Richtlinie. Kursbuchungsrichtline

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Transkript:

Nr.: 5.1 43 / 2006 vom: 28.05.2009 Richtlinie Kursbuchungsrichtline Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Richtlinie ersetzt die Richtlinie Nr. 5.1-43 / 2006 vom 14.12.2006

Allgemeines: Die vorliegende Richtlinie sollte allen Feuerwehrmitgliedern einen fairen Zugang zu den Lehrgängen und Seminaren der Feuerwehr- und Zivil schutzschule Steiermark (in der Folge FWZS) bei Ausnützung der vollen Kapazitäten ermöglichen. Es muss dabei Sorge getragen werden, dass erstens jene Feuerwehrkameraden, die eine Ausbildung für die Ausübung ihrer Funktion beziehungsweise Tätigkeit bei der Feuerwehr den Zugang zur entsprechenden Ausbildung benötigen, erhalten und zweitens die vorhandenen Lehrgangs- und Seminarplätze in der verhältnismäßigen Anzahl allen Feuerwehren offen stehen. Buchungsberechtigungen: Buchungsberechtigungen erhalten der Feuerwehrkommandant für die jeweilige Freiwillige Feuerwehr, Betriebsfeuerwehr und Berufsfeuerwehr Bezirksfeuerwehrkommandant für den Bezirksfeuerwehrverband Landesfeuerwehrkommandant Leiter der FWZS Die Buchungsberechtigung erfolgt mit einem Login (Benutzername und Kennwort), welches nach Übermittlung der Wahlbestätigungen an den von der FWZS übermittelt wird. Die Kursvoraussetzungen sind in den Kursdetails bei den jeweiligen Lehrgängen beschrieben und werden bis auf die gesundheitliche Eignung vom System automatisch überprüft. Die Buchungsberechtigungen werden für jeden Lehrgang im Einzelnen festgelegt und sind in der Dienstanweisung für die Kursbuchung an der Feuerwehr- und Zivilschutzschule ersichtlich. Lehrgangsplan, Buchungstermine und Buchungskontingente: Der Lehrgangsplan wird auf zwei Etappen veröffentlicht. Die Buchungstermine werden mit der Veröffentlichung bekannt gegeben. Der Lehrgangsplan steht für 7 Tage zur Einsicht im Kursbuchungssystem zur Verfügung, ohne dass eine Lehrgangsbuchung für die Feuerwehren möglich ist. Die Buchungsfreigabe für jene Feuerwehmitglieder, welche sich in der Evidenzliste befinden, erfolgt 7 Tage nach Veröffentlichung des Lehrgangsplanes an einem Samstag. Die allgemeine Buchungsfreigabe erfolgt 28 Tage nach Veröffentlichung des Lehrplanes, wobei der Buchungsbeginn ebenfalls mit Samstag festgelegt wird.

Buchungsberechtigung Feuerwehrkommandant: Meldung eines Kursbedarfes Jede Feuerwehr hat die Möglichkeit, jederzeit über die Evidenzliste einen Bedarf von 6 Mitgliedern pro Kurstyp zu deponieren. Drei Monate vor Freigabe des neuen Kursplanes fordert der zusätzlich die Feuerwehren per Newsletter zur Meldung des Bedarfes für das nächste Halbjahr auf. Buchung eines Lehrganges Für 14 Tage nach Freischaltung des Kurskalenders sind ausschließlich Buchungen aus der Evidenzliste möglich, d.h. Feuerwehren, die einen Bedarf gemeldet haben sind buchungsbevorzugt. Von den 6 Mitgliedern pro Kurstyp können je 2 Mitglieder pro Kurstermin gebucht werden. Danach hat jede Feuerwehr, also auch jene, die keinen Bedarf gemeldet haben, 14 Tage die Möglichkeit, ein Kontingent von 2 Mitgliedern pro Kurstyp zu buchen. Buchungsberechtigung Bezirksfeuerwehrkommandant: Einsatzleiter- und Kommandanten-Lehrgang: Generell hat jeder Bezirksfeuerwehrverband bis 30 Tage nach der allgemeinen Buchungsfreigabe ein Kontingent von vier Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit bis zu 30 Feuerwehren, fünf Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit 31 bis 60 Feuerwehren und sechs Mitglieder für die Bezirksfeuerwehrverbände mit mehr als 60 Feuerwehren je Lehrgang. Wobei gilt, dass nur jene Feuerwehrmitglieder seitens der Bezirksfeuerwehrkommandanten gemeldet werden, welche auf Grund ihrer Funktion den Lehrgang benötigen (gewählter Kommandant oder Beauftragter im BFV oder LFV oder für Einsatzleiter-Lehrgang auch eingeteilter Zugskommandant) Nach 30 Tagen ab Buchungsbeginn werden die Kontingente der Bezirksfeuerwehrverbände geöffnet. 21 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrganges beziehungsweise Seminars wird die Buchungsberechtigung für die Feuerwehren geöffnet und es steht jedem Feuerwehrkommandanten frei, unbegrenzt weitere Feuerwehrmitglieder zum Lehrgang anzumelden (Restplatzbörse).

Sonstige Lehrgänge: Die sonstigen Lehrgänge, welche seitens des Bezirksfeuerwehrkommandanten gebucht werden können, sind entsprechend der Dienstanweisung für die FZWS zum Buchen freigegeben, wobei der Buchungsbeginn sich mit dem allgemeinen Buchungstermin deckt. Jene Feuerwehrkameraden, welche sich in der Evidenzliste befinden, können bevorrechtet 14 Tage vor dem allgemeinen Buchungstermin gebucht werden. Bei Nachschulungen der Stützpunkte (GSF-, Öl schadensfahrzeug, Strahlenschutz- Stützpunkt,...) hat der Bezirksfeuerwehrkommandant die Möglichkeit, nicht ausgenützte Lehrgangsplätze in Absprache mit dem zuständigen Feuerwehrkommandanten durch Führungskräfte des Bezirkes zu besetzen (Kommandanten und Stellvertreter sowie Stabsdienstmitglieder der FuB-Bereitschaften) Sollte der dringende Bedarf in einem Bezirk für einen Sonderlehrgang vorhanden sein (z.b. bei Neuanschaffungen von Spezialgerätschaften und Fahrzeugen für Stützpunktfeuerwehren etc.), kann ein Bedarf für einen Sonderlehrgang im gemeldet werden. Daraufhin wird versucht, einen zusätzlichen Lehrgang in Rücksprache mit dem Bezirksfeuerwehrverband im Kurskalender einzufügen. Lehrgangsüberbuchungen: Ein Überbuchen der Lehrgänge ist nur bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Lehrganges möglich. Danach sind bis zum Unterschreiten der Höchstteilnehmerzahl nur Abmeldungen möglich. Anmeldungen zu diesen Lehrgängen sind nur möglich, wenn der jeweilige Lehrgang nicht ausgebucht ist und daher noch freie Plätze vorhanden sind. Ersatzbuchungen sind jederzeit möglich. Evidenzliste: (=Bedarfsmeldung) Die Evidenzliste ist einerseits ein Instrument für die Optimierung der Lehrgangsplanung, andererseits zu einer gerechteren Verteilung der Lehrgangsplätze und bezieht sich immer auf das darauffolgende Halbjahr. Hat der Buchungsberechtigte auf Grund eines ausgebuchten Lehrganges keine Möglichkeit mehr ein Feuerwehrmitglied anzumelden, so besteht die Möglichkeit, dieses im Rahmen seines Kontingentes in die Evidenzliste aufzunehmen. Es ist damit aber keine automatische Anmeldung zum Lehrgang verbunden. Die Aufnahme eines Feuerwehrmitgliedes in die Evidenzliste hat den Vorteil, dass der Feuerwehrkommandant das betreffende Feuerwehrmitglied beim nächsten Buchungstermin 14 Tage vor Beginn der allgemeinen Buchungsberechtigung buchen kann. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kontingentierungen bei den Buchungen trotz bevorrechteter Buchungsberechtigung aufrecht bleiben. Das heißt, dass auch bei der bevorrechteten Buchungsmöglichkeit von in der Evidenzliste aufgenommenen Feuerwehrmitgliedern in der Kontingentierungsphase nur 6 Mitglieder derselben Feuerwehr für einen Lehrgangstyp bzw. 2 Mitglieder pro Lehrgangstermin angemeldet werden können.

Ummeldungen und Umbuchungen: Im Online Buchungssystem der Feuerwehr- u. Zivilschutzschule wurde eine Möglichkeit der Umbuchung innerhalb der Feuerwehr von bereits gebuchten Teilnehmern eingerichtet. Der Button Ersatzbuchung" ermöglicht, dem Nutzungsberechtigten die Umbuchung durchzuführen ohne dass der Kursplatz in der Zwischenzeit von jemand anderen gebucht werden kann. In diesem Zusammenhang wird auch festgelegt, dass eine Anmeldung beim Lehrgang am Tag des Beginnes des Lehrganges seitens der FWZS nur mittels schriftlicher Einverständniserklärung des jeweiligen Feuerwehrkommandanten erfolgen kann. Eine Anmeldung zu einem Lehrgang am Tag des Beginnes des Lehrganges kann weiters nur erfolgen, wenn noch freie Kursplätze zur Verfügung stehen, wobei dann, wenn weniger freie Kursplätze vorhanden sind als wartende Feuerwehrmitglieder, die Reihenfolge der Meldung beim Diensthabenden der FWZS (Telefon im Eingangsbereich) und das Vorliegen der notwendigen Kursvoraussetzungen gilt. Schlussbestimmungen: Das vorliegende elektronische Kursanmeldesystem ermöglicht, verschiedenste Auswertungen durchzuführen. Unter anderem können auch Statistiken über Abmeldehäufigkeiten abgefragt werden, sowie unentschuldigtes Fernbleiben evident gehalten werden. Als Konsequenz für unentschuldigtes Fernbleiben kann gegenüber dem betreffenden Feuerwehrmitglied eine Kurssperre für die Dauer eines halben Jahres ausgesprochen werden. Feuerwehren, bei welchen unentschuldigtes Fernbleiben gehäuft auftritt, kann in Absprache mit dem Landesfeuerwehrkommando eine Buchungssperre für 2 Kursbuchungszeiträume auferlegt werden. Diese Richtlinie tritt mit 1. Juni 2009 in Kraft. Für den Landesfeuerwehrverband: Der Landesfeuerwehrkommandant: LBD Albert KERN