Energieberatung im Mittelstand / Umsetzungsbegleitung. Merkblatt für die Erstellung eines Tätigkeitsberichts

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Transkript:

Energieberatung im Mittelstand / Umsetzungsbegleitung Merkblatt für die Erstellung eines Tätigkeitsberichts

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen... 3 2. Anforderungen an eine Umsetzungsbegleitung... 4

3 1. Allgemeine Informationen Gemäß 4.3 der Förderrichtlinie über die Energieberatung im Mittelstand vom 1. Dezember 2015 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind bei der Inanspruchnahme einer Umsetzungsbegleitung Leistungen wie Ausschreibungen, Aufsicht der Durchführung und Abnahme von Bauund Installationsmaßnahmen in einem Tätigkeitsbericht zu dokumentieren. In diesem Merkblatt werden nachfolgend die Anforderungen an den Tätigkeitsbericht näher erläutert. Eine Umsetzungsbegleitung kann nur dann gefördert werden, wenn dieser eine Energieberatung nach dem Förderprogramm Energieberatungen im Mittelstand des BAFA vorausgegangen ist und der Verwendungsnachweis für die durchgeführte Energieberatung bereits eingereicht wurde. Eine wesentliche Grundvoraussetzung der Förderung der Umsetzungsbegleitung ist die Umsetzung mindestens eines im Beratungsbericht aufgeführten, technischen Maßnahmenvorschlags. Es können nur Umsetzungsbegleitungen gefördert werden, die von selbständigen oder in einem Beratungsunternehmen tätigen Beratern bzw. Beraterinnen (im Folgenden Berater genannt) und in unabhängiger Weise durchgeführt werden. Die Umsetzungsbegleitung kann nur gefördert werden, wenn sie von einem Berater durchgeführt wird, der von der Bewilligungsbehörde zugelassen ist. Die Höhe der Fördersumme für eine Umsetzungsbegleitung ist abhängig von der vorhergegangenen Energieberatung und den Gesamtenergiekosten eines Unternehmens. Die Fördersumme wird als Differenzbetrag der vorhergegangenen Energieberatung bis zur maximalen Förderhöhe berechnet. Dies soll an folgenden Beispielen kurz erläutert werden. Beispiel 1: Unternehmen mit Energiekosten größer 10.000 -> Maximale Fördersumme (80%) =8.000 -> Energieberatung bereits in Anspruch genommen = 5.000 -> zur Verfügung stehende Fördersumme für die Umsetzungsbegleitung = 3.000 Beispiel 2: Unternehmen mit Energiekosten von maximal 10.000 -> Maximale Fördersumme =1.200 -> Energieberatung bereits in Anspruch genommen = 700 -> zur Verfügung stehende Fördersumme für die Umsetzungsbegleitung = 500 Ziel der Umsetzungsbegleitung ist es, durch das Umsetzen identifizierter Energieeinsparmaßnahmen den Energieverbrauch von Unternehmen zu reduzieren. Weiterhin ist anzumerken, dass im Rahmen der Förderung einer Umsetzungsbegleitung Überschneidungen zum Förderprogramm nach der Richtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien bestehen können. Daher gilt es folgendes zu beachten: Es ist grundsätzlich möglich beide Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Sofern ein Unternehmen die Förderung einer Energieberatung im Mittelstand bzw. die Umsetzungsbegleitung in Anspruch genommen hat, kann es Kosten für Planungsleistungen o.ä., die hier bereits gefördert wurden, nicht mehr im Rahmen des Förderprogramms für Querschnittstechnologien bezuschusst bekommen. Auch die Erstellung eines Energieeinsparkonzepts (Detailplanung) für die Beantragung von Fördermitteln für Querschnittstechnologien kann im Rahmen der Umsetzungsbegleitung gefördert werden. Eine erneute Förderung der Erstellung des Einsparkonzeptes im Förderprogramm Quer-

4 schnittstechnologien ist dann selbstverständlich ausgeschlossen (Kumulierungsverbot öffentlicher Mittel). 2. Anforderungen an eine Umsetzungsbegleitung Die Umsetzungsbegleitung umfasst Hilfestellungen bei der energetischen Fachplanung, der Ausschreibung, der Überwachung und Begleitung sowie der Abnahme und Bewertung der durchgeführten Effizienzmaßnahme. Es muss dabei gewährleistet sein, dass der zuständige Energieberater im Rahmen der Umsetzungsbegleitung folgende Aufgaben übernimmt, begleitet und dokumentiert. Zur Erledigung dieser Aufgaben darf der Berater auch Unterauftragnehmer einbinden. Koordination der Umsetzung Der ausgewählte Energieberater muss bei der Umsetzung einer Maßnahme zumindest als Koordinator bzw. als Baubegleiter des Projektes fungieren. Er übernimmt dabei die Verantwortlichkeit des Projektes und unterstützt das Unternehmen in allen projektspezifischen Entscheidungen (vertraglich und technisch) zu den ausgewählten Maßnahmen. Detailplanung (technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern) Eine Detailplanung ist notwendig, um die im Bericht identifizierten Maßnahmen realistisch umsetzen zu können. Unter anderem beinhaltet eine Detailplanung typischerweise eine Zeitplanung mit Meilensteinen, eine Ausführungsplanung und ggf. die externe Vergabe von Planungsaufträgen. Der Energieberater ist für die reibungslose Umsetzung mind. einer Maßnahme im Rahmen dieser Detailplanung verantwortlich und muss alle dazu relevanten Datenerhebungen (z.b. Berechnungen) dokumentieren. Ausschreibung (Einholung und Überprüfung von Angeboten) Sind alle wichtigen, technischen Parameter, wie z.b. Heizlast oder Anschlussleistung, festgelegt bzw. projektbezogen berechnet worden, ist der Energieberater dafür verantwortlich, im Rahmen der ermittelten Faktoren projektspezifische Angebote zur Umsetzung mind. einer Maßnahme einzuholen bzw. einholen zu lassen. Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Anbieter auf der Grundlage der eingeholten Angebote und persönlicher Gespräche Der Energieberater muss dabei unterstützend tätig werden bzw. die passenden Angebote zur technischen Maßnahmenumsetzung bewerten und ggf. Fremdfirmen beauftragen. Bauüberwachung Der Energieberater ist für die Überwachung der Maßnahmen sowie die Kontrolle der Funktionsfähigkeit verantwortlich und muss dies dokumentieren. Die Abnahme der Bauleistungen und / oder der Anlagen kann je nach geschlossenem Vertrag ebenso Aufgabe des verantwortlichen Beraters sein.

5 Im Rahmen der Umsetzungsbegleitung ist mindestens eine Verlaufsdokumentation der vorhergehenden Aufgaben in Form eines Tätigkeitsberichtes zu verfassen, der die vollständige Dokumentation der vorgenannten Schritte beinhaltet. Der Leistungsumfang ist zu beschreiben und mit dem dafür benötigtem Zeitaufwand zu plausibilisieren.

6 Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str. 29-35 65760 Eschborn http://www.bafa.de/ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Referat: 512 E-Mail: EBM@bafa.bund.de Tel.: 06196 908 1240 Fax: 06196 908 1800 Stand 20.01.2016 Bildnachweis Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit " des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.