Darmstadt, den 1. Januar 2007

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Transkript:

Nr. 1 Darmstadt, den 1. Januar 2007 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der EKHN für das Haushaltsjahr 2007 vom 24. November 2006 2 Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und der Dekanatssynodalordnung vom 25. November 2006 11 Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes vom 25. November 2006 12 Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (Gemeindepädagogengesetz GpG) vom 25. November 2006 12 Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung vom 25. November 2006 14 Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 14 Rechtsverordnung über die Höhe der Sonderzahlung 2006 vom 13. Juli 2006 16 Rechtsverordnung zur Änderung der Gemeindezuweisungsverordnung vom 28. September 2006 16 BEKANNTMACHUNGEN Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Oberursel 17 Namensänderung der Deutschen evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt a.m. 17 Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Camberg 17 Änderung des gemeindlichen Stellenanteils der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanats Biedenkopf 17 Änderung des gemeindlichen Stellenanteils der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanats Offenbach 18 Aufhebung, Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen 18 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 19 Einführung der neuen Trauagende der UEK 20 DIENSTNACHRICHTEN 20 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 23

2 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplans der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für das Haushaltsjahr 2007 Vom 24. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1. Haushaltsfeststellung. (1) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007) wird in Einnahmen und Ausgaben auf 462.034.949 Euro festgestellt. (2) Für die Bewirtschaftung der Personalausgaben ist der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2007 verbindlich. (3) Die Wirtschaftspläne werden für das Haushaltsjahr 2007 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Jugendzentrum Höchst Jugendburg Hohensolms Martin-Niemöller-Haus Arnoldshain Studentenwohnheime 759.000 EUR 810.450 EUR 1.187.925 EUR 981.756 EUR (4) Die Haushaltspläne über das Zweckvermögen werden für das Haushaltsjahr 2007 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Ev. Hilfswerk Diakonissenversorgung Paulinenstift Wiesbaden 20.000 EUR 37.900 EUR (5) Die Haushaltspläne der Darlehensfonds und des Überbrückungsfonds werden für das Haushaltsjahr 2007 in Einnahmen und Ausgaben wie folgt festgestellt: Allgemeiner Darlehensfonds Umweltdarlehensfonds Überbrückungsfonds 4.912.500 EUR 500.000 EUR 2.411.691 EUR 2 Verpflichtungsermächtigung Haushaltsstelle Zweckbestimmung Verpflichtungsermächtigung (EUR) Fällig (EUR) 5250.03.8700 Arnoldshain, Rüstzeitenheim 781.000 2008: 781.000 5311.07.7420 Projekt Vergessene Kinder 14.000 2008: 14.000 9322.00.7612 Zuweisungen an Gemeinden 50.000 2008: 50.000 für Orgelbau/-instandhaltung 9322.00.7613 Allgemeine Zuweisungen für 6.500.000 2008: 4.000.000 Baubedarf in Kirchengemeinden 2009: 2.500.000 Die Verpflichtungsermächtigung zur Haushaltsstelle 5250.03.8700 ist gesperrt. 3. Kreditaufnahme. Die Kirchenleitung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Finanzausschusses der Kirchensynode Kassenkredite bis zur Höhe von 12.500.000 Euro aufzunehmen. 4. Verfügungsvorbehalt. In Ausführung von 48 der Kirchlichen Haushaltsordnung wird die Kirchenleitung ermächtigt, erforderliche Bewirtschaftungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Finanzausschuss zu erlassen. Dies gilt auch für den Stellenplan, insbesondere durch Besetzungssperren. 5. Budgetstruktur. Der Haushaltsplan bzw. das Gesamtbudget gliedert sich in Budgetbereiche. Die Budgetbereiche sind in Unterbudgets gegliedert. Soweit ein Budgetbereich nicht in mehrere Unterbudgets untergliedert ist, gilt dieser im Sinne der nachfolgenden Regelungen sowohl als Budgetbereich als auch als Unterbudget. Maßgeblich für die Zusammensetzung der Budgetbereiche und Unterbudgets ist der Haushaltsplan. 6. Sperrvermerk. Die nachstehende Haushaltsstelle ist gesperrt: Haushaltsstelle Zweckbestimmung Ansatz (EUR) Budgetbereich 1 Ev. Fachhochschule 585.000 5191.00.8700 Darmstadt; Abfüh- davon rung an Bauhaushalt gesperrt: 500.000 7. Budgetierung, Deckungsfähigkeit. (1) Die Haushaltsansätze innerhalb eines Unterbudgets sind mit Ausnahme der Gruppierungen 43, 44, 46 und 49 gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsansätze für Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) dürfen auf Antrag nur nach Genehmigung des Finanzdezernats für stellenplanneutrale, befristete Beschäftigungsverhältnisse und Aushilfen (Gruppierungen 425 und 453) im Wege der Deckungsfähigkeit verwendet werden. Haushaltsansätze für Dienstbezüge (Gruppierung 42) dürfen nur nach

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 3 Genehmigung durch das Personaldezernat im Umfang von Einsparungen, die durch die Nichtbesetzung von Stellen von bis zu drei Monaten erwirtschaftet werden, im Wege der Deckungsfähigkeit für Sachausgaben verwendet werden. (2) Bei Mehreinnahmen können Mehrausgaben geleistet werden, wenn die Mehreinnahme unmittelbar mit der Mehrausgabe verbunden ist, die Verwendung sich zwingend aus der Herkunft oder der Natur der Einnahme ergibt oder die Mehreinnahmen dem wirtschaftlichen Handeln der oder des Budgetverantwortlichen zuzurechnen sind. 47 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung findet keine Anwendung. Mindereinnahmen führen entsprechend zu einer Verringerung der Ausgabeermächtigungen. (3) Unterbudgets desselben Budgetbereichs sind im Bereich der Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) grundsätzlich gegenseitig deckungsfähig. Über die Deckungsfähigkeit im einzelnen entscheidet der/die Verantwortliche des Budgetbereichs. (4) Innerhalb des Gesamtbudgets sind mit Ausnahme der in 8 genannten Budgetbereiche gegenseitig deckungsfähig: 1. Ausgaben der Gruppierungen 42 bis 46 und 49 innerhalb der jeweiligen Gruppierung und untereinander, 2. Ausgaben der Gruppierung 6100. (5) Haushaltsansätze der Hauptgruppen 5 bis 9 können in Einzelfällen in Höhe von bis zu 50.000 Euro zwischen den Budgetbereichen für deckungsfähig erklärt werden, sofern dies der Wirtschaftlichkeit des Haushaltsvollzugs dient. Die Zustimmung beider für die betroffenen Budgetbereiche Verantwortlichen ist erforderlich. Bei Haushaltsumschichtungen im vorstehenden Sinne von über 50.000 Euro entscheidet die Kirchenleitung. Werden im Einzelfall 100.000 Euro überschritten, ist zusätzlich das Einvernehmen mit dem Finanzausschuss der Kirchensynode herzustellen. (6) Für die Verwendung von Verstärkungsmitteln für überund außerplanmäßige Ausgaben gilt Absatz 5 entsprechend. (7) Die Veranschlagungen im Investitionshaushalt für gesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sind in Höhe von jeweils bis zu 50.000 Euro gegenseitig deckungsfähig. 8. Modellversuch. (1) Gemäß 32 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung wird die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgetbereiches 3.2 (Zentrum Seelsorge und Beratung) und des Budgetbereiches 15 (Rechnungsprüfungsamt) in Abweichung von 7 gemäß nachstehenden Absätzen bestimmt. (2) Die Haushaltsansätze der Personalausgaben (Hauptgruppe 4) und der Sachausgaben (Hauptgruppen 5 bis 9) sind gegenseitig deckungsfähig. Die beabsichtigte Deckung von Sachausgaben durch Personalausgabenansätze sowie die Deckung von Personalausgaben durch Sachausgabenansätze ist der Kirchenverwaltung vorab anzuzeigen. (3) Zusätzliche Personalausgabenverpflichtungen können auf dem Wege der Deckungsfähigkeit nur für stellenplanneutrale Beschäftigungsverhältnisse, d. h. befristete Arbeitsverhältnisse eingegangen werden, welche die Dauer eines Haushaltsjahres nicht überschreiten. Anstellungsträger für diese Beschäftigungsverhältnisse ist die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. (4) Das Unterbudget 020211 Haus Friedberg ist von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß 7 Abs. 3 ausgenommen. (5) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des 7. 9. Übertragbarkeit, Budgetrücklagen. (1) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel der Gruppierungen 5 bis 9 sowie der Differenzbetrag aus Mehreinnahmen und Mindereinnahmen gemäß 7 Abs. 2 werden dem jeweiligen Unterbudget in Höhe von grundsätzlich 50 Prozent per Bildung eines Haushaltsausgaberestes in das nächste Haushaltsjahr übertragen. Haushaltsmittel der Gruppierung 4 (Personalausgaben) sind nur in begründeten Ausnahmefällen übertragbar. (2) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel folgender Unterbudgets sind uneingeschränkt übertragbar: 010110 Kirchengemeinden 010111 Kindertagesstätten 010112 Diakoniestationen 010120 Gebäudeinvestitionen und -unterhaltung (Kirchengemeinden und Dekanate) 010130 Dekanate 040904 Ehrenamtsakademie (3) Anstelle der Bildung eines Haushaltsausgaberestes gemäß Absatz 1 ist auch die Zuführung in eine zweckgebundene Budget- oder Unterbudgetrücklage zulässig. Die Rücklagenzuführung gilt nicht als über- oder außerplanmäßige Ausgabe im Sinne von 47 der Kirchlichen Haushaltsordnung. Auf über- oder außerplanmäßige Entnahmen aus den Budget- oder Unterbudgetrücklagen und die Finanzierung entsprechender über- oder außerplanmäßiger Ausgaben findet 47 der Kirchlichen Haushaltsordnung ebenfalls keine Anwendung. (4) Nicht ausgeschöpfte Haushaltsmittel des Investitionshaushaltes für gesamtkirchliche Baumaßnahmen (Sachbuch 02) sind grundsätzlich der gesamtkirchlichen Baurücklage zuzuführen. 10. Sondervermögen. Mehreinnahmen bei den Haushaltsfunktionen 0253, 0350 und 0450 können im Rahmen ihrer Zweckbestimmung für Mehrausgaben verwendet werden. Überschüsse sind der zweckgebundenen Rücklage zuzuführen. 47 Abs. 1 der Kirchlichen Haushaltsordnung findet keine Anwendung. 11. Inkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Frankfurt am Main, den 25. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

4 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 Gesamthaushalt 2007 nach Budgetbereichen Budgetbereich Ergebnis 2005 EUR Ansatz 2006 EUR Ansatz 2007 EUR 1 Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Einnahmen 28.635.190 21.084.055 21.582.605 Ausgaben 256.563.818 245.770.087 263.231.559 Überschuss/Zuschuss -227.928.628-224.686.032-241.648.954 2.1 Handlungsfeld Verkündigung Einnahmen 248.036 188.128 188.148 Ausgaben 2.623.745 2.464.931 2.534.889 Überschuss/Zuschuss -2.375.709-2.276.803-2.346.741 2.2 Zentrum Verkündigung Einnahmen 475.827 395.056 398.035 Ausgaben 2.674.203 2.381.376 2.495.291 Überschuss/Zuschuss -2.198.376-1.986.320-2.097.256 3.1 Handlungsfeld Seelsorge Einnahmen 1.000.206 725.745 895.642 Ausgaben 6.789.637 6.318.477 6.856.498 Überschuss/Zuschuss -5.789.431-5.592.732-5.960.856 3.2 Zentrum Seelsorge und Beratung Einnahmen 172.971 164.290 182.387 Ausgaben 1.002.062 1.018.835 1.088.328 Überschuss/Zuschuss -829.091-854.545-905.941 4.1 Handlungsfeld Bildung Einnahmen 13.129.038 14.980.038 13.406.569 Ausgaben 15.631.470 17.989.442 18.055.797 Überschuss/Zuschuss -2.502.432-3.009.404-4.649.228 4.2 Zentrum Bildung Einnahmen 2.157.770 2.329.604 1.848.908 Ausgaben 5.537.742 5.669.810 5.037.385 Überschuss/Zuschuss -3.379.972-3.340.206-3.188.477 5.1 Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen 486.764 785.460 625.460 und Diakonie Ausgaben 16.343.641 14.962.998 15.444.464 Überschuss/Zuschuss -15.856.877-14.177.538-14.819.004 5.2 Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Einnahmen 72.404 146.740 164.416 Ausgaben 1.667.518 1.384.703 1.512.485 Überschuss/Zuschuss -1.595.114-1.237.963-1.348.069 6.1 Handlungsfeld Mission und Ökumene Einnahmen 124.081 0 3.679 Ausgaben 8.481.415 7.840.741 7.933.261 Überschuss/Zuschuss -8.357.334-7.840.741-7.929.582 6.2 Zentrum Ökumene Einnahmen 634.342 526.525 513.725 Ausgaben 2.357.406 2.055.680 2.182.880 Überschuss/Zuschuss -1.723.064-1.529.155-1.669.155 7 Theologische Ausbildung und Supervision Einnahmen 1.540.905 470.752 1.189.432 Ausgaben 8.985.676 8.217.350 8.510.820 Überschuss/Zuschuss -7.444.771-7.746.598-7.321.388 8.1 Kirchenverwaltung Einnahmen 2.003.195 1.732.159 1.727.100 Ausgaben 14.976.736 14.003.224 13.463.591 Überschuss/Zuschuss -12.973.541-12.271.065-11.736.491 8.2 sonstige Verwaltung Einnahmen 36.935 705.304 551.008 Ausgaben 788.809 1.512.914 1.478.586 Überschuss/Zuschuss -751.874-807.610-927.578 9 Öffentlichkeitsarbeit Einnahmen 212.246 26.000 103.000 Ausgaben 4.940.328 4.180.128 3.914.286 Überschuss/Zuschuss -4.728.082-4.154.128-3.811.286 10 Zentrales Gebäudemanagement Einnahmen 3.150.959 1.956.196 1.610.088 Ausgaben 7.363.924 3.345.939 3.624.423 Überschuss/Zuschuss -4.212.965-1.389.743-2.014.335 11 Synode Einnahmen 30 140 140 Ausgaben 604.803 579.733 583.166 Überschuss/Zuschuss -604.773-579.593-583.026 12 Kirchenleitung Einnahmen 690 390 390 Ausgaben 658.238 623.339 614.666 Überschuss/Zuschuss -657.548-622.949-614.276 13 Leitendes Geistliches Amt Einnahmen 10.612 8.000 6.000 Ausgaben 983.466 973.395 960.071 Überschuss/Zuschuss -972.854-965.395-954.071 14 Allgemeines Finanzwesen Einnahmen 402.133.924 388.577.970 417.019.917 Ausgaben 96.124.665 92.309.862 101.237.023 Überschuss/Zuschuss 306.009.259 296.268.108 315.782.894 15 Rechnungsprüfungsamt Einnahmen 65.910 34.900 18.300 Ausgaben 1.192.729 1.234.488 1.275.480 Überschuss/Zuschuss -1.126.820-1.199.588-1.257.180 Summe Einnahmen 456.292.033 434.837.452 462.034.949 Ausgaben 456.292.032 434.837.452 462.034.949 Überschuss/Zuschuss 2 0 0

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 5 Haushaltsquerschnitt 207 Zusammenstellung der Einnahmen- und Ausgabearten nach Einzelplänen der Haushaltssachbuchteile Einnahmen: Hauptgruppe 0 Hauptgruppe 1 Hauptgruppe 2 Zwischensumme Hauptgruppe 3 Insgesamt EPL 0 Allgemeine Kirchl. Dienste 16.741.010 11.566.963 140.700 28.448.673 82.690 28.531.363 3,62% 2,50% 0,03% 6,16% 0,02% 6,18% 1 Besondere Kirchl. Dienste 7.207 1.029.077 24.900 1.061.184 29.937 1.091.121 0,00% 0,22% 0,01% 0,23% 0,01% 0,24% 2 Kirchliche Sozialarbeit 134.666 536.110 120.200 790.976 140.000 930.976 0,03% 0,12% 0,03% 0,17% 0,03% 0,20% 3 Gesamtkirchl. Aufgaben, Ökumene, Weltmission 206.600 255.925 75.000 537.525 0 537.525 0,04% 0,06% 0,02% 0,12% 0,00% 0,12% 4 Öffentlichkeitsarbeit 40.000 60.800 4.000 104.800 0 104.800 0,01% 0,01% 0,00% 0,02% 0,00% 0,02% 5 Bildung und Wissenschaft 3.251.082 2.268.904 60.255 5.580.241 711.115 6.291.356 0,70% 0,49% 0,01% 1,21% 0,15% 1,36% 7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz 1.082.500 1.038.484 400.208 2.521.192 22.000 2.543.192 0,23% 0,22% 0,09% 0,55% 0,00% 0,55% 8 Verwaltung d.allgemeinen Finanzverm., Sonderverm. 9.800 2.999.060 5.400 3.014.260 185.000 3.199.260 0,00% 0,65% 0,00% 0,65% 0,04% 0,69% 9 Allgem. Finanzwirtschaft 379.000.000 36.789.726 638.983 416.428.709 2.376.647 418.805.356 Summe Einzelpläne 0-9 82,03% 7,96% 0,14% 90,13% 0,51% 90,64% 400.472.865 56.545.049 1.469.646 458.487.560 3.547.389 462.034.949 86,68% 12,24% 0,32% 99,23% 0,77% 100,00% Ausgaben: Hauptgruppe 4 Hauptgruppe 5 Hauptgruppe 6 Hauptgruppe 7 Hauptgruppe 8 Zwischensumme Hauptgruppe 9 Insgesamt EPL 0 Allgemeine Kirchl. Dienste 69.782.343 952.593 3.709.928 541.235 0 74.986.099 134.827 75.120.926 15,10% 0,21% 0,80% 0,12% 0,00% 16,23% 0,03% 16,26% 1 Besondere Kirchl. Dienste 9.630.911 363.674 564.869 2.001.370 0 12.560.824 31.922 12.592.746 2,08% 0,08% 0,12% 0,43% 0,00% 2,72% 0,01% 2,73% 2 Kirchliche Sozialarbeit 2.297.911 124.245 218.341 15.058.354 140.000 17.838.851 8.450 17.847.301 0,50% 0,03% 0,05% 3,26% 0,03% 3,86% 0,00% 3,86% 3 Gesamtkirchl. Aufgaben, Ökumene, Weltmission 1.483.091 242.580 489.816 7.983.122 9.000 10.207.609 88.250 10.295.859 0,32% 0,05% 0,11% 1,73% 0,00% 2,21% 0,02% 2,23% 4 Öffentlichkeitsarbeit 389.286 193.900 1.353.400 2.102.000 0 4.038.586 37.000 4.075.586 0,08% 0,04% 0,29% 0,45% 0,00% 0,87% 0,01% 0,88% 5 Bildung und Wissenschaft 5.583.266 1.213.840 793.417 7.158.501 594.425 15.343.449 120.543 15.463.992 1,21% 0,26% 0,17% 1,55% 0,13% 3,32% 0,03% 3,35% 7 Rechtsetzung, Leitung und Verwaltung, Rechtsschutz 14.961.338 941.100 2.488.849 201.759 0 18.593.046 224.199 18.817.245 3,24% 0,20% 0,54% 0,04% 0,00% 4,02% 0,05% 4,07% 8 Verwaltung d.allgemeinen Finanzverm., Sonderverm. 0 356.039 17.040 458.000 3.185.000 4.016.079 20.800 4.036.879 0,00% 0,08% 0,00% 0,10% 0,69% 0,87% 0,00% 0,87% 9 Allgem. Finanzwirtschaft 43.105.487 12.000 16.991.675 201.273.585 7.421.038 268.803.785 34.980.630 303.784.415 Summe Einzelpläne 0-9 9,33% 0,00% 3,68% 43,56% 1,61% 58,18% 7,57% 65,75% 147.233.633 4.399.971 26.627.335 236.777.926 11.349.463 426.388.328 35.646.621 462.034.949 31,87% 0,95% 5,76% 51,25% 2,46% 92,28% 7,72% 100,00%

6 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 Übersicht nach Budgetbereichen Budgetbereich 1: Kirchliche Arbeit auf Gemeinde- und Dekanatsebene Budgetbereich 2.1: Handlungsfeld Verkündigung Budgetbereich 2.2: Zentrum Verkündigung Budgetbereich 3.1: Handlungsfeld Seelsorge Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Kirchengemeinden 2.276.647 95.258.538 0 95.258.538-92.981.891 2,4% -91.046.020 Kindertagesstätten 0 30.382.853 0 30.382.853-30.382.853 0,0% -28.456.000 Diakoniestationen 100.000 3.272.054 0 3.272.054-3.172.054 3,1% -3.090.000 Gebäudeinvestitionen und -unterhaltung 100.000 34.493.800 0 34.493.800-34.393.800 0,3% -35.208.150 Dekanate 1.897.122 28.437.522 0 28.437.522-26.540.400 6,7% -22.720.150 Zuführung an kirchengemeindliche Rückstellungen/Rücklagen 0 14.710.618 0 14.710.618-14.710.618 0,0% -2.400.000 Gemeindepfarrdienst einschl. Dekanspfarrstellen 17.208.836 56.639.274 54.382.376 2.256.898-39.430.438 30,4% -41.728.812 sonst. Vertretung 0 36.900 0 36.900-36.900 0,0% -36.900 Insgesamt 21.582.605 263.231.559 54.382.376 208.849.183-241.648.954 8,2% -224.686.032 20,7% 79,3% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Gottesdienst 0 240.000 222.500 17.500-240.000 0,0% -244.900 Bibelgesellschaften 0 106.000 0 106.000-106.000 0,0% -181.000 sonstige Kirchenmusik 106.950 107.260 0 107.260-310 99,7% -310 Ev. Kirchentag 11.990 25.650 0 25.650-13.660 46,7% -2.660 Ev. Studentengemeinden 37.808 1.121.161 919.648 201.513-1.083.353 3,4% -996.414 Sonstige Verkündigung einschl. Stadtkirchenarbeit 31.400 934.818 850.218 84.600-903.418 3,4% -851.519 Insgesamt 188.148 2.534.889 1.992.366 542.523-2.346.741 7,4% -2.276.803 78,6% 21,4% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Leitung und Verwaltung 40.470 731.574 548.204 183.370-691.104 5,5% -252.037 Gottesdienst, Kunst und Kultur 8.000 286.389 236.524 49.865-278.389 2,8% -316.658 Kirchenmusik 185.150 919.596 588.752 330.844-734.446 20,1% -896.395 Missionarisches Handeln und geistliches Leben 164.415 557.732 223.645 334.087-393.317 29,5% -521.230 Insgesamt 398.035 2.495.291 1.597.125 898.166-2.097.256 16,0% -1.986.320 64,0% 36,0% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Klinikseelsorge 70.252 2.992.965 2.978.655 14.310-2.922.713 2,3% -2.986.719 Altenheimseelsorge 1.000 590.870 586.500 4.370-589.870 0,2% -622.254 Hospizarbeit 80.100 140.226 55.911 84.315-60.126 57,1% -58.063 Gehörgeschädigtenseelsorge 5.000 272.631 260.546 12.085-267.631 1,8% -231.044 Behindertenseelsorge 0 417.454 414.487 2.967-417.454 0,0% -403.233 Notfallseelsorge 0 546.785 525.565 21.220-546.785 0,0% -553.045 Telefonseelsorge 0 251.600 251.600 0-251.600 0,0% -269.067 Polizei- und Zollgrenzdienstseelsorge 46.500 227.257 158.367 68.890-180.757 20,5% -174.485 Flughafenseelsorge 0 141.720 95.890 45.830-141.720 0,0% -100.013 Gefangenenseelsorge 692.790 764.990 698.890 66.100-72.200 90,6% -114.089 Sonstige Seelsorge 0 510.000 510.000 0-510.000 0,0% -80.720 Insgesamt 895.642 6.856.498 6.536.411 320.087-5.960.856 13,1% -5.592.732 95,3% 4,7%

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 7 Budgetbereich 3.2: Zentrum Seelsorge Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Leitung und Verwaltung 52.407 542.016 428.939 113.077-489.609 9,7% -462.099 Haus Friedberg 97.410 299.639 169.939 129.700-202.229 32,5% -220.954 Seelsorge an Schwerhörigen und Gehörlosen 70 76.592 65.660 10.932-76.522 0,1% -72.278 Seelsorge an Blinden 32.500 170.081 117.671 52.410-137.581 19,1% -99.214 Insgesamt 182.387 1.088.328 782.209 306.119-905.941 16,8% -854.545 71,9% 28,1% Budgetbereich 4.1: Handlungsfeld Bildung Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Stadtjugendpfarramt 0 279.556 279.556 0-279.556 0,0% -269.067 Religionspädagogisches Zentrum 474.100 1.299.038 1.032.050 266.988-824.938 36,5% -768.068 Religionspädagogische Ämter 23.375 1.053.958 848.087 205.871-1.030.583 2,2% -1.017.382 Religionsunterricht 9.966.820 9.153.381 9.062.431 90.950 813.439 108,9% 1.708.081 Konfirmandenunterricht 6.500 4.660 0 4.660 1.840 139,5% 240 Kirchliche Grundschulen 483.015 920.220 0 920.220-437.205 52,5% 0 Laubach Kolleg 1.752.702 2.063.848 1.841.254 222.594-311.146 84,9% -153.604 Ev. Gymnasium Bad Marienberg 699.457 699.457 699.457 0 0 100,0% 0 Ev. Akademie Arnoldshain 0 674.333 169.603 504.730-674.333 0,0% -685.714 Tagungsstätte Martin-Niemöller-Haus 0 120.500 0 120.500-120.500 0,0% -107.500 Freizeitheim 0 13.300 0 13.300-13.300 0,0% -6.650 Kloster Höchst 0 115.000 0 115.000-115.000 0,0% -114.000 Jugendburg Hohensolms 0 160.000 0 160.000-160.000 0,0% -175.000 Geschäftsführung Tagungsstätten 0 20.000 0 20.000-20.000 0,0% -20.000 sonstige Bildung* 600 1.478.546 167.733 1.310.813-1.477.946 0,0% -1.400.740 Insgesamt 13.406.569 18.055.797 14.100.171 3.955.626-4.649.228 74,3% -3.009.404 * Einschl. Zuschuss Verband Ev. Frauen in Hessen und Nassau e.v. 78,1% 21,9% Budgetbereich 4.2: Zentrum Bildung Budgetbereich 5.1: Handlungsfeld Gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Leitung und Verwaltung 500 466.989 302.681 164.308-466.489 0,1% -310.429 Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit 758.485 2.507.336 966.646 1.540.690-1.748.851 30,3% -1.831.701 Fachbereich Erwachsenenbildung 78.100 627.747 490.831 136.916-549.647 12,4% -695.285 Fachbereich Kindertagesstätten 1.011.823 1.000.173 791.563 208.610 11.650 101,2% -150 Projektgruppe Frauen 0 0 0 0 0-37.994 Jugendkirchentag 0 89.000 69.000 20.000-89.000-118.507 Jugendkulturkirche 0 346.140 0 346.140-346.140 0,0% -346.140 Insgesamt 1.848.908 5.037.385 2.620.721 2.416.664-3.188.477 36,7% -3.340.206 52,0% 48,0% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Diakonisches Werk in Hessen und Nassau 140.000 14.367.882 555.911 13.811.971-14.227.882 1,0% -13.521.269 Sonstige gesellschaftliche Verantwortung und Diakonie 485.460 725.460 0 725.460-240.000 66,9% -215.000 Besondere Pfarrstellen Diakonie 0 351.122 351.122 0-351.122 0,0% -441.269 Insgesamt 625.460 15.444.464 907.033 14.537.431-14.819.004 4,0% -14.177.538 5,9% 94,1%

8 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 Budgetbereich 5.2: Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung Budgetbereich 6.1: Handlungsfeld Mission und Ökumene Budgetbereich 6.2: Zentrum Ökumene Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Leitung und Verwaltung 14.965 1.311.355 1.173.236 138.119-1.296.390 1,1% -1.178.302 Bildung / Projekte 56.760 61.995 0 61.995-5.235 91,6% -1.860 Ökumenische Sozialethik 4.105 4.011 0 4.011 94 102,3% -140 Ökonomie, Familien- und Sozialpolitik 4.876 6.219 0 6.219-1.343 78,4% -2.190 Arbeitslosigkeit 8.391 11.215 0 11.215-2.824 74,8% -3.815 Handwerk 2.600 5.405 0 5.405-2.805 48,1% -3.699 Jugend und Gesellschaft 53.902 22.711 0 22.711 31.191 237,3% 25.495 Ländlicher Raum 1.620 53.426 27.956 25.470-51.806 3,0% -51.972 Umwelt 1.100 4.634 0 4.634-3.534 23,7% -4.850 Arbeits in den Wirtschaftsräumen - Mittelhessen, Rhein-Main, Südhessen 16.097 31.514 0 31.514-15.417 51,1% -16.630 Insgesamt 164.416 1.512.485 1.201.192 311.293-1.348.069 10,9% -1.237.963 79,4% 20,6% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Missionswerke und Partnerkirchen 0 3.075.876 0 3.075.876-3.075.876 0,0% -3.075.876 Friedensdienst 0 53.928 0 53.928-53.928 0,0% -23.928 Bekämpfung der Not in der Welt 0 4.434.751 0 4.434.751-4.434.751 0,0% -4.437.151 Ökumenische Bildungsarbeit, interkonfessioneller und interreligiöser Dialog 0 211.519 0 211.519-211.519 0,0% -155.519 sonstige Ökumene 3.679 157.187 154.732 2.455-153.508 2,3% -148.267 Insgesamt 3.679 7.933.261 154.732 7.778.529-7.929.582 0,0% -7.840.741 2,0% 98,0% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Leitung und Verwaltung 438.725 1.891.221 1.419.835 471.386-1.452.496 23,2% -1.324.115 Ausländische Gemeinden 0 154.186 63.256 90.930-154.186 0,0% -176.267 Ökumenische Diakonie 75.000 137.473 0 137.473-62.473 54,6% -28.773 Insgesamt 513.725 2.182.880 1.483.091 699.789-1.669.155 23,5% -1.529.155 67,9% 32,1%

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 9 Budgetbereich 7: Theologische Ausbildung und Supervision Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Zuschussbedarf Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision 308.500 730.246 336.436 393.810-421.746 42,2% -428.175 Vorbereitungsdienst der Vikarinnen und Vikare 41.400 1.686.500 1.539.200 147.300-1.645.100 2,5% -1.786.800 Theologisches Seminar 246.932 1.080.831 782.364 298.467-833.899 22,8% -790.359 Kirchliche Studienbegleitung 600 160.872 126.772 34.100-160.272 0,4% -102.264 Universitäten, Theologiestudium 0 68.600 0 68.600-68.600 0,0% -67.120 Ev. Fachhochschule Darmstadt 585.000 4.121.260 0 4.121.260-3.536.260 14,2% -3.007.000 Theologischer Nachwuchs 0 5.000 0 5.000-5.000 0,0% -6.000 Berufspraktikum (Gemeindepädagogen/Sozialpäd. Fachschulen und sonst. Aus- und Fortbildung) 0 494.243 93.200 401.043-494.243 0,0% -1.408.580 Kirchliche Personalberatung 7.000 163.268 150.968 12.300-156.268 4,3% -150.300 Insgesamt 1.189.432 8.510.820 3.028.940 5.481.880-7.321.388 14,0% -7.746.598 35,6% 64,4% 2006 Budgetbereich 8.1: Kirchenverwaltung Budgetbereich 8.2: sonstige Verwaltung Budgetbereich 9: Öffentlichkeitsarbeit Einnahmedeckungsgrad darunter: Personalausgaben Sachausgaben Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Leitung/interne Verwaltung 1.500 318.313 294.884 23.429-316.813 0,5% -413.900 Organisationsentwicklung und Steuerungsunterstützung 22.000 294.062 221.411 72.651-272.062 7,5% -284.395 Öffentlichkeitsarbeit 0 427.068 401.983 25.085-427.068 0,0% -419.722 Gleichstellungsbeauftragte 0 118.341 97.216 21.125-118.341 0,0% -109.266 Stabsbereich Recht 0 160.861 57.911 102.950-160.861 0,0% -97.413 Bibliotheken, Zentralarchiv 117.250 873.216 450.516 422.700-755.966 13,4% -728.468 Dezernat 1 - Kirchliche Dienste 0 1.551.579 1.390.474 161.105-1.551.579 0,0% -1.448.502 Dezernat 2 - Personal und Organisation 110.300 5.994.427 5.171.706 822.721-5.884.127 1,8% -6.930.345 Ausbildungswesen 2.500 135.153 115.650 19.503-132.653 1,8% -139.920 Dezernat 3 - Finanzen, Bau und Liegenschaften 1.370.350 3.351.605 2.989.526 362.079-1.981.255 40,9% -1.558.891 Kantine Kirchenverwaltung 103.200 207.833 104.633 103.200-104.633 49,7% -110.758 MAV-Kirchenverwaltung 0 31.133 31.133 0-31.133 0,0% -29.485 Insgesamt 1.727.100 13.463.591 11.327.043 2.136.548-11.736.491 12,8% -12.271.065 84,1% 15,9% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 sonstige Verwaltung 177.700 987.312 593.193 394.119-809.612 18,0% -678.697 Übergangsstellenplan 372.708 372.708 372.708 0 0 100,0% 0 Ehrenamtsakademie 600 69.810 0 69.810-69.210 0,9% -110.913 Pfarrerausschuss 0 48.756 27.956 20.800-48.756 0,0% -18.000 Insgesamt 551.008 1.478.586 993.857 484.729-927.578 37,3% -807.610 67,2% 32,8% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Regionale Öffentlichkeitsarbeit 0 0 0 0 0 0,0% 0 Medienhaus 0 2.023.964 173.964 1.850.000-2.023.964 0,0% -1.894.115 sonstige Medienarbeit 0 1.196.500 74.500 1.122.000-1.196.500 0,0% -1.857.500 Interne und externe Kommunikatione 64.000 518.411 76.911 441.500-454.411 12,3% -303.000 Projekte 39.000 119.500 8.000 111.500-80.500 32,6% -45.700 Koordinationsstelle Öffentlichkeitsarbeit 0 55.911 55.911 0-55.911 0,0% -53.813 Insgesamt 103.000 3.914.286 389.286 3.525.000-3.811.286 2,6% -4.154.128 9,9% 90,1%

10 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 Budgetbereich 10: Zentrales Gebäudemanagement Budgetbereich 11: Synode Budgetbereich 12: Kirchenverwaltung Budgetbereich 13: Leitendes Geistliches Amt Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Rechnungsprüfungsamt 18.300 1.275.480 1.180.080 95.400-1.257.180 1,4% -1.199.588 Insgesamt 18.300 1.275.480 1.180.080 95.400-1.257.180 1,4% -1.199.588 92,5% 7,5% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Zentrales Gebäudemanagement 1.610.088 3.624.423 0 3.624.423-2.014.335 44,4% -11.389.893 Insgesamt 1.610.088 3.624.423 0 3.624.423-2.014.335 44,4% -11.389.893 0,0% 100,0% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Synode 140 583.166 231.266 351.900-583.026 0,0% -579.593 Insgesamt 140 583.166 231.266 351.900-583.026 0,0% -579.593 39,7% 60,3% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Kirchenleitung 390 614.666 439.866 174.800-614.276 0,1% -622.949 Insgesamt 390 614.666 439.866 174.800-614.276 0,1% -622.949 71,6% 28,4% Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Leitendes Geistliches Amt 6.000 960.071 788.391 171.680-954.071 0,6% -965.395 Insgesamt 6.000 960.071 788.391 171.680-954.071 0,6% -965.395 82,1% 17,9% Budgetbereich 14: Allgemeines Finanzwesen Budgetbereich 15: Rechnungsprüfungsamt Unterbudget Einnahmen Ausgaben Zuschussbedarf Einnahmedeckungsgrad darunter: Zuschussbedarf Personalausgaben Sachausgaben 2006 Umlagen 9.006.371 27.770.548 0 27.770.548-18.764.177 32,4% -18.938.075 Verstärkungsmittel 0 500.000 0 500.000-500.000 0,0% -235.269 Versorgungsleist.Pfarrer und Beamte 1.112.144 34.408.306 27.993.504 6.414.802-33.296.162 3,2% -34.522.161 Versorgungsstiftung 10.000.000 0 0 0 10.000.000 10.000.000 sonst. Altersversorgung 51.964 44.490 4.490 40.000 7.474 116,8% 7.514 Beihilfen, Unterstützungen etc. 0 14.163.000 14.163.000 0-14.163.000 0,0% -14.206.300 Überbrückungsfonds / Übergangsstellenplan 538.983 1.077.966 538.983 538.983-538.983 50,0% -1.237.778 Kirchensteuerverwaltung / Clearing 379.000.000 500 0 500 378.999.500 75800000,0% 347.999.500 Sammelversicherung 1.774.089 1.933.070 410.000 1.523.070-158.981 91,8% -167.911 Ausgleichsrücklage 13.000.000 17.860.618 0 17.860.618-4.860.618 12.000.000 Betriebsmittelrücklage 0 0 0 0 0-3.600.000 sonst. Vermögensverwaltung 2.536.366 3.478.525 0 3.478.525-942.159 72,9% -831.412 Insgesamt 417.019.917 101.237.023 43.109.977 58.127.046 315.782.894 411,9% 296.268.108 42,6% 57,4%

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 11 Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und der Dekanatssynodalordnung Vom 25. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen; Artikel 40 Abs. 2 der Kirchenordnung ist eingehalten: Artikel 1 Änderung der Kirchenordnung Die Kirchenordnung in der Fassung vom 14. September 2002 (ABl. 2002 S. 499), zuletzt geändert am 29. November 2003 (ABl. 2004 S. 100), wird wie folgt geändert: 1. Artikel 21 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst: Die Dekanin oder der Dekan und die stellvertretenden Dekaninnen oder Dekane gehören kraft Amtes der Dekanatssynode mit Stimmrecht an. 2. Artikel 24 wird wie folgt gefasst: Artikel 24 Der Dekanatssynodalvorstand besteht aus sieben, neun oder elf Mitgliedern, darunter die Dekanin oder der Dekan und die stellvertretenden Dekaninnen oder Dekane. Die Zahl der Pfarrerinnen oder Pfarrer darf die Hälfte der Mitglieder des Dekanatssynodalvorstandes nicht überschreiten. 3. In Artikel 28 Abs. 6 wird folgender Satz angefügt: In Dekanaten ab 60.001 Kirchenmitgliedern kann die Dekanatssynode für die Dauer ihrer Wahlperiode zwei stellvertretende Dekaninnen oder Dekane aus den Pfarrerinnen und Pfarrern des Dekanats wählen, die Pfarrerinnen oder Pfarrer auf Lebenszeit sind und das Recht haben, sich auf eine volle Pfarrstelle zu bewerben. Artikel 2 Änderung der Dekanatssynodalordnung Die Dekanatssynodalordnung vom 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 87), geändert am 27. November 2004 (ABl. 2005 S. 12), wird wie folgt geändert: 1. In 1 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: Durch Beschluss der Dekanatssynode können Dekanatsbereiche gebildet werden. 2. 21 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Vor Eintritt in das Wahlverfahren beschließt die Dekanatssynode, ob der Dekanatssynodalvorstand aus sieben, neun oder elf Mitgliedern besteht. 3. Nach 21 wird folgender 21a eingefügt: 21a (1) Hat das Dekanat mehr als 60.000 Kirchenmitglieder, kann die Dekanatssynode zwei stellvertretende Dekaninnen oder Dekane wählen. In diesem Fall besteht der Dekanatssynodalvorstand aus neun oder elf Mitgliedern. (2) Die Zahl der nach 21 Abs. 4 Buchstabe a und b zu wählenden Personen erhöht sich jeweils um eine Person. (3) Im Übrigen gilt 21 entsprechend. Artikel 3 Änderung einer Rechtsverordnung 3 Abs. 1 der Rechtsverordnung zur Stellenstruktur und zur stellenmäßigen Ausstattung von Dekanspfarrstellen und deren Besetzung vom 19. März 2002 (ABl. 2002 S. 181) wird wie folgt gefasst: (1) Das Stellenbudget wird grundsätzlich nach den Kirchenmitgliederzahlen der Dekanate wie folgt bemessen: bis 30.000 Kirchenmitglieder bis 50.000 Kirchenmitglieder ab 50.001 Kirchenmitglieder 0,5 Stelle, 0,75 Stelle, 1,0 Stelle. Ab 80.001 Kirchenmitgliedern können die stellvertretenden Dekaninnen und Dekane im Umfang von insgesamt 0,5 Pfarrstellen freigestellt werden. Artikel 4 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang Die auf Artikel 3 beruhenden Teile der Rechtsverordnung zur Stellenstruktur und zur stellenmäßigen Ausstattung von Dekanspfarrstellen und deren Besetzung können aufgrund der Ermächtigung von 3 Abs. 2 Satz 2 des Pfarrstellengesetzes vom 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 81), zuletzt geändert am 25. November 2005 (ABl. 2006 S. 15), durch Rechtsverordnung geändert werden. Artikel 5 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer

12 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes Vom 25. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes Das Pfarrbesoldungsgesetz vom 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 2), geändert am 27. November 2003 (ABl. 2004 S. 8), wird wie folgt geändert: 1. 17 Abs. 3 bis 5 wird wie folgt gefasst: (3) Pfarrerinnen und Pfarrer, die zur Kirchenpräsidentin oder zum Kirchenpräsidenten, zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten oder zur Pröpstin oder zum Propst gewählt oder in eines der in der Anlage zu diesem Kirchengesetz aufgeführten gesamtkirchlichen Ämter berufen werden, erhalten vom Beginn des Monats ab, in dem sie ihr Amt übernommen haben, für die Dauer der Ausübung dieses Amtes eine widerrufliche Stellenzulage. Die Höhe der Stellenzulage bemisst sich nach dem jeweiligen Unterschied zwischen dem bezogenen Grundgehalt nach 4 Abs. 2 und der entsprechenden Dienstaltersstufe des Grundgehalts der als Richtsatzgruppe bestimmten Besoldungsgruppe des Bundesbesoldungsgesetzes oder, in Ermangelung eines geeigneten Richtsatzes, des Hessischen Besoldungsgesetzes. Die Richtsatzgruppen, aus denen sich die Höhe der Stellenzulagen ergibt, bestimmen sich nach der Anlage zu diesem Kirchengesetz. (4) Wird eines der in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Ämter vor der Wahl oder der Berufung der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers von einer Pfarrerin oder einem Pfarrer als ständige Stellvertreterin oder ständiger Stellvertreter oder auf Grund eines besonderen Dienstauftrages hauptamtlich verwaltet, so kann die Kirchenleitung dieser oder diesem die dafür vorgesehenen Stellenzulagen für die Dauer der Wahrnehmung des Amtes, längstens bis zu dessen Übernahme durch die gewählte oder berufene Amtsträgerin oder durch den gewählten oder berufenen Amtsträger widerruflich bewilligen. Bezieht die Pfarrerin oder der Pfarrer bereits eine der in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Stellenzulagen, so darf ihr oder ihm für die Zeit der Stellvertretung oder der Wahrnehmung des Dienstauftrages jeweils nur eine Stellenzulage, und zwar die höhere, gewährt werden. (5) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Finanzausschusses für Pfarrerinnen und Pfarrer in einem besonderen kirchlichen Dienst, der nicht in der Anlage zu Absatz 2 aufgeführt ist, im Falle eines dringenden Bedürfnisses eine angemessene Stellenzulage festzusetzen. Stellenzulagen, die einer nichtruhegehaltfähigen Stellenzulage des Bundesbesoldungsrechts entsprechen, sind abweichend von 23 Abs. 2 nicht ruhegehaltfähig. 2. Die Anlage zu 17 Abs. 3 wird wie folgt gefasst: Anlage zu 17 Absatz 3 Eine Stellenzulage erhalten 1. die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident 2. die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten 3. die theologischen Dezernentinnen und Dezernenten Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (Gemeindepädagogengesetz GpG) Vom 25. November 2006 nach Richtsatzgruppe B 7 (Bund) B 5 (Bund) B 3 (Bund) 4. die Pröpstinnen und Pröpste A 16 (Bund) 5. die hauptamtlichen theologische Referatsleiterinnen oder Referatsleiter der Kirchenverwaltung 6. die Leiterin oder der Leiter des Religionspädagogischen Studienzentrums 7. die Religionspädagogischen Studienleiterinnen und Studienleiter, 8. die Seminarprofessorinnen und Seminarprofessoren 9. die theologischen Studienleiterinnen und Studienleiter A 15 / A 16 (Bund) je nach der Eingruppierung im Stellenplan A 16 (Bund) A 15 (Bund) A 16 (Bund) A 15 (Bund) Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1. Zugangsvoraussetzungen. (1) Im Dienst der Dekanate, Kirchengemeinden, der kirchlichen Verbände und der Gesamtkirche können Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen nach Maßgabe dieses Kirchengesetzes beschäftigt werden.

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 13 (2) Zugangsvoraussetzungen sind 1. die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche und die Bereitschaft, den Grundartikel und die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau als verpflichtend anzuerkennen, 2. ein abgeschlossenes Studium der Religionspädagogik, der Sozialpädagogik, der Sozialarbeit oder der Pädagogik (Schwerpunkt Sozialwesen), 3. eine von der EKHN anerkannte gemeindepädagogische Qualifikation. (3) Das Nähere zu den Anstellungsvoraussetzungen regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung. 2. Berufsfelder. (1) Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können nach Maßgabe der Dienstanweisung in der außerschulischen kirchlichen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen, in der schulbezogenen Arbeit, in der kirchlichen Erwachsenen- und Familienbildung, in der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren und in anderen Aufgabenfeldern der Kirche eingesetzt werden. (2) Zum Berufsfeld der außerschulischen kirchlichen Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen gehören insbesondere: 1. Gruppen- und Projektarbeit mit Jugendlichen (Kinder-, Jungschar-, Jugendgruppen, Konfirmandengruppen), 2. offene Jugendarbeit (Klubarbeit, Jugendbetreuung), 3. Jugendbildungsarbeit (z. B. Seminare), 4. Jugendfreizeiten und Ferienangebote, 5. Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendarbeit, 6. Mitwirkung bei der Selbstvertretung der Jugend, 7. Leitung von oder Mitarbeit in Jugendbildungsstätten, 8. schulbezogene Arbeit, 9. religionspädagogische Angebote. (3) Zum Berufsfeld der kirchlichen Erwachsenen- und Familienbildung gehören insbesondere: 1. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bildungsveranstaltungen, 2. freizeitpädagogische Arbeit (Freizeitgestaltung, Familienerholung, Studienreisen), 3. Gewinnung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Erwachsenenbildung, 4. Arbeit mit Seniorinnen und Senioren. (4) Zu den Aufgaben der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen gehören ferner: 1. Zielgruppenorientierte Planung, Durchführung und Auswertung der Arbeit, 2. Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen, 3. Organisation der Zusammenarbeit zwischen gemeindlichen und übergemeindlichen Stellen. (5) Zu den anderen Aufgabenfeldern für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können gehören: 1. Konfirmandenarbeit (begleitende Kurse, Praktika, Freizeiten), 2. Gottesdienste für Kinder, Jugendliche, Familien, Konfirmandinnen und Konfirmanden und Seniorinnen und Senioren, 3. missionarische Arbeit, 4. Mitarbeit in Dienst- und Projektgruppen (z. B. in der Nachbarschaftshilfe, in der Stadtteilarbeit, bei Besuchsdiensten in den Krankenhäusern, in Pflege- und Altenheimen, in der Klinik- und Altenheimseelsorge). 3. Religionsunterricht. (1) Die Erteilung von nebenberuflichem Religionsunterricht setzt die Zustimmung des Anstellungsträgers, die kirchliche Bevollmächtigung und den staatlichen Lehrauftrag voraus. (2) Nebenberuflicher Religionsunterricht darf bis zu sechs Wochenstunden erteilt werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Kirchenverwaltung. (3) Eine Verpflichtung zur Erteilung von unvergütetem Religionsunterricht besteht nicht. 4. Errichtung von Stellen. (1) Stellen für Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen werden von den in 1 Abs. 1 genannten Trägern errichtet. (2) Offene Stellen im gemeindepädagogischen Dienst sollen im Amtsblatt ausgeschrieben werden. (3) Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen können nicht mit der Verwaltung von Pfarr- oder Pfarrvikarstellen beauftragt werden. (4) Die Einzelheiten der Errichtung, Finanzierung und Verteilung der Stellen im gemeindepädagogischen Dienst regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes bedarf. 5. Einführung und Verpflichtung. (1) Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen werden zu Beginn ihres Dienstes in einem Gottesdienst in der Regel durch die Dekanin oder den Dekan in das Amt eingeführt und auf den Grundartikel sowie die Ordnungen der Kirche verpflichtet. (2) Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen werden wie folgt verpflichtet: Gelobst du (Geloben Sie), den Dienst als Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge in der Bindung an Gottes Wort gemäß dem Grundartikel und nach den Ordnungen unserer Kirche treu und gewissenhaft zu tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde? Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen antworten: Ja, mit Gottes Hilfe.

14 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 6. Dienstaufsicht. (1) Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen unterstehen der Dienstaufsicht des Leitungsorgans des jeweiligen Anstellungsträgers gemäß 1 Abs. 1. (2) Die Aufgaben der Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen werden in einer Dienstanweisung festgelegt. Die Kirchenleitung erlässt eine Musterdienstanweisung. (3) Die Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen nehmen ihren Dienst im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Pfarrerinnen und Pfarrern, den Inhaberinnen und Inhabern von Profil- und Fachstellen sowie den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihres Arbeitsbereiches wahr. 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gemeindepädagogen-Gesetz vom 3. November 1976 (ABl. 1976 S. 198), geändert am 17. Juni 2000 (ABl. 2001 S. 306), außer Kraft. Darmstadt, den 27. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung Vom 25. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft 1 Zustimmung Der Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen vom 7. Dezember 2005 (ABl. EKD 2005 S. 571) wird zugestimmt. 2 Zuständigkeit (1) Zuständig für Entscheidungen nach dieser Vereinbarung ist der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde, in der die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen bestehen soll. (2) Zuständige Einspruchsstelle ist der Dekanatssynodalvorstand. 3 Anwendungsbereich (1) Die Kirchenverwaltung stellt fest, für welche Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland diese Vereinbarung angewendet werden kann. (2) Die Kirchenverwaltung stellt fest, welche früheren Vereinbarungen gemäß 7 Abs. 1 dieser Vereinbarung außer Kraft treten. (3) Die Feststellungen nach Absatz 1 und 2 sind im Amtsblatt zu veröffentlichen. Artikel 2 Änderung der Kirchengemeindeordnung 2 Abs. 2 der Kirchengemeindeordnung vom 23. April 2005 (ABl. 2005 S. 153) wird wie folgt gefasst: (2) Die Kirchenmitgliedschaft besteht zur Kirchengemeinde des Wohnsitzes des Kirchenmitgliedes, soweit nicht aufgrund kirchlichen Rechts die Kirchenmitgliedschaft unter besonderen Voraussetzungen zu einer anderen Kirchengemeinde begründet ist. Durch zwischenkirchliche Vereinbarungen kann die Kirchenmitgliedschaft eines Kirchenmitglieds einer anderen Gliedkirche der EKD in einer Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau begründet sein. Dasselbe gilt für die Kirchenmitgliedschaft eines Mitglieds der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in einer Kirchengemeinde einer anderen Gliedkirche der EKD; eine Mitgliedschaft in einer Gemeinde der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau besteht daneben nicht. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 27. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen Vom 7. Dezember 2005 (ABl. EKD 2005 S. 571) Die Ev. Landeskirche Anhalts Ev. Landeskirche in Baden Ev.-Luth. Kirche in Bayern Ev. Kirche Berlin- Brandenburg-schlesische Oberlausitz Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig Bremische Evangelische Kirche Ev.-luth. Landeskirche Hannovers Ev. Kirche in Hessen und Nassau Ev. Kirche von Kurhessen- Waldeck Lippische Landeskirche Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs Nordelbische Ev.-Luth. Kirche

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 15 Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Ev. Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) Pommersche Ev. Kirche Ev.-reformierte Kirche Ev. Kirche im Rheinland Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe Ev.-Luth. Kirche in Thüringen Ev. Kirche von Westfalen Ev. Landeskirche in Württemberg schließen aufgrund von 20 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit 1 Abs. 2 Satz 2 des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland über die Kirchenmitgliedschaft, das kirchliche Meldewesen und den Schutz der Daten der Kirchenmitglieder (Kirchengesetz über die Kirchenmitgliedschaft) vom 10. November 1976 (ABl. EKD S. 389), geändert durch Gesetz vom 8. November 2001 (ABl. EKD S. 486) die folgende Vereinbarung: Inhaltsverzeichnis: 1 Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen 2 Voraussetzung 3 Verfahren 4 Rechtsfolgen 5 Wegfall und Verzicht 6 In-Kraft-Treten 7 Übergangsregelung 1. Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen. Kirchenmitglieder können nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen über die landeskirchlichen Grenzen hinweg auch die Kirchenmitgliedschaft in einer anderen Kirchengemeinde als der Kirchengemeinde ihres Wohnsitzes erwerben oder in Fällen der Verlegung ihres Wohnsitzes die Kirchenmitgliedschaft zu ihrer bisherigen Kirchengemeinde fortsetzen (Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen). Wohnsitz ist die nach staatlichem Melderecht ausgewiesene Hauptwohnung. 2. Voraussetzung. Voraussetzung für die Kirchenmitgliedschaft zu einer anderen als der Kirchengemeinde des Wohnsitzes ist eine erkennbare Bindung an die andere Kirchengemeinde und die Möglichkeit, am Leben dieser Kirchengemeinde teilnehmen zu können. 3. Verfahren. (1) Die Entscheidung ergeht auf schriftlichen Antrag des Kirchenmitgliedes, Familienangehörige können sich dem Antrag anschließen. (2) Ein Antrag auf Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft aufgrund eines Wohnsitzwechsels ist binnen zwei Monaten nach Eintritt der Veränderung zu stellen. Ein Antrag auf Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft, der verspätet eingeht, gilt als Antrag auf Erwerb der Kirchenmitgliedschaft. (3) Über Anträge auf Erwerb oder Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft entscheiden die nach gliedkirchlichem Recht zuständigen Stellen der Gliedkirche, in der die Kirchenmitgliedschaft erworben oder fortgesetzt werden soll. Vor der Entscheidung ist das zuständige Organ der Kirchengemeinde des Wohnsitzes zu hören. Mit der Entscheidung ist bei Kirchengemeinden mit mehr als einem Pfarrbezirk auch die Zuordnung zu einem Pfarrbezirk zu treffen; dem Wunsch des Kirchenmitglieds ist insoweit zu entsprechen. Das antragstellende Kirchenmitglied und die Kirchengemeinde des Wohnsitzes sind schriftlich zu informieren. Kommunale Änderungsdaten sind von der Kirchengemeinde des Wohnsitzes an die aufnehmende Kirchengemeinde weiter zu leiten. (4) Wird der Antrag abgelehnt, kann der Antragsteller gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei den dafür nach gliedkirchlichem Recht zuständigen kirchlichen Stellen Einspruch einlegen. Die Entscheidung ist endgültig. (5) Der Erwerb und die Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft in der aufnehmenden Kirchengemeinde wird mit der dem Antrag stattgebenden Entscheidung wirksam. 4. Rechtsfolgen. (1) Mit der Zugehörigkeit zur aufnehmenden Kirchengemeinde erwirbt das Kirchenmitglied auch zugleich die Kirchenmitgliedschaft in der zuständigen Gliedkirche der EKD. (2) Das Kirchenmitglied hat in der aufnehmenden Kirchengemeinde alle Rechte und Pflichten eines Kirchenmitgliedes; dies gilt nicht für die Pflicht zur Entrichtung der Kirchensteuer. Die Verpflichtung zur Entrichtung von Kirchensteuern gegenüber den Körperschaften, die im Bereich der Kirchengemeinde des Wohnsitzes jeweils Kirchensteuergläubigerin sind, bleibt unberührt. 5. Wegfall und Verzicht. (1) Die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen endet mit dem Wegzug aus der bisherigen Kirchengemeinde des Wohnsitzes, es sei denn, einem Antrag auf Fortsetzung der Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen wird stattgegeben. (2) Auf die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen kann ein Kirchenmitglied verzichten mit der Folge, dass es Kirchenmitglied der Kirchengemeinde des Wohnsitzes wird. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Kirchengemeinde zu erklären, zu der die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen besteht. (3) Die Erklärung nach Absatz 2 wird mit Ablauf des Monats wirksam, in dem diese zugegangen ist. Die Kirchengemeinde, zu der die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen besteht, unterrichtet schriftlich die Kirchengemeinde des Wohnsitzes über die bei ihr eingegangene Verzichtserklärung des Kirchenmitgliedes. 6. In-Kraft-Treten. Diese Vereinbarung tritt für die vertragschließenden Gliedkirchen nach der gemäß ihrem jeweiligen Recht erforderlichen Zustimmung in Kraft. Für Gliedkirchen, die zu einem späteren Zeitpunkt der Vereinbarung zustimmen, tritt die Vereinbarung mit der späteren Zustimmung in Kraft. 7. Übergangsregelung. (1) Die bisher zwischen den Gliedkirchen der EKD bestehenden Vereinbarungen über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen treten außer Kraft, sobald diese Vereinbarung innerkirchlich in Kraft getreten ist.

16 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 (2) Die nach den bisherigen Vereinbarungen begründeten Kirchenmitgliedschaften in besonderen Fällen bleiben bestehen. *** Die Kirchenkonferenz hat auf ihrer Sitzung am 7. Dezember 2005 der Gliedkirchlichen Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen über die landeskirchlichen Grenzen hinweg zugestimmt. Hannover, den 7. Dezember 2005 Evangelische Kirche in Deutschland Kirchenamt Schmidt Präsident Rechtsverordnung über die Höhe der Sonderzahlung 2006 Vom 13. Juli 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 2 des Sonderzahlungsgesetzes vom 24. April 2005 (ABl. 2005 S. 164) folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1 Heraufsetzung der Sonderzahlung 2006 Die Sonderzahlung der Pfarrerinnen und Pfarrer, der Pfarrerinnen und Pfarrer im kirchlichen Hilfsdienst sowie der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten einschließlich der Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen im Jahr 2006 wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen heraufgesetzt. 2 Dienst- und Amtsbezüge (1) Abweichend von 2 Abs. 1 Satz 1 des Bundessonderzahlungsgesetzes besteht Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 5 Prozent der für das Jahr 2006 zustehenden Bezüge. (2) Abweichend von 3 Abs. 2 des Bundessonderzahlungsgesetzes kann die Sonderzahlung in Höhe von bis zu 5 Prozent der Bezüge festgesetzt werden, die für das ganze Jahr 2006 zugestanden hätten. 3 Versorgungsbezüge (1) Abweichend von 4 Abs. 1 Satz 1 des Bundessonderzahlungsgesetzes besteht Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 4,17 Prozent der Versorgungsbezüge für das Jahr 2006. 4 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. November 2006 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand und der Finanzausschuss der Kirchensynode haben zugestimmt. Darmstadt, den 28. November 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Rechtsverordnung zur Änderung der Gemeindezuweisungsverordnung Vom 28. September 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Rechtsverordnung Die Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung für die Kirchengemeinden (Gemeindezuweisungsverordnung GZVO) vom 10. November 1980, in der Fassung vom 12. November 1996 (ABl. 1997 S. 50), zuletzt geändert am 13. Oktober 2005 (ABl. 2006 S. 18), wird wie folgt geändert: 1. In 4 Abs. 1 Satz 3 wird die Zahl 2006 durch die Zahl 2007 ersetzt. 2. In 9 Abs. 4 Satz 1 wird die Zahl "2006" durch die Zahl "2007" ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 28. November 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker (2) 4a des Bundessonderzahlungsgesetzes findet keine entsprechende Anwendung.

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 17 Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Oberursel Vom 1. Juni 2006 Die Verbandsvertretung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Oberursel hat folgende Änderung der Verbandssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Verbandssatzung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Oberursel vom 1. November 2002 (ABl 2003 S. 266), wird wie folgt geändert: Nach 18 Abs. 5 Satz 1 werden folgende Sätze angefügt: Die Befugnis, Kassenanordnungen gemäß kirchlicher Haushaltsordnung zu erteilen, wird an die Leitung der Verwaltungsdienststelle/n, bei ihrer Verhinderung oder bei Zahlungen an sie selbst an die stellvertretende Leitung der Verwaltungsdienststelle/n delegiert. Der Verbandsvorstand kann diese Befugnis einschränken oder widerrufen. Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 01.10.2006 in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitung und der Anerkennung durch den Kirchensynodalvorstand. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 31. August 2006 von der Kirchenleitung genehmigt und am 4. November 2006 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 15. November 2006 Für die Kirchenverwaltung Zander Namensänderung der Deutschen evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt a. M. Die Deutsche evangelisch-reformierte Gemeinde Frankfurt a. M., führt mit Wirkung vom 1. März 2005 den Namen Evangelisch-reformierte Gemeinde Frankfurt am Main. Darmstadt, den 9. November 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Bad Camberg Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Camberg, Evangelisches Dekanat Idstein, führt mit Wirkung vom 1. Dezember 2006 den Namen Evangelische Kirchengemeinde Bad Camberg und Niederselters. Darmstadt, den 28. November 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Änderung des gemeindlichen Stellenanteils der Dekanspfarrstelle (50 %) des Evangelisch-lutherischen Dekanates Biedenkopf mit Sitz in Biedenkopf Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelisch-lutherischen Dekanates Biedenkopf und dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischlutherischen Kirchengemeinde Eckelshausen sowie dem Kirchenvorstand der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Biedenkopf, beide Evangelisch-lutherisches Dekanat Biedenkopf, wird folgendes beschlossen: 1 Die mit Wirkung vom 01.04.2004 mit Sitz in Biedenkopf errichtete Dekanspfarrstelle umfasst 50 %. 2 Der gemeindliche Anteil am Kontingent der Dekanspfarrstelle (50 %), verbunden mit der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Eckelshausen, wird mit der Aufhebung dieser Pfarrstelle ebenfalls aufgehoben. 3 Nach Beendigung der kommissarischen Beauftragung des derzeitigen Dekans zum 30.04.2008 einschließlich wird der gemeindliche Anteil am Kontingent der Dekanspfarrstelle (50 %) bei der ab 01.05.2008 neu zu errichteten Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Biedenkopf, ebenfalls mit Wirkung vom 01.05.2008, angesiedelt. 4 Diese Regelung tritt zum 01.01.2007 in Kraft.

18 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 5 Die Urkunde vom 26.03.2004 wird durch diese Urkunde aufgehoben. Darmstadt, 9. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Änderung des gemeindlichen Stellenanteils (50 %) der Dekanspfarrstelle des Evangelischen Dekanates Offenbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Offenbach und dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach am Main Bieber, Evangelisches Dekanat Offenbach, wird folgendes beschlossen: 1 Die mit Wirkung vom 01.12.2004 errichtete Dekanspfarrstelle umfasst 50 %. 2 Der an die Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Offenbach am Main Bieber angebundene gemeindliche Anteil der Dekanspfarrstelle (50 %) wird aufgehoben. 3 Der gemeindliche Anteil der Dekanspfarrstelle (50 %) wird mit der 0,5 Stelle der Offenen Stadtkirchenarbeit beim Evangelischen Dekanat Offenbach verbunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 17. Oktober 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Herborn-Seelbach, Evangelisches Dekanat Herborn, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 28. Juli 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Hatzfeld mit Sitz in Holzhausen, Evangelisch-lutherisches Dekanat Biedenkopf Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelisch-lutherischen Dekanates Biedenkopf und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Hatzfeld sowie dem Kirchenvorstand der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Holzhausen wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Hatzfeld mit Sitz in Holzhausen, Evangelisch-lutherisches Dekanat Biedenkopf, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 9. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Herborn-Seelbach, Evangelisches Dekanat Herborn Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Herborn und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Herborn-Seelbach wird folgendes beschlossen: Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Waldgirmes, Evangelisches Dekanat Gladenbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Gladenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Waldgirmes wird folgendes beschlossen:

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 19 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Kirchengemeinde Waldgirmes, Evangelisches Dekanat Gladenbach, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 31. Oktober 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung sowie Aufhebung der Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Schlosskirchengemeinde Offenbach, Evangelisches Dekanat Offenbach, mit einem kw-vermerk Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Schlosskirchengemeinde Offenbach wird folgendes beschlossen: 1 Die Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Schlosskirchengemeinde Offenbach mit einem 0,5 kw- Vermerk wird aufgehoben. 2 Die Pfarrstelle der Evangelischen Schlosskirchengemeinde Offenbach wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. September 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung sowie Aufhebung der Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach, Evangelisches Dekanat Offenbach, mit einem kw-vermerk 1 Die Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach mit einem 0,5 kw-vermerk wird aufgehoben. 2 Die Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. September 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Luthergemeinde Offenbach, Evangelisches Dekanat Offenbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Luthergemeinde Offenbach wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Luthergemeinde Offenbach, Evangelisches Dekanat Offenbach, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. September 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Schlitz Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Schlitz Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Offenbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Lukasgemeinde Offenbach wird folgendes beschlossen:

20 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 Kirchengemeinde: Schwabenrod u. Münch-Leusel Dekanat: Alsfeld Umschrift des Dienstsiegels: EVANG. KIRCHENGEMEINDE SCHWABENROD UND MÜNCH-LEUSEL Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 5. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung Hübner Einführung der neuen Trauagende der UEK Berichtigung zum Amtsblatt Nr. 12/2006 Seite 336 Bei der Bekanntgabe neuer Kirchensiegel wurde für die Evangelische Martin-Luther-Kirchengemeinde Wirges eine falsche Umschrift veröffentlicht. Nachstehend wird berichtigt: Kirchengemeinde: Wirges, Martin-Luther-Kirchengemeinde Dekanat: Selters Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE MARTIN-LUTHER-KIRCHEN- GEMEINDE WIRGES Die Kirchenleitung hat entsprechend der Empfehlung des Leitenden Geistlichen Amtes am 16. November 2006 folgenden Beschluss gefasst: Die Trauagende der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) wird zum Gebrauch in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau freigegeben. Die Agende ist im Luther-Verlag, Bielefeld 2006, erschienen (ISBN 978-3-7858-0545-9). Darmstadt, den 6. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung Bertram Dienstnachrichten

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22 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 23 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personaleinsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax (0 61 51 / 40 52 29) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Driedorf, Pfarrstelle II, Dekanat Herborn, Modus B Die Pfarrstelle II ist ab sofort zu besetzen, da unsere bisherige Pfarrerin in eine andere Gemeinde gewechselt hat. Was Sie vorfinden Das Kirchspiel Driedorf liegt in landschaftlich reizvoller Lage auf dem Hohen Westerwald. Es besteht aus 10 Ortschaften (ca. 3.100 Gemeindeglieder) und ist in 2 Pfarrstellen aufgeteilt. Zur Pfarrstelle II gehören 3 Kirchen, 1 Gemeindezentrum und 1 weitere Predigtstätte. Das geräumige Pfarrhaus liegt in ruhiger Wohnlage in Driedorf. Amtszimmer, Archiv und Konfirmandensaal sind in das Pfarrhaus integriert, aber vom Wohnbereich abgetrennt. Sie finden in Driedorf eine gute Infrastruktur. Es sind vorhanden: Kindergärten, eine integrierte Grund- und Gesamtschule, Ärzte, eine Apotheke, gute Einkaufsmöglichkeiten und zahlreiche Vereine. Weiterführende Schulen (Gymnasium und Realschule) gibt es in Herborn (12 km), berufsbildende Schulen, eine Schule für körperlich und geistig Behinderte sowie Einrichtungen der Lebenshilfe erreichen Sie in Dillenburg (20 km). Sowohl Herborn als auch Dillenburg sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Was unsere Kirchengemeinde prägt Wir arbeiten an der Umsetzung unserer Leitbilder (Kreuz und Leib Christi und wanderndes Gottesvolk). Unsere Gesamt-Kirchengemeinde zeichnet sich aus durch - einen kooperativen Kirchenvorstand - engagierte Mitarbeiter/innen - Familiengottesdienste - Chöre und Posaunenchor - eigenverantwortliche Gemeindegruppen, u.a. Kindergottesdienste, Jugendkreis, Bibelgesprächskreis, Frauenkreise, Sonntagstreff für Alleinstehende, Gemeindebrief-Redaktionskreis - eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen und einer guten integrativen Arbeit - ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde, der landeskirchlichen Gemeinschaft sowie verschiedenen freikirchlichen Gemeinden - eine lebendige Partnerschaft zu einer Kirchengemeinde in Sachsen-Anhalt und einer evangelischen Kirchengemeinde in Südpolen. Von Ihnen als Pfarrerin/Pfarrer wünschen wir uns, dass Sie - an der Umsetzung unserer Leitbilder mitarbeiten - die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln - neue Gottesdienstformen fördern und intensivieren - gerne mit Kindern und jungen Familien arbeiten - die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen begleiten - die ökumenische Arbeit mitgestalten - die gute Zusammenarbeit mit der Kommune fortsetzen. Die Arbeit wird zwischen beiden Pfarrern aufgeteilt. Wir sind offen für eine neue strukturelle Zuordnung der beiden Pfarrbereiche und wollen Sie gerne bei Ihrer eigenen Schwerpunktsetzung unterstützen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen und mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gerne geben wir weitere Auskünfte: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Gisela Henrich, Tel.: 02775 302; Pd. Gerhard Bauer, Tel.: 02775 261; Stv. Dekan Ronald Lommel, Tel.: 02772 574960 sowie Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. Herborn, Pfarrstelle II, Dekanat Herborn, Modus C, zum zweiten Mal Wer wir sind Herborn ist eine Kleinstadt mit ca. 9.000 Einwohnern (Kernstadt). Sie verfügt über eine liebevoll sanierte historische Altstadt. Einige mittlere Industriebetriebe sind am Ort. Die Stadt ist ein beliebtes Einkaufszentrum. Die soziale Schichtung ist gemischt. Herborn verfügt über eine Bahnstation und einen Autobahnanschluss zur A 45. Alle Schultypen (Grund-, Haupt-, Realschule, Gymnasium, Schule für Lernbehinderte) befinden sich am Ort. Zur Kirchengemeinde zählen ca. 4.200 Gemeindeglieder in zweieinhalb Pfarrstellen. Der Gemeindebezirk II

24 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 umfasst ca. 1.700 Gemeindeglieder. Es gibt einen viergruppigen evangelischen Kindergarten und eine Altenwohnanlage, die von der Kirchengemeinde mitbetreut wird. In der Gemeinde arbeitet eine A-Kantorin (u.a. Leitung der Herborner Kantorei). Die Mitarbeiterin im Büro arbeitet mit 28 Wochenstunden. In der Gemeinde befindet sich das Theologische Seminar der EKHN und der Sitz des Propstes für Nord-Nassau. Für die Gemeindearbeit stehen zwei Gemeindezentren zur Verfügung. Das Pfarrhaus befindet sich direkt neben einem der beiden Gemeindezentren (Martin-Niemöller-Haus) und wurde 1965 gebaut. Im Erdgeschoss befinden sich zwei Amtsräume mit Nebenraum und Toilette, in der 1. Etage sind sechs Zimmer, Küche, Bad; drei Kellerräume. Garage und Garten sind vorhanden. Ein großer Kreis ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trägt die vielgestaltige Gemeindearbeit: Kinder- und Jugendarbeit, Frauen-, Männer-, Senioren- und Besuchsdienstkreise, Chorgruppen, Es findet sonntäglich ein Gottesdienst in der Stadtkirche und 14-tägig im Martin-Niemöller-Haus statt. Was wir wollen Der Kirchenvorstand und die beiden Pfarrer freuen sich, mit dem Pfarrer/der Pfarrerin, neue Wege des Gemeindeaufbaus und der Gemeindearbeit zu gehen, um durch neue Impulse den christlichen Glauben zu vermitteln und der Kirche ferner stehende Menschen und Gruppen für die Gemeinde zu interessieren. Die gewachsenen Traditionen sind dabei eine gute Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Wir möchten für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen eine einladende Gemeinde sein. Ein gutes, geistlich getragenes Miteinander unter den Pfarrern ist eine wichtige Voraussetzung. Was wir erwarten Dass Sie - den Beruf als Berufung ansehen und das Evangelium lebensnah weitergeben möchten - auf Menschen zugehen, um sie für die Botschaft von Jesus Christus zu gewinnen - uns auf dem Weg begleiten, uns stärken und manchmal auch vorangehen möchten - die bestehenden Gruppen und Kreise punktuell begleiten und einzelne Gemeindeglieder durch Gespräche und Ermutigung stärken und motivieren - den Kirchenvorstand, der aus 14 gewählten Mitgliedern besteht, konstruktiv unterstützen und die unterschiedlichen Ausrichtungen angemessen berücksichtigen - die gute Zusammenarbeit mit der kath. Kirchengemeinde fortführen und den Umgang mit den Allianzgemeinden aktiv mitgestalten - die Arbeit mit Jugendlichen und jungen Familien intensivieren. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Auskünfte erteilen: Dr. Wolf-Rüdiger Berns, Vorsitzende des KV, Tel.: 02772 42520; Ronald Lommel, stellv. Dekann, Tel.: 02774 40448; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. Pfungstadt, Pfarrstelle I (0,5), Dekanat Darmstadt- Land, Modus C In der evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt ist eine 0,5 Pfarrstelle zu besetzen, die das junge, neu konstituierte Pfarrteam kreativ erweitern soll. Pfungstadt (20.000 Einwohner) liegt in direkter Nachbarschaft zu Darmstadt und der Bergstraße im Landkreis Darmstadt-Dieburg. In der Kommune gibt es ein reges Vereinsleben und alle Schulformen bis zum Abitur. Darüber hinaus bieten Darmstadt und das Schuldorf Bergstraße weitere Schulformen an. Im Rhein-Main-Neckar- Gebiet sind zahlreiche Bildungs-, Kultur und Arbeitsmöglichkeiten vorhanden. Mit knapp 8.000 Gemeindegliedern aus allen sozialen Schichten gehört die Kirchengemeinde Pfungstadt zu den größten der EKHN. Aufgrund der Mitgliederentwicklung werden die bislang 4 auf 3,5 Pfarrstellen reduziert, von denen die 0,5 Stelle ab sofort zu besetzen ist. Die Kirchengemeinde Pfungstadt - ist eine große Gemeinde mit volkskirchlichen Strukturen - hat einen engagierten Kirchenvorstand (16 Personen) - hat zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - hat ein breites Spektrum an gemeindlichen Aktivitäten für alle Altersstufen - hat pro Konfirmandenjahr etwa 90 Jugendliche - bietet viele Möglichkeiten zur Entfaltung. Wir haben - 1 Kirche im Ortskern - 2 Gemeindehäuser (Dietrich-Bonhoeffer-Haus und Martin-Luther-Haus) - 2 Pfarrhäuser 2 fünfgruppige Kindertagesstätten - 1 hauptamtlichen Kirchenmusiker (80 %) - 1 Gemeindepädagogin (75 %) für Kinder- und Jugendarbeit - 3 teilzeitbeschäftigte Verwaltungsmitarbeiterinnen im zentralen Gemeindebüro (97 %) - 1 Küsterin (100 %) - 5 Zivildienststellen - mehrere nebenamtliche Reinigungskräfte. Wir suchen eine/n Pfarrer/in, der/die Erfahrung in Gemeindeaufbau mitbringt, uns in Mitgliederwerbung und Fundraising unterstützt und entsprechend seines/ihres Stellenanteils in Team und Gemeinde mitarbeitet.

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 25 Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die - die Gemeindesituation reflektiert, Veränderungsprozesse mitdenkt, gemeinsame Ziele für die kommenden Jahre entwickelt und zusammen mit den Beteiligten gestaltet - Menschen in ihren Lebenssituationen aufsucht und sie auf ihren Wegen begleitet - Theologie offen und dialogfähig praktiziert - Freude an der Gestaltung von Gottesdiensten in unterschiedlichen Formen hat - organisatorische Fähigkeiten, Leitungs- und Personalführungskompetenz besitzt - bereit ist, sich auf einen begleiteten Prozess der Pfarrteamentwicklung einzulassen. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie Lust an Kommunikation und Teamarbeit haben! Bei der Anmietung einer geeigneten Pfarrwohnung sind wir gerne behilflich. Haben Sie Interesse, dann fragen Sie nach: Frau Helga Meier, Vorsitzende des Kirchen-vorstandes, Tel.: 06157 7622; Dekan Arno Allmann, Tel.: 06154 69430; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. Die Pädagogische Akademie Elisabethenstift in Darmstadt ist ein innovatives kirchliches Zentrum für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieher/innen und anderen sozialpädagogischen Fachkräften. Sie gliedert sich in die Fachbereiche Arbeitszentrum Fort- und Weiterbildung (afw), Evangelische Ausbildungsstätten für sozialpädagogische Berufe (EvA) und Kinderhaus. Die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, das integrative Verständnis pädagogischer Arbeit sowie das evangelische Profil sind Kennzeichen der Pädagogischen Akademie. Für die Ev. Ausbildungsstätten für sozialpädagogische Berufe (EvA) suchen wir zum neuen Schuljahr 2007/8 (ab dem 01.08.2007) eine/n Schulpfarrer/in in Vollzeitbeschäftigung. Aufgabenbereiche: - Förderung theologischer Bildungsprozesse in der Ausbildungsstätte gemeinsam mit dem Kollegium - Unterricht im Fach Religion/Religionspädagogik in der Ausbildung von Erzieher/innen (z.t. in Form des team-teaching) - Schulseelsorge - Gestaltung von Schulgottesdiensten und anderen schulkulturellen Veranstaltungen - Mitarbeit in Prozessen der Schulentwicklung und der Profilbildung der Pädagogischen Akademie Elisabethenstift - Mitgliedschaft im Leitungsgremium der Pädagogischen Akademie Elisabethenstift Voraussetzungen: - Pfarrer/in der EKHN - Berufliche Erfahrungen im Handlungsfeld Kindertageseinrichtungen - Ausgewiesene religionspädagogische Kompetenzen - Erfahrungen in der Lehre bzw. in der Erwachsenenbildung - Kenntnisse in Managementfragen und in der Organisationsentwicklung - Unternehmerisches Denken und Teamfähigkeit - Interesse an kooperativen Arbeitsformen Wir bieten: - Ein aufgeschlossenes und kooperatives Kollegium - Möglichkeit zu Supervision und Fortbildung - Pfarrerbesoldung nach A13/A14 Bewerbungen bitte an: Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Rückfragen bitte an: Roland Hauptmann, Geschäftsführer der Pädagogischen Akademie, Tel.: 06151 4095-401, www.elisabethenstift.de oder Oberkirchenrätin Dr. Zapp, Tel.: 06151 405-381. Das Evangelische Dekanat Herborn sucht ab 1.02.2007 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) Die Arbeit wird zunächst befristet auf 4 Jahre ausschließlich in der Ev. Kirchengemeinde Herborn- Seelbach ausgeübt. Herborn-Seelbach ist östlicher Stadtteil von Herborn und hat ca. 4000 Einwohner. Die A 45 verläuft nur wenige Kilometer entfernt. Kindergarten und Grundschule sind vor Ort, weiterführende Schulen in unmittelbarer Nähe. Die Kirchengemeinde umfasst ca. 2600 Gemeindeglieder. Sie bejaht die volkskirchlichen Gegebenheiten und gewachsene Strukturen des Ortes mit starkem Zusammengehörigkeitsgefühl und regem Vereinsleben. Innerhalb dieses Rahmens möchte sie einladende und missionarische Gemeinde sein. Charakteristisch für die Kirchengemeinde Herborn- Seelbach sind vielseitig gestaltete und erfreulich gut besuchte Gottesdienste und Kindergottesdienste sowie zusätzlich monatlich ein Go4best in moderner Form. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen leiten selbständig etwa 20 lebendige Gemeindegruppen für Jung und Alt. Eine Mitarbeiterin mit Schwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird im Umfang von 10 Wochenstunden durch einen Förderkreis finanziert. Der engagierte

26 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 1 2007 Kirchenvorstand versteht sich als geistliches Leitungsteam und initiiert immer wieder neue Wege im Gemeindeleben. Im Moment beschäftigt ihn die Frage, wie die Gemeinde stärker auf die Altersgruppe der 30- bis 60- jährigen zugehen kann. Wir wünschen uns eine/n Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen, der/die - Freude an Beziehungen und an Besuchen bei Menschen aller Altergruppen hat, - selber gerne Christ ist - offen und mit gewinnender Ausstrahlung auf Menschen zugehen kann und bereit ist, sie ernst zu nehmen und mit ihnen einen Weg zu gehen - das Gemeindeleitbild und unsere Ziele mitträgt und bereit ist, sich in das Team der Mitarbeitenden zu integrieren - einen Teil der Geburtstagsbesuche bei älteren Gemeindegliedern und Mitarbeitenden übernimmt, ggf. auch solche bei jungen Familien, Konfirmandeneltern, Zugezogenen etc. - Mitverantwortung übernimmt für die Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinde - offen ist gleichermaßen für das Bewährte, das es zu pflegen, wie auch das Neue, das es zu wagen gilt - authentisch und lebensnah den Glauben an Jesus Christus lebt und verkündigt und dazu mithelfen will, dass Menschen in unserem Ort Christen werden und Christen bleiben. - nach Gaben, Interessen und Möglichkeiten dann auch eigene Akzente in der Mitarbeit setzen kann. Wir bieten - eine herzliche Aufnahme in einer selbstbewussten Gemeinde, - einen Kirchenvorstand und ein Mitarbeiterteam, mit dem zusammenzuarbeiten eine Freude ist, - Mithilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Weitere Informationen über die Kirchengemeinde finden Sie auch unter www.kirche-herbornseelbach.de. Die nötigen Arbeitsmittel sowie ein Büro werden zur Verfügung gestellt. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche. Weitere Informationen geben gerne a.) zur Arbeit und zur Gemeinde: Pfr. Andreas Friedrich, Tel. 02772-62961; b.) zur Anstellung: Stellvertr. Dekan Ronald Lommel, Tel. 02772-40448. Bewerbungen richten Sie bitte bis 31.01.2007 an den Dekanatssynodalvorstand, z. Hd. Herrn Lommel, Schloßstr. 3, 35745 Herborn. Das Evangelische Dekanat Vogelsberg sucht zum 01.02.2007 eine/einen Gemeindepädagogin / Gemeindepädagogen (50 % Stelle) Eine zeitlich befristete Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 14 Stunden ist vorgesehen. Das Ev. Dekanat Vogelsberg gehört zum Bereich der Propstei Oberhessen. Es umfasst 38 Kirchengemeinden mit ca. 30.000 Gemeindegliedern. Im gemeindepädagogischen Dienst sind vier Mitarbeiter/innen tätig. Die ausgeschriebene Stelle ist wegen des Wohnortwechsels eines Mitarbeiters neu zu besetzen. Im Rahmen der Gesamtkonzeption für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat Vogelsberg erfolgt der Einsatz in mehreren Kirchengemeinden des Dekanats in Form von Betreuung und Begleitung von Kinder- und Jugendgruppen. Zu den Aufgaben gehört außerdem die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten sowie - bei Bedarf - die unterstützende Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten. Die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten sowie den übrigen Mitarbeiter/innen im gemeindepädagogischen Dienst und im Dekanat wird erwartet. Im Team wird halbjährlich besprochen, wie die gemeinsamen Aufgaben im Dekanat (z.b. Begleitung des Selbst-versorger- und Seminarhauses Hopfmannsfeld oder Öffentlichkeitsarbeit) wahrgenommen werden. Das erfordert Flexibilität und Einsatzbereitschaft. Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter steht ein Arbeitsplatz im Dekanatsbüro zur Verfügung. Bei der Wohnungssuche sind wir gerne behilflich. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15. Januar 2007 an das Evangelische Dekanat Vogelsberg, Hintergasse 2, 36341 Lauterbach. Auskünfte erteilt gerne: Dekan Dr. Volker Jung, Telefon 0 66 41/24 56 oder 64 54 93. Die Evangelische Kirchengemeinde Birkenau sucht nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Kindergottesdienst- und Jungschararbeit in der Kirchengemeinde, der Stellenumfang beträgt je nach

Nr. 1 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 27 Eingruppierung ungefähr 6-7 Stunden in der Woche, die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stelle ist zunächst auf 1 Jahr befristet. Birkenau (ca. 10.000 Einwohner) liegt im vorderen Odenwald und ist eine attraktive Wohngemeinde im Großraum Mannheim/Heidelberg mit guter Verkehrsanbindung. Für die Mitarbeit in der Kirchengemeinde erwarten wir ein klares christliches Profil, ein Herz für den Gemeindeaufbau und die Bereitschaft, Kindern den Glauben an Jesus Christus näher zu bringen. Die Mitarbeit im Team von Ehren- und Hauptamtlichen ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit vor Ort. Die Bewerberin/der Bewerber sollte Freude mitbringen an der Arbeit mit Kindern bzw. Jugendlichen im Alter von 8 14 Jahren und Kompetenzen in der Begleitung Heranwachsender und ihren unterschiedlichen Lebenslagen besitzen. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Auch können Absolventinnen und Absolventen der E- vangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Für ein informelles Gespräch und die weitere Kontaktaufnahme steht Ihnen Frau Ruth Zwipf (Tel.: 06201-32274) oder Herr Pfarrer Dieter Wendorff ( Tel.: 06201-3050, mail: wendorff@birkenau-evangelisch.de) zur Verfügung. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 19.1.2007 an den Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Birkenau, O- bergasse 15b, 69488 Birkenau. Das Evangelische Dekanat Schotten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation zur Fortsetzung seiner schulbezogenen Jugendarbeit (SBJA) am Schulstandort Schotten. Die 100% Stelle ist zunächst bis März 2009 befristet. Zu den Aufgaben gehören: - Weiterführung und Fortentwicklung des bestehenden Konzepts der SBJA - Projektarbeit - Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - Einzelfallhilfe - Kooperations- und Vernetzungsarbeit - Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit Erwartet werden: - abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss - Teamfähigkeit - Religionspädagogische Kompetenz in der Begleitung junger Menschen - Fähigkeit zur Darstellung kirchlich-pädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in schulischen Zusammenhängen - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - eine gute Zusammenarbeit mit dem in Schotten bereits bestehenden Kollegen-Team - die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und zu entwickeln - eine gute Raum- und Sachausstattung Ihrer Arbeit im Dekanatsjugendhaus Schotten - vertrauensvolle Kooperation mit den Schulleitungen Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dekan Keller, Tel. 0 60 44/37 88 oder an Dekanatsjugendreferent Adolph, Tel. 0 60 44/37 11. Ihre Bewerbung, auf die wir uns freuen, richten Sie bitte schnellstmöglich an das Evangelische Dekanat Schotten, Kirchstraße 45, 63679 Schotten.

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 2 Darmstadt, den 1. Februar 2007 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitlinien für die Arbeit des Theologischen Konviktes vom 18. Mai 2006 30 Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz (GlStVO) vom 14. September 2006 30 Rechtsverordnung zur Änderung der Dekanatszuweisungsverordnung vom 28. September 2006 31 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zu 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes vom 16. November 2006 31 Ordnung der Konferenz der Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände in der EKHN vom 14. Dezember 2006 31 Ordnung für Erwachsenenbildung in der EKHN (ErwBO) vom 14. Dezember 2006 32 BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN vom 14. Dezember 2006 35 Leitlinien zur Seelsorgeausbildung von Ehrenamtlichen in der Alten-, Krankenund Hospizseelsorge (SAvE) vom 14. Dezember 2006 37 Vierte Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer 40 Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer 40 Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Ev. Kirchengemeinde Ober- Olm und Klein-Winternheim, Ev. Dekanat Mainz und der Ev. Kirchengemeinde Nieder-Olm, Ev. Dekanat Ingelheim 42 Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Ev. Kirchengemeinde Mümling-Grumbach und der Ev. Kirchengemeinde Bad König, beide Ev. Dekanat Erbach 43 Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Wallau 43 Aufhebung, Errichtung und Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen 43 Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung 46 Dienstsiegel 46 DIENSTNACHRICHTEN 47 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 52

30 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 Gesetze und Verordnungen Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitlinien für die Arbeit des Theologischen Konviktes Vom 18. Mai 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 9 der Leitlinien für die Arbeit des Theologischen Konviktes Seminar für kirchliche Studienbegleitung vom 5. März 2002 (ABl. 2002 S. 265) wird wie folgt gefasst: 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Leitlinien treten am 15. März 2002 in Kraft und am 31. Dezember 2006 außer Kraft. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Juni 2006 in Kraft. Darmstadt, den 9. Januar 2007 Für die Kirchenleitung Kopsch Ausführungsbestimmungen zum Gleichstellungsgesetz (GlStVO) Vom 14. September 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 24 des Gleichstellungsgesetzes vom 24. November 2005 (ABl. 2006 S. 2) folgende Rechtsverordnung beschlossen: 1. Unterrepräsentanz. (1) In der Regel sind deutlich weniger Angehörige eines Geschlechts beschäftigt, wenn diesem Geschlecht in der Vergleichsgruppe gemäß 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes 40 Prozent oder weniger angehören. (2) Für die Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrvikarinnen, Pfarrvikare, Vikarinnen und Vikare ist das Dekanat ein Verantwortungsbereich im Sinne von 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes. 2. Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten. (1) Die Bestellung der oder des Gleichstellungsbeauftragten und der oder des stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten gemäß 15 des Gleichstellungsgesetzes erfolgt durch übereinstimmende Beschlüsse der Dekanatssynodalvorstände in der Verwaltungsregion im Benehmen mit den zuständigen Mitarbeitervertretungen. (2) Vor der Bestellung wird in jeder Verwaltungsregion eine Auswahlkommission gebildet, die den Dekanatssynodalvorständen einen Beschlussvorschlag unterbreitet. Der Auswahlkommission gehören je zwei Mitglieder jedes Dekanatssynodalvorstandes an. Der Stabsbereich Gleichstellung in der Kirchenverwaltung unterstützt das Auswahlverfahren. (3) In jeder Verwaltungsregion wird grundsätzlich eine Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter und ein stellvertretender Gleichstellungsbeauftragter oder eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte bestellt. (4) Abweichend von Absatz 3 können die Dekanatssynodalvorstände einvernehmlich beschließen, dass die Aufgaben auf zwei Gleichstellungsbeauftragte aufgeteilt werden. In diesem Fall sollen eine Frau und ein Mann bestellt werden. Das Freistellungskontingent ist gemäß 15 Abs. 4 des Gleichstellungsgesetzes auf beide Beauftragten aufzuteilen. 3. Stellvertretung. (1) Die oder der stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte wird grundsätzlich nur tätig bei Verhinderung der oder des Gleichstellungsbeauftragten (Abwesenheitsvertretung). (2) Sind für eine Verwaltungsregion zwei Gleichstellungsbeauftragte gemäß 2 Abs. 4 bestellt, so vertreten sie sich gegenseitig. (3) Die Kosten für die Freistellung der oder des stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten werden nur dann gemäß 15 Abs. 5 des Gleichstellungsgesetzes erstattet, wenn die oder der Gleichstellungsbeauftragte länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist oder das Arbeitsverhältnis ruht. 4. Dienstaufsicht über die Gleichstellungsbeauftragten. Die Dienstaufsicht über die Gleichstellungsbeauftragte oder den Gleichstellungsbeauftragten liegt in der Regel bei dem Dekanatssynodalvorstand, in dessen Dekanat sich das Büro der oder des Gleichstellungsbeauftragten befindet. 5. Büro der Gleichstellungsbeauftragten. Die Dekanate in der Verwaltungsregion einigen sich, wo das Büro der oder des Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet wird. Dabei sind Kostengesichtspunkte wie freie Raumkapazitäten und Auswirkungen auf die Reisekosten zu berücksichtigen. 6. Haushalt der Gleichstellungsbeauftragten. (1) Die Gesamtkirche stellt den Gleichstellungsbeauftragten in jeder Region einen Sachkostenetat zur Verfügung. (2) Der Haushalt der oder des Gleichstellungsbeauftragten wird in der Regel in dem Dekanat geführt, in dem sich das Büro der oder des Gleichstellungsbeauftragten befindet.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 31 7. Beteiligung bei der Besetzung von Fach-/Profilstellen. Bei der Besetzung von Fach-/Profilstellen sind sowohl die oder der örtlich zuständige Gleichstellungsbeauftragte als auch der Stabsbereich Gleichstellung gemäß 16 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes zu beteiligen. Die oder der Gleichstellungsbeauftragte und der Stabsbereich Gleichstellung stimmen sich über die Wahrnehmung der Rechte im Einzelfall ab. 8. Inkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Rechtsverordnung zur Änderung der Dekanatszuweisungsverordnung Vom 28. September 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz und des 8 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Rechtsverordnung Die Rechtsverordnung über die Bemessung der Zuweisung für die Dekanate (Dekanatszuweisungsverordnung DZVO) vom 30. September 2004 (ABl. 2005 S. 35), zuletzt geändert am 13. Oktober 2005 (ABl. 2006 S. 18), wird wie folgt geändert: 1. 5 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: (4) Die Sonderzuweisungen werden jährlich um fünf Prozent der ursprünglichen Bewilligungssumme gekürzt. Die Kürzung beginnt im ersten Jahr der Bewilligung. 2. In 7 Satz 1 werden die Wörter in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 gestrichen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 21. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zu 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes Vom 16. November 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau aufgrund von 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes vom 20. April 2002 (ABl. 2002 S. 298) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Rechtsverordnung zu 9 des Kirchengesetzes über die Errichtung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 28. April 1998 (ABl. 1998 S. 192) wird wie folgt geändert: Nach 5 wird folgender 5a eingefügt: 5a Das Rechnungsprüfungsamt kann für Prüfungen von Diakoniestationen unabhängig von deren Rechtsform Prüfungsgebühren erheben. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Kirchensynode hat zugestimmt. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Ordnung der Konferenz der Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände in der EKHN Vom 14. Dezember 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung die folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: 1. Aufgaben. (1) Die Konferenz der Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände dient dem Austausch von Erfahrungen, der gegenseitigen Beratung und der Information über Entwicklungen von gesamtkirchlicher Bedeutung. (2) Die Konferenz erörtert Grundsatzfragen, die die Dekanate, die Dekanatssynoden und die Dekanatssynodalvorstände betreffen. Hierzu zählen auch die gemeinsame Beratung der Lage der Gesamtkirche und die der Kirche in der Region und ihre Entwicklungsperspektiven. (3) Die Konferenz kann gegenüber der Kirchenleitung Stellungnahmen abgeben sowie Vorschläge und Initiativen unterbreiten, über deren Verwendung die Kirchenleitung die Konferenz informiert.

32 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 2. Zusammensetzung. (1) Die Vorsitzenden der Dekanatssynodalvorstände sind Mitglieder der Konferenz. Im Verhinderungsfalle nehmen ihre Stellvertretungen an der Konferenz teil. (2) Gesamtkirchliche Mitglieder der Konferenz sind: 1. die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident, 2. die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten, 3. die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung, 4. die Pröpstinnen und Pröpste. (3) Die Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes haben das Recht, an der Konferenz teilzunehmen. (4) Die Konferenz kann bei Bedarf Mitarbeitende der Kirchenverwaltung sowie Gäste einladen. 3. Vorstand. (1) Der Vorstand nimmt zwischen den Sitzungen die Aufgaben der Konferenz wahr und ist Ansprechpartner der Kirchenleitung. (2) Der Vorstand besteht aus den Sprecherinnen und Sprechern der Propsteibereiche. Die Konferenz wählt auf Vorschlag aus den Propsteibereichen für die Dauer von drei Jahren je eine Sprecherin oder einen Sprecher und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für jeden Propsteibereich aus der Mitte ihrer Mitglieder gemäß 2 Abs. 1. Für die Wahlen gilt 13 der Dekanatssynodalordnung entsprechend. (3) Aus der Mitte der Vorstandsmitglieder wird eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und eine Stellvertretung gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. 4. Geschäftsführung. (1) Die Kirchenleitung lädt in der Regel einmal jährlich zu einer Sitzung ein. (2) Die Tagesordnung, der Sitzungsort und der Sitzungstermin werden von der Kirchenleitung in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt. Die Konferenz kann zu gemeinsamen Sitzungen mit der Dienstkonferenz für die Dekaninnen und Dekane einberufen werden. (3) Die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident oder die Stellvertreterin oder der Stellvertreter leitet die Konferenz. (4) Bei Abstimmungen über Stellungnahmen, Vorschläge und Initiativen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder gemäß 2 Abs. 1. (5) Über die Sitzungen der Konferenz wird ein Protokoll geführt. Die Kirchenleitung kann auf Wunsch der Konferenz eine Protokollführerin oder einen Protokollführer zur Verfügung stellen. Das Protokoll ist von der Konferenzleitung gemäß Absatz 3 und von der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterschreiben und allen Teilnehmenden der Konferenz zuzuleiten. (6) Im Übrigen gelten die Regelungen der Dekanatssynodalordnung zur Geschäftsordnung entsprechend. 5. Inkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Sie wird spätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten überprüft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Ordnung für Erwachsenenbildung in der EKHN (ErwBO) Vom 14. Dezember 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung die folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Präambel Mit der Rechtfertigung aus dem Glauben ist die Übernahme von persönlicher Verantwortung verbunden. Unter den Bedingungen von raschem Wandel, Vielschichtigkeit und einer Fülle von Orientierungsangeboten ist Bildung ein wesentliches Mittel, um Verantwortung für sich und andere wahrzunehmen. Für ein institutionalisiertes Bildungsangebot in evangelischer Trägerschaft ist die Verknüpfung von Sach-, Qualifizierungs- und Orientierungswissen von zentraler Bedeutung. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau versteht Erwachsenenbildung in all ihren Einrichtungen als Dienst an den Menschen und Gemeindegliedern bei der Suche nach Lebensorientierungen und Lebensgestaltungen im Wandel der Gesellschaft sowie für ihre Aufgabe an der Welt und ihr Zeugnis in der Gesellschaft. In evangelischer Weite und Verantwortung hilft die Erwachsenenbildung mit, dass die Kirche das Bekenntnis von Jesus Christus und seine lebenserneuernde Kraft neu bedenken und bezeugen kann. Die Erwachsenenbildung hat teil an der Grundaufgabe der Kirche, dem Lehren und Lernen. Mit ihrer Erwachsenenbildung beteiligt sich die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau am öffentlichen Weiterbildungssystem. Bildungsarbeit mit Erwachsenen erfolgt erwachsenenpädagogisch, fachlich verantwortet durch Kirchengemeinden, Dekanate, regionale Arbeitsgemeinschaften, Werke, Verbände und Bildungsstätten. 1. Bildungsarbeit als Aufgabe der Kirchengemeinde. (1) Die Kirchengemeinde weckt die Verantwortung für das Zusammenleben der Menschen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben. Dem dient auch die Bildungsarbeit mit Erwachsenen. Sie umfasst Veranstaltungen unterschiedlicher Thematik und geschieht in der Form von Seminaren, Kursen, Tagungen, Foren, Vortragsveranstaltungen, zeitlich befristeten Gesprächskreisen, festen Gruppen und besonderen Projekten.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 33 (2) Die Kirchengemeinden werden je nach den regionalen Gegebenheiten z. B. von den Profil- und Fachstellen Bildung, dem Arbeitsbereich Bildung im Regionalverband Frankfurt sowie dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung in ihrer Arbeit unterstützt und beraten. (3) Die Kirchengemeinden beteiligen sich an den zuständigen regionalen Arbeitsgemeinschaften und tragen zum regionalen Bildungsangebot bei. (4) In der Kirchengemeinde soll ein Mitglied des Kirchenvorstands oder ein von ihm beauftragtes Gemeindeglied die Belange gemeindlicher Bildungsarbeit mit Erwachsenen vertreten. (5) Kirchengemeinden können die Bildungsarbeit mit Erwachsenen ganz oder teilweise auf Gemeindeverbände oder regionale Erwachsenenbildungseinrichtungen übertragen. 2. Bildungsarbeit als Aufgabe der Dekanate. (1) Die Dekanate tragen die Verantwortung für ein angemessenes Erwachsenenbildungsangebot in der Region. Dazu ist es empfehlenswert, Dekanatsbeauftragte für Erwachsenenbildung zu benennen sowie Vertreterinnen und Vertreter für die regionalen Arbeitsgemeinschaften. Die Dekanate beteiligen sich an der Finanzierung der Arbeitsgemeinschaften. Es können eigene Ausschüsse für Erwachsenenbildung gebildet werden, soweit nicht in kirchlichen Verbänden, in denen Dekanate vertreten sind, bereits Fachausschüsse für Bildungsarbeit bestehen. (2) Dekanate können allein oder im Verbund mit anderen Dekanaten regionale Arbeitsstellen für Erwachsenenbildung einrichten und mit Personal ausstatten. Sie können deren Aufgaben durch ihre Profil- und Fachstellen Bildung wahrnehmen lassen. (3) Die Dekanate sind verantwortlich für ein angemessenes Raum- und Sachmittelangebot für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen in ihrer Region. (4) Fragen der Konzeption regionaler Stellen, der Fachaufsicht sowie der Erstellung von Stellenbeschreibungen und der angemessenen Ausstattung regionaler Bildungsarbeit sind mit der regionalen Arbeitsgemeinschaft und mit dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung als zuständiger Fachstelle abzustimmen. (5) Die Dienstaufsicht über die regionalen Arbeitsstellen und ihre Mitarbeitenden führt in der Regel der Dekanatssynodalvorstand, in dessen Dekanat die Stelle ihren Sitz hat. 3. Bildungsarbeit als Aufgabe regionaler Arbeitsgemeinschaften. (1) Regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung sind Zusammenschlüsse von kirchlichen Körperschaften, Werken, Verbänden, Einrichtungen und dauerhaften Initiativen, die in der Region in der Erwachsenenbildung tätig sind. (2) Regionale Arbeitsgemeinschaften regen gemeindeübergreifende Bildungsarbeit an und fördern sie. Sie entwickeln gemeinde- und dekanatsübergreifende Erwachsenenbildungsprojekte. Sie fördern die Kooperation von Kirchengemeinden, Dekanaten sowie anderen kirchlichen und außerkirchlichen Bildungsträgern in der Region. Sie veröffentlichen und dokumentieren das Erwachsenenbildungsangebot in der Region. Sie fördern das Fachgespräch und die Weiterbildung der Mitarbeitenden. (3) Regionale Arbeitsgemeinschaften benennen Personen zur Vertretung in Kreiskuratorien für Erwachsenenbildung (Hessen) bzw. Beiräten für Weiterbildung in den kreisfreien Städten und Landkreisen (Rheinland-Pfalz), Beiräten an den örtlichen Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen. (4) Die Zusammensetzung der regionalen Arbeitsgemeinschaften und die Dauer ihrer Amtszeit werden durch Satzung von den beteiligten Dekanatssynoden geregelt. Die Dekanate sowie die in den Regionen tätigen kirchlichen Dienste sollen angemessen vertreten sein. (5) Regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung sind bei Fragen der Konzeptionsentwicklung und Personalstruktur von Erwachsenenbildung zu beteiligen. (6) Regionale Arbeitsgemeinschaften sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN. Sie entsenden jeweils eine Vertreterin oder einen Vertreter. 4. Bildungsarbeit als Aufgabe der Landeskirche. (1) Die EKHN hat die Aufgabe, die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu fördern, weiterzuentwickeln und sie inner- und außerkirchlich zu vertreten. (2) Diese Aufgaben werden wahrgenommen durch 1. die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN ( 5), 2. den Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung ( 6), 3. die Mitarbeit in der Evangelischen Landesorganisation für Erwachsenenbildung in Hessen, 4. die Mitgliedschaft und Mitarbeit in der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Rheinland-Pfalz e. V. 5. Die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN. (1) die Kirchenleitung errichtet eine Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN gemäß Artikel 50 Abs. 3 der Kirchenordnung. (2) Die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung ist das Forum Erwachsenenbildung aller Handlungsfelder im Bereich der EKHN. (3) Die Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben: 1. Förderung der Bemühungen um Erwachsenenbildung auf allen Ebenen der EKHN; 2. Koordination von Aktivitäten der Erwachsenenbildungsarbeit der EKHN; 3. Erstellung von Entwicklungsplänen für die Erwachsenenbildung der EKHN;

34 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 4. Wahrnehmung der gemeinsamen Belange kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit gegenüber anderen Organisationen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie gegenüber staatlichen und anderen öffentlichen Stellen, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Kirchenleitung fallen; 5. Anregung oder im Einzelfall Durchführung übergreifender Veranstaltungen vor allem bildungspolitischer Art auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung; 6. Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung, insbesondere Anregung und Beratung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben; 7. Beratung der Landesorganisationen für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Vertretung gemeinsamer Interessen in dem Landeskuratorium bzw. Landesbeirat für Weiterbildung; 8. Benennung von Personen, die zur Vertretung der Erwachsenenbildung der EKHN in die Landesorganisationen entsandt werden; 9. Beratung der Landesorganisationen bei der Benennung von Vertretern und Vertreterinnen für die Kreiskuratorien bzw. Kreisbeiräte für Erwachsenenbildung; 10. Beratung der Kirchenleitung hinsichtlich der Planung und Verwendung von kirchlichen Mitteln für Erwachsenenbildung; 11. Beschlussfassung über die Verwendung der kirchlichen Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 12. Beschlussfassung über die Verwendung der staatlichen Mittel für Erwachsenenbildung. (4) Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind: 1. regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung als Zusammenschlüsse der kirchlichen Körperschaften, Werke, Verbände, Einrichtungen und dauerhaften Initiativen, die in der Region in der Erwachsenenbildung tätig sind; 2. überregionale Einrichtungen, Verbände und Werke sowie dauerhafte Initiativen im Bereich der EKHN, die schwerpunktmäßig in der evangelischen Erwachsenenbildung tätig sind, die Mitgliedschaft beantragen und die Satzung anerkennen. (5) Das Nähere über die Arbeitsgemeinschaft regelt die Kirchenleitung in einer Satzung. 6. Der Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung. (1) Der Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung hat nach der Arbeitszentrenverordnung die Aufgabe, Kirchengemeinden, Dekanaten, regionalen Arbeitsgemeinschaften und der Gesamtkirche bei der Wahrnehmung ihrer fachlichen erwachsenenpädagogischen Aufgaben zu helfen. (2) Aufgaben des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung sind insbesondere: 1. Beratung der Kirchengemeinden, Dekanate und kirchlichen Verbände sowie der Gesamtkirche in Fragen der Bildungsarbeit mit Erwachsenen; 2. methodisch-didaktische Fort- und Weiterbildung für haupt-, neben- und ehrenamtlich Mitarbeitende in der Erwachsenenbildung sowie Durchführung von Studienprogrammen; 3. Behandlung aktueller kirchlicher und gesellschaftlicher Themen in Absprache und Zusammenarbeit mit anderen kirchlichen Einrichtungen sowie die Erstellung von Arbeitshilfen und Materialien; 4. Verwaltung der für die Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellten kirchlichen Mittel; 5. Geschäftsführung und Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der EKHN; 6. Unterstützung regionaler Arbeitsgemeinschaften und Hilfe bei deren Auf- und Ausbau sowie der Geschäftsführung; 7. Kontaktpflege zu den Profil- und Fachstellen Bildung in den Dekanaten; 8. Pflege der Beziehungen zu Erwachsenenbildungseinrichtungen der EKD und ihren Gliedkirchen, der Ökumene und zu anderen Trägern wie z. B. der Volkshochschule, den Bildungswerken der katholischen Kirche, der Gewerkschaften usw. (3) Bei Fragen, die das Gesamte der Erwachsenenbildung der EKHN betreffen, ist der Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung zu beteiligen. (4) Bei der Besetzung der Stelle der Leiterin oder des Leiters des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung ist die Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung zu hören. 7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Ordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 9. Oktober 1995 (ABl. 1996 S. 205) außer Kraft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 35 Bekanntmachungen Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 Die Kirchenleitung hat aufgrund von Artikel 50 Abs. 3 der Kirchenordnung die folgende Satzung beschlossen: 1. Name, Rechtsform und Sitz. (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (2) Die Arbeitsgemeinschaft ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. (3) Sitz der Arbeitsgemeinschaft ist Darmstadt. 2. Zweck und Aufgaben. (1) Die Arbeitsgemeinschaft ist das Forum Erwachsenenbildung aller Handlungsfelder im Bereich der EKHN. Sie dient der Entwicklung der kirchlichen Erwachsenenbildung und dem konzeptionellen, organisatorischen und finanziellen Zusammenwirken aller Träger von Erwachsenenbildungsveranstaltungen in der EKHN. (2) Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar kirchliche und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. (3) Die Arbeitsgemeinschaft hat folgende Aufgaben: 1. Förderung der Bemühungen um Erwachsenenbildung auf allen Ebenen der EKHN; 2. Koordination von Aktivitäten der Erwachsenenbildung im Bereich der EKHN; 3. Erstellung von Entwicklungsplänen für die Erwachsenenbildungsarbeit der EKHN; 4. Wahrnehmung der gemeinsamen Belange kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit gegenüber anderen Organisationen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie gegenüber staatlichen und anderen öffentlichen Stellen, sofern sie nicht in die Zuständigkeit der Kirchenleitung fallen; 5. Anregung oder im Einzelfall Durchführung übergreifender gemeinsamer Veranstaltungen vor allem bildungspolitischer Art auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung; 6. Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung, insbesondere Anregung und Beratung bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben; 7. Beratung der Landesorganisationen für Erwachsenenbildung der Evangelischen Kirchen in Hessen und Rheinland-Pfalz bei der Vertretung gemeinsamer Interessen in dem Landeskuratorium bzw. Landesbeirat für Erwachsenenbildung; 8. Benennung von Personen, die zur Vertretung der Erwachsenenbildung der EKHN in die Landesorganisationen entsandt werden; 9. Beratung der Landesorganisationen bei der Benennung von Vertretern und Vertreterinnen für die Kreiskuratorien bzw. Kreisbeiräte für Erwachsenenbildung; 10. Beratung der Kirchenleitung hinsichtlich der Planung und Verwendung von kirchlichen Mitteln für Erwachsenenbildung; 11. Beschlussfassung über die Verwendung der kirchlichen Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 12. Beschlussfassung über die Verwendung der staatlichen Mittel für Erwachsenenbildung. 3. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft. (1) Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind: 1. regionale Arbeitsgemeinschaften für Erwachsenenbildung als Zusammenschlüsse der kirchlichen Körperschaften, Werke, Verbände, Einrichtungen und dauerhaften Initiativen, die in der Region in der Erwachsenenbildung tätig sind; 2. überregionale Einrichtungen, Verbände und Werke sowie dauerhafte Initiativen im Bereich der EKHN, die schwerpunktmäßig in der evangelischen Erwachsenenbildung tätig sind, die Mitgliedschaft beantragen und die Satzung anerkennen. (2) Über den Beitritt von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag. (3) Der Austritt von Mitgliedern aus der Arbeitsgemeinschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und kann zum Ende eines Haushaltsjahres mit einer Frist von drei Monaten erfolgen. 4. Organe. Die Organe der Arbeitsgemeinschaft sind: 1. die Mitgliederversammlung und 2. der Vorstand. 5. Zusammensetzung der Mitgliederversammlung. (1) Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft entsenden je eine Delegierte oder einen Delegierten in die Mitgliederversammlung. Für den Verhinderungsfall wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter benannt. (2) Die Delegierten sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden für die Dauer der Amtsperiode der Synode der EKHN von den Mitgliedern entsandt. (3) Der Mitgliederversammlung gehören ferner an: 1. bis zu drei von der Kirchenleitung auf Vorschlag des Vorstands berufene Fachleute aus dem Bereich der Erwachsenenbildung, jeweils für die Dauer der Amtsperiode der Kirchensynode;

36 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 2. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kirchenverwaltung; 3. die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung. 6. Aufgaben der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 1. Wahl der oder des Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft aus der Mitte der Mitgliederversammlung; 2. Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden und der Beisitzerinnen und Beisitzer im Vorstand aus der Mitte der Mitgliederversammlung in getrennten Wahlgängen; 3. Beschlussfassung über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern; 4. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Jahresabschlusses; 5. Entlastung des Vorstands; 6. Beschlussfassung über die Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 7. Wahl des Hauptausschusses und des Finanzausschusses; 8. Anregung übergreifender gemeinsamer Veranstaltungen; 9. Benennung von Vertreterinnen und Vertretern in den Landesorganisationen; 10. Beschlussfassung gemeinsamer Positionen zur Beratung der Kirchenleitung. 7. Geschäftsführung der Mitgliederversammlung. (1) Die Mitgliederversammlung wird von der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft mindestens einmal im Jahr mit einer Einladungsfrist von drei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Einladungsfrist verkürzt werden. Die Mitgliederversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder von der Vertreterin oder dem Vertreter der Kirchenverwaltung unter Angabe der Tagesordnung bei der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft beantragt wird. (2) Die Mitgliederversammlung wird von der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft bzw. der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Die Mitgliederversammlung kann zu ihrer Sitzung Gäste ohne Stimmrecht hinzuziehen. (3) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Kommt eine beschlussfähige Mitgliederversammlung nicht zustande, so ist innerhalb von zwei Monaten unter Mitteilung derselben Tagesordnung zu einer weiteren Mitgliederversammlung einzuladen. Die Mitgliederversammlung ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. In der Einladung ist hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Eine Abkürzung der Einladungsfrist ist in diesem Fall nicht zulässig. (4) Die Mitgliederversammlung beschließt und wählt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. (5) Für den Ausschluss von Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Sind bei einer Mitgliederversammlung, die über einen Ausschluss beschließen soll, nicht mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend, so ist sie unter Hinweis auf diese Tagesordnungspunkte unter Wahrung einer Frist von drei Wochen erneut einzuberufen und kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschließen. Der Beschluss bedarf der Bestätigung durch die Kirchenleitung. 8. Vorstand. (1) Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft besteht aus: 1. der oder dem Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft; 2. der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden; 3. zwei Beisitzerinnen oder Beisitzern; 4. der Vertreterin oder dem Vertreter der Kirchenverwaltung in der Mitgliederversammlung; 5. der Leiterin oder dem Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung. (2) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. (3) Die Amtszeit der gewählten Vorstandsmitglieder beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. (4) Der Vorstand nimmt alle Aufgaben wahr, die nicht der Mitgliederversammlung oder dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Insbesondere nimmt er folgende Aufgaben wahr: 1. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung; 2. Führen der laufenden Geschäfte und Vertretung der Arbeitsgemeinschaft zwischen den Sitzungen der Mitgliederversammlung; 3. Erstattung des Jahresberichts gegenüber der Mitgliederversammlung; 4. Vorlage des Jahresabschlusses und Erstellung eines Plans über die verwendeten Mittel; 5. Bewirtschaftung der staatlichen Zuschüsse sowie der kirchlichen und sonstigen Mittel der Arbeitsgemeinschaft; 6. Eintreten für die Belange kirchlicher Erwachsenenbildungsarbeit; 7. Beratung der Landesorganisationen für Erwachsenenbildung.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 37 (5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei Mitglieder anwesend sind, unter ihnen die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft oder die oder der stellvertretende Vorsitzende. 9. Ausschüsse. (1) Die Arbeit des Vorstands wird durch Ausschüsse unterstützt. Ständige Ausschüsse sind der Hauptausschuss und der Finanzausschuss, die für die Amtszeit des Vorstands von der Mitgliederversammlung gewählt werden. (2) Die Mitgliederversammlung kann für begrenzte Aufgaben und auf befristete Zeit weitere Ausschüsse einsetzen. Sie sind an den Vorstand, der die laufenden Geschäfte führt, gebunden. 10. Hauptausschuss. (1) Dem Hauptausschuss gehören 15 Personen an: 1. elf von der Mitgliederversammlung gewählte Personen, darunter je eine hauptamtliche pädagogische Mitarbeiterin oder ein hauptamtlicher pädagogischer Mitarbeiter aus dem Kreis der Delegierten; 2. die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft und die oder der stellvertretende Vorsitzende; 3. die Vertreterin oder der Vertreter der Kirchenverwaltung; 4. die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung. (2) Den Vorsitz im Hauptausschuss führt die oder der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft. (3) Der Hauptausschuss erarbeitet für den Vorstand: 1. Stellungnahmen zu Grundsatzfragen; 2. pädagogische, bildungspolitische und theologische Leitlinien; 3. Entwicklungspläne für die Erwachsenenbildung. 11. Finanzausschuss. (1) Dem Finanzausschuss gehören fünf Personen an, darunter muss ein Vorstandsmitglied sein. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. (2) Der Finanzausschuss berät den Vorstand bei der Vergabe von Landeszuschüssen. 12. Geschäftsstelle. (1) Die Arbeitsgemeinschaft stellt dem Fachbereich Erwachsenenbildung und Familienbildung des Zentrums Bildung Mittel zur Finanzierung der Geschäftsstelle zur Verfügung. Näheres regelt eine Vereinbarung. (2) Die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft soll im Bericht der Kirchenleitung an die Kirchensynode dargestellt werden. 13. Verwendung der Mittel bei Auflösung. Bei Auflösung der Arbeitsgemeinschaft fallen ihre Mittel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau für Bildungszwecke zu. 14. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 16. Juni 1992 (ABl. 1993 S. 6) außer Kraft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Leitlinien zur Seelsorgeausbildung von Ehrenamtlichen in der Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (SAvE) Vom 14. Dezember 2006 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die folgenden Leitlinien beschlossen: Nach evangelischem Verständnis sind Christinnen und Christen in die direkte Gemeinschaft mit Gott berufen und zum Dienst in der Welt beauftragt. Deshalb bedarf es für die kirchliche Praxis Vereinbarungen, die das Verhältnis von hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu ehrenamtlich in der Seelsorge Tätigen bestimmen. Seelsorge ist eine der grundlegenden Funktionen der evangelischen Kirche. Sie gehört zu den Aufgaben von Pfarrerinnen und Pfarrern und ist ein wesentlicher Bestandteil deren Profession. Auch gemeindepädagogisch Mitarbeitende können für den Seelsorgedienst beauftragt werden. Daneben sind in der EKHN in vielen Bereichen auch Ehrenamtliche seelsorglich tätig. Sie engagieren sich in den Kirchengemeinden sowie in der Telefon-, Hospiz-, Notfall-, Altenheim- und Klinikseelsorge. Besonders unter den heutigen Bedingungen einer säkularen Gesellschaft braucht die evangelische Kirche das Zeugnis der Christinnen und Christen in der Öffentlichkeit. Ziel dieser Leitlinien ist es, für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau einen gemeinsamen Standard zur Ausbildung von Ehrenamtlichen im Bereich der Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge aufzustellen; den Hauptamtlichen einen Ausbildungsleitfaden an die Hand zu geben, um Ehrenamtliche in Seelsorge auszubilden, die in Gemeinde, Altenheim, Hospiz und Klinik eingesetzt werden können; die Zuordnung der ehrenamtlich in der Seelsorge Mitarbeitenden zu den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu beschreiben. 1. Grundwerte in der Seelsorge Seelsorge ist eine der grundlegenden Funktionen der e- vangelischen Kirche. Sie ist wache Aufmerksamkeit für den anderen. Sie nimmt den Menschen in seiner Situation ernst und an und begleitet Menschen mit dem Ziel, dass sich neue Perspektiven eröffnen.

38 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 Das Evangelium von Jesus Christus verkündet die Liebe Gottes zu den Menschen: Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab, damit alle, die an glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben. Johannes 3,16 Das Evangelium erzählt auch von der Zuwendung der Menschen zueinander, die zugleich Hinwendung zu Jesus Christus bedeutet: Ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mir zu essen gegeben. Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mir zu trinken gegeben. Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen. Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mich gekleidet. Ich bin krank gewesen, und ihr habt mich besucht. Ich bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen. Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Geschwistern, das habt ihr mir getan. Matthäus 25,35-36.40b Seelsorge weiß um das Fragmentarische des Lebens. Somit begleitet sie auch in Situationen, die nicht änderbar sind, und hält die Spannung und den Schmerz mit aus. Sie gibt Zeugnis davon, dass wir Menschen Gott um Annahme in unserer Gebrochenheit und um Vergebung unserer Schuld bitten können. Die Mitarbeitenden in der Seelsorge achten andere Wert- und Glaubensüberzeugungen, ohne sich selbst zu verleugnen. In der jeweiligen Seelsorgesituation ist zu klären, welchen Auftrag das Gegenüber erteilt, wie dieser Auftrag für beide Seiten durchsichtig gemacht werden kann und ob und wie dieser Auftrag erfüllt wird. 2. Profil der Tätigkeit der ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Seelsorge Ehrenamtliche ersetzen nicht Hauptamtliche in der Seelsorge. In den reformatorischen Kirchen steht das Verhältnis von Ordinierten und dem Priestertum aller Gläubigen in einer fruchtbaren Spannung zueinander. Ordinierte verantworten die theologische Tiefe und repräsentieren die kirchliche Ordnung. Ehrenamtliche verbreitern die Präsenz von Seelsorge in der Alltagswelt und bieten eine Alternative zum Kontakt mit der Amtsperson der Pfarrerin oder des Pfarrers. Ihre Tätigkeit ist grundlegend in dem Auftrag der Kommunikation des Evangeliums an alle Christinnen und Christen begründet. Während ihrer Ausbildung sind die Ehrenamtlichen einer Pfarrperson als Mentorin oder Mentor zugeordnet. Die Ausbildung wird vertraglich geregelt. 3. Ziele der Ausbildung In der Ausbildung der Ehrenamtlichen werden folgende Ziele verfolgt: Erwerben von theologischem Wissen und Auseinandersetzen mit zentralen theologischen Themen Auseinandersetzen mit verschiedener Seelsorgetheorien Die Fähigkeit fördern, Menschen in Glaubens- und Sinnkrisen beizustehen Fachliche Kenntnisse erwerben zu Krankheit, Altern, Sterben, Tod, Trauer und zum Umgang mit Konflikten Bereitschaft und Fähigkeit stärken, um Menschen aufsuchen und ihnen vorurteilsfrei begegnen zu können eigene Gefühle, Reaktionen und Bedürfnisse wahrnehmen und damit umgehen können die eigenen Möglichkeiten und Grenzen einschätzen lernen die Möglichkeiten des Gesprächsangebotes realistisch sehen die Themen der Gesprächspartner wahrnehmen und im Gespräch darauf eingehen den Seelsorgeauftrag klären Einüben in liturgisches Handeln, z. B. beten, singen, segnen im Rahmen der Seelsorge Erwerben von Grundwissen der Psychologie 4. Die Kursleitenden Den kirchlichen Auftrag zur Ausbildung von Ehrenamtlichen erhalten Seelsorgerinnen und Seelsorger mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Seelsorge. Sie müssen über weiterführende Ausbildungen verfügen: - mindestens zwei Kurse in Klinischer Seelsorge-Ausbildung, von denen ein Kurs durch ein Äquivalent von Gestaltseelsorge, Systemischer Seelsorge, Psychodrama u. a. ersetzt werden kann. - Sie nehmen an einer Einführung in das SAvE-Modell der EKHN teil. - Sie sind bereit, mit Ehrenamtlichen zusammen zu arbeiten und sie zu fördern. 5. Auswahl 5.1 Kriterien Bei der Zulassung zur Ausbildung sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen: die Bereitschaft, den seelsorglich-diakonischen Dienst auf der Grundlage des Evangeliums und in Loyalität zur evangelischen Kirche zu tun

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 39 die Bereitschaft, in einem begrenzten Praxisfeld z. B. in einer Klinik, im Altenheim, im Hospiz oder in einer Gemeinde die Aufgabe zur Seelsorge zu übernehmen und sich aktiv in der Ausbildungsgruppe zu beteiligen Klärung der Motivation Anerkennen der besonderen Bedingungen des jeweiligen Praxisfeldes die Verpflichtung zur Schweigepflicht unterzeichnen die Fähigkeit, in einer Gruppe zu lernen psychische Stabilität und Belastbarkeit sowie geistige Flexibilität die Bereitschaft, den anderen Menschen vorurteilsfrei anzunehmen Sensibilität für eigene und fremde Gefühle die Fähigkeit, sich sprachlich klar mitzuteilen Kontaktbereitschaft und Kontaktfähigkeit Lernfähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit 5.2 Auswahlverfahren Die Ausbildung in Seelsorge wird als ein offenes Angebot bekannt gegeben. Damit die Personen, die sich bewerben, und die Auswählenden über die Teilnahme an der Ausbildung entscheiden können, ist ein Auswahlverfahren nötig, das u. a. folgende Elemente enthält: Vorstellung der Tätigkeit in der Seelsorge Information über die Praxisfelder Vorstellung von Lerninhalten Kennen lernen von Gruppenarbeit ggf. Einzelgespräch Die Auswählenden sind in der Regel die, die den Kurs leiten. Sie verantworten auch die Arbeit im Praxisfeld bzw. regeln die Mentorenschaft für die Auszubildenden. 6. Ausbildung 6.1 Ausbildungsrahmen Alle Teilnehmenden des Ausbildungskurses werden in einem Gottesdienst zu ihrem Dienst während des Praktikums beauftragt. In einer schriftlichen Vereinbarung werden die folgenden Rahmenbedingungen des Kurses aufgeführt: Das Praxisfeld wird benannt. Die Auszubildenden werden von einer Mentorin oder einem Mentor im Praxisfeld begleitet. Im Praxisfeld werden regelmäßig Besuche durchgeführt (mindestens 50 Stunden). Die Dauer der Ausbildung beträgt 90 Arbeitseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Zwei Gesprächsprotokolle werden angefertigt. Mindestens eine Andacht wird in der Ausbildungsgruppe gestaltet. Die regelmäßige Teilnahme an Seminarsitzungen und Blockveranstaltungen am Wochenende ist verpflichtend. 6.2 Arbeit an der eigenen Person Das wichtigste Handwerkszeug in der Seelsorge ist die eigene Person. Das bedeutet: die verschiedenen Aspekte der eigenen Motivation für die Tätigkeit in der Seelsorge klären Wahrnehmung entwickeln für die Möglichkeiten und die Grenzen der eigenen Person in der Beziehung zum Gesprächspartner sensibel werden für eigenes und fremdes Erleben und Verhalten sich mit den Zielvorstellungen des Praxisfeldes kritisch auseinandersetzen und bereit sein, im Praxisfeld loyal mitzuarbeiten den überlieferten Glauben der Kirchen kennen lernen und eigene Glaubenserfahrungen reflektieren im Evangelium gegründete Werte und Normen als Korrektiv eigener und gesellschaftlicher Verhaltensweisen begreifen 6.3 Gesprächsführung Lernen in der Gruppe Seelsorge ereignet sich überwiegend im Gespräch. In der Lerngruppe soll das Gespräch geübt und reflektiert werden, um vertraut zu werden mit den Grundhaltungen und Fertigkeiten der Gesprächsführung (aktives Zuhören), aufmerksam zu werden für sprachliche und nichtsprachliche Ausdrucksformen, das Gespräch durch unterschiedliche Interventionsformen strukturieren zu können. 6.4. Reflexion Die eigene Haltung und die des Gegenübers sind geprägt u. a. durch Lebensalter, Geschlecht, Beruf, Familienstand, Wertvorstellungen, Krankheitserleben. Für das Gelingen des Gespräches ist es wichtig zu reflektieren den Kontext, in dem Seelsorge geschieht den Hintergrund und die Situation der Menschen Um diese unterschiedlichen Aspekte zu erarbeiten, werden Erfahrungen und Erkenntnisse aus Theologie, Psychologie und Soziologie herangezogen. 7. Abschluss der Ausbildung Am Ende der Ausbildung wird der persönliche Ausbildungsweg in einem Abschlussgespräch ausgewertet. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Teilnehmenden ein Zertifikat im Rahmen eines Gottesdienstes überreicht.

40 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 8. Beauftragung nach der Ausbildung Für den ehrenamtlichen Dienst können Mitglieder einer christlichen Kirche (ACK) beauftragt werden. Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungskurses können in der Gemeinde, im Krankenhaus oder Altenheim ihren Dienst tun. Die Einsatzplanung, die Dienst- und Fachaufsicht werden durch die Pfarrerin oder den Pfarrer wahrgenommen, der die seelsorgliche Tätigkeit vor Ort dem Dekanat gegenüber zu verantworten hat. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin beauftragt die ehrenamtliche Mitarbeitende bzw. den ehrenamtlich Mitarbeitenden nach Absprache mit der zuständigen Dekanin bzw. dem zuständigen Dekan in einem Einführungsgottesdienst. Über die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Sie beschreibt den Einsatzort, die Verankerung der seelsorglichen Tätigkeit in der jeweiligen Institution, die wöchentlichen Besuchszeiten und die Regelung der Praxisbegleitung bzw. der Supervision. Die Vereinbarung gilt in der Regel für zwei Jahre. Am Ende des Vertragsjahres findet ein Bilanzierungsgespräch statt. Verlängerungen der Vereinbarung sind möglich und anzustreben. 9. Inkrafttreten Diese Leitlinien treten am 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, den 18. Dezember 2006 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Vierte Vereinbarung zur Änderung der Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Kultusministerium, und der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, jeweils vertreten durch ihre Kirchenleitung Artikel 1 Die Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer vom 01. April 1964 (Amtsblatt des Ministeriums für Unterricht und Kultus S. 202), zuletzt geändert lt. Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 06. September 1982 (ABl. S. 561), wird wie folgt geändert: 10 Satz 2 erhält folgende Fassung: Die Erstattung erfolgt durch eine Pauschalsumme in Höhe von 28,5 v. H. des gemäß 8 zu erstattenden Betrages. Artikel 2 Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Artikel 3 Diese Vereinbarung wird in den Amtsblättern der beteiligten Kirchen und im Gemeinsamen Amtsblatt der Ministerien für Bildung, Frauen und Jugend und für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur veröffentlicht. Mainz, den 13. April 2006 Darmstadt, den 27.04.2006 Die Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend Doris Ahnen Der Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Dr. Peter Steinacker Nachstehend wird die Vereinbarung über den Abschluss von hauptamtlichen Gestellungsverträgen für Religionslehrer in Rheinland-Pfalz in der ab dem 1. Januar 2006 gültigen Fassung veröffentlicht. Darmstadt, den 6. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung Niggemann *** Vereinbarung über den Abschluss von Gestellungsverträgen für Religionslehrer Vom 1. April 1964, zuletzt geändert am 13./27. April 2006 zwischen dem Lande Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Kultusministerium, und der Evangelischen Kirche der Pfalz, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, jeweils vertreten durch ihre Kirchenleitung I. Allgemeine Bestimmungen 1. Zweck der Vereinbarung. (1) Gestellungsverträge für Lehrpersonen zur Erteilung von Religionsunterricht werden nach Maßgabe dieser Vereinbarung abgeschlossen. (2) Die Beschäftigung von Geistlichen, Katecheten und sonstigen Lehrpersonen für das Fach Religion im Beamten- oder Angestelltenverhältnis des Landes wird durch die Vereinbarung nicht berührt. (3) Mit dem Abschluss eines Gestellungsvertrages wird ein Anspruch auf Übernahme der Lehrpersonen in ein Dienstverhältnis zum Lande nicht erworben.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 41 2. Geltungsbereich. Diese Vereinbarung gilt für Gestellungsverträge zur Erteilung von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an den staatlichen Schulen in Rheinland-Pfalz. II. Erteilung des Religionsunterrichts 3. Lehrpersonen. Für die Erteilung von Religionsunterricht können dem Lande Rheinland-Pfalz Geistliche, Katecheten und sonstige Lehrpersonen für das Fach Religion bereitgestellt werden, denen die kirchliche Bevollmächtigung sowie der staatliche Unterrichtsauftrag erteilt ist (Religionslehrer) und die mit den nach dieser Vereinbarung auf sie anwendbaren Bestimmungen einverstanden sind. Die Lehrpersonen müssen mindestens die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Einstellung der entsprechenden staatlichen Lehrer der jeweiligen Schulgattung erfüllen. An Realschulen können auch Lehrpersonen beschäftigt werden, die die Befugnis für die Erteilung von Religionsunterricht an Volksschulen besitzen und die für die Beschäftigung als Religionslehrer an Realschulen geeignet sind. In Zweifelsfällen entscheidet das Ministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit der betreffenden Kirche, ob die Voraussetzungen gegeben sind. 4. Hauptberufliche Beschäftigung. Der Religionsunterricht kann im Rahmen des Gestellungsvertrages nur hauptberuflich erteilt werden. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Religionslehrer mindestens mit der Hälfte der vorgeschriebenen Pflichtstundenzahl an staatlichen Schulen beschäftigt wird. Die Bestimmungen für die Beschäftigung von nebenamtlich oder nebenberuflich tätigen Lehrpersonen bleiben unberührt. 5. Stellung des Religionslehrers. (1) Der Religionslehrer bleibt im kirchlichen Dienstverhältnis; er tritt in kein Anstellungsverhältnis zum Lande. Die Kirche regelt die personellen Angelegenheiten und zahlt die Besoldung bzw. Vergütung sowie Nebenleistungen. (2) Im Rahmen seiner Beschäftigung finden auf den Religionslehrer die Vorschriften über die dienstlichen Pflichten und Rechte einschließlich der Bestimmungen über Schadenshaftung der vergleichbaren staatlichen Lehrer entsprechenden Anwendung; ausgenommen sind die Regelungen über den Diensteid, die Dienstbezeichnung, die Vergütung, Versorgung und Nebenleistungen. Er unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Schulordnung, Konferenzordnung und Dienstordnung für die Leiter und Lehrer sowie den dienstlichen Weisungen der staatlichen Vorgesetzten. Der Religionslehrer ist verpflichtet, an den für Lehrpersonen gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen teilzunehmen. 6. Vertretung. Beim Tode oder bei einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung des Religionslehrers sorgt die Kirche im Benehmen mit dem Schulleiter nach Möglichkeit für eine entsprechende Vertretung. 6a. Wahrnehmung von besonderen Funktionen. Religionslehrer können im Rahmen der Gestellungsverträge bis zu dem im staatlichen Bereich durch den Landeshaushalt festgelegten Vomhundertsatz für Funktionsstellen mit der Funktion eines Beraters für den Unterricht im Fach Religion oder eines Fachleiters für Religion an Studienseminaren betraut werden, sofern sie die für entsprechende staatliche Lehrer geltenden Voraussetzungen erfüllen; über Ausnahmen von diesen Voraussetzungen entscheidet der Kultusminister. III. Erstattung der Aufwendungen 7. Grundsatz. Das Land erstattet den Kirchen die für den überstellten Religionslehrer entstandenen Aufwendungen an a) Dienstbezügen (Besoldung bzw. Vergütung) b) Nebenleistungen, c) Versorgung nach Maßgabe der 8 bis 11. 8. Dienstbezüge. (1) Das Land erstattet die Besoldung bzw. die Vergütung einschließlich der Arbeitgeberanteile bei der Sozialversicherung und der Zusatzversicherung, die dem Religionslehrer nach den kirchlichen Bestimmungen zusteht, jedoch nicht mehr, als ein vergleichbarer staatlicher Lehrer der jeweiligen Schulgattung bei entsprechenden Voraussetzungen nach den jeweils geltenden staatlichen Besoldungs- bzw. Vergütungssätzen erhalten würde. Eine Erstattung über die Sätze der Besoldungsgruppe A 15 bzw. der Vergütungsgruppe I a BAT einschließlich zulässiger Zulagen findet nicht statt. (2) Ist der Religionslehrer mit einer geringeren als der vorgeschriebenen Pflichtstundenzahl beschäftigt, so erfolgt die Erstattung anteilmäßig nach dem Verhältnis der erteilten Stunden- zu der Pflichtstundenzahl. Eine auf persönlichen Gründen (z. B. Lebensalter, Schwerbehinderteneigenschaft) beruhenden Ermäßigung der Pflichtstundenzahl mindert die Erstattung nicht. 9. Nebenleistungen. Die Nebenleistungen werden durch eine Pauschalsumme in Höhe von 5 % des gemäß 8 zu erstattenden Betrages abgegolten. Nebenleistungen sind insbesondere Übergangsgelder, Abfindungen, Beihilfen, Unterstützungen, Unfallfürsorge, Trennungsentschädigung, Reisekosten, Umzugskosten sowie die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungsund Wiederholungsuntersuchungen. 10. Versorgung. Das Land erstattet anteilmäßig die Versorgungslasten, soweit sie nicht durch die Erstattung nach 8 übernommen werden, wenn der Religionslehrer länger als ein Jahr ohne eine von ihm oder von der Kirche zu vertretende Unterbrechung dem Lande überstellt ist, und zwar vom Tage des Dienstantritts an. Die Erstattung erfolgt durch eine Pauschalsumme in Höhe von 28,5 v. H. des gemäß 8 zu erstattenden Betrages. 11. Weitergewährung und Wegfall der Erstattung. (1) Die Erstattung wird a) beim Tode des Religionslehrers bis zum Ende des Todesmonats, b) bei einer Erkrankung oder auf wichtigem Grund beruhenden sonstigen Verhinderung des Religionslehrers bis zum Ende des Monats, der auf den Tag des Beginns der Verhinderung folgt,

42 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 weitergewährt, jedoch nicht über die Beendigung des Gestellungsvertrages hinaus. Die Erstattung bzw. Vergütung für eine Vertretung bleibt davon unberührt. (2) Wenn der Religionslehrer ohne Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde schuldhaft vom Dienst fernbleibt, fällt die Erstattung für die Dauer des Fernbleibens weg. (3) Auf die Ferienzeit entfallende Aufwendungen werden nur dann erstattet, wenn der Religionslehrer den Dienst nach den Ferien, an einer Schule im Geltungsbereich dieser Vereinbarung fortsetzt. 12. Erstattungsverfahren. (1) Die Kirche hat die zu erstattenden Aufwendungen in doppelter Aufstellung den zuständigen Bezirksregierungen gemäß dem als Anlage beigefügten Muster zum Ende eines Kalendervierteljahres nachzuweisen. Zuständig ist die Bezirksregierung, in deren Bereich die Schule liegt, an der der Religionsunterricht erteilt wird. Wird der Unterricht an mehreren im Bereich verschiedener Bezirksregierungen liegenden Schulen erteilt, so ist die Bezirksregierung zuständig, in deren Bereich der Religionslehrer mit der überwiegenden Stundenzahl beschäftigt ist. Bei gleicher Stundenzahl entscheidet das Ministerium für Unterricht und Kultus. (2) Die Bezirksregierung zahlt die Erstattungsbeträge vierteljährlich nachträglich an die von der Kirche benannte Kasse. IV. Abberufung des Religionslehrers, Dauer und Beendigung des Gestellungsvertrages 13. Vorläufige Abberufung. Das Land kann von der Kirche verlangen, dass sie den Religionslehrer mit sofortiger Wirkung vorläufig abberuft, wenn der dringende Verdacht einer schweren dienstlichen oder außerdienstlichen Verfehlung besteht. Der Religionslehrer hat das Recht, vorher gehört zu werden. Im Falle der vorläufigen Abberufung kann das Land die Erstattung gemäß den 8 bis 10 bis zur Hälfte kürzen. 14. Endgültige Abberufung. (1) Hält das Land die endgültige Abberufung des Religionslehrers für erforderlich, so setzt es sich mit der Kirche ins Benehmen. Das Land kann sodann von der Kirche die endgültige Abberufung des Religionslehrers verlangen, wenn wichtige persönliche oder fachliche Gründe gegen seine weitere Verwendung vorliegen. Der Religionslehrer hat das Recht, vorher gehört zu werden. (2) Die Erstattung gemäß 8 bis 10 endet spätestens mit Ablauf von drei Monaten, die auf den Monat folgen, in dem die Abberufung verlangt worden ist. Mit der Abberufung endigt der Gestellungsvertrag, 15. Form, Dauer und Kündigung des Gestellungsvertrages. Der einzelne Gestellungsvertrag bedarf der Schriftform; er kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Sofern nichts anders bestimmt ist, kann jeder Vertragspartner den unbefristeten Gestellungsvertrag mit vierteljähriger Frist zum Schluss eines Schulhalbjahres schriftlich kündigen. V. Schlussbestimmungen 16. Inkrafttreten und Kündigung. (1) Diese Vereinbarung tritt am 1. April 1964 in Kraft. (2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie kann von jedem Vertragspartner mit dreijähriger Frist zum Ende eines Schuljahres schriftlich gekündigt werden. 17. Veröffentlichung. Diese Vereinbarung wird in den Amtsblättern der beteiligten Kirchen und im Amtsblatt des Ministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht. Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Olm und Klein-Winternheim, Evangelisches Dekanat Mainz und der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Olm, Evangelisches Dekanat Ingelheim Urkunde Gemäß 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung wird nach Anhörung der Beteiligten und der Dekanatssynodalvorstände des Evangelischen Dekanates Ingelheim und des Evangelischen Dekanates Mainz Folgendes beschlossen: 1 Die Grundstücke Mühlenweg 27 und Mühlenweg 29 werden aus der Evangelischen Kirchengemeinde Ober-Olm und Klein-Winternheim, Evangelisches Dekanat Mainz, ausgegliedert und in die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Olm, Evangelisches Dekanat Ingelheim, umgegliedert. 2 Die im Bereich des in 1 der Urkunde bezeichneten Gebietes wohnenden evangelischen Gemeindeglieder werden von der Evangelischen Kirchengemeinde Ober- Olm und Klein-Winternheim, Evangelisches Dekanat Mainz, in die Evangelische Kirchengemeinde Nieder- Olm, Evangelisches Dekanat Ingelheim, umgemeindet. 3 Eine Vermögensauseinandersetzung findet wegen Geringfügigkeit nicht statt. 4 Diese Neuordnung der Gemeindegrenzen tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, den 15. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Peter Steinacker

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 43 Neuordnung der Gemeindegrenzen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Mümling-Grumbach und der Evangelischen Kirchengemeinde Bad König, beide Evangelisches Dekanat Erbach Urkunde Gemäß 14 Abs. 1 der Kirchengemeindeordnung wird nach Anhörung der Beteiligten und des Dekanatssynodalvorstandes des Evangelischen Dekanates Erbach Folgendes beschlossen: 1 Der Ort Etzen-Gesäß der Evangelischen Kirchengemeinde Mümling-Grumbach wird aus dieser Kirchengemeinde ausgegliedert und in die Evangelische Kirchengemeinde Bad König, beide Evangelisches Dekanat Erbach, umgegliedert. 2 Die im Bereich des in 1 der Urkunde bezeichneten Gebietes wohnenden evangelischen Gemeindeglieder werden von der Evangelischen Kirchengemeinde Mümling-Grumbach in die Evangelische Kirchengemeinde Bad König umgemeindet. 3 Eine Vermögensauseinandersetzung findet wegen Geringfügigkeit nicht statt. 4 Diese Neuordnung der Gemeindegrenzen tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, den 15. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Peter Steinacker Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Wallau Die Evangelische Kirchengemeinde Wallau, Evangelisches Dekanat Wiesbaden, führt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 den Namen Evangelische Kirchengemeinde Hofheim-Wallau. Darmstadt, den 19. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Aufhebung der Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Mariengemeinde Frankfurt am Main-Seckbach, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main Mitte- Ost und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Mariengemeinde Frankfurt am Main-Seckbach wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Mariengemeinde Frankfurt am Main- Seckbach, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrvikarstelle der Evangelischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main Mitte- Ost und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle der Evangelischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrstelle II (St. Peters) mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen St. Petersgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main Mitte- Ost und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen St. Petersgemeinde Frankfurt am Main wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle II (St. Peters) mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen St. Petersgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, wird aufgehoben.

44 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 4. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle Süd der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Bornheim, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Frankfurt am Main Mitte- Ost und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Bornheim wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle Süd der Evangelischen Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Bornheim, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main Mitte-Ost, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 10. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel, Evangelisches Dekanat Selters Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel, Evangelisches Dekanat Selters, wird aufgehoben. Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden, Evangelisches Dekanat Selters, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Selters und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Dreifelden, Evangelisches Dekanat Selters, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 4. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Burgkirchengemeinde Dreieichenhain, Evangelisches Dekanat Dreieich, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Burgkirchengemeinde Dreieichenhain wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Burgkirchengemeinde Dreieichenhain, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 45 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Friedensgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Dreieich, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Friedensgemeinde Sprendlingen wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Friedensgemeinde Sprendlingen, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Buchschlag, Evangelisches Dekanat Dreieich, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Buchschlag wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Buchschlag, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt. 2 Mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wird die Evangelische Kirchengemeinde Buchschlag und die Evangelische Versöhnungsgemeinde Sprendlingen, beide Evangelisches Dekanat Dreieich, zur Evangelischen Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen zusammengelegt. Gleichzeitig wird bei der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen, als Gesamtrechtsnachfolgerin der beiden vorgenannten Kirchengemeinden, eine volle Pfarrstele und eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) angebunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) bei der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Langen wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Martin-Luther-Gemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) errichtet. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich, in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Langen wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Stadtkirchengemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) umgewandelt.

46 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Dienstsiegel Kirchengemeinde: Frankfurt a.m.-fechenheim Dekanat: Frankfurt a.m. Mitte-Ost Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt a.m.-fechenheim Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Petrusgemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Dreieich und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Petrusgemeinde Langen wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag (1/2) der Evangelischen Petrusgemeinde Langen, Evangelisches Dekanat Dreieich, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 24. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Kirchengemeinde: Dirlammen Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE DIRLAMMEN Kirchengemeinde: Hopfmannsfeld Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HOPFMANNSFELD Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung Die Studentinnen und Studenten, die sich zur Ersten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 15. April 2007 bei der Kirchenleitung in 64285 Darmstadt, Paulusplatz 1, einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular, das die Bewerberinnen und Bewerber bitte frühzeitig anfordern wollen, ist beim Referat Personal- und Organisationsförderung erhältlich. Die Pfarrerinnen und Pfarrer werden gebeten, die in ihren Gemeinden beheimateten Studierenden der Theologie auf diese Ausschreibung aufmerksam zu machen. Kirchengemeinde: Hofheim-Wallau Dekanat: Wiesbaden Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HOFHEIM-WALLAU Darmstadt, den 21. Dezember 2006 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 47 Kirchengemeinde: Meiches Dekanat: Vogelsberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MEICHES Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Außerkraftsetzung eines Dienstsiegels Das bislang in Gebrauch befindliche Dienstsiegel der E- vangelischen Kirchengemeinde Schlierbach wird hiermit außer Kraft gesetzt. Kirchengemeinde: Schlierbach Dekanat: Groß-Umstadt Umschrift des Dienstsiegels: Evangelische Kirchengemeinde Schlierbach Kirchengemeinde: Sechshelden Dekanat: Dillenburg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE SECHSHELDEN Darmstadt, den 5. Januar 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner Dienstnachrichten

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52 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax (0 61 51 / 40 52 29) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Alsbach, Dekanat Selters, Patronat Fürst zu Wied Die Pfarrstelle Alsbach ist eine 1,0 Patronatstelle und ist ab sofort neu zu besetzen. Wir sind eine ländliche Kirchengemeinde mit derzeit 1.307 Mitgliedern. Die zu unserer Gemeinde gehörenden Orte sind die Dörfer Caan, Nauort, Sessenbach, Wirscheid, Hundsdorf, Alsbach und der Stadtteil Bendorf-Stromberg. Hauptort der Gemeinde ist Alsbach. Dort befindet sich die Kirche mit renoviertem Pfarrhaus und das Gemeindehaus. Das Gemeindebüro befindet sich im Pfarrhaus. Derzeit haben wir hier die einzige Predigtstelle. Zum Dienstauftrag gehört noch die seelsorgerische Betreuung eines Seniorenzentrums in Ransbach-Baumbach. Die landschaftlich reizvolle Lage unserer Kirchengemeinde im Schnittpunkt der Urlaubsregion Mittelrhein, Westerwald, Taunus, Hunsrück und Eifel macht diese für vielfältige Freizeitaktivitäten besonders attraktiv. Ransbach-Baumbach als Sitz unserer Verbandsgemeinde und Höhr-Grenzhausen sind in wenigen Autominuten zu erreichen und bieten alle erforderliche Infrastruktur. Die Anschlüsse zu den Autobahnen A 3 und A 48 liegen praktisch vor der Haustür. Über sie sind in kurzer Zeit Kulturgenüsse in Bonn, Trier/Luxemburg, Köln oder Frankfurt bequem zu erreichen. Der nahe gelegene ICE- Bahnhof Montabaur verbindet uns mit dem europäischen Schnellbahnnetz. Bei uns gibt es einen Singkreis, eine neu entstandene Kinderkirche, einen Jugendtreff, einen Besuchskreis, das Angebot von Kaffee und Tee im Turm (im Anschluss an den Gottesdienst) und ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde. Bürokraft, Küster und Organist sind vorhanden. Wir wünschen uns eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, die/der mit Schwung und Durchhaltevermögen und nicht zuletzt mit Gottes Hilfe einer für Veränderungen offenen Gemeinde einen neuen, lebendigen Geist zu vermitteln in der Lage ist. Besonders wichtig sind uns der weitere Auf- und Ausbau einer dauerhaften und begeisternden Jugendarbeit und die Pflege des Pflänzchens Ökumene. Dafür bieten wir einer/einem aufgeschlossenen, teamfähigen Pfarrerin bzw. Pfarrer eine echte, große Chance und reichlich Freiraum, um eigene Ideen von Gemeindearbeit einzubringen und umzusetzen. An Unterstützung durch den Kirchenvorstand wird es nicht mangeln. Wohnung finden Sie im geräumigen Pfarrhaus mit 5-7 Zimmern, Küche, Bad, WC, großem Balkon und idyllischem Garten. Neugierig geworden? Rufen Sie uns an! Der Kirchenvorstand steht Ihnen für eine erste Kontaktaufnahme zu Verfügung: Veronika Franck (stellvertr. Vorsitzende des KV), Tel.: 02601 2486 sowie Vakanzvertreter Pfarrer Helmut Sacher, Tel.: 02624 7627; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: 02626 924412; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. Bauschheim, Dekanat Rüsselsheim, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal Bauschheim ist ein ehemaliges Straßendorf mit 5.700 Einwohnern, das 1970 ein Stadtteil von Rüsselsheim wurde. Seinen ursprünglichen Charakter hat sich Bauschheim in seinem alten, von vielen Fachwerkhäusern geprägten, Ortskern bewahrt. Trotz eines großen und größer werdenden Neubaugebietes findet man bei uns eine gute Nachbarschaft, die sich durch ein lebendiges und offenes Miteinander auszeichnet. Bauschheim ist umgeben von Feldern und einem kleinen Wäldchen. Damit liegen die Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten und Naherholung direkt vor der Tür. Durch die zentrale und dennoch ruhige Lage im Rhein-Main-Gebiet und die guten Verkehrsanbindungen sind die umliegenden größeren Städte Frankfurt, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden mit ihren vielfältigen Angeboten schnell erreichbar. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten auch bei den ortsansässigen Landwirten sowie eine Grundschule, drei städtische Kindergärten und eine Bücherei bilden eine umfassende Infrastruktur. Ein weiteres besonderes Kennzeichen für unsere dörflichen Strukturen ist das rege Vereinsleben und die gute Zusammenarbeit zwischen Vereinen und Kirchengemeinde. Viele junge Familien haben in den letzten Jahren in Bauschheim ein neues Zuhause gefunden.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 53 Unsere Kirchengemeinde hat knapp 2.000 Gemeindeglieder. Gemeinsam mit den sieben anderen Rüsselsheimer Gemeinden sind wir im Kirchengemeindeverband Rüsselsheim zusammengeschlossen. Unser verhältnismäßig junger Kirchenvorstand hat eine ehrenamtliche Vorsitzende, ist motiviert und offen für neue Ideen. Die zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitenden unterschiedlichen Alters packen gern mit an und bringen eigene Ideen ins Gemeindeleben ein. Unsere Gemeinde hat einen ausgezeichneten Gospelchor, etliche Flötengruppen für Kinder und Erwachsene und eine Gitarrengruppe. Darüber hinaus treffen sich Kreativgruppen, viele Krabbelkinder, die Frauenhilfe und eine Jugendgruppe in unserem vielfältig genutzten Gemeindehaus. Über diese und noch einige andere Aktivitäten in der Gemeinde berichtet das Redaktionsteam des vierteljährlich erscheinenden Gemeindebriefs Denkzeit. Die Gruppen arbeiten selbstständig, aber freuen sich auch über Kontakt zum Pfarrer/zur Pfarrerin. Das große Pfarrhaus mit einem kleinen Garten wurde vor 3 Jahren neu gebaut und bietet mit seinen 6 Zimmern genügend Platz für eine Familie. Direkt angeschlossen, mit separatem Eingang, ist das Pfarrbüro. Nur wenige Gehminuten entfernt steht unsere schmucke, kleine Barockkirche, die 1712 erbaut wurde und gerade im Innenbereich grundlegend renoviert wird. Sie hat eine sehr gute Akustik und bietet 350 Personen Platz. Kirche und das unmittelbar nebenan gelegene, vor 15 Jahren neu gebaute Gemeindehaus stehen in der ursprünglichen Ortsmitte und sind fester Bestandteil des öffentlichen Lebens. Unsere Gemeinde möchte zusammen mit Ihnen ein verstärktes Angebot für Kinder und Jugendliche aufbauen. Dazu zählen auch Gottesdienste für Familien und Kleinkinder, die bislang sehr gut angenommen wurden, aber in der jüngeren Vergangenheit etwas zu kurz kamen. Wir können uns gut vorstellen, über die ausgeweitete Arbeit mit Familien und einen neu ins Leben zu rufenden Besuchsdienstkreis auch die Neuzugezogenen in unserer Gemeinde verstärkt anzusprechen. Kirche und Gemeindehaus würden wir gern noch häufiger als Begegnungsstätte mit kulturellen und religiösen Themenangeboten nutzen, in der das Gemeindeleben weiter intensiviert wird. Wir wünschen uns von Ihnen als unserem neuen Pfarrer/unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrerehepaar, dass Sie kontaktfreudig, freundlich und offen für die Menschen in unserem Dorf und deren Sorgen und Nöte sind. Der Kirchenvorstand und das Kollegium der Grundschule würden es begrüßen, wenn Sie in Absprache mit dem zuständigen Religionspädagogischen Amt den Religionsunterricht an unserer Grundschule halten. Wir freuen uns in unseren Gottesdiensten über zeitgemäße und lebensnahe Predigten. Für die Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und unseren Mitarbeitern erhoffen wir uns einen offenen Dialog und den konstruktiven Umgang mit unterschiedlichen Meinungen. Wenn Sie sich vorstellen können, gern mit uns im Dorf zu leben, Akzente zu setzen und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten zu verbinden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Darüber hinaus erhalten Sie weitere Auskünfte bei der Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Kristina Englert, Tel.: 06142 833826; Dekan Kurt Hohmann, Tel.: 06142 62602; Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. Wenn Sie gern weitere Informationen über unsere Gemeinde erhalten möchten, können Sie sich über das Internet unter www.stadt-ruesselsheim.de; www.bauschheim.de und über unsere neu gestaltete Homepage www.ev.kirche.bauschheim.de informieren. Ev. Rut-Gemeinde Dietzenbach, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus A Dietzenbach, ca. 10 km südlich von Frankfurt/M. gelegen, ist eine 34.000-Einwohner-Kleinstadt, in deren Zentrum die Ev. Rut-Gemeinde mit knapp 1.300 Gemeindegliedern liegt 1994 durch die Teilung der Dietzenbacher Großgemeinde entstanden. Da sie ab 2007 nur noch eine halbe Pfarrstelle hat, ist durch den Pfarrstellenwechsel unserer langjährigen Pfarrerin, die die Gemeindeteilung und den Aufbau der Gemeinde mit einem spezifischen Profil und der Entstehung eines künstlerisch wertvollen Sakralraumes begleitet hat, eine halbe Pfarrstelle zu besetzen. Wir suchen eine/n engagierte/n, couragierte/n Pfarrer/in, die/der offen auf Menschen zugehen kann und sich gerne in einer Gemeinde mit einem sozialen Brennpunkt, der gleich neben dem Gemeindezentrum mit integrierter Kirche und dem geräumigen Pfarrhaus mit großem Garten liegt, mit Ideen und Phantasie einbringen möchte. Der Stadtteil mit einem hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern und 60 % Muslimen ist dankbar für eine Kirchengemeinde, deren Pfarrer/in die gemeindliche Arbeit mit ihren spezifischen Problemen nicht als besondere Last, sondern als besondere Herausforderung sehen und offen und mutig auf Menschen und Problemstellungen zugehen kann. Das impliziert auch die Offenheit für andere Kulturen, Nationalitäten und Religionen. Die Ev. Rut-Gemeinde ist auch in den überregionalen Medien bekannt für ihre politisch aktuellen Veranstaltungen, für Podiumsdiskussionen, Vorträge und Ausstellungen. Es besteht im Kirchenvorstand und in der Gemeinde, die geprägt ist durch eine hohe Fluktuation, eine große Offenheit für neue Arbeitsformen und gesellschaftskritische Themen. Zentrum des Gemeindelebens ist der Gottesdienst, der in vielfältiger Weise und in unterschiedlichen Formen gefeiert wird und auch beim anschließenden Kaffee und Kuchen die unterschiedlichen Gruppen und Menschen zusammenzuführen in der Lage ist. Überzeugende aktuelle und gesellschaftlich relevante Predigten, die auf reflektiertem theologischem Nachdenken beruhen, sind uns wichtig. Den zweiten großen Schwerpunkt der pfarramtlichen Arbeit sehen wir in der Seelsorge.

54 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 Wir wünschen uns außerdem die Fortsetzung von Kindergottesdienstarbeit, die Begleitung des Besuchsdienstes, Interesse an Kirchenmusik und den Instrumentalgruppen der Gemeinde, die in diesem Herbst durch unsere neu eingeweihte Orgel bereichert wurden, und die punktuelle Begleitung des Seniorenclubs. Gerne würden wir Sie kennen lernen: Stellvertretende Vorsitzende des KV: Karin Berg-Knecht, Tel.: 06074 27844; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388; Dekanin Jutta Jürges-Helm, Tel.: 06074 4846120. Frankfurt am Main, Dankeskirchengemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B Die Dankeskirchengemeinde liegt, südlich des Mains in unmittelbarer Nähe des Stadtwaldes, im Frankfurter Stadtteil Goldstein. Der Stadtteil hat 16.000 Einwohner, im Schwerpunkt Mehrpersonenhaushalte von Angestellten und Facharbeitern und einen Ausländeranteil von ca. 18,3 %. Die Arbeitslosenquote liegt unter dem hessischen Durchschnitt, die Infrastruktur ist gut, es gibt 2 soziale Brennpunkte. Die Dankeskirchengemeinde zählt aktuell 2.700 Gemeindeglieder. Das Gemeindeleben ist vielfältig und wird von den Aktivitäten der 30 Gemeindegruppen und der Arbeit der ca. 100 ehrenamtlich Tätigen geprägt und getragen. Hauptamtlich stehen zur Verfügung: 1,5 Pfarrstellen (zzt. beide vakant), 1 Kantorin (in Altersteilzeit bis 2007, Stelle wird nicht mehr besetzt), 0,2 Küsterstelle, 1 Bürokraft auf 400,00 EUR Basis (wird von der Gemeinde finanziert); Kindergarten: 6 Erzieherinnen, 2 Reinigungskräfte, 1 Hauswirtschaftskraft. Die Gemeinde hat sich vor kurzem mit zwei Nachbargemeinden zu einem Planungsbezirk zusammengeschlossen. In diesem Planungsbezirk werden die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Stellen für Verwaltung (Gemeindebüro 1,5) und Hausmeister/Küster (1,0) gebündelt. Der Planungsbezirk befindet sich noch im Anfangsstadium und wird von einem Ausschuss aus den drei Gemeinden weiterentwickelt. Mit der Einrichtung eines Zentralbüros ist Anfang 2007 zu rechnen. Verschiedene ökumenische Aktivitäten verbinden die Gemeinde mit der katholischen Nachbargemeinde St. Johannes. Die Gemeinde ist aktiv vertreten im Hilfenetz e.v., einer ehrenamtlichen Initiative von und mit Menschen im Stadtteil. Des weiteren besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Präventionsrat. Die Abgrenzung zur Pfarrstelle II erfolgt in einer noch zu erstellenden Pfarr- und Teildienstordnung. Zentrale Aktivitäten sind: Konzerte der Musikgruppen, 1. Mai Fahrradrallye, Gemeindefest, Adventsbasar, spezielle Themengottesdienste, Waldweihnacht, Theateraufführungen des Theaterkreises, Fußballmannschaft. Die direkt am Park gelegenen, gut gepflegten Liegenschaften der Gemeinde umfassen: 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Kindergarten, 1 großes Pfarrhaus in unmittelbarer Kirchennähe. Als zukünftige/n Stelleninhaber/in wünschen wir uns einen Menschen, der - teamfähig ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern - das Erreichte mit uns gemeinsam bewahrt, aber auch immer wieder Anstöße zur Weiterentwicklung gibt - einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden aufgeschlossen gegenübersteht. Als erste Schwerpunkte für eine Arbeit in und mit unserer Gemeinde erwarten wir: - eine klar definierte und gut abgestimmte Zusammenarbeit mit dem/der Amtsinhaber/in der Pfarrstelle II - eine gute aufgeschlossene, Glauben vermittelnde Konfirmandenarbeit - eine gute sorgfältige und abwechslungsreiche Gottesdienstgestaltung - aktives Arbeiten mit Jugendlichen. Die Fähigkeit auf Menschen insbesondere auf Jugendliche - zuzugehen, mit dem Ziel, diese für den Glauben und für die Gemeinde zu begeistern - aktive Mitgestaltung und Mit-Koordination unserer Gemeindeaktivitäten - gute seelsorgerliche Arbeit. Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können und mit den vorgenannten Wünschen und Schwerpunkten identifizieren können, möchten wir Sie gerne zu einem gemeinsamen Kennen lernen einladen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pröpstin, Frau Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388 oder an den Dekan, Herrn Pfarrer Schäfer, Tel.: 069 99993578 oder den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Jürgen Amann, Tel. priv.: 069 6665569, Tel. mobil: 0171 6203493, Tel. geschäftl.: 06151 937-4305. Frankfurt am Main, Dankeskirchengemeinde, Pfarrstelle II (0,5), Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B Die Dankeskirchengemeinde liegt, südlich des Mains in unmittelbarer Nähe des Stadtwaldes, im Frankfurter Stadtteil Goldstein. Der Stadtteil hat 16.000 Einwohner, im Schwerpunkt Mehrpersonenhaushalte von Angestellten und Facharbeitern und einen Ausländeranteil von ca. 18,3 %. Die Arbeitslosenquote liegt unter dem hessischen Durchschnitt, die Infrastruktur ist gut, es gibt 2 soziale Brennpunkte.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 55 Die Dankeskirchengemeinde zählt aktuell 2.700 Gemeindeglieder. Das Gemeindeleben ist vielfältig und wird von den Aktivitäten der 30 Gemeindegruppen und der Arbeit der ca. 100 ehrenamtlich Tätigen geprägt und getragen. Hauptamtlich stehen zur Verfügung: 1,5 Pfarrstellen (zzt. beide vakant), 1 Kantorin (in Altersteilzeit bis 2007, Stelle wird nicht mehr besetzt), 0,2 Küsterstelle, 1 Bürokraft auf 400,00 EUR Basis (wird von der Gemeinde finanziert); Kindergarten: 6 Erzieherinnen, 2 Reinigungskräfte, 1 Hauswirtschaftskraft. Die Gemeinde hat sich vor kurzem mit zwei Nachbargemeinden zu einem Planungsbezirk zusammengeschlossen. In diesem Planungsbezirk werden die den Gemeinden zur Verfügung stehenden Stellen für Verwaltung (Gemeindebüro 1,5) und Hausmeister/Küster (1,0) gebündelt. Der Planungsbezirk befindet sich noch im Anfangsstadium und wird von einem Ausschuss aus den drei Gemeinden weiterentwickelt. Mit der Einrichtung eines Zentralbüros ist Anfang 2007 zu rechnen. Verschiedene ökumenische Aktivitäten verbinden die Gemeinde mit der katholischen Nachbargemeinde St. Johannes. Die Gemeinde ist aktiv vertreten im Hilfenetz e.v., einer ehrenamtlichen Initiative von und mit Menschen im Stadtteil. Des weiteren besteht eine regelmäßige Zusammenarbeit mit dem Präventionsrat. Die Abgrenzung zur Pfarrstelle I erfolgt in einer noch zu erstellenden Pfarr- und Teildienstordnung. Bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung ist die Gemeinde behilflich. Zentrale Aktivitäten sind: Konzerte der Musikgruppen, 1. Mai Fahrradrallye, Gemeindefest, Adventsbasar, spezielle Themengottesdienste, Waldweihnacht, Theateraufführungen des Theaterkreises, Fußballmannschaft. Die direkt am Park gelegenen, gut gepflegten Liegenschaften der Gemeinde umfassen: 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Kindergarten. Als zukünftige/n Stelleninhaber/in wünschen wir uns einen Menschen, der - teamfähig ist und es versteht, Menschen zu motivieren und zu begeistern - das Erreichte mit uns gemeinsam bewahrt, aber auch immer wieder Anstöße zur Weiterentwicklung gibt - einer kontinuierlichen Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden aufgeschlossen gegenübersteht. Als erste Schwerpunkte für eine Arbeit in und mit unserer Gemeinde erwarten wir: - eine klar definierte und gut abgestimmte Zusammenarbeit mit dem/der Amtsinhaber/in der Pfarrstelle I - Betreuung und Begleitung der älteren Gemeindeglieder eine sorgfältige und abwechslungsreiche Gottesdienstgestaltung - Die Fähigkeit auf Menschen zuzugehen, mit dem Ziel, diese für die Gemeinde zu begeistern - aktive Mitgestaltung und Koordination unserer Gemeindeaktivitäten - gute seelsorgerliche Arbeit. Wenn Sie sich eine Arbeit in unserer Gemeinde vorstellen können und mit den vorgenannten Wünschen und Schwerpunkten identifizieren können, möchten wir Sie gerne zu einem gemeinsamen Kennen lernen einladen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Pröpstin, Frau Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388 oder an den Dekan, Herrn Pfarrer Schäfer, Tel.: 069 99993578 oder den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Jürgen Amann, Tel. priv.: 069 6665569, Tel. mobil: 0171 6203493, Tel. geschäftl.: 06151 937-4305. Gau-Odernheim, pfarramtlich verbunden mit Gau- Köngernheim, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Alzey, Modus C Da unsere Pfarrerin, die 14 Jahre in unseren Gemeinden tätig war, wieder in die Nähe ihrer Heimat gehen möchte, haben wir eine attraktive Stelle zu besetzen. Gau-Odernheim/Gau-Köngernheim liegt inmitten der rheinhessischen Weinberge, nicht weit von Alzey, Mainz und Worms. Wir haben etwa 3.600 Einwohner, wovon 1.869 der evangelischen Kirche angehören. Weitere Details zu den Gemeinden finden Sie im Internet unter www.gau-odernheim.de. Jede Gemeinde verfügt über eine eigene Kirche mit je einem eigenen Kirchenvorstand; die Gau-Köngernheimer Kirche ist neu renoviert. In Gau-Odernheim findet jeden Sonntag ein Gottesdienst statt, in Gau-Köngernheim vierzehntägig. Wir bieten: Sie beziehen ein Wohnhaus, in dessen Erdgeschoss sich das Pfarrbüro (2 Büroräume), Kopierraum, Toilette und zwei weitere Zimmer befinden (ca. 120 qm). Die obere Etage besteht aus einem geräumigen Wohnzimmer, einem Esszimmer, zwei weiteren Zimmern, Küche, Bad (ca. 130 qm). Der Speicher ist als solcher zu gebrauchen. Zum gasbeheizten Pfarrhaus gehören ein großer Garten und eine Garage. (Gaszentralheizung.) Auf dem Kirchplatz in Gau-Odernheim befindet sich außerdem noch ein Gemeindehaus mit verschiedenen Räumlichkeiten. In Gau-Köngernheim steht ein Saal im ehemaligen Schulhaus zur Verfügung. Gau-Odernheim/Gau-Köngernheim ist über die BAB an das Rhein-Main-Gebiet angebunden. Am Ort gibt es eine Grundschule, eine Realschule, einen Kindergarten und eine Kindertagesstätte; andere weiterführende Schulen sind im 8 km entfernten Alzey mit guter Busverbindung. In Gau-Odernheim praktizieren drei Allgemeinmediziner, ein Kinderarzt und zwei Zahnärzte. Die Grundversorgung ist über eine Apotheke sowie drei Supermärkte, eine Bäckerei, zwei Metzgereien, einen Blumenladen und ein Schreibwarengeschäft abgedeckt. Was wir uns wünschen: Eine/n Pfarrer/in, die/der

56 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 - gemeinsam mit den Kirchenvorständen die vielfältigen gemeindlichen Aktivitäten begleitet bzw. eigene angemessene Schwerpunkte setzt, - weiterhin gerne lebendige und sorgfältig vorbereitete Gottesdienste gestaltet und hält, - eigene Akzente setzt und neue Angebote mit bereits gewachsenen Aktivitäten verbindet. Unser Gemeindeleben bisher: Osternacht, Jubelkonfirmation, Singewoche und Märchenstunde vor Weihnachten, Kindergottesdienst, Seniorenkreis alle vier Wochen, Seniorengymnastik alle zwei Wochen; zurzeit vom Gottesdienst getrennte Taufgottesdienste; einjähriger Konfimationsunterricht. Für alle Gruppen stehen motivierte ehrenamtliche Mitarbeiter/innen bereit. Sie werden von folgendem Personal unterstützt: 1 Pfarramtssekretärin, 1 Organist für beide Gemeinden, je 1 Hausmeisterin für das Gemeindehaus, je 1 Kirchplatzpfleger, 1 Küster für Gau-Odernheim. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Es informieren Sie: Die Stellvertretenden Vorsitzenden: Frau Ingrid Hoffmann, Tel.: 06733 920514 vormittags, Tel.: 06733 6406 nachmittags; Frau Dagmar Lorenz, Tel.: 06733 275; Frau Karin Pfannkuchen, Tel.: 06733 6051 (Rationator); Dekanin S. Schmuck-Schätzel, Tel.: 06731 998469; Propst Dr. K.-V. Schütz, Tel.: 06131 31027. Glauburg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Büdingen, Modus A Der Pfarrer der Ev. Kirchengemeinde Stockheim geht in Altersteilzeit. Wir, die Kirchengemeinden Glauberg und Stockheim, haben uns zusammengeschlossen. Daher suchen wir jetzt eine Pfarrerin, einen Pfarrer oder ein Pfarrerehepaar, die oder der Freude daran hat, seelsorgerliche und theologische Aufgaben in unseren Gemeinden zu übernehmen. Wer sind wir? Im Ortsteil Glauberg leben rund 1.300 Einwohner, davon sind 948 ev. Christen und im Ortsteil Stockheim wohnen rund 2.000 Einwohner, hiervon sind 1.148 ev. Christen. Unsere Kirchengemeinden sind mit den Grenzen der politischen Gemeinde Glauburg identisch, wobei die beiden Ortsteile nur 500 Meter auseinander liegen. Wo liegt unsere schöne Gemeinde? Glauburg erreicht man über die A 45 direkt an der L 3191, etwa 40 km von Frankfurt/Main gelegen. Die nächst gelegene Stadt ist das 10 km entfernte Büdingen mit Sitz des Dekanats. Bekannt geworden ist unser Ortsteil Glauberg durch die archäologischen Ausgrabungen mit dem Fund der einmalig gut erhaltenen Statue des Keltenfürsten. Vor Ort wird ein Keltenmuseum auf dem Glauberg gebaut, das internationale Bedeutung haben wird. Ebenfalls überregionale Bedeutung wird der gerade im Bau befindliche Modellbahnhof Stockheim haben. Wir leben gerne hier! Glauburg hat eine hervorragende Infrastruktur, ist Bahnknotenpunkt, mit einer guten Bahnanbindung nach Frankfurt/Main, Gießen und nach Büdingen/Gelnhausen. Es gibt gute Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, eine Apotheke, eine Kindertagesstätte und eine Grundschule. Weiterführende Schulformen gibt es in nächster Nähe. Die Kirchengemeinden sind in das rege Vereinsleben integriert. Sie werden unterstützt von zwei selbstständig arbeitenden Kirchenvorständen, weiterhin von - einer Gemeindesekretärin mit insgesamt zehn Arbeitsstunden pro Woche - zwei ortsansässigen Prädikanten und drei Lektoren - einer Vielzahl von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen - je einer Küsterin für Glauberg und Stockheim - einem regelmäßig erscheinenden Gemeindebrief - gut eingearbeiteten und erfolgreich tätigen Arbeitskreisen dem Kindergottesdienst, dem Freud- und Leid-Cor, einem Kinderchor, den zwei Besuchskreisen, der Geburtstagsrunde, den zwei Krabbelgruppen sowie dem Flötenkreis. Unsere beiden renovierten Kirchen Die Kirche in Glauberg hat ihren Ursprung im neunten Jahrhundert. Ihre heutige Bausubstanz ist jedoch jüngeren Datums. Als ältester Bauteil ist ein ca. 1.000 Jahre alter Torbogen erhalten. Die Kirche selbst bietet 350 Besuchern Platz. Sie besitzt eine exzellente Akustik und war in den letzten Jahren Hort vieler gut besuchter und viel beachteter Konzerte. Die Kirche in Stockheim wurde erstmals im Jahre 1219 als Kapelle erbaut. Neubau unter Einbeziehung älteren Mauerwerks von 1721-1723. Kirchenerweiterung auf jetzt 300 Sitzplätze und die Neugestaltung des Innenraums von 1966-1967. Eine Kirchenorgel wurde ca. 1726 durch den Heegheimer Orgelbauer Zinck eingebaut und erfreut heute noch die Gottesdienstbesucher. Jahresaktivitäten sind unter anderem Gemeindefeste, Gemeindeausflüge, Weltgebetstag, Adventsbasar und Mitarbeiterfeiern. Das Pfarrhaus in Glauberg ist mit Hofreite und Garten neben der Kirche in Glauberg gelegen. Im zweistöckigen Gebäude befinden sich im Erdgeschoss Amtszimmer, Sekretärinnenbüro, ein großer Wohnraum, Küche und WC. In der ersten Etage vier Zimmer, Bad, WC und auf dem Dachboden ein weiteres Zimmer und das Archiv. Außerdem: Freisitz, Garage,

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 57 Nebengebäude, Kellerräume und Ölheizung mit Warmwasserversorgung. Das Pfarrhaus wurde 2002 innen renoviert. Ein separater Gemeindesaal ist im Ort vorhanden. Das Gemeindehaus in Stockheim ist Teil des Dorfgemeinschaftshauses mit einem Kirchsaal, einem Jugendraum, einem weiteren Raum und einer abgeschlossenen Vier-Zimmer-Wohnung mit Küche und Bad, in der je ein Raum als Amtszimmer und als Gemeindebüro genutzt wird. Wir wünschen uns? Eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder auch ein Pfarrerehepaar, das uns beim Zusammenwachsen der beiden Kirchengemeinden tatkräftig unterstützt und das Bindeglied für alle evangelischen Christen in Glauburg über längere Zeit wird. Sie sollten - mit den Menschen in unserer dörflichen Gemeinde leben, für sie ansprechbar sein, auf sie zugehen und sie seelsorgerlich begleiten, - eine ökumenische Zusammenarbeit mit allen Christen anstreben, - regelmäßige Gottesdienste für beide Predigtstellen zu festen Zeiten abhalten, - Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit dem Dekanat Büdingen anbieten, - den Kirchenraum als Chance zum Gemeindeaufbau nutzen (die Kirche als Ort der Begegnung, der Stille, des Gesprächs, des Feierns, der Kunst, der Kultur und für einzelne Projektarbeiten), - daran Freude haben, ein Gottesdienstteam aufzubauen für zielgruppenorientierte lebendige und lebensnah gestaltete Gottesdienste, z.b. mit Familien, Senioren, Jugendlichen und Kindern. Einzelheiten unserer und Ihrer Vorstellungen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen. Bewerben Sie sich besuchen Sie uns sprechen Sie mit uns wir freuen uns darauf! Und so finden Sie Kontakt mit uns: Herrn Dr. Werner Reutzel, KV-Vorsitzender von Glauberg, Tel.: 06041 8898; Herrn Eberhard Kunzendorf, KV- Vorsitzender von Stockheim, Tel. geschäftlich: 06041 247, privat: 06041 6262; Herrn Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7946910; Frau Dekanin Bertram-Schäfer, Tel.: 06042 97909-06 oder über Evang. Dekanat. Buedingen@t-online.de. Landenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vogelsberg, pfarramtliche Verbindung mit den Kirchengemeinden Angersbach und Rudlos, Patronat der Freiherren Riedesel zu Eisenbach Landenhausen, einer der beiden Ortsteile der Gemeinde Wartenberg, mit 1.400 Einwohnern, davon 992 evangelische Mitbürger, erwartet Ihre Bewerbung. Unser schönes Dorf finden Sie zwischen Vogelsberg und Rhön, nur 17 km von der Barockstadt Fulda entfernt. Sie wollen uns besuchen, kein Problem. Der ICE hält in Fulda und die Regionalbahn bringt Sie zum Bahnhof Angersbach oder Bad Salzschlirf. Mit dem Auto geht es genau so einfach, A 5 Anschluss Alsfeld-West oder A 7 Anschluss Fulda und die B 254 bringen Sie schnell zu uns. Angekommen finden Sie eine schöne Landschaft, gesunde Luft, Freibad im Ort, Thermalbad im benachbarten Kurort Bad Salzschlirf, kein hektisches Treiben, da kann man sich wohlfühlen. Noch kenn Sie die Menschen hier nicht. Sie sind freundlich, hilfsbereit, in guter Nachbarschaft lebend. Wenn Sie bleiben wollen, haben wir Ihnen vieles zu bieten. Unter anderem: Kindergarten in Landenhausen und Kindertagesstätte Angersbach, Grundschule mit Förderstufe in Angersbach und weiterführende Schulen in der Kreisstadt Lauterbach (ca. 7 km). In beiden Orten können Sie bequem einkaufen, Sie finden aber auch Arzt, Zahnarzt und Apotheke in Angersbach. Vereine suchen Sie auch, haben wir: Sie können Sport treiben, reiten, sich musisch und kulturell betätigen. Unsere Kirchengemeinde, sie zeichnet sich aus durch: - unterschiedliche Gottesdienstformen - Kindergottesdienst mit engagierten Mitarbeiterinnen - aktiv mitwirkenden Kirchenvorstand - viele ehrenamtliche Mitarbeitende - sehr regen Besuchsdienstkreis - Angebote für verschiedene Altersgruppen - Teenygruppe, Jugendgruppe, Frauenkreis, Seniorennachmittage - interessanten Gemeindebrief - Aufgeschlossenheit für neue Wege der Gemeindearbeit. Sie finden eine einladende und begleitende Gemeinde, die auch nach außen präsent ist. Ein offenes Miteinander mit den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Angersbach und Rudlos und mit der Kommune sind uns ein wichtiges Anliegen, ebenso der ökumenische Dialog. Pfarrsekretärin, Küster, Organist (alle in Teilzeit beschäftigt), Prädikantin und Lektor unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit. Wir haben auch Aufgaben, Wünsche und Ziele - Koordination und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den pfarramtlich verbundenen Gemeinden, einschließlich Kanzeltausch - und Abstimmung einer gemeinsamen Pfarrdienstordnung mit dem Stelleninhaber in Angersbach - Verantwortung für die Kindertagesstätte Wartenberg, mit Einrichtungen in Landenhausen und Angersbach - Weiterführung und Ausbau der Begleitung Jugendlicher

58 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 - Kontaktsuche und pflege zur Gemeinde - seelsorgerisches Engagement - geistliche Begleitung der Gemeinde, des Kirchenvorstandes und der ehrenamtlich Mitarbeitenden - gemeinsame Suche nach Antworten auf theologische und gesellschaftsrelevante Fragen - Integration von Neubürgern - Unterstützung bei mehr Musik im Gottesdienst - gerne im Team arbeitend. Das Pfarrhaus, die Kirche, das Gemeindehaus Sie wohnen in einem gepflegten, älteren Fachwerkhaus mit Diele, Küche, kombiniertem Wohn- und Essbereich und Gäste-WC im Erdgeschoss, vier Zimmer, Bad und zusätzlichem WC im Obergeschoss. Unter gleichem Dach, aber mit eigenen Eingängen, arbeiten Sie in Ihrem Arbeitszimmer, mit Vorzimmer der Pfarrsekretärin und dem Gemeindehaus mit kleinem Saal, Sitzungszimmer, Küche und WC. Entspannen können Sie im großen Pfarrgarten. Gottesdienst halten Sie in unserer 200 Meter entfernten, hellen, freundlichen und liebenswerten Kirche. Alle Gebäude wurden 1995 innen und außen saniert und renoviert und befinden sich in gutem Zustand. Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns und sichern Ihnen unsere vollste Unterstützung zu. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, erteilen wir gerne weitere Auskünfte: Stellvertr. Kirchenvorstandsvorsitzender Reinhard Lang, Tel.: 06648 2575; Dekan des Dekanats Vogelsberg, Dr. Volker Jung, Tel.: 06641 2456; Propst für Oberhessen, Pfarrer Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. Weitere Informationen über Wartenberg unter: www.gemeinde-wartenberg.de. Rodgau-Jügesheim, Evangelische Emmausgemeinde, Dekanat Rodgau Erteilung eines Dienstauftrages durch die Kirchenleitung: a) 0,5-Pfarrvikarstelle Gemeinde lebt als Weggemeinschaft, die einladend und gastfreundlich ist. Sie ist ein Ort der Begegnung, miteinander zu leben, miteinander im Glauben zu wachsen und für andere da zu sein. Diese in der Gemeinde entwickelte Vision ist uns Ziel und Ansporn. Wir sind eine junge, innovative Gemeinde, dreißig Autominuten von Frankfurt entfernt, mit eigenem Gemeindeprofil, die Wert legt auf eine lebendige, ansprechende Spiritualität, die Menschen aber nicht einengt. Das 1974 eingeweihte und 1999 komplett sanierte und umgebaute Gemeindezentrum bietet mit seinen zahlreichen Gruppenräumen, dem Jugendkeller und dem großen Kirchsaal (250 Personen) mit seiner ausgezeichneten Akustik viel Raum für Begegnung und Feier. Unsere Gemeinde zeichnet aus: - Vielfältige Gottesdienstformen mit abwechslungsreicher musikalischer Gestaltung (z.b. Kirche mal anders einmal monatlich sonntags um 17 Uhr) - Eigenständige Kinder- und Jugendgottesdienste für 4-13-Jährige - Gesprächsforen, wie offener Gesprächskreis, drei Hauskreise, Glaubenskurse - engagierte Kinder- und Jugendarbeit mit zahlreichen Projekten - Familienfreizeiten - mehrere Eltern-Kind-Gruppen - die Kindertagesstätte (dreigruppig, 75 Kinder, Einzelintegration, mit acht Mitarbeiterinnen) mit halboffenem Konzept, der die religionspädagogische Arbeit ein wichtiges Anliegen ist - aktiver Seniorenclub - profilierte Öffentlichkeitsarbeit - Besuchsdienstkreis - Alleinstehenden-Treff - Musikprojekte: verschiedene Bands, Flötenkreis - ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde - besondere Veranstaltungen wie Bistro-Nachtcafé und Kabarett - Partnerschaften zur Evangelischen Gemeinde Heiligenstadt/ Thüringen sowie zur Evangelischen Schularbeit im Heiligen Land Eine große Zahl ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trägt die Arbeit. Unterstützt werden sie hauptamtlich durch einen Pfarrer (1,0-Stelle), eine Sekretärin (0,65-Stelle: wird bei Besetzung der 0,5- Pfarrstelle aufgestockt) und einen Jugendleiter (1,0- Stelle, zu 60% wird diese Stelle aus Eigenmitteln durch den Gemeindeaufbauverein e.v. finanziert), nebenamtlich durch einen Hausmeister und Küster sowie durch einen Popular-Kirchenmusiker (0,25-Stelle) und durch Organistinnen und Organisten. Die 14 Mitglieder des Kirchenvorstandes arbeiten mit Gemeindegliedern selbstverantwortlich in Ausschüssen. Neben der vorhandenen 1,0-Pfarrvikarstelle ist aufgrund der Gemeindeentwicklung die 0,5-Pfarrstelle neu errichtet worden und nun erstmalig zu besetzen. Wir wünschen uns für die Weiterentwicklung des Gemeindelebens eine Pfarrerin/ einen Pfarrer - für die/für den Seelsorge in der Gemeinde ein wichtiger Bestandteil ist - die/der Freude hat, kreative Projekte (wie Kirche mal anders ) mitzugestalten und neue Impulse zu setzen - die/der die familienorientierte Angebote (z.b. Taufbegleitung junger Familien) entwickelt und pflegt

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 59 - für die/für den die spirituelle Begleitung und Schulung von Ehrenamtlichen ein Anliegen ist - die als Pfarrerin Interesse am Aufbau einer Frauenund Mädchenarbeit (z.b. Frauenfrühstück, Frauentreff, Mädchentag) hat. Wir wissen: Sie können nicht überall mitarbeiten. Wir haben eine faire halbe Stelle im Blick. Deswegen möchten wir mit Ihnen zusammen die Schwerpunkte Ihrer Arbeit entsprechend Ihrer Gaben und Interessen festlegen und mit Ihnen überlegen, was Sie tun, aber auch, was Sie lassen können. Wir sind aufgeschlossen für Neues und möchten mit Ihnen die Herausforderung einer neu eingerichteten Stelle angehen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen können und dass Sie mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Diese 0,5-Stelle kann gut mit der nachfolgend beschriebenen 0,5-Projektstelle verbunden werden. Ein eigenes Arbeitszimmer (Büro- und Besprechungszimmer) steht zur Verfügung. Wir sind gerne bei der Wohnungssuche behilflich. Das mehrheitlich katholische Jügesheim ist mit knapp 12.000 Einwohnern der zweitgrößte Stadtteil von Rodgau. Alle Schulformen sind vor Ort, eine gute S-Bahn Anbindung ins Rhein-Main-Gebiet ist vorhanden. Mehr über uns erfahren Sie auf unserer homepage: www.emmaus-juegesheim.de. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erteilen gerne vom Kirchenvorstand Pfarrer Andreas Goetze, Tel.: 06106 3673 oder Heike Pfaff, Tel.: 06106 4297; die Dekanin des Dekanats Rodgau, Pfarrerin Jutta Jürges- Helm, Tel.: 06074 48461-20 oder die Pröpstin für Rhein- Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: 069 287388. b) Rodgau-Jügesheim, Evangelische Emmausgemeinde, 0,5-Pfarrstelle für Gemeindeaufbau- Projekte Aufgrund des relativ niedrigen Altersdurchschnittes und insbesondere aufgrund des anhaltenden Zuzugs von Familien wird im Rahmen der Gemeindeentwicklung die Arbeit mit jungen Familien als wesentlich angesehen. Daher bewarb sich die Gemeinde für eine 0,5-Pfarrstelle für Gemeindeaufbauprojekte (Amtsblatt 3/2005, S. 81), was von der Kirchenleitung nun positiv entschieden wurde. Thema des Projektes: Leben begleiten Traditionen stärken familienorientierte Taufbegleitung als Grundlage zur Erneuerung der Gemeinde zugleich ein Beitrag zur Reflexion der Taufpraxis in der evangelischen Kirche. Leitend für die Entwicklung dieses Projektes ist die Überzeugung, dass eine zukunftsfähige Gemeindeentwicklung nicht in der Addition von originellen Aktionen besteht, sondern in der Schaffung einer gemeinsamen Lebens- und Glaubenskultur. Ziel ist es, dem Traditionsabbruch zu begegnen, indem Familien im Umfeld der Taufe und während des Heranwachsens ihrer Kinder Erfahrungsräume angeboten werden, in denen ihnen der christliche Glaube als Hilfe zur Lebensdeutung und Lebensgestaltung erkennbar wird. Eine Kooperation mit der Evangelischen Kindertagesstätte bietet sich an und soll weiter ausgebaut werden. Die intensive ehrenamtliche Tradition der Gemeinde kann für das Projekt fruchtbar gemacht werden mit dem Ziel, die entstehenden Strukturen so zu entwickeln, dass sie über die Zeit der Projektstelle hinaus Bestand haben. Um dies zu erreichen, gehört nach dem Stand der derzeitigen Überlegungen: - Theologische Reflexionen über die (Kinder-)Taufe und ihre Bedeutung für die Gemeindeentwicklung heute - Überprüfung der Taufpraxis in der Gemeinde - Entwicklung und Durchführung von Taufkursen für Eltern, die die Taufe ihres Kindes wünschen durch persönliches Ansprechen und Begleiten zu konkreten Bezugspersonen gelingt es letztlich am ehesten, Menschen zur Entwicklung (eigener) religiöser Tradition(en) zu ermutigen - Entwicklung und Durchführung von Grundkursen zur religiösen Erziehung für Eltern, deren Kinder bereits getauft worden sind - Nacharbeit: Besuche zum ersten, zweiten oder dritten Jahrestag der Taufe oder andere Kontaktmöglichkeiten entwickeln. Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Taufkurse sowie für die Grundkurse zur religiösen Erziehung (in Verbindung mit der Kindertagesstätte) - Verbindungen herstellen zu anderen Arbeitsfeldern der Gemeinde (Grundkurs Glauben, Familien- und andere Gottesdienste, Kindergottesdienst, Kinderund Jugendarbeit) - Den Kontakt mit den Familien fördern und stärken und sie so nachhaltiger in das Gemeindeleben zu integrieren - Weiterentwicklung der Erfahrung spiritueller Räume für Kinder und Erwachsene - Förderung der Sprachfähigkeit des Glaubens und gemeinsame Einübung in eine praxis pietatis (als Familie Glauben leben und weitergeben): Entwicklung von Ritualen, Abendgebetspraxis, kirchenjahresbezogener Tagesgestaltung etc.. Sie hat das Ziel, dass letztlich Eltern, die an Taufkursen teilgenommen haben, selbst befähigt werden, solche Taufkurse durchzuführen. Der Kirchenvorstand ist bereit und willig, sich auf einen Prozess der Neuorientierung einzulassen. Ihm ist zudem wichtig, das Projekt transparent für die Nachbargemeinden zu machen und insofern auch grenzüberschreitend zu betrachten. Der ausführliche Text zum Hintergrund und Motivation zu dieser Projektstelle findet sich unter www.emmausjuegesheim/aktuelles.de. Die 0,5-Projektstelle ist auf drei Jahre befristet. Die Fi-nanzierung von zwei weiteren Jahren durch den Gemeindeaufbauverein e.v. der Emmausgemeinde wird zugesichert. Die Genehmigung dieser Finanzierung ist beantragt.

60 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 Es ist möglich, sich für einen vollen Dienstauftrag oder jeweils für eine der beiden 0,5-Stellen zu bewerben. Weitere Auskünfte erteilen gerne vom Kirchenvorstand Pfarrer Andreas Goetze, Tel.: 06106 3673 oder Heike Pfaff, Tel.: 06106 4297; Pfarrer Georg Pape, Zentrum Verkündigung, Tel.: 06146 835481; die Dekanin des Dekanats Rodgau, Pfarrerin Jutta Jürges-Helm, Tel.: 06074 48461-20 oder die Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Helga Trösken, Tel.: 069 287388. Rüsselsheim, Evangelische Luthergemeinde, 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Rüsselsheim, Modus A, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Unsere Herausforderungen Unsere Kirchengemeinde hat 3.300 Gemeindeglieder und wird 2007 fünfzig Jahre alt. Sie ist die größte der acht Gemeinden des Ev. Kirchengemeindeverbandes Rüsselsheim. Der gesellschaftliche Wandel spiegelt sich auch in unserer Gemeinde wider. Wir sind auf der Suche nach Antworten und Lösungen auf der Grundlage des Evangeliums. Wer bei uns hauptamtlich mitarbeitet Ein Hausmeister in Altersteilzeit und eine Reinigungskraft sorgen miteinander für Ordnung in einem funktionsfähigen Gemeindezentrum, bestehend aus dem Gemeindehaus mit großem Saal und mehreren Gruppenräumen sowie der Kirche mit ca. 500 Sitzplätzen; ergänzt durch die angeschlossene Kindertagesstätte mit großzügigem Freigelände und dem Pfarrhaus des Pfarrerkollegen. Einer der drei Dekanats-Kirchenmusiker ist mit halber Stelle in unserer Gemeinde tätig. Ein hochmotiviertes 15- köpfiges Team aus Erzieher/innen und hauswirtschaftlich tätigen Mitarbeiter/innen betreut die 100 Kinder der fünfgruppigen Kindertagesstätte. Um das Gemeindebüro kümmert sich eine Verwaltungsfachkraft mit 8 Wochenstunden. Im Regelfall steht der Gemeinde ein Zivildienstleistender zur Verfügung. Unser Gemeindeleben Wir sind eine lebendige Gemeinde, die von vielfältigen Gruppen getragen wird. Einige Beispiele: Die Konfirmandenarbeit mit 30-50 Jugendlichen wird vom Pfarrer zusammen mit einem Gemeindepädagogen gestaltet. Neben einer Seniorengruppe und Seniorengymnastik gibt es eine Seniorentanzgruppe. Die Theatergruppe probt zurzeit ein Lutherstück für das 50jährige Gemeindejubiläum. Ein Liturgiechor bereichert den Gottesdienst auch durch Gospel- und Taizé Elemente. Gospel- und Taizé Elemente. Unser Kirchenmusiker leitet zudem den Dekanatsblechbläserchor. Der Flötenkreis trifft sich unter Anleitung einer ehemaligen Kirchenmusikerin. Ein Bibelkreis trifft sich jeden Monat zum Bibelteilen im Gespräch. Den Kontakt zu Gemeindegliedern unterstützt ein Besuchsdienstkreis. Ein monatlicher Krabbelgottesdienst lädt die Ein- bis Sechsjährigen um den Altar ein. Der Gottesdienst wird neben den Eltern ebenso gern von Großeltern besucht. In unserer Kirche feiert auch die griechisch-orthodoxe Gemeinde regelmäßig ihre Gottesdienste. Ein Teil unseres Gemeindehauses steht der Rüsselsheimer Hospizhilfe zur Verfügung. Die vielen Aktivitäten sind möglich durch das Engagement zahlreicher ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen. Wen wir uns wünschen Wir suchen eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der Freude daran hat, seelsorgerische und theologische Aufgaben in unserer Gemeinde zu übernehmen und - Impulse für eine umfangreichere Kinder- und Jugendarbeit zu geben; - lebendige und lebensnah gestaltete Gottesdienste zu halten; - neue Gottesdienstformen zu feiern, z.b. mit Kindern und Jugendlichen, Gottesdienste im Freien; - im Team die Zukunft unserer Gemeinde mitzugestalten und an der Entwicklung und Umsetzung von Visionen mitzuarbeiten; - mit anderen Rüsselsheimer Gemeinden im Verband zusammen zu arbeiten. Wir bieten einen kompetenten Kirchenvorstand, der für neue und traditionelle Inhalte in der Gemeindearbeit offen ist. Bei der Erarbeitung der Pfarrdienstordnung werden wir selbstverständlich berücksichtigen, dass es sich um eine halbe Stelle handelt. Noch ein Wort zu Rüsselsheim Mitten im Rhein-Main-Gebiet liegend bietet Rüsselsheim seinen 60.000 Einwohnern ein vielfältiges kulturelles und sportliches Angebot. Schnuppern Sie mal unter www.ruesselsheim.de. Informationen über das Dekanat erhalten Sie unter www.evangelisches-dekanat-ruesselsheim.de. Falls eine Wohnung angemietet werden muss, wird der Kirchenvorstand bei der Suche behilflich sein. Über Ihre Nachfrage freuen sich Ingrid Vazquez Iglesias, Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Tel.: 0177 4149293 oder 06142 563117 und Pfarrer Franz Reike, Tel.: 06142 62441 oder 0160 6749166.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 61 Weitere Informationen erteilen der Dekan Kurt Hofmann, Tel: 06142 12672 und die Pröpstin der Propstei Rhein-Main, Frau Pfrin. Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. Wehrheim, 1,0 Pfarrstelle I, Modus A, zum zweiten Mal Die Evangelische Kirchengemeinde Wehrheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrein/einen Pfarrer für die 1,0 Pfarrstelle I. Unsere Gemeinde Wehrheim ist mit vier Ortsteilen und insgesamt 9.785 Einwohnern eine ländlich geprägte Gemeinde im Dekanat Hochtaunus-Bereich Usinger Land - mit guten Verkehrsverbindungen in die Kreisstadt Bad Homburg und ins Rhein-Main-Gebiet. Einkaufsmöglichkeiten sowie Banken und Ärzte sind vorhanden. Der OT Wehrheim hat drei Kindergärten, eine Mittelpunktgrundschule und eine Förderschule für Lernhilfe. Weiterführende Schulen sind in der näheren Umgebung gut zu erreichen. Wehrheim ist eine kinderfreundliche Gemeinde am Rande des Rhein- Main-Gebietes, deren Streben es ist, durch ein maßvolles Wachstum, das sich in überschaubaren Neubaugebieten widerspiegelt, die dörfliche Struktur zu erhalten. Unsere Eckdaten Die Kirchengemeinde ist mit den Grenzen der politischen Kommune identisch. In der Gemeinde und ihren Ortsteilen Wehrheim, Obernhain, Pfaffenwiesbach und Friedrichsthal leben etwa 3.720 evangelische Christen. Die Gemeinde ist in zwei Seelsorgebezirke aufgeteilt. Zur Pfarrstelle I gehören der Westteil des OT Wehrheim und der OT Obernhain. Die 225 Jahre alte Kirche im OT Wehrheim ist der Hauptgottesdienstort und wurde im vergangenen Jahr grundsaniert. Im OT Obernhain gibt es eine 1989 erbaute Kirche, in der neben den vierzehntäglichen Gottesdiensten auch alle weiteren Veranstaltungen stattfinden. In Pfaffenwiesbach gibt es in der Alten Schule einen Gottesdienstraum, in dem ebenfalls zweimal monatlich ein Gottesdienst gefeiert wird und in Friedrichsthal wird einmal monatlich die katholische Kirche genutzt. Im OT Wehrheim gibt es ein Gemeindehaus mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten. Für die Pfarrstelle I steht ein 1974 gebautes und 1998 von der Kirchengemeinde erworbenes Pfarrhaus in der Nähe des Gemeindehauses zur Verfügung, bestehend aus 8 Zimmern, 2 Bädern mit Toilette, 1 Gästetoilette, Küche, ca. 450 qm Gartenfläche und 1 Doppelgarage. Das Haus besitzt eine Ölheizung mit Warmwasserversorgung. Unser Gemeindeleben Wir haben - eine Diakoniestation mit heute 22 - zum Teil in Teilzeit - angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; geleitet durch den Diakonievorstand, dem einer der beiden Inhaber der Pfarrstellen angehört. - die Buchhandlung der Evangelischen Kirchengemeinde mit täglichen Öffnungszeiten. - den Dritte-Welt-Landen mit täglichen Öffnungszeiten. - den Vereinigten evangelischen und katholischen Kirchenchor und seit drei Jahren einen ökumenischen Kinderchor, teilweise vom Förderverein für Jugendarbeit finanziert. - regelmäßige Glaubenskurse (Alpha-Konzept), aus denen eine vielfältige Hauskreisarbeit erwachsen ist. - eine langjährige Partnerschaft mit einer Kirche in Lubumbashi, Kongo (Mitglied der EDD in Kinshasa). - Fördervereine für Jugendarbeit, Diakoniestation und Kirchenmusik. - eine Konzertreihe mit fünf Veranstaltungen im Jahr. - monatliche Seniorennachmittage in Wehrheim und Obernhain. - Frauenfrühstückstreffen dreimal im Jahr, organisiert von einer selbstständigen Frauengruppe sowie weitere aktive Frauengruppen in Wehrheim und Obernhain. - Ökumenische Taizé-, Advents- und Passionsandachten sowie regelmäßige ökumenische Gottesdienste. - eine Reihe von jährlich stattfindenden, evangelischen Gemeindeabenden ( Impulse ) und Lobpreisgottesdiensten sowie einen besonderen Gottesdienst für Kinder und Jugendliche ( Exgo ). - regelmäßige Kindergottesdienste in Wehrheim und Obernhain - eine vielfältige Kinder- und Jugendarbeit, die stark von der Geistlichen Gemeindeerneuerung (GGE) und Willow Creek geprägt ist. Unsere Mitarbeiter/innen: - ein Jugendreferent, der seit 1999 auf Spendenbasis mit einer ganzen Stelle angestellt ist. - eine A-Kirchenmusikerin mit B-Teilzeitstelle. - zwei Teilzeitkräfte im Gemeindebüro. - für Kirchengemeinde und Diakoniestation zurzeit zwei Zivildienststellen. - eine nebenamtliche Küsterin. - mehrere Prädikanten und zahlreiche andere ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in allen Gemeindebereichen. Unsere Erwartungen an die Bewerber/innen: Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - das Evangelium zeitnah und überzeugend verkündet.

62 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 - das theologische Profil unserer Gemeinde bereichert und einen Akzent auf die volkskirchliche Arbeit setzt. - aufgeschlossen ist im Umgang mit den weit gefächerten theologischen Positionen in der Gemeinde und aus einer toleranten Grundhaltung heraus das Gemeindeleben in seiner Vielfalt und gesamten Bandbreite unterstützt und fördert. - offen ist für weitere gottesdienstliche und gemeindliche Angebote, neue Ideen einbringt, umsetzt und in guter Zusammenarbeit wirkt. - Menschen bei der Mitarbeit in der Gemeinde unterstützt und motiviert sowie neue Gemeindemitglieder zur Mitarbeit gewinnt. - mit den Menschen in unserer dörflichen Gemeinde lebt, für sie ansprechbar ist, auf sie zugeht und sie seelsorgerlich begleitet. - in Absprache und in guter Zusammenarbeit mit dem Pfarrkollegen und dem Kirchenvorstand schwerpunktmäßig Arbeitsbereiche in der vielfältig vorhandenen Gemeindearbeit übernimmt und mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen im Team zusammenarbeitet. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Uli Baege, Tel.: 0173 4994990, email: u.baege@kirche-wehrheim.de; Herrn Pfarrer Hans Ulrich Jox, Tel.: 06081 952811 oder den Dekan des Dekanats Hochtaunus, Herrn Michael Tönges-Braungart, Tel.: 06172 3088-10. Hauptamtliche Dekanin/hauptamtlicher Dekan im Ev. Dekanat Diez (50% Dekanebudget und 50% gemeindliche Dienste) Im Evangelischen Dekanat Diez ist die Stelle einer hauptamtlichen Dekanin/eines hauptamtlichen Dekans zum 1. Januar 2008 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanate Artikel 28, Absatz 5 der Kirchenordnung wirksam werden kann. Beschreibung des Dekanates Das Evangelische Dekanat Diez liegt an der unteren Lahn zwischen Taunus und Westerwald im östlichen Rhein- Lahn-Kreis (Bad Ems / Rheinland-Pfalz) und ist fast dekkungsgleich mit den drei Verbandsgemeinden Diez, Hahnstätten und Katzenelnbogen. In ihm sind ca. 27.000 Evangelische in 18 Kirchengemeinden mit 18,0 Gemeindepfarrstellen zusammengeschlossen. Sechs übergemeindliche regionale Pfarrstellen ergänzen diesen Dienst. Dazu gehört die Profil-/Fach-Stelle für Öffentlichkeitsarbeit für den Rhein-Lahn-Kreis. Die beiden anderen Profil-/Fach-Stellen für gesellschaftliche Verantwortung und für Bildung sind beim Dekanat St. Goarshausen errichtet und für unseren Bereich mit zuständig. Knapp 60 % der Bevölkerung des Dekanatsgebietes gehören der evangelischen Kirche an. 19 von 27 Kindertagesstätten im Dekanatsbereich befinden sich in evangelischer Trägerschaft. Das Dekanat ist außerdem Träger der Kirchlichen Sozialstation Diez, die von einem eigenen Vorstand geleitet wird. In Kooperation mit der Ortsgemeinde betreibt das Dekanat als Träger das Jugendhaus in Hahnstätten für offene Jugendarbeit. In der Jugendarbeit und in der gemeindepädagogischen Arbeit sind vier Mitarbeiter/innen auf 3,0 Stellen tätig. Der Dekanatskantor baut in der Singschule eine Chorarbeit auf, die jetzt schon wöchentlich ca. 220 Sänger/innen erreicht (Kinder bis Erwachsene). Die Dekanatsverwaltung befindet sich in Diez. Das Dekanat gehört zur Evang. Regionalverwaltung Rhein-Lahn- Westerwald in Nassau. Es ist mit den Nachbardekanaten Nassau und St. Goarshausen in der Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft Rhein-Lahn zusammengeschlossen. So sind die Bestimmungen des DSG weitgehend umgesetzt. Zu den kommunalen Behörden bestehen sachlichfreundliche Kontakte, ebenso zu den Ortsvereinen. Auch die ökumenischen Kontakte (evang. kath.) sind als freundlich zu bezeichnen. Ziele der Dekanatsarbeit Das Dekanat soll die evangelische Stimme in der Region zum Wohle der hier lebenden Menschen zur Geltung bringen und ein Leben aus christlich-evangelischem Glauben unterstützen, wo das die Möglichkeiten der einzelnen Kirchengemeinde überschreitet. Auch die Arbeit der einzelnen Kirchengemeinden wird auf den verschiedenen Arbeitsfeldern durch das Dekanat gefördert, unter anderem durch Konfliktberatung. Unter den Handlungsfeldern der Kirche (Verkündigung und Seelsorge, Ökumene, Bildung, gesellschaftliche Verantwortung, Öffentlichkeitsarbeit) ist hier ein deutlicher sozial-diakonischer Akzent gesetzt (Kindertagesstätten, Sozialstation). Die Wahrnehmung dieser Aufgabe erfordert in Zukunft größere Verwaltungseinheiten als das jetzige Dekanat. Darum soll die Zusammenarbeit mit den Nachbardekanaten in der kirchlichen Arbeitsgemeinschaft auf Kreisebene intensiviert und fortentwickelt werden. Erwartungen an die Dekanin/an den Dekan In der Verfolgung der genannten Ziele liegt die vordringliche Aufgabe der künftigen Dekanin/des künftigen Dekans. Dazu ist ein eigener theologischer Standpunkt erforderlich, der Offenheit gegenüber anderen Positionen einschließt. Erwartet werden Leitungskompetenz insbesondere als Vertreterin/als Vertreter der Kirchenleitung vor Ort - und Organisationsgabe, zu der die arbeitsteilige Wahrnehmung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten gehört. Die geistliche Stärkung der Gemeinden und die Förderung der kirchlichen Mitarbeitenden sind im Blick der Bewerberin oder des Bewerbers. Im gemeindlichen Bereich (50% des Dienstes) arbeitet die Dekanin/der Dekan in der Ev. Jakobusgemeinde Diez-Freiendiez (ca. 2.900 Ev.) mit. Es besteht dort eine weitere volle Pfarrstelle. Der Dekanatskantor hat in dieser Gemeinde seinen Arbeitsschwerpunkt. Dekanatssynodalvorstand und Dekanatskonferenz sowie der Kirchenvorstand sind für neue Akzentsetzungen offen und bieten ihre konstruktive Zusammenarbeit an. Sie freuen sich miteinander auf einen Bewerber oder eine

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 63 Bewerberin, der/die diese spannende Zukunftsentwicklung mit Engagement und Freude begleitet und dadurch andere begeistert und mit in diesen Prozess hinein nimmt, damit Kirche auch künftig den Menschen dienen kann. Kirchenvorstand und Dekanatssynodalvorstand sind gerne bei der Suche einer geeigneten Wohnung behilflich. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilt die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Frau OKR in Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405-298; der Vorsitzende der Dekanatssynode Diez, Dr. Dieter Bandell, Tel. privat: 06432 62571 und Dekanatsbüro, Tel.: 06432 910350 und der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands der Jakobusgemeinde, Günter Stein, Tel.: 06432 7322 sowie der Propst für Süd-Nassau, Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475. 0,5 Pfarrstelle II für Klinikseelsorge mit dem Schwerpunkt in der Psychiatrie im Markus- Krankenhaus, Dekanat Frankfurt am Main Süd. Besetzung erfolgt auf sechs Jahre durch die Kirchenleitung. Die 0,5 Pfarrstelle II für Klinikseelsorge mit dem Schwerpunkt in der Psychiatrie im Markus-Krankenhaus in Frankfurt am Main ist ab sofort neu zu besetzen. Das Markus-Krankenhaus gehört zu den Frankfurter Diakoniekliniken. Es verfügt insgesamt über ca. 550 Betten und ist akademisches Lehrkrankenhaus der Johann- Wolfgang-Goethe-Universität. Rund 1.000 Mitarbeitende sind in der Klinik beschäftigt. Die Abteilung für Psychiatrie befindet sich in einem gesonderten Gebäudekomplex und umfasst 4 Stationen mit insgesamt 90 Betten und eine Tagesklinik mit 20 Plätzen. Die räumlichen Arbeitsbedingungen für die Krankenhausseelsorge sind sehr gut. Im Haupthaus befindet sich das Zentrum für Krankenhausseelsorge. Es umfasst eine Kapelle und drei angrenzende Räume, die mit PC, Telefon und Sitzgelegenheiten ausgestattet sind. Neben der hier ausgeschriebenen Pfarrstelle mit dem Schwerpunkt in der Psychiatrie gibt es am Markus- Krankenhaus eine weitere Pfarrstelle für Krankenhausseelsorge (1,0). Eine weitere Pfarrstelle soll errichtet werden. Ferner gibt es zwei Ehrenamtliche, die zur Seelsorge beauftragt sind. Im Team der Krankenhausseelsorge werden Vertretungen festgelegt. Veränderungen der Schwerpunkte werden vom Dekan im Benehmen mit der Geschäftsführung des Krankenhauses und dem Seelsorgeteam abgestimmt. Die Zusammenarbeit mit der katholischen Seelsorge (1,0 Stelle) ist eng und hat eine lange Tradition. Gottesdienste zu besonderen Anlässen werden ökumenisch gestaltet, die meisten Veranstaltungen gemeinsam geplant und durchgeführt. Da das Markus-Krankenhaus zu den Frankfurter Diakoniekliniken (Markus-, Diakonissen- und Bethanien Krankenhaus) gehört und vieles zentral in den Kliniken geregelt wird, finden regelmäßige Zusammenkünfte und Absprachen mit den Seelsorgenden der anderen Diakoniekliniken statt. An allen Sonntagen und an kirchlichen Feiertagen wird in der Kapelle des Krankenhauses ein evangelischer Gottesdienst mit Abendmahl gefeiert. Es wird erwartet, dass die neue Stelleninhaberin / der neue Stelleninhaber nach Absprache mit den anderen evangelischen Seelsorgenden ein bis zwei Gottesdienste im Monat übernimmt. Die Rufbereitschaft (14 Stunden / 7 Tage/Woche) wird durch den Zusammenschluss der Pfarrerinnen und Pfarrer in den Krankenhäusern der Frankfurter Dekanate Süd und Mitte-Ost gewährleistet. Die Übernahme der Rufbereitschaft für mehrere Krankenhäuser ist obligatorisch (zurzeit 2,5 Tage pro Monat bei 0,5 Pfarrstelle). Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber ist Mitglied im Konvent für Klinikseelsorge der EKHN, in Fachkonvent für Psychiatrieseelsorge der EKHN und im Konvent der evangelischen Krankenhausseelsorge Frankfurt. Die Person, die sich auf die Pfarrstelle bewerben möchte, sollte zwei KSA Kurse nachweisen können sowie die Bereitschaft mitbringen, sich für das besondere Arbeitsfeld der Psychiatrieseelsorge gezielt zu qualifizieren. Ein KSA Kurs kann durch ein Äquivalent ersetzt werden. Berufsbegleitende Supervision kann im Rahmen der kirchlichen Regelungen in Anspruch genommen werden. Auskünfte erteilen: Pfarrerin Andrea Klimm-Haag, Tel.: 069 9533-2255; Pfarrer Gerhard Knohl, Studienleiter am Zentrum für Seelsorge, Tel.: 06031-162958; Dekan Jürgen Reichel-Odié, Tel.: 069-634301; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069-069-287388. 1,0 Klinikpfarrstelle beim Evangelischen Dekanat Worms-Wonnegau mit Sitz am Klinikum Worms (Stadtkrankenhaus) Die Stelle kann durch die Ruhestandsversetzung des bisherigen Stelleninhabers zum 01.04.2007 besetzt werden. Das Klinikum Worms früher Stadtkrankenhaus Worms GmbH ist ein Schwerpunkt der Region mit derzeit 540 Betten und ca. 1.200 Mitarbeitenden. Das Einzugsgebiet in der Patientenversorgung reicht über Worms hinaus nach Rheinhessen, in die Vorderpfalz und bis an die Bergstraße. Das Klinikum ist auch Lehrkrankenhaus der Universität Mainz und bildet jährlich etwa 30 Studentinnen und Studenten im sog. Praktischen Jahr (PJ) aus. Das Klinikum Worms umfasst derzeit folgende Abteilungen: - Innere Medizin mit Stroke-Unit und kardiologischer Intensivstation

64 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 - Allgemeinchirurgie - Unfallchirurgie mit interdisziplinärer Intensivstation - Urologie - Gynäkologie - Orthopädie - Kinderklinik mit Neugeborenenintensivstation. Dem Klinikum Worms angeschlossen sind ein ambulantes OP-Zentrum, eine Praxis für Nuklear-Medizin sowie eine Praxis für Strahlentherapie. Die Krankenpflegeschule ist bis zum geplanten Neubau eines überregionalen Aus- und Fortbildungszentrums in die Stadt ausgelagert. Aufgabengebiete: Der Dienst umfasst die Seelsorge an Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen und den Mitarbeitenden des Hauses. Ärzte und Pflegepersonal stehen der Seelsorge positiv gegenüber und unterstützen die Arbeit. Eine Hintergrund-Rufbereitschaft kann weiterhin mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Dekanat organisiert werden. Der Unterricht in der Krankenpflegeschule umfasst derzeit jährlich 9 Doppelstunden (Berufsethik). Dieser Anteil kann sich möglicherweise nach Errichtung des neuen Aus- und Fortbildungszentrums erhöhen. Der sonntägliche Gottesdienst findet im zentral gelegenen Andachtsraum (30 Plätze) statt und wird über die hauseigene Videoanlage in die Zimmer übertragen. Für Vertretungsdienste stehen 3 erfahrene Prädikanten zur Verfügung. Die im Klinikum arbeitende Christliche Krankenhaushilfe (Grüne Damen) ist organisatorisch selbstständig, es bestehen gute Kontakte. Erwünscht ist die Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge im Dekanat am Evangelischen Krankenhaus Hochstift (0,5 Stelle). Die Zusammenarbeit besteht in erster Linie in der Bereitschaft, die Mentorenschaft für Ehrenamtliche zu übernehmen, die im Stadtkrankenhaus seelsorgerliche Besuche machen. Das Verhältnis zur katholischen Krankenhausseelsorge (Dominikanerpater/Diakon) ist gut und vertrauensvoll und stärkt besonders die Vertretung der Seelsorge im Klinikum gegenüber Direktorium und Geschäftsleitung. Diese Gremien unterstützen die Klinikseelsorge im Rahmen der Möglichkeiten. Besondere Schwerpunkte: Das Klinikum Worms gehört zum so genannten Netz europäischer gesundheitsfördernder Krankenhäuser und bemüht sich in Aktionen und Gesundheitsprogrammen um ein besonderes Profil in der Region. Die Seelsorge hat hier ebenfalls die Möglichkeit, sich mit fachspezifischen Angeboten einzubringen (z.b. 2005/2006 - interdisziplinären Projekt Sterbebegleitung unter Leitung der Seelsorge). Ferner wäre eine Neubelebung des langjährig existierenden Arbeitskreises für Medizin-Ethik möglich. Die mit der katholischen Seelsorge angebotenen Fortbildungen für Schwestern und Pfleger sollten fortgeführt werden. Ebenso wünschenswert wäre die Fortsetzung der Öffentlichkeitsarbeit der Seelsorge, z.b. in Zusammenarbeit mit der Erwachsenenbildung. Dazu gehört auch die gelegentliche Einladung von Pfarrkonvent und Dekanatssynode zu medizinischen oder gesundheitspolitischen Themen. Die guten Kontakte zu verschiedenen Selbsthilfegruppen in der Region sollten gepflegt werden. Voraussetzungen / Erwartungen: Von den Bewerbenden wird erwartet, dass sie Erfahrungen in der Gemeindearbeit haben. Zwei Kurse Klinischer Seelsorgausbildung (KSA) werden vorausgesetzt Ein Kurs kann auch berufsbegleitend nachgeholt oder durch ein Äquivalent ersetzt werden. Weitere Auskünfte erteilen: Dekan Harald Storch, Tel.: 06241 84950; Propst Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027; Studienleiter Gerhard Knohl, Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031 162958. Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogen/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Vertretung für Elternzeit (50% Stelle) Die Arbeit wird schwerpunktmäßig in der Ev. Kirchengemeinde Langenaubach ausgeübt. Die Ev. Kirchengemeinde Langenaubach besteht aus den Ortsteilen Langenaubach und Flammersbach, die beide kommunal zur Stadt Haiger gehören. Zur Kirchengemeinde gehören ca. 1900 Gemeindeglieder. Die Aufgaben liegen entsprechend der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates vor allem in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Folgende Aufgaben warten in der Kirchengemeinde Langenaubach auf Sie: - Fortführung einer offenen Jugendarbeit - Mitarbeit im Kindergottesdienst - Betreuung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit - Punktueller Einsatz in Frauenkreisen, Konfirmandenarbeit, etc. Die nötigen Arbeitsmittel stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter stehen ein Büro sowie ein weiterer Raum für die Jugendarbeit im Ev. Gemeindehaus zur Verfügung.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 65 Hinzu kommt ein Tätigkeitsanteil im Dekanat. Wir wünschen uns eine/n Mitarbeiter/in, die/der - gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeitet - das Anliegen hat, junge Menschen im christlichen Glauben zu begleiten und zu stärken - eine positive, initiative und gewinnende Ausstrahlung hat. - teamfähig und kommunikativ ist. Seitens des Ev. Dekanats Dillenburg wird die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst erwartet. Gemäß der gemeindepädagogischen Konzeption des Ev. Dekanats Dillenburg ist nach etwa 3-5 Jahren ein Wechsel in der Gemeindezuordnung vorgesehen. Nach entsprechender Auswertung und erneuter Bedarfserhebung wird der Arbeitsort eine andere Gemeinde im Raum Haiger sein. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 02771/26778-0, zur Kirchengemeinde Langenaubach, Pfr. Frank Leissler, Tel. 02773/5255. Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.h. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg. Das Evangelische Dekanat Vogelsberg sucht zum 01.09.2007 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (100 % Stelle, 50 % davon befristet bis 31.08.2012) Der Einsatz erfolgt zu 95 % in der Kirchengemeinde Schlitz. Das Ev. Dekanat Vogelsberg gehört zur Propstei Oberhessen. Schlitz ist eine kleine Stadt mit mittelalterlichem Stadtkern in einer reizvollen, ländlich geprägten Gegend zwischen Vogelsberg und Rhön. Hier leben etwa 5.000 Menschen, von denen rund 2.750 zur evangelischen Kirchengemeinde gehören. Am Ort sind mehrere Kindergärten, eine Grundschule und eine integrierte Gesamtschule. In Lauterbach (14 km) und Fulda (20 km) sind Gymnasien gut erreichbar. Von Fulda aus bestehen gute Zugverbindungen (ICE). Die Kirchengemeinde möchte Kindern und Jugendlichen Räume eröffnen und gestalten, in denen prägende Erfahrungen im Glauben an Jesus Christus gemacht, Freundschaften geschlossen werden können und christliches Leben eingeübt werden kann. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es bereits folgende Gruppen, in denen ehrenamtlich Mitarbeitende verantwortlich tätig sind: Krabbelkreis, Kindergottesdienst, Kinderstunde, Kinderchor, Jungschar, Teentreff und Jugendmeeting. Außerdem findet in Schlitz eine intensive Konfirmandenarbeit statt. Wir bieten Ihnen: - ein kooperatives, offenes Dekanatsteam mit vier Mitarbeiter/innen im gemeindepädagogischen Dienst - die Mitarbeit in einer lebendigen Gemeinde - die Chance, eigene Impulse und Begabungen einzubringen - eine gute Zusammenarbeit mit dem Mitarbeitenden und Pfarrern der Kirchengemeinde in geistlicher Weggemeinschaft - selbstverständlich unsere Mithilfe bei der Wohnungssuche und dem Einleben in Schlitz - eine Bezahlung nach KDAVO Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter: - mit einer Begeisterung für Jesus Christus und missionarischer Motivation - mit der Fähigkeit, das Evangelium altersgemäß zu verkündigen sowie kreative, sportliche und musischkulturelle Angebote zu eröffnen - mit Freude an konzeptioneller Arbeit im Team - mit der Bereitschaft zur Kooperation mit den Dekanatsjugendmitarbeiterinnen/mitarbeitern - mit der Fähigkeit, Kinder- und Jugendarbeit von Kirchengemeinde und Dekanat zu koordinieren - mit Offenheit zur Teilnahme am Gemeindeleben - der/die auch Berufsanfänger/in sein kann Schwerpunkte und Ziele unserer Arbeit: - Konfirmandenarbeit: Diese Arbeit wird in Anlehnung an das Hoyaer-Modell (Vorkonfirmandenjahr im 3. Schuljahr, Hauptkonfirmandenjahr im 8. Schuljahr) gestaltet. - Projekte für Neukonfirmierte - Jugendmeeting: Die bestehende Jugendarbeit soll fortgesetzt und durch neue Akzente und musischkulturelle Angebote bereichert und weiterentwickelt werden. - Freizeiten: Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Konfirmandenfreizeiten - Begleitung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit: Die Mitarbeitenden sollen gefördert und neue Kräfte gewonnen werden. - Wir wünschen uns die Kooperation mit der kommunalen Jugendarbeit und den örtlichen Schulen. - Konzeptentwicklung und -anpassung für die Dekanatsjugendarbeit

66 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 2 2007 Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Anstellungsvoraussetzung ist die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche. Nähere Informationen erteilen gerne: Dekan Dr. Volker Jung, Tel. 06641 645493 oder 2456, Pfr. Siegfried Schmidt, Tel. 06642 282, E-mail: siegfried.schmidt@kirche-schlitz.de. Die Kirchengemeinde Schlitz im Web: www.kirche-schlitz.de oder www.inschlitz.de Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 28.02.2007 an das Evangelische Dekanat Vogelsberg, Hintergasse 2, 36341 Lauterbach. Das Evangelische Dekanat Gladenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (75%-Stelle) Der Tätigkeitsbereich liegt zu 60% in der Evangelischen Kirchengemeinde Wetzlar Naunheim, zu 15% im Dekanat Gladenbach. Die Stelle ist unbefristet. Die Aufgabenfelder umfassen folgende Bereiche, aus denen Schwerpunkte nach Begabung und Notwendigkeit auszuwählen sind. Für das Dekanat Gladenbach wünscht sich der Dekanatssynodalvorstand: - Begleitung der Dekanatsfrauenarbeit - Erfahrungen in Projektmanagement - Moderations- und Teamfähigkeit Für die Kirchengemeinde Naunheim wünscht sich der Kirchenvorstand: - Begleitung eines Besuchsdienstes - Leitung und Begleitung von Frauen- und Seniorenarbeit - Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter - diakonisches und seelsorgerliches Begleiten von Menschen - Planung und Durchführung von Projekten für junge Familien und Menschen ab der Lebensmitte (Erwachsenenbildung) - Leitung und Mitarbeit bei unterschiedlichen Gottesdienstformen - Teamfähigkeit, Beziehungsfähigkeit und ein klares christliches Profil - einen Menschen mit musikalischen Fähigkeiten - einen Menschen mit Berufserfahrung in der Gemeindearbeit, der/die sich in dieses Arbeitsfeld einfühlen kann; - Interesse Neues und Unkonventionelles in die Arbeit einzubringen Wir sind - eine freundliche, aufgeschlossene Kirchengemeinde mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern - eine Musik liebende Gemeinde Wir bieten - eine gute Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Nebenamtlichen und Hauptamtlichen - einen Erwachsenenbildungs-Ausschuss, der die Arbeit begleitet - für die Arbeit gute räumliche Voraussetzungen - Hilfe bei der Wohnungssuche in Wetzlar-Naunheim Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Weitere Infos über die Kirchengemeinde Naunheim erhalten Sie bei Pfr. Eberhard Arnold, Friedenstraße 6, 35584 Wetzlar, Tel 0 64 41/ 13 14, E-Mail: pfarrer. arnold. kgm.naunheim@ekhn-net.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das Evangelische Dekanat Gladenbach, Bahnhofstraße 12, 35075 Gladenbach, Telefon: 0 64 62/91 54 04, E-Mail: ev.dekanat. gladenbach@gmx.de.

Nr. 2 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 67 Das Evangelische Dekanat Wetterau sucht für die ev.- ref. Kirchengemeinde Gambach zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifizierung (kann berufsbegleitend erworben werden) (50 %-Stelle) für die Jugendarbeit. Haben Sie Lust, mit einer Pfarrerin und einem ehrenamtlichen Mitarbeiterteam die gute Nachricht von Jesus Christus mit Phantasie und Engagement weiter zu sagen und mit Ihren Fähigkeiten und Gaben unser Gemeindeleben mit zu gestalten? Wir sind eine Gemeinde mit ca. 2.040 Gemeindegliedern in der Wetterau und mit dem Dorf Ober-Hörgern (270 Gemeindeglieder) pfarramtlich verbunden. Neben lebendigen Gottesdiensten und verschiedenen Gruppen für Erwachsene ist eine Kinder- und Jugendarbeit im Aufbau. Wir haben zudem einen Posaunen-, Kirchenund Kinderchor. Wir erwarten: - die Fortführung und den Aufbau der Jugendarbeit in der Gemeinde - Vorbereitung und Durchführung von Konfirmandenprojekten - evtl. projektorientierte offene Angebote, ggf. auch in Kooperation mit dem Dekanat - musikalische Fähigkeiten wären wünschenswert - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche Wir bieten: - leistungsgerechte Vergütung nach KDAVO - vielseitig verwendbare Räume in unserem Ev. Gemeindezentrum einschließlich eines Jugendraums - ein engagiertes Team von motivierten Ehrenamtlichen Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Anstellungsträger ist das Evangelische Dekanat Wetterau. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 28.02.07 an das Evangelische Dekanat Wetterau, Am Goldstein 4 b, 61231 Bad Nauheim. Auskünfte erteilt gerne: Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: 0 60 32/34 54 60.

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 3 Darmstadt, den 1. März 2007 D1205 B Inhalt SYNODE Beschlüsse der 6. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 22. bis 25. November 2006 70 GESETZE UND VERORDNUNGEN Rechtsverordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst in der EKHN (Kirchenmusikverordnung KMusVO) vom 18. Januar 2007 72 Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung für die Einführung und Förderung eines Verwaltungsleiters/einer Verwaltungsleiterin für Diakoniestationen vom 18. Januar 2007 74 Verwaltungsverordnung zur Änderung der Datenschutzverordnung vom 18. Januar 2007 75 ARBEITSRECHTLICHE KOMMISSION Ausbildungs- und Praktikantenordnung (APrO) vom 14. November 2006 75 Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 50 KDAVO vom 14. November 2006 77 Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 47 KDAVO vom 14. November 2006 77 Satzung zur Änderung der Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN 79 Aufhebung der Satzung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft der Bethanien-, Kreuz- und Michaelisgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Nord 79 Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2007/2008 79 Potentialanalyse 80 Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2009/2010 80 Mitteilungen an das Finanzamt bei mitgliedschaftsbegründenden Amtshandlungen 81 Das Recht der EKHN; 16. Ergänzungslieferung 81 Aufhebung, Verbindung und Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen 81 DIENSTNACHRICHTEN 88 BEKANNTMACHUNGEN Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 78 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 93

70 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Synode Beschlüsse der 6. Tagung der Zehnten Kirchensynode der EKHN in Frankfurt am Main vom 22. bis 25. November 2006 1. Die Beschlussfähigkeit der Synode wird festgestellt. 2. Folgende Berichte werden entgegengenommen: - des Präses - der Kirchenleitung - über die Tätigkeit des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den Evangelischen Religionsunterricht im Schuljahr 2005/2006 (DS 61/06) - über den 3. Jugendkirchentag der EKHN vom 15. bis 18. Juni 2006 (DS 62/06) - über das Zuweisungssystem Gemeinden/Dekanate (DS 64/06) - Jahresbericht der Geschäftsführung der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung für das Geschäftsjahr 2005 (DS 66/06) - Arbeitsrecht der EKHN (DS 67/06) - Prioritätenprozess Perspektive 2025 (DS 68/06) 3. Die Jahresrechnung der EKHN (DS 70/06) für das Haushaltsjahr 2005 wird entgegengenommen. Der Kirchenleitung wird gemäß Artikel 34 Buchstabe k der Kirchenordnung für das Haushaltsjahr 2005 Entlastung erteilt; die im Prüfungsbescheid zur Jahresrechnung 2005 genannten Prüfungsbeanstandungen und Empfehlungen sind zu beachten. 4. Der Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 (DS 99/06) wird gefasst. 5. Das Kirchengesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes (einschl. Stellenpläne, Wirtschaftspläne, Haushaltsplan-Zweckvermögen und Darlehensfonds) der EKHN für das Haushaltsjahr 2007 (DS 71/06) wird verabschiedet. 6. Das Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrbesoldungsgesetzes (DS 72/06) wird verabschiedet. 7. Das Kirchengesetz zur Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes (DS 74/06) wird nach 1. Lesung an den Verwaltungsausschuss, den Theologischen Ausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen. 8. Das Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes (DS 75/06) wird nach 1. Lesung mit einem Antrag an den Verwaltungsausschuss (federführend), den Finanz- und den Rechtsausschuss überwiesen. 9. Das Kirchengesetz zur Vereinbarung über die Kirchenmitgliedschaft in besonderen Fällen und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung (DS 77/06) wird verabschiedet. 10. Das Kirchengesetz zur Änderung der Kirchenordnung und der Dekanatssynodalordnung (DS 97/06) wird verabschiedet. 11. Das Kirchengesetz zur Neufassung der Kirchengemeindewahlordnung und zur Änderung der Kirchengemeindeordnung (DS 98/06) wird in der 2. Lesung unterbrochen und mit entsprechenden Anträgen an den Rechtsausschuss (federführend), den Theologischen Ausschuss und den Verwaltungsausschuss überwiesen. 12. Das Kirchengesetz über den gemeindepädagogischen Dienst (DS 99/06) wird verabschiedet. 13. Herr Dr. Günter Christmann, Vorsitzender Richter am Landgericht a.d., wird als Mitglied des KVVG wiedergewählt. 14. Pfarrerin Christine Noschka wird zur Leiterin des Dezernats 1 der Kirchenverwaltung berufen. 15. Herr Erich Nauth und Herr Pfarrer Jörg-Michael Schlösser werden als Mitglieder des Verwaltungsrates der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen wiedergewählt. 16. Frau Angelika Günther wird in den Verwaltungsausschuss gewählt. 17. Frau Irmgard Dürr wird in den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung gewählt. 18. Frau Christa Ruf wird in den Kirchenordnungsausschuss gewählt. 19. Frau Irene Jost-Göckel wird in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt. 20. Herr Bernhard Klinzing wird in den Finanzausschuss gewählt. 21. Das Diskussionspapier Perspektiven des Pfarrberufs (DS 54/06) wird entgegengenommen und mit einem Materialantrag an die Kirchenleitung zur Erarbeitung einer Handreichung für Kirchenvorstände überwiesen. 22. Zur Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus fasst die Kirchensynode eine Entschließung (DS 82/06). Der Wortlaut ist im Protokoll der Verhandlungen der 6. Tagung der 10. Kirchensynode abgedruckt. 23. Die Kirchensynode erinnert an die Erweiterung des Grundartikels im Jahr 1991 (DS 83/06).

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 71 24. Die Kirchensynode fasst die Entschließung Die Zukunft des Sozialstaates und unsere Verantwortung (DS 84/06). Der Wortlaut ist im Protokoll der Verhandlungen der 6. Tagung abgedruckt. Die dazu vorgelegten Anträge werden als Material an den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung sowie an die Kirchenleitung und an den Kirchensynodalvorstand verwiesen. 25. Die Kirchensynode nimmt den Bericht der Kirchenleitung zur Kooperation zwischen der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (DS 85/06) zur Kenntnis. Die Kirchenleitung wird der Kirchensynode im Herbst 2007 und im Herbst 2008 über den Stand der Beratungen berichten. 26. Zum Antrag auf Überprüfung der Repräsentanten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit den Staatssicherheitsbehörden der DDR (DS 86/06) wird die Erklärung des Kirchenpräsidenten entgegengenommen. Bei der Frühjahrssynode 2007 wird die Kirchenleitung einen Zwischenbericht geben. 27. Der Antrag der Dekanatssynode Idstein zu den Zuschnitten der Aufgaben der Dekanatssynodalvorstände (DS 87/06) wird als Material an den Verwaltungsausschuss und an die Kirchenleitung verwiesen. 28. Der Antrag der Dekanatssynode Vogelsberg auf Überarbeitung des Prüfungsberichtes zur Verwaltungsprüfung (DS 88/06) wird als Material an die Kirchenleitung verwiesen. 29. Der Antrag der Dekanatssynode Darmstadt-Land zur Sicherung des Ausbildungsabschlusses von Erzieherinnen und Erziehern in Evangelischen Kindertagesstätten (DS 89/06) wird mit einem Ergänzungsantrag als Material an die Kirchenleitung verwiesen. 30. Der Antrag der Dekanatssynode Bad Schwalbach (DS 91/06) zur Erweiterung der Stellen in der Notfallseelsorge wird als Material an den Finanzausschuss und an die Kirchenleitung verwiesen. 31. Die Anträge der Dekanate Biedenkopf (DS 101/06), Gießen (DS 102/06), St. Goarshausen (DS 106/06) und Oppenheim (DS 108a/06) zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren und über sechs Jahren in Kindertagesstätten werden als Material an die Kirchenleitung verwiesen. Gleichzeitig wird empfohlen, alles Erforderliche zu unternehmen, um den gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Kindertagesstätten Rechnung zu tragen, soweit sich die Gesamtkosten für den Kindergartenbereich nicht erhöhen. Im Rahmen der Prioritätendiskussion ist darüber zu befinden, in welchem Umfang sich die Kirche künftig im Kindertagesstättenbereich engagieren will und inwieweit der Synodenbeschluss aus 1997 aufrecht erhalten wird. 32. Zum Antrag des Dekanates Bergstraße zur Erhöhung des Sockelbetrages für die finanzielle Grundausstattung der Kirchengemeinde (DS 104/06) wird beschlossen: Einmalig werden im Haushaltsjahr 2007 jeder Kirchengemeinde 1500 EUR zur Aufrechterhaltung ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt. Zur Deckung dieser Ausgaben wird die Rücklagen-zuführung in 2007 um 1,80 Mio. EUR vermindert. 33. Der Antrag der Dekanatssynode Rüsselsheim zum Stellenwert der Arbeit der Kindertagesstätten in der Prioritätendiskussion und zur Rücknahme von 9 Kindertagesstättenverordnung (DS 105/06) wird als Material an die Kirchenleitung verwiesen. 34. Die Kirchenleitung wird gebeten, die Auswirkungen von G 8 auf die Teilnahme am Religionsunterricht besonders in der Jahrgangsstufe 6 der Gymnasien in Hessen zu untersuchen. 35. Als Material an die Kirchenleitung wird der Antrag verwiesen, dass der Jugendkirchentag auch künftig im zweijährigen Wechsel mit dem Deutschen Evangelischen Kirchentag durchgeführt werden soll. Ein entsprechendes Konzept mit der Darstellung der Kosten- und Personalplanung wird der Kirchensynode zur Frühjahrssynode 2007 vorgelegt. Im Rahmen der Prioritätendiskussion werden der Bildungs- und der Finanzausschuss an den Beratungen beteiligt. 36. Die zum Bericht über das Zuweisungssystem Gemeinden/Dekanate (DS 64/06) vorgelegten Anträge und der Antrag des Dekanats Dreieich zur Wirtschaftlichkeit von Dekanatsfusionen (DS 103/06) werden als Material an den Finanzausschuss, den Rechtsausschuss, den Verwaltungsausschuss, den Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederorientierung und Gemeindeentwicklung sowie an die Kirchenleitung verwiesen. 37. Die Kirchenleitung und der Vorstand des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau werden aufgefordert, auf die Einhaltung der Arbeitsplatzgarantie für die nach E 1 und E 2 bewerteten Stellen den ihnen möglichen Einfluss auszuüben. Die Kirchenleitung und der Vorstand des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau werden aufgefordert, eine Härtefallregelung bei den Entgeltgruppen E 1 und E 2 zur Entlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unterhaltspflichtigen Kindern für den Bereich der verfassten Kirche und des DWHN in die Arbeitsrechtliche Kommission einzubringen. Weitere Anträge (DS 100/06, 108/06, Synodale Stock) werden als Material an den Ausschuss Diakonie, Seelsorge und Gesellschaftliche Verantwortung sowie an die Kirchenleitung verwiesen. 38. Die Fragestunde wird durchgeführt. gez.: Dr. Schäfer gez.: Druschke-Borschel *** Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 1. Februar 2007 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 6. Tagung der Zehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 48 Abs. 3 der Kirchenordnung zu erheben.

72 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Gesetze und Verordnungen Rechtsverordnung zur Ausführung des Kirchengesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Kirchenmusikverordnung KMusVO) Vom 18. Januar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 10 des Kirchenmusikgesetzes vom 26. November 2005 (ABl. 2006 S. 16) die folgende Rechtsverordnung beschlossen: Abschnitt 1 Errichtung, Finanzierung, Verteilung der hauptamtlichen Kirchenmusikstellen 1. Sollstellenplan. (1) Der Sollstellenplan wird von der Kirchenleitung beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Er weist die den Dekanaten zugewiesenen Dauerstellen sowie befristet übertragene Ergänzungsstellen aus. (2) Im Sollstellenplan werden die A-Kirchenmusikstellen, die für die Gesamtkirche von besonderer Bedeutung sind, ausgewiesen. Die Besetzung dieser Stellen geschieht im Einvernehmen zwischen dem Anstellungsträger und der Kirchenleitung. (3) In Dekanaten mit mehr als 50.000 Kirchenmitgliedern kann eine zweite Stelle aus dem Sollstellenplan als Dekanatskirchenmusikerstelle ausgewiesen werden. 2. Aufgabenverteilung. (1) Anhand des Sollstellenplans ist in den Dekanaten durch den Dekanatssynodalvorstand unter Mitwirkung des Ausschusses für Kirchenmusik und im Benehmen mit den Kirchenvorständen und der Fachberatung eine Konzeption der kirchenmusikalischen Arbeit im Dekanat zu entwickeln. Hierbei sind insbesondere die Aufgabenverteilung und Arbeitsschwerpunkte der einzelnen A- und B-Kirchenmusikstellen im Dekanat festzulegen. (2) Die Tätigkeitsanteile, die sich auf die Arbeit in den Kirchengemeinden beziehen, müssen für alle Kirchenmusikstellen im Dekanat in der Summe mindestens 60 Prozent betragen. 3. Stellenerrichtung. (1) A- und B-Kirchenmusikstellen sollen als Vollstellen errichtet werden. (2) Über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Kirchenmusikstellen beim Dekanat entscheidet der Dekanatssynodalvorstand im Einvernehmen mit den zuständigen Kirchenvorständen und nach Stellungnahme der Fachberatung mit Genehmigung der Kirchenverwaltung. 4. Stellenfinanzierung. (1) Die Dekanate erhalten für die nach dieser Rechtsverordnung errichteten Stellen die entsprechenden Personalkosten. Für Stellen, die auf Dekanatsebene eine Aufgabe im Umfang von mindestens zehn Prozent bezogen auf eine Vollstelle erfüllen, wird eine jährliche Sachmittelgrundausstattung zugewiesen. (2) Kirchengemeinden, denen nach Maßgabe der 1 bis 3 eine A- oder B-Kirchenmusikstelle zugeordnet wird, beteiligen sich an den Personalkosten mit einem jährlichen Pauschalbetrag. Dieser von der Kirchengemeinde zu finanzierende Anteil beträgt je Vollstelle 10.200 Euro, bei Teilstellen entsprechend weniger. 40 Prozent dieses Pauschalbetrages werden nicht auf die Zuweisung des Dekanates angerechnet und stehen damit dem Dekanat zweckgebunden für den kirchenmusikalischen Dienst zur Verfügung. Nicht verausgabte Mittel können einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt werden. Abschnitt 2. Anstellung 5. Anstellungsfähigkeit in besonderen Fällen. Als Voraussetzung für die Anstellungsfähigkeit kann die Kirchenverwaltung aufgrund einer Stellungnahme der Fachberatung andere als kirchenmusikalische Prüfungen ganz oder zum Teil anerkennen. Gegebenenfalls ist in fehlenden Fächern eine Ergänzungsprüfung abzulegen. 6. Kirchenmusikpraktikum. (1) Die Anstellungsfähigkeit setzt die Ableistung eines mindestens sechswöchigen Praktikums bei einer Kirchenmusikerin oder einem Kirchenmusiker auf einer A- oder B-Kirchenmusikstelle oder Berufserfahrung voraus. Das Praktikum soll frühestens nach dem Grundstudium absolviert werden. Es findet während der Semesterferien statt; es soll nicht während der Schulferien abgeleistet werden. (2) Das Zentrum Verkündigung ist für Planung und Durchführung des Praktikums verantwortlich und stellt eine Bescheinigung über das geleistete Praktikum aus. (3) Praktika anderer Gliedkirchen der EKD können anerkannt werden. 7. Anstellung. (1) Eine A- oder B-Kirchenmusikstelle, die zu besetzen ist, soll in mindestens einer Fachzeitschrift ausgeschrieben werden. Der Anstellungsträger kann im Einvernehmen mit der Fachberatung von einer Ausschreibung absehen. (2) Bei der Besetzung einer A- oder B-Kirchenmusikstelle, die ihren Arbeitsschwerpunkt im Dekanat und in einer oder mehreren Gemeinden hat, wird der Besetzungsbeschluss einvernehmlich zwischen dem Dekanatssynodalvorstand und den Kirchenvorständen getroffen. Zur Durchführung des Auswahlverfahrens und zur Vorbereitung des Beschlusses wird ein gemeinsamer Ausschuss gebildet. Die Fachberatung ist an dem Verfahren zu beteiligen. (3) In der Regel findet ein Orgelvorspiel und Chorleitungsprobe für die Bewerberinnen und Bewerber statt,

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 73 deren Aufgaben von der Fachberatung gestellt werden. Sie gibt dem gemeinsamen Ausschuss ein mündliches Gutachten über die Fähigkeit und die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. 8. Einführung. Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker werden in einem Gottesdienst nach der empfohlenen Ordnung in ihr Amt eingeführt. Abschnitt 3. Der Dienst der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker 9. Allgemeine Aufgaben und Rechte. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sollen die Kirchenmusik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen aus Vergangenheit und Gegenwart lebendig werden lassen. Sie sind für die kirchenmusikalische Arbeit verantwortlich. Sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der Dienstanweisung eigenständig. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker wirken bei Gottesdiensten, Amtshandlungen und sonstigen kirchlichen Veranstaltungen entsprechend der Dienstanweisung mit. (3) Für die musikalische Gestaltung der Gottesdienste sind die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Absprache mit den für die Gottesdienstleitung Verantwortlichen zuständig. (4) Die Durchführung besonderer kirchenmusikalischer Veranstaltungen für Gemeinde und Öffentlichkeit gehören zu den Aufgaben der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. Diese sind mit dem für die jeweilige Veranstaltung zuständigen Leitungsgremium mittel- und langfristig zu planen. 10. Die Dienste im Einzelnen. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker fördern das Singen im Gottesdienst und in Gruppen und Veranstaltungen der Gemeinde oder des Dekanates. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker leiten Chöre und Instrumentalgruppen und streben gegebenenfalls die Bildung solcher Gruppen an. (3) Zum Orgeldienst gehören neben der Einleitung und Begleitung des Gemeindegesangs eigenständige musikalische Elemente im Gottesdienst, außerdem die Mitwirkung in anderen musikalischen Veranstaltungen. 11. Urlaub. (1) Erholungsurlaub und freie Wochenenden sind rechtzeitig mit der oder dem Dienstvorgesetzten und im Benehmen mit den zuständigen Pfarrerinnen oder Pfarrern zu vereinbaren. Sie sollen außerhalb der hohen kirchlichen Feiertage liegen. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sorgen für die Dauer des Erholungsurlaubs oder einer sonstigen Abwesenheit vom Dienst für Vertretung. Sie werden hierin durch das jeweils zuständige Leitungsgremium unterstützt. 12. Fortbildung. Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sollen an Fortbildungsmaßnahmen und an Kirchenmusikkonventen des Dekanates und der Gesamtkirche teilnehmen. 13. Urheberrechte. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sind verpflichtet, die vom jeweiligen Veranstalter aufgrund von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) beizubringenden Unterlagen über die Aufführung geschützter Musikwerke vollständig zusammenzustellen und für die ordnungsgemäße Weitergabe zu sorgen. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sind verpflichtet, die im Urheberrechtsgesetz verankerten Bestimmungen zur Vervielfältigung von Noten einzuhalten und auch die mit ihnen zusammen Musizierenden auf das Kopierverbot hinzuweisen. 14. Pflege und Nutzung der Musikinstrumente. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker haben darauf zu achten, dass die Orgel und die übrigen Musikinstrumente in gutem Zustand sind. (2) Den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern stehen die Instrumente der Gemeinde oder des Dekanates für Üben und Unterricht zur freien Verfügung. Die Benutzung durch Dritte setzt das Einvernehmen zwischen dem Kirchenvorstand oder Dekanatssynodalvorstand und den Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern voraus. 15. Arbeits- und Finanzmittel. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker beantragen die für ihre Arbeit notwendigen Finanzmittel rechtzeitig im Rahmen der Haushaltsberatungen der Kirchengemeinde oder des Dekanates. (2) Über die für kirchenmusikalische Zwecke bereitgestellten Mittel können die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Rahmen ihrer Arbeitsplanung nach Absprache mit der oder dem Vorsitzenden des Leitungsgremiums verfügen. (3) Für die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker ist ein Arbeitsraum oder Arbeitsplatz durch das Dekanat zur Verfügung zu stellen. Für die Ausstattung sorgt das Dekanat. 16. Beteiligung an Beratungen der zuständigen kirchlichen Organe. (1) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker sind berechtigt, ihre dienstlichen Anliegen und alle Fragen ihres Arbeitsbereiches in Sitzungen des jeweiligen Leitungsgremiums vorzutragen. Vor allen Entscheidungen in musikalischen Fragen sind sie zu hören. (2) Die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker nehmen an ihre Arbeit betreffenden Dienstbesprechungen und an Sitzungen des Mitarbeiterkreises teil. Abschnitt 4 Der kirchenmusikalische Dienst im Dekanat 17. Aufgaben und Zuständigkeiten im Dekanat. (1) Das Dekanat fördert und unterstützt die kirchenmusikalische Arbeit in den Kirchengemeinden. (2) Die Dekanatssynode beruft einen Ausschuss für Kirchenmusik. Über die Zusammensetzung im Einzelnen und die Aufgaben entscheidet die Dekanatssynode nach örtlichen Gegebenheiten. Mindestens sollen dem Ausschuss angehören:

74 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 1. ein Mitglied der Dekanatssynode, 2. die Dekanatskirchenmusikerin oder der Dekanatkirchenmusiker sowie eine weitere Kirchenmusikerin oder ein weiterer Kirchenmusiker, 3. bis zu zwei durch den Ausschuss selbst hinzuzuwählende Mitglieder. Der Ausschuss wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. 18. Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker. (1) Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker beraten den Dekanatssynodalvorstand und die Kirchenvorstände, Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker des Dekanats. Sie sind verantwortlich für die Gewinnung von Nachwuchskräften und ihre Aus- und Weiterbildung. Sie sind zuständig für die Veranstaltung von Kirchenmusikkonventen und Chortreffen im Dekanat. (2) Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker unterstützen den Fachbereich Kirchenmusik bei der Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere bei der Fortbildung und Prüfung Nebenamtlicher. Sie nehmen die Fachberatung bei der Anstellung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern wahr, soweit dies nicht durch den Fachbereich Kirchenmusik geschieht. (3) Die Dekanatskirchenmusikerinnen und Dekanatskirchenmusiker berichten der Dekanatssynode jährlich über die kirchenmusikalische Arbeit im Dekanat. Abschnitt 5. Der Kirchenmusikalische Dienst in der Gesamtkirche 19. Fachbereich Kirchenmusik im Zentrum Verkündigung. (1) Dem Fachbereich Kirchenmusik gehören entsprechend dem Stellenplan an: 1. die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor, 2. weitere A- oder B-Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, 3. die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (2) Der Fachbereich Kirchenmusik berät, unterstützt und informiert die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, die kirchenmusikalisch tätigen Gruppen, die Kirchengemeinden, die Dekanate und die kirchenleitenden Organe. Seine Hauptaufgabe liegt in der Aus- und Fortbildung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern. Der Fachbereich arbeitet eng mit den kirchenmusikalischen Verbänden und Werken zusammen. (3) Die Landeskirchenmusikdirektorin oder der Landeskirchenmusikdirektor leitet den Fachbereich Kirchenmusik. Sie oder er ist für Grundsatzfragen des kirchenmusikalischen Dienstes zuständig. (4) Die Arbeit des Fachbereichs Kirchenmusik wird in der Ordnung des Zentrums Verkündigung geregelt. Abschnitt 6. Schlussbestimmungen 20. Übergangsbestimmung. Bestehende Aufgabenverteilungen sind bis zum 31. Dezember 2007 an die Vorgaben des 2 Abs. 2 anzupassen. 21. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Rechtsverordnung tritt mit Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig treten die Kirchenmusikverordnung vom 14. Oktober 1986 (ABl. 1986 S. 252), zuletzt geändert am 29. Mai 2001 (ABl. 2004 S. 101), und die Kirchenmusikstellenverordnung vom 24. April 2001 (ABl. 2001 S. 220), zuletzt geändert am 1. Dezember 2005 (ABl. 2006 S. 89), außer Kraft. Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt. Darmstadt, den 22. Januar 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung für die Einführung und Förderung eines Verwaltungsleiters/einer Verwaltungsleiterin für Diakoniestationen Vom 18. Januar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Aufhebung der Verwaltungsverordnung Die Verwaltungsverordnung für die Einführung und Förderung eines Verwaltungsleiters/einer Verwaltungsleiterin für Diakoniestationen vom 20. Juli 1993, in der Fassung vom 24. August 1999 (ABl. 1999 S. 225), wird aufgehoben. Artikel 2 Kündigung der Bereitstellungsverträge Verträge über die Bereitstellung einer Verwaltungsleiterin oder eines Verwaltungsleiters für Diakoniestationen gemäß der Anlage 1 der Verwaltungsverordnung für die Einführung und Förderung eines Verwaltungsleiters/ einer Verwaltungsleiterin für Diakoniestationen, sind von den Regionalverwaltungsverbänden mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 außerordentlich zu kündigen. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verwaltungsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, den 22. Januar 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 75 Verwaltungsverordnung zur Änderung der Datenschutzverordnung Vom 18. Januar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 8 der Datenschutzverordnung vom 12. November 1996 (ABl. 1997 S. 16), zuletzt geändert am 15. Dezember 2005 (ABl. 2006 S. 59), wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 22. Januar 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Arbeitsrechtliche Kommission Ausbildungs- und Praktikantenordnung (APrO) Vom 14. November 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.6/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Abschnitt 1 Allgemeines 1. Geltungsbereich. Diese Ordnung gilt für die Praktikanten- und Ausbildungsverhältnisse im Bereich des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. 2. Anwendung der KDAVO. Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) in der jeweils geltenden Fassung findet für die Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse entsprechende Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Abschnitt 2 Praktika im Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes 3. Anerkennungspraktika. (1) Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten sind Personen, die nach Abschluss einer zwei oder dreijährigen Fachschulausbildung oder nach Abschluss einer Fachhochschulausbildung ein in der Regel einjähriges Berufspraktikum ableisten. (2) Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung 1. für einen Ausbildungsberuf mit zweijähriger Fachschulausbildung in Höhe von 60 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 4 2. für einen Ausbildungsberuf mit dreijähriger Fachschulausbildung in Höhe von 60 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 6 3. für einen Ausbildungsberuf mit Fachhochschulausbildung in Höhe von 60 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 8 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). 4. Vorpraktika. (1) Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten sind Personen, die ein Praktikum ableisten, das in Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnungen oder ähnlichen Vorschriften als Zulassungsvoraussetzung für den Beginn einer Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung gefordert wird, oder das auf Veranlassung der jeweiligen Ausbildungsstätte als Prüfungsvoraussetzung geleistet werden muss, ohne selbst Bestandteil der Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung zu sein. Voraussetzung ist weiter, dass die Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die spätere Ausbildung im Mittelpunkt des Rechtsverhältnisses steht. (2) Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten erhalten eine monatliche Vergütung in Höhe von 70 Prozent der Ausbildungsvergütung der Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten nach 3 Abs. 2. 5. Probezeit im Praktikum. Die ersten drei Monate des Praktikums gelten als Probezeit. Abschnitt 3 Praktika außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes 6. Vergütung für sonstige Praktika. Praktikantinnen und Praktikanten, die vor Abschluss der Ausbildung einer Fach- oder Berufsfachschule, sowie Studierende von Fachhochschulen, die während der Praxissemester berufspraktische Tätigkeiten für mindestens einen Monat im betrieblichen Interesse erbringen, können eine Vergütung nach folgender Maßgabe erhalten: 1. für Praktika bis zu drei Monaten bis 15 Prozent 2. für Praktika von über drei Monaten zwischen 15 und 25 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 1 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO).

76 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Abschnitt 4 Auszubildende gemäß Berufsbildungsgesetz 7. Ausbildungsvergütung für Auszubildende. (1) Die Ausbildungsvergütung in den kaufmännischen, gewerblichen, hauswirtschaftlichen, handwerklichen und sonstigen Berufen mit Ausnahme der in Abschnitt 5 genannten beträgt 1. im ersten Ausbildungsjahr 25 Prozent 2. im zweiten Ausbildungsjahr 28 Prozent 3. im dritten Ausbildungsjahr 33 Prozent 4. im vierten Ausbildungsjahr 36 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 3 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). (2) Sind in Einzelfällen, z. B. aus arbeitsmarktbedingten Gründen, Ausbildungsplätze nicht zu besetzen, kann die Ausbildungsvergütung um jeweils bis zu 35 Prozent der Ausbildungsvergütung gemäß Absatz 1 erhöht werden. (3) Wird die Ausbildung in einer besonderen Einrichtung zur Beschäftigung und Qualifizierung ( 1 Nr. 2 der Arbeitsrechtsregelung für sozialpädagogisch betreute Beschäftigungsverhältnisse vom 20. Juli 2005) unter sozialpädagogischer Betreuung als individuelle Fördermaßnahme mit dem Ziel durchgeführt, die Chancen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern, beträgt die Ausbildungsvergütung abweichend von Absatz 1 1. im ersten Ausbildungsjahr 17 Prozent 2. im zweiten Ausbildungsjahr 18 Prozent 3. im dritten Ausbildungsjahr 19 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 3 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). 8. Sonderzahlung. Abweichend von 37 KDAVO wird eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage gezahlt. 37 Abs. 3 KDAVO findet keine Anwendung. 9. Vermögenswirksame Leistungen. Die Auszubildenden gemäß 7 erhalten vermögenswirksame Leistungen in entsprechender Anwendung des 38 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung mit der Maßgabe, dass der Betrag von 6,65 Euro je Monat ersetzt wird durch 13,29 Euro. 10. Probezeit für Auszubildende. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Die Probezeit kann bis auf vier Monate verlängert werden. Abschnitt 5 Schülerinnen und Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege sowie im Fachbereich Sozialwesen 11. Ausbildungsvergütung für Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege/Altenpflege/Heilerziehungspflege. (1) Die Ausbildungsvergütung für die Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, Altenpflege und Heilerziehungspflege beträgt 1. im ersten Ausbildungsjahr 33 Prozent 2. im zweiten Ausbildungsjahr 36 Prozent 3. im dritten Ausbildungsjahr 40 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 3 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). (2) Sind in Einzelfällen, z. B. aus arbeitsmarktbedingten Gründen, Ausbildungsplätze nicht zu besetzen, kann die Ausbildungsvergütung um jeweils bis zu 35 Prozent der Ausbildungsvergütung gemäß Absatz 1 erhöht werden. 12. Sonderzahlung. Abweichend von 37 KDAVO wird eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage gezahlt. 37 Abs. 3 KDAVO findet keine Anwendung. 13. Ausbildungsvergütung für Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer. Die Ausbildungsvergütung für Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer sowie Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer beträgt 33 Prozent des Tabellenentgelts der Entgeltgruppe 3 Stufe 1 der Entgelttabelle zur Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung (KDAVO). 14. Vermögenswirksame Leistungen. Die Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, Altenpflege und Heilerziehungspflege sowie die Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer erhalten vermögenswirksame Leistungen in entsprechender Anwendung des 38 der Kirchlich-Diakonischen Arbeitsvertragsordnung mit der Maßgabe, dass der Betrag von 6,65 Euro je Monat ersetzt wird durch 13,29 Euro. 15. Probezeit. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Für die Krankenpflegehelferinnen, Krankenpflegehelfer, Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer nach 13 gilt abweichend eine Probezeit von drei Monaten. Abschnitt 6 Gemeinsame Regelungen 16. Zusatzversorgung. Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten haben Anspruch auf eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe der Satzung der jeweiligen Zusatzversorgungskasse. 17. Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und Sonderzahlung. Die Ausbildungsvergütung gilt als Arbeitsentgelt gemäß 30 der Kirchlich- Diakonischen Arbeitsvertragsordnung. 18. Freistellung zur Prüfung. Vor einer vorgeschriebenen Abschlussprüfung ist an fünf Arbeitstagen Gelegenheit zu geben, sich auf die Prüfung vorzubereiten. Betriebliche Maßnahmen sind anzurechnen.

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 77 19. Beendigung der Ausbildungsverhältnisse oder Arbeitsverhältnisse. (1) Das Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis endet ohne besondere Kündigung mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, spätestens mit Ablauf der Ausbildungs- bzw. Praktikantenzeit. (2) Bestehen Auszubildende, Praktikantinnen, Praktikanten, Schülerinnen oder Schüler die staatliche Prüfung nicht, so verlängert sich das Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr. (3) Während der Probezeit kann das Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis von jedem Vertragspartner jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (4) Nach der Probezeit kann das Ausbildungs- oder Praktikantenverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, 2. wenn die Voraussetzungen von 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 des Krankenpflegegesetzes nicht oder nicht mehr vorliegen, oder 3. von der oder dem Auszubildenden, der Praktikantin oder dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie oder er die Berufsausbildung aufgeben will. (5) Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. (6) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt. (7) Ausbildungs- und Praktikantenverhältnisse können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen beendet werden. Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen 20. Übergangsregelung. Für Ausbildungs- und Praktikantenverträge, die vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen wurden, gelten die Ausbildungsordnung vom 14. Mai 1997 (ABl. 1997 S. 234), zuletzt geändert am 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), und die Ordnung über die Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 16. Juni 1993 (ABl. 1993 S. 138), zuletzt geändert am 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), anstelle dieser Ordnung fort. 21. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die Ausbildungsordnung vom 14. Mai 1997 (ABl. 1997 S. 234), zuletzt geändert am 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), und die Ordnung über die Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich des Diakonischen Werkes und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 16. Juni 1993 (ABl. 1993 S. 138), zuletzt geändert am 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), außer Kraft. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 50 KDAVO Vom 14. November 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.6/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Artikel 1 Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung vom 20. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 24. Mai 2006 (ABl. 2006 S. 205), wird wie folgt geändert: 1. In 50 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt: (2) Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche beträgt der Zusatzurlaub mindestens einen Tag. 2. Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. Artikel 2 Diese arbeitsrechtliche Regelung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Arbeitsrechtsregelung zur Änderung von 47 KDAVO Vom 14. November 2006 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 7.6/2006 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen: Die Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertragsordnung (KDAVO) vom 20. Juli 2005 (ABI. 2005 S. 262), zuletzt geändert am 14. November 2006 (ABI. 2007 S. 77), wird wie folgt geändert: In 47 Abs. 5 wird der Satz 2 gestrichen. *** Vorstehende Beschlüsse vom 14. November 2006 werden gemäß 12 Abs. 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-Regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht. Darmstadt, den 7. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Lehmann

78 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Bekanntmachungen Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 Wir geben den Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 mit der Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium und der Anerkennung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Rheinland-Pfalz sowie des Ministeriums für Finanzen Rheinland-Pfalz bekannt. Darmstadt, den 18. Januar 2007 Für die Kirchenverwaltung Karn Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 Vom 22. November 2006 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 2 Abs. 3 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen vom 24. November 1970 (ABl. 1970 S. 193) und aufgrund von 2 Abs. 3 der Kirchensteuerordnung für die Evangelische Kirchen in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Rheinland Pfalz vom 29. November 1971 (ABl. 1971 S. 471) den folgenden Beschluss gefasst: 1. Die Erhebung der Landeskirchensteuer erfolgt ab 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 im gesamten Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Form eines Zuschlagsbetrages von neun Prozent zur Einkommensteuer (Lohnsteuer). 2. Für den gleichen Zeitraum wird ein besonderes Kirchgeld von Kirchensteuerpflichtigen, deren Ehegatte keiner steuerberechtigten Kirche angehört (Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe), nach Maßgabe der Kirchensteuerordnungen für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Bereich des Landes Hessen in der Fassung vom 24. November 1970, zuletzt geändert am 17. Mai 2003, und im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz vom 29. November 1971, zuletzt geändert am 17. Mai 2003, und der ihnen jeweils anliegenden Tabelle für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 erhoben. 3. Die Landeskirchensteuer aus dem Zuschlag zur Einkommensteuer gemäß Nummer 1 wird auf Antrag des Steuerpflichtigen von der Kirchenleitung (Kirchenverwaltung) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf 3,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens ermäßigt, sofern während des gesamten Veranlagungsjahres Kirchensteuerpflicht bestand. 4. Für die Ermittlung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer (Lohnsteuer) gemäß Nummer 1, des Kirchgeldes in glaubensverschiedener Ehe gemäß Nummer 2 und des zu versteuernden Einkommens gemäß Nummer 3 ist 51a des Einkommensteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 5. Die Kirchensteuer beträgt auch in den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer neun Prozent der Einkommensteuer (Lohnsteuer). In den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer wird der Steuersatz auf sieben Prozent der Lohnsteuer ermäßigt, wenn der Arbeitgeber von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 der koordinierten Ländererlasse vom 19. Mai 1999 (BStBl. I S. 509) Gebrauch macht. 40a Abs. 2 und 6 des Einkommensteuergesetzes bleiben unberührt. 6. Die oben festgesetzten Kirchensteuern werden auch über den 31. Dezember 2007 weiter erhoben, falls zu dem genannten Termin neue Kirchensteuerhebesätze nicht beschlossen und staatlich genehmigt und anerkannt sind. Darmstadt, den 25. November 2006 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Genehmigung Hiermit genehmige ich für den Bereich des Landes Hessen gemäß 7 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch die Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Lande Hessen (Kirchensteuergesetz) in der Fassung vom 12. Februar 1986, zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2001 (GVBl. I S. 442), nachstehenden, von der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf ihrer 6. Tagung vom 22. bis 25. November 2006 in Frankfurt am Main für das Haushaltsjahr 2007 beschlossenen Landeskirchensteuerbeschluss. Wiesbaden, den 6. Dezember 2006 Az.: I.4 870.400.000-1 - In Vertretung Joachim Jacobi Anerkennung Der vorstehende Landeskirchensteuerbeschluss für das Jahr 2007 der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (rheinland-pfälzischer Teil) vom 22. November 2006 wird hiermit gem. 3 Abs. 1 Satz 2 KiStG vom 24. Februar 1971 (GVBl. S. 59) anerkannt. Dies gilt nicht für die Bestimmung unter Nummer 3.

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 79 Mainz, den 08. Dezember 2006 Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz Im Auftrag Helmut Burkhardt Satzung zur Änderung der Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN Vom 21. November 2006 Die Mitgliederversammlung der AG Hospiz in der EKHN hat folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN vom 12. November 2003 (ABl. 2004 S. 28) wird wie folgt geändert: 1. 2 Abs. 5 wird wie folgt gefasst: (5) Sie vertritt die Ziele der AG gegenüber einer innerkirchlichen wie außerkirchlichen Öffentlichkeit in Abstimmung mit dem Stabsbereich der Öffentlichkeitsarbeit der EKHN. Sie unterstützt die Öffentlichkeitsarbeit der regionalen Mitglieder. 2. 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) An der MV nehmen beratend teil: - Vertreterinnen und Vertreter von Gastgruppen, - eine Vertretung des Zentrums Seelsorge und Beratung der EKHN, - eine Vertretung des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau. 3. 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Die MV wählt jeweils für die Dauer von drei Jahren fünf Personen in den Leitungsausschuss (zwei Pfarrerinnen/Pfarrer, drei Ehrenamtliche). Die Vertretung des Zentrums Seelsorge und Beratung nimmt mit beratender Stimme teil. 4. 8 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Über die Vergabe der Hospizkollektenmittel entscheidet das Zentrum Seelsorge und Beratung nach Absprache mit dem Leitungsausschuss. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag nach der Erteilung der kirchenaufsichtlichen Genehmigung in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitung. *** Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz Im Auftrag Werner Widmann Die Kirchenleitung hat die Satzung am 18. Januar 2007 genehmigt. Darmstadt, den 31. Januar 2007 Für die Kirchenverwaltung Zander Aufhebung der Satzung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft der Bethanien-, Kreuz- und Michaelisgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Nord Die Kirchenleitung hat am 12. Oktober 2006 gemäß 22 Abs. 3 und 4 des Verbandsgesetzes die Aufhebung der Satzung der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft der Bethanien-, Kreuz- und Michaelisgemeinde Frankfurt am Main, Evangelisches Dekanat Frankfurt am Main-Nord, mit Wirkung vom 31. Dezember 2006 genehmigt. Der Kirchensynodalvorstand hat die Aufhebung der vorgenannten Satzung zum 31. Dezember 2006 anerkannt. Darmstadt, den 18. Januar 2007 Für die Kirchenverwaltung Zander Erteilung von Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer Anträge auf Umverteilung und Befreiung für das Schuljahr 2007/2008 Die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht gehört zu den Dienstpflichten der Pfarrerinnen, Pfarrer, Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare im Gemeindedienst. Der Umfang der Unterrichtsverpflichtung, die Möglichkeit von Stundenreduktion und Umverteilung, Fragen der Vergütung usw. sind im Einzelnen geregelt durch die Verordnung über die Erteilung von nebenamtlichem Religionsunterricht an Schulen durch Pfarrerinnen und Pfarrer (RU-VO) vom 26. März 1999 (ABl. 1990 S. 77), zuletzt geändert am 17. Oktober 2000 (ABl. 2000 S. 306). Insbesondere wird auf Folgendes hingewiesen: Wer mehr als acht Wochenstunden Religion unterrichtet ( 2 Abs. 4 RU-VO) oder von der Möglichkeit der Umverteilung von Pflichtstunden Gebrauch macht ( 3 RU-VO), muss dazu einen Antrag auf dem Dienstweg stellen. Nur in ganz besonderen Fällen kann eine Befreiung von der Erteilung des Religionsunterrichtes erfolgen. Etwaige Anträge auf Befreiung müssen bis zum 8. Juni 2007 mit der Stellungnahme der Dekanin oder des Dekans und der Pröpstin oder des Propstes an das zuständige Religionspädagogische Amt gerichtet werden, damit

80 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 eine verantwortliche Entscheidung getroffen werden kann. Es genügt nicht, den Antrag erst auf dem Erhebungsbogen für das Schuljahr 2007/2008 zu stellen. Werden gesundheitliche Gründe für eine Befreiung geltend gemacht, so sind diese durch ein spezifisches fachärztliches Attest nachzuweisen, aus dem hervorgeht, in welcher Weise die Dienstfähigkeit eingeschränkt ist. Darmstadt, den 1. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Krützfeld Potentialanalyse Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt gemäß 6 Abs. 1 des Kirchengesetzes betreffend die Vorbildung und Anstellungsfähigkeit der Pfarrer sowie Artikel 3 Nr. 1 des Kirchengesetzes zur Änderung des Auswahlverfahrens für den Pfarrdienst in der EKHN vom 7. Dezember 2002 (ABl. 2003 S. 93) für Kandidatinnen und Kandidaten, die sich ab dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben, die erfolgreiche Teilnahme an einer Potentialanalyse voraus. Gemäß 9 Abs. 2 der Rechtsverordnung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare vom 10. Juni 2003 (ABl. 2003 S. 382) können Kandidatinnen und Kandidaten, die sich vor dem 15. April 2003 zur Ersten Theologischen Prüfung angemeldet haben, beantragen, nach den neuen Regelungen behandelt zu werden. Vom 12. bis 15. Juni 2007 findet eine Potentialanalyse in Arnoldshain statt. Die an der zweiten Ausbildungsphase interessierten Theologiestudierenden können sich frühestens nach Abschluss von sechs sprachfreien theologischen Fachsemestern zur Teilnahme an der Potentialanalyse bewerben. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personal-Einsatz Pfarrerinnen und Pfarrer, 64276 Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Anlagen: 1. Geburtsurkunde 2. Tauf- und Konfirmationsschein 3. Reifezeugnis 4. Polizeiliches Führungszeugnis 5. Lebenslauf und Lichtbild 6. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung 7. Amtsärztliches Gutachten 8. Urkunde über den Familienstand Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. März 2007 endet mit Ablauf des 31. März 2007 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Darmstadt, den 1. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Schuster Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2009/2010 Für den Kollektenplan 2009/2010 soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, dass neue Arbeitsgebiete und kirchliche Aufgaben, die bisher nicht berücksichtigt wurden, aufgenommen werden können. Deswegen wird hiermit zur Bewerbung um Aufnahme in den Kollektenplan 2009/2010 eingeladen. Kriterien für die Aufnahme in den Kollektenplan: - Die Projekte und Aufgaben müssen eine gesamtkirchliche Bedeutung und Wirkung haben. - Der Kostenplan eines Projektes bzw. der Haushaltsplan einer Einrichtung muss mindestens einen Gesamtumfang von 50.000 Euro haben. - Das kirchlich-evangelische Profil der Einrichtung bzw. des Projektes muss erkennbar sein. - Empfänger von Zuweisungen aus dem Haushalt der EKHN werden nur in besonderen Ausnahmefällen durch Kollektenmittel unterstützt. - Der Kollektenempfänger muss einen Bezug zum Gebiet der EKHN haben. - Die Kollekte soll schwerpunktmäßig der Finanzierung von Sachkosten dienen. - Kollektenmittel sind Zuschüsse, die eine Eigenfinanzierung und/oder Drittmittel voraussetzen. Aus dem Bereich der EKHN sind bewerbungsberechtigt: - Kirchengemeinden - Dekanate - gesamtkirchliche Einrichtungen - kirchliche Gruppen, Initiative, Projekte - diakonische Arbeitsfelder Unterlagen für die Bewerbung: - Beschreibung und Zielsetzung der durch die Kollekte mitzufinanzierenden Aufgabe bzw. Arbeit - Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans bzw. Wirtschaftsplans des laufenden Jahres - Beschreibung der Trägereinrichtung/der Initiative

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 81 Rückfragen sind an das Referat Koordination, Kirchengemeinden und Dekanate zu richten. Bewerbungen sind bis zum 27. April 2007 möglich. Kollektenempfänger, die in den vergangenen Jahren wiederholt Kollekte erhalten haben, müssen keinen gesonderten Antrag stellen. Zusendung der Anträge an: Kirchenverwaltung Dezernat 1 Kirchliche Dienste Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Darmstadt, den 1. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Noschka Mitteilungen an das Finanzamt bei mitgliedschaftsbegründenden Amtshandlungen Gemäß 5 Abs. 4 der Kirchenbuchordnung sind die kirchenbuchführenden Stellen verpflichtet, mitgliedschaftsbegründende Amtshandlungen (Taufe, Aufnahme, Übertritt und Wiederaufnahme) dem für den Wohnsitz des Mitglieds zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere selbständig Tätige und Gewerbetreibende, aber auch solche Mitglieder, die keine Berufstätigkeit ausüben, aber gegebenenfalls ein besonderes Kirchgeld zu entrichten haben, zur Besteuerung herangezogen werden können. Darüber hinaus besteht unverändert die Verpflichtung der kirchenbuchführenden Stelle zur Mitteilung gegenüber der Meldebehörde. Darmstadt, den 1. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Noschka Das Recht der EKHN 16. Ergänzungslieferung Im März 2007 erscheint die 16. Ergänzungslieferung der Textsammlung Das Recht der EKHN. Der Versand erfolgt durch den Otto Bauer Verlag Stuttgart. Es wird gebeten, die Ergänzungslieferung möglichst umgehend einzuordnen. Die Rechtssammlung gehört zur Ausstattung der Kirchengemeinde bzw. der Dienststelle und muss für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugänglich aufbewahrt werden. Sie ist beim Wechsel der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers (z. B. Pfarrstellenwechsel, Wechsel im Amt der oder des Vorsitzenden der Dekanatssynode oder einer Mitarbeitervertretung) in ordnungsgemäßem Zustand an die Nachfolgerin oder den Nachfolger zu übergeben. Die Rechtssammlung kann grundsätzlich nur dem bisherigen Bezieherkreis kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Abhanden gekommene oder nicht mehr gebrauchsfähige Exemplare werden nur in begründeten Ausnahmefällen von der Kirchenverwaltung ersetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Rechtssammlung über den Buchhandel käuflich zu erwerben (ISBN 978-3- 87047-092-0). Darmstadt, den 8. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Lehmann Umwandlung der vollen Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Weiterstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt-Land, in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Darmstadt-Land und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Weiterstadt wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Weiterstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt-Land, wird die volle Pfarrvikarstelle in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt-Land, in eine Pfarrstelle I mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Darmstadt-Land und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Pfungstadt, Evangelisches Dekanat Darmstadt-Land, wird die volle Pfarrstelle I in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt.

82 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Finthen-Drais, Evangelisches Dekanat Mainz, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Finthen-Drais wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Finthen-Drais, Evangelisches Dekanat Mainz, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 20. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Gonsenheim, Evangelisches Dekanat Mainz Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Gonsenheim wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Gonsenheim, Evangelisches Dekanat Mainz, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 20. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Marienborn, Evangelisches Dekanat Mainz, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Marienborn wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mainz-Marienborn, Evangelisches Dekanat Mainz, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 20. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach, Evangelisches Dekanat Bergstraße, in eine halbe Pfarrvikarstelle Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bensheim- Auerbach, Evangelisches Dekanat Bergstraße, wird die volle Pfarrvikarstelle in eine halbe Pfarrvikarstelle umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 83 Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Christuskirchengemeinde Heppenheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Christuskirchengemeinde Heppenheim wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Christuskirchengemeinde Heppenheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, wird in eine Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, in eine Pfarrvikarstelle mit vollem Dienstauftrag. Die Pfarrstelle I wird zur Pfarrstelle. Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bergstraße und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Stephanusgemeinde Bensheim, Evangelisches Dekanat Bergstraße, wird die volle Pfarrstelle II in eine volle Pfarrvikarstelle umgewandelt. Die Pfarrstelle I wird zur Pfarrstelle. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, Evangelisches Dekanat Oppenheim Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Oppenheim wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, Evangelisches Dekanat Oppenheim, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Ausweisung eines zusätzlichen 0,25-Stellenanteils für pfarramtliche Dienste in der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Bieberau, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Ev. Kirchengemeinden Groß-Bieberau und Neunkirchen wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Bieberau wird zusätzlich zu ihrer vollen Pfarrstelle ein 0,25-Stellenanteil für pfarramtliche Dienste ausgewiesen. 2 Dieser Stellenanteil wird als Zusatzdienstauftrag im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß 26 Abs. 2n DSO mit der Pfarrstelle Neunkichen, Evangelisches Dekanat Reinheim, verbunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

84 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen, Evangelisches Dekanat Reinheim, mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Groß-Bieberau, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Neunkirchen und Groß- Bieberau wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Neunkirchen, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß 26 Abs. 2n DSO mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Groß-Bieberau, Dekanat Reinheim, verbunden. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eppertshausen, Evangelisches Dekanat Reinheim, mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Münster, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Ev. Kirchengemeinden Eppertshausen und Münster wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Eppertshausen, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß 26 Abs. 2n DSO mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Münster, Dekanat Reinheim, verbunden. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 22. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Ausweisung eines zusätzlichen 0,25-Stellenanteils für pfarramtliche Dienste in der Evangelischen Kirchengemeinde Münster, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Münster und Eppertshausen wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Münster wird zusätzlich zu ihrer vollen Pfarrstelle ein 0,25-Stellenanteil für pfarramtliche Dienste ausgewiesen. 2 Dieser Stellenanteil wird als Zusatzdienstauftrag im Weg einer Pfarrdienstordnung gemäß 26 Abs. 2n DSO mit der Pfarrstelle Eppertshausen, Evangelisches Dekanat Reinheim, verbunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 22. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Ausweisung eines zusätzlichen 0,25-Stellenanteils für pfarramtliche Dienste in der Ev. Kirchengemeinde Ueberau, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Ueberau und Spachbrücken wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Ueberau wird zusätzlich zu ihrer halben Pfarrstelle ein 0,25-Stellenanteil für pfarramtliche Dienste ausgewiesen. 2 Dieser Stellenanteil wird als Zusatzdienstauftrag im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß 26 Abs. 2n DSO mit der Pfarrstelle Spachbrücken, Evangelisches Dekanat Reinheim, verbunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 22. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 85 Verbindung der Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Spachbrücken, Evangelisches Dekanat Reinheim, mit einem 0,25-Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Ueberau, Evangelisches Dekanat Reinheim Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Spachbrücken und Ueberau wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Spachbrücken, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird im Wege einer Pfarrdienstordnung gemäß 26 Abs. 2n DSO mit einem 0,25 Zusatzdienstauftrag für die Evangelische Kirchengemeinde Ueberau, Dekanat Reinheim, verbunden. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 22. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung einer Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 3 /4) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Winterkasten, Evangelisches Dekanat Reinheim, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Rahmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Winterkasten wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Winterkasten, Evangelisches Dekanat Reinheim, wird die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 3 /4) in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 14. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung einer vollen Pfarrstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfurth, Evangelisches Dekanat Reinheim, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 3 /4) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Reinheim und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Beerfurth wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfurth, E- vangelisches Dekanat Reinheim, wird die volle Pfarrstelle in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 3 /4) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft. Darmstadt, 14. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der halben Pfarrvikarstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarsteinach, Evangelisches Dekanat Erbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Erbach und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarsteinach wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Neckarsteinach, Evangelisches Dekanat Erbach, wird die halbe Pfarrvikarstelle aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der vollen Pfarrstelle II bei der Evangelischen Kirchengemeinde Crumstadt, Evangelisches Dekanat Ried Urkunde

86 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ried und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Crumstadt wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Crumstadt, Evangelisches Dekanat Ried, wird die volle Pfarrstelle II aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Mettenheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau sowie die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Mettenheim mit der Evangelischen Kirchengemeinde Alsheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau Urkunde Im Benehmen mit den Beteiligten und dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms- Wonnegau wird folgendes beschlossen: 1 Die bisherige 1,0 Pfarrstelle (1,0 kw) in der Evangelischen Kirchengemeinde Mettenheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, wird aufgehoben. 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Mettenheim wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Alsheim, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, pfarramtlich verbunden. 3 Für die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden wird eine 1,0 Pfarrstelle mit Sitz in Alsheim ausgewiesen. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 14. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Die Kirchenleitung Cordelia Kopsch Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Schöllenbach- Bullau, Evangelisches Dekanat Erbach, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) sowie die pfarramtliche Verbindung der Evangelischen Kirchengemeinde Schöllenbach-Bullau mit der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden, Evangelisches Dekanat Erbach Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Erbach und im Benehmen mit den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Beerfelden und Schöllenbach-Bullau wird folgendes beschlossen: 1 Die bisherige volle Pfarrstelle in der Evangelischen Kirchengemeinde Schöllenbach-Bullau, Evangelisches Dekanat Erbach, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) mit Sitz in Schöllenbach-Bullau umgewandelt. 2 Die Evangelische Kirchengemeinde Schöllenbach-Bullau wird mit der Evangelischen Kirchengemeinde Beerfelden, Evangelisches Dekanat Erbach, pfarramtlich verbunden. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. August 2005 in Kraft. Darmstadt, 23. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung einer vollen Pfarrvikarstelle bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bürstadt, Evangelisches Dekanat Ried, in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ried und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Bürstadt wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Bürstadt, Evangelisches Dekanat Ried, wird die volle Pfarrvikarstelle in eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 87 Darmstadt, 21. Dezember 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Darmstadt, 22. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt, Evangelisches Dekanat Ried, in eine Pfarrvikarstelle mit vollem Dienstauftrag Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Ried und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt wird folgendes beschlossen: 1 Die 0,5 Pfarrvikarstelle der Evangelischen Kirchengemeinde Stockstadt, Evangelisches Dekanat Ried, wird in eine Pfarrvikarstelle mit vollem Dienstauftrag umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 21. November 2006 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde Worms, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Worms-Wonnegau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Lukasgemeinde Worms wird folgendes beschlossen: 1 Bei der Evangelischen Lukasgemeinde Worms, Evangelisches Dekanat Worms-Wonnegau, wird die volle Pfarrstelle in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Umwandlung der vollen Pfarrstelle II der Evangelischen Christuskirchengemeinde Dietzenbach, Evangelisches Dekanat Rodgau, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Christuskirchengemeinde Dietzenbach wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Christuskirchengemeinde Dietzenbach, Evangelisches Dekanat Rodgau, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt und insofern mit einem 0,5 ku-vermerk (künftig umzuwandeln) versehen, der mit Beendigung des Dienstverhältnisses des derzeitigen Stelleninhabers wirksam wird. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 23. Januar 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen, Evangelisches Dekanat Rodgau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen, Evangelisches Dekanat Rodgau, wird aufgehoben und insofern mit einem 0,5 kw-vermerk (künftig wegfallend) versehen, der mit Beendigung des Dienstauftrages der derzeitigen Stelleninhaberin wirksam wird.

88 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 23. Januar 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach, Evangelisches Dekanat Rodgau Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Rodgau und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Petrusgemeinde Urberach, Evangelisches Dekanat Rodgau, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 23. Januar 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Dienstnachrichten

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Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 93 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Alsbach, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Bergstraße, Modus B Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sucht die Evangelische Kirchengemeinde Alsbach eine Pfarrerin oder einen Pfarrer. In der Gemeinde besteht darüber hinaus noch eine Pfarrvikarstelle (50 %). Alsbach liegt an der nördlichen Bergstraße, 16 km südlich von Darmstadt. Politisch gehört die Kirchengemeinde zur Gemeinde Alsbach-Hähnlein im Kreis Darmstadt- Dieburg. Zur Kirchengemeinde mit den Ortsteilen Alsbach und Sandwiese gehören 2.500 Gemeindeglieder. In den vergangenen 25 Jahren ist Alsbach durch Neubaugebiete stark gewachsen. Alsbach hat eine gute Infrastruktur, gute Verkehrsanbindungen sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Alle Schulformen sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Sie wohnen in einem Pfarrhaus (5 Zimmer, Küche, Bad) mit großem Garten. Zur Kirchengemeinde gehören die über 400 Jahre alte, renovierte Dorfkirche, ein modernes Gemeindehaus sowie die Trägerschaft der evangelischen Kindertagesstätte (4 Gruppen). Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind: Eine Verwaltungsangestellte im Gemeindebüro (50%), eine Gemeindepädagogin für Kinder- und Jugendarbeit (45%), eine weitere Mitarbeiterin im gemeindepädagogischen Dienst mit 6 Wochenstunden, zwei Küsterinnen und ein Küster, eine Organistin, ein Chorleiter, eine Hausmeisterin für das Gemeindehaus sowie das Team der Kindertagesstätte. Zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätte und dem Kirchenvorstand besteht eine enge Zusammenarbeit. In vielen Kreisen und Arbeitsgruppen unserer Gemeinde engagieren sich zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und tragen intensiv zu einem vielfältigen und lebendigen Gemeindeleben bei. Wichtige Arbeitsbereiche sind u.a. die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie mit älteren Menschen. Der Kirchengemeinde ist die gesellschaftliche Verantwortung für unseren Ort wichtig. Wenn Sie unsere Pfarrerin oder unser Pfarrer werden, erwarten wir, dass Sie sich auf die Kerntätigkeiten Gottesdienst und Predigt, Seelsorge und Lebensbegleitung sowie Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden konzentrieren und sich auch in den Bereichen Gemeindeleitung, Motivation und Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit en-gagieren. Ein aufgeschlossener Kirchenvorstand wünscht sich von seinem Pfarrer oder seiner Pfarrerin geistliche Begleitung der Ehrenamtlichen in den Gemeindegruppen und einen aufmerksamen Umgang mit den Hauptamtlichen. Die Wertschätzung der Mitarbeit aller liegt uns am Herzen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann werfen Sie doch auch einen Blick auf unseren Auftritt im Internet (www.ev-kirche-alsbach.de). Weitere Auskünfte geben gerne: Thomas Büchner, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06257 2814 und Dekanin Scherf, Tel.: 06257 939412. Auch die Pröpstin für Starkenburg steht für weitere Nachfragen zur Verfügung. Buchschlag-Sprendlingen, Ev. Versöhnungsgemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Dreieich, Modus A Etwas Neues ist im Entstehen. Haben Sie Lust, als Pfarrerin/Pfarrer dabei mitzuwirken und mitzugestalten? Seit dem 1. Januar 2007 ist aus der Ev. Kirchengemeinde Buchschlag und der Ev. Versöhnungsgemeinde Sprendlingen nach einer längeren Phase des Kennenlernens und Kooperierens eine Gemeinde geworden: die Ev. Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen. Auf den ersten Blick betrachtet könnten die beiden Gemeindeteile unterschiedlicher nicht sein: In Buchschlag eine Villenkolonie, im Sprendlinger Norden neben Einfamilien- und Reihenhäusern viele Wohnblocks und Hochhäuser, die vor allem von Familien mit Migrationshintergrund bewohnt werden. Dieser Stadtteil wird in Dreieich sozialer Brennpunkt genannt. In der Spannung zwischen Gegensätze ziehen sich an und Gleich und Gleich gesellt sich gern unternehmen wir als Kirchengemeinde den Versuch, jenseits von Si-

94 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 tuiertheit Gemeinschaft zu organisieren, zu trösten, zu orientieren und uns gemeinsam am Leben und Glauben zu freuen. Dazu ist Flexibilität, Geduld und ein weites Herz nötig. Wenn Sie von Zeit zu Zeit über das eine oder andere verfügen, nun einige Fakten für Sie: Dreieich liegt mitten im Rhein-Main-Gebiet, nach Frankfurt, Darmstadt oder Offenbach sind es jeweils nur wenige Kilometer. Die Einwohnerzahl liegt bei 43.000. In den beiden Gemeindeteilen sind zusammen rund 2.800 Gemeindeglieder, es gibt eine Kirche mit Gemeindehaus (Buchschlag), ein Gemeindezentrum mit Gottesdienstraum (Sprendlingen), zwei Kindergärten und etliche Gemeindegruppen. Im Zentrum des Gemeindelebens stehen die überdurchschnittlich gut- und von Bewohnerinnen und Bewohnern beider Gemeindeteile übergreifend besuchten Gottesdienste, die im Wechsel in beiden Gottesdienststätten in traditionellen wie neuen Formen gefeiert werden. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit dem Pfarrer, der die andere 1,0 Pfarrstelle innehat, dem Kirchenvorstand und den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne im Team zusammenarbeiten möchte. Dazu gehören unserer Ansicht nach gleichermaßen Kompromissbereitschaft und die Fähigkeit, eigene Ideen durchzusetzen. Schwung, Offenheit und Freude an der Arbeit wünschen wir uns von unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrer. Eine Dienstwohnung steht bei Bedarf im Gemeindezentrum zur Verfügung. Zu ihr gehören sechs Zimmer, Küche, Bad, zwei Toiletten, Terrasse, Loggia, ein kleiner Garten sowie Kellerräume und eine beheizte Garage. Zwei Amtsräume befinden sich nebenan. Über eine Bewerbung von Ihnen würden wir uns freuen. Für detailliertere Informationen stehen Ihnen telefonisch oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung: Hansjörg Schiebe, KV-Vorsitzender, Tel.: 06103 65449 und Jochen-M. Spengler, Pfarrer, Tel.: 06103 67642. Weitere Ansprechpartner/innen sind: Dekan Reinhard Zincke, Tel.: 06103 23544 und Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. Dickschied, Niedermeilingen und Zorn, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Bad Schwalbach, Modus A, zum zweiten Mal Weil unsere bisherige Pfarrvikarin aus familiären Gründen unsere Gemeinden verlässt, möchten wir diese Stelle zum 01.06.2007 neu besetzen und suchen dazu eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder ein Pfarrehepaar. Wir, das sind die drei pfarramtlich verbundenen eigenständigen Kirchengemeinden Dickschied (556 Ev.), Niedermeilingen (297 Ev.) und Zorn (362 Ev.), zwischen Bad Schalbach und Nastätten. Ganz in der Nähe ist das (nicht nur Motorradfahrern) bekannte Wispertal. Insgesamt gehören 8 Dörfer zur Pfarrei. Nur wenige Autokilometer entfernt lädt der Rheingau zum Verweilen ein, und die nächste Umgebung mit schönen Tälern, herrlichen Wäldern und Felder. Die nächsten Städte sind Bad Schwalbach und Nastätten (je 15 km) sowie Taunusstein (25 km); auch Wiesbaden und Mainz (je 35-40 km) sind über die Bäderstraße (B 260) gut erreichbar. In Dickschied (600 Einwohner, hier steht auch das Pfarrhaus) gibt es einen Kindergarten. Folgende Schulen sind jeweils mit Schulbussen erreichbar: Grundschule in Kemel (ca. 13 km), Gesamtschulen und Gymnasium in Bad Schwalbach bzw. Taunusstein (ca. 15 bzw. 25 km), dazu kommen die schulischen Angebote in Wiesbaden. Einkaufsmöglichkeiten gibt es in einem Dorfladen in Nauroth, Bäckerei in Zorn, speziellere Einkaufsmöglichkeiten in Kemel, Bad Schwalbach und Nastätten. Zusätzlich kommen fast täglich Bäckerwagen und einmal wöchentlich ein Metzger. Das Pfarrhaus in Dickschied mit großem Garten wurde Ende des 19. Jahrhunderts erbaut und immer wieder renoviert, im größeren Umfang 1987, 1995 und 2002. Es bietet bei 133,8 qm Wohnfläche in den beiden Obergeschossen einer Familie gut Platz, hat dort eine große Küche, ein geräumiges Wohn-/Esszimmer, Schlaf-, Arbeits- und drei weitere Zimmer, zwei Toiletten und ein Bad. Geheizt wird zentral mit Heizöl, Warmwasser auch mit Solar. Im EG befinden sich ein Gemeinderaum, ein Archiv und die Gemeindebücherei sowie eine Gästetoilette. Sowohl von der Bücherei als auch über einen separaten Eingang gelangt man in das neu angebaute Pfarramt, in dem sich das geräumige Gemeindesekretariat und ein Amtszimmer mit herrlichem Ausblick, außerdem eine weitere Gästetoilette befinden. Unter dem Bürotrakt befindet sich eine Doppelgarage, dahinter sind weitere Abstellräume und Keller mit Heizungs- und Tankraum. Das kirchengemeindliche Leben: Nicht nur sonntags laden unsere drei evangelischen Kirchen und eine Backhaus-Kapelle zum Verweilen ein: Die alte Wehrkirche in Dickschied aus dem 13. Jahrhundert, zwei Dorfkirchen von 1741 bzw. 1768 in Zorn und Niedermeilingen (mit Schöler-Orgeln) und in Algenroth das ehemalige Backhaus (mit integrierter Teeküche hinter dem Vorhang des Altarraumes). In Nauroth steht ein evangelisches Gemeindehaus, in Niedermeilingen befinden sich Gemeinderäume im alten Pfarrhaus, in Zorn hat die Kirchengemeinde eine Wohnung angemietet und nutzt sie für Gruppen und Kreise. Gruppen und Kreise In unseren Gemeinden treffen sich folgende Gruppen: - eine funktionierende Frauengruppe in Niedermeilingen - ein Blasorchester mit integriertem Ev. Posaunenchor in Obermeilingen

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 95 - ein Hauskreis in Zorn - ein Gospelchor in Zorn - Bastel-/Handarbeitsgruppe in Niedermeilingen - Atempause (monatliche Meditation) in Dickschied - ökum. Seniorentreff in Niedergladbach - Jugendtreff in Zorn - Jungschar in Zorn - ein Kinderchor in Zorn/Algenroth - Spieletreff (6-12 J.) in Nauroth - Spiel- und Krabbelgruppen in Niedermeilingen und Dickschied - und viele Vereine in und um unsere Dörfer (z.b. gemischter Chor in Niedermeilingen und Männergesangvereine in Zorn und Nauroth), die uns wohlgesonnen zur Seite stehen. Die gemeindliche Arbeit wird mitgetragen von: - drei Kirchenvorständen - einer Gemeindesekretärin mit 12 Wochenstunden - 5 nebenamtlichen Küsterinnen und Küstern - einem nebenamtlichen Organisten - ehrenamtlichen Kindergottesdienstmitarbeiter/innen und Jungscharhelferinnen - zwei nebenamtlichen Reinigungskräften in Dickschied und Nauroth - einem nebenamtlichen Posaunenchorleiter - vielen weiteren ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen - 3 Prädikanten aus unseren Gemeinden Wir wünschen uns für unsere Kirchengemeinden eine Pfarrerin/einen Pfarrer, der/die - das Bestehende und Bewährte im Gemeindeleben gerne aufnimmt, (mit) weiterführt und mit neuen Impulsen belebt - bereit ist für eine gute Zusammenarbeit sowohl im ökumenischen Bereich, mit den Ortsvereinen als auch in der überregionalen Zusammenarbeit evangelischer Kirchengemeinden der Großkommune Heidenrod - offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden und den Kirchenvorständen anstrebt, um gemeinsam das Gemeindeleben zu planen und zu gestalten. Einzelheiten unserer und Ihrer Vorstellungen möchten wir gerne persönlich mit Ihnen besprechen. Darum: Bewerben Sie sich besuchen Sie uns sprechen Sie mit uns! Wir freuen uns auf Sie! Und so finden Sie Kontakt mit uns: Gabriele Becht- Laufersweiler, KV-Vorsitzende Dickschied, Tel.: 06775 8500; Werner Michel. KV-Vorsitzender Niedermeilingen, Tel.: 06772 1202; Marianne Schreiber, KV-Vorsitzende Zorn, Tel.: 06775 721; Pvin. Renata Kiworr-Ruppenthal, Tel.: 06775 223; Dekan Klaus Schmid, Dekanat Bad Schwalbach, Tel.: 06128 488810; Propst Dr. Sigurd Rink, Propstei Süd-Nassau, Tel.: 0611 522475. Driedorf, Pfarrstelle II, Dekanat Herborn, Modus B, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle II ist ab sofort zu besetzen, da unsere bisherige Pfarrerin in eine andere Gemeinde gewechselt hat. Was Sie vorfinden Das Kirchspiel Driedorf liegt in landschaftlich reizvoller Lage auf dem Hohen Westerwald. Es besteht aus 10 Ortschaften (ca. 3.100 Gemeindeglieder) und ist in 2 Pfarrstellen aufgeteilt. Zur Pfarrstelle II gehören 3 Kirchen, 1 Gemeindezentrum und 1 weitere Predigtstätte. Das geräumige Pfarrhaus liegt in ruhiger Wohnlage in Driedorf. Amtszimmer, Archiv und Konfirmandensaal sind in das Pfarrhaus integriert, aber vom Wohnbereich abgetrennt. Sie finden in Driedorf eine gute Infrastruktur. Es sind vorhanden: Kindergärten, eine integrierte Grund- und Gesamtschule, Ärzte, eine Apotheke, gute Einkaufsmöglichkeiten und zahlreiche Vereine. Weiterführende Schulen (Gymnasium und Realschule) gibt es in Herborn (12 km), berufsbildende Schulen, eine Schule für körperlich und geistig Behinderte sowie Einrichtungen der Lebenshilfe erreichen Sie in Dillenburg (20 km). Sowohl Herborn als auch Dillenburg sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Was unsere Kirchengemeinde prägt Wir arbeiten an der Umsetzung unserer Leitbilder (Kreuz und Leib Christi und wanderndes Gottesvolk). Unsere Gesamt-Kirchengemeinde zeichnet sich aus durch - einen kooperativen Kirchenvorstand - engagierte Mitarbeiter/innen - Familiengottesdienste - Chöre und Posaunenchor - eigenverantwortliche Gemeindegruppen, u.a. Kindergottesdienste, Jugendkreis, Bibelgesprächskreis, Frauenkreise, Sonntagstreff für Alleinstehende, Gemeindebrief-Redaktionskreis - eine Kindertagesstätte mit 4 Gruppen und einer guten integrativen Arbeit

96 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 - ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde, der landeskirchlichen Gemeinschaft sowie verschiedenen freikirchlichen Gemeinden - eine lebendige Partnerschaft zu einer Kirchengemeinde in Sachsen-Anhalt und einer evangelischen Kirchengemeinde in Südpolen. Von Ihnen als Pfarrerin/Pfarrer wünschen wir uns, dass Sie - an der Umsetzung unserer Leitbilder mitarbeiten - die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln - neue Gottesdienstformen fördern und intensivieren - gerne mit Kindern und jungen Familien arbeiten - die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen begleiten - die ökumenische Arbeit mitgestalten - die gute Zusammenarbeit mit der Kommune fortsetzen. Die Arbeit wird zwischen beiden Pfarrern aufgeteilt. Wir sind offen für eine neue strukturelle Zuordnung der beiden Pfarrbereiche und wollen Sie gerne bei Ihrer eigenen Schwerpunktsetzung unterstützen. Wichtig ist uns, dass Sie sich als Teil unserer Gemeinde fühlen und mit uns gemeinsam unterwegs sein wollen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gerne geben wir weitere Auskünfte: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes Gisela Henrich, Tel.: 02775 302; Pd. Gerhard Bauer, Tel.: 02775 261; Stv. Dekan Ronald Lommel, Tel.: 02772 574960 sowie Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. Groß-Umstadt, 1,0 Pfarrstelle III mit Sitz in Semd, Dekanat Groß-Umstadt, Modus A, zum zweiten Mal Herzlich willkommen in Semd und Groß-Umstadt! Ihre neue Gemeinde liegt am Rande des Ballungsraums Rhein-Main am Nordrand des Odenwaldes. Wir freuen uns darauf, hier mit Ihnen zu leben und Gemeinde zu gestalten. Die durch die Strukturreform 2002 neu gebildete Pfarrstelle ist für ca. 1.500 Gemeindeglieder verantwortlich. Ungefähr 1.100 leben im dörflich geprägten Stadtteil Semd, einer selbstständigen Kirchengemeinde, und etwa 400 in einem Bezirk der Evangelischen Kirchengemeinde Groß-Umstadt (Gustav-Hacker-Siedlung). Der Arbeitsschwerpunkt (2/3) wird in Semd liegen. Wo wir sind Der Stadtteil Semd und die Kernstadt Groß-Umstadt liegen in landschaftlich schöner Umgebung. Semd, nur 3 km von Groß-Umstadt entfernt, ist eine lebendige Gemeinde mit einem sehr aktiven Vereinsleben. Das Dorf besitzt eine gewachsene Infrastruktur Kindergarten und Grundschule (mit Betreuung) befinden sich vor Ort; es gibt einen Lebensmittelmarkt, Metzger, Bäcker, Frisöre und Banken. Von den etwa 2.000 Einwohnern ist der Großteil evangelisch; die katholischen Mitchristen werden durch die Pfarrei im Nachbarort Habitzheim betreut. Groß-Umstadt ist eine wachsende Gemeinde mit kleinstädtischer Struktur und guten Verkehrsanbindungen ins Rhein-Main-Gebiet (insbesondere Darmstadt). In der Kernstadt leben zurzeit ca. 11.000 Einwohner. Die Odenwälder Weininsel bietet neben allen Schulformen auch Versorgungseinrichtungen wie Kreiskrankenhaus, Stadtbücherei und Sport- und Freizeitstätten. Wer wir sind In der Gemeinde Semd gibt es zahlreiche ehren-, neben- oder hauptamtlich geleitete Gruppen, wie Kirchenchor, Frauenhilfe, Kindergottesdienst, Gesprächskreis, Besuchsdienst, Lesemäuse und Lesekreis. Im Gemeindehaus befindet sich seit vielen Jahren eine Gemeindebücherei. Das Motto unserer Gemeinde lautet Zusammen Glauben erleben. In der Gemeindearbeit in Groß-Umstadt ist es uns wichtig, verschiedene Zielgruppen anzusprechen und dabei eine Vielfalt von Ausdrucksformen für ehrenamtliche Mitarbeit zu ermöglichen. Im diakonischen Bereich ist die Kirchengemeinde Groß- Umstadt Trägerin zweier Kindergärten (50 bzw. 80 Plätze). Die beiden Kirchengemeinden Semd und Groß- Umstadt sind gemeinsam mit weiteren 11 Kirchengemeinden Träger der Sozialstation für die Kommunen Groß-Umstadt und Otzberg. Die Kirchengemeinde ist aufgeteilt in drei Pfarrbezirke mit 4.500 Gemeindegliedern, wobei der Pfarrbezirk III (Gustav-Hacker-Siedlung) mit etwa 400 Gemeindegliedern von der Pfarrstelle Semd aus betreut wird. Die Hacker-Siedlung wurde Ende der 50er Jahre für vertriebene Familien errichtet. Bisher bestanden die Aufgaben in der Kirchengemeinde Groß-Umstadt neben Gottesdienst und Seelsorge in der Begleitung der Altenarbeit und der Betreuung des Pflegeheims mit etwa 100 Bewohnern. Für die zukünftigen Aufgaben in der Kernstadt werden die Kirchenvorstände eine Pfarrdienstordnung erstellen dort werden Sie im Team mit zwei Kollegen zusammenarbeiten. In der ökumenischen Zusammenarbeit mit der katholischen Gemeinde gestalten beide Gemeinden eine jährliche Bibelwoche, mehrere Gottesdienste und den Weltgebetstag, der im Wechsel in der katholischen und evangelischen Kirche gefeiert wird. Was wir bieten Die Kirche von Semd (über 200 Jahre alt, ca. 400 Sitzplätze) liegt schräg gegenüber des Pfarrhauses im Ortskern. Im Pfarrhaus (angemietet, 158 m 2 Wfl.) mit Garten und Garage ist auch das Amtszimmer (38 m 2 ) untergebracht.

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 97 Das Gemeindehaus in Semd, in dem sich die verschiedenen Gruppen treffen, ist zu Fuß in fünf Minuten vom Pfarrhaus aus zu erreichen. Die Ende des 15. Jahrhunderts erbaute gotische Stadtkirche von Groß-Umstadt mit ca. 400 Plätzen steht im Zentrum der historischen Altstadt. Für die Gemeindearbeit in Groß-Umstadt steht ein großes zentral gelegenes Gemeindehaus mit dem gemeinsamen Gemeindebüro für beide Kirchengemeinden (Sekretärin mit halber Stelle) zur Verfügung. Die Verwaltungsarbeit wird durch den Anschluss an die Evangelische Regionalverwaltung Groß-Zimmern wesent-lich erleichtert. Was wir uns wünschen Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer oder auch ein Pfarrerehepaar mit der Fähigkeit, traditionell Entstandenes im Gemeindeleben zu achten und zugleich weiter zu entwickeln. Hierbei stehen Ihnen engagierte Mitarbeiter/innen sowohl innerhalb als auch au-ßerhalb der beiden Kirchenvorstände zur Seite. Wir erwarten - Interesse an der Breite und Vielfalt unserer Gemeinden - seelsorgerliche Begleitung der Menschen in unseren Gemeinden im Gottesdienst (auch neue Formen), bei Hausbesuchen oder einfach auf der Straße. Wir bieten - Raum für die Realisierung eigener Schwerpunkte - kollegiale Zusammenarbeit. Wir sind neugierig und gespannt auf Ihre eigenen Ideen und Vorstellungen. Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen und einen gemeinsamen Weg für unsere Ge-meinden zu finden. Nähere Auskünfte erteilen: Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151; Markus Krimm, Stellv. Vorsitzender des Kirchenvorstandes Semd, Tel.: 06078 910699; Pfr. Arno Kreh, Vorsitzender des Kirchenvorstandes Groß-Umstadt, Tel.: 06078 911008; Dekan Heinz-Walter Laubscheer, Tel.: 06078 911437. Internet: www.gross-umstadt-evangelisch.de. www.ev-kirche-semd.de. Gustavsburg, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Rüsselsheim, Modus C Wir sind: Unsere Gemeinde, die einen überwiegend offenen Frömmigkeitsstil pflegt, umfast rund 2.000 Glieder. Sie ist ein Teil der so genannten Mainspitz-Gemeinden (Ginsheim, Gustavsburg und Bischofsheim), die eine gemeinsame Pfarrdienstordnung und Liturgie haben. Gemeinden und Pfarrer pflegen eine enge Zusammenarbeit, z.b. gemeinsame Gottesdienste und Predigtstellenwechsel der Pfarrer innerhalb der Mainspitze. Auf unserer Internetseite www.ev-kirche-gustavsburg.de kann man viele Informationen erhalten, auch der Gemeindebrief ist dort veröffentlicht. Wir liegen: Gustavsburg, Teil der Doppelgemeinde Ginsheim- Gustavsburg, liegt im Westen des Rhein-Main-Gebietes an der Mainspitze und hat eine gewachsene und funktionierende Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Grundschule, Kindergärten und medizinische Versorgung sind im Ort vorhanden. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Gemeinde unter www.gigu.de. Wir haben: Beschäftigt sind bei uns hauptamtlich eine Sekretärin (20 Std./W) und eine Gemeindepädagogin (30 %), nebenamtlich ein Organist, eine Küsterin, ein Bläserchorleiter, ein Hausmeister und eine Reinigungskraft. Dieses Team wird durch viele ehrenamtliche Helfer und einem jungen, offenen Kirchenvorstand ergänzt. Die Kirche, das Gemeindehaus mit Küster-Wohnung, das Büro und das Pfarrhaus bilden eine bauliche Einheit. Die Kirche wurde 1916 gebaut und vor sechs Jahren grundlegend renoviert. Vor zwei Jahren haben wir die Schuke- Orgel generalüberholen lassen. Das sehr schöne, großzügig geschnittene Pfarrhaus, ebenfalls erbaut 1916, renoviert vor vier Jahren, hat fünf Zimmer, Küche, Bad, WC und ein ausgebautes Dachgeschoss auf ca. 200 m 2 und einen großen Garten. Die vielen Räume des Gemeindehauses werden regelmäßig von Gruppen benutzt. Diese werden fast alle von Ehrenamtlichen geleitet und zeigen ein weites Spektrum von Betätigungsfeldern auf. Wir haben zurzeit: zwei Krabbelkreise, Café-Treff, Frauentreff, Gymnastik für Frauen, Bastelgruppe, Bläserchor, Gitarrengruppe, Jugendchor, Pfadfinder, Eine-Welt-Gruppe und Kinder- und Erwachsenenkleiderbasar. Hervorzuheben sind die über die Ortsgrenzen hinaus bekannte Obdachlosenarbeit und die Kleiderkammer für Bedürftige. Der Bibelgesprächskreis wird vom Pfarrer geleitet. In der Konfirmandenarbeit sind Ehrenamtliche mit engagiert, die auch die Dekanatsfreizeit auf dem Eisenberg unterstützen. Das Kigo-Team veranstaltet ansprechende Kindergottesdienste. Gut besucht sind unsere Familiengottesdienste. Wir wünschen: - Die Zusammenarbeit mit den evangelischen Nachbargemeinden und in der Ökumene vor Ort soll weiter geführt werden. - Die Begleitung der Kinder- und Jugendarbeit und der Konfirmandenunterricht sind uns wichtig, ebenso die gute Zusammenarbeit mit der Grundschule am Ort. - Ein weiterer Schwerpunkt ist die Seniorenarbeit, wozu auch die im Wechsel mit der katholischen Ge-

98 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 meinde und den vier Main-Spitz-Kollegen stattfindenden Gottesdienste im Altenheim gehören. - Gute Teamarbeit mit den Ehrenamtlichen, den Mitarbeitenden und dem Kirchenvorstand ist uns wichtig. - Fortsetzung des Bibelgesprächskreises (theologische Arbeit mit Erwachsenen). - Ihren eigenen Vorstellungen und Schwerpunkten in der Gemeindearbeit stehen wir offen gegenüber. Sie haben: Interesse an unserer Pfarrstelle? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Neben unserer Internetseite www.ev-kirchegustavsburg.de steht Ihnen für Fragen gerne persönlich zur Verfügung: Frau Annette Pfau, stellvertretende Vorsitzende des KV, Tel.: 06134 757454, e-mail: annette.pfau@t-online.de. Weitere Ansprechpartner für Ihre Bewerbung sind Herr Dekan Kurt Hohmann, Tel.: 06142 12672 und Frau Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. Kirchberg, 0,5 Pfarrstelle I, Dekanat Kirchberg, Erteilung eines halben Verwaltungsdienstauftrages Die Kirchengemeinde Kirchberg I ist beheimatet in der Kommune Staufenberg, die trotz mehrerer Neubaugebiete eine persönliche, ländliche Struktur bewahrt hat. Sie liegt regional zwischen den Universitäts-, Einkaufsund Arbeitsstädten Gießen (10 km, gute Busverbindungen) und Marburg. Die Autobahnanbindung eröffnet aber auch direkte Wege, z.b. ins Rhein-Main-Gebiet. Zur Pfarrstelle gehören die unmittelbar zusammen hängenden Ortsteile Staufenberg (1.500 Gemeindeglieder) und Mainzlar (1.000 Gemeindeglieder). Sowohl im Gemeindezentrum Staufenberg (60-130 Sitzplätze), in der Kirche Mainzlar (150 Sitzplätze) als auch in der Kirche zu Kirchberg (350 Sitzplätze) ist 14-tägig jeweils zwei Mal Gottesdienst zu leiten. Der Gottesdienstplan wird vierteljährlich einvernehmlich mit allen Beteiligten erstellt. Die Gemeinde ist der Ev. Regionalverwaltung Gießen angeschlossen. Zuständig für uns ist außerdem das Religionspädagogische Amt Gießen (Religionsunterricht, Schulpfarrstellen). Dem zukünftigen Kollegen/Der zukünftigen Kollegin steht das direkt neben dem Gemeindezentrum gelegene, geräumige Pfarrhaus zu Verfügung. Es wurde 1980 erbaut und umfasst sieben Zimmer, Küche, Bad, Toilette, Keller, Garage und einen großen Garten. Kindergärten und Grundschulen sind am Ort, eine weiterführende Europa-Schule mit Gymnasialzweig befindet sich in Lollar (2 km), weitere Schulen in Gießen. Die Gemeindearbeit spielt sich im großzügig angelegten Gemeindezentrum in Staufenberg mit Büro ab, Mainzlar besitzt außerdem einen Gemeindesaal. In unserer Gemeinde arbeiten engagiert mit: eine Pfarramtssekretärin (20 Stunden wöchentlich), eine Gemeindepädagogin (50%), eine Kirchenmusikerin (25%), eine nebenamtliche Organistin, ein nebenberuflicher Posaunenchorleiter und zwei nebenamtliche Küsterinnen. Unser aktiver Diakonieausschuss bzw. Besuchskreis ist für die seelsorgerliche Arbeit mit verantwortlich. Wir möchten mit Ihnen eine partnerschaftliche, offene und konstruktive Zusammenarbeit in folgenden Schwerpunkten unserer gemeindlichen Arbeit fortführen: - Unsere sehr gut besuchten Mitten-im-Dorf-Gottesdienste mit Vereinen, Schulen und der Kommune feiern wir an anderen Örtlichkeiten (Burg Staufenberg, Stadtzentrum und -halle, Kirmeszelt, Vereinsräume...) und mit besonderen Akzenten. - Wir legen Wert auf guten Kontakt zu den Kindergärten und Schulen (mehrere Andachten bzw. Gottesdienste im Jahreskreis). Unsere Konfirmandenarbeit mit einem jugendlichen Team ist sehr lebendig. - Die Kasualien liegen uns besonders am Herzen. Wir wünschen uns, dass Sie den betroffenen Menschen in ihrer jeweiligen Lage als Seelsorger/in begegnen und ihre gottesdienstliche Feier würdevoll gestalten. Wir sind aber selbstverständlich auch aufgeschlossen für neue Ideen und Impulse, die Sie einbringen. Denn aufgrund unserer guten Erfahrungen mit Teamarbeit wissen wir, dass eine gelingende Kooperation Früchte trägt. Wenn Sie sich für uns interessieren, freut sich ein Kirchenvorstand auf Sie, der mit Lust und Laune bei der Sache ist. Bitte sehen Sie zwecks weiterer Informationen unsere Website an: www.kirchberg-evangelisch.de. Oder rufen Sie einfach an bei Klaus Faulenbach, stellvertretender Kirchenvorstandsvorsitzender, Tel.: 06406 75593; Jutta Martini, Pfarrerin, Tel.: 06406 5399 oder Dekan Rolf Klingmann, 0641 494423. Mainz-Ebersheim und Zornheim, Dekanat Mainz, Modus B Zwei am Stadtrand von Mainz gelegene, pfarramtlich verbundene Kirchengemeinden suchen einen Pfarrer, eine Pfarrerin oder ein Pfarrerehepaar. Mainz-Ebersheim, südlichster Stadtteil von Mainz mit 5.400 Einwohnern und Zornheim, selbstständiger Ort in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm mit 3.800 Einwohnern, sind drei Kilometer voneinander entfernt. Beide haben Stadtbusverbindung nach Mainz. Die Orte sind ländlich strukturiert und vom Weinbau geprägt. Sie sind expandierende, familienfreundliche Wohnorte. Die Lage im rheinhessischen Hügelland und die Nähe zur Stadt Mainz machen ihren besonderen Reiz aus. Die selbstständigen evangelischen Kirchengemeinden mit 1.200 bzw. 1.000 Gemeindegliedern besitzen jeweils ein neu erbautes Gemeindezentrum mit flexiblen Räumen für die unterschiedlichen Aktivitäten und eigenständigem Kirchenraum.

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 99 Die Gottesdienste, die sonntags jeweils in beiden Gemeinden stattfinden, werden in vielfältigen Formen gefeiert. Darüber hinaus hat sich ein breit gefächertes Gottesdienstangebot entwickelt, das überwiegend von Ehrenamtlichen gestaltet wird. Zwei engagierte Kirchenvorstände mit ehrenamtlichen Vorsitzenden, ein Pfarrer im Ehrenamt und eine Gemeindepädagogin (50%) übernehmen Verantwortung. Ein kompetenter Mitarbeiterstamm leitet Kreise für Menschen aller Altersstufen und unterstützt den Pfarrer in der seelsorgerlichen und diakonischen Arbeit. Daneben werden im Rahmen der Gemeinden viele Interessen gepflegt, wie Kirchenmusik, Vortragsreihen etc. Dieses lebendige Gemeindeleben ist auch offen für neue Impulse. Eine angemietete Vier-Zimmer-Dienstwohnung steht in Ebersheim zur Verfügung. Für eine größere Familie helfen wir gerne, eine Alternative zu finden. Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die Freude hat an - der Gestaltung von Gottesdiensten und Gemeindeleben - Unterricht und Begleitung der heranwachsenden Generation - partnerschaftlicher Zusammenarbeit - öffentlicher Repräsentanz Sicher wollen Sie Näheres wissen! Informationen zu den Orten finden Sie unter: www.ebersheim.de oder www.zornheim.de. Zu den Kirchengemeinden erhalten Sie Informationen von dem KV-Vorsitzenden in Mainz- Ebersheim, Michael Ermlich, Tel.: 06136 952274, E-Mail: mseh@gmx.de; der KV-Vorsitzenden in Zornheim, Dr. Susan Durst, Tel.: 06136 43959, E-Mail: durstzornheim@t-online.de; dem Dekan, Pfr. Jens Böhm, Tel.: 06131 960040 oder dem Propst, Pfr. Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027. Wenn Sie sich vorstellen können, mit uns zu arbeiten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Rodgau-Dudenhofen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus B, zum zweiten Mal In der Evangelischen Kirchengemeinde Dudenhofen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Pfarrstelle zu besetzen, weil der bisherige Stelleninhaber in den universitären Bereich gewechselt hat. Dudenhofen ist ein ehemaliges Straßendorf mit ca. 8.000 Einwohnern, das im Zuge der Gebietsreform in den 70er Jahren ein Stadtteil von Rodgau wurde. Historisch gewachsene Traditionen und Strukturen prägen noch heute den Charakter unserer Gemeinde als selbstbewusste ehemalige Enklave inmitten einer bis vor wenigen Jahrzehnten überwiegend römisch-katholisch geprägten Region. Dudenhofen ist eine der waldreichsten Gemeinden Hessens. Der Ort verfügt mit guten Einkaufsmöglichkeiten, verschiedenen Ärzten, einem Strandbad, diversen Sportangeboten, einem breitgefächerten Dienstleistungsangebot und einer Vielzahl von Vereinen über hohe Lebensqualität. Am Ort sind Kindergärten, Grundschule und die gymnasiale Oberstufe vorhanden, darüber hinaus finden sich alle weiteren Schulformen in der Kommune. Dudenhofen liegt zentral und ruhig im Rhein-Main- Neckar-Gebiet mit seinen zahlreichen Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Arbeitsmöglichkeiten. Der Ort verfügt über günstigste Anbindungen an die Autobahnen, Busverbindungen und einen S-Bahnanschluss. Frankfurt, Wiesbaden, Mainz, Offenbach, Hanau, Darmstadt und Aschaffenburg sind schnell erreichbar. Mit der aus dem Jahr 1769 stammenden barocken Predigerkirche, die den Mittelpunkt des Ortes bildet, fühlen sich nicht nur die ca. 3.000 evangelischen Gemeindeglieder, sondern viele weitere Rodgauer Bürgerinnen und Bürger verbunden. Sie bietet mit ihren rund 450 Plätzen auch Raum für Konzerte und Veranstaltungen verschiedenster Art. Die Arbeit der Kirchengemeinde richtet sich sowohl an die Menschen im gewachsenen alten Ortskern als auch an Menschen, die in den letzten Jahren in den Neubaugebieten heimisch geworden sind. Dazu gehört auch eine intensive Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen. Die Kirchengemeinde Dudenhofen - ist stolz auf ihre evangelische Tradition und möchte sie unter sich verändernden Bedingungen bewahren, - hat einen engagierten und lernbereiten Kirchenvorstand mit mehreren Fachausschüssen, - hat folgende hauptamtliche Mitarbeiter/innen: Pfarrvikarin (50%-Stelle), Küster (50%-Stelle), Pfarrsekretärin (50%-Stelle) und Gemeindepädagogin (40%- Stelle), - verfügt über zahlreiche selbstbewusste ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eigenverantwortlich gemeindliche Aktivitäten gestalten und neben Zeit, Kraft und Engagement auch neue Impulse für ein plurales und gedeihliches Miteinander unter Gottes Wort setzen, - zeichnet sich durch ein breites Angebot an gemeindlichen Aktivitäten und pflegt in besonderer Weise die Kirchenmusik (Kirchenchor, Posaunenchor, Miniband und Musikprojekte) aus, - bietet Gottesdienste für verschiedene Altersstufen und Zielgruppen. Eine lebendige Arbeit mit Familien und Jugendlichen hat bei uns einen hohen Stellenwert. Daneben bilden Besuche, Seelsorge und die Gemeindediakonie wichtige Arbeitsfelder. Kirche und Gemeindehaus, in dem auch die Bücherei der Gemeinde untergebracht ist, sind frisch renoviert und mit Leben gefüllt. Von Krabbelgruppen bis zur Seniorengymnastik, vom Bibelkreis bis zur Jungschar, von der jungen Frauenrunde bis zur über 100

100 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Jahre bestehenden Frauenhilfe fühlen sich alle hier zuhause. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - Entwicklungen und Tendenzen in Kirche und Gesellschaft wahrnimmt und fähig ist, sie kritisch zu reflektieren, - bereit und in der Lage ist, notwendige Herausforderungen im Blick auf eine weiterhin lebendige Gemeindearbeit strukturell anzugehen sowie gemeinsam mit dem Kirchenvorstand entsprechende Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, - kontaktfreudig und im Ort präsent ist, offen auf die Menschen zugeht, sie motiviert sowie sensibel für deren Hoffnungen und Sorgen ist, - Erfahrungen in den Bereichen Planung, Arbeitsorganisation, und Verwaltung mitbringt sowie über Personalführungskompetenz verfügt, - bereit und in der Lage ist, mit haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen sowie dem Kirchenvorstand vertrauensvoll, zielorientiert und konstruktiv zusammenzuarbeiten, - im Handlungsfeld Seelsorge einen Schwerpunkt setzt und Menschen besucht, - in unseren gut besuchten Gottesdiensten fundierte, zeitgemäße und ansprechende Predigten hält, - die selbständig arbeitenden Gruppen begleitet und theologisch unterstützt. Die Pfarrdienstwohnung mit ca. 135 m 2 Wohnfläche, Garage und Garten bietet Platz für eine Familie. Sie ist über das zusätzliche Amtszimmer mit dem Gemeindehaus verbunden. Die Wohnung verfügt über einen separaten Eingang. Das Haus aus den 60erJahren wurde 2003 grundrenoviert und steht in direkter Nähe zur Kirche. Wenn Sie Lust haben, sich in unsere aktive Gemeinde einzubringen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei: KV-Vorsitzende Pfarrvikarin Anja Schwier, Tel.: 06151 732380; Stell-vertretende KV-Vorsitzende Friederun Karnbach, Tel.: 06106 22883; Dekanin Jutta Jürges-Helm, Tel.: 06074 4846120; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. 0,5 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit im Evangelischen Dekanat Oppenheim, errichtet bei der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim Die Katharinenkirche Oppenheim als Stadtkirche Die besondere Situation der Kirchengemeinde wird bestimmt durch das, die Stadt Oppenheim prägende Bauwerk der Katharinenkirche, deren Bedeutung über die Gemeindegrenzen hinweg insbesondere nach Abschluss der aufwändigen Restaurierungsarbeiten im Jahr 2005 und der Verwirklichung eines mutig angegangenen Orgel-Neubauprojektes bis 2006 die Region nachhaltiger als bisher prägen wird. Die zu leistenden Aufgaben gehen, bezogen auf das Bauwerk und seine angestrebte neue Nutzung, als offene Kirche über die Aufgaben hinaus, die in Kirchengemeinden vergleichbarer Größe (bezogen auf die Zahl der 2.600 Gemeindemitglieder) so nicht anfallen. Die Katharinenkirche ist schon seit vielen Jahren ganztägig geöffnet und zieht jährlich (geschätzt) 20.000 bis 30.000 Besucherinnen und Besucher an. Die Kirchengemeinde hat es mit Menschen zu tun, die 1. zur engeren Gemeinde der Parochie gehören; 2. als Touristen das Bauwerk betrachten, dabei insbesondere bei Führungen Geschichten über die Botschaften der Kirchenfenster zu hören bekommen, zur Besinnung in einem Raum der Stille meditieren können und damit als wanderndes Gottesvolk Gemeinde sind; 3. als Kulturgemeinde, vielleicht als Kirchenferne, neben der Kirchenmusik unterschiedliche Angebote wahrnehmen; 4. als Ausführende - Sängerinnen und Sänger, Künstler und ehrenamtlich Tätige - in den unterschiedlichen Bezügen sind. Folgende Aufgaben gehören zum Profil der Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit in Oppenheim: 1. Entwicklung und Verwirklichung eines Gesamtkonzeptes für Heilige Räume unter Assistenz der Raumberatung beim Referat Kunst & Kirche im Zentrum Verkündigung der EKHN. 2. Entwicklung der Bildungsarbeit im Sinne des Aufbaus eines Kreises von Mitarbeitenden zur Betreuung von Besucherinnen und Besuchern und zur Mitarbeit bei den verschiedenen kulturellen Angeboten; dazu gehört die Entwicklung und Verwirklichung eines Gesamtkonzeptes für das Katharinenlädchen (ein Kiosk auf dem Kirchengelände). 3. Planung und Betreuung von kulturellen Veranstaltungen. Hier ist eine grundlegende konzeptionelle Position und die entsprechende organisatorische Realisierung ganz neu aufzubauen. Das betrifft auch die Verzahnung mit dem städtischen Tourismus. 4. Neben der Gemeindepfarrstelle ist Raum für gottesdienstliches Handeln an der Katharinenkirche. 5. Gewinnung von Sponsoren. 6. Öffentlichkeitsarbeit. Die Stadtkirchenarbeit wird durch einen Beirat verantwortet, dem der/die Stelleninhaber/in angehört. Die Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit ist ab sofort wieder zu besetzen. Der Dekanatssynodalvorstand wäre bei der Suche einer passenden Wohnung behilflich.

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 101 Weitere Auskünfte erteilen: der Propst für Rheinhessen, Pfr. Dr. Klaus-Volker Schütz, Tel.: 06131 31027; der Dekan des Evangelischen Dekanats Oppenheim, Pfr. Michael Graebsch, Tel.: 06133 5792-21; die Pfarrerin der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, Manuela Rimbach-Sator, Tel.: 06133 2381; die Fachberatung für Stadtkirchenarbeit im Zentrum Verkündigung, Pfr. Georg Pape, Tel.: 069 71379 137. Weilburg, Pfarrstelle I, Dekanat Weilburg, Modus C Die Pfarrstelle I (1,0 Stelle) der Evangelischen Kirchengemeinde Weilburg ist ab sofort neu zu besetzen. Unsere Gemeinde Zur Ev. Kirchengemeinde Weilburg gehören 4.900 Gemeindeglieder. Die Gemeinde umfasst die Kernstadt Weilburg und die Filialorte Ahausen, Kirschhofen, Odersbach und Waldhausen. Zur Pfarrstelle I gehören zzt. die Taunusseite Weilburgs und Kirschhofen mit insgesamt 1.641 Gemeindegliedern. Die Gemeinde ist aufgeteilt in drei Pfarrbezirke. Unser Mittelpunkt ist die Schlosskirche. Wöchentlich finden in ihr und in der Heilig-Grab-Kapelle Gottesdienste statt, die wechselseitig mit den beiden anderen Stelleninhabern gehalten werden. In den Filialorten finden 14-tägig Gottesdienste statt, die ebenfalls wechselseitig mit den Inhabern der beiden anderen Pfarrstellen gehalten werden. Gemeinsam mit dem Kirchenvorstand und den Kollegen/innen soll in nächster Zeit eine Neukonzeption der Gemeindearbeit und der drei Pfarrbezirke entwickelt werden, in der die persönlichen Gaben und Fähigkeiten berücksichtigt werden sollen. Zur Gesamtgemeinde gehören zwei Kindergärten und ein Alten- und Pflegeheim. Zur Katholischen Kirchengemeinde haben wir gute Kontakte. Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen unterstützen die Arbeit durch vielfältiges Engagement. Wir beschäftigen eine hauptamtliche Kantorin (A-Musikerin), die eine umfangreiche kirchenmusikalische Arbeit aufgebaut hat. In den Filialorten sind nebenamtliche Organisten beschäftigt. Eine Gemeindepädagogin arbeitet mit einem Stellenumfang von 30 % in unserer Gemeinde. Eine Gemeindesekretärin (0,5 Stelle) erledigt die Verwaltungsarbeit; eine hauptamtliche Küsterin ist in Weilburg tätig sowie in den Filialorten nebenamtliche Küster. Die Gemeinde gehört verwaltungsmäßig zur Ev. Regionalverwaltung Limburg-Weilburg. Unsere Stadt Weilburg, die Perle an der Lahn (Goethe), bietet viele Möglichkeiten. Alle Schularten (Grund-, Haupt-, Real-, integr. Gesamtschule, Berufs- und Berufsfachschule, Gymnasium, Technikerakademie) sind am Ort. Alle Fachärzte und ein Krankenhaus sind in Weilburg angesiedelt. Die Stadt bietet ein breit gefächertes kulturelles Angebot, u.a. Schlosskonzerte, Theateraufführungen und viele Feste. Die Lahnstrecke der Deutschen Bahn AG verbindet Weilburg mit den Endstationen Gießen und Koblenz. Die Städte Wetzlar und Limburg liegen ca. 25 km entfernt. Das Rhein-Main-Gebiet ist sowohl mit der Bahn wie mit dem PKW gut erreichbar (Autobahnen A 3 und A 45 sowie die Schnellstraße B 49). Unsere Wünsche Wir wünschen uns einen Pfarrer/eine Pfarrerin, der/die den Glauben an Jesus Christus den Menschen lebensnah vermittelt, Verständnis für die Jugend zeigt und seelsorgerliche Kompetenz besitzt. Einen Menschen, der eigene Ideen und sein eigenes Profil einbringt. Einen Menschen, der der Ökumene und der Kirchenmusik aufgeschlossen und zu enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand und der Kollegenschaft bereit ist. Das erwartet Sie Mit unserer Schlosskirche besitzen wir im einmaligen Ensemble des Weilburger Schlosses eine barocke Kirche und mit der mehr als 500-jährigen Heilig-Grab- Kapelle und dem Kalvarienberg ein weiteres kunsthistorisches Kleinod in Weilburg. Wir bieten hier innovative Angebote für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weilburg und der Gemeinde sowie für Kirchenferne; Angebote für Touristen, die in großer Zahl die Schlosskirche besuchen, Begleitung der kirchenmusikalischen Arbeit, Veranstaltungen in den Themenbereichen Spiritualität, Kunst und Kirche. Es besteht eine kollegiale, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, den haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und den Inhabern der beiden anderen Pfarrstellen. Die Möglichkeit zur Entwicklung eigener Schwerpunkte ist gegeben. So wohnen Sie In einem im Jahr 2001 komplett renovierten Pfarrhaus mit kleinem Garten in zentraler Lage auf der Taunusseite. Erdgeschoss: Amtszimmer, Wohn- und Esszimmer mit kl. Balkon zum Garten, Küche mit Abstellraum. 1. und 2. Etage: 2 Bäder, Gäste-WC, 6 Schlafzimmer, 4 Kellerräume, Garage am Haus, Gasheizung. Kontaktaufnahme Gerne geben wir weitere Informationen zum dienstlichen wie privaten Umfeld: Pfarrerin Petra Schramm, Vorsitzende KV, Tel.: 06471 37520, Fax: 06471 37519; Thomas Schmidt, stellv. Vorsitzender KV, Tel.: 06471 7722, Fax: 06471 379338; Pfarrer Friedrich Heinrich Barkowski, Tel.: 06471 7944, Fax: 06471 39749; Dekan Ulrich Reichard, Tel.: 06471 492330, Fax: 06471 4923360; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304, Fax: 02772 3484. Wiesbaden-Klarenthal, Pfarrstelle II, Dekanat Wiesbaden, Modus C Wer wir sind Klarenthal ist ein seit 1966 entstandener Stadtteil mit rund 9.900 Einwohnern. Er liegt in schöner waldnaher

102 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Umgebung am Nordwestrand Wiesbadens. Die Bebauung umfasst neben Hochhäusern (sozialer Wohnungsbau und Wohnungen für öffentlich Bedienstete) auch Reihenhäuser und Eigenheime. In der stark gemischten sozialen Struktur besteht ein großes Gefälle von gehobenem Mittelstand bis zu sozial schwachen Familien. Ein Drittel der Bewohner sind Senioren über 60 Jahre, 38 Prozent haben einen Migrationshintergrund. Im Stadtteil gibt es drei Altenwohnanlagen. Mit der Wiesbadener Innenstadt ist der Stadtteil durch eine gute Busanbindung verbunden. Die Kirchengemeinde besteht seit 1968; sie ist, wie auch die katholische Schwestergemeinde, mit der Gründung des Stadtteils entstanden. Die Gemeinde weiß sich daher von Anfang an der Förderung des Zusammenlebens im Stadtteil verpflichtet. Die Evangelische Kirchengemeinde zählt zurzeit etwa 2.700 Mitglieder; sie hat eine ganze und eine halbe Pfarrstelle. Im Zentrum des Gemeindelebens steht der Gottesdienst, der von den Kirchenvorsteherinnen und den Kirchenvorstehern im Liturgieausschuss und im sonntäglichen Lektorendienst mitgetragen wird. Die Gemeinde bemüht sich besonders um - eine intensive Kinder- und Jugendarbeit; - Krabbelgottesdienste, - monatliche Kinderkirchensonntage, - Kinderbibeltage, - Konfirmandenunterricht für Viertklässler - sowie regulärer Konfirmandenunterricht mit zwei Freizeiten und bindet Kinder und Jugendliche in das Gemeindeleben ein. Im Stadtteil findet ein reges Vereinsleben statt. Hier tätige Vereine, aber auch politische Parteien und andere Interessengruppen sind im Dachverband Klarenthaler Vereinigungen zusammengeschlossen. In diesem Dachverband arbeiten auch die Kirchen mit und sind damit intensiv in diese Stadtteilarbeit einbezogen. Die Gemeindearbeit ist zwischen den Pfarrpersonen regional und funktional aufgeteilt. Es steht ein 1972 erbautes und 1986 erweitertes Gemeindezentrum zur Verfügung. Dieses umfasst den Gottesdienstraum, Gruppen-räume, Küche und Kindertagesstätte (drei Gruppen und eine Krippengruppe). Die sonntäglichen Gottesdienste finden im Gemeindezentrum (220 Plätze) und im vierwöchigen Turnus in der historischen Kapelle in Alt-Klarenthal statt. Was erwartet Sie An hauptamtlichen Mitarbeitenden sind in der Gemeinde eine Gemeindepädagogin (10 Std.), eine Sekretärin (8 Std.), eine Hausmeisterin und eine Reinigungskraft tätig. Unsere Organistin arbeitet nebenamtlich, der Kirchenrechner ehrenamtlich. Die Kirchengemeinde ist dem Evangelischen Regionalverwaltungsamt Wiesbaden angeschlossen und Mitglied der Gesamtgemeinde Wiesbaden. Zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter engagieren sich - im ökumenischen Kirchenchor - bei kirchenmusikalischen Matineen - im Besuchsdienst - in der Seniorenarbeit - in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie - in den Ausschüssen des Kirchenvorstandes. Das 1978 erbaute Pfarrhaus liegt fünf Fußminuten vom Gemeindezentrum entfernt in ruhiger Lage; es ist an das Fernheizsystem des Stadtteils Klarenthal angeschlossen. Es umfasst im Erdgeschoss Amtszimmer, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche und Toilette. Im ersten Stock sind vier Schlafzimmer, zwei Toiletten, Dusche und Bad vorhanden; darüber hinaus Kellerräume, Garage und Garten. Klarenthal hat eine Grundschule, eine integrierte Gesamtschule und ein Oberstufengymnasium. Alle weiteren schulischen Möglichkeiten bestehen im übrigen Stadtbereich von Wiesbaden. Was erwarten wir Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand, der zurzeit mit Vertretungsdiensten (1/2 DA) beauftragten Pfarrerin und den haupt- sowie nebenamtlichen Mitarbeiter/innen bereit ist. Die Arbeitsschwerpunkte können in Absprache untereinander festgelegt werden. Der Pfarrer/Die Pfarrerin muss ökumenisch aufgeschlossen sein, da eine Zusammenarbeit mit der katholischen Nachbargemeinde z.b. in der Redaktion des gemeinsamen Kirchenkuriers besteht. Ebenso wird eine gute Zusammen- und Mitarbeit im Dekanat erwartet. Sie/Er sollte Interesse an der Lösung sozialer Fragen und Probleme haben und Freude an der Vermittlung des Evangeliums für Menschen unserer Zeit. Neben Phantasie in der Entwicklung neuer Formen der Gemeindearbeit wird auch Bereitschaft erwartet, Bewährtes fortzusetzen. Der Kirchenvorstand sucht nach neuen Wegen in der Arbeit mit Senioren. Ansprechpartner in der Gemeinde ist die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Dr. Totsche über das Gemeindebüro, Tel.: 0611 465662. Außerdem Dekan Hans- Martin Heinemann, Tel.: 0611 1409290 und Propst Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522475. 0,5 Pfarrstelle Klinikseelsorge 2 mit Sitz in Friedberg, 1,0 Pfarrstelle Klinikseelsorge 3 am Kerckhoff- Klinikum in Bad Nauheim

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 103 Das Dekanat Wetterau ist eines der flächengrößten Dekanate der EKHN. In unserer Region leben fast 90.000 evangelische Christen. Zentrum sind die Städte Friedberg und Bad Nauheim. Bad Nauheim ist die statistisch älteste Stadt Deutschlands mit einem Durchschnittsalter der Wohnbevölkerung in der Kernstadt von über 69 Lebensjahren. Viele Menschen aus Friedberg, Bad Nauheim und Umgebung finden Arbeit in 17 Krankenhäusern und Kliniken. Das Dekanat will als Kirche in der Region den Menschen in diesen Einrichtungen in Seelsorge, Gottesdienst, Sakramenten und Kasualien die Liebe Gottes erlebbar machen und ihnen das Evangelium von Jesus Christus predigen. Diese Arbeit erfordert besondere Zuwendung und Ausbildung, die den Anforderungen von Krankenhaus, Klinik, Altenheim und Kur Rechnung tragen. Darum schreibt der DSV Wetterau die 0,5 Stelle Klinikseelsorge 2 und die 1,0 Stelle Klinikseelsorge 3 zum nächst möglichen Zeitpunkt aus. Die Besetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem DSV Wetterau durch die Kirchenleitung für jeweils 6 Jahre. Verlängerung ist möglich. Klinikseelsorge am Bürgerhospital in Friedberg (0,5 Pfarrstelle) Das Bürgerhospital in Friedberg mit rund 240 Betten ist ein Haus der Regelversorgung mit angegliederter Geriatrie im Haus und Psychiatrie in einem separaten Gebäude in 500 m Entfernung. Es gehört mit den Kliniken Gedern, Schotten und Hochwald in Bad Nauheim zu einer kommunalen GmbH. Das Einzugsgebiet entspricht den Städten Bad Vilbel und Karben im Süden, Florstadt und Niddatal im Osten, Wölfersheim und Echzell im Norden sowie Rosbach im Westen. Zentrum ist die Kreisstadt Friedberg. Das Haus umfasst neun Stationen sowie die Ambulanz und den ärztlichen Notdienst mit Notaufnahme. Neben der Chirurgie und der inneren Medizin (jeweils drei Stationen) gibt es die Geriatrie (Reha-Station), in der besonders ältere Menschen behandelt werden. Dazu kommen neben der Intensiv- noch die Dialysestation sowie angeschlossen die ambulante Chemotherapie. Eine weitere Station mit rund 40 Betten (Geriatrie) ist für 2006 eingerichtet worden. Zur Seelsorgetätigkeit gehören: - Gespräche und Besuche auf den Stationen. - Seelsorge für Mitarbeitende. - Der Besuch des alljährlichen Betriebsfestes ist für die seelsorgliche Arbeit in diesem Zusammenhang wichtig. - Geriatrie und die Begleitung von Patienten der Chemotherapie werden nötig. - Sterbebegleitung und Betreuung von Angehörigen. - Ein Andachtsraum ist vorhanden. In ihm findet sonntäglich Gottesdienst im Wechsel mit dem katholischen Kollegen statt. Eine Verknüpfung von Gemeindearbeit und Klinikseelsorge findet durch den Jugendchor der Friedberger Gemeinde und Konfirmandengruppen statt. Mitgestaltung von Klinikgottesdiensten. Weitere Arbeitsfelder sind: - Auf- und Ausbau eines ehrenamtlichen Besuchsdienstes in Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge. - Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes sowie mit dem Team der Grünen Damen. - Kontakte zu Betriebsrat und Klinikleitung. - Entwicklung eines seelsorglichen Konzeptes für die Klinik. - Erstellung eines Qualitätshandbuches für die Seelsorge am Bürgerhospital. - Mentorenschaft für Kurse des Seminars für Seelsorge. - Die Mitarbeit in der Notfallseelsorge im Wetteraukreis ist selbstverständlich. Ein ökumenisch genutztes Büro ist vorhanden. Sie können, Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende eigene Akzente setzen. Musische und kreative Fähigkeiten sind wünschenswert. Eine Zusatzausbildung in KSA (mindestens ein 6-Wochen-Kurs) oder therapeutische Qualifikationen sind erforderlich. Ein weiterer 6-Wochen-Kurs und damit die seelsorgerliche Qualifikation nach den Standards der DGfP kann nachgeholt werden. Klinikseelsorge am Kerckhoff-Klinikum in Bad Nauheim (1,0 Pfarrstelle) Die Kerckhoff-Klinik gehört zu den erfahrenen und kompetentesten Herzzentren in Deutschland. Der weiträumige Klinikkomplex bietet zurzeit 70 ärztlich Mitarbeitenden optimale Arbeitsbedingungen. Die Kerckhoff- Klinik hat sich einen führenden Ruf in der erfolgreichen Behandlung seltener und komplexer Herzkrankheiten aller Schwierigkeitsgrade erworben, von der ambulanten Behandlung bis zur Herztransplantation. In der Kerckhoff-Klinik werden jährlich über 4.000 Linksherzkatheteruntersuchungen, über 1.300 Ballon-Dilatationen und 1.800 elektrophysiologische Untersuchungen und Behandlungen durchgeführt. Dazu kommen jährlich 2.400 chirurgische Eingriffe unter Einsatz der Herz-Lungen- Maschine und weitere 850 Operationen ohne Herz- Lungen-Maschine. So lassen sich in der Klinik jährlich ca. 12.000 Patienten stationär und ambulant behandeln. Mit der Einweihung des neuen Klinikkomplexes zum 1. Juli 2005 hat sie die GmbH zu einem Klinikkomplex mit verschiedenen weiteren Spezialkliniken erweitert und umfasst mit den verbundenen Reha-Einrichtungen über 1.000 Betten. - Im alten Bettenhaus wird ein gefäßchirurgisches Krankenhaus einziehen. - Die alte Herzchirurgie dient weiterhin als Zentrum des Komplexes. Hier arbeiten die herzchirurgischen Stationen mit ca. 24 Betten pro Station.

104 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 - Ergänzt wurde eine neue Intermedial-Station (für Patienten im Zustand nach künstlicher Beatmung) mit 18 Beatmungsplätzen und mehreren Aufwachzimmern. - Im Neubau sind kardiologische Abteilung, Rheumatologie, Diabetesklinik und Herzambulanz untergebracht. - Das kardiologische Rehabilitationszentrum ist neben dem Neubau in der von der GmbH gekauften Wicker- Klinik eingerichtet; in dieser Abteilung der Kerckhoff- Klinik werden Patienten für kardiologische Rehabilitation aufgenommen; Rheumapatienten werden Langzeit behandelt als Reha- oder AHB-Maßnahme aufgenommen; frisch am Herzen operierte Patienten werden direkt nach der Operation hierher zur Reha-Maßnahme dorthin verlegt. Gesamte Bettenzahlen der Abteilungen: 642; Mit festen Kooperationsverträgen gehören die Rehabilitationskliniken Wetterau und Südpark-Klinik zur GmbH. Diese beiden Kliniken werden nach unserem Stellenplan in die Klinikstelle 4 (Kurseelsorge) integriert. Zur Seelsorgetätigkeit gehören: - Gespräche und Besuche auf den Stationen - Seelsorge für Mitarbeitende - Sterbebegleitung und Betreuung von Angehörigen - ein neuer Raum der Stille ist vorhanden - Gottesdienste im Wechsel mit dem katholischen Kollegen am 1. u. 3. Sonntag i. M. Weitere Arbeitsfelder können sein: - Auf- und Ausbau eines ehrenamtlichen Besuchsdienstes in Zusammenarbeit mit der Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge - Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes sowie mit dem Team der Grünen Damen - Kontakte zu Betriebsrat und Klinikleitung - Entwicklung eines seelsorglichen Konzeptes für die Klinik - Erstellung eines Qualitätshandbuches für die Seelsorge im Klinikum Ein ökumenisch genutztes Büro ist vorhanden. Die Mitarbeit in der Notfallseelsorge im Wetteraukreis und Mentorenschaft für Kurse des Seminars für Seelsorge werden erwartet. Eine gemeinsame Rufbereitschaft aller Seelsorgerinnen und Seelsorger der regionalen Pfarrstellen wird vom Dekanat angestrebt. Zukünftige Stelleninhaber/innen sind Mitglieder im Konvent der Regionalpfarrstellen des Dekanats Wetterau und im Klinikseelsorgekonvent der EKHN. Sie können Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende eigene Akzente setzen. Musische und kreative Fähigkeiten sind wünschenswert. Eine Zusatzausbildung in KSA (mindestens ein 6-Wochen-Kurs) oder therapeutische Qualifikationen sind erforderlich. Ein weiterer 6-Wochen-Kurs und damit die seelsorgerliche Qualifikation nach den Standards der DGfP kann nachgeholt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an das Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate der Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1,64285 Darmstadt. Auskunft erteilen: Dekan Jörg-Michael Schlösser, Tel.: 06031 34546-0; Gerhard Knohl, Studienleiter am Zentrum Seelsorge und Beratung, Tel.: 06031 162958 und Propst Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. 0,5 Klinikpfarrstelle I bei den Frankfurter Dekanaten, Städtische Kliniken Frankfurt-Höchst, Dekanat Frankfurt-Höchst Die Pfarrstelle I an den Städtischen Kliniken Frankfurt am Main-Höchst ist ab 1. September 2007 zu besetzen. Die Besetzung erfolgt für 6 Jahre. Das Arbeitsfeld Die Städtischen Kliniken Frankfurt a. M.-Höchst arbeiten als Klinikum in öffentlicher Trägerschaft mit ca. 1.150 Betten in der höchsten Versorgungsstufe. Sie sind akademisches Lehrkrankenhaus und Partner der Frankfurter Klinikallianz. In den Städtischen Kliniken Frankfurt a. M.- Höchst werden jährlich ca. 33.000 Patientinnen und Patienten stationär behandelt, etwa 20.000 Operationen durchgeführt und rund 26.000 Patientinnen und Patienten ambulant versorgt. Alle Fachgebiete der Medizin sind vertreten in 16 Kliniken mit zusätzlich 3 Tageskliniken, 4 Zentralinstituten, 3 Krankenpflegeschulen und 4 Lehranstalten für nichtärztliche Fachberufe. Die seelsorgerliche Arbeit mit Patientinnen, Patienten und mit ca. 1.750 Mitarbeitenden wird von einem Team wahrgenommen. Dazu gehören neben der hier ausgeschriebenen Stelle mit vollem eine Gemeindepädagogin mit dreiviertel Dienstauftrag. Für unsere Arbeit werden vom Haus zur Verfügung gestellt: Zwei Gesprächs-/Büro-Räume mit zwei Telefonanschlüssen, eine Sakristei und ein Mehrzeckraum für den evangelischen (9.00 Uhr) und den katholischen (10.30 Uhr) Gottesdienst jeden Sonntag. Der Aufgabenbereich Ein Schwerpunkt der zu besetzenden Stelle ist die Arbeit in der Kinderklinik mit 108 Betten auf 5 Stationen, einer Tagsklinik und einer Intensivstation sowie der Kinderchirurgie und Kinderorthopädie (28 Betten). Die Mitarbeit auf anderen Stationen wie z.b. in der Frauenklinik, Onkologie und Chirurgie und die Übernahme gesamtklinischer Aufgaben werden im Team verabredet.

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 105 Die Begleitung der Arbeit der Gelben Damen und von Ehrenamtlichen, die in der Seelsorge ausgebildet werden, ist wünschenswert. Die Mitarbeit beim Unterricht der Krankenpflegeschulen ist zu einzelnen Themen und Einheiten angefragt und für die Arbeit der Seelsorge konstitutiv. Gottesdienste und gegenseitige Vertretung werden zusammen mit dem Nordwest-Krankenhaus für beide Häuser gemeinsam praktiziert. Die Zusammenarbeit mit der katholischen Krankenhausseelsorge ist gut und konstruktiv. Seit 2006 besteht eine ökumenische 24-Stunden-Notrufbereitschaft. Die säkulare Organisationsgestalt der modernen Medizin in einem Großkrankenhaus stellt besondere Herausforderungen an die Seelsorge. Wichtig ist die Fähigkeit, Patientinnen, Patienten und Personal als Einzelperson und in ihrem speziellen Umfeld wahrzunehmen und zu verstehen. Die Bewerberin/Der Bewerber Wir wünschen uns als Kollegin oder als Kollegen eine Person, die bereit ist, ihre Fähigkeiten und Interessen in kollegialer Zusammenarbeit ins Team einzubringen. Wichtig ist zudem die Bereitschaft, sich seelsorgerlich auf die Begegnung mit Menschen anderer Religionen und Konfessionen einzulassen und dabei das eigene evangelische Profil zu bewahren. Voraussetzungen Voraussetzung für die Bewerbung sind zwei KSA-Kurse mit dem Abschluss zur Qualifizierung als Seelsorgerin oder Seelsorger nach den Standards der DGP, wobei ein Kurs nachgeholt oder durch ein Äquivalent ersetzt werden kann. Nähere Auskünfte erteilen: Pröpstin für Rhein-Main, Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388; Dekan und Pfarrer Jan Schäfer, Tel.: 069 99993578; Studienleiter am Zentrum Seelsorge und Beratung, Pfarrer Gerhard Knohl, Tel.: 06031 162950 und die Klinikseelsorge Ffm.-Höchst, Pfarrerin Kornelia Damaschek, Tel.: 069 3106-2967. 0,5-Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (AKH) im Dekanat Erbach/Odenwald Das Dekanat sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Seelsorgerin/einen Seelsorger für die Altenheim-, Krankenhaus- und Hospizarbeit in der Region. Die Stelle ist am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (Kreiskrankenhaus Erbach) verortet. Sie soll die seelsorgliche Versorgung am Krankenhaus sicherstellen, Ehrenamtliche in der Seelsorge an Alten und Kranken ausbilden und begleiten sowie den Aufbau einer Hospizarbeit im Dekanat unterstützen. 1. Klinikseelsorge am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis Das Krankenhaus hat 275 Betten auf den Stationen Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Gynäkologie, Urologie und HNO. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin gewährleistet aufsuchende Seelsorge an den Krankenbetten durch eigene Besuche und durch geschulte und ausgebildete Ehrenamtliche. Außerdem ist sie/er Ansprechpartner/in für Angehörige und das Klinikpersonal. Eine Einbindung der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer der Region kann zusätzlich zur verlässlichen Präsenz von Kirche im Krankenhaus beitragen. Dafür sind Strukturen zu entwickeln, die mit dem Dekan abgestimmt werden. Im Krankenhaus findet ein wöchentlicher Gottesdienst im Wechsel mit dem katholischen Klinikseelsorger statt. 2. Altenseelsorge Die 25 Pflegeeinrichtungen im Dekanat liegen in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Kontakte zur evangelischen Kirche sind sehr ausgeprägt. Die Einrichtungen werden von der Gemeindeseelsorge besucht und betreut. Auch hier finden regelmäßig Gottesdienste durch die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer statt. Das Augenmerk der neuen Pfarrstelle ist darauf gerichtet, in Absprache mit ihnen ehrenamtliche Besuchsdienste in den Einrichtungen der Altenpflege zu etablieren bzw. zu unterstützen. 3. Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen Der am Krankenhaus bestehende Besuchsdienst von Ehrenamtlichen soll weiter begleitet und ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen Gemeindeglieder zur Seelsorge in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen motiviert und qualifiziert werden. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin organisiert eine den Standards der EKHN entsprechende Ausbildung für Ehrenamtliche. In Absprache mit Klinik und Heimen sollen dort Lernfelder für diese Ausbildung eröffnet werden. Am Ende der Ausbildung steht für die Ehrenamtlichen eine kirchliche Beauftragung mit klaren Vereinbarungen über Orte und Zeiten ihrer Tätigkeit. Die AKH-Stelle gewährleistet auch danach die Begleitung der Ehrenamtlichen und macht bzw. vermittelt Fortbildungsangebote. 4. Hospizseelsorge Der Aufbau eines ambulanten Hospiznetzwerks ist im Entstehen begriffen. Die Stelle fördert und begleitet diesen Prozess von kirchlicher Seite. 5. Rahmenbedingungen Für die Stelle sind zwei Kurse in Klinischer Seelsorgeausbildung und ein Kurs in Gruppenleitung, der berufsbegleitend nachgeholt werden kann, erforderlich. Ein KSA-Kurs kann ebenfalls nachgeholt oder durch eine vergleichbare Ausbildung ersetzt werden. Das Dekanat wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit der Notfallseelsorge und Krisenintervention im Odenwaldkreis sowie mit dem regionalen Diakonischen Werk. Das Ev. Dekanat Erbach mit 25 Kirchengemeinden und ca. 45.000 Mitgliedern liegt im südöstlichen Teil des Odenwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Obwohl die Wirtschaftszentren Rhein-Main und Rhein-Neckar nicht weit entfernt sind, ist die Region überwiegend ländlich geprägt und relativ dünn besiedelt. Einerseits ist ihr

106 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Erholungswert sehr hoch, andererseits müssen längere Verkehrswege in Kauf genommen werden. Das Gesundheitszentrum Odenwald (Kreiskrankenhaus) liegt in Erbach und damit in der Mitte des Dekanats. Die Region ist evangelisch geprägt. Nähere Auskünfte erteilen: Dekan Stephan Arras, Tel.: 06063 579449; Präses Beate Braner-Möhl, Tel.: 06061 73595; Gerhard Knohl, Studienleiter im Zentrum Seelsorge und Beratung in Friedberg, Tel.: 06031 162958; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. Hauptamtliche Dekanin / Hauptamtlicher Dekan im Ev. Dekanat Offenbach (50 % Dekane-Budget und 50 % Offene Stadtkirchenarbeit) Im Ev. Dekanat Offenbach ist die Stelle einer hauptamtlichen Dekanin/eines hauptamtlichen Dekans ab dem 01.07.2007 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von sechs Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28 Abs. 5 der KO wirksam werden kann. Die Großstadt Offenbach (ca. 118.000 Einwohner) liegt in der wirtschaftlich starken Rhein-Main-Region zwischen dem Landkreis Offenbach und der Weltstadt Frankfurt mit einer hervorragenden Infrastruktur. In der multikulturell geprägten Stadt mit ihrer wirtschaftlichen und sozialen Dynamik hat die evangelische Kirche eine besondere Bedeutung für das Zusammenleben. Ausführliche Informationen zur Stadt finden Sie unter www.offenbach.de. 50 % Dekaneamt: Das Evangelische Dekanat hat gemeinsam mit der Stadtbevölkerung einen Wandel vollzogen: Aus der ü- berwiegend evangelisch geprägten Einwohnerschaft ist eine multikulturelle Gemeinschaft entstanden, in der den 24.000 evangelischen Christen eine besondere integrative Verantwortung zukommt. - Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist das Dekanat räumlich und personell gut aufgestellt: Das Haus der evangelischen Kirche liegt im Zentrum der Stadt mitten im Kulturkarree. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Rathaus, die weltweit renommierte Hochschule für Gestaltung, verschiedene einzigartige Museen und die Ev. Stadtkirche, an der die offene Stadtkirchenarbeit verortet ist. - Hier (Ludo-Mayer-Str. 1, 63065 Offenbach) befindet sich die modern ausgestattete Büroetage mit Dienstzimmer und Sitzungsräumen. - Zum Dekanat gehören 15 Gemeinden. - Für diese (außer der Französisch-Reformierten Gemeinde) hat der Ev. Kirchengemeindeverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Finanz- und Personalhoheit, er ist Eigentümer der Liegenschaften. Ferner ist er Träger eines ambulanten Pflegedienstes, eines Altenwohn- und Pflegeheimes und von 12 Kindertagesstätten. Zur Unterstützung und Entlastung der gemeindlichen Verwaltungsarbeit steht als Dienstleister die Verbandsgeschäftsstelle zur Verfügung. - In der gemeindlichen und übergemeindlichen Arbeit Offenbachs sind 22 Pfarrerinnen und Pfarrer engagiert. - Sie finden damit auch versorgt die Bereiche: Gehörlosenseelsorge, Geistig-Behinderten-Seelsorge, Krankenhausseelsorge (Großklinikum), Altenheimseelsorge (Gemeindepädagog/innen), Mission und Ökumene und Gesellschaftliche Verantwortung. - Die Kirchenmusik, die mit einem hauptamtlichen Dekanatskirchenmusiker (A-Stelle) und 2 halben hauptamtlichen B-Stellen besetzt ist, leistet mit Konzerten einen besonderen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt. - Die Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat wird von einem Dekanatsjugendreferenten und 5 Gemeindepädagoginnen getragen. - In Zusammenarbeit mit den Nachbardekanaten Dreieich und Rodgau ist das Dekanat Träger der Erwachsenenbildung. Ausstehend ist die gemeinsame Installation der Notfallseelsorge. Enge Zusammenarbeit besteht bereits mit dem Diakonischen Werk in der Region. - Im Dekanat ist eine Ev. Familienbildungsstätte in Trägerschaft der Ev. Frauen in Hessen und Nassau e. V. beheimatet. - Die Umsetzung der Dekanatsstrukturreform ist durch engagierte und motivierte Arbeit des Dekanatssynodalvorstands frühzeitig gelungen. In seinen Leitungsaufgaben wird der DSV kompetent unterstützt von der Verwaltungsfachkraft und der Dekanatssekretärin (je 50 %-Stelle). In Offenbach finden Sie ein vielfältiges Aufgabengebiet vor, in dem Sie Ihre persönlichen und theologischen Impulse einbringen können: - Entwicklung und Umsetzung einer Zukunftsvision für das Dekanat - Weiterentwicklung eines laufenden Kooperationsprozesses zwischen Dekanat und Kirchengemeindeverband - Überzeugende und deutliche Vertretung der Kirche in der Stadt und bei gesellschaftlich relevanten Partnern in der Öffentlichkeit Wir erwarten/wir wünschen uns: - Einen Dekan/Eine Dekanin mit visionärer Kraft und Begeisterungsfähigkeit - Aufgeschlossenheit im Umgang mit unterschiedlichen Milieus und theologischen Positionen - Leitungskompetenz als Vertreterin/Vertreter der Kirchenleitung vor Ort

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 107 - Personalführungsqualitäten und Teamfähigkeit - Eine Persönlichkeit, die sich mit unserer Stadt und dem Dekanat identifizieren kann 50 % Offene Stadtkirchenarbeit: In der Verknüpfung der beiden Stellen sehen wir die besondere Chance, die kirchenleitenden Aufgaben nach innen und die Öffnung der Kirche zur Gesellschaft hin effektiv zu leisten. Die Stadtkirche liegt im Zentrum Offenbachs in der Fußgängerzone, 3 Minuten vom Haus der Kirche entfernt. Die Kirche (eingeweiht 1748 und nach dem Krieg als schlichte Barockkirche wieder aufgebaut) hebt sich gegenüber den Betonhochhäusern wohltuend ab. Das Gebäude wurde 2003/2004 innen und außen grundrenoviert und umfasst ca. 150 Sitzplätze. Die Kirche bietet Platz für Menschen, die Kirche als Unterbrechung ihres Alltags, als Ort der Stille und heiligen Raum suchen. Rund um die Kirche finden unterschiedliche städtische Veranstaltungen wie Weihnachtsmarkt, Stadtfeste, verkaufsoffene Sonntage usw. statt. Die Kirche wird genutzt - als Gemeindekirche - als Ort für unterschiedliche übergemeindliche Gottesdienste - als Ort der Ruhe und Stille mit möglichst häufigen Öffnungszeiten - als Ort für Ausstellungen - als Ort für kirchenmusikalische Veranstaltungen - als Ort für Diskussionsforen Offene Stadtkirchenarbeit ist seit 1993 hier angesiedelt. Sie wird in ihren konzeptionellen und inhaltlichen Arbeitsbezügen von dem Beirat für Offene Stadtkirchenarbeit begleitet. - Der/Die Stelleninhaber/in soll Veranstaltungsformen wie Ausstellungen, Konzerte, Diskussionsforen in thematischen Bezug bringen zu anstehenden kirchlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen und Ereignissen. - Der/Die Stelleninhaber/in soll den Dialog mit den unterschiedlichen Kulturen und Religionen in der Stadt als Chance sehen. - Der/Die Stelleninhaber/in soll mitwirken bei der Einrichtung und Umsetzung einer Kircheneintrittsstelle in der Kirche. - Der/Die Stelleninhaber/in ist in der Stadtkirche präsent und gewinnt und schult ehrenamtliche Mitwirkende. - Der/Die Stelleninhaber/in entwickelt das Veranstaltungsprogramm in Zusammenarbeit mit dem Gemeindepfarrer und dem Kirchenvorstand. - Er/Sie arbeitet im Predigtdienst der Gemeinde mit. - Er/Sie ist verantwortlich für den öffentlichen Auftritt der offenen Stadtkirchenarbeit. Wir erwarten/wir wünschen uns: - Die Fähigkeit, Gegenwartsfragen theologisch zu reflektieren und mit geeigneten Veranstaltungsformen auf sie zu reagieren. - Sensibilität dafür, dass vieles, was an dieser Kirche geschieht, von der Stadtöffentlichkeit als eine Äußerung der gesamten evangelischen Kirche wahrgenommen wird. - Offenheit für Menschen aus aller Welt und mit unterschiedlichen Problemlagen, seelsorgerliche Zuwendung zu den Mühseligen und Beladenen und die Fähigkeit, auch humorvoll mit den Dingen umzugehen. - Integrative Fähigkeit und kommunikative Kompetenz im Hinblick auf haupt- und ehrenamtliche, kirchliche und nichtkirchliche Kooperationspartner. - Erfahrung im Gemeindedienst. Es unterstützen Sie: - Ein engagierter Dekanatssynodalvorstand - Ein aufgeschlossener Kirchenvorstand - Der Arbeitskreis Offene Stadtkirche Wir können eine zentral gelegene, 155 m 2 große Wohnung des Kirchengemeindeverbandes anbieten oder bei der Suche einer Alternative behilflich sein. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilen: Die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Frau OKRin Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405298; die Pröpstin für den Propsteibereich Rhein-Main, Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388 und die DSV-Vorsitzende Angela Sluyter, Tel.: 069 82376173. Im Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Leitungsstelle für die Dauer von sechs Jahren mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer zu besetzen. Das Zentrum Verkündigung, das im Markuszentrum Frankfurt-Bockenheim untergebracht ist, besteht aus den Fachbereichen Gottesdienst, Kunst und Kultur, missionarisches Handeln und geistliches Leben und der Abteilung Kirchenmusik.

108 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 Der Leiter/Die Leiterin - trägt die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben des Zentrums, - gewährleistet gemeinsam mit den Fachbereichen die Entwicklung von Theorie und Praxis für das Handlungsfeld Verkündigung und einer Konzeption für das Zentrum, - vertritt das Zentrum gemäß der kirchlichen Ordnungen nach innen und außen, - sorgt im Rahmen des Zielvereinbarungsprozesses mit der Kirchenleitung für die Erarbeitung von Zielformulierungen, die Erfüllung der geschlossenen Vereinbarungen sowie die Vorlage jährlicher Berichte, - arbeitet an den theologischen Grundfragen des Handlungsfeldes, - nimmt die Dienstaufsicht über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums wahr, - wirkt mit an den Zielen der Mitgliederorientierung in der kirchlichen Verkündigung. In der Weiterführung der Zentrumsarbeit sind insbesondere folgende Aufgaben zu beachten: - Erstellung eines Organisationsplans gemäß Verwaltungsverordnung über die Arbeitszentren und Kammern der Handlungsfelder, - Unterstützung der Kooperation und Koordination der verschiedenen Arbeitsbereiche, - Entwicklung einer Zusammenarbeitsstruktur mit der mittleren Ebene. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügen Sie über: - abgeschlossene Hochschulausbildung in evangelischer Theologie und Anstellungsfähigkeit für den Pfarrdienst in der EKHN, - theologische Reflexionsfähigkeit besonders in Fragen der Ekklesiologie, der Liturgik und Homiletik sowie des missionarischen Handelns, - geistliche Kompetenz und eigene Erfahrungen in den Formen christlicher Spiritualität, - Verständnis für kirchenmusikalische Arbeit, - Leitungserfahrung, - mehrjährige Berufstätigkeit im Gemeindepfarrdienst und Erfahrungen in anderen kirchlichen Handlungsfeldern, - Methodenkompetenz für Evaluation, Berichtswesen und Projektmanagement, - Erfahrung in der Gestaltung von Veränderungsprozessen, - Kenntnisse in der Planung und Bewirtschaftung von Budgets, - Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Personalführung und -entwicklung, - Freude an kollegialer Zusammenarbeit und Neugier im Blick auf die Fähigkeiten anderer, - interdisziplinäres Denken und Handeln. Die Berufung erfolgt für sechs Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt mit Zulage nach A 15. Weitere Auskünfte erteilt: Oberkirchenrätin Christine Noschka, Tel.: 06151 405-306. Bewerbungen erbitten wir auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate. Der Dienstsitz ist in Frankfurt am Main. Das Evangelische Dekanat Schotten sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation zur Fortsetzung seiner schulbezogenen Jugendarbeit (SBJA) am Schulstandort Schotten. Die 100% Stelle ist zunächst bis März 2009 befristet. Zu den Aufgaben gehören: - Weiterführung und Fortentwicklung des bestehenden Konzepts der SBJA - Projektarbeit - Sozialpädagogische Arbeit mit Gruppen - Einzelfallhilfe - Kooperations- und Vernetzungsarbeit - Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit Erwartet werden: - abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss - Teamfähigkeit - Religionspädagogische Kompetenz in der Begleitung junger Menschen - Fähigkeit zur Darstellung kirchlich-pädagogischer Kinder- und Jugendarbeit in schulischen Zusammenhängen - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - eine gute Zusammenarbeit mit dem in Schotten bereits bestehenden Kollegen-Team

Nr. 3 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 109 - die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und zu entwickeln - eine gute Raum- und Sachausstattung Ihrer Arbeit im Dekanatsjugendhaus Schotten - vertrauensvolle Kooperation mit den Schulleitungen Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Dekan Keller, Tel. 0 60 44/37 88 oder an Dekanatsjugendreferent Adolph, Tel. 0 60 44/37 11. Ihre Bewerbung, auf die wir uns freuen, richten Sie bitte bis 15.03.07 an das Evangelische Dekanat Schotten, Kirchstraße 45, 63679 Schotten. Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50%-Stelle) für den Einsatz in der Evangelischen Erlösergemeinde Neuhäusel mit dem Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Ev. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stelle ist wie folgt aufgeteilt: 80% Gemeinde (siehe Arbeitsgebiete), 20% Dekanat (Vorschlag siehe unten). Situation unserer Gemeinde Unsere Gemeinde ist im Westerwald im Einzugsbereich der Stadt Koblenz gelegen. Sie umfasst die 6 Dörfer Neuhäusel, Arzbach, Eitelborn, Hillscheid, Kadenbach und Simmern. Der Großteil der Bevölkerung ist katholisch, der Anteil der Protestanten beträgt in allen Dörfern ca. 20%. Unsere Gemeinde hat einen Schwerpunkt im Bereich der Ökumene, die nicht nur Kooperation mit den Katholiken, sondern auch unsere Partnerschaft mit der Gemeinde Magomeni (ein Stadtteil von Dar es Salaam, Hauptstadt von Tansania) umfasst. Mit dieser Gemeinde existiert ein Partnerschaftsvertrag, der unter anderem gegenseitige Besuche vorsieht. Im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen existieren in unserer Gemeinde zurzeit - Einjähriger doppelstündiger Konfirmandenunterricht in zwei Gruppen. Es finden eine freiwillige Kanufreizeit und eine verpflichtende Konfirmandenfreizeit statt. Konfirmandenunterricht und Konfirmandenfreizeit werden im Team mit dem Pfarrer geleitet. - Eine Jugendgruppe bestehend aus acht bis zehn e- hemaligen Konfirmierten im Alter von 15 bis 18 Jahren. - Eine weitere im Aufbau begriffene Jugendgruppe von ca. 10 ehemaligen Konfirmierten im Alter von 14 bis 15 Jahren. - Eine Jungschargruppe in Hillscheid für Kinder von 5 bis 13 Jahren, die sich in zweiwöchentlichem Rhythmus trifft. - Sonntäglicher Kindergottesdienst, der parallel zum Gottesdienst in Neuhäusel stattfindet. - Viermal im Jahr finden Familiengottesdienste statt, die zum Teil durch einen vorhergehenden Kinderbibelsamstag ergänzt werden. Diese Gruppen werden durch den Pfarrer und ehrenamtliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen betreut. Die Kirchengemeinde verfügt über einen eigenen Jugendraum. Arbeitsgebiete Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin soll schwerpunktmäßig im Bereich der Arbeit mit Jugendlichen, Familien und Kindern tätig sein. Dies beinhaltet auch die Vernetzung dieser Gruppen untereinander und zu anderen Gemeindegruppen, z. B. Partnerschaft, Senioren,... Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin leitet die Jugendgruppen in Absprache mit Pfarrer und Kirchenvorstand bzw. betreut deren Leitung. Gegebenenfalls ist eine Delegation von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen zu unserer Partnergemeinde nach Magomeni zu betreuen. Der Gemeindepädagoge/die Gemeindepädagogin unterstützt den Pfarrer im Konfirmandenunterricht. Dies umfasst die Leitung der Konfirmandengruppen im Team mit dem Pfarrer, Betreuung der Freizeiten, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vorstellungs- und Konfirmationsgottesdiensten. Als Fernziel soll durch zu gewinnende bzw. zu schulende Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen eine Jungschararbeit aufgebaut werden. Aufgaben in der Jugendarbeit auf Dekanatsebene - Einmal im Monat an Teamgesprächen teilnehmen (Treffen der Hauptamtlichen) - Zusammen mit der/dem Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferenten projektbezogen und ressourcenorientiert arbeiten

110 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 3 2007 - Sich an den Projekten der Jugendarbeit im Dekanat beteiligen (Jugendfreizeiten, Besuche von Jugendkirchentagen, Mitarbeiterschulung, u. a.) Wir erwarten von der Bewerberin/vom Bewerber - Begleitung der Jugendlichen und Stärkung ihres Glaubens - dass er/sie Freude an der Arbeit mit Jugendlichen und Kindern hat und Kontakt zu ihnen findet - die Fähigkeit mit verschiedenen Angeboten auf Jugendliche und Kinder zuzugehen - persönliche Erfahrungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil - Teamfähigkeit wird vorausgesetzt - Nutzung des privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung Angebot der Gemeinde Neben den oben genannten Bedingungen einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch im Gemeindebüro. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 31.03.2007 an das Evangelische Dekanat Selters, Haus der Kirche, Saynstraße 4, 56242 Selters. Auskünfte erteilt gerne Pfarrer Matthias Neuesüß, Tel. 02620 920 820 oder Dekanin Ursula Jakob, Tel. 02626-92 44-12.

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 4 Darmstadt, den 1. April 2007 D1205 B Inhalt SYNODE 7. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 113 GESETZE UND VERORDNUNGEN Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung zur Begrenzung von Neueinstellungen im Bereich des gesamtkirchlichen Stellenplans vom 1. Februar 2007 114 Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN (Kinder- und Jugendordnung KJO) vom 15. Februar 2007 114 BEKANNTMACHUNGEN Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Hessen-Rheinhessen vom 24. Februar 2007 122 Sollstellenplan Kirchenmusik vom 1. März 2007 123 Stiftungsverzeichnis gemäß 20 KStiftG 124 Namensänderung der Evangelischen Heiliggeistkirchengemeinde Oberursel 124 Meldung zur Philosophieprüfung 125 Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung einer Evangelisch- Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Haushaltsführung und Verwaltung in Mücke-Nieder-Ohmen 125 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 125 DIENSTNACHRICHTEN 126 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 129 Synode 7. Tagung der Zehnten Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 7. Tagung der Zehnten Kirchensynode vom 25. bis 28. April 2007 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), 60311 Frankfurt a. M., statt. Wir bitten, am Sonntag, den 22. April 2007 (Miserikordias Domini), in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken. 1. Bericht des Präses Darmstadt, den 8. März 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Tagesordnung 2. Bericht der KL gem. Art. 48 Abs. 2 Buchstabe i KO 3. Berichte der Kirchenleitung 3.1 gem. 2 Abs. 7 Visitationsgesetz 3.2 zur Zukunft der Tagungshäuser 3.3 zur Lebenssituation der Jugend und zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der EKHN Wenn Kinder und Jugendliche selbst zu Wort kommen 3.4 über das Ergebnis der Verhandlungen der Arbeitsrechtlichen Kommission über eine Härtefallregelung im Vergütungsbereich E1/E2 4. Kirchengesetze 4.1 Entwurf eines Kirchengesetzes und einer Verordnung zum neuen Zuweisungssystem für Gemeinden und Dekanate 4.2 Entwurf eines Kirchengesetzes zur Neuregelung des Einstellungsverfahrens 4.3 Entwurf eines Kirchengesetzes über die Zustimmung und über die Ausführungsbestimmungen zum Kirchenbeamtengesetz der EKD

114 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 4.4 Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Regionalverwaltungsgesetzes 4.5 Personalförderungsgesetz 4.6 Kirchengesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung (KGO) und zur Änderung der Kirchengemeindewahlordnung (KGWO) (2. und 3. Lesung) 4.7 Kirchengesetz zur Änderung des Pfarrdienstgesetzes (2. und 3. Lesung) 4.8 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes (2. und 3. Lesung) 4.9 Prädikantengesetz (2. und 3. Lesung) 5. Anerkennung der Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 6. Wiederwahl des Propstes für den Propsteibereich Süd-Nassau 7. Berufung von drei Mitgliedern des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichtes 8. Neuberufung des Gesamtkirchlichen Ausschusses für den Evangelischen Religionsunterricht 9. Wiederberufung des Vorsitzenden und Berufung des Stellvertreters bei der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) 10. Evaluation der Dekanatsstrukturreform 11. Revision der Lebensordnung 12. Perspektive 2025 13. Kindertagesstätten 14. Vorschlag zur Weiterentwicklung der Struktur der regionalen Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Evaluierung der Fach- und Profilstellen 15. Zukunft ECHT und Printmedien 16. Anträge von Dekanatssynoden 16.1 Dekanat Ingelheim zur Ausweisung eines Modellprojektes zur regionalen Zusammenarbeit 16.2 Dekanat Darmstadt-Land zur Einstellung von Mitteln zur Finanzierung begleitender Supervision bei Hauptamtlichen 16.3 Dekanat Alsfeld zu 9 Kirchengemeindewahlordnung 17. Fragestunde Darmstadt, den 7. März 2007 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Gesetze und Verordnungen Verwaltungsverordnung zur Aufhebung der Verwaltungsverordnung zur Begrenzung von Neueinstellungen im Bereich des gesamtkirchlichen Stellenplans Vom 1. Februar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Verwaltungsverordnung zur Begrenzung von Neueinstellungen im Bereich des gesamtkirchlichen Stellenplans vom 2. Mai 1995 (ABl. 1995 S. 127), zuletzt geändert am 12. Mai 1998 (ABl. 1998 S. 261), wird aufgehoben. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt mit der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 12. März 2007 Für die Kirchenleitung Bernhardt-Müller Ordnung der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN (Kinder- und Jugendordnung - KJO) Vom 15. Februar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat gemäß Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Präambel Evangelische Kinder- und Jugendarbeit ist Arbeit mit, von und für Kinder und Jugendliche. Sie geschieht im Spannungsfeld des Evangeliums von Jesus Christus und der Situation von Kindern und Jugendlichen, von Mädchen und Jungen in Kirche und Gesellschaft. Ihr Ziel ist es, junge Menschen in ihren Lebenswelten und Lebensperspektiven wahr- und ernst zu nehmen, ihnen das Evangelium von Jesus Christus bekannt und erfahrbar zu machen und sie auf der gemeinsamen Suche nach einer gelingenden Gestaltung christlicher Lebensund Handlungsperspektiven zu begleiten. Kinder und Jugendliche können sich mit den vielfältigen Formen christlichen Glaubens vertraut machen. Freiräume für neue Entdeckungen werden ihnen eröffnet und

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 115 Erfahrungen von Gemeinschaft ermöglicht. Sie werden zu mündiger Teilnahme am Leben der christlichen Gemeinde ermutigt. Sie nehmen teil an den Auseinandersetzungen mit den geistigen Strömungen und Wertvorstellungen der Gegenwart und suchen gemeinsam lebbare und glaubwürdige Antworten im Alltag. So stärkt die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auch die Bereitschaft junger Menschen, gesellschaftliche und politische Verantwortung zu übernehmen. Auf der Grundlage dieses Selbstverständnisses werden Kinder und Jugendliche durch vielfältige Angebote und Gestaltungsmöglichkeiten in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung ohne Ansehen ihrer religiösen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft gefördert. Zentrale Anliegen sind die Gleichberechtigung von Jungen und Mädchen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen Belangen ihres Lebens und eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Umwelt in Kirche und Gesellschaft. Abschnitt 1. Grundsätze 1. Geltungsbereich. Diese Ordnung regelt die Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden, Dekanaten, kirchlichen Verbänden und der Gesamtkirche. 2. Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe und die kirchlichen Handlungsfelder. (1) Die kirchlich getragene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vollzieht sich als Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in den fünf konstitutiven kirchlichen Handlungsfeldern Verkündigung, Geistliches Leben, Kirchenmusik, Seelsorge und Beratung, Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen, Gesellschaftliche Verantwortung, Diakonisches Handeln und Ökumene. Als kirchliche Arbeit mit einer Zielgruppe liegt die Koordinationspflicht im Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen. (2) Der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind alle zuzurechnen, die im Bereich der EKHN an Veranstaltungen, Gruppen, Aktivitäten oder Projekten mit und von jungen Menschen teilnehmen. 3. Träger. (1) Träger der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind die Kirchengemeinden, Dekanate, kirchlichen Verbände und die Gesamtkirche sowie weitere kirchliche und diakonische Rechtsträger. (2) Die kirchlich getragene und verantwortete Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN hat sich als Verband der evangelischen Jugend in Hessen und Nassau selbständig organisiert. (3) Der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN sind ebenfalls die Jugendwerke und -verbände zuzurechnen, die sich in ihrem Selbstverständnis der EKHN verbunden wissen und als evangelischer Jugendverband anerkannt sind. 4. Mitgliedschaften. Die EKHN ist Mitglied im Landesverband der evangelischen Jugend in Hessen, in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Rheinland-Pfalz und in der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in der Bundesrepublik Deutschland. 5. Anerkannte Jugendhilfeträger im Bereich der EKHN. (1) Die EKHN und ihre Gliederungen sowie die Mitglieder des DWHN sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Als freie Träger der Jugendhilfe können die kirchlichen und diakonischen Rechtsträger in allen Leistungsbereichen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe tätig sein. (2) Die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umfasst Maßnahmen der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß 11 ff. SGB VIII. 6. Aufgaben der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Zu den Aufgaben der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gehören insbesondere: 1. Vermittlung der christlichen Tradition in zeit- und altergemäßen Formen, besonders durch Angebote der Glaubenspraxis und des geistlichen Lebens; 2. Gottesdienste mit Kindern und Jugendlichen; 3. Förderung und Unterstützung der individuellen und sozialen Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer religiösen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft; 4. Eröffnung von Räumen zur Selbstbestimmung und Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen, von jugendverbandlichen Strukturen, ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit, eines sozialen Engagements und der Partizipation an gesellschaftlichen und kirchlichen Ressourcen; 5. Vermittlung von sozialen, interkulturellen, interreligiösen, politischen und kommunikativen Kompetenzen; 6. beratende und seelsorgliche Begleitung von Kindern und Jugendlichen; 7. sozialpädagogische Hilfen zum Ausgleich von individuellen und sozialen Benachteiligungen im Blick auf die schulische Ausbildung, die Integration in die Arbeitswelt und die Befähigung zu einem selbständigen und selbstbestimmten Leben; 8. Förderung von Gemeinschaftserfahrungen und Entwicklung von Konfliktfähigkeit, Toleranz und Selbstbewusstsein; 9. Stärkung der Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und deren Familien bzw. Erziehungsberechtigten, zum Schutz vor Gewalt (in den unterschiedlichsten Formen), Suchtmittelgebrauch, religiöse und weltanschauliche Fremdbestimmung, schädigenden Medienkonsum und anderen Gefährdungen. 7. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (1) Der Träger soll geeignete ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und beauftragen. Für ihre Arbeit sollen sie die notwendige Anleitung, Unterstützung und Fortbildung erhalten. (2) Wer hauptamtlich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen tätig ist, muss über eine der Aufgabe entsprechende Ausbildung verfügen.

116 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 (3) Die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen werden unter Beteiligung der Jugendvertretung in einem Gottesdienst eingeführt. Abschnitt 2 Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde und im Nachbarschaftsbereich 8. Aufgaben der Kirchengemeinde. (1) Jede Kirchengemeinde fördert im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie nimmt Aufgaben der Jugendhilfe wahr und leistet dadurch einen sichtbaren Beitrag zur Verkündigung des Evangeliums in Wort und Tat. (2) Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde. Er arbeitet mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. (3) Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde geschieht auf der Grundlage der Präambel und der in 6 genannten Aufgaben. (4) Die Kirchengemeinde soll mit anderen Trägern der Jugendhilfe und mit den Schulen zusammenarbeiten. Sie soll Jugendhilfemaßnahmen, die sie selbst nicht leisten kann, bei anderen Trägern der Jugendhilfe anregen. (5) Kirchengemeinden im Nachbarschaftsbereich können die Aufgaben in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemeinsam wahrnehmen. Die Kirchenvorstände stellen für die gemeindeübergreifende Arbeit die notwendigen Personal- und Sachmittel zur Verfügung. 9. Organisationsformen der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen. Zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf gemeindlicher Ebene und im Nachbarschaftsbereich von Kirchengemeinden soll der Kirchenvorstand einer Kirchengemeinde bzw. in Absprache die Kirchenvorstände aus Nachbarschaftsbereichen eine angemessene Form der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Folgende Organisationsformen sind möglich: - Kinder- und Jugendausschuss, - Gemeindejugendvertretung, - Kinder- und Jugendversammlung. Die genannten Organisationsformen können für Gemeinden im Nachbarschaftsbereich gemeinsam gebildet werden. 10. Kinder- und Jugendausschuss. (1) Der Kinderund Jugendausschuss wird zur Förderung und Koordination aller Belange gemeindlicher Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gebildet. Der Kirchenvorstand beruft die Mitglieder für jeweils zwei Jahre. Er soll die Vorschläge der Gemeindejugendvertretung und der Kinder- und Jugendversammlung berücksichtigen. (2) Der Kinder- und Jugendausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Die Aufgaben des Kindergartenausschusses bleiben unberührt. (3) Zu den Aufgaben des Kinder- und Jugendausschusses gehören insbesondere: 1. Beratung des Kirchenvorstandes in allen Fragen junger Menschen und ihrer Familien; hierzu kann der Ausschuss Anträge stellen; 2. Beratung, Verabschiedung und Konzeption der kirchengemeindlichen Arbeit mit und für Kinder und Jugendliche; 3. Planung und Koordination der Arbeit zusammen mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Entgegennahme deren Jahresberichts; 4. Verwaltung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereitgestellten Sachmittel und Räume sowie der zweckgebundenen kirchlichen und staatlichen Zuschüsse im Rahmen der Beschlüsse des Kirchenvorstandes; der Ausschuss kann auch Vorschläge zur Haushaltsaufstellung machen; 5. Mitwirkung bei der Errichtung und Besetzung von Stellen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 6. Einladung zur Kinder- und Jugendversammlung. 7. Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe und mit den Schulen; 8. Stellungnahmen zu kirchlichen und politischen Fragen der Jugendhilfe. 11. Zusammensetzung des Kinder- und Jugendausschusses. (1) In den Kinder- und Jugendausschuss können bis zu elf Mitglieder aus der gemeindlichen und diakonischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berufen werden, z. B. aus Kindergottesdienst, Kindergruppen, kinder- und jugendmusikalischer Arbeit, Kindertagesstätten, Konfirmandenarbeit, Jugendgruppen, offener Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Jugendsozialarbeit, schulbezogene Arbeit, Förderung der Erziehung, Maßnahmen des Jugendschutzes, Hilfen zur Erziehung und anderen Leistungen und Aufgaben entsprechend dem SGB VIII. (2) Außerdem sollen dem Kinder- und Jugendausschuss angehören: - bis zu zwei Mitglieder des Kirchenvorstandes, - die gemeindepädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Leiterin oder der Leiter der Kindertagesstätte und weitere hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (3) Die Mehrheit der Mitglieder soll zum Zeitpunkt ihrer Berufung unter 27 Jahre alt sein. Frauen und Männer sollen paritätisch vertreten sein. 12. Arbeitsweise des Kinder- und Jugendausschusses. (1) Die oder der Vorsitzende des Kirchenvorstandes lädt zur konstituierenden Sitzung ein. (2) Der Kinder- und Jugendausschuss wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende lädt in der Regel viermal jährlich zu einer Sitzung ein.

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 117 (3) Auf begründeten Wunsch von mindestens zehn Kindern oder Jugendlichen soll der Kinder- und Jugendausschuss einberufen werden. (4) Der Kinder- und Jugendausschuss tagt öffentlich, soweit es sich nicht um Personalfragen handelt oder dies ausdrücklich anders beschlossen wird. (5) Der Kinder- und Jugendausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist die neu einberufene Versammlung beschlussfähig. Bei Neueinladung ist darauf hinzuweisen. (6) Der Kinder- und Jugendausschuss kann sich eine Geschäftsordnung geben, die der Genehmigung des Kirchenvorstandes bedarf. 13. Gemeindejugendvertretung. (1) In der Kirchengemeinde wird nach Möglichkeit eine Jugendvertretung eingerichtet, die Funktionen des Kinder- und Jugendausschusses übernehmen soll. (2) Die Mitglieder der Gemeindejugendvertretung werden von der Kinder- und Jugendversammlung ( 14) für jeweils zwei Jahre gewählt. Gewählt werden können Jugendliche, die in der Kirchengemeinde mitarbeiten. (3) Die Rechte und Pflichten der Gemeindejugendvertretung werden vom Kirchenvorstand in einer Satzung festgelegt. 14. Kinder- und Jugendversammlung. (1) Der Kinderund Jugendausschuss lädt in Absprache mit dem Kirchenvorstand die Kinder und Jugendlichen der Kirchengemeinde in regelmäßigen Abständen zu einer Kinder- und Jugendversammlung ein, berichtet über seine Arbeit und führt einen Austausch über aktuelle Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. (2) Die Kinder- und Jugendversammlung kann Anträge an den Kirchenvorstand richten. Der Kirchenvorstand berichtet der Kinder- und Jugendversammlung über deren Bearbeitung. (3) Die Kinder- und Jugendversammlung wählt die Mitglieder der Gemeindejugendvertretung sowie die Vertreterinnen und Vertreter für die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat. Sie macht Vorschläge für die Besetzung des Kinder- und Jugendausschusses sowie anderer Gremien. Abschnitt 3 Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat und in der Region 15. Aufgaben des Dekanats. (1) Die Dekanatssynode fördert die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat. (2) Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat geschieht auf der Grundlage der Präambel und der in 6 genannten Aufgaben. (3) Der Dekanatssynodalvorstand legt auf der Grundlage einer Gesamtkonzeption die Zuständigkeiten fest und regelt die Zusammenarbeit der in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Verantwortlichen, insbesondere den Dekanatsjugendreferentinnen und Dekanatsjugendreferenten, mit den Inhaberinnen und Inhabern der Fachund Profilstellen. (4) Zu den besonderen Aufgaben der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat gehören: 1. Förderung und Vernetzung der kirchlichen und diakonischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat und in der Region; 2. Planung, Durchführung, Unterstützung und Koordination von Veranstaltungen, Maßnahmen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe in der Region; 3. Unterstützung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden; 4. Vertretung in den kirchlichen und staatlichen Gremien und Bereichen; 5. Zusammenarbeit mit dem im Dekanat und in der Region tätigen evangelischen Jugendwerken und Verbänden sowie anderen Trägern und Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe und der Schule; 6. Förderung der ökumenischen Zusammenarbeit. 16. Zusammenarbeit im Dekanat und in der Region. (1) Die Verantwortlichen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen arbeiten auf Dekanatsebene zusammen. Zu ihnen gehören: 1. die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat; 2. die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent bzw. die Stadtjugendreferentin oder der Stadtjugendreferent; 3. die Dekanatsjugendpfarrerin oder der Dekanatsjugendpfarrer bzw. die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer; 4. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 5. die oder der Beauftragte für den Kindergottesdienst, für Konfirmandenarbeit und für Kindertagesstätten; 6. die Vertreterinnen und Vertreter der regionalen Diakonischen Werke; 7. andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Handlungsfeld Bildung, Erziehung, Arbeit mit Zielgruppen. (2) Für die Koordinierung der gemeinsamen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auf Dekanatsebene kann eine Arbeitsstelle (Dekanatsjugendstelle, Jugendzentrale u. ä.) gebildet werden. (3) Die Dekanate koordinieren die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen innerhalb der kommunalen Grenzen und achten darauf, dass die Interessen der kirchlichen Träger gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen werden.

118 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 (4) Die Dekanatssynode kann eine Arbeitsgemeinschaft für die evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und einen Kinder- und Jugendausschuss im Dekanat bilden. Mehrere Dekanate können einen gemeinsamen Kinder- und Jugendausschuss bilden und gemeinsame Einrichtungen oder Organe schaffen. 17. Evangelische Jugendvertretung im Dekanat (EJVD). (1) In jedem Dekanat wird eine Jugendvertretung gebildet. (2) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat befasst sich mit allen Angelegenheiten der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf Dekanatsebene. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: 1. Beratung der Dekanatssynode und des Dekanatssynodalvorstandes; 2. Planung und Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat; 3. Beratung der jährlichen Arbeitsberichte, die von den Hauptamtlichen im Arbeitsfeld vorgelegt werden; 4. Verwaltung der vom Dekanat bereit gestellten Budgets sowie der zur Verfügung gestellten Räume und Mitwirkung bei der Haushaltsplanaufstellung und Verwaltung bzw. Verteilung der zweckgebundenen kirchlichen und staatlichen Zuschüsse; 5. Mitwirkung beim Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren zur Anstellung und Berufung der Hauptamtlichen im Arbeitsfeld sowie bei ihrer Einführung im Gottesdienst; 6. Zusammenarbeit mit anderen Trägern und Arbeitsgemeinschaften der Jugendhilfe, anderen Jugendverbänden, dem Stadt- bzw. Kreisjugendring, dem öffentlichen Jugendhilfeträger sowie mit den Schulen; 7. Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in jugendverbandliche Gremien (z. B. Evangelische Jugend in Hessen und Nassau, Stadt- bzw. Kreisjugendring, Kinder- und Jugendförderausschuss, Jugendhilfeausschuss etc.); 8. Beantragung der Berufung von Jugendsynodalen in die Dekanatssynode durch den Dekanatssynodalvorstand; 9. Stellungnahme zu kirchlichen und jugendpolitischen Fragen. (3) Ist das Dekanat Mitglied im Verband der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V., wird es durch seine Jugendvertretung im Verband vertreten. 18. Zusammensetzung der Jugendvertretung im Dekanat. (1) Der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat sollen angehören: 1. je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus den Gemeindejugendausschüssen oder den Gemeindejugendvertretungen; 2. eine Vertreterin oder ein Vertreter aus den gemeindeübergreifend arbeitenden Jugendgruppen; 3. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Jugendhäuser in evangelischer Trägerschaft; 4. bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter aus dem gemeindepädagogischen Dienst; 5. bis zu drei Vertreterinnen und Vertreter der Ehrenamtlichen im Dekanat, die vom Dekanatssynodalvorstand berufen werden; 6. bis zu zwei Vertreterinnen und Vertreter je evangelischem Jugendwerk bzw. Jugendverband; 7. ein Mitglied der Dekanatssynode; 8. die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent bzw. die Stadtjugendreferentin oder der Stadtjugendreferent; 9. die Dekanatsjugendpfarrerin oder der Dekanatsjugendpfarrer bzw. die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer. (2) Die Jugendvertretung kann weitere Personen berufen. Dabei sollen die in 11 Abs. 1 genannten Arbeitsbereiche berücksichtigt werden. (3) Die Mehrheit der Mitglieder der Jugendvertretung darf zum Zeitpunkt ihrer Wahl noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Frauen und Männer sollen paritätisch vertreten sein. (4) Mehrere Dekanate können auch eine gemeinsame Jugendvertretung in der Region bilden. (5) Die Mitglieder der Jugendvertretung werden für jeweils zwei Jahre gewählt oder berufen. 19. Arbeitsweise der Jugendvertretung im Dekanat. (1) Die oder der Vorsitzende der Dekanatssynode oder eine von ihr oder ihm beauftragte Person lädt zur konstituierenden Sitzung der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat ein. (2) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Diese bilden gemeinsam mit der Dekanatsjugendreferentin oder dem Dekanatsjugendreferenten, der Dekanatsjugendpfarrerin oder dem Dekanatsjugendpfarrer und drei weiteren gewählten Personen den Vorstand. Die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent übernimmt die Geschäftsführung. (3) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat tagt in der Regel viermal pro Jahr. Die oder der Vorsitzende lädt die Jugendvertretung mindestens zehn Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein. (4) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist die neu einberufene Versammlung beschlussfähig. Bei Neueinladung ist darauf hinzuweisen. (5) Die Beschlüsse der Evangelischen Jugendvertretung im Dekanat werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 119 (6) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat tagt öffentlich. Interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können an den Sitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen, soweit es sich nicht um Personalfragen handelt oder dies ausdrücklich anders beschlossen wird. (7) Die Evangelische Jugendvertretung im Dekanat kann sich eine Geschäftsordnung geben. 20. Dekanatsjugendreferent/in. (1) Die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent nimmt die Verantwortung für die Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat wahr. Sie oder er erfüllt die Aufgaben im Auftrag und in Absprache mit dem Dekanatssynodalvorstand. Das Nähere bestimmt die Dienstanweisung. (2) Die Dekanatsjugendreferentin oder der Dekanatsjugendreferent nimmt an den Sitzungen des Dekanatssynodalvorstandes mit beratender Stimme teil, wenn es um Fragen des Arbeitsfeldes geht. 21. Dekanatsjugendpfarrer/in, Dekanatsbeauftragte/r. (1) Die Dekanatssynode kann eine Dekanatsjugendpfarrerin oder einen Dekanatsjugendpfarrer mit der seelsorgerlichen und theologischen Unterstützung und Begleitung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat bzw. in der Region beauftragen. Die Wahl zur Dekanatsjugendpfarrerin oder zum Dekanatsjugendpfarrer ist dem Zentrum Bildung, Fachbereich Kinder und Jugend, mitzuteilen. (2) Die Dekanatssynode kann weitere Beauftragte für den Kindergottesdienst, die Konfirmandenarbeit und andere Bereiche der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen berufen. (3) Die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Dekanat Beauftragten sollen durch Sonderurlaub und Vertretungsregelungen insbesondere bei Mitwirkung an Kinder- und Jugendfreizeiten, Aktionstagen und Fortbildungen unterstützt werden. 22. Stadtjugendpfarrämter. (1) Zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind Stadtjugendpfarrämter in Darmstadt, Frankfurt, Gießen, Mainz und Wiesbaden nach Maßgabe von 2 des Pfarrstellengesetzes eingerichtet. (2) Die Stadtjugendpfarrämter haben insbesondere folgende Aufgaben: 1. Unterstützung der Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in der Stadt; 2. Koordinierung, Förderung, Beratung und Gestaltung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Stadt; 3. Unterstützung und Beratung der kirchlichen Leitungsorgane und Gremien; 4. Unterstützung der Evangelischen Jugendvertretungen in der Stadt; 5. Vertretung der Belange der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den kirchlichen und kommunalen Leitungsorganen sowie in der Öffentlichkeit; 6. Begleitung, Fachberatung, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 7. Entwicklung und Durchführung von zeitgemäßen und auf die Stadt bezogenen Angeboten, Maßnahmen und Projekten insbesondere in den Leistungsbereichen der 11 ff. SGB VIII; 8. fachliche Arbeit an theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und das Erstellen von Arbeitshilfen, Konzeptionen und Dokumentationen; 9. Verwaltung der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bereitgestellten Sachmittel und Räume im Rahmen der Beschlüsse des Einrichtungsträgers sowie die Verteilung der zweckgebundenen kirchlichen und staatlichen Zuschüsse unter Mitwirkung der Jugendvertretung; 10. Mitarbeit in den Gremien der kommunalen Jugendhilfe. (3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die Stadtjugendpfarrämter mit den Kirchengemeinden, Dekanaten, Einrichtungen, Jugendwerken, Jugendvertretungen, dem Jugendverband, dem Fachbereich Kinder- und Jugendarbeit im Zentrum Bildung sowie mit den weiteren kirchlichen und diakonischen Trägern, den anderen freien Trägern und dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt, den Schulen und sonstigen Einrichtungen zusammen. (4) Die Organisation und Arbeitsweise des Stadtjugendpfarramtes regelt der Träger in einer Geschäftsordnung. (5) Die Stadtjugendpfarrämter arbeiten in der Konferenz der Evangelischen Stadtjugendpfarrämter in Hessen und Nassau zusammen. 23. Stadtjugendpfarrer/in. (1) Die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer ist zum Dienst der Verkündigung und Seelsorge an den jungen Menschen berufen. Sie oder er leitet das Stadtjugendpfarramt, verantwortet dessen Arbeit und Geschäftsführung und nimmt die Aufgaben einer Dekanatsjugendpfarrerin oder eines Dekanatsjugendpfarrers gemäß 21 Abs. 1 wahr. (2) Die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer ist den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadtjugendpfarramt vorgesetzt. (3) Die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer nimmt an den Sitzungen des Dekanatssynodalvorstandes mit beratender Stimme teil, wenn es um Fragen des Arbeitsfeldes geht. (4) Der Stadtjugendpfarrerin oder dem Stadtjugendpfarrer obliegt in Abstimmung mit den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 1. die Kooperation mit der Evangelischen Jugendvertretung im Dienstbereich, mit dem Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung und dem öffentlichen Jugendhilfeträger; 2. die Vertretung der Belange der Arbeit mit und von Kindern und Jugendlichen in den jeweiligen Leitungsorganen und Gremien im kirchlichen und kommunalen Bereich sowie in der Öffentlichkeit;

120 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 3. die Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für den Gemeindepädagogischen Dienst in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 4. der Bericht über den Stand der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Stadt gegenüber der Dekanatssynode bzw. der Versammlung des kirchlichen Zusammenschlusses. (5) Die Stadtjugendpfarrerin oder der Stadtjugendpfarrer wird von der Kirchenleitung auf Vorschlag des Trägers unter Mitwirkung der Evangelischen Jugendvertretung berufen. 24. Stadtjugendreferent/in. Die Stadtjugendreferentin oder der Stadtjugendreferent nimmt die Aufgaben als pädagogische Fachkraft überwiegend selbständig wahr. Die fachliche Zuständigkeit wird durch die Geschäftsordnung des Stadtjugendpfarramtes und die Dienstanweisung geregelt. Abschnitt 4 Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Gesamtkirche 25. Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung. (1) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung unterstützt die Kirchengemeinden, Dekanate und Kirchlichen Verbände bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und füllt die Koordinationspflicht gemäß 2 Abs. 1 aus. Er vertritt die Interessen der EKHN als Träger der freien Jugendhilfe. (2) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung wird von der Landesjugendpfarrerin oder dem Landesjugendpfarrer geleitet. (3) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung arbeitet mit der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V., der AG Rheinhessen und Nassau, dem Landesverband der Evangelischen Jugend in Hessen, dem Diakonischen Werk in Hessen und Nassau sowie den freien Werken und Verbänden zusammen. 26. Aufgaben des Fachbereichs. Zu den Aufgaben des Fachbereichs Kinder und Jugend im Zentrum Bildung gehören insbesondere: 1. die fachliche Arbeit an theologischen, pädagogischen und jugendpolitischen Fragen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sowie die Erstellung von Expertisen und konzeptionellen Entwürfen, jeweils im Rückbezug auf Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung; 2. die laufende Information zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Veröffentlichung thematischer Beiträge; 3. die Koordination der Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 4. die Fachberatung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und deren Anstellungsträger in Kooperation mit den Stadtjugendpfarrämtern; 5. die Evaluation der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kirchengemeinden und Dekanaten; 6. die Entwicklung von Modellen zur Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 7. die Vernetzung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Kirche (z. B. Kindergottesdienstarbeit, Konfirmandenarbeit, schulbezogene Jugendarbeit, Jugendseelsorge, Jugendsozialarbeit, Jugendmusik); 8. die Mittelbewirtschaftung und die Verwaltung öffentlicher Zuschüsse sowie die weitere Erschließung finanzieller Mittel; 9. die Durchführung zentraler Veranstaltungen; 10. die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugend (AKJ); 11. die Durchführung einer Konferenz der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen; 12. die regelmäßige Erstellung eines Berichtes zur Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen und zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der EKHN; 13. die Koordination der fachlichen und jugendpolitischen Belange der Gesamtkirche für die Arbeitsbereiche der Kinder- und Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit den Zentren der kirchlichen Handlungsfelder und in Abstimmung mit dem DWHN. 27. Konferenz der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. (1) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung lädt regelmäßig zur Konferenz der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein. Die Konferenz ist das Forum zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN. (2) Die Konferenz berät theologische, sozialwissenschaftliche, pädagogische und jugendpolitische Querschnittsthemen zur Förderung des wechselseitigen Austausches über die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie regt Stellungnahmen zur Urteilsbildung und Beschlussfassung der kirchlichen Leitungsorgane an. (3) Die Konferenz tritt einmal jährlich zusammen. Eingeladen werden alle, die im Kirchengebiet für die Arbeit und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besondere Verantwortung tragen, ferner Vertreterinnen und Vertreter der kirchenleitenden Organe sowie Fachleute für Jugendhilfe, Jugendpolitik und Bildung aus dem weiteren kirchlichen und außerkirchlichen Bereich. 28. Verband der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. (EJHN). (1) Die EKHN fördert die Arbeit ihres Jugendverbandes. (2) Die Satzung des Jugendverbandes muss eine demokratische Willensbildung und Organisationsstruktur gewährleisten. Mindestens zwei Drittel der Mitglieder der Verbandsorgane dürfen im Zeitpunkt ihrer Wahl noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Im Einzelnen sind folgende Merkmale in der Satzung sicherzustellen:

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 121 1. eine eigenverantwortliche Tätigkeit des Verbandes, 2. ein ordnungsgemäßes Eigenleben, 3. die Selbstorganisation von Jugendlichen, 4. die gemeinschaftliche Gestaltung und Mitverantwortung von Jugendlichen, 5. die Ermöglichung demokratischer Willensbildung, 6. einen demokratischen Organisationsaufbau. (3) Die EKHN gewährleistet das Recht des Jugendverbandes auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung. (4) Die EJHN verfügt eigenverantwortlich über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel. (5) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung stellt der Geschäftsstelle der EJHN die erforderlichen Geschäftsräume zur Verfügung. Abschnitt 5 Die Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugend 29. Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugend (AKJ). Zur Förderung und Koordination der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der EKHN wird eine Arbeitsgemeinschaft gebildet. 30. Zusammensetzung der AKJ. (1) Mitglieder der AKJ sind: 1. die beiden Vorsitzenden der Evangelischen Jugend in Hessen und Nassau e. V. (EJHN); 2. die Vorsitzenden folgender evangelischen Jugendwerke und -verbände: a) Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM), b) Entschieden für Christus (EC), c) Evangelisches Jugendwerk (EJW), d) Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP); 3. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (DWHN); 4. eine Vertreterin oder ein Vertreter der Konferenz der Evangelischen Stadtjugendpfarrämter; 5. jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der folgenden Arbeitsbereiche, die vom Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung entsandt werden: a) gemeindliche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, b) offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, c) schulbezogene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und d) Jugendsozialarbeit; 6. die Landesjugendpfarrerin oder der Landesjugendpfarrer; 7. die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs Kindertagesstätten im Zentrum Bildung; 8. die Leiterin oder der Leiter des Zentrums Bildung, 9. je eine Vertreterin oder ein Vertreter der weiteren Arbeitszentren der EKHN; 10. ein vom Kirchensynodalvorstand entsandtes Mitglied der Kirchensynode; 11. ein Mitglied des Leitenden Geistlichen Amtes. (2) Weitere Zusammenschlüsse oder Organisationen, die Belange der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN überregional vertreten, können die Entsendung eines Mitglieds in die AKJ beantragen. (3) Die Vorsitzenden der EJHN und der Jugendwerke und -verbände können sich im Verhinderungsfall durch eine andere Person ihres Verbandes mit Leitungsfunktion vertreten lassen. 31. Aufgaben der AKJ. (1) Die AKJ befasst sich mit relevanten Themen und Fragestellungen der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere mit jugendpolitischen Themen und Fragestellungen, die die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN betreffen. (2) Die AKJ fördert die wechselseitige Information der Arbeitsbereiche im Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe und gibt Anregungen zur Planung gemeinsamer Veranstaltungen und Arbeitsvorhaben. (3) Die AKJ gibt ein Votum ab bei der Ausschreibung und Besetzung der Stellen der Landesjugendpfarrerin oder des Landesjugendpfarrers. (4) Die AKJ beschließt die Vergaberichtlinien des kirchlichen Jugendplanes. (5) Die AKJ berät das Zentrum Bildung sowie die Kammer in allen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen betreffenden Fragen. (6) Die AKJ nimmt den Bericht gemäß 26 Nr. 12 entgegen und leitet ihn nach fachlicher Beratung über die Kammer des Zentrums Bildung an die Kirchenleitung weiter. (7) Die AKJ wird vor Änderungen dieser Ordnung angehört. (8) Die AKJ nimmt fachlich Stellung, wenn Träger evangelischer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN Darlehen oder außerordentliche finanzielle Zuwendungen beantragen. (9) Der Fachbereich Kinder und Jugend im Zentrum Bildung übernimmt die Geschäftsführung der AKJ. (10) Die AKJ gibt sich eine Geschäftsordnung, die ihre Arbeitsweise regelt. Abschnitt 6. Schlussbestimmungen 32. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Verwaltungsverordnung tritt mit ihrer Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit in der EKHN vom 16. Dezember 1997 (ABl. 1998 S. 85), geändert am 5. September 2000 (ABl. 2001 S. 194), außer Kraft. Darmstadt, den 21. Februar 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

122 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 Bekanntmachungen Satzung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Hessen-Rheinhessen Vom 24. Februar 2007 1 Grundlage Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Hessen- Rheinhessen ist eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. 2 Mitgliedschaft Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die unterzeichneten Kirchen. Sie entscheiden auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft über die Aufnahme weiterer Mitglieder. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die Anerkennung der Grundlage ( 1) und die Rechtsfähigkeit. Kirchen, die eine volle Mitgliedschaft nicht oder noch nicht anstreben, kann die Arbeitsgemeinschaft als Gäste aufnehmen. Aufnahmeanträge einzelner Ortsgemeinden werden in der Regel an die lokalen ACKs weitergegeben. 3 Vertretung der Mitglieder in der Arbeitsgemeinschaft In die Arbeitsgemeinschaft entsenden die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck drei, die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau drei, das Erzbistum Paderborn und die Diözese Fulda gemeinsam drei, die Diözesen Limburg und Mainz je zwei, und die übrigen Kirchen je eine delegierte Person. Sie benennen außerdem für jeden Delegierten/jede Delegierte eine Stellvertretung. Diese kann an den Sitzungen beratend teilnehmen. 4 Aufgaben Die Arbeitsgemeinschaft der Kirchen hat vornehmlich folgende Aufgaben, die sich auf der Basis der Charta Oecumenica ergeben: 1. die Förderung und Durchführung aller Aufgaben, die die Kirchen gemeinsam verantworten können, um so ihre Verbundenheit in Zeugnis und Dienst sichtbar zu machen; 2. das theologische Gespräch unter den Mitgliedern mit dem Ziel der Klärung und Verständigung; 3. die gemeinsame Besinnung auf Fragen des Glaubens und des Lebens und die Weitergabe von Anstößen zu einer entsprechenden Besinnung innerhalb der Kirchen; 4. die Förderung der Arbeit lokaler ACKs in der Region. 5 Arbeitsweise 1. Die Arbeitsgemeinschaft tritt in der Regel dreimal im Laufe eines Jahres zusammen. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitgliedskirchen vertreten ist. 2. Die Arbeitsgemeinschaft beschließt mit Stimmenmehrheit. Jede der Mitgliedskirchen hat eine Stimme. Die Delegierten haben vor wichtigen Beschlüssen Gelegenheit zur Rücksprache mit der sie entsendenden Kirche. 3. Die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft stellen Empfehlungen an die Mitgliedskirchen dar, die darüber endgültig entscheiden. Bei geplanten gemeinsamen Schritten oder Veranstaltungen kann eine befristete Entscheidung erbeten werden. 4. Die Arbeitsgemeinschaft kann die Behandlung bestimmter Angelegenheiten delegieren. 6 Vorstand 1. Die Arbeitsgemeinschaft wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand, bestehend aus dem bzw. der Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Jede Kirche kann nur durch eine Person im Vorstand vertreten sein. 2. Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. 3. Der Vorstand bereitet die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft vor und ist für die Durchführung ihrer Beschlüsse verantwortlich. 4. Der Vorstand erteilt die Aufträge an die Geschäftsführung. 7 Geschäftsführung Der Vorstand schlägt der Arbeitsgemeinschaft eine Person vor, die mit der Aufgabe der Geschäftsführung der ACK betraut wird und deren Büro leitet. Die Delegierten wählen sie auf fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin nimmt mit beratender Stimme teil an den Sitzungen des Vorstands. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft übt die Dienstaufsicht über den Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin aus. 8 Finanzen Der Vorstand erstellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan. Dieser wird von der Arbeitsgemeinschaft verabschiedet. Die Mitgliedskirchen einigen sich auf den für sie in diesem Haushaltsplan vorgesehenen Beitrag. Über die Verwendung der Mittel legt der Vorstand einmal jährlich der Arbeitsgemeinschaft Rechenschaft ab. 9 Satzungsänderung Satzungsänderungen werden von der ACK beschlossen und bedürfen der Zustimmung aller Mitgliedskirchen. 10 Inkrafttreten Durch die Unterzeichnung dieser Satzung tritt sie in Kraft und wird für die unterzeichnenden Kirchen verbindlich.

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 123 Die Satzung wurde am 24. Februar 2007 in Marburg von folgenden Kirchen unterzeichnet: Alt-katholische Kirche Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Mennonitengemeinden Bistum Fulda Bistum Limburg Bistum Mainz Erzbistum Paderborn Evangelische Brüdergemeine Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck Evangelisch-Methodistische Kirche (Süddeutsche Jährliche Konferenz) Griechisch-Orthodoxe Metropolie Die Heilsarmee Landesverband Hessen-Siegerland im Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche Serbisch-Orthodoxe Diözese für Mitteleuropa Kirchengemeinde Frankfurt Darmstadt, den 26. Februar 2007 Für die Kirchenverwaltung Schneider Sollstellenplan Kirchenmusik Vom 1. März 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von 1 Abs. 1 der Kirchenmusikverordnung vom 18. Januar 2007 (ABl. 2007 S. 72) den folgenden Sollstellenplan beschlossen: Alsfeld 2. Propsteibereich Oberhessen Dekanat Rahmenplan Ergänzungsstellen Büdingen Wetterau Gießen 2,0 B 1,0 B 2,0 A 2,0 B 0,5 B 1,0 A 2,0 B Grünberg 2,0 B 0,5 B Vogelsberg Hungen Kirchberg Nidda Schotten 1,0 A 1,0 B 2,0 B 2,0 B 1,0 B 1,0 B 20,0 (4,0 A) 3. Propsteibereich Rheinhessen 1,0 Dekanat Rahmenplan Ergänzungsstellen 1. Propsteibereich Starkenburg Dekanat Rahmenplan Ergänzungsstellen Darmstadt-Stadt Darmstadt-Land 2,0 A 2,0 B 4,5 B Alzey Ingelheim Mainz 1,0 A 1,0 B 2,0 B 2,0 A 0,5 B Erbach Groß-Umstadt 1,0 A 2,0 B 1,0 B Oppenheim 1,0 A 0,5 B 0,5 B Reinheim 2,0 B Wöllstein 1,0 B Ried Bergstraße 1,0 A 1,0 B 1,0 A 3,5 B 0,5 B 21,0 (5,0 A) 0,5 Wonnegau 1,0 A 2,0 B 12,0 (5,0 A) 0,5

124 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 4. Propsteibereich Süd-Nassau 6. Propsteibereich Rhein-Main Dekanat Rahmenplan Ergänzungsstellen Dekanat Rahmenplan Ergänzungsstellen Bad Schwalbach 2,0 B 0,5 B Frankfurt am Main -Höchst 1,0 A 2,0 B Diez 1,0 A Frankfurt am Main -Mitte-Ost 3,0 A 1,0 B Hochtaunus 1,0 A 3,5 B Frankfurt am Main -Nord 1,0 A 3,0 B Idstein 1,0 B Frankfurt am Main -Süd 1,0 A 2,0 B Kronberg Nassau St. Goarshausen Wiesbaden 5,5 B 1,0 B 1,0 B 4,0 A 4,0 B Dreieich Groß-Gerau Offenbach Rodgau 3,0 B 1,0 A 1,0 B 1,0 A 1,0 B 2,0 B Rüsselsheim 2,5 B 0,5 B 24,0 (6,0 A) 0,5 25,5 (8,0 A) 0,5 Darmstadt, den 1. März 2007 5. Propsteibereich Nord-Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Dekanat Rahmenplan Ergänzungsstellen Bad Marienberg Biedenkopf Dillenburg Gladenbach Herborn Runkel 2,0 B 1,0 B 1,0 A 1,0 B 1,0 B 1,0 A 1,0 B 2,0 B Selters 1,5 B 0,5 B Stiftungsverzeichnis gemäß 20 KStiftG Die Kirchenverwaltung hat das Verzeichnis der kirchlichen Stiftungen, die unter ihrer Aufsicht stehen, im Internet veröffentlicht. Unter folgender Adresse ist die Einsicht jederzeit möglich: www.stiftungsdatenbank.de/register-kirchlichestiftungen/ Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Kirchenrätin Sabine Langmaack, Tel.: 06151/405-485, E-Mail: sabine.langmaack@ekhn-kv.de. Darmstadt, den 7. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Langmaack Weilburg 1,0 B 12,5 (2,0 A) 0,5 Namensänderung der Evangelischen Heiliggeistkirchengemeinde Oberursel Die Evangelische Heiliggeistkirchengemeinde Oberursel, Evangelisches Dekanat Hochtaunus, führt mit Wirkung

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 125 vom 1. März 2007 den Namen Evangelische Heilig- Geist-Kirchengemeinde Oberursel. Darmstadt, den 1. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Meldung zur Philosophieprüfung Die nächsten vorgezogenen Prüfungen in Philosophie finden am 4. September 2007 in Darmstadt, Paulusplatz 1, statt. Studentinnen und Studenten der Theologie, die diese Prüfung gemäß 12 der Prüfungsordnung vom 14. April 1986 (ABl. 1986 S. 89) bzw. 12 der Prüfungsordnung I vom 25. Juni 2002 (ABl. 2002 S. 307) vorwegnehmen möchten, melden sich bitte bis spätestens 30. Juni 2007 bei der Kirchenverwaltung, 64285 Darmstadt, Paulusplatz 1. Der Meldung sind folgende Unterlagen beizufügen, sofern sie beim Referat Personal- und Organisationsförderung noch nicht vorliegen: a) Geburtsurkunde (beglaubigte Fotokopie), b) Reifezeugnis oder gleichwertiges Zeugnis (beglaubigte Fotokopie), c) Bescheinigung über das Kolloquium bzw. Zwischenprüfungszeugnis (beglaubigte Fotokopie), d) eigenhändig geschriebener Lebenslauf, e) Angabe der Spezialgebiete, f) Studienbericht. Die zur Meldung erforderlichen Formulare sind beim Referat Personal- und Organisationsförderung erhältlich. Darmstadt, den 2. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung einer Evangelisch-Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Haushaltsführung und Verwaltung in Mücke-Nieder-Ohmen Vom 8. November 2006 Der Mitgliederrat der Arbeitsgemeinschaft hat folgende Änderung der Arbeitsgemeinschaftssatzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Bildung einer Evangelisch- Kirchlichen Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Haushaltsführung und Verwaltung in Mücke-Nieder- Ohmen vom 1. März 1985 (ABl. 1986 S. 181) wird wie folgt geändert: 4 Sätze 1 bis 3 erhalten folgende neue Fassung: Die Arbeitsgemeinschaft hat einen Geschäftsführenden Ausschuss, in den jede der beteiligten Kirchengemeinden ein Mitglied entsendet. Die Zahl der Pfarrer und Pfarrerinnen soll die Zahl der Gemeindeglieder nicht übersteigen. Die Personen für den Vorsitz und die Stellvertretung des Geschäftsführenden Ausschusses werden vom Mitgliederrat gewählt. Artikel 2 Diese Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Sie bedarf der Genehmigung der Kirchenleitung und der Anerkennung durch den Kirchensynodalvorstand. *** Vorstehende Satzungsänderung wurde am 14. Dezember 2006 von der Kirchenleitung genehmigt und am 5. Februar 2007 vom Kirchensynodalvorstand im Einvernehmen mit dem Rechtsausschuss der Kirchensynode anerkannt. Darmstadt, den 5. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Zander Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Herrnhaag Dekanat: Büdingen Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HERRNHAAG Kirchengemeinde: Neukirch Dekanat: Bad Marienberg Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE NEUKIRCH Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 7. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner

126 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 Dienstnachrichten

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 127

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Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 129 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Alsbach, Dekanat Selters, Patronat Fürst zu Wied, zum zweiten Mal Die Pfarrstelle Alsbach ist eine 1,0 Patronatstelle und ist ab sofort neu zu besetzen. Wir sind eine ländliche Kirchengemeinde mit derzeit 1.307 Mitgliedern. Die zu unserer Gemeinde gehörenden Orte sind die Dörfer Caan, Nauort, Sessenbach, Wirscheid, Hundsdorf, Alsbach und der Stadtteil Bendorf-Stromberg. Hauptort der Gemeinde ist Alsbach. Dort befindet sich die Kirche mit renoviertem Pfarrhaus und das Gemeindehaus. Das Gemeindebüro befindet sich im Pfarrhaus. Derzeit haben wir hier die einzige Predigtstelle. Zum Dienstauftrag gehört noch die seelsorgerische Betreuung eines Seniorenzentrums in Ransbach-Baumbach. Die landschaftlich reizvolle Lage unserer Kirchengemeinde im Schnittpunkt der Urlaubsregion Mittelrhein, Westerwald, Taunus, Hunsrück und Eifel macht diese für vielfältige Freizeitaktivitäten besonders attraktiv. Ransbach-Baumbach als Sitz unserer Verbandsgemeinde und Höhr-Grenzhausen sind in wenigen Autominuten zu erreichen und bieten alle erforderliche Infrastruktur. Die Anschlüsse zu den Autobahnen A 3 und A 48 liegen praktisch vor der Haustür. Über sie sind in kurzer Zeit Kulturgenüsse in Bonn, Trier/Luxemburg, Köln oder Frankfurt bequem zu erreichen. Der nahe gelegene ICE- Bahnhof Montabaur verbindet uns mit dem europäischen Schnellbahnnetz. Bei uns gibt es einen Singkreis, eine neu entstandene Kinderkirche, einen Jugendtreff, einen Besuchskreis, das Angebot von Kaffee und Tee im Turm (im Anschluss an den Gottesdienst) und ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde. Bürokraft, Küster und Organist sind vorhanden. Wir wünschen uns eine Pfarrerin bzw. einen Pfarrer, die/der mit Schwung und Durchhaltevermögen und nicht zuletzt mit Gottes Hilfe einer für Veränderungen offenen Gemeinde einen neuen, lebendigen Geist zu vermitteln in der Lage ist. Besonders wichtig sind uns der weitere Auf- und Ausbau einer dauerhaften und begeisternden Jugendarbeit und die Pflege des Pflänzchens Ökumene. Dafür bieten wir einer/einem aufgeschlossenen, teamfähigen Pfarrerin bzw. Pfarrer eine echte, große Chance und reichlich Freiraum, um eigene Ideen von Gemeindearbeit einzubringen und umzusetzen. An Unterstützung durch den Kirchenvorstand wird es nicht mangeln. Wohnung finden Sie im geräumigen Pfarrhaus mit 5-7 Zimmern, Küche, Bad, WC, großem Balkon und idyllischem Garten.

130 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 Neugierig geworden? Rufen Sie uns an! Der Kirchenvorstand steht Ihnen für eine erste Kontaktaufnahme zu Verfügung: Veronika Franck, stellvertretende Vorsitzende des KV, Tel.: 02601 2486 sowie Vakanzvertreter Pfarrer Helmut Sacher, Tel.: 02624 7627; Dekanin Ursula Jakob, Tel.: 02626 924412; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304. Frankfurt-Rödelheim, Cyriakusgemeinde, Pfarrstelle I, Dekanat Frankfurt/Main-Höchst, Modus B Cyriakus ein besonderer Name! Der heutige Stadtteil Rödelheim 1910 nach Frankfurt eingemeindet hat etwa 17.400 Einwohner verschiedenster Nationalitäten. Neben den kirchlichen Einrichtungen findet man hier Altenwohn- und Pflegeheime, ein Wohnheim für Behinderte, ein Reha-Zentrum für seelisch Kranke. Zahlreiche Vereine beweisen die Lebendigkeit im Stadtteil. Verkehrsmäßig ist Rödelheim durch S-Bahn, diverse Busverbindungen, U-Bahn und Autobahnanschlüsse gut angebunden. Die Cyriakusgemeinde hat etwa 3.850 Gemeindeglieder und gehört zum Dekanat Frankfurt/Main-Höchst. Die offene Pfarrstelle I (Modus B) ist zum nächstmöglichen Termin zu besetzen. Unsere Kirche geht zurück auf einen Bau von 1461 und wurde im Laufe der Jahrhunderte mehrmals baulich verändert. Von dem früheren Kirchengebäude ist noch der hochgotische Chorraum erhalten, der als Seitenkapelle dient. Wir haben eine zwei-manualige Steinmeyer-Orgel und eine Truhenorgel, die unsere Chor- und Orgelkonzerte bereichern. Es gehören zu unserer Gemeinde: - zwei Pfarrstellen, - zwei Gemeindezentren mit Gruppen und Veranstaltungsräumen, - ein gut funktionierendes Gemeindebüro mit zwei engagierten Teilzeitkräften - zwei Kindertagesstätten: In einer Einrichtung werden 42 Kinder in zwei Gruppen betreut; die andere Einrichtung bietet Platz für 40 Klein- und 20 Schulkinder. Der Kirchenvorstand versucht, aktiv die Führung der Gemeinde zu verwirklichen. Er besteht aus 12 Mitgliedern, die gewohnt sind, selbstständig in Ausschüssen zu arbeiten. Der Kirchenvorstand wird durch eine ehrenamtliche Vorsitzende geführt. Mit der Regenbogengemeinde in Sossenheim besteht ein Planungsbezirk. Das vielfältige Gemeindeleben gestalten viele haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Schwerpunkte sind: - Seniorenkreise - Kirchenchor - Freizeiten für die ganze Familie - Babytreffs und Krabbelgruppen für junge Eltern - Kreis für seelisch Kranke - Lesetreff - Pfadfinder - ökumenischer Arbeitskreis - verschiedene Initiativgruppen, z.b. Friedensgebet, Friedensinitiative, Bosniengruppe - Gesprächskreise zu aktuellen Themen - diakonisches Engagement. Eine Gemeindepädagogin, ein Sozialpädagoge und eine Sozialpädagogin organisieren Kinder- und Jugendarbeit. Es besteht ein vielfältiges Angebot und eine soziale Gruppenarbeit für Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt. Zur finanziellen Unterstützung der gemeindepädagogischen Arbeit hat sich ein Förderverein gegründet. Die Gemeindezeitung erscheint sechsmal im Jahr und wird kostenlos an alle evangelischen Haushalte verteilt. Wir sind eine volkskirchlich geprägte Gemeinde, die sich den Herausforderungen der modernen Gesellschaft stellt. Dabei versuchen wir eine Mischung aus Tradition und Offenheit zu leben und unterschiedlichen theologischen und spirituellen Richtungen gerecht zu werden. Das spiegelt sich in der Vielfalt der Veranstaltungen und Aktivitäten wieder. Für die Pfarrer/innen bestehen Gestaltungsspielräume, eigene Ideen und Vorstellungen von Gemeindearbeit zu verwirklichen. Den Mittelpunkt des Gemeindelebens bildet der Gottesdienst. Dabei ist uns das Nahebleiben an der Heiligen Schrift besonders wichtig. Wir wünschen uns eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, eine initiative Persönlichkeit mit Gestaltungskraft, die/der - Freude an Gottesdiensten, auch in verschiedenen Formen hat - in der Seelsorge eine besondere Aufgabe sieht - die Konfirmandinnen und Konfirmanden auch nach der Konfirmation in das Gemeindeleben einbezieht - Arbeit mit Konfirmanden-Eltern intensiviert - Jugendarbeit mit gestaltet - das Interesse an Spiritualität in verschiedenen Formen fördert - Bereitschaft für eine gute Teamarbeit mit dem Kollegen mitbringt - die Kooperation mit der katholischen Gemeinde unterstützt und auch offen ist für Menschen anderen Glaubens - kompetent und motivierend den großen Mitarbeiterkreis begleitet - bereit ist, die vielfältigen Aktivitäten der Gemeinde zu vernetzen - bereit ist, Verwaltungsarbeit zu übernehmen, mit EDV inkl. mit Netkim zu arbeiten. Wir bieten Ihnen: - eine schöne Kirche - einen aktiven und kooperativen Kirchenvorstand, gute Arbeitsatmosphäre und Gemeinschaft - einen kooperativen Kollegen - eine schöne Pfarrwohnung im Gemeindezentrum Alexanderstraße 37 mit 6 Zimmern, 145 qm groß, incl. Amtsraum und Garage sowie einem großen Garten am Haus

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 131 - Unterstützung durch viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Cyriakus eine besondere Gemeinde! Weitere Auskünfte erteilen: Die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Anita Kroneisen, Tel.: 069 783763; Pfarrer Ludwig Schneider, Tel.: 069 788278; Dekan und Pfarrer Jan Schäfer, Tel.: 069 99993578; die Pröpstin und Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. Eine Beschreibung unserer Gemeinde finden Sie unter: http: www.frankfurt-evangelisch.de. Ebenso unter www.cyriakusnews.de. Frankfurt am Main, 1,0 Pfarrstelle für Stadtkirchenarbeit an der St. Katharinen-Kirche. Besetzung durch die Kirchenleitung. Die St. Katharinen-Kirche liegt an der Hauptwache, einem belebten Knotenpunkt der Innenstadt. In der Stadtöffentlichkeit gilt sie als die evangelische Hauptkirche. Die Atmosphäre im Inneren ist durch die Ästhetik der Wiederaufbauzeit (1954) bestimmt. Die Katharinenkirche ist eine Dotationskirche, d. h. sie gehört den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Frankfurt. Dies soll in der Stadtkirchenarbeit programmatisch umgesetzt werden. Die Kirche wird zurzeit dreifach genutzt: - als Gemeindekirche der St. Katharinengemeinde - als Ort herausragender kirchenmusikalischer Veranstaltungen - als Ort der Stadtkirchenarbeit. Diese Nutzungen sollen als integriertes Programm der evangelischen Hauptkirche zur Darstellung kommen. Dies erfordert von den Handelnden, die jeweiligen Beiträge aufeinander zu beziehen und miteinander abzustimmen. Der/Die Stelleninhaber/in soll diese Kirche einmal als Passantenkirche profilieren. Dies geschieht in der Entwicklung eines Konzeptes der Gastgeberschaft. Dazu gehören die Bildung und Schulung eines Kreises ehrenamtlicher Unterstützer/innen und Ansprechpartner/innen in der geöffneten Kirche und die kommunikative Gestaltung und Weiterentwicklung des Kirchenraumes. Darüber hinaus soll die Katharinenkirche als ein Ort herausragender öffentlicher Predigtkultur entwickelt werden. Dazu sind Predigtreihen und Gottesdienstformen zu entwickeln. Hierfür sind Personen des öffentlichen Lebens als Prediger/innen zu gewinnen und in ihrer Kompetenz in die Gestaltung des Gottesdienstes einzubeziehen. Thematisch sind die öffentlichen Auseinandersetzungen, Entwicklungen und gesellschaftlichen Bedingungen der Wirtschaftsmetropole Frankfurt unter Einbeziehung der handelnden Personen aus dem Banken- und Finanzsektor zu behandeln. Die Pfarrstelle wird auf Dekanatsebene geführt und in ihren konzeptionellen und inhaltlichen Arbeitsvollzügen von dem Beirat für die Stadtkirchenarbeit an St. Katharinen begleitet. Der/Die Stelleninhaber/in plant die Durchführung seiner/ihrer Veranstaltungen in der Kirche in Absprache mit den Gemeindepfarrer/innen und den Kirchenmusikern. Er/Sie ist regelmäßig zu festgelegten Sprechzeiten in der Kirche präsent. Die Katharinenkirche ist eine Wiedereintrittsstelle in die evangelische Kirche. Er/Sie ist organisatorisch für die Öffnungszeiten der Kirche zwischen 11.00 und 18.00 Uhr täglich verantwortlich. Er/Sie entwickelt ein Konzept für Andachten und spirituelle Angebote an Werktagen. Er/Sie kooperiert bei mehreren Projekten im Jahr mit den anderen Pfarrstellen für Stadtkirchenarbeit, den Profilstellen der Frankfurter Dekanate und der Evangelischen Stadtakademie und den kirchlichen Zentren. Er/Sie koordiniert seine/ihre Arbeit mit anderen kirchlichen Arbeitsfeldern in der Stadtkirchenkonferenz. Er/Sie ist verantwortlich für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadtkirchenarbeit an St. Katharinen. Er/Sie nimmt an den Dekanatskonferenzen Mitte-Ost und den Citykirchenkonferenzen der EKHN und der EKD teil. Vorausgesetzt wird bei Bewerbern/innen: - Erfahrung im Gemeindepfarramt - besondere homiletische und gottesdienstliche Kompetenz und Erfahrung - die Fähigkeit, Themen von öffentlicher Relevanz theologisch zu durchdringen und in evangelischer Vielfalt phantasievoll öffentliche Gestalt annehmen zu lassen - die Fähigkeit, Personen des öffentlichen Lebens für das besondere Profil der Stadtkirchenarbeit an der Katharinenkirche zu gewinnen - die Sensibilität dafür, dass alles, was an dieser Kirche geschieht, von der Stadtöffentlichkeit als eine Äußerung der Evangelischen Kirche wahrgenommen wird - kommunikative Kompetenz und Offenheit im Hinblick auf haupt- und ehrenamtliche kirchliche Kooperationspartner/innen und Personen des öffentlichen und kulturellen Lebens - das Interesse an und Verständnis für musikalische und ästhetische Themen - Organisationstalent und die Bereitschaft zu Fortbildungen in Kultur- und Projektmanagement - Interesse an der Entwicklung der besonderen städtischen Situation in der Bankenstadt Frankfurt. Die Pfarrstelle soll zum 01.08.2007 besetzt werden. Sie ist zeitlich auf 5 Jahre befristet mit der Möglichkeit einmaliger Wiederwahl. Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an die Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskunft erteilen: Präses Claus Ludwig Dieter, Tel.: 069 4272617-13 und 592175; Dekan Pfarrer Dr. Dietrich Neuhaus, Tel.: 069 4272617-11 und 5975882; Pröpstin Pfarrerin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388.

132 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 Frankfurt am Main Nieder-Eschbach, 1,0 Pfarrstelle, Ev. Dekanat Frankfurt am Main-Nord, Modus A, zum zweiten Mal In der Evangelischen Kirchengemeinde Nieder-Eschbach in Frankfurt am Main ist ab sofort die 1,0 Pfarrstelle neu zu besetzen, da die bisherige Amtsinhaberin in den Ruhestand gegangen ist. Unsere Gemeinde Nieder-Eschbach ist der nördlichste Stadtteil Frankfurts. Das Leben hier ist sowohl durch dörfliche Strukturen als auch durch städtische Aspekte geprägt. Die Innenstadt Frankfurts und die Nachbargemeinde Bad Homburg sind bequem mit U-Bahn und Bus zu erreichen. Im Einzugsbereich der Kirchengemeinde leben ca. 7.000 Einwohner. Der Ort hat sich in der Vergangenheit kontinuierlich durch die Erschließung neuer Baugebiete weiter entwickelt und ist heute insbesondere auch für junge Familien ein attraktives Wohngebiet. Die im Ort vorhandene Infrastruktur deckt alle Bereiche des täglichen Lebens weitgehend ab. In Nieder-Eschbach gibt es drei Kindertagesstätten, eine Grundschule und eine additive Gesamtschule mit vollem Gymnasialzweig. Das gesellschaftliche Leben am Ort wird durch eine rege Vereinstätigkeit geprägt. Unsere Kirchengemeinde Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Eschbach umfasst zurzeit ca. 2.200 Gemeindemitglieder und ist Mitglied des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main. Sie arbeitet eng mit den Nachbargemeinden Bonames, Am Bügel und Kalbach innerhalb eines Planungsbezirkes sowohl verwaltungstechnisch als auch inhaltlich bei gemeinsamen Gottesdiensten, bei Veranstaltungen und in der Kirchenmusik zusammen. Unsere Kirche aus dem 17. Jahrhundert wurde vor einigen Jahren komplett renoviert und besitzt eine denkmalgeschützte Bechstein- Orgel. Auf die Erhaltung der Kirche legen wir großen Wert und werden hierin durch einen von Nieder-Eschbacher Bürgern gegründeten Förderverein aktiv unterstützt. Als Wohnung steht ein Reihenhaus mit 89 qm Wohnfläche (4 Zimmer) und zusätzlichem Hobbyraum mit 11 qm zur Verfügung. Das Haus befindet sich in der Nähe des Gemeindezentrums. Ein weiteres Arbeitszimmer kann in den Räumen der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Das modern ausgestattete Gemeindezentrum ist der gesellschaftliche Mittelpunkt. Neben dem großen Veranstaltungssaal befinden sich hier auch die Kindertagesstätte und die Räumlichkeiten für die offene Kinder- und Jugendarbeit. Die Kindertagesstätte ist dreigruppig mit insgesamt 70 Kindern. Das Gemeindebüro mit einem zusätzlichen Clubraum befindet sich im Ortskern in der Nähe der Kirche. Eine Pfarramtssekretärin (0,5), ein Kirchenmusiker (0,5), ein Hausmeister (stundenweise) und drei Gemeindepädagogen (Teilzeit) für die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie eine große Anzahl von Ehrenamtlichen gestalten das lebendige und vielfältige Gemeindeleben. Der engagierte und kooperative Kirchenvorstand steht neuen Entwicklungen aufgeschlossen gegenüber, möchte aber trotzdem Bewährtes erhalten. Unser Gemeindeleben Die Angebote unserer Kirchengemeinde umfassen: 1. Gottesdienste in unterschiedlichen Formen, 2. eine aktive kirchenmusikalische Arbeit mit Kirchenund Kinderchor und 3. regelmäßigen Konzerten, 4. Spielgruppen für die Jüngsten, 5. Kindergottesdienste, 6. einen einjährigen Konfirmandenunterricht, 7. die Mädchen- und Jungenjungschar in Zusammenarbeit mit dem EJW, 8. eine Pfadfindergruppe der Heliand-Pfadfinderschaft, 9. Seniorenarbeit mit regelmäßigen Treffen und Ausflügen, 10. einen aktiven Besuchsdienst, 11. den Adventsbasar und vielfältige Gemeindefeste, 12. den Gemeindegruß zur Information der Gemeindemitglieder. Unsere Erwartungen Wir wünschen uns von dem neuen Pfarrer/der neuen Pfarrerin, dass er/sie 1. Gottesdienste und Predigten in vielfältigen Formen hält, 2. im Ort präsent ist, Kontakte pflegt und weiterentwickelt, 3. offen auf die Gemeindemitglieder zugeht und sie seelsorgerisch begleitet, 4. die Generation im mittleren Alter aktiviert und motiviert, 5. die vielseitige, gemeindenahe Arbeit des Kirchenmusikers unterstützt und fördert, 6. Verwaltungs- und Personalkompetenz mitbringt, 7. Verhandlungsgeschick in der Zusammenarbeit im Planungsbezirk selbst, im Dekanat und im Evangelischen Regionalverband zeigt, 8. aber auch gerne mit kooperationsbereiten, selbstständig denkenden und handelnden Haupt- und Ehrenamtlichen zusammenarbeitet. Weitere Auskünfte erteilen: KV-Vorsitzender Klaus-Erich Ziegler, Tel.: 069 5072444, KV-Mitglied Werner Schmieder Tel.: 069 5072995, Dekan Pfarrer Jürgen Moser, Tel.: 069 5302200 und die Propstei für Rhein-Main, Tel.: 069 287388. Gießen, Pfarrstelle der Evangelischen Luthergemeinde (1,0), Dekanat Gießen, Modus B Die Evangelische Luthergemeinde in Gießen sucht zum 1. November eine Pfarrerin / einen Pfarrer für eine 1,0 Pfarrstelle. Die Stadt Gießen ist geprägt durch die Universität und bietet in jeder Hinsicht eine gute Infrastruktur und kulturelle Vielfalt. Durch

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 133 die zentrale Lage in Mittelhessen und die guten Verkehrsanbindungen sind Sie schnell auf der Autobahn (A 5 und A 45), aber auch in ein paar Minuten in der schönen Natur, die Gießen umgibt. Die Luthergemeinde hat aktuell 2.200 Gemeindeglieder. Dazu zählen viele alteingesessene Gießener. Es gibt keine sozialen Brennpunkte. Wir pflegen gute Nachbarschaft zum Psychiatrischen Krankenhaus, das auf unserem Gemeindegebiet liegt, wie auch zur katholischen Nachbargemeinde. Die Kooperation mit den angrenzenden evangelischen Gemeinden Andreas und Wichern soll weiter ausgebaut werden. Kirche und Gemeindehaus Die Gottesdienste werden hauptsächlich in der historischen Kapelle auf dem Alten Friedhof, der ältesten Kirche Gießens, gefeiert. Das Gemeindezentrum besteht aus dem Pfarrhaus mit kleinem Garten und angeglie-dertem Büro, der Kindertagesstätte (2 Kindergarten- und 1 Hortgruppe), einem großen Saal mit Bühne, Jugendraum, Küche und mehreren kleinen Räumen. Unsere Mitarbeiter/innen Hauptamtlich arbeiten mit Ihnen zusammen ein Küster/ Hausmeister mit voller Stelle und eine Gemeindesekretärin (halbe Stelle). Die Gemeinde beschäftigt einen Gemeindepädagogen mit halber Stelle und 10 Mitarbeiter/innen in der Kindertagesstätte. Nebenamtlich arbeiten zwei Organisten und der Leiter des Kirchenchors. Unser Gemeindeleben zeichnet sich aus durch vielfältige Gottesdienstformen mit abwechslungsreicher musikalischer Gestaltung, eine große Bandbreite theologischer Ausrichtungen, verbunden mit gegenseitiger Akzeptanz. Ein buntes und reichhaltiges Gemeindeleben wird ermöglicht durch eine große Zahl eigenverantwortlich arbeitender ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und einen lebendigen, engagierten Kirchenvorstand. Weiter prägen einladende und verbindende Projekte, Feste und Reisen unsere Gemeinde. Langjährige, mit Leben erfüllte Partnerschaften verbinden uns mit den Kirchengemeinden in Bawku/ Nordghana und Bennstedt bei Halle. Die Öffentlichkeitsarbeit stützt sich auf einen vielseitigen Gemeindebrief und eine stets aktuelle Homepage (www.lutherge-meinde.de). Wir wünschen uns eine Pfarrerin / einen Pfarrer, für die/den Seelsorge ein wichtiger Bestandteil der Gemeindearbeit ist, z. B. in der Unterstützung des Besuchsdienstkreises. Sie sollten gleichermaßen für Herz und Verstand predigen und den Stellenwert von Kirchenmusik im Gottesdienst würdigen. Wichtig ist uns Ihre Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, aber auch Bewährtes zu bewahren. Die Gewinnung und Pflege von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sollte Ihnen ein besonderes Anliegen sein. Selbstverständlich ist die religionspädagogische Begleitung der Kindertagesstätte. Falls Sie neugierig geworden sind auf unsere Luthergemeinde, wenden Sie sich für weitere Informationen an die Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Frau Faber-Lell, Tel.: 0641 792409; an den Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610 oder an den Dekan für das Dekanat Gießen, Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641 926008-0. Landenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Vogelsberg, pfarramtliche Verbindung mit den Kirchengemeinden Angersbach und Rudlos, Patronat der Freiherren Riedesel zu Eisenbach. Zum zweiten Mal. Landenhausen, einer der beiden Ortsteile der Gemeinde Wartenberg, mit 1.400 Einwohnern, davon 992 evangelische Mitbürger, erwartet Ihre Bewerbung. Unser schönes Dorf finden Sie zwischen Vogelsberg und Rhön, nur 17 km von der Barockstadt Fulda entfernt. Sie wollen uns besuchen, kein Problem. Der ICE hält in Fulda und die Regionalbahn bringt Sie zum Bahnhof Angersbach oder Bad Salzschlirf. Mit dem Auto geht es genau so einfach, A 5 Anschluss Alsfeld-West oder A 7 Anschluss Fulda und die B 254 bringen Sie schnell zu uns. Angekommen finden Sie eine schöne Landschaft, gesunde Luft, Freibad im Ort, Thermalbad im benachbarten Kurort Bad Salzschlirf, kein hektisches Treiben, da kann man sich wohlfühlen. Noch kenn Sie die Menschen hier nicht. Sie sind freundlich, hilfsbereit, in guter Nachbarschaft lebend. Wenn Sie bleiben wollen, haben wir Ihnen vieles zu bieten. Unter anderem: Kindergarten in Landenhausen und Kindertagesstätte Angersbach, Grundschule mit Förderstufe in Angersbach und weiterführende Schulen in der Kreisstadt Lauterbach (ca. 7 km). In beiden Orten können Sie bequem einkaufen, Sie finden aber auch Arzt, Zahnarzt und Apotheke in Angersbach. Vereine suchen Sie auch, haben wir: Sie können Sport treiben, reiten, sich musisch und kulturell betätigen. Unsere Kirchengemeinde, sie zeichnet sich aus durch: - unterschiedliche Gottesdienstformen - Kindergottesdienst mit engagierten Mitarbeiterinnen - aktiv mitwirkenden Kirchenvorstand - viele ehrenamtliche Mitarbeitende - sehr regen Besuchsdienstkreis - Angebote für verschiedene Altersgruppen - Teenygruppe, Jugendgruppe, Frauenkreis, Seniorennachmittage - interessanten Gemeindebrief - Aufgeschlossenheit für neue Wege der Gemeindearbeit. Sie finden eine einladende und begleitende Gemeinde, die auch nach außen präsent ist. Ein offenes Miteinander mit den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Angersbach und Rudlos und mit der Kommune sind uns ein wichtiges Anliegen, ebenso der ökumenische Dialog. Pfarrsekretärin, Küster, Organist (alle in Teilzeit beschäftigt), Prädikantin und Lektor unterstützen Sie in Ihrer Tätigkeit. Wir haben auch Aufgaben, Wünsche und Ziele - Koordination und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den pfarramtlich verbundenen Gemeinden, einschließlich Kanzeltausch

134 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 - und Abstimmung einer gemeinsamen Pfarrdienstordnung mit dem Stelleninhaber in Angersbach - Verantwortung für die Kindertagesstätte Wartenberg, mit Einrichtungen in Landenhausen und Angersbach - Weiterführung und Ausbau der Begleitung Jugendlicher - Kontaktsuche und pflege zur Gemeinde - seelsorgerisches Engagement - geistliche Begleitung der Gemeinde, des Kirchenvorstandes und der ehrenamtlich Mitarbeitenden - gemeinsame Suche nach Antworten auf theologische und gesellschaftsrelevante Fragen - Integration von Neubürgern - Unterstützung bei mehr Musik im Gottesdienst - gerne im Team arbeitend. Das Pfarrhaus, die Kirche, das Gemeindehaus Sie wohnen in einem gepflegten, älteren Fachwerkhaus mit Diele, Küche, kombiniertem Wohn- und Essbereich und Gäste-WC im Erdgeschoss, vier Zimmer, Bad und zusätzlichem WC im Obergeschoss. Unter gleichem Dach, aber mit eigenen Eingängen, arbeiten Sie in Ihrem Arbeitszimmer, mit Vorzimmer der Pfarrsekretärin und dem Gemeindehaus mit kleinem Saal, Sitzungszimmer, Küche und WC. Entspannen können Sie im großen Pfarrgarten. Gottesdienst halten Sie in unserer 200 Meter entfernten, hellen, freundlichen und liebenswerten Kirche. Alle Gebäude wurden 1995 innen und außen saniert und renoviert und befinden sich in gutem Zustand. Auf Ihre Bewerbung freuen wir uns und sichern Ihnen unsere vollste Unterstützung zu. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, erteilen wir gerne weitere Auskünfte: Stellvertr. Kirchenvorstandsvorsitzender Reinhard Lang, Tel.: 06648 2575; Dekan des Dekanats Vogelsberg, Dr. Volker Jung, Tel.: 06641 2456; Propst für Oberhessen, Pfarrer Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610. Weitere Informationen über Wartenberg unter: www.gemeinde-wartenberg.de. Evangelische Marienstiftsgemeinde Lich, Dekanat Hungen, Pfarrstelle II (Nord), Patronat des Fürsten zu Solms- Hohensolms-Lich, zum zweiten Mal Wir suchen ab sofort eine neue Pfarrerin/einen neuen Pfarrer für den Pfarrbezirk Lich-Nord und Nieder- Bessingen. Unsere Stadt Lich ist eine oberhessische Kleinstadt zwischen Vogelsberg und Wetterau mit ca. 8.000 Einwohnern und liegt in einer reizvollen, waldreichen Umgebung, 15 km östlich von Gießen. Mit seinem historischen Stadtkern, schönen Fachwerkhäusern und einem Schlosspark mit altem Baumbestand ist Lich ein begehrter Wohnort. Die Altstadt bietet eine reizvolle Kulisse für viele kulturelle Ereignisse und die verschiedensten Anlässe. Die Stadt Lich verfügt über eine gute Infrastruktur (Einkaufsmöglichkeiten; Ärzte; Krankenhaus; Volkshochschule; Programmkino; reges Vereinsleben; Waldschwimmbad; Hallenbad und eine gute Verkehrsanbindung). Es gibt mehrere Kindergärten, Grundschulen sowie eine additive Gesamtschule (bis Klasse 10) am Ort. Weiterführende Schulen, Universität und Fachhochschule finden sich im Umkreis von 15 km. In der Stadt herrscht eine offene, aufgeschlossene Atmosphäre, in der es sich gut leben lässt. Der Ortsteil Nieder-Bessingen hat ca. 650 Einwohner und liegt 5 km östlich von Lich. Nieder-Bessingen besitzt einen alten Dorfkern sowie ein schnell wachsendes Neubaugebiet. Unsere Kirchengemeinden Die eigenständige Kirchengemeinde Nieder-Bessingen (400 Gemeindeglieder) verfügt über ein kleines, modernes Gemeindehaus und eine schöne alte Dorfkirche aus dem 18. Jh., in der im Wechsel mit den Kollegen 14-tägig Gottesdienst gehalten wird. Die Kirchengemeinde Lich hat 4.200 Gemeindeglieder und umfasst zwei Pfarrstellen (Nord und Süd). Die Pfarrstelle Lich-Süd wurde zum 01.02.2006 mit einem Ehepaar neu besetzt, das sich die Pfarrstelle teilt. Die Marienstiftskirche ist eine schöne spätgotische Hallenkirche (800 Plätze) im Zentrum der Altstadt, deren Innenrestaurierung 2002 abgeschlossen wurde. Auf dem gleichen Gelände befindet sich ein großes, funktionales Gemeindehaus. Der Neubau eines modernen Pfarrhauses in zentraler Lage steht bevor. Die Wünsche des/der zukünftigen Stelleninhabers/in können daher gerne miteinbezogen werden. Der Kirchenvorstand ist gerne behilflich, für die Übergangszeit ein geeignetes Mietobjekt zu finden. Ein Schwerpunkt der Gemeinde ist die Kirchenmusik. Die Marienstiftsgemeinde Lich hat eine Kantorei, die von einem hauptamtlichen Kirchenmusiker (100 % B-Stelle) geleitet wird, sowie einen nebenamtlich geleiteten Posaunenchor. Die Konzerte in der Marienstiftskirche zählen zu den kulturellen Höhepunkten in der Region. Ein weiterer Schwerpunkt der Kirchengemeinde ist die Konfirmandenarbeit, die von einem engagierten Team unterstützt wird. Seit vielen Jahren gibt es gute Beziehungen zur katholischen Kirchengemeinde, die sich in ökumenischen Gottesdiensten und wöchentlichen gemeinsamen Andachten widerspiegeln. Die Marienstiftsgemeinde wird von einem aufgeschlossenen und engagierten Kirchenvorstand geleitet, der ein offenes Miteinander von Kirche und Stadt fördert. Gleichzeitig gibt es einen großen Stamm ehrenamtlicher Mitarbeiter/innen, die die Gemeindearbeit in vieler Hinsicht unterstützen. In der Gemeinde besteht Interesse an theologischen und gesellschaftlich relevanten Fragen, durch die auch kirchenferne Kreise angesprochen werden können.

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 135 Unsere Gemeinde ist als einer der Kulturträger ins kommunale Leben eingebunden. So werden seit Jahren verschiedene Veranstaltungen in der Stadt von der Kirchengemeinde mit eigenen Beiträgen unterstützt (z.b. Mitarbeit in der Reihe zum 9. November 1938, Licher Kulturwoche, Ausstellungen, Konzerte etc.) Unsere Wünsche an die neue Pfarrerin / den neuen Pfarrer Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - das Gemeindeleben in seiner ganzen Breite unterstützt - Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Pfarrkollegen und dem Kirchenvorstand legt, - gerne Gottesdienst hält und offen ist für alternative Gottesdienstformen - Spaß daran hat, mit Kindern und Jugendlichen zusammenzuarbeiten, die/der aber auch gerne ideenreicher Ansprechpartner/in für die älteren Gemeindeglieder sein will. - aufgeschlossen ist für neue Ideen und neue Wege, - Interesse hat an theologischen und gesellschaftsrelevanten Fragen, - kontaktfreudig ist und gerne mit Menschen umgeht. Weitere Auskünfte erteilen: KV-Vorsitzende Nieder-Bessingen Pia Wagner, Tel: 06404 660554; Pfarrerin Barbara Lang und Pfarrer Sven Kießling, Tel: 06404 3666; Dekanin Barbara Alt, Tel: 06404 205910; der Propst für Oberhessen, Pfr. Klaus Eibach, Tel: 0641 7949610. Weiterstadt (West), 1,0 Pfarrstelle, Dekanat Darmstadt-Land, Modus A und 1,0 Pfarrvikarstelle Weiterstadt (Ost). Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages. Die evangelische Kirchengemeinde Weiterstadt sucht zum 01.08.2007 eine Pfarrerin/einen Pfarrer zur Besetzung ihrer Pfarrstelle West, die durch einen Stellenwechsel frei wird, und zudem zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer zur Verwaltung ihrer neuen Pfarrvikarstelle Ost, die durch Pensionierung und Neustrukturierung gebildet wird. Die Stadt Weiterstadt Weiterstadt hat insgesamt 25.000 Einwohner und liegt vor den Toren Darmstadts mitten im Rhein-Main-Gebiet. Neben der Kernstadt Weiterstadt gehören Braunshardt, Riedbahn, Gräfenhausen und Schneppenhausen zum Stadtgebiet. Weiterstadt verfügt über ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz; die umliegenden Metropolen sind alle schnell und bequem zu erreichen. Sämtliche Schularten befinden sich am Ort. Die Bevölkerungsstruktur ist altersmäßig wie sozial sehr gemischt. Neben nur noch wenigen großen Landwirtschaftsbetrieben bestimmen vor allem eine vielfältige Industrie und große Dienstleistungsbetriebe das wirtschaftliche Bild der Stadt. In Weiterstadt engagieren sich viele Vereine im sportlichen wie kulturellen und musischen Bereich. Zu ihnen wie zur katholischen Pfarrgemeinde und zu den städtischen Gremien bestehen gute Beziehungen. Die Kirchengemeinde Die evangelische Kirchengemeinde Weiterstadt hat rund 6.000 Gemeindeglieder und umfasst die Stadtteile Weiterstadt, Braunshardt und Riedbahn. Nach der Kürzung um eine halbe Stelle ab dem 01.07.2007 stehen der Kirchengemeinde 2,5 Pfarr-/Pfarrvikarstellen zur Verfügung. Die Kirchengemeinde besitzt zwei Gemeindehäuser und ein separates Gemeindebüro, ein Pfarrhaus (Pfarrstelle West) und ein als Pfarrhaus genutztes Reihenhaus (Pfarrvikarstelle Ost). Die Gottesdienste finden jeden Sonn- und Feiertag in der renovierten Dorfkirche (17. Jahrhundert) und zusätzlich einmal monatlich in der katholischen Schlosskirche im Stadtteil Braunshardt statt. Dem 16 Mitglieder umfassenden Kirchenvorstand stehen eine Vielzahl ehrenamtlich tätiger Gemeindeglieder zur Seite. Außerdem arbeiten in der Gemeinde zwei Gemeindepädagoginnen, eine in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Kulturarbeit (Gemeindeanstellung-50 %), eine im Bereich der Trauerseelsorge (Dekanatsanstellung-50 %). Das Gemeindebüro ist mit einer 50%-Sekretärinnenstelle besetzt. Zwei Zivildienstleistende unterstützen bei den vielfältigen organisatorischen Aufgaben. Ein Küsterehepaar kümmert sich um die Gottesdienste in der Kirche. Schwerpunkte der Gemeinde Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Seniorenarbeit und kulturelle Veranstaltungen (Kirchenmusik und Theaterprojekte) bilden die Schwerpunkte der Gemeindearbeit. Daneben engagiert sich die Gemeinde in vielfältiger Weise im gesellschaftlichen Bereich (Schulsozialarbeit, Bildungsbeirat der Stadt, Unterstützung bei der Lehrstellensuche für Hauptschüler/innen, ökumenischer Asylkreis). Kooperation / pfarramtliche Verbindung Seit sechs Jahren entwickelt sich eine Kooperation mit der Nachbargemeinde Gräfenhausen-Schneppenhausen (1,0 Pfarrstelle, 0,5 Pfarrvikarstelle beide gegenwärtig besetzt ca. 3.100 Gemeindeglieder, 50 % Gemeindepädagogenstelle, 55 % Gemeindesekretärinnenstelle, nebenberufliche Küsterin, 1 Zivildienstleistender, 1 Kirche, 1 Gemeindehaus, 1 Pfarrhaus). Ende letzten Jahres wurde die Kooperation mit der Verabschiedung einer 13 Punkte umfassenden Vereinbarung in einen verbindlichen Status überführt. Die Beschlüsse zur pfarramtlichen Verbindung sind gefasst. Die Vereinbarung, die ab 01.07.2007 in Kraft treten soll, sieht vor, dass die drei Pfarrstellen und die eine Pfarrvikarstelle neben ihrem jeweiligen Seelsorgebezirk für einen inhaltlichen Schwerpunkt auf dem Gebiet beider Gemeinden zuständig sind. Diese sind: - Arbeit mit Kindern; - Arbeit mit Jugendlichen, Präsenz in beiden weiterführenden Schulen der Stadt sowie Kulturarbeit; - Seniorenarbeit und Erwachsenenbildung; - Interne Organisation, Geschäftsführung beider Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden beider Vorstände sowie Öffentlichkeitsarbeit.

136 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 Die Pfarrer/innen werden von beiden Kirchenvorständen gewählt. In ihnen haben sie Sitz und Stimme. Eine paritätisch besetzte Steuerungsgruppe begleitet und fördert die Kooperation. Wünsche Wir wünschen uns die Mitarbeit an der Umsetzung der modellhaften Kooperationsvereinbarung. Die inhaltliche Vertiefung des jeweiligen Schwerpunktes ist neben der seelsorgerischen Präsenz von großer Bedeutung. Das Ziel, Kirche für die in der Stadt lebenden Menschen zu sein, wird bejaht und in Zusammenarbeit mit den Kirchenvorständen und den Haupt- und Nebenamtlichen weiter entwickelt. Daneben wünschen wir uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der - wertschätzend und offen auf die Menschen zugeht - eine klare und verständliche Theologie vertritt, die grundsätzlich offen ist für den Dialog - gerne im Team arbeitet und mit diesem Team die gesamte Arbeit in beiden Gemeinden verantwortet - ehrenamtliche Arbeit in allen Belangen fördert und unterstützt - bereit ist, für einen gewissen Zeitraum inhaltliche Schwerpunkte in ihrer/seiner Gemeindearbeit zu setzen und dort ihre/seine speziellen Kompetenzen einzubringen - eine Gemeindearbeit verfolgt, die mit allen Beteiligten gemeinsam entwickelte Ziele verfolgt - die Fähigkeit besitzt, Organisationszusammenhänge zu reflektieren und an Veränderungsprozessen konstruktiv mitzuwirken - Freude hat an der Gestaltung und Durchführung von Gottesdiensten. Die Gestaltung der Kooperation beider Kirchengemeinden erfordert ein hohes Maß an Offenheit und Toleranz, an Team-, Kommunikations- und Organisationsfähigkeit, an Verlässlichkeit in Absprachen und an Loyalität. Sie passen zu uns, wenn Sie im Team der Haupt- und Nebenamtlichen, mit den Kirchenvorständen sowie mit den vielen Ehrenamtlichen in diesem Sinne gut zusammenarbeiten. Wenn Sie sich für unser Modell und unsere Gemeinden interessieren, dann können Sie Näheres erfahren bei dem Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Weiterstadt, Pfarrer Walter Ruckwied, Tel.: 06150 4686; dem stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes Weiterstadt, Dr. Wilfried Vetter, Tel.: 06150 2223; bei Pfarrer Hartmut Stiller, Braunshardt und Schneppenhausen, Tel.: 06150 5919096; bei Pfarrerin Inka Gente, Gräfenhausen, Tel.: 06150 52402; bei Dekan Arno Allmann, Tel.: 06154 69430 und bei Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. Das Evangelische Missionswerk in Deutschland e. V. (EMW) ist ein Dach- und Fachverband evangelischer Kirchen, Missionswerke und missionarischer Einrichtungen. Es unterstützt diese bei Aufgaben in Mission und Evangelisation, bei der Förderung partnerschaftlicher Beziehungen zu Kirchen in Übersee und der Stärkung ökumenischer Kooperation in Deutschland. Baldmöglichst ist im EMW zunächst befristet auf fünf Jahre die Vollzeitstelle Referentin oder Referent für Asien und Pazifik zu besetzen. Zu den Schwerpunkten dieses Referats gehören folgende Arbeitsfelder: Beobachtung und Vermittlung missionarischer Impulse aus den Kirchen und ökumenischen Einrichtungen der Regionen und des Ökumenischen Rates der Kirchen; Geschäftsführung der je zweimal jährlich tagenden Kommissionen und Indien-ReferentInnenrunden, Vorsitz bzw. Mitarbeit im Beirat der Pazifik-Infostelle und der China InfoStelle und der nach Bedarf tagenden Länderrunden in Bezug auf Ostasien; Aufarbeiten von kontextbezogenen Publikationen sowie eigene Beiträge zur Diskussion innerhalb der Mitglieder des EMW und der Ökumene; Vorbereitung und Durchführung von Seminaren/Workshops; Bearbeitung von Anträgen zugunsten von Projekten und Programmen in Bezug auf Mission von Kirchenräten und regionalen Partnern; Vorbereitung und Teilnahme an Konsultationen/Begleitung von kirchlichen Delegationen in Zusammenarbeit mit den EMW- Mitgliedswerken und -kirchen Eigene Erfahrungen im asiatischen und/oder pazifischen Raum sind ebenso erforderlich wie das sichere Beherrschen der englischen Sprache in Wort und Schrift. Ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Flexibilität sowie die Bereitschaft zu Auslandsdienstreisen sind für die Tätigkeit unerlässlich. Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber müssen ordiniert sein und sollen im Grunddienstverhältnis zu einer der Mitgliedskirchen des EMW bzw. zu einer Landeskirche stehen. Von dieser Kirche wird eine Bereitschaftserklärung erwartet, den/die Bewerber/in für den Vertragszeitraum freizustellen und nach Beendigung des Dienstes im EMW wieder zu übernehmen. Die Vergütung erfolgt in entsprechender Anwendung von Besoldungsgruppe A 13/14. Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 30. April 2007 zu richten an: Direktor Christoph Anders Evangelisches Missionswerk in Deutschland e. V. Normannenweg 17-21, 20537 Hamburg, der gern für weitere Auskünfte (Tel.: 040-25456-101; E-Mail: christoph.anders@emw-d.de) zur Verfügung steht. Das Evangelische Dekanat Gladenbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (75%-Stelle) Der Tätigkeitsbereich liegt zu 60% in der Evangelischen Kirchengemeinde Wetzlar Naunheim, zu 15% im Dekanat Gladenbach. Die Stelle ist unbefristet.

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 137 Die Aufgabenfelder umfassen folgende Bereiche, aus denen Schwerpunkte nach Begabung und Notwendigkeit auszuwählen sind. Für das Dekanat Gladenbach wünscht sich der Dekanatssynodalvorstand: - Begleitung der Dekanatsfrauenarbeit - Erfahrungen in Projektmanagement - Moderations- und Teamfähigkeit Für die Kirchengemeinde Naunheim wünscht sich der Kirchenvorstand: - Begleitung eines Besuchsdienstes - Leitung und Begleitung von Frauen- und Seniorenarbeit - Gewinnung, Begleitung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter - diakonisches und seelsorgerliches Begleiten von Menschen - Planung und Durchführung von Projekten für junge Familien und Menschen ab der Lebensmitte (Erwachsenenbildung) - Leitung und Mitarbeit bei unterschiedlichen Gottesdienstformen - Teamfähigkeit, Beziehungsfähigkeit und ein klares christliches Profil - einen Menschen mit musikalischen Fähigkeiten - einen Menschen mit Berufserfahrung in der Gemeindearbeit, der/die sich in dieses Arbeitsfeld einfühlen kann; - Interesse, Neues und Unkonventionelles in die Arbeit einzubringen Wir sind - eine freundliche, aufgeschlossene Kirchengemeinde mit vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern - eine Musik liebende Gemeinde Wir bieten - eine gute Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen, Nebenamtlichen und Hauptamtlichen - einen Erwachsenenbildungs-Ausschuss, der die Arbeit begleitet - für die Arbeit gute räumliche Voraussetzungen - Hilfe bei der Wohnungssuche in Wetzlar-Naunheim Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Vergütung erfolgt nach KDAVO. Weitere Infos über die Kirchengemeinde Naunheim erhalten Sie bei Pfr. Eberhard Arnold, Friedenstraße 6, 35584 Wetzlar, Tel 0 64 41/13 14, E-Mail: pfarrer.arnold.kgm.naunheim@ekhn-net.de. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 15.04.07 an das Evangelische Dekanat Gladenbach, Bahnhofstraße 12, 35075 Gladenbach, Telefon: 0 64 62/91 54 04, E-Mail: ev.dekanat.gladenbach@gmx.de. Der CVJM Wetzlar-Naunheim sucht für die Kinder- und Jugendarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Wetzlar-Naunheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation für eine 75% Stelle, die aus der gewachsenen Struktur von einem Förderkreis, dem CVJM Naunheim, Stadt Wetzlar und der Ev. Kirchengemeinde Naunheim finanziert wird; Anstellungsträger ist der CVJM Wetzlar-Naunheim. Wir - sind eine Evangelische Kirchengemeinde mit ganz unterschiedlichen Angeboten im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit, die aus einem schlüssigen Gesamtkonzept erwachsen sind, - haben einen engagierten Ausschuss für Kinder- und Jugendarbeit, der den Hauptamtlichen begleitet und die Fachaufsicht führt. Zum Aufgabenbereich unserer/s Hauptamtlichen gehören insbesondere - die Weiterentwicklung unserer bestehenden Kinderund Jugendarbeit, auch - mit ihren musikalischen Bereichen. - die Gewinnung und Begleitung (Mentoring/Coaching) von ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen - die Integration der Kinder- und Jugendarbeit in die Gemeindearbeit - Aufbau einer Jungenjungschar-Gruppe - möglicherweise Aufbau einer Schulsozialarbeit mit Schülercafe Dreieck in der nahen August-Bebel- Gesamtschule - sporadische Gestaltung, Durchführung und Mitarbeit von Gottesdiensten Sie - sind bekennende/r Christ/in und Mitglied einer Evangelischen Landeskirche - haben eine missionarische Gabe und stellen unaufdringlich Gott, Jesus Christus - und den Heiligen Geist mit in das Zentrum ihres Arbeitens, - haben eine theologisch-pädagogische Ausbildung, - verfügen über Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit, ggf. auch Familienarbeit, - bringen Verantwortungsbereitschaft und Teamfähigkeit mit, um mit der Gemeindeleitung und den anderen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden zusammenzuarbeiten, - sind kontaktfreudig und eigeninitiativ und können Menschen begeistern, - identifizieren sich mit dem Leitbild unserer Kirchengemeinde - und möchten in unserem Wetzlarer Stadtteil Naunheim (eventuell) wohnen.

138 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 4 2007 Wir bieten - Vergütung nach entsprechender kirchlicher Entgeltgruppe - Mithilfe bei der Wohnungssuche. Haben Sie Interesse? Dann richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung an: Evangelische Kirchengemeinde Naunheim, Pfr. Eberhard Arnold, Friedenstr.6, 35584 Wetzlar, Tel: 06441 1314, Fax: 06441 1312, E-Mail: pfarrer.arnold.kgm.naunheim@ekhn-net.de. Das Evangelische Dekanat Vogelsberg sucht zum 01.09.2007 eine/n Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen/ Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) (100 % Stelle, 50 % davon befristet bis 31.08.2012) Der Einsatz erfolgt zu 95 % in der Kirchengemeinde Schlitz. Das Ev. Dekanat Vogelsberg gehört zur Propstei Oberhessen. Schlitz ist eine kleine Stadt mit mittelalterlichem Stadtkern in einer reizvollen, ländlich geprägten Gegend zwischen Vogelsberg und Rhön. Hier leben etwa 5.000 Menschen, von denen rund 2.750 zur Evangelischen Kirchengemeinde gehören. Am Ort sind mehrere Kindergärten, eine Grundschule und eine integrierte Gesamtschule. In Lauterbach (14 km) und Fulda (20 km) sind Gymnasien gut erreichbar. Von Fulda aus bestehen gute Zugverbindungen (ICE). Die Kirchengemeinde möchte Kindern und Jugendlichen Räume eröffnen und gestalten, in denen prägende Erfahrungen im Glauben an Jesus Christus gemacht, Freundschaften geschlossen werden können und christliches Leben eingeübt werden kann. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gibt es bereits folgende Gruppen, in denen ehrenamtlich Mitarbeitende verantwortlich tätig sind: Krabbelkreis, Kindergottesdienst, Kinderstunde, Kinderchor, Jungschar, Teentreff und Jugendmeeting. Außerdem findet in Schlitz eine intensive Konfirmandenarbeit statt. Wir bieten Ihnen: - ein kooperatives, offenes Dekanatsteam mit vier Mitarbeiter/innen im gemeindepädagogischen Dienst - die Mitarbeit in einer lebendigen Gemeinde - die Chance, eigene Impulse und Begabungen einzubringen - eine gute Zusammenarbeit mit dem Mitarbeitenden und Pfarrern der Kirchengemeinde in geistlicher Weggemeinschaft - selbstverständlich unsere Mithilfe bei der Wohnungssuche und dem Einleben in Schlitz - eine Bezahlung nach KDAVO Wir wünschen uns eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter: - mit einer Begeisterung für Jesus Christus und missionarischer Motivation - mit der Fähigkeit, das Evangelium altersgemäß zu verkündigen sowie kreative, sportliche und musischkulturelle Angebote zu eröffnen - mit Freude an konzeptioneller Arbeit im Team - mit der Bereitschaft zur Kooperation mit den Dekanatsjugendmitarbeiterinnen/mitarbeitern - mit der Fähigkeit, Kinder- und Jugendarbeit von Kirchengemeinde und Dekanat zu koordinieren - mit Offenheit zur Teilnahme am Gemeindeleben - der/die auch Berufsanfänger/in sein kann Schwerpunkte und Ziele unserer Arbeit: - Konfirmandenarbeit: Diese Arbeit wird in Anlehnung an das Hoyaer-Modell (Vorkonfirmandenjahr im 3. Schuljahr, Hauptkonfirmandenjahr im 8. Schuljahr) gestaltet. - Projekte für Neukonfirmierte - Jugendmeeting: Die bestehende Jugendarbeit soll fortgesetzt und durch neue Akzente und musischkulturelle Angebote bereichert und weiterentwickelt werden. - Freizeiten: Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Konfirmandenfreizeiten - Begleitung der Mitarbeitenden in der Kinder- und Jugendarbeit: Die Mitarbeitenden sollen gefördert und neue Kräfte gewonnen werden. - Wir wünschen uns die Kooperation mit der kommunalen Jugendarbeit und den örtlichen Schulen. - Konzeptentwicklung und -anpassung für die Dekanatsjugendarbeit Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nähere Informationen erteilen gerne: Dekan Dr. Volker Jung, Tel. 0 66 4/ 64 54 93 oder 24 56 Pfarrer Siegfried Schmidt, Tel. 0 66 42/2 82, E-mail: siegfried.schmidt@kirche-schlitz.de. Die Kirchengemeinde Schlitz im Web: www.kirche-schlitz.de oder www.inschlitz.de. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 30.04.2007 an das Evangelische Dekanat Vogelsberg, Hintergasse 2, 36341 Lauterbach. Das Evangelische Dekanat Reinheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit Gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation 1 /4-Stelle (10 Wochenstunden) befristet bis zum 31.12.2008 (Sonderurlaub der Stelleninhaberin) zum Einsatz in der Ev. Kirchengemeinde Groß-Zimmern im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Konfirmandinnen und Konfirmanden. Die Ev. Kirchengemeinde Groß-Zimmern gehört zum Dekanat Reinheim und liegt zwischen Frankfurt, Darmstadt und Aschaffenburg.

Nr. 4 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 139 Die Gemeinde sucht kompetente Begleitung zum Neuaufbau einer Jugendarbeit und danach regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Projekten. Darin eingeschlossen zum Beispiel die regelmäßige Gestaltung und Durchführung von Jugendgottesdiensten. Bei Bedarf Unterstützung und Begleitung bei der Durchführung der Kinderkirche, sowie Hilfe bei der Mitarbeitergewinnung für die kirchliche Jugendarbeit. Wir wünschen uns insbesondere: - regelmäßige Mitarbeit im Jugendkreis (z.b. 1 x wöchentlich) - Mitarbeit in Konfiprojekten und auf Konfirüstzeiten Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zur Zeit im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Nähere Informationen erhalten Sie bei Pfr. Fornoff, Tel. 0 60 71/42 29 4 Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an das Ev. Dekanat Reinheim, Tilsiter Str. 12, 64385 Reinheim, z.h. Herrn V. Ehrmann. Das Evangelische Dekanat Herborn sucht ab sofort eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) Die Arbeit wird zunächst befristet auf 4 Jahre ausschließlich in der Ev. Kirchengemeinde Herborn- Seelbach ausgeübt. Herborn-Seelbach ist östlicher Stadtteil von Herborn und hat ca. 4000 Einwohner. Die A 45 verläuft nur wenige Kilometer entfernt. Kindergarten und Grundschule sind vor Ort, weiterführende Schulen in unmittelbarer Nähe. Die Kirchengemeinde umfasst ca. 2600 Gemeindeglieder. Sie bejaht die volkskirchlichen Gegebenheiten und gewachsene Strukturen des Ortes mit starkem Zusammengehörigkeitsgefühl und regem Vereinsleben. Innerhalb dieses Rahmens möchte sie einladende und missionarische Gemeinde sein. Charakteristisch für die Kirchengemeinde Herborn- Seelbach sind vielseitig gestaltete und erfreulich gut besuchte Gottesdienste und Kindergottesdienste sowie zusätzlich monatlich ein Go4best in moderner Form. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen leiten selbständig etwa 20 lebendige Gemeindegruppen für Jung und Alt. Eine Mitarbeiterin mit Schwerpunkt Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird im Umfang von 10 Wochenstunden durch einen Förderkreis finanziert. Der engagierte Kirchenvorstand versteht sich als geistliches Leitungsteam und initiiert immer wieder neue Wege im Gemeindeleben. Im Moment beschäftigt ihn die Frage, wie die Gemeinde stärker auf die Altersgruppe der 30- bis 60- jährigen zugehen kann. Wir wünschen uns eine/n Gemeindepädagogin/ Gemeindepädagogen, der/die - Freude an Beziehungen und an Besuchen bei Menschen aller Altergruppen hat, - selber gerne Christ ist - offen und mit gewinnender Ausstrahlung auf Menschen zugehen kann und bereit ist, sie ernst zu nehmen und mit ihnen einen Weg zu gehen - das Gemeindeleitbild und unsere Ziele mitträgt und bereit ist, sich in das Team der Mitarbeitenden zu integrieren - einen Teil der Geburtstagsbesuche bei älteren Gemeindegliedern und Mitarbeitenden übernimmt, ggf. auch solche bei jungen Familien, Konfirmandeneltern, Zugezogenen etc. - Mitverantwortung übernimmt für die Begleitung und Förderung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeinde - offen ist gleichermaßen für das Bewährte, das es zu pflegen, wie auch das Neue, das es zu wagen gilt - authentisch und lebensnah den Glauben an Jesus Christus lebt und verkündigt und dazu mithelfen will, dass Menschen in unserem Ort Christen werden und Christen bleiben. - nach Gaben, Interessen und Möglichkeiten dann auch eigene Akzente in der Mitarbeit setzen kann. Wir bieten - eine herzliche Aufnahme in einer selbstbewussten Gemeinde, - einen Kirchenvorstand und ein Mitarbeiterteam, mit dem zusammenzuarbeiten eine Freude ist, - Mithilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung. Weitere Informationen über die Kirchengemeinde finden Sie auch unter www.kirche-herbornseelbach.de. Die nötigen Arbeitsmittel sowie ein Büro werden zur Verfügung gestellt. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche. Weitere Informationen geben gerne a.) zur Arbeit und zur Gemeinde: Pfr. Andreas Friedrich, Tel. 02772-62961; b.) zur Anstellung: Stellvertr. Dekan Ronald Lommel, Tel. 02772-40448. Bewerbungen richten Sie bitte bis 31.04.2007 an den Dekanatssynodalvorstand, z.hd. Herrn Lommel, Schloßstr. 3, 35745 Herborn.

Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 5 Darmstadt, den 1. Mai 2007 D1205 B Inhalt BEKANNTMACHUNGEN Änderung der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstands der nicht rechtsfähigen Versorgungsstiftung der EKHN vom 25. September 2006 141 Namensänderung des Evangelischen Dekanats Erbach 141 Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Framersheim 141 Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2007 142 Aufhebung, Errichtung und Umwandlung von Pfarr- und Pfarrvikarstellen 142 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 144 Stiftungsverzeichnis gemäß 20 KStiftG 144 DIENSTNACHRICHTEN 145 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 147 Bekanntmachungen Änderung der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstands der nicht rechtsfähigen Versorgungsstiftung der EKHN Vom 25. September 2006 Der Stiftungsvorstand hat aufgrund von 5 Abs. 3 Satz 2 Buchstabe a der Satzung der nicht rechtsfähigen Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 18. Januar 1994 Folgendes beschlossen: 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stiftungsvorstands vom 16. Juni 2004 (ABl. 2005 S. 16) wird wie folgt gefasst: (3) Zur Ausführung von Vorstandsbeschlüssen kann die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer bzw. seine Vertreterin oder sein Vertreter zusammen mit einer weiteren Mitarbeiterin oder einem weiteren Mitarbeiter aus dem Finanzdezernat Zahlungsanordnungen vornehmen. Darmstadt, den 21. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Striegler Namensänderung des Evangelischen Dekanates Erbach Das Evangelische Dekanat Erbach führt mit Wirkung vom 1. April 2007 den Namen Evangelisches Dekanat Odenwald. Darmstadt, den 12. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Namensänderung der Evangelischen Kirchengemeinde Framersheim Die Evangelische Kirchengemeinde Framersheim, Evangelisches Dekanat Alzey, führt mit Wirkung vom 1. April 2007 den Namen Evangelische Jakobusgemeinde Framersheim. Darmstadt, den 12. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald

142 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 5 2007 Festlegung der Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare sowie Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2007 A. Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 22. März 2007 gemäß 58a Abs. 6 des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrer in der Fassung vom 5. Dezember 1997 (ABl. 1998 S. 49) in Verbindung mit 2 der Auswahlverordnung vom 28. April 1998 (ABl. 1998 S. 169), zuletzt geändert am 30. September 2004 (ABl. S. 2004 S. 378) sowie gemäß 58a Abs. 4 des Kirchengesetzes über die Dienstverhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Fassung vom 23. November 2003 (ABl. 2004 S. 69, 93) in Verbindung mit 2 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar vom 22. September 2005 (ABl. 2005 Nr. 11) die Zahl der Einstellungsplätze für Pfarrvikarinnen und Pfarrvikare für das zweite Halbjahr 2007 auf insgesamt 10 festgelegt. Einstellungstermin ist der 1. Dezember 2007. B. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über kein Gutachten aus der Potentialanalyse und kein Gutachten des Theologischen Seminars zur persönlichen Eignung verfügen, können sich gemäß 4 der Auswahlverordnung zu einem Auswahlverfahren zur Einstellung bewerben. Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die die Zweite Theologische Prüfung bestanden, aber den praktischen Vorbereitungsdienst noch nicht beendet haben, können sich ebenfalls bewerben. Die Bewerbungsfrist zu diesem Auswahlverfahren endet mit Ablauf des 31. Mai 2007 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Für dieses Auswahlverfahren findet die Tagung der Auswahlkommission vom 27. bis 31. August 2007 statt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Darstellung des Ausbildungsgangs mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten), 3. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. C. Anstellungsfähige Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, die über ein Gutachten des Theologischen Seminars verfügen, in dem die persönliche Eignung festgestellt wurde, können sich gemäß 3 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar bewerben. Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 31. Mai 2007 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels). Wenn es in diesem Einstellungsverfahren mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt als vorhandene Einstellungsplätze, beruft die Kirchenleitung eine Kommission, die gemäß 5 der Rechtsverordnung über die Ernennung als Pfarrvikarin oder Pfarrvikar mit den Bewerberinnen und Bewerbern ein Gespräch führt und eine Rangfolge aufstellt. Die Kirchenleitung ernennt die Bewerberinnen und Bewerber zu Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren nach der festgestellten Rangfolge im Rahmen der vorhandenen Einstellungsplätze. Die Tagung dieser Kommission wird vorsorglich auf den 18. bis 19. September 2007 festgesetzt. Die Bewerbungen sind an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, 64276 Darmstadt, zu richten. Beizufügen sind folgende Bewerbungsunterlagen: 1. Ausführlicher Lebenslauf mit Lichtbild, 2. Gutachten der Potentialanalyse, 3. Zeugnisse der beiden Examina, 4. Ausbildungsbericht mit Beschreibung des Ausbildungsweges beginnend mit dem Theologiestudium bis zur Zweiten Theologischen Prüfung, aus der die Motivation zum Theologiestudium, der Entwicklungsprozess der beruflichen Qualifikation sowie die thematischen Schwerpunkte und Stationen bis zum Ende der Ausbildung erkennbar sind (maximal drei DIN A 4 Seiten), 5. Gutachten des Theologischen Seminars über die persönliche Eignung der Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten, 6. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise. Darmstadt, den 29. März 2007 Für die Kirchenverwaltung Schuster Errichtung einer Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) bei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg wird folgendes beschlossen:

Nr. 5 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 143 1 Bei der Evangelischen Kirchengemeinde Kirburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird eine Pfarrvikarstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) errichtet. Die Pfarrvikarstelle wird mit einem kw-vermerk (künftig wegfallend) versehen, der mit Ablauf des 31.12.2010 in Kraft tritt. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Aufhebung der Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Westerburg, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird aufgehoben. 2 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Umwandlung der vollen Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) sowie die Umbenennung der vollen Pfarrstelle II dieser Kirchengemeinde in eine volle Pfarrstelle (ohne Nummerierung) Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach wird folgendes beschlossen: 1 Die volle Pfarrstelle I der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird in eine Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) umgewandelt. 2 Die volle Pfarrstelle II der Evangelischen Kirchengemeinde Kroppach, Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird in eine volle Pfarrstelle (ohne Nummerierung) umbenannt. 3 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Errichtung einer vollen Pfarrstelle für die pfarramtlich verbundenen Evangelischen Kirchengemeinden Liebenscheid, Rabenscheid und Neukirch, alle Evangelisches Dekanat Bad Marienberg Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Bad Marienberg und den beteiligten Kirchenvorständen der Evangelischen Kirchengemeinden Liebenscheid, Rabenscheid und Neukirch, alle Evangelisches Dekanat Bad Marienberg, wird folgendes beschlossen: 1 Die Evangelischen Kirchengemeinden Liebenscheid, Rabenscheid und Neukirch sind mit Wirkung vom 1. September 2006 pfarramtlich verbunden. 2 Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Neukirch wird aufgehoben. Die Pfarrstelle mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der ehemals pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Liebenscheid und Rabenscheid wird ebenfalls aufgehoben. 3 Bei den pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Liebenscheid, Rabenscheid und Neukirch wird eine volle Pfarrstelle mit Sitz in Liebenscheid errichtet. 4 Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 8. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

144 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 5 2007 Berichtigung Amtsblatt Nr. 1/2007, S. 18 (Schreibweise der Kirchengemeinde) Aufhebung der Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Herbornseelbach, Evangelisches Dekanat Herborn Urkunde Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Herborn und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Kirchengemeinde Herbornseelbach wird folgendes beschlossen: 1 Die Pfarrstelle II mit eingeschränktem Dienstauftrag ( 1 /2) der Evangelischen Kirchengemeinde Herbornseelbach, Evangelisches Dekanat Herborn, wird aufgehoben. 2 Kirchengemeinde: Rhein-Main, Indonesische Kristusgemeinde Dekanat: Frankfurt a.m. Mitte-Ost Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE INDONESISCHE KRISTUSGEMEINDE RHEIN-MAIN Die Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Darmstadt, 28. März 2007 Evangelische Kirche in Hessen und Nassau Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Frankfurt, Evangelisch-reformierte Gemeinde Dekanat: Frankfurt a.m. -Süd Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCH-REFORMIERTE GEMEINDE FRANKFURT AM MAIN Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 2. April 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner Stiftungsverzeichnis gemäß 20 KStiftG Durch ein Versehen wurde die Internet-Adresse in der Bekanntmachung vom 1. April 2007 (ABl. 2007 S. 124) fehlerhaft wiedergegeben. Das Verzeichnis der kirchlichen Stiftungen, die unter der Aufsicht der Kirchenverwaltung stehen, kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden: www.stiftungsdatenbank.de/register-kirchliche-stiftungen/ Darmstadt, den 17. April 2007 Kirchengemeinde: Groß-Karben Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE GROß-KARBEN Für die Kirchenverwaltung Lehmann

Nr. 5 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 145 Dienstnachrichten

146 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 5 2007

Nr. 5 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 147 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Dietzenbach, Ev. Rut-Gemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Rodgau, Modus A, zum zweiten Mal Dietzenbach, ca. 10 km südlich von Frankfurt/M. gelegen, ist eine 34.000-Einwohner-Kleinstadt, in deren Zentrum die Ev. Rut-Gemeinde mit knapp 1.300 Gemeindegliedern liegt 1994 durch die Teilung der Dietzenbacher Großgemeinde entstanden. Da sie ab 2007 nur noch eine halbe Pfarrstelle hat, ist durch den Pfarrstellenwechsel unserer langjährigen Pfarrerin, die die Gemeindeteilung und den Aufbau der Gemeinde mit einem spezifischen Profil und der Entstehung eines künstlerisch wertvollen Sakralraumes begleitet hat, eine halbe Pfarrstelle zu besetzen. Wir suchen eine/n engagierte/n, couragierte/n Pfarrer/in, die/der offen auf Menschen zugehen kann und sich gerne in einer Gemeinde mit einem sozialen Brennpunkt, der gleich neben dem Gemeindezentrum mit integrierter Kirche und dem geräumigen Pfarrhaus mit großem Garten liegt, mit Ideen und Phantasie einbringen möchte. Der Stadtteil mit einem hohen Anteil an Sozialhilfeempfängern und 60 % Muslimen ist dankbar für eine Kirchengemeinde, deren Pfarrer/in die gemeindliche Arbeit mit ihren spezifischen Problemen nicht als besondere Last, sondern als besondere Herausforderung sehen und offen und mutig auf Menschen und Problemstellungen zugehen kann. Das impliziert auch die Offenheit für andere Kulturen, Nationalitäten und Religionen. Die Ev. Rut-Gemeinde ist auch in den überregionalen Medien bekannt für ihre politisch aktuellen Veranstaltungen, für Podiumsdiskussionen, Vorträge und Ausstellungen. Es besteht im Kirchenvorstand und in der Gemeinde, die geprägt ist durch eine hohe Fluktuation, eine große Offenheit für neue Arbeitsformen und gesellschaftskritische Themen. Zentrum des Gemeindelebens ist der Gottesdienst, der in vielfältiger Weise und in unterschiedlichen Formen gefeiert wird und auch beim anschließenden Kaffee und Kuchen die unterschiedlichen Gruppen und Menschen zusammenzuführen in der Lage ist. Überzeugende aktuelle und gesellschaftlich relevante Predigten, die auf reflektiertem theologischem Nachdenken beruhen, sind uns wichtig. Den zweiten großen Schwerpunkt der pfarramtlichen Arbeit sehen wir in der Seelsorge. Wir wünschen uns außerdem die Fortsetzung von Kindergottesdienstarbeit, die Begleitung des Besuchsdienstes, Interesse an Kirchenmusik und den Instrumentalgruppen der Gemeinde, die in diesem Herbst durch unsere neu eingeweihte Orgel bereichert wurden, und die punktuelle Begleitung des Seniorenclubs. Gerne würden wir Sie kennen lernen: Stellvertretende Vorsitzende des KV: Karin Berg-Knecht, Tel.: 06074 27844; Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388; Dekanestellvertreter Pfarrer F. Detter, Tel.: 06074 61129. Pfarrstelle Langstadt, Dekanat Groß-Umstadt, Modus B Ab sofort ist die Pfarrstelle in Langstadt neu zu besetzen, zuständig für die beiden selbstständigen Kirchengemeinden Langstadt (Stadt Babenhausen) und Schlierbach (Gemeinde Schaafheim) im Kreis Darmstadt-Dieburg. Wir laden Sie als Pfarrerin, Pfarrer oder Pfarrerpaar ein, mit uns Kontakt aufzunehmen und sich bei Interesse zu bewerben. Um Ihnen einen ersten Eindruck zu vermitteln, wollen wir uns hier kurz vorstellen: Langstadt hat ca. 1.650 Einwohner, davon gehören über 850 zur volkskirchlich geprägten evangelischen Kirchengemeinde. Zur Zeit sind Frauenhilfe, Posaunenchor (mit Instrumentalgruppe für Jugendliche), Kirchenchor, Bibelgesprächskreis, Kindergottesdienstteam, Krabbelgruppe und die Gruppe Lauter Frauen vorhanden. Die Einrichtung eines Besuchsdienstes soll erfolgen. Wir wünschen uns dazu Ihre Unterstützung. Die 1880 in aufwendiger Neugotik errichtete Kirche ist nahezu unverändert erhalten und Wahrzeichen des Ortes; sie hat gut 400 Sitzplätze. Gottesdienst ist an allen Sonn- und Feiertagen. 1993 wurde in der vormaligen Pfarrscheune ein viel genutztes Gemeindehaus geschaffen. Im renovierten Pfarrhaus von 1820 befinden sich neben 5 Zimmern, Küche, Waschküche und 2 Bädern, auch die beiden Amtsräume sowie das Archiv. Zum Anwesen gehören auch Grünanlagen und Pfarrgarten. Nebenamtlich sind tätig: 2 Organisten, 2 Chorleiter, Küsterehepaar und Hausmeister.

148 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 5 2007 In Langstadt befinden sich ein städtischer Kindergarten, Grundschule, Geschäfte für den täglichen Bedarf, Banken, Friseure und Gaststätten. Der Ort hat Bahnhof und Busanbindung. Entfernung zu umliegenden Städten: Darmstadt 27 km, Aschaffenburg 18 km, Hanau 22 km, Frankfurt ca. 40 km. Das Dorf liegt zwischen Wäldern am Rande der Mainebene an nördlichen Odenwaldausläufern. 2 km östlich liegt Schlierbach, welches seit Mai 2002 mit Langstadt pfarramtlich verbunden ist. Inzwischen haben sich viele kirchliche und persönliche Beziehungen zwischen den beiden Orten entwickelt. So gehören Glieder beider Gemeinden dem Redaktionsteam des Gemeindebriefes an, gibt es jährlich einen gemeinsamen Ausflug und finden bei Bedarf gemeinsame Kirchenvorstandssitzungen statt. Im gemeinsamen Pfarrbüro in Langstadt sind 2 Bürokräfte mit insgesamt 6 Wochenstunden angestellt. Schlierbach hat etwa 650 Einwohner, davon gehören rund 400 zur volkskirchlich geprägten evangelischen Kirchengemeinde. Sie ist lebendig und der Gottesdienstbesuch ist gut. Es gibt folgende Gemeindegruppen: Frauenhilfe, Krabbelgruppe, Kinderkreis und Bibelkreis. Besonderer Höhepunkt für die Gemeinde ist das Erntedankfest mit Feier im Dorfgemeinschaftshaus. Die Kirche wurde 1932 erbaut und hat ca. 150 Sitzplätze. Gottesdienste sind alle 14 Tage, in der Passions- und Adventszeit jeden Sonntag. 1987 wurde neben der Kirche ein Gemeindehaus angebaut. Nebenamtlich sind tätig: Organist, Küsterin und Hausmeisterin. Schlierbach hat Busanbindung und ebenfalls Geschäfte für den täglichen Bedarf sowie eine Postagentur. Wichtig sind uns die Fortführung der bewährten Gemeindearbeit und Aufgeschlossenheit für das rege Vereinsleben in den beiden Orten. Bei ländlicher Struktur und Traditionsbewusstsein besteht Aufgeschlossenheit, zusammen mit den Kirchenvorständen neue Dinge anzugehen. Die Kirchenvorstände und die beiden Gemeinden sind für neue Ideen und Initiativen dankbar und offen. Sie sehen der Zusammenarbeit interessiert und zuversichtlich entgegen. Sie können sich über unsere Orte und Kirchengemeinden informieren über www.langstadt-aktuell.de und www.schaafheim.de. Gerne übersenden wir bei Interesse: Vorstellung der beiden Gemeinden (anlässlich der Visitation 2006 erstellt) sowie den aktuellen Gemeindebrief. Wenden Sie sich hierzu an unser gemeinsames Gemeindebüro in 64832 Babenhausen-Langstadt, Große Pfarrgasse 9, Tel.: 06073 8361, Fax: 06073 743382, E-Mail: evkirche.langstadt-schlierbach@t-online.de oder an die Vorsitzenden der Kirchenvorstände, die Ihnen auch gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung stehen: KV Langstadt: Frank Ludwig Diehl, Tel.: 06073 4546 oder 87643; KV Schlierbach: Brigitte Eifert, Tel.: 06073 8416. Sie können sich ferner wenden an: Dekan Heinz Walter Laubscheer, Tel.: 06078 911437 oder 911438 und Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. Studienleiter/in beim Religionspädagogischen Amt der EKHN in Gießen Besetzung durch die Kirchenleitung. Die o.a. Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Bewerben können sich Pfarrer und Pfarrerinnen der EKHN mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung, fundierten religionspädagogischen Kenntnissen und Erfahrungen in der Fort- und Weiterbildung. Aufgabenbeschreibung - Religionspädagogische und fachaufsichtliche Betreuung der im Religionsunterricht tätigen Lehrer /innen und Pfarrer/innen in der Region - Begleitung der Konfirmandenarbeit - Kooperation mit Schulleiter/innen und Dekane/innen - Zusammenarbeit mit der Staatlichen Schulaufsicht - Entwicklung und Umsetzung von Angeboten zur Fort- und Weiterbildung - Kooperation mit dem katholischen Amt für Religionspädagogik - Leitung des Religionspädagogischen Amtes (einschließlich der Bibliothek und der Mediothek) mit zwei Mitarbeiterinnen. Von den Bewerber/innen werden zusätzlich folgende Qualifikationen erwartet. - Psychosoziale Kompetenz (Beratungskompetenz, Konflikt- und Integrationsfähigkeit) - Organisatorische Fähigkeiten einschließlich Verwaltung - Leitungskompetenz (Planungs- und Handlungskompetenz, Überzeugungsfähigkeit, Personalführung, wirtschaftliches Denken) - Pädagogische Kompetenz (Kreativität, Innovationsbereitschaft, Motivationskraft, konzeptionelles und perspektivisch-orientiertes Denken) - Wahrnehmungsfähigkeit für seelsorgerlich zu begleitende Situationen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für 6 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach dem Pfarrer/innen-Besoldungsgesetz (Richtgruppe A 15). Bewerbungen sind zu richten bis 4 Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes an die Kirchenverwaltung der EKHN Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate Postfach, 64276 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilt: Oberkirchenrat H. Jung, Tel.: 06151 405-236. Die EKHN fördert die Chancen von Frauen und Männern im Beruf. Bei dieser Ausschreibung sind Frauen daher

Nr. 5 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 149 besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stelle ist für die Besetzung mit Teilzeitkräften grundsätzlich teilbar. Das Zentrum für Organisationsentwicklung und Supervision ZOS der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in Friedberg, Wetterau, bietet folgende zentrale Angebote: Organisations- und Gemeindeberatung, Supervision, Ausbildung in Organisationsentwicklung, Gemeindeberatung im ländlichen Raum sowie Gemeindeleitung und Ehrenamt. Zum 01.08.2007 ist die Pfarrstelle mit Schwerpunkt Ausbildung in Organisationsentwicklung/Gemeindeberatung neu zu besetzen. Wir suchen eine Persönlichkeit, die zusammen mit den Studienleitungen für Supervision, für Organisationsentwicklung, für Gemeindeleitung und Ehrenamt die Leistungen des ZOS gemeinsam verantwortet und konzeptionell weiterentwickeln kann. In dem Bereich: Ausbildung in Organisationsentwicklung und Gemeindeberatung sind folgende Aufgaben zu erfüllen: - Leitung des Bereichs inkl. Budgetverantwortung, Einsatz externer Trainer/innen, Auswahl und Begleitung der Teilnehmenden usw. - Lehrtätigkeit in den Laboratorien und Lerntagen, - kontinuierliche konzeptionelle Weiterentwicklung der Ausbildung, - Kooperation mit Fachhochschulen und Hochschulen, - Marketing, Qualitätssicherung, Controlling und Evaluation des Angebots, - Transfer von Erfahrungen in das Organisations- Lernen der EKHN, - Beratungstätigkeit als Organisationsentwickler/in. Über die selbstständige Verantwortung des Ausbildungsbereichs hinaus wird die Mitarbeit bei folgenden Aufgaben erwartet: - inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der internen, kirchlichen Beratungseinrichtung ZOS - Konzeptionsentwicklung für integrierte Beratungsleistungen Organisationsentwicklung-, Supervision und Qualifikation durch Training und Fortbildung - Mitarbeit im Fachbereich Supervision - Entwicklung/Organisation von Fortbildungsangeboten und Mitarbeit in der Fort- und Weiterbildung - interne Kommunikation und Verwaltung - Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der EKHN. Gesucht wird ein/e Pfarrer/in mit einer ausgewiesenen Zusatzqualifikation in Organisationsberatung und nach Möglichkeit einer Ausbildung für Supervision. In einem wertorientierten Beratungs- und Qualifizierungsinstitut sind Sie in der Lage, das Spezifische einer Ausbildung in Organisationsentwicklung/ Gemeindeberatung in der Evangelischen Kirche sowie die Kontinuität des Aufgabenfeldes sicherzustellen. Sie können verschiedene Beratungsansätze aufeinander beziehen und sich an der praktischen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung beteiligen. Sie verfügen über eine besondere theologische Reflexionsfähigkeit und sind gewohnt, ziel- und ergebnisorientiert zu arbeiten. Wir suchen eine ideenreiche und kreative Persönlichkeit, die konzeptionell denken kann, die kontaktfreudig ist und gerne in einem Team arbeitet. Sie sind in der Lage, in einer Einrichtung unternehmerische Ideen und Konzepte zu entwickeln und umzusetzen. Die Berufung ist für sechs Jahre. Eine Wiederberufung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrergehalt. Das Zentrum bietet eine interessante Tätigkeit mit vielen Gestaltungsspielräumen, ein lebendiges Team und einen innovativen Arbeitsplatz. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Kirchenverwaltung, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskünfte erteilen: Oberkirchenrätin Dr. Hanna Zapp, Tel.: 06151 405-381 und Gerd Bauz, ZOS in der EKHN, Tel.: 06031 162970. In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist die Stelle einer Oberkirchenrätin/eines Oberkirchenrates für die Leitung des Referates Koordination Kirchengemeinden und Dekanate ab dem 1. September 2007 neu zu besetzen. Hauptaufgabe des Referates ist die Unterstützung der Kirchenleitung bei der Weiterentwicklung der kirchlichen Dienste in Kirchengemeinden und Dekanaten. Dazu gehören: - Strukturfragen der Kirchengemeinden und Dekanate, einschließlich der Dekanatssollstellenpläne - Wahrnehmung und Analyse von Entwicklungen der Kirchlichen Praxis in Kirchengemeinden und Dekanaten - Theologische und ekklesiologische Expertisen zur Weiterentwicklung der kirchlichen Dienste, einschließlich Zuweisungssystem und Berufsbildentwicklung

150 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 5 2007 - Koordination von Stellenanpassungsprozessen (konzeptioneller Teil) - Bewertung von Konzeptionsänderungen bei Stellenerrichtungen - Koordination der Abläufe zwischen Kirchengemeinden/Dekanaten und Referaten der Kirchenverwaltung - Kollekten und Sammlungen - Gesangbuchangelegenheiten - Vertretung der Gefängnis- und Polizeiseelsorge - Psychologische Beratungsstellen (Verwaltungsrat). Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgabe sind folgende nachzuweisende Qualifikationen und Erfahrungen: - Abgeschlossene theologische Ausbildung und mehrjährige Erfahrung im Pfarrdienst - Fähigkeit zur Reflexion und zum Diskurs theologischer Fragestellungen - Kenntnisse und eigene Erfahrungen in der Planung sowie Durchführung komplexer Projekte - Interdisziplinäres Denken und Handeln in der Verknüpfung der verschiedenen kirchlichen Handlungsfelder - Methodenkompetenz für die Evaluation - Kommunikative Kompetenz - Erfahrungen in Personalführung - Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Stabilität in Veränderungsprozessen - Gute Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen (Excel, PowerPoint, Access) - Erfahrungen in der Spezialseelsorge. Die Besoldung erfolgt nach A 15. Eine Berufung auf diese Stelle erfolgt nach Kirchenverwaltungsgesetz auf sechs Jahre. Veränderungen im Aufgabenzuschnitt des Referates sind möglich. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Die Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. Mai 2007 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung zu Händen des Leiters des Dezernats Personal und Organisation, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilt Frau Oberkirchenrätin Christine Noschka, Tel.: 06151 405-306. Hauptamtliche Dekanin/Hauptamtlicher Dekan im Ev. Dekanat Biedenkopf (50 % Dekane-Budget und 50 % kirchengemeindlicher Anteil) Im Ev. Dekanat Biedenkopf ist die Stelle einer hauptamtlichen Dekanin/eines hauptamtlichen Dekans ab dem 1. Mai 2008 zu besetzen. Die Wahl erfolgt durch die Dekanatssynode Biedenkopf im Zusammenwirken mit der Kirchenleitung für die Dauer von 6 Jahren. Die Kirchenleitung weist darauf hin, dass bei einer Neuordnung der Dekanatsbereiche Art. 28 Abs. 5 der KO wirksam werden kann. Das Dekanat: Das Evangelisch-lutherische Dekanat Biedenkopf ist das nördlichste Dekanat der Landeskirche und reicht von Bromskichen im Oberen Edertal bis Breidenbach- Oberdieten im Lahntal. Damit gehören die größten Teile des Dekanates zu den Landkreisen Marburg-Biedenkopf, Waldeck-Frankenberg und mit einem kleinen Teil zum Hochsauerlandkreis. Das Dekanat ist überwiegend ländlich, aber kaum noch landwirtschaftlich geprägt. Eine mittelständisch dominierte Wirtschaftsstruktur (Buderus im Süden und Viessmann im Norden) geben der Region ihre Struktur. Die natürliche Grenze der Sackpfeife trennt nicht nur die Gemeinden des Oberen Edertales und des Lahntales, sie wirkt sich auch in der religiösen Prägung der Gemeinden aus. Während die Gemeinden des Oberen Edertales stärker volkskirchliche Strukturen aufweisen, ist das Lahntal durch den Pietismus und die Erweckungsbewegung geprägt. Der Evangelische Gemeinschaftsverband Herborn, Freie Evangelische Gemeinden sowie andere selbstständige Gruppierungen ergänzen die religiöse Prägung dieses südlichen Dekanatsteiles. Das Dekanat umfasst mehr als 27.000 Gemeindeglieder in 20 Kirchengemeinden mit 20 Pfarrstellen und 3 Gemeindepädagogenstellen. Die Profil- und Fachstellen arbeiten in den Schwerpunkten Erwachsenenbildung, Kindergottesdienst und Familie, Mission und Ökumene und Öffentlichkeitsarbeit. Es gibt außerdem eine 1/3 Dekanatsmusikerstelle. In Biedenkopf soll nach den derzeitigen Planungen ein Haus des Dekanates entstehen. Neben dem Dienstsitz der Dekanin/des Dekans sollen hier die Büros der Dekanatsverwaltungsfachkraft, der Dekanatssekretärin, des Präses, des Jugendreferenten, der Öffentlichkeitsbeauftragten, des Beauftragten für Mission und Ökumene, der MAV Oberes Lahntal sowie die Diakoniestation untergebracht werden. Weitere Informationen zum Dekanat können der entsprechenden Homepage: www.ev-dekanat-bieden-kopf. de entnommen werden. Das Evangelisch-lutherische Dekanat Biedenkopf gehört der Regionalverwaltung Biedenkopf-Herborn mit Sitz in Steffenberg an.

Nr. 5 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 151 Seit dem 1. Januar 2007 besteht zwischen dem Ev.-luth. Dekanat Biedenkopf und dem Ev. Dekanat Gladenbach eine kirchliche Arbeitsgemeinschaft. Die gute Zusammenarbeit ermöglicht es, gemeinsame Aufgaben zu erfüllen und die Präsenz der evangelischen Kirche zu stärken. Der Dienstsitz der Dekanin/des Dekans wird in Biedenkopf sein. Auf der Suche nach einer Wohnung sind DSV und Ortsgemeinde gerne behilflich. Mit der Dekanspfarrstelle ist ein 0,5 Dienstauftrag zur Mitarbeit in der Kirchengemeinde Biedenkopf verbunden. Die im Rahmen dieses Dienstauftrages anfallenden Aufgaben werden durch eine neu zu erstellende Pfarrdienstordnung geregelt. Wünsche an Dekan/in: Außer den in Art. 29 und 30 der KO beschriebenen Aufgaben wünschen wir uns - eine Persönlichkeit mit erkennbarem theologischem Profil, die das Dekaneamt als geistliches Leitungsamt versteht - die Akzeptanz verschiedener Frömmigkeitsstile - Einfühlungsvermögen und Verständnis für die Belange unserer ländlich geprägten Kirchengemeinden - kompetente Begleitung der Kirchengemeinden, der Profil- und Fachstellen und der Einrichtungen unseres Dekanates und Förderung der Kommunikation untereinander - Mitgestaltung der gerade gegründeten Arbeitsgemeinschaft mit dem Dekanat Gladenbach - souveräner Umgang mit Verwaltungsaufgaben - Flexibilität, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, - Leitungskompetenz als Vertreterin/Vertreter der Kirchenleitung vor Ort - die Vertretung des Dekanates in der Öffentlichkeit. Der DSV freut sich auf eine konstruktive, offene und sachbezogene Zusammenarbeit. Für weitere Informationen stehen Ihnen die Stellvertreterin des Kirchenpräsidenten, Frau OKR in Cordelia Kopsch, Tel.: 06151 405-298, Herr Präses Frank Schmitt unter Tel.: 06452 20173 sowie Herr Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304 zur Verfügung. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte über den Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Pauluslatz 1, 64285 Darmstadt. In der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau ist die Stelle einer Oberkirchenrätin/eines Oberkirchenrates für die Leitung des Referates Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate ab dem 1. Januar 2008 neu zu besetzen. Zu den Hauptaufgaben des Referates gehören - die Beratung bei der Erstellung und die Genehmigung von Sollstellenplänen für die gemeindlichen und regionalen Pfarrvikar- und Pfarrstellen, - die Pflege und Überwachung der Stellenpläne im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst sowie im gemeindepädagogischen und kirchenmusikalischen Dienst, - die Mitarbeit bei der Konzeptionsentwicklung und der Vorbereitung von Gesetzesnovellierungen im Bereich des Pfarrdienst- und Pfarrstellenrechts der EKHN, - die Durchführung von Einstellungsverfahren für den pfarramtlichen Dienst, - der Ersteinsatz von Pfarrvikarinnen und Pfarrvikaren, - die berufsbegleitende Betreuung der Pfarrerinnen und Pfarrer im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst, - die Vorbereitung und Umsetzung der Leitungsbeschlüsse zum Einsatz der Pfarrerinnen und Pfarrer im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst, - die Beratung und Mitwirkung bei der Lösung von Konflikten im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst, - die berufsbegleitende Beratung und die Mitwirkung bei der Regelung dienstlicher Fragestellungen in persönlichen Krisen des pfarramtlichen Personals im gemeindlichen und regionalen Pfarrdienst, - die Mitwirkung bei der Beratung von pfarrdienstrechtlichen und pfarrstellenrechtlichen Angelegenheiten, - die Beratung der kirchlichen Arbeitgeber bezüglich des nichttheologischen Personals im gemeindlichen und regionalen Dienst, soweit in gesamtkirchlicher Zuständigkeit, - die Dienstaufsicht über die Studienleiter der Kirchlichen Personalberatung der EKHN. Neben einer abgeschlossenen theologischen Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung, insbesondere auch im gemeindlichen Pfarrdienst, werden folgende Qualifikationen und Erfahrungen vorausgesetzt: - Erfahrung in Personalführung und Personalmanagement, - Leitungserfahrung, - Kompetenz in der Gesprächsführung,

152 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 5 2007 - Rollenfestigkeit im Spannungsverhältnis persönlicher Bedürfnisse und dienstlicher Erfordernisse, - Fähigkeit zur Reflexion und Mitgestaltung konzeptioneller Fragestellungen, - Fähigkeit zur verantwortlichen Entwicklung von Konzepten hinsichtlich der Entwicklung, Zukunft und Qualitätssicherung des Pfarrdienstes, - Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und administrativer Umsetzung, - Teamfähigkeit, - ein hohes Maß an Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit, - EDV-Kenntnisse. Die Berufung durch die Kirchenleitung erfolgt nach Maßgabe des Kirchenverwaltungsgesetzes für die Dauer von sechs Jahren. Eine wiederholte Berufung ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach Pfarrer/innen-Gehalt mit Zulage nach A 16 BBO. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Bewerbungen erbitten wir bis zum 31. Mai 2007 auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung zu Händen des Leiters des Dezernats Personal und Organisation, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Weitere Auskünfte erteilt Herr Oberkirchenrat Dr. Walter Bechinger, Tel.: 06151 405-374. Das Evangelische Dekanat Ried sucht zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) (50 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Ried gehört zur Propstei Starkenburg. Es verfügt über eine recht geschlossene gemeindliche Struktur und besteht aus 19 Kirchengemeinden mit fast 40000 Mitgliedern. Das Ried ist ein ländlich geprägter Raum zwischen den Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main. Das Dekanat verläuft entlang den Autobahnen und der ICE Strecke, die die Metropolregionen verbinden. Daraus ergeben sich eine gute verkehrsmäßige Anbindung, gute Erreichbarkeit aller Schulformen, zahlreiche Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten. Die Gemeindepädagogische Arbeit ist eingebunden in eine Dekanatskonzeption, nach der 4 Wochenstunden für die gemeindeübergreifende Arbeit (Freizeiten, Mitarbeiterschulung, Projekte, Kirchentagsfahrten) zur Verfügung stehen. Diese wird durch den Dekanatsjugendreferenten in regelmäßigen Dienstgesprächen strukturiert. Die Einsatzorte für die Gemeindearbeit sind die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Nordheim Wattenheim und Biblis. Wir bieten Ihnen: - lebendige Ansätze von Kinder- und Jugendarbeit in beiden Gemeinden - die Unterstützung von Kirchenvorstehern/innen, von zwei Pfarrern und Ehrenamtlichen - zwei Evangelische Kindergärten in Nordheim - einen jungen Ortsverein des CVJM - jeweils ein Gemeindehaus mit mehreren Gruppenräumen Wir wünschen uns: - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Anregungen zur Mitarbeit in der Gemeinde - die Jungschararbeit in beiden Gemeinden zu stabilisieren - Aufbau von gemeindlicher Jugendarbeit - konstruktive Zusammenarbeit mit dem gemeindenahen CVJM Schwerpunkt und Ziele: - Arbeit mit Gruppen und deren Einbindung ins Gemeindeleben - Entwicklung von Freizeitangeboten - Kollegiales Miteinander mit den Pfarrern und Mitarbeiterinnen in den Kindergärten. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde, bzw. einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Dekan Karl Hans Geil, Tel. 0 62 58/98 97 20, Pfarrer Arne Polzer, Tel. 0 62 45/70 39, Dekanatsjugendreferent Jörg Lingenberg, Tel. 0 62 58/98 97 15, die Homepage des Evangelischen Dekanates Ried unter www.ried-evangelisch.de. Bewerbungen werden bis zum 7. Mai erbeten an: Evangelisches Dekanat Ried, Zwingenberger Str. 11, 64579 Gernsheim.

Nr. 5 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 153 Das Evangelische Dekanat Hochtaunus sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) für die Kinder- und Jugendarbeit in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf. Die Evangelische Kirchengemeinde Friedrichsdorf umfasst den gleichnamigen Stadtkern der aus drei weiteren Teilen bestehenden 24.000 Einwohner zählenden Kommune. Eine Grundschule und eine Additive Gesamtschule mit gymnasialem Zweig bis zum Abitur sind vorhanden. Zur Kirchengemeinde zählen 3.300 Gemeindeglieder. Mögliche Aufgabengebiete in der Ev. Kirchengemeinde Friedrichsdorf sind: - Leitung des bestehenden Kindertreffs mit Teamern (6-8 Jahre) - Leitung einer Jungschar für Jungen und Mädchen, vierzehntägig (9-11 Jahre) Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Die Zugehörigkeit zur evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien der EKHN. Auskünfte erteilen gerne Pfarrerin Evelyn Giese Tel.: 0 61 72/77 76 60 und Dekanatsjugendreferent Steffen Pohlmann Tel.: 0 61 72/30 88 62. Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 31. Mai 2007 an den Dekanatssynodalvorstand des Dekanats Hochtaunus, zu Händen des Dekanatssynodalvorstandes Dekanat Hochtaunus, Heuchelheimer St. 20, 61348 Bad Homburg. - Weiterführung eines Konfi-Treffs - Unterstützung und Mitarbeit bei Kinder- und Jugendgottesdiensten Vor allem wünschen wir Begleitung von Jugendlichen nach der Konfirmation (z.b. durch Aufbau einer Nachkonfirmandenarbeit). Das bedeutet punktuelle Mitarbeit während Konfirmandenunterrichtes (z.b. bei Konfi- Freizeiten und Konfi-Tagen und Begleitung einer daraus entstehenden Konfi-Gruppe oder eines Jugendtreffs. Diese Gruppe/n kann bzw. können den in dem Gemeindezentrum Haus der lebendigen Steine eingerichteten Jugendraum nutzen. Zur Unterstützung steht ein engagiertes Team von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereit. Ziel unserer Gemeindearbeit ist die Hinführung von Kindern, Jugendlichen und Eltern an die Gemeinde. Dafür bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitern mit KV, Pfarrer und Pfarrerin und eine Vernetzung der einzelnen Gruppen. Eine punktuelle Zusammenarbeit mit der örtlichen Grundschule und Gesamtschule soll neu entwickelt werden. Die konkrete Konzeption der Stelle wird gemeinsam mit den jeweiligen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeitern erstellt. Darüber hinaus sollte der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin mit den anderen gemeindepädagogischen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und den Dekanatsjugendreferenten kooperieren, um eine Gesamtkonzeption der Jugendarbeit im Dekanat zu entwickeln und umzusetzen. Das Evangelische Dekanat Alsfeld 01.08.2007 eine/einen sucht zum Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (75% Stelle) zum Ausbau des Projektes HalbZeit der Evangelischen Schulbezogenen Jugendarbeit (evsbja) an der Gesamtschule Ohmtal in Homberg/Ohm. Die 75%-Stelle ist zunächst befristet bis einschließlich Juli 2009. Sie wird mischfinanziert, u.a. durch Projektmittel des Hessischen Sozialministeriums (HSM). Zu den Aufgaben gehören: - Weiterentwicklung in Form und Umfang des bestehenden Konzepts der evsbja - Mitarbeit im HalbZeit-Begegnungsraum - Mitwirkung beim Trainingsraumkonzept der Schule Angebote zum sozialen Lernen mit Gruppen - Gestaltung von religionspädagogischen Akzenten - Projektweise Vernetzung der Lebenswelten Schule und Gemeinwesen - anteilige Kooperations-, Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit

154 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 5 2007 Erwartet werden: - abgeschlossene Berufsausbildung/FH-Abschluss - Teamfähigkeit - sozial- und religionspädagogische Kompetenz in der Begleitung junger Menschen - Mitarbeit bei der wissenschaftlichen Begleitung des HSM - Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche Wir bieten Ihnen: - eine gute Zusammenarbeit mit den Kollegen in der Jugendarbeit - die Möglichkeit, im Rahmen der Konzeption eigene Ideen einzubringen und zu entwickeln - vertrauensvolle Kooperation mit der Schulleitung und den weiteren Kooperationspartnern - einen gut ausgestatteten Arbeitsplatz in der Dekanatsjugendstelle in Homberg/Ohm - eine Vergütung nach der KDAVO Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31.05.07 an das Evangelische Dekanat Alsfeld, Altenburger Str. 40, 36304 Alsfeld. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Präses Horst Schopbach, Tel. 0 66 31/91 14 90 oder an Dekanatsjugendreferent Holger Schäddel, Tel. 0 66 33/64 21 63.

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Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 6 Darmstadt, den 1. Juni 2007 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Kirchengesetz zur Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes vom 28. April 2007 157 Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes vom 28. April 2007 157 Kirchengesetz über den Dienst und die Bevollmächtigung der Prädikantinnen und Prädikanten (Prädikantengesetz PrädG) vom 28. April 2007 158 Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtverordnung zu 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes vom 1. März 2007 160 Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über liturgische Kleidung vom 19. April 2007 160 Verwaltungsverordnung zur Änderung der Arbeitszentrenverordnung vom 19. April 2007 160 BEKANNTMACHUNGEN Geschäftsordnung der Kirchenleitung der EKHN (GOKL) vom 19. April 2007 161 Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2007 163 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 163 DIENSTNACHRICHTEN 164 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 166 Gesetze und Verordnungen Kirchengesetz zur Ergänzung des Pfarrdienstgesetzes Vom 28. April 2007 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Artikel 1 Das Pfarrdienstgesetz vom 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 69), geändert am 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 93, 158, 200), wird wie folgt geändert: Nach 17e wird folgender 17f eingefügt: 17f (1) Wird eine Beurlaubung oder eine Teilbeschäftigung beantragt, so sind die Pfarrerinnen und Pfarrer vor der Entscheidung über den Antrag schriftlich auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen hinzuweisen. (2) Teilbeschäftigung darf das berufliche Fortkommen nicht beeinträchtigen; eine unterschiedliche Behandlung von Pfarrerinnen und Pfarrern in Teilbeschäftigung gegenüber solchen mit regelmäßiger Arbeitszeit ist nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen. Artikel 2 Dieses Kirchengesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Darmstadt, den 3. Mai 2007 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Kirchengesetz zur Änderung des Kirchenverwaltungsgesetzes Vom 28. April 2007 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:

158 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 Artikel 1 Das Kirchenverwaltungsgesetz vom 16. Mai 2003 (ABl. 2003 S. 322), geändert am 26. November 2003 (ABl. 2004 S. 2), wird wie folgt geändert: 1. In 6 Abs. 3 wird folgender Satz 2 angefügt: Die Stabsbereiche können in Referate gegliedert werden. 2. 12 Abs. 4 wird wie folgt gefasst: (4) Die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung regelt die Vertretung der Dezernentinnen und Dezernenten. 3. 13 wird wie folgt gefasst: 13 Die Referentinnen und Referenten (1) Die Referentinnen und Referenten der Kirchenverwaltung sind die Leiterinnen und Leiter der Referate und der Stabsbereiche sowie die weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im höheren Dienst. (2) Die Leiterinnen und Leiter der Referate und der Stabsbereiche sowie die weiteren theologischen Referentinnen und Referenten werden von der Kirchenleitung berufen. (3) Die theologischen Referentinnen und Referenten werden für die Dauer von sechs Jahren berufen. Die Berufung kann auch im Nebenamt erfolgen. (4) Wiederholte Berufung ist zulässig. Sie ist auch für einen kürzeren Zeitraum zulässig, wenn die Amtszeit wegen Erreichung der Altersgrenze vor Ablauf der Berufungszeit endet. 4. 14 Abs. 2 wird durch folgende Absätze 2 und 3 ersetzt: (2) Über die Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht von der Kirchensynode oder der Kirchenleitung berufen werden, entscheidet die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung. (3) Die Einstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nur im Rahmen des von der Kirchensynode beschlossenen Stellenplans zulässig. 12 bleibt unberührt. Artikel 2 Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Darmstadt, den 3. Mai 2007 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Kirchengesetz über den Dienst und die Bevollmächtigung der Prädikantinnen und Prädikanten (Prädikantengesetz PrädG) Vom 28. April 2007 Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: Vorspruch Gott erweckt Menschen zum Glauben und beruft sie in den Dienst des allgemeinen Priestertums. Am Dienst der öffentlichen Verkündigung in Wort und Sakrament haben neben den Pfarrerinnen und Pfarrern auch die Prädikantinnen und Prädikanten teil, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. 1. Begriffsbestimmung. (1) Prädikantinnen und Prädikanten sind Gemeindeglieder, die von der Kirchenleitung bevollmächtigt sind, in Absprache mit Pfarrerinnen und Pfarrern Gottesdienste vorzubereiten und eigenständig zu leiten. (2) Prädikantinnen und Prädikanten sind zur freien Wortverkündigung berechtigt. 2. Voraussetzung, Aus- und Fortbildung. (1) Zu dem Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten können Gemeindeglieder ausgebildet und bevollmächtigt werden, die am Gemeindeleben teilnehmen und die Voraussetzung für die Wählbarkeit zum Kirchenvorstand besitzen. (2) Für die Aus- und Fortbildung ist das Leitende Geistliche Amt verantwortlich. Die Pröpstin oder der Propst regelt im Benehmen mit den Dekaninnen und Dekanen sowie dem Zentrum Verkündigung die Aus- und Fortbildung und die Bestellung der Ausbilderinnen und Ausbilder. 3. Antrag auf Bevollmächtigung. (1) Der Antrag auf Bevollmächtigung zum Dienst als Prädikantin oder Prädikant kann vom zuständigen Kirchenvorstand oder Dekanatssynodalvorstand gestellt werden. (2) Dem Antrag sind beizufügen: 1. ein Lebenslauf, 2. eine Erklärung über die Bereitschaft zur Übernahme des Prädikantendienstes, 3. zwei ausgearbeitete Gottesdienste mit Predigten, 4. eine Stellungnahme der Pfarrerin oder des Pfarrers, die oder der den Abschluss der Ausbildung begleitet hat. (3) Der Antrag ist auf dem Dienstweg über das Dekanat und die Propstei an die Kirchenleitung zu richten. (4) Vor einer Entscheidung über den Antrag prüft die zuständige Pröpstin oder der zuständige Propst oder eine dazu beauftragte Person in einem Gespräch die Befähigung zum Dienst als Prädikantin oder Prädikant. 4. Bevollmächtigung. (1) Die Kirchenleitung entscheidet über die Bevollmächtigung von Prädikantinnen und Prädikanten. Hierüber ist eine Urkunde auszustellen und bei der Einführung auszuhändigen. (2) Die Bevollmächtigung wird unbefristet ausgesprochen und gilt für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau. Für den Dienst wird ein Auftrag für die Dauer von sechs Jahren erteilt. Näheres regelt die Kirchenleitung durch Rechtsverordnung.

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 159 (3) Der regelmäßige Dienst einer Prädikantin oder eines Prädikanten in einer Kirchengemeinde bedarf des Einvernehmens zwischen Kirchenvorstand und der Pfarrerin oder dem Pfarrer dieser Gemeinde. 5. Einführung und Verpflichtung. (1) Im Auftrag der Kirchenleitung führt ein Mitglied des Leitenden Geistlichen Amtes oder eine dazu beauftragte Person die bevollmächtigten Prädikantinnen und Prädikanten in einem Gottesdienst nach der empfohlenen Ordnung in das Amt ein. Dabei verpflichtet sich die Prädikantin oder der Prädikant, den Dienst nach der Heiligen Schrift und gemäß dem Grundartikel und den Ordnungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auszuüben. (2) Der Vorhalt lautet: Aus diesen Worten der Heiligen Schrift hören wir, welchen Auftrag und welche Verheißung unser Herr seiner Kirche gegeben hat. Aufgrund der Taufe sind alle Christen zum Zeugnis und zum Dienst in der Welt verpflichtet. Der Erfüllung dieses Auftrages dienen alle Ämter der Kirche. Die Gemeinde ist dafür verantwortlich, dass Menschen, die dazu willig und vorbereitet sind, das Evangelium öffentlich verkündigen. Liebe Frau..., / Lieber Herr..., Sie werden heute bevollmächtigt, Gottesdienste zu leiten, zu taufen und das Abendmahl auszuteilen. Mit Ihren Gaben und Kräften sollen Sie am Aufbau der Gemeinde mitwirken und sie zum Dienst in der Welt ermutigen. Das Zeugnis der Heiligen Schrift ist Quelle und Richtschnur dieses Auftrages. Achten Sie Bekenntnis und Ordnung unserer Kirche, wahren Sie die seelsorgerliche Schweigepflicht und verhalten Sie sich so, dass Ihr Zeugnis glaubwürdig bleibt. Bei Ihrem Dienst stehen Sie in der Gemeinschaft aller, die zum Dienst in der Verkündigung berufen sind. Suchen Sie das Gespräch mit ihnen und bemühen Sie sich um immer tiefere Erkenntnis der Heiligen Schrift. Und wenn Sie Zweifel und Enttäuschung anfechten, gilt Ihnen die Zusage unseres Herrn. Er steht zu seinem Wort und verlässt die Seinen nicht. Frage an die zu Bevollmächtigende oder den zu Bevollmächtigenden: Sind Sie bereit, Ihren Dienst als Prädikantin / als Prädikant treu und gewissenhaft zu tun zur Ehre Gottes und zum Besten der Gemeinde, so antworten Sie: Ja, mit Gottes Hilfe. 6. Pflichten. (1) Die Prädikantinnen und Prädikanten sind an die geltenden Ordnungen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und an die in der Kirchengemeinde bestehenden bekenntnismäßigen und gottesdienstlichen Ordnungen gebunden. (2) Über alles, was den Prädikantinnen und Prädikanten bei Ausübung ihres Dienstes seelsorgerlich anvertraut wird, haben sie unverbrüchliches Stillschweigen zu wahren. (3) Für ihren Dienst gelten die Bestimmungen der Verwaltungsverordnung über liturgische Kleidung. (4) Der Dienst als Prädikantin oder Prädikant schließt eine Tätigkeit als freie Kasualrednerin oder freier Kasualredner aus. 7. Umfang der Bevollmächtigung. (1) Wird in einem Gottesdienst das Abendmahl gefeiert oder die Taufe vollzogen, ist die Prädikantin oder der Prädikant zur Sakramentsverwaltung ermächtigt. (2) In Einzelfällen kann die Dekanin oder der Dekan einer Prädikantin oder einem Prädikanten auch andere Amtshandlungen übertragen. (3) Die Übertragung setzt die Teilnahme an besonderen Fortbildungsveranstaltungen voraus. Soll die Amtshandlung in einem anderen Dekanat vorgenommen werden, so ist das Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Pfarrerin oder dem örtlich zuständigen Pfarrer herzustellen. Der Dekanin oder dem Dekan ist die Amtshandlung durch die Prädikantin oder den Prädikant vom zuständigen Gemeindepfarramt mitzuteilen. 8. Dienst und Aufsicht. (1) Die Dekanin oder der Dekan ist für den Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten verantwortlich. (2) Die Aufsicht nimmt die Dekanin oder der Dekan wahr, die oder der für die Kirchengemeinde zuständig ist, der die Prädikantin oder der Prädikant angehört. (3) Nach jeweils sechs Jahren führt die zuständige Dekanin oder der zuständige Dekan mit der Prädikantin oder dem Prädikanten ein auswertendes Gespräch über die bisherige Tätigkeit. (4) Die Visitation erstreckt sich auch auf den Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten. 9. Beendigung des Dienstes. (1) Eine nach diesem Kirchengesetz erteilte Bevollmächtigung endet, wenn 1. die Prädikantin oder der Prädikant eine Erklärung über die Beendigung des Dienstes abgibt, 2. die Voraussetzungen, unter denen die Bevollmächtigung ausgesprochen wurde, nachträglich weggefallen sind oder 3. die Kirchenleitung auf Vorschlag des Leitenden Geistlichen Amtes die Bevollmächtigung aus wichtigem Grund widerruft. (2) Vor dem Widerruf der Bevollmächtigungen sind die oder der Betroffene und die Dekanin oder der Dekan zu hören. Die oder der Betroffene kann sich fachlichen Beistandes bedienen. Der Beistand muss die persönlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit zu kirchlichen Körperschaften einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland erfüllen. (3) Eine nach diesem Kirchengesetz erteilte Bevollmächtigung ruht für einen jeweils zu benennenden Zeitraum, wenn 1. die Prädikantin oder der Prädikant dies wünscht oder 2. die Voraussetzungen für den ehrenamtlichen Dienst zwischenzeitlich nicht gegeben sind. 10. Fortbildung. Die Prädikantinnen und Prädikanten sollen an Veranstaltungen zu ihrer Fortbildung teilnehmen. Dabei werden sie durch die Gemeindepfarrerin oder den Gemeindepfarrer unterstützt und beraten.

160 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 11. Aufwendungsersatz. Der Dienst der Prädikantinnen und Prädikanten ist ehrenamtlich. Sie erhalten für die Gottesdienste einen pauschalen Aufwendungssatz, der durch Rechtsverordnung geregelt wird. Die dafür notwendigen Mittel werden in den gesamtkirchlichen Haushalt eingestellt. 12. Bestehende Bevollmächtigung. Die von einer anderen Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgesprochenen Bevollmächtigungen zum Dienst als Prädikantin oder Prädikant oder vergleichbare Bevollmächtigungen anderer Gliedkirchen der EKD können anerkannt werden. 13. Andere Dienste. Dieses Kirchengesetz gilt nicht für die Gemeindeglieder, die im Gottesdienst neben der Pfarrerin oder dem Pfarrer Lesungen und andere Aufgaben übernehmen. 14. Ausführungsbestimmungen. Die Kirchenleitung wird ermächtigt, zur Ausführung dieses Kirchengesetzes Rechtsverordnungen zu erlassen. 15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Lektoren- und Prädikantengesetz vom 2. Dezember 1983 (ABl. 1983 S. 260) außer Kraft. Dies gilt nicht für die nach diesen Vorschriften beauftragten Lektorinnen und Lektoren. Darmstadt, den 3. Mai 2007 Für den Kirchensynodalvorstand Dr. Schäfer Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zu 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes Vom 1. März 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau aufgrund von 9 des Rechnungsprüfungsamtsgesetzes vom 20. April 2002 (ABl. 2002 S. 298) folgende Rechtsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Rechtsverordnung zu 9 des Kirchengesetzes über die Errichtung und die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 28. April 1998 (ABl. 1998 S. 192), geändert am 16. November 2006 (ABl. 2007 S. 31), wird wie folgt geändert: 1. Der bisherige 5a wird 7a Abs. 1. 2. Nach 7a Abs. 1 wird folgender Absatz 2 angefügt: (2) Die Prüfungsgebühr für Diakoniestationen beträgt pauschal 1. im Jahr 2007 1.000 Euro, 2. ab dem Jahr 2008 je nach Prüfungsaufwand zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Artikel 2 Diese Rechtsverordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Kirchensynode hat zugestimmt. Darmstadt, den 30. April 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verwaltungsverordnung zur Änderung der Verwaltungsverordnung über liturgische Kleidung Vom 19. April 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Verwaltungsverordnung über liturgische Kleidung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 10. Juni 1997 (ABl. 1997 S. 210), geändert am 16. April 2002 (ABl. 2002 S. 359, ABl. 2003 S. 450), wird wie folgt geändert: 1. 2 Abs. 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: Die Stola ist im Gottesdienst in den liturgischen Farben des Kirchenjahres zu tragen. 2. 4 wird wie folgt geändert: a) Der Paragraf erhält die Überschrift Inkrafttreten. b) Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Juni 2007 in Kraft. Darmstadt, den 23. April 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Verwaltungsverordnung zur Änderung der Arbeitszentrenverordnung Vom 19. April 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung die folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 In 10 Abs. 2 der Arbeitszentrenverordnung vom 27. Mai 2004 (ABl. 2004 S. 312, 352) werden die Wörter oder die stellvertretende Leitung gestrichen. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Darmstadt, den 23. April 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 161 Bekanntmachungen Geschäftsordnung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (GOKL) Vom 19. April 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gibt sich in Ausführung von Artikel 47 Abs. 3 Satz 1 der Kirchenordnung die folgende Geschäftsordnung: 1. Sitzungstermin, Sitzungsort. (1) Die Kirchenleitung tritt zu ihren ordentlichen Sitzungen regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Monat, zusammen. (2) Auf Antrag von mindestens vier Mitgliedern muss die oder der Vorsitzende der Kirchenleitung unverzüglich zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. (3) Die oder der Vorsitzende bestimmt Ort und Zeit der Sitzung, sofern die Kirchenleitung nicht etwas anderes beschließt. 2. Schriftliche Einladung, Tagesordnung. (1) Die oder der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen schriftlich ein. Die Einladung muss Ort und Beginn der Sitzung angeben und eine vorläufige Tagesordnung enthalten. Zwischen dem Zugang der Einladung und den Sitzungsterminen sollen mindestens vier Tage liegen. (2) Die vorläufige Tagesordnung wird von der oder dem Vorsitzenden aufgestellt. Dabei sind die vorhergehenden Beschlüsse der Kirchenleitung, die Anträge einzelner Mitglieder sowie die Vorlagen der Amtsstellen der EKHN zu berücksichtigen. (3) Die Einladungen ergehen an die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kirchenleitung sowie an die übrigen Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes und des Leitenden Geistlichen Amtes. Die Leiterinnen und Leiter der Dezernate, Stabsbereiche und Referate der Kirchenverwaltung sowie der Arbeitszentren und des Rechnungsprüfungsamtes erhalten die Einladung zur Kenntnisnahme. (4) Über die endgültige Tagesordnung wird zu Beginn einer Sitzung entschieden. Jedes Mitglied der Kirchenleitung hat dabei das Recht, dazu noch Anträge zu stellen. (5) Zu außerordentlichen Sitzungen kann in einer von Absatz 1 abweichenden Form und Frist eingeladen werden. Zu Beginn einer solchen Sitzung muss beschlussmäßig festgestellt werden, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder der Kirchenleitung mit diesem Verfahren einverstanden sind. 3. Beschlussvorlagen. (1) Für jeden Tagesordnungspunkt ist, sofern sich nicht aus der Natur der Sache etwas anderes ergibt oder die oder der Vorsitzende etwas anderes anordnet, eine schriftliche Vorlage zu erstellen und den Mitgliedern der Kirchenleitung zugleich mit der Einladung zuzusenden. (2) Die schriftliche Vorlage soll in gestraffter Form das Problem darstellen, einen Lösungsvorschlag enthalten und diesen begründen. Die Vorlage muss in der Regel enthalten: 1. die Namen der federführenden Referentin oder des federführenden Referenten sowie der weiteren Referentinnen und Referenten, 2. den Entwurf eines Kirchenleitungsbeschlusses, 3. die Rechtsgrundlage, 4. eine Begründung des Vorschlags, 5. einen Hinweis auf die finanziellen Auswirkungen dieses Vorschlags, 6. einen Vermerk, welche Organe oder Dienststellen bereits beteiligt waren oder noch zu beteiligen sind. (3) Näheres bestimmt ein Formblatt, das die Kirchenverwaltung im Benehmen mit der Kirchenleitung ausarbeitet. 4. Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer. (1) An den Sitzungen der Kirchenleitung nehmen die ordentlichen Mitglieder der Kirchenleitung mit beschließender Stimme teil. (2) Ist ein Kirchenleitungsmitglied an der Teilnahme verhindert, nimmt die Vertreterin oder der Vertreter im Amt an der Sitzung mit beschließender Stimme teil. (3) Die Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes und des Leitenden Geistlichen Amtes haben das Recht, an den Sitzungen der Kirchenleitung mit beratender Stimme teilzunehmen. (4) An den Sitzungen nimmt die Pressesprecherin oder der Pressesprecher und, sofern dafür eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Kirchenverwaltung bestimmt wird, die Protokollführerin oder der Protokollführer teil, sofern die Kirchenleitung nicht etwas anderes beschließt. (5) Die Kirchenleitung kann zu den Beratungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenverwaltung und der Arbeitszentren sowie andere Sachverständige und Gäste hinzuziehen. 5. Vorsitz. Den Vorsitz in der Kirchenleitung führt die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident, bei Verhinderung die Stellvertreterin oder der Stellvertreter. Ist auch die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten verhindert, führt die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung den Vorsitz. 6. Beschlussfähigkeit. Die Kirchenleitung ist beschlussfähig, wenn zu ihrer Sitzung ordnungsgemäß eingeladen war und mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder oder im Verhinderungsfall der stellvertretenden Mitglieder einschließlich der oder des Vorsitzenden anwesend sind.

162 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 7. Sitzungsbeschlüsse. (1) Die Kirchenleitung erörtert in der Sitzung die ihr obliegenden Angelegenheiten mit dem Ziel, Einigkeit über die zu treffenden Beschlüsse zu erreichen. Kommt eine Übereinstimmung nicht zustande, entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (2) Auf eine mündliche Erörterung kann in bestimmten Fällen verzichtet werden. Hierüber entscheidet der Vorsitzende bei der Aufstellung der vorläufigen Tagesordnung; die Punkte sind besonders zu kennzeichnen. Erhebt ein Mitglied der Kirchenleitung bei der Beschlussfassung über die endgültige Tagesordnung hiergegen Bedenken, wird gemäß Absatz 1 verfahren. (3) Die oder der Vorsitzende erteilt das Wort in der zeitlichen Reihenfolge der Meldungen. Anträge zur Geschäftsordnung sind sofort zu behandeln. (4) Wird ein Antrag auf Schluss der Rednerliste angenommen, sind weitere Wortmeldungen als die bereits vorliegenden nicht mehr zulässig. Wird ein Antrag auf Schluss der Aussprache angenommen, wird unter Wegfall der bereits vorliegenden Wortmeldungen sofort über die Sache abgestimmt. 8. Umlaufbeschlüsse. (1) In Fällen besonderer Dringlichkeit, die nach Meinung der oder des Vorsitzenden keiner mündlichen Erörterung bedürfen, kann die Abstimmung der Mitglieder der Kirchenleitung auf schriftlichem Wege durchgeführt werden. (2) Ein Umlaufbeschluss ist wirksam, wenn kein Mitglied der Kirchenleitung diesem Verfahren widerspricht und die Mehrheit der Mitglieder der Kirchenleitung dem Beschlussvorschlag zustimmt. Widerspricht ein Mitglied dem Verfahren, ist die Angelegenheit auf der nachfolgenden Sitzung gemäß 7 Abs. 1 zu entscheiden. (3) Für Umlaufbeschlüsse gilt 12 entsprechend. 9. Telefonisches Beschlussverfahren. (1) In Fällen besonderer Dringlichkeit, die keinen Aufschub dulden, kann die Abstimmung im Wege einer telefonischen Befragung der Mitglieder der Kirchenleitung durchgeführt werden. (2) 8 Abs. 2 und 12 gilt entsprechend. 10. Befangenheit. (1) Wer an dem Gegenstand einer Beschlussfassung persönlich beteiligt oder sonst befangen ist, nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. (2) Ob persönliche Beteiligung oder sonstige Befangenheit vorliegt, entscheidet in Zweifelsfällen die Kirchenleitung in Abwesenheit der oder des Betroffenen. 11. Vertraulichkeit. Die Sitzungen der Kirchenleitung sind vertraulich. Insbesondere sind Mitteilungen über Ausführungen einzelner Kirchenleitungsmitglieder, über Abstimmungsverhältnisse und Beschlussergebnisse ohne Ermächtigung der oder des Vorsitzenden unzulässig. 12. Protokoll. (1) Über jede Sitzung der Kirchenleitung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Niederschrift muss den Ort und den Tag der Sitzung wiedergeben sowie die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, den Wortlaut der Beschlüsse und das Stimmenverhältnis enthalten. Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden und von der Protokollführerin oder dem Protokollführer zu unterschreiben und soll spätestens mit der Einladung zur nachfolgenden Sitzung verschickt werden. (2) Jedes Mitglied der Kirchenleitung hat das Recht, zu einzelnen Beschlüssen auch persönliche Erklärungen in das Protokoll aufnehmen zu lassen. (3) Das Protokoll wird von einem Mitglied der Kirchenleitung oder von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter angefertigt, die oder der durch Beschluss der Kirchenleitung zur ständigen Protokollführung bestimmt wurde. (4) Das Protokoll mit Personalien erhalten: 1. die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kirchenleitung, 2. die übrigen Mitglieder des Kirchensynodalvorstandes, 3. die Mitglieder des Leitenden Geistlichen Amtes, die nicht der Kirchenleitung angehören, 4. die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters der Kirchenverwaltung, 5. die Dezernentinnen und Dezernenten sowie die Referentinnen und Referenten im Dezernat 2 der Kirchenverwaltung, 6. das Zentralarchiv. (5) Das Protokoll ohne Personalien erhalten: 1. die Referentinnen und Referenten in den Dezernaten 1 und 3 sowie in den Stabsbereichen der Kirchenverwaltung, 2. die Leiterinnen und Leiter der Arbeitszentren, 3. das Synodalbüro, 4. die Leiterin oder den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes. (6) Das Protokoll bedarf der Genehmigung in der nachfolgenden Sitzung der Kirchenleitung. 13. Geschäftsführende Mitglieder. (1) Die Kirchenpräsidentin oder der Kirchenpräsident, die Stellvertreterin oder der Stellvertreter oder die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung sind die geschäftsführenden Mitglieder der Kirchenleitung. (2) Aufgabe der geschäftsführenden Mitglieder ist es, die Beratungen der Kirchenleitung vorzubereiten und die Ausführung der Beschlüsse zu kontrollieren. Die Stellvertreterin oder der Stellvertreter der Kirchenpräsidentin oder des Kirchenpräsidenten koordiniert die Aufgaben der Kirchenleitung mit denen des Leitenden Geistlichen Amtes, die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung koordiniert die Aufgaben der Kirchenleitung mit denen der Kirchenverwaltung. (3) Über die Beschlüsse der Kirchenleitung und die für die Entscheidung maßgebenden Gründe unterrichtet die Leiterin oder der Leiter der Kirchenverwaltung jeweils

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 163 unverzüglich die für die Ausführung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenverwaltung. (4) Die geschäftsführenden Mitglieder der Kirchenleitung treffen sich zu regelmäßigen Dienstbesprechungen. 14. Vertretung nach außen. (1) Die Kirchenpräsidentin ist Sprecherin bzw. der Kirchenpräsident ist Sprecher der Kirchenleitung. (2) Die Kirchenleitung wird nach außen durch die Kirchenpräsidentin oder den Kirchenpräsidenten, die Stellvertreterin oder den Stellvertreter oder die Leiterin oder den Leiter der Kirchenverwaltung vertreten. 15. Gemeinsame Sitzungen mit dem Leitenden Geistlichen Amt. (1) Die Kirchenleitung und das Leitende Geistliche Amt können gemeinsame Sitzungen durchführen. Dabei nehmen die Pröpstinnen und Pröpste, die nicht der Kirchenleitung angehören, mit beratender Stimme teil. (2) Bei gemeinsamen Sitzungen werden die Beschlussvorlagen gemäß 3 allen Mitgliedern des Leitenden Geistlichen Amtes zugesendet. 16. Abweichung von der Geschäftsordnung. Will die Kirchenleitung im Einzelfall aus besonderen Gründen von dieser Geschäftsordnung abweichen, so bedarf es dazu eines einstimmigen Beschlusses der anwesenden Mitglieder der Kirchenleitung. 17. Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Diese Geschäftsordnung tritt am 1. Mai 2007 in Kraft. Gleichzeitig treten die Geschäftsordnung der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1978 (ABl. 1978 S. 12) und die Befugnisregelung der Kirchenleitung vom 17. August 1981 (ABl. 1981 S. 119), geändert am 2. März 1993 (ABl. 1993 S. 81), außer Kraft. Darmstadt, den 30. April 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker Erhöhung der laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2007 Aufgrund des 21 Abs. 1 des Kirchengesetzes über die Zusatzversorgung von Angestellten und Arbeitern im kirchlichen Dienst der EKHN vom 4. Dezember 1958 (ABl. 1959 S. 4) werden die laufenden Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten ab 1. Juli 2007 um jeweils 1,0 Prozent erhöht. Dies gilt auch für die laufenden monatlichen Unterstützungen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir bitten, die erhöhten Beträge der Versorgungsrenten und Versorgungsgnadenrenten unter Angabe der Personalien des Empfängers und des entsprechenden Aktenzeichens der Kirchenverwaltung mitzuteilen. Darmstadt, den 8. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung Dr. Knötzele Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Eimsheim, Erlöserkirchengemeinde Dekanat: Oppenheim Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE ERLÖSERKIRCHENGEMEINDE EIMSHEIM Kirchengemeinde: Massenheim-Wicker Dekanat: Wiesbaden Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE MASSENHEIM-WICKER Kirchengemeinde: Langenhain-Ziegenberg Dekanat: Wetterau Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE LANGENHAIN-ZIEGENBERG Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 4. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung Hübner

164 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 Dienstnachrichten

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 165

166 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 Stellenausschreibungen Aufforderung zur Bewerbung Bewerbungen für die nachstehend zur Wiederbesetzung ausgeschriebenen Pfarrstellen sind innerhalb von vier Wochen nach dem Erscheinungsdatum dieses Amtsblattes auf dem Dienstweg (Dekan/Dekanin und Propst/ Pröpstin) bei der Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, einzureichen. Die Frist ist nur dann gewahrt, wenn die Bewerbungen innerhalb der 4-Wochen-Frist bei der Kirchenverwaltung vorliegen (Briefkasten, Pforte, Postfach). Eine Vorab- Übermittlung per Fax (06151 405229) wird daher im Zweifelsfall dringend empfohlen. Den Bewerbungen ist ein kurzer Lebenslauf beizufügen. Bad Endbach, 1.0 Pfarrstelle, Dekanat Gladenbach, ab September 2007, Modus C Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wo andere zur Kur gehen, könnten Sie in unseren zwei evangelischen Kirchengemeinden Bad Endbach und Wommelshausen Pfarrerin/Pfarrer sein! Die Großgemeinde Bad Endbach, mit am 31.12.2006 genau 8.602 Einwohnern, steht seit fast 50 Jahren für Gesundheit, Wohlbefinden und Erholung. Die Gemeinde liegt im landschaftlich reizvollen Lahn-Dill- Bergland, umringt von Wäldern mit vielen Freizeitmöglichkeiten (z.b. Aartalsee, ca. 8 km entfernt). Die Entfernung nach Marburg, Gießen, Dillenburg, Herborn, Wetzlar und Biedenkopf beträgt jeweils ca. 30 km. Das Pfarrhaus steht verkehrsberuhigt im Ortsteil Bad Endbach. Im Erdgeschoss befindet sich das Pfarrbüro nebst Gästezimmer und im Obergeschoss eine schöne Wohnung mit 5 Zimmern, Küche, Bad, Terrasse und einem Garten. Im Ortsteil Bad Endbach leben 1.181 evangelische Gemeindeglieder, in Wommelshausen 614. Am Ort sind verschiedene Freikirchen ansässig, katholische Gemeindeglieder besuchen die Kirche im Nachbarort Hartenrod. Zur Kirchengemeinde Bad Endbach gehören eine große Gruppe Spätaussiedler sowie einige Asylbewerber. Die beiden Kirchen liegen ca. 3 km auseinander. Die beiden Gemeinden arbeiten eng zusammen. Beide haben Sinn für Tradition und sind offen für Innovation. Wir haben - eine gewachsene, intakte, ländliche Dorfgemeinschaft, - ein aktives Vereinsleben, - fast alle Einkaufsmöglichkeiten im Ort, einschl. Bank und Sparkasse, - 2 Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft, eine Grundschule am Ort sowie eine Mittelpunktschule im Ortsteil Hartenrod (ca. 2 km) und eine Gesamtschule in Gladenbach (ca. 8 km), - Fach- und Berufsschulen, Universitäten und Fachhochschulen in der näheren Umgebung (z.b. Gießen oder Marburg), - gute Schulbus- und Busverbindungen,

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 167 - gesicherte Gesundheitsbetreuung durch Arzt- und Zahnarztpraxen vor Ort, - eine Sporthalle, ein Schwimmbad und einen Kurpark für die körperliche Betätigung, - 2 Kliniken (Hessische Berglandklinik und Rheumazentrum Mittelhessen), 2 Altenheime und mehrere Pensionen - Kurgäste und Patienten gehören zu den Kirchenbesuchern. Unsere Kirchengemeinden: - Wir feiern unsere Gottesdienste im Ortsteil Bad Endbach sonntags um 9.15 Uhr und im Ortsteil Wommelshausen um 10.30 Uhr. - Unser Gemeindebrief erscheint sechsmal im Jahr und kann Ihnen bei Interesse gern zugeschickt werden. - Viele ehrenamtliche Mitarbeiter/innen engagieren sich im Kindergottesdienst. - Kirchenchor, Kinderchor, Besuchsdienst, Posaunenchor, in besonderen Gottesdiensten, in Frauenkreisen, in der Kinder- und Jugendarbeit, im Mutter-Kind- Kreis etc. - Nebenberuflich unterstützen Küster, Organisten, Chorleiterin und eine Sekretärin stundenweise die Arbeit in der Kirchengemeinde. - Die Kur-, Klinik- und Altenheimseelsorge und die Betreuung des Besuchsdienstkreises wird über eine weitere 0,5 Pfarrstelle abgedeckt, die der Kirchengemeinde Bad Endbach zugeordnet ist. - Ein Förderverein für unser Jugendkirchenprojekt Quo Vadis ist aktiv vor Ort (gemeinsam mit der benachbarten Ev. Kirchengemeinde Günterod). Wir haben einen engagierten Jugenddiakon für dieses Projekt gewinnen können. Unsere Grundlage und unser Fundament ist Jesus Christus. Unser Auftrag ist es, Menschen zum Glauben an Jesus Christus einzuladen und miteinander in der Nachfolge Jesu zu leben. Wir freuen uns auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der uns auf diesen Grundlagen die biblische Botschaft als Wort Gottes verkündigt und auch die ersten Reihen im Gottesdienst mit Leben erfüllt. Unser Anliegen ist, auch das Mittelalter für Gottesdienste und Gemeindeleben zu gewinnen. Wir erwarten, dass Sie - Ihren Beruf als Berufung ansehen und eine lebendige Beziehung zu Jesus Christus haben, um die biblische Botschaft glaubhaft vermitteln zu können, - Freude haben an Verkündigung und Gebet, - Vertrauen auf die Führung des Heiligen Geistes haben, - die Kirchenvorstände, bestehend aus 10 bzw. 6 Mitgliedern, konstruktiv begleiten und unterstützen, - organisatorische Fähigkeiten besitzen, - Leitungskompetenz und Teamfähigkeit haben, - ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in geistlichen und pädagogischen Fragen unterstützen, - offen und herzlich auf die Menschen zugehen und sie seelsorgerisch begleiten, - die gute Zusammenarbeit mit den übrigen christlichen Konfessionen vor Ort fortsetzen (Allianz, Ökumene), - offen sind für unterschiedliche Gottesdienstformen (monatliche Abendgottesdienste etc.). Wir wünschen uns, dass Sie sich in unserer Gemeinde wohl fühlen und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Kontaktpersonen sind: Ilona Pfeiffer, Kirchenvorstand Bad Endbach, Tel.: 0171 2343400; Sonja Rink, Kirchenvorstand Wommelshausen, Tel.: 0160 93332692; Pfarrer Rüdiger Jung, Tel.: 06464 6553; Propst Michael Karg, Tel.: 02772 3304; Dekan Matthias Ullrich, Tel.: 06462 915404. Buchschlag-Sprendlingen, Ev. Versöhnungsgemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Dreieich, Modus A, zum zweiten Mal Etwas Neues ist im Entstehen. Haben Sie Lust, als Pfarrerin/Pfarrer dabei mitzuwirken und mitzugestalten? Seit dem 1. Januar 2007 ist aus der Ev. Kirchengemeinde Buchschlag und der Ev. Versöhnungsgemeinde Sprendlingen nach einer längeren Phase des Kennenlernens und Kooperierens eine Gemeinde geworden: die Ev. Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen. Auf den ersten Blick betrachtet könnten die beiden Gemeindeteile unterschiedlicher nicht sein: In Buchschlag eine Villenkolonie, im Sprendlinger Norden neben Einfamilien- und Reihenhäusern viele Wohnblocks und Hochhäuser, die vor allem von Familien mit Migrationshintergrund bewohnt werden. Dieser Stadtteil wird in Dreieich sozialer Brennpunkt genannt. In der Spannung zwischen Gegensätze ziehen sich an und Gleich und Gleich gesellt sich gern unternehmen wir als Kirchengemeinde den Versuch, jenseits von Situiertheit Gemeinschaft zu organisieren, zu trösten, zu orientieren und uns gemeinsam am Leben und Glauben zu freuen. Dazu ist Flexibilität, Geduld und ein weites Herz nötig. Wenn Sie von Zeit zu Zeit über das eine oder andere verfügen, nun einige Fakten für Sie:

168 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 Dreieich liegt mitten im Rhein-Main-Gebiet, nach Frankfurt, Darmstadt oder Offenbach sind es jeweils nur wenige Kilometer. Die Einwohnerzahl liegt bei 43.000. In den beiden Gemeindeteilen sind zusammen rund 2.800 Gemeindeglieder, es gibt eine Kirche mit Gemeindehaus (Buchschlag), ein Gemeindezentrum mit Gottesdienstraum (Sprendlingen), zwei Kindergärten und etliche Gemeindegruppen. Im Zentrum des Gemeindelebens stehen die überdurchschnittlich gut- und von Bewohnerinnen und Bewohnern beider Gemeindeteile übergreifend besuchten Gottesdienste, die im Wechsel in beiden Gottesdienststätten in traditionellen wie neuen Formen gefeiert werden. Wir suchen eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der mit dem Pfarrer, der die andere 1,0 Pfarrstelle innehat, dem Kirchenvorstand und den vielen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerne im Team zusammenarbeiten möchte. Dazu gehören unserer Ansicht nach gleichermaßen Kompromissbereitschaft und die Fähigkeit, eigene Ideen durchzusetzen. Schwung, Offenheit und Freude an der Arbeit wünschen wir uns von unserer neuen Pfarrerin/unserem neuen Pfarrer. Eine Dienstwohnung steht bei Bedarf im Gemeindezentrum zur Verfügung. Zu ihr gehören sechs Zimmer, Küche, Bad, zwei Toiletten, Terrasse, Loggia, ein kleiner Garten sowie Kellerräume und eine beheizte Garage. Zwei Amtsräume befinden sich nebenan. Über eine Bewerbung von Ihnen würden wir uns freuen. Für detailliertere Informationen stehen Ihnen telefonisch oder im persönlichen Gespräch zur Verfügung: Hansjörg Schiebe, KV-Vorsitzender, Tel.: 06103 65449 und Jochen-M. Spengler, Pfarrer, Tel.: 06103 67642. Weitere Ansprechpartner/innen sind: Dekan Reinhard Zincke, Tel.: 06103 23544 und Pröpstin Gabriele Scherle, Tel.: 069 287388. Eckartshausen, 0,5 Pfarrstelle, Dekanat Büdingen. Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen Lage und Strukturen unserer Gemeinde: Im landschaftlich reizvollen, waldreichen Ronneburger Hügelland, am Rand der Wetterau und Fuße des Vogelbergs, etwa 20 km nördlich von Hanau, liegen die 3 Dörfer unserer Kirchengemeinde. Zu ihr gehören die 1.635 evangelischen Gemeindeglieder in Eckartshausen, Himbach (nur älterer Ortsteil) und Altwiedermus. Eckartshausen ist Stadtteil von Büdingen, Himbach Ortsteil von Limeshain und Altwiedermus von Ronneburg. Die Entfernung von Eckartshausen zum Filialort Himbach beträgt 2 km und zum Filialort Altwiedermus mit der Ronneburg, einem beliebten Ausflugsziel, 3 km. Die Grundversorgung für den täglichen Bedarf ist im Umkreis von 10 km gewährleistet. Hier gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheken, Kindergärten (3 kommunale und 1 Waldkindergarten) sowie Grundschulen. Weiterführende Schulen befinden sich in Altenstadt (8 km) und Büdingen (9 km). Unsere Gemeinde liegt infolge der Anbindung an die Autobahnen A 45 und A 66 verkehrsmäßig günstig. Die nächste Autobahnauffahrt ist in 2 km Entfernung. Darum sind für Pendler (vor allem Arbeiter und Angestellte) Arbeitsplätze im Rhein-Main- Gebiet leicht zu erreichen. Einige bäuerliche Familienbetriebe haben den Strukturwandel in der Landwirtschaft überlebt. Der Weiler Marienborn (früheres Kloster und Schloss) ist Sitz eines landwirtschaftlichen Versuchsgutes der Universität Gießen. Noch vorhandene Mehrgenerationen-Familien und verbreitete Nachbarschaftshilfe prägen die Sozialstruktur unserer Gemeinde. Dazu gehört auch ein reges Vereinsleben. Unsere Kirchengemeinde: Unsere große Kirche bestimmt das Ortsbild von Eckartshausen und steht im Mittelpunkt der Gesamtgemeinde. Sie wurde 1877-1879 im historisierenden spätromanisch-neugotischen Stil erbaut. Der helle, freundliche Innenraum bietet 400 Besuchern/innen Platz. Die geräumige Kirche wurde vor einigen Jahren von Grund auf saniert und befindet sich in gutem baulichen Zustand. Sie wird gern für Konzerte genutzt. Das 1900 erbaute Pfarrhaus, gegenüber der Kirche gelegen, hat 9 Zimmer (einschließlich Amtszimmer und 1 weiterem Büroraum), 1 Küche, 2 Bäder, 2 Abstell- und 4 Kellerräume. Auf dem Hof steht ein Doppel-Carport. Daran schließt sich ein in vielfacher Weise nutzbarer Garten mit Gartenhaus an. Die Renovierung und zukünftige Nutzung des Pfarrhauses erfolgt in Absprache mit dem/der neuen Stelleninhaber/in. Für die Gemeindearbeit steht ein Gemeinderaum in der Kirche zur Verfügung. Der Gottesdienst, auch zu besonderen Anlässen, bildet das Zentrum des Gemeindelebens. Er findet jeden Sonntag in der Kirche und monatlich einmal in den Dorfgemeinschaftshäusern der Filialorte statt. Darüber hinaus erinnern folgende Gruppen bzw. Aktivitäten an den Glauben als Lebenshilfe und tragen zum Gemeinschaftsleben unserer Gemeinde bei: 2 Frauenkreise, Bibelkreis, Seniorenkreis, Gymnastikgruppe, Besuchsdienstkreis, Kinderkirche, Kurrende (Kinderchor), Gitarren-Singkreis und kleiner Posaunenchor, Gemeindefeste und fahrten sowie Begegnungen mit der Partnergemeinde Schönewalde/Brandenburg. Vierteljährlich erscheint ein Gemeindebrief (Redaktionskreis). Das Gemeindeleben fördern Mitarbeiter/innen. Außer Ehrenamtlichen sind nebenberuflich tätig: 3 Organisten, 2 Chorleiter, 3 Küster, 1 Sekretärin und 1 Pfleger der Außenanlagen. Unsere Kirchengemeinde ist dem Zweckverband der Diakoniestationen Büdingen und Altenstadt angeschlossen. Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden: Die Reduzierung auf eine halbe Pfarrstelle soll durch die bereits bestehende und noch zu intensivierende gute Kooperation mit den Nachbargemeinden sowie durch

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 169 die Mitarbeit des Inhabers der Pfarrstelle Langenbergheim in unserer Gemeinde teilweise ausgeglichen werden. Näheres wird eine Pfarrdienstordnung regeln, die noch zu erstellen ist. Auf eine gute Zusammenarbeit bedacht sind auch die bürgerlichen Gemeinden. Sie überlassen die Dorfgemeinschaftshäuser größtenteils kostenlos für Gottesdienste in den Filialorten und Gemeindeveranstaltungen in allen 3 Dörfern. Ein/Eine Pfarrer/in soll nach unseren Wünschen: - Gottesdienste liebevoll sowie lebendig gestalten und dabei die Botschaft der Bibel mit Themen des alltäglichen Lebens verbinden - Teamfähigkeit und Leitungskompetenz einbringen - Freude haben, in ländlicher Umgebung zu wirken und zu leben - ansprechbar sein, offen sowie herzlich auf Menschen zugehen und sie seelsorgerlich begleiten - besonders der Kinder- und Jugendarbeit neue Impulse verleihen - weitere Mitarbeitende gewinnen. Der Kirchenvorstand freut sich auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und wird seinerseits den/die Pfarrer/in nach Kräften unterstützen. Unsere Pfarrstelle wird ab dem 01.12.2007, wenn der bisherige Stelleninhaber in die Freistellungsphase der Altersteilzeit geht, zur Wiederbesetzung frei. Auskunft erteilen: Herbert Gerlach, Vorsitzender des Kirchenvorstandes, Tel.: 06048 7344; Dekanin Bertram-Schäfer, Tel.: 06042 536 oder 06046 7520; Propst Eibach, Tel.: 0641 7949610. Frankfurt a. M., 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Personalkirchengemeinde Nord-Ost. Wahl durch den Vorstand des Ev. Vereins Nord-Ost Die Nord-Ost-Gemeinde sucht ihren neuen Pfarrer/ihre neue Pfarrerin. Wir suchen für die Evangelische Personalkirchengemeinde Nord-Ost in Frankfurt am Main zum 1. Januar 2008 oder später einen Pfarrer / eine Pfarrerin im vollzeitlichen Dienst (100%-Stelle). Sie sind alleinige/r Amtsträger/in der Gemeinde. Der jetzige Amtsträger wechselt zum 30. September 2007 in den Ruhestand. Die Evangelische Personalkirchengemeinde Nord- Ost ist Teil der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Träger der Kirchengemeinde und Anstellungsträger für alle Hauptamtlichen ist der Evangelische Verein Nord-Ost, der aus der evangelistischen Arbeit von Elias Schrenk heraus 1887 gegründet wurde und in der deutschen evangelischen Gemeinschaftsbewegung verwurzelt ist. Die rund 260 eingeschriebenen Mitglieder stammen aus ganz Frankfurt am Main und aus den umliegenden Orten. Nord-Ost ist verbunden mit der Evangelischen Allianz Frankfurt und dem Gnadauer Verband sowie Partner des Willow Creek Netzwerks. Unsere Arbeit wird von den beiden Zielen Evangelisation und Gemeinschaftspflege bestimmt. Neben dem zentralen Hauptgottesdienst am Sonntagmorgen bieten wir Gottesdienste für Suchende an und feiern Jugend- und Lobpreisgottesdienste. Weitere wesentliche Veranstaltungen sind u.a. Bibelstunden, verschiedene Hauskreise, Gebetsgruppen und der jährliche Glaubensgrundkurs. In unserer Gemeinde treffen sich Menschen jeden Alters und unterschiedlicher Herkunft, um Glauben und Leben zu teilen. Wir haben ein engagiertes Team von rund 100 ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen. An den sonntäglichen Gottesdiensten nehmen rund 120 Gemeindeglieder und Gäste teil. Parallel finden auch der Kindergottesdienst und die Kinderbetreuung für die Kleinsten statt. Unsere Kinder- und Jugendarbeit wird vom unmittelbar angeschlossenen Christlichen Verein Junger Menschen Nord-Ost (CVJM) gestaltet. Hierfür und für einzelne weitere Aufgaben in der Gemeinde ist eine Kinderund Jugendreferentin angestellt. Ein hauptamtlich tätiges Küsterehepaar verantwortet die Hausmeisterdienste und das Gemeindesekretariat. Zur Gemeinde gehört auch ein Kindergarten (eine Gruppe, zwei Erzieherinnen), der sich im benachbarten Stadtteil befindet. Wir erwarten von unserer/m Pfarrer/in als dem Hirten/der Hirtin der Gemeinde die geistliche Leitung und visionäre Weiterentwicklung der Gemeinde: Ihre Stärken liegen in der biblischen fundierten Lehre und in der evangelistischen Verkündigung. Es ist Ihnen ein Herzensanliegen, Menschen für Christus zu gewinnen. Sie fördern aktiv die Mitarbeiter/innen und begleiten sie in ihrer Arbeit. Sie sollen teamfähig sein und andere inspirieren und integrieren können. Seelsorge ist für Sie selbstverständlich. Wir erwarten darüber hinaus eine gute Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden und mit der Evangelischen Allianz in Frankfurt. Sie werden von Ihrer Landeskirche für den Zeitraum des Dienstes in Nord-Ost üblicherweise beurlaubt; Ihre Bezüge als Pfarrer/in und alle damit verbundenen Ansprüche werden in vollem Umfang vom Trägerverein fortgeführt. Unsere Gemeinde befindet sich an der Grenze zwischen dem beliebten Stadtteil Bornheim und der Innenstadt; Pfarrhaus und Kirche liegen unmittelbar nebeneinander. Eine große Dienstwohnung mit Balkon steht im Pfarrhaus im 1. OG zur Verfügung. Informationen über die Gemeinde erhalten Sie auch unter www.nord-ostgemeinde.de. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 30. September 2007 an den 1. Vorsitzenden des Evangelischen Verein

170 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 Nord-Ost, Herrn Thomas Hoyme, Wingertstraße 15-19, 60316 Frankfurt am Main. Herr Hoyme, Tel.: 06101 891 oder unser Schatzmeister, Herr Rudi Jordan, Tel.: 069 471801, stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gießen, 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Lukasgemeinde, Dekanat Gießen, Modus A Die Evangelische Lukasgemeinde in Gießen sucht zum 1. Januar 2008 eine Pfarrerin/einen Pfarrer für eine 1,0 Pfarrstelle, da die derzeitige Stelleninhaberin zu diesem Termin in den Ruhestand geht. Die Stadt Gießen Gießen ist geprägt durch die 1607 gegründete Universität, verfügt über eine gute Infrastruktur, ein sehr breit gefächertes schulisches Angebot, kulturelle Vielfalt, gute Verkehrsanbindungen und eine sehr schöne Umgebung. Die Lukasgemeinde Die Lukasgemeinde hat aktuell etwas über 2.500 Gemeindeglieder. Die Sozialstruktur ist vielfältig, überwiegend Beamte, Angestellte, Rentner, viele Studierende (auch mit 2. Wohnsitz). Mit den Nachbargemeinden, der Ev. Petrusgemeinde und der Ev. Johannesgemeinde, stehen wir in Kooperationszusammenhängen. Mit der benachbarten kath. Bonifatiusgemeinde verbindet uns eine lange ökumenische Zusammenarbeit. Die Gebäude Unsere Gemeinde verfügt über folgende Gebäude und Liegenschaften: - Zwei Predigtstätten, in denen im wöchentlichen Wechsel Gottesdienst stattfindet 1. Die Johanneskirche (gemeinsam mit der Ev. Johannesgemeinde 2. Die Lukaskirche - Zwei Kindertagesstätten mit Ganztagsbetreuung und Frühstart-Angebot - Das Pfarrhaus mit Gemeindebüro, Gemeindesaal und Pfarrwohnung. Das Pfarrhaus liegt in einer der beliebtesten Wohngegenden Gießens, bietet auf zwei Ebenen Platz für eine Familie. Die Innenstadt ist zu Fuß erreichbar, ebenso Schulen und Kindergärten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Gemeindearbeit stützt sich auf 14 Hauptamtliche, 6 nebenamtliche und 30 ehrenamtliche Mitarbeiter/innen. Unser Gemeindeleben Ökumenische Bibelwoche mit ev. Petrusgemeinde und kath. Bonifatiusgemeinde, Ökumenische Gottesdienste, Besuchsdienstkreis aus ehrenamtlichen Mitarbeitern /innen, Pflege der Beziehung zur Partnergemeinde in Halle/Saale, Gemeinsame Adventsfeier mit der Petrusgemeinde, Adventsfreizeit, Neujahrsempfang für die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter der Gemeinde, intensive Unterstützung und Zusammenarbeit mit der Behindertenseelsorge im Dekanat und traditionelle Verbundenheit mit der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, Gemeindeausflug mit kulturellem Angebot, gemeinsame Gottesdienste mit den Kindertagesstätten, Literaturkreis, Gemeindeblatt, Frauenkreis, Spielkreis für Eltern mit Kleinkindern sowie gemeinsam mit der Petrusgemeinde: Jungschar und Jugendtreff. Schwerpunkte und Ziele unserer Gemeindearbeit Wir möchten für die Gemeindeglieder mit Seelsorge, Beratung und Begleitung einen christlichen Lebensrahmen bieten. Hierzu veranstalten wir Gottesdienste, Andachten, Kreise, Bibeltage und Freizeiten. Darüber hinaus wünschen wir uns für unsere Gemeinde eine Atmosphäre christlicher Solidarität in guten und schlechten Zeiten. Dies soll sich ausdrücken durch eindeutige Stellungnahmen zu Ungerechtigkeit und Unrecht, der Unterstützung von Kirchenasyl sowie dem Einsatz für Friedensar beit und Friedensinitiativen. In den Kindertagesstätten unserer Gemeinde geschieht eine am Kind und seiner Familie orientierte sozialpädagogische Arbeit mit einem klaren evangelischen Profil. Die Integration von Kindern aus unterschiedlichen Kulturen und Religionen und mit besonderem Förderbedarf bietet die Chance, Offenheit, Toleranz, Akzeptanz und Wertschätzung für Vielfalt zu vermitteln. Durch die zentrale Lage unserer Kindertagesstätten kommen viele dort betreute Kinder nicht aus Familien unserer Gemeinde. Daher ist diese Arbeit im Wesentlichen Stadtteilarbeit. Die Unterstützung der kirchenmusikalischen Arbeit an der Johanneskirche (hauptamtliche A-Stelle) ist uns als wesentlicher Bestandteil der Verkündigung besonders wichtig (Kinderchor, Kantorei, Bläserkreis, Kammerorchester). Wir möchten die seit vielen Jahren bestehende Partnerschaft mit der Luthergemeinde Halle/Saale pflegen und weiterführen. Wir wünschen uns eine Pfarrerin/einen Pfarrer für die/den Verkündigung und Seelsorge ein Schwerpunkt der Gemeindearbeit ist. Sie sollten im offenen Dialog Teams bilden und begleiten, kontaktfreudig, flexibel und integrations-, aber auch durchsetzungsfähig sein und Freude an der kreativen Gestaltung unserer Gemeinde mitbringen. Dazu gehört die Vernetzung der verschiedenen gemeindlichen Aktivitäten untereinander und die Begleitung und Einbindung der Kindertagesstätten und junger Familien. Ein Interesse an der Kirchenmusik setzen wir voraus. Ihre Arbeit werden wir als Kirchenvorstand mit Engagement begleiten und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den stellvertretenden Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Herrn Uwe Reisewitz, Tel.: 0641 85357; an den Propst für Oberhessen, Klaus Eibach, Tel.: 0641 7949610 oder an den Dekan für das Dekanat Gießen, Frank-Tilo Becher, Tel.: 0641 926008-0.

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 171 Steinbach/Ts., 0,5 Pfarrstelle II, Dekanat Hochtaunus, Modus B Leben und Arbeiten in Steinbach/Taunus Die Ev. St. Georgsgemeinde Steinbach/Taunus möchte so bald wie möglich die neben der Pfarrstelle I von Pfr. Herbert Lüdtke ab 01.09.2007 vakante 0,5 Pfarrstelle mit einer Pfarrerin/einem Pfarrer neu besetzen. Im Rahmen der Stellenbemessung wurde die Pfarrstelle II auf eine 0,5 Stelle reduziert. Lebendige Gemeinde im Ballungsraum Die Stadt Steinbach hat sich in den vergangenen 50 Jahren vom Vordertaunus-Dorf zu einer dicht besiedelten Kleinstadt mit ca. 10.000 Einwohnern im direkten Einzugsgebiet Frankfurts entwickelt. Um den alten Ortskern herum gibt es verschiedene Wohnsiedlungen mit Wohnblocks, Reihenhäusern und Hochhäusern. Weitere Neubaugebiete sind geplant. Steinbach ist mit Buslinien und S-Bahn-Station in den öffentlichen Nahverkehr eingebunden. Die Ev. St. Georgsgemeinde hat zzt. rund 3.000 Gemeindeglieder. Die wöchentlichen Gottesdienste finden bis auf den letzten Sonntag im Monat in der 1371 erstmals urkundlich erwähnten St. Georgskirche im Ortskern statt, die über 160 Sitzplätze verfügt und durch ihre Stumm-Barockorgel bekannt ist. Der letzte Gottesdienst im Monat wird in Verbindung mit dem Verkauf von Artikeln der Eine-Welt-Gruppe im Gemeindehaus gefeiert. Die Ev. St. Georgsgemeinde ist eine aufgeschlossene und aufblühende Gemeinde. Das Gemeindeleben lebt vom intensiven Engagement der Ehrenamtlichen. Gemäß der Vision des Kirchenvorstandes will die Gemeinde durch Lebendigkeit und Offenheit in der Stadt Steinbach wahrgenommen werden. Es gibt eine Vielzahl von Gruppen und Kreisen, die Angebote für alle Altersklassen abdecken. Regelmäßige Termine und besondere Veranstaltungen finden im 40 Jahre alten Gemeindezentrum statt. Das Gelände des Gemeindezentrums mit ca. 7.000 qm liegt in der neuen Ortsmitte. Im EG des Gemeindehauses befindet sich neben einem großzügigen Foyer ein teilbarer Saal mit 170 qm, ein Clubraum mit 34 qm, eine Küche, ein Abstellraum und eine behindertengerechte Toilette. Im UG sind zwei Räume mit je 65 qm, ein Bastelraum, Brennofenraum sowie Toiletten. Im UG der gegenüberliegenden Ev. Kindertagesstätte Regenbogen befindet sich der Jugendkeller mit 2 Räumen und Tischfußballer. Die integrativ arbeitende Ev. Kindertagesstätte Regenbogen bietet in drei Gruppen Betreuung für 60 Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Ebenso steht auf dem Gelände das Mitarbeiterhaus, in dem das Gemeindebüro, das Archiv und 4 Wohnungen für Mitarbeiter/innen untergebracht sind. Neben dem Gelände befinden sich die Geschwister- Scholl-Grundschule sowie die städtischen Kindertagesstätten. Benachbart ist auch die kath. St. Bonifatiusgemeinde mit Kirche und Pfarrheim. Viele Veranstaltungen, Gottesdienste und der gemeinsame Gemeindebrief werden ökumenisch gestaltet. Gaben und Fähigkeiten der Pfarrerin/des Pfarrers Die Ev. St. Georgsgemeinde wünscht sich eine aufgeschlossene Pfarrerin/einen aufgeschlossenen Pfarrer, die/der neben theologischen und kommunikativen Fähigkeiten ein besonderes Talent für Verwaltung und Organisation mitbringt. Die Begleitung und Befähigung unserer ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen und des intensiven Gemeindelebens liegen uns besonders am Herzen. Eine Leidenschaft für Spiritualität und theologische Arbeit ist ausdrücklich erwünscht. Arbeitsschwerpunkte im Bereich Kindertagesstätte, Kinder- und Jugendarbeit und Ökumene sind möglich. Teamfähigkeit in Zusammenarbeit mit dem Kollegen Pfr. Herbert Lüdtke und dem Kirchenvorstand ist unbedingte Voraussetzung für eine Mitarbeit in unserer Gemeinde. Die Pfarrhäuser Es gibt zwei relativ freistehende Pfarrhäuser (Bj. 1993 und 1999), von denen das Pfarrhaus der Pfarrstelle II (Bj. 1999) ca. 10 Gehminuten vom Gemeindezentrum entfernt ist. Das voll unterkellerte Pfarrhaus hat im Eingangsbereich des EG ein Amtszimmer mit separater Toilette. Im Wohnbereich des EG lieg das Wohnzimmer und die Küche. Im 1. OG befinden sich 4 Zimmer mit je ca. 16-20 qm zuzüglich Bad und Duschbad. Mitarbeiter/innen Hauptamtliche Mitarbeiter/innen: Gemeindesekretärin (0,5 P), Kindergartenleiterin und Erzieherinnen (zusammen 8.0 P). Nebenamtliche Mitarbeiter/innen: Zivildienstleistende in Kita und Gemeinde, Organisten, Chorleiter, Reinigungspersonal. Die St. Georgsgemeinde gehört zum Dekanat Hochtaunus und ist der Ev. Regionalverwaltung Oberursel angeschlossen. Weitere Auskünfte erteilen: KV-Vorsitzender Dieter Schweizer, Tel.: 06171 8237; Pfarrer Herbert Lüdtke, Tel.: 06171 78246; der Propst für Süd-Nassau, Pfr. Dr. Sigurd Rink, Tel.: 0611 522476 und Dekan Michael Tönges- Braungart, Tel.: 06172 308815. Rufen Sie uns an. Gerne schicken wir Ihnen zum Kennen lernen einen Ausdruck unserer Gemeindebilanzierung vom Herbst 2006. 0,5-Pfarrstelle für Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (AKH) im Dekanat Odenwald, zum zweiten Mal Das Dekanat sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Seelsorgerin/einen Seelsorger für die Altenheim-, Krankenhaus- und Hospizarbeit in der Region. Die Stelle ist am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis (Kreiskrankenhaus Erbach) verortet. Sie soll die seelsorgliche Versorgung am Krankenhaus sicherstellen, Ehrenamtliche in der Seelsorge an Alten und Kranken ausbilden und begleiten sowie den Aufbau einer Hospizarbeit im Dekanat unterstützen.

172 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 1. Klinikseelsorge am Gesundheitszentrum Odenwaldkreis Das Krankenhaus hat 275 Betten auf den Stationen Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe, Gynäkologie, U- rologie und HNO. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin gewährleistet aufsuchende Seelsorge an den Krankenbetten durch eigene Besuche und durch geschulte und ausgebildete Ehrenamtliche. Außerdem ist sie/er Ansprechpartner/in für Angehörige und das Klinikpersonal. Eine Einbindung der Gemeindepfarrerinnen und - pfarrer der Region kann zusätzlich zur verlässlichen Präsenz von Kirche im Krankenhaus beitragen. Dafür sind Strukturen zu entwickeln, die mit dem Dekan abgestimmt werden. Im Krankenhaus findet ein wöchentlicher Gottesdienst im Wechsel mit dem katholischen Klinikseelsorger statt. 2. Altenseelsorge Die 25 Pflegeeinrichtungen im Dekanat liegen in unterschiedlicher Trägerschaft. Die Kontakte zur evangelischen Kirche sind sehr ausgeprägt. Die Einrichtungen werden von der Gemeindeseelsorge besucht und betreut. Auch hier finden regelmäßig Gottesdienste durch die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer statt. Das Augenmerk der neuen Pfarrstelle ist darauf gerichtet, in Absprache mit ihnen ehrenamtliche Besuchsdienste in den Einrichtungen der Altenpflege zu etablieren bzw. zu unterstützen. 3. Ausbildung und Begleitung von Ehrenamtlichen Der am Krankenhaus bestehende Besuchsdienst von Ehrenamtlichen soll weiter begleitet und ausgebaut werden. Darüber hinaus sollen Gemeindeglieder zur Seelsorge in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen motiviert und qualifiziert werden. Der Stelleninhaber/Die Stelleninhaberin organisiert eine den Standards der EKHN entsprechende Ausbildung für Ehrenamtliche. In Absprache mit Klinik und Heimen sollen dort Lernfelder für diese Ausbildung eröffnet werden. Am Ende der Ausbildung steht für die Ehrenamtlichen eine kirchliche Beauftragung mit klaren Vereinbarungen über Orte und Zeiten ihrer Tätigkeit. Die AKH-Stelle gewährleistet auch danach die Begleitung der Ehrenamtlichen und macht bzw. vermittelt Fortbildungsangebote. 4. Hospizseelsorge Der Aufbau eines ambulanten Hospiznetzwerks ist im Entstehen begriffen. Die Stelle fördert und begleitet diesen Prozess von kirchlicher Seite. 5. Rahmenbedingungen Für die Stelle sind zwei Kurse in Klinischer Seelsorgeausbildung und ein Kurs in Gruppenleitung, der berufsbegleitend nachgeholt werden kann, erforderlich. Ein KSA-Kurs kann ebenfalls nachgeholt oder durch eine vergleichbare Ausbildung ersetzt werden. Das Dekanat wünscht sich eine gute Zusammenarbeit mit der Notfallseelsorge und Krisenintervention im Odenwaldkreis sowie mit dem regionalen Diakonischen Werk. Das Ev. Dekanat Odenwald mit 25 Kirchengemeinden und ca. 45.000 Mitgliedern liegt im südöstlichen Teil des Odenwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg. Obwohl die Wirtschaftszentren Rhein-Main und Rhein- Neckar nicht weit entfernt sind, ist die Region überwiegend ländlich geprägt und relativ dünn besiedelt. Einerseits ist ihr Erholungswert sehr hoch, andererseits müssen längere Verkehrswege in Kauf genommen werden. Das Gesundheitszentrum Odenwald (Kreiskrankenhaus) liegt in Erbach und damit in der Mitte des Dekanats. Die Region ist evangelisch geprägt. Nähere Auskünfte erteilen: Dekan Stephan Arras, Tel.: 06063 579449; Präses Beate Braner-Möhl, Tel.: 06061 73595; das Zentrum Seelsorge und Beratung in Friedberg, Tel.: 06031 162958; Pröpstin Karin Held, Tel.: 06151 41151. Im Zentrum Verkündigung der EKHN, mit Sitz in Frankfurt/Main, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer theologischen Referentin / eines theologischen Referenten für Kindergottesdienst zu besetzen. Der Dienstauftrag ist zunächst auf 6 Jahre befristet. Der/Die Pfarrer/in für Kindergottesdienst im Zentrum Verkündigung soll die Kindergottesdienstarbeit der EKHN fördern und weiterentwickeln. Die Tätigkeit umfasst folgende Aufgaben: - Stärkung des Glaubens von Kindern - Reflexion von Grundfragen der Kindergottesdienstarbeit - Förderung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Kindergottesdienstarbeit der EKHN - Entwicklung von Arbeitshilfen - Beratung und Begleitung von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Vorbereitung und Durchführung von Kindergottesdiensten, Gottesdiensten mit Kindern und Erwachsenen, Kindertagen u.a. - Organisation bzw. Durchführung entsprechender Fortbildungsangebote auf der Ebene der Dekanate und der Landeskirche - Enge Zusammenarbeit mit dem Landesverband für Kindergottesdienst und Kooperationen auf EKD- Ebene (Kindergottesdienstbeauftragte der Landeskirchen und Gesamtverband für Kindergottesdienst in der EKD) Wir freuen uns über Bewerbungen von Personen, die - über mehrjährige Gemeindepraxis mit den Schwerpunkten Gottesdienst und Arbeit mit Kindern verfügen

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 173 - theologische Reflexionsfähigkeit mitbringen, besonders zur Elementarisierung theologischer Inhalte - kommunikative, didaktische und pädagogische Fähigkeiten vorweisen können - eine eigene geistliche Kompetenz einbringen - teamfähig sind und Freude an der Kooperation im Zentrum Verkündigung und darüber hinaus mitbringen - Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen im Bereich Arbeit mit Kindern, Kindergottesdienst, Pädagogik, insbesondere Erzählpädagogik. Ihre Bewerbung richten Sie bitte auf dem Dienstweg an die Kirchenverwaltung, Referat Personalservice Kirchengemeinden und Dekanate, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt. Auskunft erteilt: der stellvertretende Leiter des Zentrums Verkündigung, Landeskirchenmusikdirektor Michael Graf Münster, Tel.: 069 71379129, Mail:lkmd@zentrum-verkuendigung.de Das Evangelische Dekanat Selters sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann auch berufsbegleitend erworben werden) (50%-Stelle) für den Einsatz in der Evangelischen Erlösergemeinde Neuhäusel mit dem Schwerpunkt in der Kinder- und Jugendarbeit. - Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die eine gemeindepädagogische Ausbildung vorweisen können. Berufserfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen, Familien und Kindern wäre wünschenswert. Es können auch Absolventinnen und Absolventen der Ev. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN aner-kannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. - Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. - Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. - Die Stelle ist wie folgt aufgeteilt: 80% Gemeinde (siehe Arbeitsgebiete) 20% Dekanat (Vorschlag siehe unten): Situation unserer Gemeinde Unsere Gemeinde ist im Westerwald im Einzugsbereich der Stadt Koblenz gelegen. Sie umfasst die 6 Dörfer Neuhäusel, Arzbach, Eitelborn, Hillscheid, Kadenbach und Simmern. Der Großteil der Bevölkerung ist katholisch, der Anteil der evangelischen beträgt in allen Dörfern ca. 20%. Unsere Gemeinde hat einen Schwerpunkt im Bereich der Ökumene, die nicht nur Kooperation mit den Katholiken, sondern auch unsere Partnerschaft mit der Gemeinde Magomeni (ein Stadtteil von Dar es Salaam, Hauptstadt von Tansania) umfasst. Mit dieser Gemeinde existiert ein Partnerschaftsvertrag, der unter anderem gegenseitige Besuche vorsieht. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit existieren in unserer Gemeinde zurzeit - Einjähriger doppelstündiger Konfirmandenunterricht in zwei Gruppen. Es finden eine freiwillige Kanufreizeit und eine verpflichtende Konfirmandenfreizeit statt. Konfirmandenunterricht und Konfirmandenfreizeit werden im Team mit dem Pfarrer geleitet. - eine Jugendgruppe bestehend aus acht bis zehn ehemaligen Konfirmanden im Alter von 15 bis 18 Jahren, - eine weitere im Aufbau begriffene Jugendgruppe von ca. 10 ehemaligen Konfirmanden im Alter von 14 bis 15 Jahren, - eine Jungschargruppe in Hillscheid für Kinder von 5 bis 13 Jahren, die sich in zweiwöchentlichem Rhythmus trifft, - sonntäglicher Kindergottesdienst, der parallel zum Gottesdienst in Neuhäusel stattfindet, - Viermal im Jahr finden Familiengottesdienste statt, die zum Teil durch einen vorhergehenden Kinderbibelsamstag ergänzt werden. Diese Gruppen werden durch den Pfarrer und ehrenamtliche Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen betreut. Die Kirchengemeinde verfügt über einen eigenen Jugendraum. Arbeitsgebiete Der Gemeindepädagoge soll schwerpunktmäßig im Bereich der Jugend-, Familien- und Kinderarbeit tätig sein. Dies beinhaltet auch die Vernetzung dieser Gruppen untereinander und zu anderen Gemeindegruppen, z. B. Partnerschaft, Senioren,... Der Gemeindepädagoge leitet die Jugendgruppen in Absprache mit Pfarrer und Kirchenvorstand bzw. betreut deren Leitung. Gegebenenfalls ist eine Delegation von Jugendlichen o- der jungen Erwachsenen zu unserer Partnergemeinde nach Magomeni zu betreuen. Der Gemeindepädagoge unterstützt den Pfarrer im Konfirmandenunterricht. Dies umfasst die Leitung der Konfirmandengruppen im Team mit dem Pfarrer, Betreuung der Freizeiten, Vorbereitung und Mitwirkung bei Vorstellungs- und Konfirmationsgottesdiensten. Als Fernziel soll durch zu gewinnende bzw. zu schulende Mitarbeiter eine Jungschararbeit aufgebaut werden.

174 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 Aufgaben in der Jugendarbeit auf Dekanatsebene - Einmal im Monat an Teamgesprächen teilnehmen (Treffen der Hauptamtlichen) - Zusammen mit der/dem Dekanatsjugendreferentin/Dekanatsjugendreferenten projektbezogen und ressourcenorientiert arbeiten - Sich an den Projekten der Jugendarbeit im Dekanat beteiligen (Jugendfreizeiten, Besuche von Jugendkirchentagen, Mitarbeiterschulung, u.a.) Wir erwarten von der Bewerberin/vom Bewerber - Begleitung der Jugendlichen und Stärkung ihres Glaubens - dass sie/er Freude an der Arbeit mit Jugendlichen und Kindern hat und Kontakt zu ihnen findet - die Fähigkeit mit verschiedenen Angeboten auf Jugendliche und Kinder zuzugehen - persönliche Erfahrungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sind von Vorteil - Teamfähigkeit wird vorausgesetzt - Nutzung des privaten PKW gegen Fahrtkostenerstattung Angebot der Gemeinde Neben den oben genannten Bedingungen einen Arbeitsplatz mit Schreibtisch im Gemeindebüro. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 30.06.2007 an das Evangelische Dekanat Selters, Haus der Kirche, Saynstraße 4, 56242 Selters. Auskünfte erteilt gerne Pfarrer Matthias Neuesüß, Tel. 0 26 20/92 08 20 oder Dekanin Ursula Jakob, Tel. 0 26 26/92 44 12. Das Evangelische Dekanat Kirchberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation für eine 100% Stelle. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Einsatzorte sind die Kirchengemeinden Lollar (2700 Gemeindeglieder) und Lollar-Ruttershausen (700 Gemeindeglieder) - insgesamt 50% Stellenumfang und Reiskirchen I (2500 Gemeindeglieder), Reiskirchen II (Burkhardsfelden und Lindenstruth, 1350 Gemeindeglieder) - insgesamt 50 % Stellenumfang. Der in den Stellen enthaltende Dekanatsanteil wird im Team koordiniert (Gemeindepädagoginnen, Dekanatsjugendreferentin, Dekanatsjugendpfarrer). Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Büroräume in Lollar und Reiskirchen sind jeweils vorhanden. Wir bieten: - ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Kinder- und Jugendarbeit - ein Team auf Dekanatsebene - Büroräume mit Telefon und PC Anschluss Wir sind bei der Wohnungssuche behilflich! Wir wünschen uns von dem Bewerber/der Bewerberin: - dass er/sie Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat - die Fähigkeit hat, mit Angeboten auf Kinder und Jugendliche zuzugehen Wir erwarten: - Begleitung, Beratung und Schulung der Mitarbeitenden - Begleitung der Kinder und Jugendlichen und Stärkung ihres Glaubens - die Planung von und Beteiligung an Jugendgottesdiensten - Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit für den Bereich Lollar-Ruttershausen: - Aufbau eines offenen Jugendtreffs sowie für Reiskirchen I und Reiskirchen II: - Aufbau der Jugendarbeit Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelische Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik und Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Nähere Auskunft erteilt: Dekan Rolf Klingmann, Tel. 06 41/42 28 9 oder 06 41/49 44 23. Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 30.06.07 an das Dekanatsbüro des Evangelischen Dekanats Kirchberg, Tiefenweg 49, 35463 Fernwald-Annerod.

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 175 Das Evangelische Dekanat Bergstraße sucht zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Sozialpädagogin/Sozialpädagogen mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50 % Stelle, unbefristet) für die Tätigkeit in der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Mörlenbach/Odenwald. 20% der Stelle ist für die Arbeit im Dekanat Bergstraße bestimmt. Der Dienstsitz ist in Mörlenbach/Odenwald. Informationen zum Dekanat erhalten Sie im Internet unter www.bergstrasse-evangelisch.de. Wir verstehen kirchliche Kinder-, Jugend- und Familienarbeit als religiöse Begleitung unter besonderer Berücksichtigung der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen. Schwerpunkte der Gemeindearbeit sind: - Wahrnehmung der spezifischen Lebenssituationen der Kinder, Jugendlichen und Familien; - Entwicklung eines Konzeptes für eine integrierte Kinder- Jugend- und Familienarbeit; - Angebote für Kinder und Jugendliche in Projekten und anderen Veranstaltungen; - Gewinnung, Begleitung, fachliche Beratung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen, - Begleitung der Arbeit mit Konfirmanden, Mitarbeit bei Konfirmandenfreizeiten und projekten; - Seelsorgerische Begleitung in besonderen Krisen, Umbruchssituationen und bei Fragen des Erwachsenwerdens; - Zusammenarbeit mit der katholischen Kirchengemeinde Schwerpunkte der Arbeit im Dekanat Bergstraße sind: - die Teilnahme und verantwortliche Mitarbeit bei den Treffen der GemeindepädagogInnen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von Veranstaltungen im Dekanat; - die Planung, Durchführung und Auswertung von ausgewählten Projekten in Kirchengemeinden des Dekanates; - die Vernetzung übergemeindlicher Angebote sowie die Beratung von Kirchenvorständen in Fragen der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Wir wünschen uns - eine/einen Mitarbeiter/in mit einem klaren christlichen Profil. - eine/einen engagierte/n Mitarbeiter/in, die/der sich auf die Zusammenarbeit mit den KollegInnen, den ehrenamtlichen MitarbeiterInnen, den PfarrerInnen in der Kirchengemeinde und im Dekanat freut und - interessiert ist, eigene Kenntnisse, Fähigkeiten und Ideen einzubringen Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Bezahlung erfolgt nach KDAVO. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die zurzeit im gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Ev. Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter Gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 07.06.2007 an das Evangelische Dekanat Bergstraße, Ludwigstr. 13, 64646 Heppenheim Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Frau Irmgard Wagner, Dekanatssynodalvorstand, Tel: 06251-73741, Email: Wagner.Irmgard@t-online.de oder an Frau Heidrun Staab, Sekretariat des Dekanates Tel.: 06252/673310, Fax: 06252/ 673315, Email: stab@haus-der-kirche.de. Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land sucht eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (100 %-Stelle) (Erziehungszeitvertretung befristet bis zum 08.10.08) Das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land sucht für die Gemeinden Roßdorf (75%) und Gundernhausen (25%) zum nächstmöglichen Termin eine kompetente Kraft als Erziehungszeitvertretung. Wir laden Sie ein, in diesen lebendigen und sich entwickelnden Gemeinden Ihre Talente: - Jugendarbeit als eine Herausforderung anzunehmen - Teamfähigkeit - Integrationsfähigkeit - Spiritualität - haupt- und nebenamtliche MitarbeiterInnen zu begeistern zur Verfügung zu stellen. Die beiden Gemeinden wünschen sich außerdem, dass Sie - sich zu erkennen geben und den Menschen gegenüber aufgeschlossen sind

176 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 - Jugendgottesdienste als zentralen Ort auch der Gemeindejugend sehen - Visionen zur weiteren Gemeindeentwicklung haben. Dafür bieten wir: - ein leistungsfähiges Team - eine lebendige Kinder- und Jugendarbeit in beiden Gemeinden - viele Entfaltungsmöglichkeiten in Gemeinden und Dekanat - Bezahlung nach KDAVO Wir freuen uns, liebenswerte Gemeinden mit einer guten Infrastruktur (alle Schulen vor Ort bzw. im nahe gelegenen Darmstadt) bieten zu können. Bei der Wohnungssuche sind die Gemeinden gerne behilflich. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Ihre Bewerbung senden Sie an: Dekan Arno Allmann, Grabengasse 20, 64372 Ober-Ramstadt. Informationen und Kontakte erhalten Sie bei: Dekan Arno Allmann, Tel.: 0 61 54/69 43-0 Pfarrer Andreas Rose, Tel.: 0 60 71/48 63 5 Pfarrer Wolfram Seeger, Tel.: 0 61 54/69 53 33 oder unter ww.dike.de/rossdorf und www.evangelisches-gundernhausen.de. Das Evangelische Dekanat Dillenburg sucht ab sofort für die Arbeit in der Kirchengemeinde Allendorf eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Zusatzqualifikation (50% Stelle) Wir, die Evangelische Kirchengemeinde Allendorf mit den Dörfern Allendorf und Haigerseelbach, suchen eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen mit dem Schwerpunkt auf Mitarbeiterbegleitung und -förderung. Was wir von Ihnen als Person erwarten: - Eine geistliche Prägung mit dem Schwerpunkt des missionarischen Gemeindeaufbaus - Die Fähigkeit mit anderen zu beten und andere zu segnen - Eine positive, initiative, kommunikationsstarke, selbstbewusste und gewinnende Ausstrahlung - Zielorientiertes, strukturiertes Denken und Arbeiten und die Stetigkeit beim Verfolgen der Ziele - Sensibilität für Menschen und die Gabe, mit Ideen und Impulsen zu motivieren - Evtl. künstlerische Fähigkeiten (Musik oder Theater) Was Sie bei uns vorfinden: - Eine Gemeinde mit dem Schwerpunkt auf missionarischem Gemeindeaufbau (unter www.christen-allendorf.de finden Sie unser Leitbild und einige Informationen mehr über unsere Gemeinde) - Motivierte Mitarbeiterkreise, bestehend aus ehrenamtlichen Mitarbeitern (vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit), Kirchenvorstand und Pfarrer Was wir von Ihnen als Mitarbeiter/in erwarten: Hauptschwerpunkt ist der Dienst im Bereich der Mitarbeiterbegleitung. a) Mitarbeiterbegleitung: - Das Gewinnen, Schulen und Begleiten von eh-renamtlichen Mitarbeitern als Trainer und Mentor b) Weitere mögliche Aufgabenbereiche entsprechend Ihrer Gaben und Möglichkeiten könnten sein: - Aufgaben im Bereich der Erwachsenen- und Seniorenarbeit z.b. Frauenstunden, Bibelstunden, Besuche - Öffentlichkeitswirksame Aktionen - Administrative Aufgaben: Planung, Organisation und Durchführung von z.b. Projekten, Festen, Freizeiten und Treffpunktangeboten für Familien - Ggf. punktuelle Gestaltung von Gruppenstunden in den Kinder- und Jugendgruppen oder ggf. Mitarbeit in Gruppen bei Engpässen in der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft. - Ggf. Mitwirkung bei besonderen Gottesdiensten - Gerne können Sie auch eigene Projekte nach Neigung und Gaben (z.b. Kindermusical oder anderes) initiieren. Da Ihre Zeit in unserer Gemeinde zunächst auf drei Jahre befristet ist, hoffen wir, dass durch Ihren Dienst unsere Gemeinde in Bezug auf unsere Mitarbeiter nach Ihrer Zeit bei uns besser dasteht als vorher. Wir wünschen uns daher nicht primär die zusätzliche Wahrnehmung von

Nr. 6 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 177 Aufgaben, sondern eine multiplikative und nachhaltige Wirkung Ihres Dienstes für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter. Das klingt und ist anspruchsvoll. Wir hoffen, Sie herausgefordert und neugierig gemacht zu haben und wir als Gemeinde freuen uns auf Ihre Bewerbung. Geeignete Räumlichkeiten für die Gemeindearbeit stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Die Mitbenutzung des Gemeindebüros ist selbstverständlich möglich. Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde bei Bedarf gerne behilflich. Die Anstellung erfolgt über das Ev. Dekanat Dillenburg. Zum Dienstauftrag gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben auf Dekanatsebene (20% der Tätigkeit). Ferner wird eine gute Zusammenarbeit mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen sowie der Dekanatsjugendvertretung erwartet. Im Rahmen der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates kann es nach 3-5 Jahren zu einem Wechsel des Einsatzortes kommen. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 02771 / 26778-0, zur Kirchengemeinde Allendorf Pfr. Michael Böckner, Tel 02773 / 5115. Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.h. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg. Das Evangelische Dekanat Ried sucht zum nächstmöglichen Termin eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen (FH) Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) (50 % Stelle) Das Evangelische Dekanat Ried gehört zur Propstei Starkenburg. Es verfügt über eine recht geschlossene gemeindliche Struktur und besteht aus 19 Kirchengemeinden mit fast 40000 Mitgliedern. Das Ried ist ein ländlich geprägter Raum zwischen den Metropolregionen Rhein-Neckar und Rhein-Main. Das Dekanat verläuft entlang den Autobahnen und der ICE Strecke, die die Metropolregionen verbinden. Daraus ergeben sich eine gute verkehrsmäßige Anbindung, gute Erreichbarkeit aller Schulformen, zahlreiche Kulturangebote und Einkaufsmöglichkeiten. Die Gemeindepädagogische Arbeit ist eingebunden in eine Dekanatskonzeption, nach der 4 Wochenstunden für die gemeindeübergreifende Arbeit (Freizeiten, Mitarbeiterschulung, Projekte, Kirchentagsfahrten) zur Verfügung stehen. Diese wird durch den Dekanatsjugendreferenten in regelmäßigen Dienstgesprächen strukturiert. Die Einsatzorte für die Gemeindearbeit sind die pfarramtlich verbundenen Kirchengemeinden Nordheim Wattenheim und Biblis. Wir bieten Ihnen: - lebendige Ansätze von Kinder- und Jugendarbeit in beiden Gemeinden - die Unterstützung von Kirchenvorstehern/innen, von zwei Pfarrern und Ehrenamtlichen - zwei Evangelische Kindergärten in Nordheim - einen jungen Ortsverein des CVJM - jeweils ein Gemeindehaus mit mehreren Gruppenräumen Wir wünschen uns: - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Anregungen zur Mitarbeit in der Gemeinde - die Jungschararbeit in beiden Gemeinden zu stabilisieren - Aufbau von gemeindlicher Jugendarbeit - konstruktive Zusammenarbeit mit dem gemeindenahen CVJM Schwerpunkt und Ziele: - Arbeit mit Gruppen und deren Einbindung ins Gemeindeleben - Entwicklung von Freizeitangeboten - Kollegiales Miteinander mit den Pfarrern und Mitarbeiterinnen in den Kindergärten. Die Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche wird vorausgesetzt. Die Vergütung erfolgt nach KDAVO. Für weitere Informationen stehen zur Verfügung: Dekan Karl Hans Geil, Tel. 0 62 58/98 97 20, Pfarrer Arne Polzer, Tel. 0 62 45/70 39, Dekanatsjugendreferent Jörg Lingenberg, Tel. 0 62 58/98 97 15, die Homepage des Evangelischen Dekanates Ried unter www.ried-evangelisch.de. Bewerbungen werden bis zum 30.06.07 erbeten an: Evangelisches Dekanat Ried, Zwingenberger Str. 11, 64579 Gernsheim.

178 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 Das Evangelische Dekanat Dillenburg sucht zum 01.01.2008 eine/einen Gemeindepädagogin/Gemeindepädagogen oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon (FH) oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin mit gemeindepädagogischer Qualifikation (50% Stelle) Die Arbeit wird zu 80% in der Ev. Kirchengemeinde Donsbach ausgeübt, mit den übrigen 20% sollen Aufgaben auf Dekanatsebene wahrgenommen werden. Die Ev. Kirchengemeinde Donsbach gehört kommunal zur Stadt Dillenburg. Kirchlich wird sie ab 01.03.2008 mit der Kirchengemeinde Niederscheld pfarramtlich verbunden. Zur Kirchengemeinde gehören ca. 1000 Gemeindeglieder. Die Stellenbesetzung hat mit Mitarbeitenden zu erfolgen, die z.zt. im Gemeindepädagogischen Dienst in einer Kirchengemeinde bzw. in einem Dekanat der EKHN angestellt sind. Auch können Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule Darmstadt in Sozialpädagogik oder Sozialarbeit mit von der EKHN anerkannter gemeindepädagogischer Qualifikation (Zertifikat in Gemeindepädagogik) angestellt werden. Nähere Informationen zur Arbeit und zur Anstellung beantwortet Dekan Roland Jaeckle, Tel. 02771 / 26778-0. Bewerbungen richten Sie bitte an den Dekanatssynodalvorstand, z.h. Dekan Roland Jaeckle, Friedrichstr. 2, 35683 Dillenburg. Die Aufgaben liegen entsprechend der Gemeindepädagogischen Konzeption des Dekanates vor allem in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Folgende Aufgaben warten in der Kirchengemeinde Donsbach auf Sie: - Aufbauarbeit im Bereich der Jugendarbeit - Begleitung und Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen - Mitarbeit in der Kindergottesdienstarbeit - Planung und Durchführung von Freizeiten Wir wünschen uns eine/n Mitarbeiter/in, die/der - gerne mit Kindern und Jugendlichen arbeitet - das Anliegen hat, junge Menschen im christlichen Glauben zu begleiten und zu stärken - eine positive, initiative und gewinnende Ausstrahlung hat - teamfähig und kommunikativ ist. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist eine gute Kooperation mit dem örtlichen CVJM erforderlich. Die nötigen Arbeitsmittel stellt die Kirchengemeinde zur Verfügung. Bei der Wohnungssuche ist die Gemeinde bei Bedarf gerne behilflich. Seitens des Ev. Dekanats Dillenburg wird die Zusammenarbeit mit dem Dekanatsjugendreferenten und den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im gemeindepädagogischen Dienst erwartet. Gemäß der gemeindepädagogischen Konzeption des Ev. Dekanats Dillenburg ist nach etwa 3 5 Jahren ein Wechsel in der Gemeindezuordnung vorgesehen. Anstellungsvoraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Ev. Kirche.

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180 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 6 2007 Postvertriebsstück D 1205 BX Gebühr bezahlt Kirchenverwaltung der EKHN Paulusplatz 1 64285 Darmstadt Herausgegeben im Selbstverlag von der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt Erscheinungsweise monatlich Vierteljährlicher Bezugspreis 4,60 Frotscher Druck GmbH, 64295 Darmstadt

Nr. 7 Darmstadt, den 1. Juli 2007 D1205 B Inhalt GESETZE UND VERORDNUNGEN Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge vom 15. Februar 2007 181 BEKANNTMACHUNGEN Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) für das Rechnungsjahr 2006 182 Namensänderung der Evangelischen Gehörlosenseelsorge Wetterau 182 Katharina Zell-Stiftung des Verbands der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.v. 182 Erste Theologische Prüfung 182 Zweite Theologische Prüfung 182 Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung 182 Bekanntgabe neuer Dienstsiegel 182 DIENSTNACHRICHTEN 184 STELLENAUSSCHREIBUNGEN 185 Gesetze und Verordnungen Verwaltungsverordnung zur Änderung der Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge Vom 15. Februar 2007 Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von Artikel 48 Abs. 2 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Verwaltungsverordnung beschlossen: Artikel 1 Die Leitsätze für Pfarrerinnen/Pfarrer, Pfarrvikarinnen/Pfarrvikare in der EKHN mit hauptberuflichem Gestellungsvertrag im Schuldienst und für Schulseelsorge vom 15. Juni 1999 (ABl. 2000 Nr. 2), geändert am 16. Februar 2006 (ABl. 2006 S. 120, 177), werden wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: Verwaltungsverordnung über die hauptberufliche Gestellung von Pfarrerinnen und Pfarrern zur Erteilung von Religionsunterricht und zur Schulseelsorge (Gestellungsvertragsverordnung GestVO) 2. 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: (2) Für einen hauptamtlichen Dienstauftrag im Schuldienst kann sich nur bewerben, wer in eine Bewerberliste aufgenommen wurde. Über die Aufnahme in die Bewerberliste entscheidet die Kirchenleitung. Sie setzt in der Regel die Ernennung zur Pfarrerin oder zum Pfarrer auf Lebenszeit voraus. Artikel 2 Diese Verwaltungsverordnung tritt am Tag der Verkündung im Amtsblatt in Kraft. Darmstadt, den 31. Mai 2007 Für die Kirchenleitung Dr. Steinacker

182 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Nr. 7 2007 Bekanntmachungen Rechenschaftsbericht der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) in der EKHN gemäß 6 Abs. 2 der Rechtsverordnung vom 14. Dezember 1981 (ABl. 1982 S. 2) für das Rechnungsjahr 2006 Das von der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung treuhänderisch gehaltene Pfarreikapital erreichte am 31. Dezember 2006 den Stand von 46.953.895 Euro. Gegenüber dem Stand vom 31. Dezember 2005 mit 45.257.719 Euro ergibt sich damit ein Zuwachs von 1.696.176 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 3,75 Prozent. An laufenden Erträgen erzielte die ZPV im Berichtsjahr 1.662.886 Euro. Gegenüber dem Vorjahr mit Erträgen von 1.524.198 Euro stellt dies ein Plus von 138.688 Euro dar. Dies entspricht einer Steigerung von 9,1 Prozent. Davon wurden bestimmungsgemäß 1.365.622 Euro an die EKHN zur Pfarrbesoldung und -versorgung abgeliefert (Vorjahr 1.456.902 Euro). 297.264 Euro wurden als Rückstellungen für Bauunterhaltungsmaßnahmen sowie Vermögenssubstanzerhaltung in die Rücklagen eingestellt (Vorjahr 67.296 Euro). Die Erträge setzen sich im Einzelnen aus folgenden Anlageergebnissen zusammen: 2006 (2005) Immobilienfonds (DIFA Nr. 3) 705.549 Euro (611.475 Euro) Vermietung/ Verpachtung 409.602 Euro (356.801 Euro) Geldanlagen 464.227 Euro (442.803 Euro) Darlehensgewährungen 83.508 Euro (113.119 Euro) Bis zum 31. Dezember 2006 haben sich 350 Kirchengemeinden der ZPV angeschlossen. In den einzelnen Propsteibereichen ergibt sich folgender Stand: Nord-Nassau 73 Süd-Nassau 73 Oberhessen 120 Starkenburg 38 Rhein-Main 22 Rheinhessen 24 Das Rechnungsprüfungsamt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die Jahresrechnung der ZPV für 2005 geprüft und Entlastung empfohlen. Darmstadt, den 9. Mai 2007 Für die Zentrale Pfarreivermögensverwaltung M. Keller Namensänderung der Evangelischen Gehörlosenseelsorge Wetterau Die Evangelische Gehörlosenseelsorge Wetterau, Evangelisches Dekanat Wetterau, führt mit Wirkung vom 1. Juni 2007 den Namen Evangelisches Pfarramt für Gehörlosenseelsorge Wetterau. Darmstadt, den 31. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung Dr. Grunwald Katharina Zell-Stiftung Gemäß 3 Abs. 3 des Kirchlichen Stiftungsgesetzes vom 23. April 2005 (ABl. 2005 S. 162) wird Folgendes bekannt gemacht: Das Regierungspräsidium Darmstadt hat am 30. Mai 2007 im Einvernehmen mit der Kirchenleitung die Katharina Zell-Stiftung des Verbands der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.v. mit Sitz in Darmstadt als kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt. Darmstadt, den 5. Juni 2007 Für die Kirchenverwaltung Langmaack Erste Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2007 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Erste Theologische Prüfung bestanden: Bähringer, Sebastian Breustedt, Bernd Ernst, Dorothea Grünenwald, Jessica Langbein, Hannes Leppek, Thorsten Mest, Matthias Simon, Klaus Tafferner, Heike Werth, Ute Zlámal, Michael Darmstadt, den 25. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp

Nr. 7 2007 Amtsblatt der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 183 Zweite Theologische Prüfung Folgende Kandidatinnen und Kandidaten haben im Mai 2007 vor dem Prüfungsamt der EKHN die Zweite Theologische Prüfung bestanden: Albers, Christian Daur-Lyrhammer, Anne Eckert-Heckelmann, Raphael Gerdes, Christoph Göltenboth, Anke Hannak, Sabine Happel, Daniel Jammers, Christina Kachunga, Kornelia Körver, Kristian Maschke, Angelika Neumann, Arami Inger Oehler, Nicole Pawlitschek, Ute Katharina Schuster, Martin Darmstadt, den 29. Mai 2007 Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Meldung zur Zweiten Theologischen Prüfung Die Kandidatinnen und Kandidaten des Kurses II-2006, die sich zur Zweiten Theologischen Prüfung melden wollen, werden hiermit aufgefordert, diese Meldung spätestens bis zum 1. September 2007 über die Lehrpfarrerin oder den Lehrpfarrer und das Theologische Seminar Herborn beim Referat Personal- und Organisationsförderung einzureichen. Das zur Meldung erforderliche Formular wird vom Referat Personal- und Organisationsförderung zugesandt. Darmstadt, den 29. Mai 2007 Kirchengemeinde: Höhr-Grenzhausen Dekanat: Selters Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE HÖHR-GRENZHAUSEN Kirchengemeinde: Oberursel, Heilig-Geist- Kirchengemeinde Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EVANGELISCHE HEILIG-GEIST-KIRCHENGEMEINDE- OBERURSEL Für die Kirchenverwaltung Dr. Zapp Bekanntgabe neuer Dienstsiegel Kirchengemeinde: Bad Homburg v.d.h.-dornholzhausen, Waldenser-Kirchengemeinde Dekanat: Hochtaunus Umschrift des Dienstsiegels: EV. WALDENSER-KIRCHENGEMEINDE BAD HOMBURG V.D.H.-DORNHOLZHAUSEN Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt. Darmstadt, den 6. Juni 2007 Für die Kirchenverwaltung Bogs