Neue Ausbildungsordnungen im Metallhandwerk Metallbauer und Feinwerkmechaniker August 2008

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Transkript:

Neue Ausbildungsordnungen im Metallhandwerk Metallbauer und Feinwerkmechaniker August 2008

Inhalt Was ist neu Prüfungsstruktur Metallbauer und Feinwerkmechaniker Teil 1 GP Teil 2 GP Gewichtung der Prüfungsleistungen Bestehensregelungen

Metallbauer/in und Feinwerkmechaniker/in Was ist neu? Verankerung der gestreckten Gesellenprüfung in der Regelverordnung Anpassung der Prüfungszeiten im Teil 1 und Teil 2 Reduzierung der Prüfungszeiten im Schriftlichen Aufgabenteil Anpassung der Gewichtungs- und Bestehensregelungen, insbesondere auch der Arbeitsaufgaben im Teil 2 Durchführung der Praktischen Prüfungen als Arbeitsaufgaben die einem Kundenauftrag entsprechen Einführung eines situativen Fachgesprächs im Teil 1 Präzisierung der Anforderungen an das Fachgespräch in Teil 2

Arbeitsaufgabe Der Prüfling führt eine berufstypische Arbeit durch. Die Aufgabenstellung wird vom Prüfungsausschuss entwickelt. Bewertung: Anhand eines situativen Fachgespräches, einer Präsentation und/oder schriftlicher Aufgaben, aufgrund der Dokumentation, praxisbezogener Unterlagen, der Beobachtung, der Durchführung und der Inaugenscheinnahme werden das Arbeitsergebnis, prozessrelevante Kompetenzen und die Vorgehensweise bewertet. Ist die Dokumentation Teil des berufstypischen Arbeitsergebnisses, kann eine eigenständige Bewertung erfolgen. Der Prüfungsausschuss muss während der Durchführung der Arbeitsaufgabe nicht dauerhaft anwesend sein, die Durchführung muss aber unter Aufsicht erfolgen. Die Bewertung der Arbeitsaufgabe erfolgt durch den gesamten Prüfungsausschuss.

Fachgespräch Der Prüfling beantwortet Fachfragen und erörtert fachliche Sachverhalte, in dem er die Probleme, Lösungen und Vorgehensweisen mündlich darstellt. die Anforderungen und die Durchführung können in der Ausbildungsordnung näher bestimmt werden Im Teil I wird z. B. ein situatives Fachgespräch gefordert, d. h. ein ergänzendes Prüfungsinstrument während der Arbeitsaufgabe; ohne eigene Gewichtung; kann in mehreren Phasen erfolgen; das i. d. R. nicht vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen wird

Gesellenprüfung Generelle Informationen (Ziel, Struktur) Die Gesellenprüfung dient dem Nachweis der umfassenden beruflichen Handlungsfähigkeit. Die Gesellenprüfung umfasst drei bis fünf Keine Aufteilung Prüfungsbereiche, einschließlich mehr des nach Prüfungsbereiches Teil 2 WiSo. A und B Es wird formal nicht zwischen eher praktischen und eher schriftlichen Prüfungsteilen, sondern zwischen gleichwertigen Prüfungsbereichen, unterschieden. Die Bezeichnungen der Prüfungsbereiche sind nicht identisch mit der Bezeichnung von Berufsbildpositionen.

Gesellenprüfung Metallbauer/in gestreckte Gesellenprüfung Teil 1 Prüfungsbereich: Arbeitsauftrag 7 Std, inkl. situatives Fachgespräch in höchstens 15 Min Teil 2 Prüfungsbereiche je Fachrichtung: 16Std (50 Std) prakt., inkl. Fachgespräch in höchstens 30 Min. Konstruktionstechnik Metallgestaltung Nutzfahrzeugbau Kundenauftrag Kundenauftrag Kundenauftrag Konstruktionstechnik Metallgestaltung Fahrzeugkonstruktionstechnik Funktionsanalyse Arbeitsplanung Funktionsanalyse Wirtschafts- und Sozialkunde Wirtschafts- und Sozialkunde Wirtschafts- und Sozialkunde

alle Fachrichtungen: Prüfungsbereich Arbeitsauftrag Teil 1 Gesellenprüfung zugrundeliegende Tätigkeiten: Anfertigen und Prüfen eines funktionsfähigen Werkstückes Prüfungsinstrumente: Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch Gewichtungsempfehlung des BVM BBIA: Herstellung des Werkstückes 60 % Theorie- Teil 25 % Fachgespräch 15 % Gewichtung des Fachgespräches erfolgt durch den Prüfungsausschuss Prüfungszeit: insgesamt sieben Stunden, davon höchstens 15 Minuten für das Fachgespräch Gewichtung: 30 Prozent

Fachrichtung Konstruktionstechnik: Prüfungsbereich Kundenauftrag Teil 2 Gesellenprüfung - Praxis Prüfungsinstrumente: zwei Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen zugrundeliegende Tätigkeiten: Anfertigen einer Metall- oder Stahlbaukonstruktion Montieren, Inbetriebnehmen oder Instandsetzen eines steuerungstechnischen Systems Erstellen einer Arbeitsplanung und Dokumentation ein darauf bezogenes Fachgespräch mit gesonderten Anforderungen Gewichtung: Arbeitsaufgabe 1 (Metall- oder Stahlbaukonstruktion) 50 Prozent, Arbeitsaufgabe 2 (steuerungstechnisches System) 20 Prozent, Fachgespräch 30 Prozent Prüfungszeit: insgesamt 16 Stunden, davon höchstens 30 Minuten für das Fachgespräch Gewichtung: 35 Prozent

Gewichtung: Metallbauer FR Konstruktionstechnik (Bsp. für alle) Teil 1 Gesellenprüfung 30% Teil 2 Gesellenprüfung Kundenauftrag Metallbau- Stahlbaukonstruktion Steuerungstechnisches System 50% 20% Insgesamt 70% 35% Insgesamt 100% Fachgespräch 30% Konstruktionstechnik 12,5% Funktionsanalyse 12,5% WiSo 10%

Metallbauer alle Fachrichtungen: Bestehensregelung im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mindestens ausreichende Leistungen im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens ausreichende Leistungen in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen in keinem der Prüfungsbereiche von Teil 2 ungenügende Leistungen

Bestehensregelung: Metallbauer FR Konstruktionstechnik (Bsp. für alle) Teil 1 + Teil 2 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung Kundenauftrag Metallbau- Stahlbaukonstruktion Steuerungstechnisches System Fachgespräch Konstruktionstechnik Funktionsanalyse WiSo Insgesamt ausreichend ausreichend Mindestens 2 ( von 3 ) ausreichend Alle: kein ungenügend Insgesamt ausreichend

Neue Ausbildungsordnungen im Feinwerkmechaniker-Handwerk Änderungen in der Struktur vergleichbar mit der Prüfung Metallbauer

Gesellenprüfung Feinwerkmechaniker/in gestreckte Gesellenprüfung Teil 1 - Prüfungsbereich: Arbeitsauftrag 7 Std, inkl.situatives Fachgespräch in höchstens 15 Min Teil 2 - Prüfungsbereiche : Kundenauftrag 16Std prakt., inkl. Fachgespräch in höchstens 30 Min. Fertigungstechnik Funktionsanalyse Wirtschafts- und Sozialkunde Dauer 5 Std.

Gewichtung: Feinwerkmechaniker Teil 1 Gesellenprüfung 30% Kundenauftrag Teil 2 Gesellenprüfung Insgesamt 70% 35% Insgesamt 100% Fertigungstechnik Funktionsanalyse WiSo 12,5% 12,5% 10%

Bestehensregelung im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen im Ergebnis von Teil 2 der Gesellenprüfung mindestens ausreichende Leistungen im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens ausreichende Leistungen in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens ausreichende Leistungen in keinem der Prüfungsbereiche von Teil 2 ungenügende Leistungen

Bestehensregelung: Feinwerkmechaniker Teil 1 + Teil 2 Gesellenprüfung Teil 2 Gesellenprüfung Kundenauftrag Fertigungstechnik Funktionsanalyse WiSo Insgesamt ausreichend ausreichend Mindestens 2 ( von 3 ) ausreichend Alle: kein ungenügend Insgesamt ausreichend

Inkrafttreten und Übergangsregelungen MB: Die Verordnung tritt zum 01.08.2008 in Kraft und ersetzt die Verordnungen vom 04.07.2002 und 24.03.2003 FWM: Die Verordnung tritt zum 01.08.2008 in Kraft und ersetzt die Verordnungen vom 08.07.2002 und 24.03.2003 Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31.07.2008 begonnen wurden, werden nach den alten Verordnungen fortgesetzt bestehende Ausbildungsverhältnisse können allerdings durch Vereinbarung der Vertragsparteien auf die neuen Regelungen umgeschrieben werden