 Version 13 zu beachten. Im Folgenden sind kurz die Hauptregeln zusammengefasst: Als Kernfortbildung gilt Fortbildung in Allgemeiner Innerer Medizin, in den Fachbereichen gemäss Anhang 1 sowie in allen ergänzenden Disziplinen gemäss Anhang 2, sofern diese auf die allgemein internistische Tätigkeit, sei es als Spitalinternist oder als Hausarzt, ausgerichtet und dafür relevant ist. Zudem muss sie für ein allgemein internistisches oder interdisziplinär zusammengesetztes, im Bereich der Allgemeinen Inneren Medizin tätiges Zielpublikum bestimmt sein. Sie muss dem Erhalt sowie der Aktualisierung des im Rahmen des Facharzttitels Allgemeine Innere Medizin einschliesslich Schwerpunkt Geriatrie erworbenen Wissens dienen, welches für die einwandfreie allgemein internistische Betreuung (Anamnese, Untersuchung, Diagnose, Behandlung, Beratung und Prävention) von Patienten erforderlich ist. Organisation und Didaktik entsprechen den Kriterien der Erwachsenenbildung. Für die Anerkennung als Kernfortbildung gilt, dass mindestens eine Person mit dem Titel Facharzt für Allgemeine Innere Medizin einen wesentlichen und aktiven Einfluss auf die Programmgestaltung hat.
Fortbildung, welche obiger Definition entspricht, kann als Kernfortbildung anerkannt werden. Abweichungen von der Definition sind in stichhaltig begründeten Fällen möglich. Beinhaltet die Fortbildung nebst allgemein internistischen auch nicht fachspezifische Bereiche gemäss FBO FMH Art. 6 Abs. 2 (höchstens 50 %), so kann die gesamte Fortbildung als Kernfortbildung anerkannt werden. Die Industrie darf gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) «Zusammenarbeit Ärzteschaft Industrie /Version 13» nicht Anbieter der Fortbildung sein und darf keinen Einfluss auf den Inhalt der Fortbildung nehmen. Sponsoring ist weiterhin möglich, es müssen aber mehrere Unternehmen an der finanziellen Unterstützung beteiligt sein (kein Monosponsoring). Die Organisation einer Fortbildungsveranstaltung durch die Industrie ist in Form von Sponsoring erlaubt. Die Sponsoren müssen im Programm namentlich oder mit Logo aufgeführt werden (SAMW-Richtlinien, Seite 11; Abs.7) Anrechenbar sind alle Fortbildungen, die von der SGAIM automatisch oder auf Antrag eines Anbieters als fachspezifische Kernfortbildung zugelassen sind. Die SGAIM behält sich vor, Veranstaltungen, für welche sie KernfortbildungscreditsAIM zugesprochen hat, zu evaluieren und qualitätssichernde Massnahmen zu ergreifen (Verwarnung, Auflagen, Aufhebung der Anerkennung). 4. Gesuch für fachspezifische Kernfortbildung SGAIM Fortbildungscredits 4.1. Allgemeine Bemerkung Es gibt automatisch anerkannte Fortbildungen (z. B. von Anbietern aus von der FMH anerkannten Weiterbildungsstätten, siehe FBP AIM, Kapitel 3.2.2.), sowie nicht automatisch anerkannte. Für automatisch anerkannte fachspezifische Kernfortbildung kann der verantwortliche Anbieter fakultativ SGAIM-Fortbildungscredits beantragen. Ab 2011 sind diese im Falle einer gewünschten Onlinepublikation gebührenpflichtig (siehe Anleitung, Kapitel 7). Anbieter und Nichtmitglieder von nicht automatisch anerkannten Fortbildungen müssen ein Gesuch einreichen. Um die durch die FMH anerkannten Weiterbildungsstätten zu ermitteln klicken Sie auf diesen Link http://www.siwf-register.ch/. 4.2. e und Fortbildungsreihen Grundsätzlich muss für jede Fortbildungsveranstaltung ein separates Gesuch gestellt werden (). Davon ausgenommen sind so genannte Fortbildungsreihen.
Fortbildungsreihen Fortbildungsreihen zeichnen sich durch ihren wiederholenden Charakter aus. Dabei sind zwei Typen zu unterscheiden: Fortbildungsserien und Fortbildungszyklen. Pro Reihe können bis 52 Fortbildungen über eine maximale Zeitdauer von einem Jahr eingereicht werden. Ab 53 Fortbildungen pro Reihe/Jahr müssen zwei separate Reihenanträge eingereicht werden. Bei Fortbildungsserien wird der identische Inhalt mehrmals angeboten. Die einzelnen Veranstaltungen unterscheiden sich lediglich bezüglich Datum, Zeit und allenfalls auch Ort. Ein Fortbildungszyklus findet regelmässig zu einem definierten Zeitpunkt am selben Ort zu unterschiedlichen Themen statt. Antragsteller von Reihen müssen ergänzend zum Antragsformular und Fortbildungsprogramm eine separate Liste mit der genauen Auflistung der einzelnen Veranstaltungen (Titel der Veranstaltung, Referent, Datum, Zeit, Ort) einreichen. Die einzelnen Fortbildungsveranstaltungen einer Serie oder eines Zyklus werden bei Gutheissung einzeln in den Veranstaltungskalender der SGAIM aufgenommen (siehe Kapitel 8.). Erfüllt eine Veranstaltung innerhalb eines Fortbildungszyklus inhaltlich die Kriterien von fachspezifischer Kernfortbildung nicht, so wird diese Veranstaltung nicht akkreditiert und nicht in den Veranstaltungskalender aufgenommen. 4.3. Antragsformular und Unterlagen Das Gesuch für Fortbildungsveranstaltungen muss vom Antragsteller/ Wissenschaftlichen Verantwortlichen (Arzt mit FMH-Titel) vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Das Gut zum Druck des Veranstaltungsprogramms und im Falle einer Fortbildungsreihe eine separate Liste mit den einzelnen Veranstaltungen enthalten (siehe Kapitel 4.2). Das Antragsformular für Fortbildungsveranstaltungen und die Checkliste der SAMW sind auf der Website unter www.sgaim.ch aufgeschaltet und können direkt ausgefüllt und weitergeleitet werden. SGAIM Email: credits@sgaim.ch Geschäftsstelle SGAIM Postfach Solothurnerstrasse 68 4002 Basel Tel.: +41 61 225 93 30 Nach Anerkennung als fachspezifische Kernfortbildung dürfen auf dem Gut zum Druck des Veranstaltungsprogramms nur noch die Anzahl der Fortbildungscredits eingefügt werden. Anderweitige Änderungen sind nach Gutheissung nur erlaubt, wenn sie schriftlich bei der SGAIM beantragt werden. Bei inhaltlichen Änderungen ist ein neues Gesuch zu stellen.
5. Bearbeitungszeit Die Gesuche werden nach dem Prinzip «first in, first served» bearbeitet. Es können keine Express-Gesuche angenommen werden. In der Regel liegt der Entscheid der SGAIM innert 15 Arbeitstagen vor. Gesuche für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen sind rechtzeitig 2 Monate vor dem Veranstaltungsdatum einzureichen. Die retrospektive Anerkennung ist nur in schriftlich begründeten Einzelfällen möglich. 6. SGAIM Kernfortbildungscredits Vergabe Die Masseinheit der Fortbildungsdauer ist der Fortbildungscredit, der in der Regel einer Fortbildungsstunde entspricht (FBO Art. 5, FBP Kapitel 3.1). In der Folge vergibt die SGAIM nur Fortbildungscredits für die effektive Dauer der fachspezifischen, allgemein internistischen Kernfortbildung, d.h. abzüglich Pausen und Rahmenprogramm. Die Masseinheit der Fortbildungsaktivitäten ist der Fortbildungscredits, der in der Regel einer Fortbildungsstunde à 45-60 Minuten entspricht. 7. Gebühren Die Prüfung der Antragsgesuche ist gebührenpflichtig. Die Gebühr wird sowohl im Falle von Gutheissung als auch von Ablehnung erhoben. Gebühren für automatisch anerkannte Fortbildungen, mit gewünschter Onlinepublikation im Veranstaltungskalender (Mitglieder / Nichtmitglieder SGAIM). Gesuchstyp Gebühr CHF 50.Reihe: 2 12 Fortbildungen/Reihe CHF 100.Reihe: 13 52 Fortbildungen/Reihe CHF 180.Reihe: ab 53 Fortbildungen/Reihe Bitte zwei Anträge für Reihe einreichen Gebühren für nicht automatisch anerkannte Fortbildungen. Eine Onlinepublikation im Veranstaltungskalender erfolgt automatisch (Mitglieder SGAIM): Gesuchstyp Gebühr CHF 120.Reihe: 2 12 Fortbildungen/Reihe CHF 200.Reihe: 13 52 Fortbildungen/Reihe CHF 380.Reihe: ab 53 Fortbildungen/Reihe Bitte zwei Anträge für Reihe einreichen Gebühren für Nichtmitglieder SGAIM und keine durch die FMH anerkannten Weiterbildungsstätte: Gesuchstyp Gebühr CHF 180.Reihe: 2 12 Fortbildungen/Reihe CHF 300.Reihe: 13 52 Fortbildungen/Reihe CHF 570.Reihe: ab 53 Fortbildungen/Reihe Bitte zwei Anträge für Reihe einreichen Bei Fortbildungsveranstaltungsanträgen von SGAIM-Mitgliedern, welche über keine Sponsoring-Beiträge verfügen, kann auf Anfrage der Betrag reduziert werden.
8. Veranstaltungskalender Nicht automatisch anerkannte Fortbildungsveranstaltungen und Gesuche von Nichtmitgliedern, welche von der SGAIM als fachspezifische, allgemein internistische Kernfortbildung anerkannt worden sind, werden automatisch auf dem Veranstaltungskalender der Webseite der SGAIM unter Fortbildung / Veranstaltungskalender mit Kernfortbildungscredits-AIM publiziert. 9. Teilnahmebestätigung Die verantwortlichen Anbieter von Fortbildungsveranstaltungen werden gebeten, den Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung abzugeben. Fortbildungspflichtige müssen gemäss FBP AIM Kapitel 4.1. ihre Fortbildung nachweisen können und die Belege dazu 10 Jahre aufbewahren. 10. Beschwerde Gegen Entscheide im Zusammenhang mit der Beantragung von Fortbildungscredits für fachspezifische Kernfortbildung kann beim Vorstand der SGIM/SGAM schriftlich Beschwerde eingereicht werden.
11. Anhang Anhang 1 Fachbereiche, deren Weiterbildungsprogramme als Grundlage Allgemeine Innere Medizin beinhalten. Allergologie/Klinische Immunologie Angiologie Endokrinologie/Diabetologie Gastroenterologie Geriatrie Hämatologie Infektologie Kardiologie Klinische Pharmakologie und Toxikologie Nephrologie Neurologie Medizinische Onkologie Physikalische Medizin und Rehabilitätion Pneumologie Rheumatologie Tropen- und Reisemedizin Anhang 2 Fachbereiche gemäss Weiterbildungsprogramm Allgemeine Innere Medizin Kapitel 2.3. Allergologie/Klinische Immunologie Angiologie Anästhesiologie Chirurgie Dermatologie und Venerologie Endokrinologie/Diabetologie Gastroenterologie Geriatrie Gynäkologie und Geburtshilfe Hämatologie Infektiologie Intensivmedizin Kardiologie Kinderchirurgie Kinder- und Jugendmedizin Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Klinische Pharmakologie und Toxikologie Medizinische Onkologie Nephrologie Neurologie Ophthalmologie Oto-Rhino-Laryngologie Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates Physikalische Medizin und Rehabilitation Pneumologie Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische und Psychosoziale Medizin Radiologie Radio-Onkologie / Strahlentherapie Rheumatologie Tropen- und Reisemedizin Urologie