FÜR DEN FACHHANDEL GÜLTIG AB PREISLISTE 2013 ETERNIT FASSADENPANEELE CEDRAL DACH & FASSADE

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Transkript:

FÜR DEN FACHHANDEL GÜLTIG AB 01.01.2013 PREISLISTE 2013 ETERNIT FASSADENPANEELE CEDRAL DACH & FASSADE

Eternit Fassadenpaneele Cedral Cedral Structur Seite 8 wasserabweisende dauerhafte acrylat basierende Farb beschichtung Holz-Struktur Cedral Structur Cedral Glatt Seite 9 wasserabweisende dauerhafte acrylat basierende Farb beschichtung glatt Cedral Glatt Sortiment in der Preisliste Fassadenprodukte Eternit Fassadentafeln EQUITONE EQUITONE [textura] beidseitige mehrfache Rein acrylat - beschichtung mit Fillite-Ein trag, Top Coat-Ober flächen ver siegelung, heißverfilmt körnig, geringe Schmutzhaftung EQUITONE [textura] EQUITONE [pictura] UV-gehärtete Ober flä chen be hand - lung auf Reinacrylat be schich tung, deckend farbig glatt, hohe Abrieb festig keit, permanenter und dauerhafter Graffiti schutz EQUITONE [pictura]

Eternit Fassadentafeln EQUITONE Fortsetzung EQUITONE [natura] EQUITONE [natura PRO] EQUITONE [natura] durchgefärbter Faserzement (DIN EN 12467) Reinacrylatbeschich tung, heiß - verfilmt in Walz-Gießtechnik glatt, seidig matt la siert, durchscheinende gleichmäßige Struk tur des Faserzements EQUITONE [natura PRO] durchgefärbter Faser ze ment (DIN EN 12467) UV-gehärtete PRO-Oberflächen be - hand lung auf Reinacrylat be schich - tung, farbig lasiert glatt, durchscheinender Faserzement, permanenter und dauerhafter Graffiti schutz EQUITONE [tectiva] (Etercolor) durchgefärbter Faserzement (DIN EN 12467) beidseitig hydrophobiert matte, geschliffene Oberfläche mit betont lebendigem Erscheinungsbild EQUITONE [tectiva] (Etercolor) Elementa Farbgrundierung mit Rückseiten - versie ge lung zur bauseitigen Endbeschichtung Elementa Eternit Balkonplatten EQUITONE EQUITONE [textura] EQUITONE [textura] beidseitige mehrfache Rein acrylat - beschichtung mit Fillite-Ein trag, Top Coat-Ober flächen ver siegelung, heißverfilmt körnig, geringe Schmutzhaftung

Eternit Fassadenziegel Tonality Tonality Sortiment in der Preisliste Bauplatten Duripanel A2 Duripanel Verlegeplatte B1 Eterplan Tonality by Eternit Fassadenziegel, Sonnen- und Sichtschutz Ton natur, oberflächenveredelt oder glasiert Sortimente: Natur, Oberflächenveredelt, Color, Ziegelrot, Sonderserie glatt, gerillt oder Lisene Duripanel A2/Duripanel B1 Holzzement (DIN EN 634-2) Eigenschaften: Verrottungsfeste, tragende und aussteifende Bau platte nach Euro code 5 mit NA, nichtbrennbar für erhöhte Brandschutz anfor de run - gen oder schwerentflammbar/ec 5 Duripanel Verlegeplatte A2/ Duripanel Verlegeplatte B1 Holzzement (DIN EN 634-2) Eigenschaften: Fußbodenver lege platte mit geringen Dickentole ranzen und hoher Druck - festigkeit, nichtbrennbar oder schwerentflammbar Eterplan Eigenschaften: Nichtbrennbare, fäulnis sichere, witterungs- und frost beständige Bauplatte Bluclad Masterclima Bluclad Eigenschaften: tragende und aussteifende Putz - trägerplatte nach Zulassung Z-31.4-160 (DIN 1052) zur Direktbeplankung auf Holzständern oder für vorge hängte hinterlüftete Fassaden/EC 5 Masterclima Kalziumsilikat Eigenschaften: Innendämm- und Sanierungsplatte zur Beseitigung von Feuchte schä - den, Verhinderung von Schimmel - neubildung. Empfohlen vom IBR, Institut für Baubiologie, Rosenheim Generalvertrieb für Deutschland: redstone GmbH Haferwende 1 28357 Bremen Tel.: 04 21-22 31 49-0 Fax: 04 21-22 31 49-90 e-mail: info@redstone.de www.redstone.de Sortiment in der Preisliste Dach Dachuntersichten Dachuntersichten mehrfache Rein acry latbeschichtung glatt Anwendung: Dachabschlüsse, Dachuntersichten Fassadenplatten Faserzement (DIN EN 492) Rein acry latbeschichtung, heiß verfilmt Format: z.b. 40 x 40 cm vollkantig Anwendung: Fassadenbekleidung Fassadenplatten

I N H A L T Besondere Hinweise Seite 6 Eternit Fassadenpaneele Cedral Seite 7 Allgemeine Lieferungsund Zahlungsbedingungen Seite 12 Eternit Mitgliedschaften Seite 14 Eternit Farben Fassadenpaneele Seite 15

Besondere Hinweise Artikel Diese Preisliste beinhaltet Fassadentafeln, Bal kon - platten und Fas sadenziegel sowie die entspre chen - den Befestigungselemente, Zubehör und Werkzeuge. Lieferzeiten Die in der Preisliste enthaltenen Artikel sind mit Lieferzeiten versehen. Diese setzen sich folgendermaßen zusammen: S = Standardartikel, aus Lagerbeständen lieferbar, Abverkauf vorbehalten E3 = Ergänzungsartikel, bis zu 3 Wochen Lieferzeit E6 = Ergänzungsartikel, bis zu 6 Wochen Lieferzeit E8 = Ergänzungsartikel, bis zu 8 Wochen Lieferzeit F = Fertigungsartikel, Lieferzeit auf Anfrage Die Verfügbarkeit ab Werk ist bei den Pro dukten angegeben. Bei werkseitiger Bearbeitung verlängert sich die Lieferzeit unserer Produkte um ca. 2 Wo chen nach Auftragsklarheit (Verbindlichkeit der Kun - denauftragsdaten). Die Lieferung, soweit nichts anderes angegeben wird, erfolgt auf VdFZ-Paletten, die mit EUR 45,00 pro Palette be rech net werden. Bei Rück gabe wird der volle Be trag erstattet. Zur Rückfüh rung dieser Paletten zu einem Eternit-Werks stand ort bieten wir einen kos ten losen Abholservice an. Die Abho - lung dieser Palet ten erfolgt ausschließlich ab Lager des Han dels bzw. des Händler kunden. Lieferungen auf Europaletten erfolgen im Tausch oder werden mit EUR 8,00 pro Palette berechnet. Bei Rückhabe von tauschfähigen Europaletten an unsere Standorte vergüten wir EUR 7,00 pro Palette. Warenbestellungen sind nach erfolgter Auf trags - bestätigung nicht änderbar. Das gilt ins be son dere für die kundenauftragsbezogene Ferti gung von Pro - dukten mit Individualfarben und zu bearbeitenden Artikeln. Nachbestellungen nach er folgter Pro duktion gelten als neuer Auftrag. Diese Be stellungen müs sen in vollem Umfang zum ver einbarten Liefer termin abgenommen wer den. Bei Abnah - me verzug durch den Besteller be rechnen wir spätestens nach 4 Wochen die entste henden Mehr auf wendungen (sie he AGB Seite 12; III. 6.). Bearbeitungsservice Die Bearbeitung unserer Produkte erfolgt auf Kun - denwunsch in unserem Werk Neubeckum. Die eindeutige und verbindliche Übermittlung der Da ten erfolgt mittels elektronischem Be stell formu lar, wel - ches als Download unter www.eternit.de zur Ver - fügung steht. Dieses elektronische Bestell for mular ist auch in unserem Ver kaufs ser vice erhältlich. Verschnittreste werden nur auf ausdrück li chen Kun denwunsch mitgeliefert. Dies ist gesondert mit dem Verkaufs ser vice zu vereinbaren. Qualitätsanforderungen Faserzementtafeln werden entsprechend den Qua - litäts an forderungen der Eternit AG zugeschnitten und gebohrt. Die zulässigen Maß ab wei chungen für Zu schnitte betragen bis 3.100 mm Tafellänge ± 1 mm. Die gemessenen Dia go na len einer Tafel dürfen nicht mehr als 2 mm voneinander ab wei - chen. Diese Qualitäts an for de run gen ge hen weit über die Anforderungen der DIN EN 12467 hinaus. Weitere Anforderungen an Maßgenauigkeit er for - dern eine zusätzliche Kantenbearbeitung (Kan ten - kalibrierung). Diese ist auf Anfrage gegen Auf preis möglich. Lieferungs- und Zahlungskonditionen Die angeführten unverbindlichen Preis emp feh lun - gen verstehen sich ab unseren Werken zu züglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und ohne Bruch ri - si ko. Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungs be din - gungen (siehe Seite 12 und 13). Lieferservice und Frachtkonditionen Auf Kundenwunsch erfolgt die Lieferung bau seitig oder an das Lager unserer Kunden. Die Lie fe rung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit unse rer Produkte. Die Transportdispositions- und Transitzeiten bis zum Bestimmungsort sind nicht in den Ver füg bar keits - angaben enthalten und gesondert zu vereinbaren. Bei geschlossenem Bezug ab 4 t von Eternit Pro - dukten dieser Preisliste liefern wir frachtfrei La ger oder Baustelle, befahrbare Straße vorausgesetzt, ohne Abladen. Bei Lieferung unter 4 t be rechnen wir einen Frachtkostenanteil je Lieferung wie folgt: Bis 499 kg: EUR 150,00. Ab 500 kg: EUR 150,00 zuzüglich EUR 1,50 je ange fangene 100 kg. Bei Selbstabholung mit LKW ab Werk gewähren wir ab 4 t eine Frachtvergütung von EUR 1,00 pro 100 kg. Bei Aufträgen mit Sonderbehandlung auf Wunsch des Kunden (z. B. Expressgut, Sonder fahr ten oder Luftfracht) werden die notwendigen Versand - kosten berechnet. Wird Kran- oder Staplerentladung (ebenerdig) gewünscht, berechnen wir anteilige Kosten von EUR 10,00 je t. Das Mindestgewicht bei Kran- oder Stapler ent la dung beträgt 5 t. Die Mindest be rech - nung beträgt EUR 50,00. Beratungsservice Eine weiterführende objekt- und auftrags be zo ge - ne Beratung erhalten Sie durch unser Ver kaufs - team oder unter der Service-Line 01805-651 651 (0,14 EUR/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen). Impressum: Eternit AG Vertrieb Fassade Redaktion: Holger Schulz, Tanya Henze Sitz der Gesellschaft: Eternit AG Im Breitspiel 20 69126 Heidelberg Handelsregister: Mannheim HRB 337456 Preisliste Fassadenpaneele Cedral 2013 6 Eternit Besondere Hinweise

ETERNIT FASSADENPANEELE CEDRAL Cedral Structur Seite 8 Cedral Glatt Seite 9 Befestigungselemente, Profile und Zubehör Seite 10 Preisliste Fassadenpaneele Cedral 2013 7 Eternit Fassadenpaneele

Eternit Fassadenpaneele Cedral Cedral Structur mit CE-Kennzeichnung wasserabweisende dauerhafte acrylat - basierende Farbbeschichtung oder farblos hydrophobiert zur bauseitigen Farb - beschichtung (Cedral Structur natur) Holz-Struktur Dicke: 10 mm Format: 3.600 x 190 mm Brandverhaltensklassifizierung: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1) Anwendung: Fassadenbekleidung Farbtöne: 29 Farben und Cedral Structur natur (Farbkarte siehe Seite 15) Cedral Structur Abmessungen Länge x Breite (m 2 ) Nutzfläche bei 30 mm Überdeckung pro Paneel (m 2 ) Anzahl pro Palette Nutzfläche bei 30 mm Überdeckung pro Palette (m 2 ) Gewicht pro Stück (kg) Gewicht pro Palette (kg) angebrochene Palette 1 2 Paletten** 3 4 Paletten** Preise in EUR/Stück Standard- und Ergänzungsfarben* Lieferzeit ab Werk 5 7 Paletten** ab 8 Paletten** S E6 angebrochene Palette 1 2 Paletten** 3 4 Paletten** 5 7 Paletten** Preise in EUR/m 2 Nutzfläche*** ab 8 Paletten** Fassadenpaneele Cedral Structur 3.600 x 190 = 0,684 0,576 144 82,95 11,0 1.584 20,90 20,10 19,30 18,40 17,60 36,28 34,89 33,50 31,94 30,55 Fassadenpaneele Cedral Structur natur 3.600 x 190 = 0,684 0,576 144 82,95 11,0 1.584 18,20 17,50 16,80 16,10 15,30 31,60 30,38 29,16 27,95 26,56 * Standardfarben, Lieferzeit S: weiß CS 107 grau CS 205 grau CS 218 rot CS 333 blau CS 415 orange CS 732 beige CS 802 braun CS 904 natur CS 200 Ergänzungsfarben, Lieferzeit E6: schwarz CS 050 weiß CS 101 grau CS 251 grau CS 252 grau CS 253 grau CS 254 rot CS 320 blau CS 410 blau CS 412 blau CS 413 blau CS 417 grün CS 506 grün CS 516 grün CS 531 beige CS 808 beige CS 809 beige CS 811 braun CS 903 braun CS 914 braun CS 930 braun CS 955 Individualfarben: nach technischer Machbarkeit, Lieferzeit und Preis auf Anfrage Die Lieferung erfolgt auf Einwegpaletten. ** Diese Preise gelten nur für ganze Paletten. Angebrochene Paletten können nicht zu ganzen Paletten addiert werden. Basis für die Abrechnung ist eine Bestellung je Kunde bei einer Abladestelle. ***Nutzfläche Stülpschalung und Boden-Deckel-Schalung bei 30 mm Überdeckung (bei 1,736 Stück/m 2 ) Das Gewicht pro m 2 verlegte Fassadenfläche bei 30 mm Überdeckung beträgt 16,10 kg. Bauseitige Beschichtung von Fassadenpaneelen Cedral Structur natur C 200 Die farblos hydrophobierten und strukturierten Paneele schwanken rohstoffbedingt im Farbton. Eine individuelle bauseitige Farbbeschichtung soll spätestens nach 4 Wochen erfolgen. Sie muss alkali- und witterungsbeständig sein und die nötige Haftung auf dem Untergrund aufweisen. Geeignet sind bindemittelreiche Dispersionsfarben auf Acrylbasis mit lichtechten anorganischen Pigmenten (z. B. StoColor Royal/Sto AG, Disbocret 515 Betonfarbe/Caparol GmbH, Algenschutzfarbe 4055/Rickert GmbH & Co.). Die bauseitige Beschichtung muss mit dem Farbenhersteller abgestimmt werden. Die Eternit AG übernimmt keine Gewährleistung für diese Beschichtungen. Preisliste Fassadenpaneele Cedral 2013 8 Eternit Fassadenpaneele

Eternit Fassadenpaneele Cedral Cedral Glatt mit CE-Kennzeichnung wasserabweisende dauerhafte acrylat - basierende Farbbeschichtung glatt Dicke: 10 mm Format: 3.600 x 190 mm Brandverhaltensklassifizierung: A2-s1, d0 (DIN EN 13501-1) Anwendung: Fassadenbekleidung Farbtöne: 29 Farben (Farbkarte siehe Seite 15) Cedral Glatt Abmessungen Länge x Breite (m 2 ) Nutzfläche bei 30 mm Überdeckung pro Paneel (m 2 ) Anzahl pro Palette Nutzfläche bei 30 mm Überdeckung pro Palette (m 2 ) Gewicht pro Stück (kg) Gewicht pro Palette (kg) angebrochene Palette 1 2 Paletten** 3 4 Paletten** Preise in EUR/Stück Standard- und Ergänzungsfarben* Lieferzeit ab Werk 5 7 Paletten** ab 8 Paletten** S E6 angebrochene Palette 1 2 Paletten** 3 4 Paletten** 5 7 Paletten** Preise in EUR/m 2 Nutzfläche*** ab 8 Paletten** Fassadenpaneele Cedral Glatt 3.600 x 190 = 0,684 0,576 144 82,95 11,0 1.584 27,80 26,70 25,60 24,50 23,40 57,91 46,35 44,44 42,53 40,62 * Standardfarben, Lieferzeit S: weiß CG 107 grau CG 205 grau CG 218 Ergänzungsfarben, Lieferzeit E6: schwarz CG 050 weiß CG 101 grau CG 251 grau CG 252 grau CG 253 grau CG 254 rot CG 320 rot CG 333 blau CG 410 blau CG 412 blau CG 413 blau CG 415 blau CG 417 grün CG 506 grün CG 516 grün CG 531 orange CG 732 beige CG 802 beige CG 808 beige CG 809 beige CG 811 braun CG 903 braun CG 904 braun CG 914 braun CG 930 braun CG 955 Individualfarben: nach technischer Machbarkeit, Lieferzeit und Preis auf Anfrage Die Lieferung erfolgt auf Einwegpaletten. ** Diese Preise gelten nur für ganze Paletten. Angebrochene Paletten können nicht zu ganzen Paletten addiert werden. Basis für die Abrechnung ist eine Bestellung je Kunde bei einer Abladestelle. ***Nutzfläche Stülpschalung und Boden-Deckel-Schalung bei 30 mm Überdeckung (bei 1,736 Stück/m 2 ) Preisliste Fassadenpaneele Cedral 2013 9 Eternit Fassadenpaneele

Eternit Fassadenpaneele Cedral Befestigungselemente, Profile und Zubehör Produkte auf Holz- Bezeichnung Länge Material Verpackungseinheit EUR/ Unterkonstruktionen (mm) Verpackungseinheit Befestigungselemente und Zubehör Cedral Cedral Schraube für Stülpdeckung 4,0 x 45 Edelstahl 250 Stück 47,50 Schraube blank (Karton) Cedral Eternit Fassadenschraube, Kopf 11 mm für 5,5 x 55 Edelstahl 250 Stück 101,90 Fassadenschraube sichtbare Befestigung bei Boden-Deckel - farbbeschichtet (Karton) schalung 6 mm vorbohren notwendig Eternit Fassadenschraube, Kopf 15 mm für 5,5 x 45 K 15 Edelstahl 250 Stück 82,40 sichtbare Befestigung, bei Ausführung mit farbbeschichtet (Karton) hinterlegter Fuge Cedral mit 6 mm vorbohren Eternit Fassadenschraube mit Bohrspitze, 5,5 x 50 K 15 Edelstahl 250 Stück 99,00 Kopf 15 mm für sichtbare Befestigung, farbbeschichtet (Karton) bei Ausführung mit hinterlegter Fuge Cedral mit 6 mm vorbohren Alu Eternit Fugenband, schwarz Breite 130 Aluminium 25 m 68,10 Fugenhinterlegung Breite 110 (Rolle) 58,60 Breite 70 38,90 EPDM Eternit Fugenband, schwarz Breite 130 EPDM 20 m 58,80 Fugenhinterlegung Breite 110 (Rolle) 50,90 Breite 70 33,60 Eternit Eternit Spezialbohrer für Fassadenpaneel 6,0 VHM 1 Stück 59,60 Spezialbohrer auf Holz-Unterkonstruktion Profile Cedral Lüftungsprofil, perforiertes L-Profil 2.500 / 50 x 30 Aluminium 10 Stück 70,20 Lüftungsprofil blank 1 Stück 7,80 Lüftungsprofil, perforiertes L-Profil 2.500 / 70 x 30 Aluminium 10 Stück 84,60 blank 1 Stück 9,40 Cedral Außenecke für beidseitig angrenzende 3.000 Aluminium 5 Stück 222,80 Außeneckprofil Verlegung farbbeschichtet 1 Stück 49,50 Cedral Verbindungsstück für Außeneckprofil 300 Aluminium 5 Stück 42,80 Außeneck-Verbinder schwarz 1 Stück 9,50 Cedral Innenecke für beidseitig angrenzende 3.000 Aluminium 5 Stück 222,80 Inneneckprofil Verlegung farbbeschichtet 1 Stück 49,50 Cedral Leibungsprofil für angrenzende Verlegung 3.000 Aluminium 5 Stück 222,80 Leibungsprofil und einlagige Leibungsbekleidung farbbeschichtet 1 Stück 49,50 Cedral Abschlussprofil für seitlich angrenzende 3.000 Aluminium 5 Stück 141,60 Abschlussprofil Verlegung farbbeschichtet 1 Stück 29,80 Cedral Fensteranschlussprofil 3.000 Aluminium 5 Stück 141,60 Fensteranschluss farbbeschichtet 1 Stück 29,80 Die Lieferzeit für Zubehör orientiert sich an der jeweils gewählten Farbe: S E6. Edelstahlpreise unterliegen starken Schwankungen, so dass Preisanpassungen im Jahresverlauf nicht ausgeschlossen werden können. Preisliste Fassadenpaneele Cedral 2013 10 Eternit Zubehör

Eternit Fassadenpaneele Cedral Befestigungselemente und Zubehör Cedral Außeneckprofil Cedral Inneneckprofil Cedral Leibungsprofil 15 8 45 Cedral Abschlussprofil Cedral Schraube / Cedral Fassadenschraube Cedral Fensteranschluss Produkte auf Bezeichnung Länge Material Verpackungseinheit EUR/ Aluminium- (mm) Verpackungseinheit Unterkonstruktionen Befestigungselemente und Zubehör Cedral Eternit Fassadenniet mit Dorn aus Edelstahl, 4 x 25 K15 Aluminium 250 Stück 77,00 Fassadenniet Kopf 15 mm, zur Befestigung auf farbig beschichtet Aluminium-Unterkonstruktion Festpunkthülse Eternit Festpunkthülse 12, zur Ausbildung 9,4 Aluminium 200 Stück 53,50 des Festpunktes, bei Befestigung als blank Stülp schalung Eternit Festpunkthülse 08, zur Ausbildung 9,4 Aluminium 200 Stück 32,10 des Festpunktes, bei Befestigung als blank Streifen format Eternit Eternit Spezialbohrer für Fassadenpaneel 9,5 VHM 1 Stück 84,40 Spezialbohrer Eternit auf Alu-Unterkonstruktion Eternit Bohrlehre, inkl. 1 Bohrer und 4,1 div. 1 Stück 69,90 Bohrlehre 1 Stiftschlüssel Eternit Bohrer für Eternit Bohrlehre 4,1 HSS 1 Stück 31,10 Nietsetzlehre Eternit Nietsetzlehre Alu, bei Stülpschalung 40 HS 1 Stück 39,20 Produkte auf Holz- Bezeichnung Länge Material Verpackungseinheit EUR/ und Aluminium- (mm) Verpackungseinheit Unterkonstruktionen Befestigungselemente und Zubehör Stichsägeblatt Stichsägeblatt T 141 HM hartmetallbestückt 3 Stück 36,30 Cedral Standard- und Ergänzungsfarbe 0,5 l 22,50 Reparaturfarbe* Die Lieferzeit für Zubehör orientiert sich an der jeweils gewählten Farbe: S E6; für Reparaturfarbe: F. * Nicht für großflächige Beschichtung geeignet! Bitte Merkblatt beachten. Preisliste Fassadenpaneele Cedral 2013 11 Eternit Zubehör

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Eternit Aktiengesellschaft, Heidelberg I. Allgemeines, Geltungsbereich 1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen der Eternit Aktiengesellschaft. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsund Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 2. Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen sind, auch soweit sie bereits mündlich getroffen sind, schriftlich niederzulegen. Nachvertragliche Vereinbarungen können wirksam nur von einem bevollmächtigten Vertreter geschlossen werden. 3. Personenbezogene Daten unserer Kunden werden unter den Voraussetzun - gen der 4, 28 BDSG, also insbesondere nur bei Vorliegen einer Einwilli - gung und nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, von uns gespeichert und verarbeitet. Der Widerruf der erteilten Einwilligung an die Eternit AG ist jederzeit möglich. II. Angebote, Preise, Muster 1. Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. 2. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über den Preis getroffen worden ist, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Listenpreis. Abwei - chend vom Vorstehenden gilt der zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. dem der Selbstabholung gültige Listenpreis, sofern in der Zeit zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung bzw. Selbstabholung Kosten - steigerungen, insbesondere für Energie, Personal und Abgaben, eingetreten sind, die in ihrem Ausmaß nicht vorhersehbar waren. Entsprechendes gilt auch für den nicht-kaufmännischen Verkehr, allerdings nur unter der Vor - aussetzung, dass zwischen dem Vertragsschluss und der Lieferung bzw. Selbstabholung mehr als vier Monate vergangen sind; beträgt die Erhöhung der Listenpreise mehr als 5%, so steht dem nicht-kaufmännischen Besteller ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu. Die Kostensteigerungen werden wir dem Besteller auf dessen Verlangen jeweils nachweisen. 3. Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager zuzüglich Trans - portkosten, Umsatzsteuer, Zoll und anderer Kosten, die zwischen Vertrags - abschluss und vertragsgemäßer Übergabe der Waren anfallen. 4. Muster und Proben gelten, eine anderweitige Vereinbarung ausgenommen, als unverbindliche Anschauungsstücke. Geringfügige Abweichungen von unserem Angebot oder Muster in Bezug auf Größe, Güte, Gewicht und Farbe bleiben vorbehalten. III. (Teil-)Lieferung, Gefahrenübergang, Annahme- und Schuldnerverzug 1. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. 2. Wir sind zu Teillieferungen innerhalb der angegebenen Lieferfrist berechtigt, falls diese dem Besteller zumutbar sind. 3. Höhere Gewalt und andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, zu denen u. a. Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Transportraummangel, Produktionsstörungen, Arbeitskampf, Lieferfristüberschreitungen unserer Vorlieferanten, Verkehrsstörungen und Verfügungen gehören, die uns außerstande setzen, unsere Lieferverpflichtungen zu erfüllen, befreien uns für die Dauer der Auswirkungen bzw. im Falle der Unmöglichkeit der Liefe - rung vollständig von unserer Leistungspflicht. Wir werden den Käufer über den Eintritt eines derartigen Falles unverzüglich unterrichten. 4. Wird die Ware dem Besteller auf dessen Wunsch geliefert auch frei Bau - stelle oder frei Lager, so geht mit der Auslieferung an den Frachtführer/ Spediteur die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Ver - schlechterung der Ware auf den Besteller über; dies gilt auch im Falle von Teillieferungen oder bei Selbstabholung. Die vereinbarte Anlieferung setzt die Erreichbarkeit der Entladestelle mit LKW bis zu 40 t sowie eine geeig - nete ebenerdige Entlademöglichkeit voraus. Bei Lieferungen innerhalb von 24 Stunden (Expresslieferung) oder der nachträglichen Änderung von Lie fer - aufträgen durch den Besteller innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des ur - sprünglichen Liefertermins (Änderung des Lieferungsortes oder des Liefer zeit - punktes) trägt der Besteller die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten. 5. Der für den Besteller entgegennehmende Unterzeichner des Lieferscheins gilt als zur Entgegennahme der Ware bevollmächtigt. 6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwir - kungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 7. Können wir unsere Verpflichtung zur Lieferung bzw. bei Selbstabholung der Ware zur Übergabe nicht rechtzeitig erfüllen, so haften wir für den dem Besteller aus dem Verzug entstehenden Schaden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. V. Abs. 1. 8. Soweit die Geltung von Incoterms-Klauseln vereinbart ist, sind die Inco - terms-klauseln in der aktuellen, von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Fassung maßgeblich. IV. Sachmängel 1. Dem Besteller obliegt es, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu unter - suchen. Erkennbare Mängel, Stückzahlabweichungen oder Falschlieferun - gen sind uns unverzüglich, im kaufmännischen Verkehr spätestens binnen fünf Tagen und im nicht-kaufmännischen Verkehr binnen zwei Wochen, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, sind Rechte aufgrund von Sachmängeln ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zur ge - meinsamen Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwe - senheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben. 2. Voraussetzung für das geltend Machen von Ansprüchen aufgrund von Män - geln ist, dass der Besteller die gekaufte Ware ordnungsgemäß behandelt und gelagert und den bauseitigen Einbau, die Verlegung, Montage oder sonstige Weiterverarbeitung entsprechend den geltenden Fachregeln, Richtlinien, Normen, den Auflagen der Zulassungen und unseren Werks - vorschriften durchgeführt hat. 3. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschrei - bung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Diese Beschreibungen der Warenbeschaffenheit oder sonstige Erklä - rungen zur Ware sind nicht als Garantie zu verstehen. Auf eine Garantie kann sich der Besteller nur berufen, wenn sie schriftlich und ausdrücklich als Garantie erklärt wird. 4. Geringfügige Farbton- und sonstige Oberflächenveränderungen (insbes. Ausblühungen, Mikrorisse) an der Ware sowie andersartige Abweichungen in deren Erscheinungsbild (geringfügige Unregelmäßigkeiten, Verformun - gen), welche die Brauchbarkeit der Ware nicht negativ beeinflussen, sind nicht als vertragswidrige Leistung anzusehen. Entsprechendes gilt für den handelsüblichen Bruch. Alters- oder witterungsbedingter Verschleiß ist kein Sachmangel. 5. Bei berechtigter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge des Bestellers sind wir nach unserer Wahl zu Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung be - rechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Besteller Herabset - zung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. 6. Unsere Beratung erfolgt unverbindlich, die Haftung hierfür ist soweit gesetzlich möglich dem Grunde oder der Höhe nach ausgeschlossen. 7. Soweit wir uns zu Bauleistungen verpflichtet haben, gelten für die Gewähr - leistung die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung. V. Schadensersatz 1. Ansprüche auf Schadensersatz sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Hiervon ausgenom - men sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir eine Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung der Eternit AG steht die ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Hat die Eternit AG eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel der Kaufsache geht. 2. Das Vorstehende gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht oder sonstiger gesetzlicher Ansprüche. 3. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermö - gens bleiben davon unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist. VI. Verpackung 1. Erfolgt auf Wunsch des Käufers eine vom Standard abweichende Verpa - ckung, insbesondere im Falle des Exports, wird diese gesondert berechnet. 2. Die Standardverpackung unserer Faserzement-Produkte erfolgt auf Euro- Paletten oder VdFZ-Branchenpaletten (VdFZ: Verband der Faserzement-Indus - trie e. V.). VdFZ-Branchenpaletten werden dem Käufer bei Lieferung berechnet, bei fehlerfreier Rückgabe an unsere Lieferstelle erfolgt eine Erstattung in voller Höhe. Selbstabholern wird bei Europaletten die Stückdifferenz zwischen Lieferpaletten und fehlerfreien Rückgabepaletten belastet bzw. erstattet. VII. Zahlungen, Zurückbehaltungsrechte 1. Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, sonst 30 Tage netto, zahlbar. Bei Zahlungen per Lastschriftverfahren mit Einzugs- Preisliste Fassadenpaneele Cedral 2013 12 Eternit Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

ermächtigung gewähren wir 3 % Skonto. Der Skontobetrag ist vom jeweiligen Rechnungsendbetrag zu ermitteln. Vorauskasse kann vereinbart werden. Zahlungen sind ausschließlich an die aus der Rechnung ersichtlichen Zahl - stellen zu leisten. 2. Für die Anrechnung von Zahlungen auf Zinsen und Kosten gilt 367 BGB, insoweit scheidet der Abzug von Skonto auf die neue Schuld des Bestellers aus. 3. Bonus-, Rabatt- oder sonstige Leistungsvereinbarungen zugunsten des Bestellers oder Dritter sind auflösend bedingt für den Fall nicht oder nicht vollständiger Zahlung unserer Forderungen, gleich auf welchem Grund die Nichtzahlung des Bestellers beruht. Für den Fall von Zahlungsrückständen jeglicher Art wird bereits jetzt die Aufrechnung von Forderungen der Eternit mit Forderungen des Bestellers aus Bonus-, Rabatt- oder sonstigen Leis - tungsvereinbarungen bestimmt. 4. Liegt der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers außerhalb der Bundes - republik Deutschland, ist die Zahlung durch Vorauskasse oder unwiderrufliches Akkreditiv, bestätigt durch eine deutsche Großbank oder ein deutsches öffentliches Kreditinstitut, zu leisten. 5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Im kaufmännischen Verkehr kann der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrags - verhältnis beruht. 6. Wir sind im Falle durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei begrün - deter Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers, auch wenn diese bereits bei dem Vertragsabschluss bestand, berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, soweit nicht der Besteller Zug um Zug leistet oder uns Sicherheit in Höhe unserer vertraglichen Forderung leistet. Ist der Besteller dazu trotz Aufforderung nicht bereit, sind wir unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 7. Der Besteller kommt mit der Erfüllung einer fälligen Geldforderung durch den Zugang der Mahnung, der Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheides in Verzug. Er gerät ebenfalls in Verzug, wenn für die Erfül - lung Zeit nach dem Kalender bestimmt worden ist und er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Unbeschadet des Vorstehenden kommt der Bestel - ler dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Der Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt uns, unbeschadet der sonstigen uns zustehenden Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Falls ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen werden kann, vermögen wir diesen Schaden geltend zu machen; der Besteller ist seinerseits berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzuges kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. VIII. Eigentumsvorbehalt, Forderungssicherung 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher For - derungen aus dem jeweils zugrunde liegenden Kaufvertrag unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Der Besteller ist verpflichtet, die pflegliche Behand - lung der Ware sicherzustellen. 2. Im kaufmännischen Verkehr erstreckt sich dieser Eigentumsvorbehalt auf alle aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller bestehenden Forde - rungen einschließlich der Nebenforderungen. 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungs - verzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache liegt es sei denn, dass der Besteller Nicht-Kauf - mann ist kein Rücktritt vom Vertrag, außer, wir hätten diesen ausdrück - lich erklärt. 4. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere hat er sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Dieb - stahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. 5. Die Be- oder Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns übernommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. 6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen un - trennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschl. Um - satzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns das anteilige Miteigentum überträgt. Entsprechendes gilt für den Fall der Verbindung. 7. Der Besteller ist berechtigt und ermächtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl. Umsatzsteuer) unserer Forde - rung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiter verkauft worden ist. Der Besteller tritt uns im selben Umfang auch die Forderungen (einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek) ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen Dritte erwachsen. Ist der Besteller selbst Eigentümer des Grundstücks, so erfasst die Vorausabtretung in gleichem Umfang die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten resultierenden Forderungen. 8. Der Besteller bleibt berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst ein - zuziehen. Wir sind im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers jedoch berechtigt, die ihm eingeräumte Einziehungsberechtigung im Hinblick auf die uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen. Der Besteller hat uns in diesem Fall die erforderlichen Informationen zu geben, die wir zur Geltend - machung der uns abgetretenen Forderungen benötigen. Die Abtretung der aus dem Verkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen an Dritte ist dem Besteller nur gestattet, soweit sie zum Zwecke der Forderungsein - ziehung (Factoring) erfolgt. 9. Übersteigt der realisierbare Wert der uns vom Besteller eingeräumten realisierbaren Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen zur Freigabe der Sicherheiten in entsprechendem Umfang verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. IX. Urheber- und Markenrechte, Technische Angaben 1. An den von uns bereitgestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche vor. Der Vertrieb unserer Erzeugnisse ist nur unter den dafür bestehenden, ge - schützten Marken (u. a.: ETERNIT) zulässig. 2. Technische Auskünfte und Ausführungsvorschläge erteilen wir im Rahmen unseres Kundendienstes unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvor - schriften für das Bauwesen und der Regeln der Baukunst nach bestem Wissen. Der Besteller hat die Eignung der bestellten Ware und vorgeschlagene Ausführung für die beabsichtigte Verwendung selbst zu prüfen. Wir sind zur Änderung der technischen Daten des bestellten Liefergegenstan - des berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. X. Erfüllungsort Erfüllungsort für Lieferungen und bei Selbstabholung ist soweit nicht ein anderes vereinbart ist der Ort der Lieferstelle (Werk oder Vertriebslager), für Zahlungen die in der Rechnung bezeichneten Zahlstellen. Schecks sind zu senden an: ETERNIT Aktiengesellschaft, Im Breitspiel 20, 69126 Heidel - berg. XI. Sonstiges 1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der anderen Bedingungen nicht berührt. Es gilt vielmehr vereinbart, was wirksam dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommend vereinbart werden kann. XII. Vertragssprache, Gerichtsstand, Anwendbares Recht (Contract Language, Place of Jurisdiction, Applicable law) 1. Vereinbarte Vertragssprache ist die deutsche Sprache. (Both parties have agreed that the contract language shall be German.) 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist, sofern die Voraussetzun - gen des 38 Abs. 1 ZPO vorliegen, Heidelberg. (The parties submit for all contractual and extra contractual disputes arising from the contract to the local and international exclusive jurisdiction of the courts of Heidelberg, Germany.) Wir haben ferner das Recht, auch am für den Käufer zuständi - gen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationa - lem oder internationalem Recht zuständig sein kann. (We shall have the right to bring a claim before a court at the buyer s principle place of business or at his discretion before any other court being competent according to any national or international law.) 3. Im nicht-kaufmännischen Verkehr ist Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten. 4. Auf alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts. (Both parties have agreed that the laws of Federal Republic of Germany shall apply. The United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, however, shall not apply.) Preisliste Fassadenpaneele Cedral 2012 13 Eternit Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Mitgliedschaften Eternit ist Mitglied beim Institut Bauen und Umwelt e.v. Es vergibt Zertifikate (Umweltdeklarationen) für Bauprodukte auf Basis der internationalen Norm ISO 14025 (EPD, Environmental Product Declaration). Eternit ist Mitglied im Deutscher Holzfertigbau-Verband e.v. (DHV). Wir sind Mitglied im Eternit ist Mitglied im Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e.v. (FVHF) und im Verband der Faserzement-Industrie e.v. (VdFZ). Eternit ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für nach - haltiges Bauen e.v. Sie klassifiziert die Nachhaltigkeit von Gebäuden. Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e.v. (FVHF) www.fvhf.de Eternit ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Fertigbau e.v. (BDF). VdFZ Verband der Faserzement-Industrie e.v. Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.v. Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.v. (ZVDH) Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister Produktqualität Im eingebauten Zustand können Fassadenpaneele durch massive Umwelt - einflüsse z.b. in stark naturnaher Lage Grünspan anlegen. Ein vollständiger Schutz gegen Vandalismus und andere außergewöhn liche Einwirkungen kann nicht gewährleistet werden. Eine einwandfreie Funktion der einzelnen Produkte ist nur zu gewähr leisten bei fachgerechter Verarbeitung unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Verarbeitungshinweise der Eternit AG Deutschland. Preisliste Cedral 2013 14 Eternit Mitgliedschaften

Eternit Farben Fassadenpaneele Cedral Structur schwarz CS 050 grau CS 218 blau CS 415 grau CS 205 weiß CS 101 grün CS 531 blau CS 417 grün CS 516 blau CS 410 weiß CS 107 braun CS 904 braun CS 930 braun CS 914 braun CS 903 beige CS 802 rot CS 333 orange CS 732 beige CS 811 beige CS 809 beige CS 808 rot CS 320 blau CS 412 blau CS 413 grün CS 506 natur CS 200* braun CS 955 grau CS 254 grau CS 253 grau CS 252 grau CS 251 Fassadenpaneele Cedral Glatt schwarz CG 050 grau CG 218 blau CG 415 grau CG 205 weiß CG 101 grün CG 531 blau CG 417 grün CG 516 blau CG 410 weiß CG 107 braun CG 904 braun CG 930 braun CG 914 braun CG 903 beige CG 802 rot CG 333 orange CG 732 beige CG 811 beige CG 809 beige CG 808 rot CG 320 blau CG 412 blau CG 413 grün CG 506 braun CG 955 grau CG 254 grau CG 253 grau CG 252 grau CG 251 Standardfarben: Lieferzeit S Ergänzungsfarben: Lieferzeit E6 * für bauseitige Farbbeschichtung Preisliste Cedral 2013 15 Eternit Farben

DACH FASSADE Dachplatten Wellplatten Dachsteine Photovoltaik Dämmelemente Dachfolien Dachuntersichten Tel.: 01805-659 659* Fax: 01805-658 658* E-Mail: dach@eternit.de Fassadentafeln Fassadenpaneele Fassadenplatten Fassadenziegel Putzträgerplatten Balkonplatten Bauplatten Tel.: 01805-651 651* Fax: 01805-632 630* E-Mail: fassade@eternit.de ET F 8002-13.000-10.2012 Technische Änderungen vorbehalten. Keine Haftung für Druckfehler und drucktechnisch bedingte Farbabweichungen. * 0,14 /Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen. Eternit Aktiengesellschaft Im Breitspiel 20 69126 Heidelberg www.eternit.de