Verein für Leibesübungen Loose. Geschäftsordnung. für den. Verein für Leibesübungen Loose von 1949 e. V. ( GO-VfL )

Ähnliche Dokumente
Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Muster einer Satzung

Fußballclub Ostrach 1919 e.v.

SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.

Satzung des LAV Waren/Müritz e. V.

Satzung des Schützenvereins Diele und Umgebung e. V.

TC Blau-Gold Ibbenbüren. - Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreteter

a) Sport und Spiel b) die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen und die Jugendpflege

Bor.Mönchengladbach-Fanclub Niedtal-Fohlen Hemmersdorf

Satzung. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins. Füchsepower e.v. I. NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND ZWECK DES VEREINS. 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr

Satzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.

SATZUNG. Zweck des Vereins ist die Pflege des Brauchtums, der Tradition und der Kameradschaft unter den unverheirateten Burschen.

Aufgabenverteilung im FVI- Vorstand ab 2007

Name und Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. Döbeln".

Abteilungsordnung der Turnabteilung

Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Brüel e.v.

Tennisclub Sinzheim e.v.

Satzung des Sportverein Wernburg e.v.

NON-STOPP DOPPELKOPF-CLUB e.v. gegründet am SATZUNG. 1 Name, Sitz und Rechtsform

Satzung. 1. Allgemeine Bestimmungen. Der Verein führt den Namen: mainborussia zunächst ohne den Zusatz e.v. und hat seinen Sitz in Offenbach.

Satzung des Tischtennis Club (TTC) Wirges e.v.

JUGENDORDNUNG. in der Form vom

Satzung. Der 1. FSV Mainz 05 Fanclub Eppelborn bezweckt, den 1.FSV Mainz 05 sportlich und fair in den Heim- bzw. Auswärtsspielen zu unterstützen.

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.

Handwerker Sportvereinigung Eintracht Seiffen e.v.

GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE)

S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.

Geschäftsordnung des Vorstandes

Satzung des Vereins Ja zu Seppenrade e. V.

Bestimmungen über die Ordnung und Geschäftsführung der Tennissparte Bergstedt-Wensenbalken

Tischtennisverein Gangelt-Birgden e.v.

der Interessengemeinschaft Laufen 1983 Reutlingen e. V.

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. Junggesellenverein Macken e.v.

Satzung des Kraftsportvereins Aldingen e. V. Änderung per beantragt Genehmigung in Hauptversammlung in erfolgt

Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Beitragsordnung der SG Großziethen e.v. Abteilung Fußball

SATZUNG. (1) Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Tauchsports.

S a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v.

Satzung des St. Vitus Schützenverein Südlohn 1606 e.v.

VEREIN FÜR KREBSKRANKE und chronisch kranke KINDER DARMSTADT/Rhein-Main-Neckar e.v. S A T Z U N G

SATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)

Satzung Der SG Traktor Dreileben

Satzung für den Reit- und Fahrverein Zeiskam

Vereinssatzung des MEC-Marburg e.v. (Geänderte Fassung vom )

S A T Z U N G für den Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v. 1 Name und Sitz. Verein für Kunst und Kultur Hüttener Berge e.v.

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

Satzung Feuerschützengesellschaft Lauf e.v. gegr. um 1375

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung des Fußball-Clubs FC Hagen/Uthlede e. V. von 2000

Tierhilfe Deutschland e.v.

Satzung. Eigenheimervereinigung Forst. Version 1.0. Seite 1 von 7

Satzung Schießsportverein Mühlen im Schützenverein Mühlen e. V.

Förderverein Europas Challenge e.v. Satzung

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Satzung. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Oranienburg, Heidelberger Straße 34

Satzung der Sportgemeinde 1946 Hüttenfeld e. V.

Sportverein 1925 e.v Sulzbach a. Main

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

Arbeitsgemeinschaft Sport in Offenburg Sportkreis Offenburg SKO. Satzung. 1 Name und Sitz

Satzung. (Stand Juli 2012) SFC Sport-Fitness-Club Höpfigheim

Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.

Satzung des Schützenvereins "Im Kühl" e.v.

Satzung. TuS Altenessen 1919 e.v

Satzung. MTV Dänischenhagen von 1913 e.v.

Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit

Schützenverein Harste von 1927 e. V.

Borussen-Express-Coesfeld `92

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

6DW]XQJGHV ) UGHUYHUHLQVGHU.L7D.XQWHUEXQW +RKHU:HJ )ULHGULFKVGRUI

(2) Er hat seinen Sitz in Hagen und ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes in Hagen eingetragen.

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in Dalhausen und der Region.

SATZUNG. des Vereins. Name und Sitz

Satzung des Haus und Grund e.v. Borkum

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

Satzung Bürgerschützenverein 1550 e.v. Waltrop

Satzung Schießklub Einigkeit" Tanneberg e.v.

Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo

Satzung des Vereins "Betreute Grundschule Hochelheim"

Satzung Oben. (1) Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, internationaler Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens.

Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins

SATZUNG. Eissportverein Kaufbeuren e.v. Stand nach Satzungsänderung

Satzung. des Vereins der Freunde und Förderer des Forschungszentrums Jülich GmbH (e.v.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Förderverein Freiwillige Feuerwehr Krempe

Bonner Box-Club 1930 e.v.

Allgemeiner Turn- und Sportverein Stockelsdorf von 1894 e. V. Beitragsordnung

2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen.

Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.

Neufassung Satzung des Sportvereins Rot-Weiß Schlafhorst, Übach-Palenberg, gegründet 1968

Entsprechend 5 der Satzung des Aero-Club-Wolfsburg e.v. regeln die Sparten ihre Geschäfte selbst.

Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung

Sportverein SV 07 Häselrieth. Satzung. l Sitz des Vereins. Geschäftsjahr. 2 Ziele. Zweck. Aufgaben und Grundsätze des Vereins

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Vereinssatzung. 1 Name und Sitz

Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom

Satzung des Vereins Förderkreis zur Erhaltung der Burgruine Loch e.v.

Transkript:

Verein für Leibesübungen Loose VfL Loose von 1949 e.v. 24366 Loose Mühlenweg 24a Loose, den 20.11.2000 Geschäftsordnung für den Verein für Leibesübungen Loose von 1949 e. V. ( GO-VfL ) Die Geschäftsordnung bezieht sich gleichermaßen auf Frauen und Männer 1.Vorsitzender 2. Vorsitzender 1. Kassenwart Gustav Mehlert Ulrich Barske Manfred Peters

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Organisation a) Allgemein b) Organigramm c) IT / PC Nutzung 3. Geschäfts- und Schriftverkehr 4. Zur Zeit in Verantwortung stehende Personen 5. Beitragsordnung 6. Kassenordnung 7. Schlüsselordnung 8. Aufgaben a) 1.Vorsitzender b) 2.Vorsitzender c) 1.Kassenwart d) 2.Kassenwart e) Schriftführer f) Jugendwart g) Übungsleiter h) Spartenleiter i) Schiedsrichter j) Pressewart k) Platzwart 9. Versammlungen a) Jahreshauptversammlung b) Jugendversammlung c) Vorstandssitzungen d) Spartenleitersitzungen e) Spartensitzungen 10. Ehrenordnungen 11. Protokoll der jeweils letzten Spartenversammlung 12. Vereinsheim 13. Hallenbelungsplan 14. Sportarten/Sparten 15. Satzungen 16. Vereinslisten a) Vorstand b) Spartenleiter c) Übungsleiter d) Schiedsrichter

1. Allgemeines Die Geschäftsordnung (GO) des Verein für Leibesübungen von 1949 e.v. (VfL Loose) beschreibt die Gliederung des Sportvereins und die Aufgaben und den Ablauf der Vereinsarbeit. Grundlage der GO ist die Satzung des Sportvereins in der jeweiligen gültigen Fassung, sowie die Satzung des Deutschen Sportbundes und deren Unterorganisationen. Änderungen beschließt der Vorstand. Vorschläge zur Änderungen sind jeweils bis zum 31.12. eines Jahres vorzulegen. Der VfL Loose wird durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten. Zu den Aufgaben des Vereins gehört neben der Förderung des Sportes auch die Betreuung der Mitglieder, die Gestaltung des Übungs- und Wettkampfbetriebes und die Durchführung von Veranstaltungen aller Art. Der Verein VfL Loose kooperiert mit Schulen und anderen öffentlichen Instituten, dabei gilt es die Integration von besonderen Zielgruppen ( Ausländer, Senioren, Behinderte usw.), soweit es die Möglichkeiten des Vereins es erlauben. Der VfL Loose wird ehrenamtlich durch die Vorstandsmitglieder geführt. Übungsleiter/ Trainer/ Betreuer und Spartenleiter bekommen für Ihre Tätigkeit keine Aufwandsentschädigung. 2. Organisation a) Allgemein Die organisatorische Grundlage für den VfL Loose ist die jeweilige gültige Fassung der Vereinssatzung. Die Vereinsführung unterteilt sich in den geschäftsführenden Vorstand, den Vorstand und den erweiterten Vorstand. Trainer/Übungsleiter können zur Unterstützung hinzugezogen werden. Jeden zweiten Montag im Monat ab 19.30 Uhr treffen sich die Vorstandsmitglieder im Vereinsheim zur Vereinsarbeit. Hier besteht die Möglichkeit für Vereinsmitglieder dem Gesamtvorstand Fragen und Probleme vorzutragen. Sitzungen aus besonderen Anlaß werden durch den Vorstand gesondert bekannt gegeben. Das Jugend- und das Schützenheim wird durch den VfL Loose in Eigenregie geführt. Die jeweiligen Betreiber unterstehen dem Vorstand.

b) Organigramm Geschäftsführender Vorstand 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 1. Kassenwart Gesamtvorstand 1. Vorsitzender 1. Kassenwart Schriftführer 2. Vorsitzender 2. Kassenwart Jugendwart Ehrenvorsitzende Erweiterter Vorstand 1. Vorsitzender 1. Kassenwart Schriftführer 2. Vorsitzender 2. Kassenwart Jugendwart Ehrenvorsitzende Ehrenmitglieder alle Spartenleiter der jeweiligen aktiven Sparten

c) IT/ PC Nutzung (Datensicherheit) Mit zunehmender Integration moderner Informations- und Kommunikationstechniken im Verein und der damit einher gehenden Datenkonzentration besteht die Gefahr des Mißbrauch, der Manipulation und der Verlust von Informationen. Daher ist es die Zielsetzung der IT Sicherheit - die Vertraulichkeit - die Integrität und - die Verfügbarkeit der verarbeiten, gespeicherten und übermittelten Daten zu gewährleisten. Besonders die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind zu beachten. Daher wird der Zugriff auf die gespeicherten Daten nur einem begrenztem Personenkreises ermöglicht. (siehe IT Beauftragter Ziffer... ) So sind Personaldaten der Mitglieder/Beitragsverwaltung durch ein gesondertes Paßwort dem Zugriff anderer Nutzer zu entziehen. 3. Geschäfts- und Schriftverkehr Abgehende Schreiben, die den Verein im allgemeinen betreffen sind mit dem Vorstand abzusprechen und grundsätzlich von einem des geschäftsführenden Vorstand zu unterschreiben. Schriftverkehr, der im Auftrag des Vorstandes durch den Schriftführer(in) erledigt wird, kann von diesem Im Auftrag unterschrieben werden und ist dem Vorstand zur Kenntnisnahme vorzulegen. Gleiches gilt für Schriftverkehr, der durch die Trainer/Übungsleiter mit den jeweiligen Sportfachverbänden und/oder anderen Vereinen getätigt wird.

4. Zur Zeit in Verantwortung stehende Personen des VfL Loose Vorstand: 1. Vorsitzender Gustav Mehlert 2. Vorsitzende Stefanie Koch-Bornhöft 1. Kassenwart Klaus Haber 2. Kassenwart Manfred Hörrmann Schriftführerin Edda Rennwald Jugendwartin Sieglinde Andersen Ehrenvorsitzende Ehrenmitglied Kurt Traulsen und Heinrich Morgner Rolf Kühl Spartenleitern und deren Übungsleitern Angeln Wolfgang Krüger Badminton Sieglinde Andersen Erwachsene Klaus Gussinat Jugendbadminton Carola Dittmann - - Manfred Peters Altliga Michael Pokörn Gymnastik Angelika Haber Kinderturnen Birka Bremer Krabbelgruppe Carola Dittmann Fußball (Unbesetzt) Jugendfußball Brigitte Schrock C-Jugend Sönke Burkowski D-Jugend (Unbesetzt) E-Jugend (Unbesetzt) Volleyball Basketball Tischtennis Minihandball Schießen Theater Tanzen Inge Erich Jugendvolleyball (Unbesetzt) ( Unbesetzt) (Unbesetzt) Wiebke Mordhorst (Unbesetzt) Jugendschießen (Unbesetzt) Wilfried Langusch Kindertheater Edeltraut Langusch Elke Römer Förderer des Sportvereins Sparclub Lisa Meurer

5. Beitragsordnung des VfL Loose Gemäss 7 der Satzung des VfL Loose legen die Mitglieder in der Hauptversammlung die Höhe der Monatsbeiträge im Verein fest. In der Mitgliederversammlung vom 02. 03. 2001 wurden folgende Beiträge beschlossen. Kinder: Erwachsene: Familien: Passive Mitglieder 3,00 Euro 6,00 Euro 10,50 Euro 2,50 Euro Der Beitrag von 3,00 Euro pro Monat gilt ausser für Kinder auch für - Wehrpflichtige - Mitglieder in Schul- oder Lehrausbildung Die Beitragszahlung erfolgt im Bankeinzugsverfahren vierteljährig am 15.02. - 15.05. - 15.08. und am 15.11. auf das Konto des Vereins. Andere Zahlungsweisen sind vom Vorstand zu genehmigen. Jedes Mitglied hat dafür zu sorgen, daß der Verein seine ordnungsgemäße Beiträge erhält. Versäumnisgebühren: Mündliche Erinnerung 1,00 Euro 1. Mahnung 1,50 Euro 2. Mahnung 2,00 Euro Gez. 1. Vorsitzender

6. Kassenordnung des VfL Loose 1.Allgemeines : Die Kassenordnung regelt die Aufgaben des 1.und 2. Kassenwart und der beiden Kassenprüfer. Nur der Geschäftsführende Vorstand hat Zugang zu den Bankkonten des VfL Loose. Ausgaben müssen mehrheitlich beschlossen werden. Wiederkehrende Ausgaben an Verbände, Ämter, Versicherungen usw. gelten grundsätzlich als beschlossen. Die im Interesse des Vereins erforderlichen persönlichen Ausgaben eines Mitgliedes, die durch die Aufgabenstellung im Verein entstehen, können erstattet werden. 2. Aufgaben des 1.Kassenwartes: Sorgt für den ordnungsgemäßen Einzug der Mitgliedsbeiträge. Führt Buch (PC) über sämtliche Einnahmen und Ausgaben und nimmt die Belege über den ideellen Zahlungsverkehr zu den Akten. Die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Abgaben liegt in seinem Aufgabenbereich. Legt dem Vorstand vor der Jahreshauptversammlung (JHV) die Kassenberichte zur Einsicht vor. Auf der JHV erläutert der Kassenwart den Kassenbericht. 3. Aufgaben des 2.Kassenwartes: Sorgt für die ordnungsgemäße Abrechnung der Vereinsheime. Nimmt die Belege über den geschäftlichen Zahlungsverkehr zu den Akten. Vertritt den 1.Kassenwart. 4. Aufgaben der zwei Kassenprüfer: Auf der JHV wird jedes Jahr einer der beiden Kassenprüfer neu gewählt. Die Kassenprüfer (zusammen oder einzeln) überprüfen mindestens einmal im Jahr die korrekte Führung der Kassenbücher. Sie berichten auf der JHV über das Ergebnis ihrer Prüfungen und lassen nach der Vorlage des Kassenberichtes über die Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes abstimmen. Der 1.Kassenwart und der 2. Kassenwart sind für die Einhaltung der in der Kassenordnung festgelegten Anweisungen verantwortlich.

7. Schlüsselordnung Die Schlüsselordnung des VfL Loose wurde zum 01.01.2001 neu erstellt. Alle Schlüssel die sich im Umlauf befinden (außer die Schlüssel für die BBS, verantwortlich hierfür ist die Gemeinde Loose) werden eingezogen, neu aufgelistet und wieder verteilt. Jeder der einen Schlüssel bekommt muss die Schlüsselordnung unterschreiben und steht mit seiner Unterschrift in der Verantwortung. Bei Verlust des Schlüssels muss der Vorstand sofort informiert werden. Der Inhaber des verlorengegangenen Schlüssels muss die Kosten für die neu angeschafften Schlösser und Schlüssel übernehmen. Es ist nicht gestattet den Schlüssel an andere Personen weiterzugeben. In Ausnahmefällen hat der Vorstand darüber zu entscheiden ob der Schlüssel einer anderen Person vorübergehend ausgehändigt werden darf ( z.b. bei Krankheit oder Abwesenheit des Schlüsselinhabers.) Bei Abwesenheit des Spartenleiters bzw. des Übungsleiters übernimmt sein Stellvertreter die Verantwortung über den Schlüssel. Es dürfen keine Kopien des Schlüssels angefertigt werden. Der Schlüssel ist dem Vorstand sofort auszuhändigen bei: - Abgabe des ausgeübtem Amtes mit Schlüsselgewalt. - Wenn der Vorstand den Schlüsselinhaber zur Herausgabe des Schlüssel auffordert. - Austritt aus dem Verein. Herausgeber der Schlüsselordnung ist der Vorstand. Verantwortlicher: 2. Vorsitzender

8. Aufgaben a) 1. Vorsitzenden Der Vorsitzende vertritt in seiner Zuständigkeit den Sportverein gegenüber anderen und führt den Verein im Zusammenwirken mit dem Vorstand. Der Vorsitzende ist verantwortlich für die Gesamtheit des Vereins. Bei seiner Abwesenheit von mehr als eine Woche hat der Vorsitzende die Aufgabe, darüber den 2. Vorsitzenden zu informieren, bzw. die Vereinsgeschäfte für diesen Zeitraum zu übergeben. Eingehende Schreiben hat der Vorsitzende innerhalb von 10 Tagen zu bearbeiten, bzw. weiter zuleiten. Vereinsunterlagen und der gesamte Schriftverkehr des Vereins werden vom 1. Vorsitzenden verwaltet. b) 2. Vorsitzenden Der 2.Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden während dessen Abwesenheit. Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind durch den 2. Vorsitzenden zu bearbeiten Die Ehrenordnung ist durch den 2.Vorsitzenden zu erarbeiten und zu verwalten. Der 2. Vorsitzende ist verantwortlich für die Schlüsselordnung.

c) 1. Kassenwart Der Kassenwart ist verantwortlich für die Buchführung, Finanzverwaltung und Verwaltung der Vereinskasse. Der Kassenwart führt eine Mitgliederliste des Vereins bezüglich der Vereinsbeiträge. Eine Veränderung in der Mitgliederliste hat der Kassenwart den Vorstand mitzuteilen. Eine aktuelle Mitgliederliste ist dem Vorsitzenden regelmäßig im jeden Quartal zu übergeben. Der 1.Kassenwart unterrichtet den Vorstand über die Ein- und Ausgaben bzw. den Kassenbestand des ideelen Vereins bei jeder Vorstandssitzung. Der Kassenwart legt zur jeder Jahreshauptversammlung einen detaillierten Kassenbericht vor. Auch einen Haushaltsvoranschlag für das kommende Geschäftsjahr wird den Mitgliedern vorgelegt. Der Kassenwart bearbeitet Versicherungs- und Sportunfallangelegenheiten. d) 2. Kassenwart Der 2. Kassenwart ist verantwortlich für die regelmässige Abrechnung und weisungsbefugt gegenüber beiden Vereinswirten. Die Abrechnung findet jeweils in der 1. Woche und der 3. Woche des Monats statt. Der Vorstand wird bei jeder Vorstandssitzung über den Stand der Kassen- und Bankbestände im geschäftlichen Bereich vom 2. Kassenwart informiert. Bei Differenzen in der Kassenabrechnung wird unverzüglich der Geschäftsführende Vorstand informiert. Der 2. Kassenwart unterstützt den 1. Kassenwart bei seiner Arbeit und vertritt diesen während seiner Abwesenheit.

e) Schriftführer Der Schriftführer ist verantwortlich für die Mitgliederverwaltung, sowie für den internen und externen Schriftverkehr des VfL Loose. Der Schriftführer führt Protokoll in den Mitgliederversammlungen, Vorstandssitzungen, bzw. Sitzungen/ Besprechungen, bei denen ein Protokoll durch den Vorstand gewünscht ist. Bei Vorstandssitzungen und Sitzungen mit den erweiteren Vorstand sind die Protokolle, spätenstens in zwei Wochen, den eingeladenen Vorstandspersonen vom Schriftführer vorzulegen. Genehmigung und eventuelle Änderungen der Protokolle werden auf der jeweiligen nächsten Sitzung gefasst. Der Schriftführer verwaltet die Protokolle in seiner Zuständigkeit. Der Schriftführer lädt die Mitglieder des Vorstandes bzw. des erweiterten Vorstandes und zur einer Mitgliederversammlung im Auftrages des 1. Vorsitzenden ein. f) Jugendwart Der Jugendwart ist verantwortlich für die Jugendarbeit im Sportverein. Seine Aufgaben sind Sparten übergreifend. Der Jugendwart wird alle zwei Jahre durch alle Jugendliche ab den vollendeten 12. Lebensjahr des Sportvereins gewählt und in der jeweiligen JHV bekanntgegeben. Der Jugendwart vertritt die Interessen der Jugendlichen im Sportverein gegenüber den Vorstand. Der Jugendwart fördert die Jugendarbeit im Sportverein, plant und organisiert sportliche sowie aussersportliche Aktivitäten auf Wunsch der Jugendlichen und nach Absprache mit den Vorstand. Der Jugendwart pflegt den Kontakt zu anderen Jugendorganisationen. Die Übungsleiter/ Trainer unterstützen die Arbeit des Jugendwartes.

g) Übungsleiter Sie leiten die von ihnen übernommenen Gruppen/Mannschaften und führen die jeweilige Sportart nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesverbände durch. In manchen Sportarten üben Sie auch die Funktion als Spartenleiter mit aus. Sie sind verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und Auftreten ihrer Gruppen, Unterberücksichtigung der Einhaltung nach der Benutzungsordnung für Sportstätten der Gemeinde Loose. Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind über den 2. Vorsitzenden zur Bearbeitung weiterzugeben. Sie beteiligen sich auch an der aussersportlichen Arbeit des Vereins und unterstützen besonders die Arbeit des Jugend- und des Pressewartes. Die Kosten für Lehrgänge, Seminare und Übungsleiterlizenzen werden nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung des Vorstandes vom Verein getragen. Die Übungsleiter/Trainer verpflichten sich dadurch jedoch dem Verein mindestens 3 Jahre zur Verfügung zu stehen. Ist die Einhaltung dieser Mindesfrist nicht möglich, müssen die dem Verein entstandenen Kosten anteilmäßig zurückerstattet werden. h) Spartenleiter Sie leiten die von ihnen übernommenen Gruppen/Mannschaften und führen die jeweilige Sportart nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesverbände durch. Sie unterstützen ihre Übungsleiter Sie sind verantwortlich für Ordnung, Sauberkeit und Auftreten ihrer Gruppen, Unterberücksichtigung der Einhaltung nach der Benutzungsordnung für Sportstätten der Gemeinde Loose. Ersatz und Neubeschaffung von Sportgeräten sind über den 2. Vorsitzenden zur Bearbeitung weiterzugeben. Einmal jährlich ist ein Mitglied innerhalb jeder Sparte als Spartenleiter zu wählen um somit als Ansprechpartner gegenüber dem Vorstand zu dienen. Die Wahl des Spartenleiters ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Spartenfeste sind dem Vorstand mitzuteilen und stehen in der Verantwortung des jeweiligen Spartenleiters. Sie beteiligen sich auch an der aussersportlichen Arbeit des Vereins und unterstützen besonders die Arbeit des Jugend- und Pressewartes. Die Kosten für Lehrgänge, Seminare und Übungsleiterlizenzen werden nach vorheriger Rücksprache und Zustimmung des Vorstandes vom Verein getragen. Die Übungsleiter/Trainer verpflichten sich dadurch jedoch dem Verein mindestens 3 Jahre zur Verfügung zu stehen. Ist die Einhaltung dieser Mindesfrist nicht möglich, müssen die dem Verein entstandenen Kosten anteilmäßig zurückerstattet werden.

i) Schiedsrichter Die Schiedsrichter des VfL sind im Verein Beitragsfrei und die Ausstattung wird vom Verein beschafft. Den Jugendschiedsrichtern wird ein Schiedsrichterbeauftragter zur Unterstützung zur Seite gestellt. Die Schiedsrichter haben an den monatlichen Fortbildungsabenden teilzunehmen und ihre regelmässigen Spielansätzen auszuüben. j) Pressewart Der Pressewart ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Pflegt im besonderen die Kontakte zur Örtlichen Presse, Sportvereinen, Sponsoren und kommunalen Einrichtungen. Diese Aufgaben werden vom Schriftführer mit Absprache des Vorstandes wahrgenommen. Ergebnisse von Punkt- und Pokalspielen müssen von den jeweiligen Spartenleitern der Presse mitgeteilt werden. k) Platzwart Der Platz-/Hallenwart ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zusand des Sportplatzes. Er unterstützt an den Trainings- und den Spieltagen den Auf- und Abbau des Sportplatzes den jeweiligen Übungsleitern. Er sorgt für Ordnung, Sauberkeit und Pflege der Gemeinde eigenen Sportstätte. soweit dies durch die Nutzung des Sportvereins gefordert ist. Er ist dabei auf die intensive Zusammenarbeit mit den Trainern/Übungsleitern und vor allem durch die Eltern und Sportler angewiesen. Die Nutzung, Pflege und Wartung ist mit dem Eigner ( Gemeinde Loose ) abzustimmen.

9. Versammlungen Für Versammlungen, Besprechungen und Sitzungen steht das Jugendheim und das Schützenheim zur Verfügung. Sollten die Räumlichkeiten aus Platzgründen nicht ausreichen, kann der Vorstand von der Gemeinde Loose den Versammlungsraum oder die Halle der BBS reservieren lassen. Andere Räumlichkeiten liegen in der Verantwortung des jeweiligen Antragstellers. a) Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung findet gemäß 10 der Satzung im ersten Quartal eines Jahres statt. Einladungen und Tagesordnung sind mindestens 4 Wochen vorher öffentlich im Aushang bekannt zugeben. Die örtliche Presse ist darüber zu informieren. Weitere Besprechungspunkte und Eingaben sind bis zu 10 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen. b) Jugendversammlung Einmal jährlich, 2 Wochen vor der JHV ist eine Jugendversammlung für alle 12- bis 22- jährigen Mitgliedern einzuberufen. c) Vorstandssitzungen Vorstandssitzungen finden regelmäßig an jedem zweiten Montag im Monat statt (nicht in den Sommerferien und an Feiertagen). Bei zusätzlichen Vorstandssitzungen wird gesondert eingeladen. d) Spartenleitersitzungen Spartenleitersitzungen werden einmal im Quartal durch den Vorstand einberufen. Rückblickende und Bevorstehende Spartenereignisse werden besprochen bzw. mit anderen Sparten und dem Vorstand abgestimmt. Protokolle der Spartenleiterversammlungen werden sind in der Geschäftsordnung ablegt und sind für alle Mitglieder jederzeit einsehbar. e) Spartensitzungen Spartensitzungen sind mindestens einmal jährlich vor der JHV zur Wahl eines Spartenleiters durch zuführen. Die Wahl ist zu protokollieren und dem Vorstand zur Kenntnisnahme und Ablage zu übergeben. Weitere Sitzungen werden durch die Spartenleiter bekannt gegeben. Mannschaftssitzungen werden je nach Bedarf durch den Übungsleiter/Trainer und Betreuer bzw. auf Wunsch der Gruppen/Mannschaften einberufen.

10. Ehrenordnungen Langjährige Mitglieder oder verdiente Mitglieder des VfL Loose werden in der Regel beim Neujahrsempfang oder bei bestimmten feierlichen Anlässen geehrt. Mitglieder erhalten bei ununterbrochener langjährigen Mitgliedschaft Ehrennadeln des Vereins. als Mitglied als Vorstandsmitglied Eine Ehrennadel - Jugend 15 Jahre 5 Jahre Gerechnet wird bis zum vollendeten 22. Lebensjahr. Eine Anwartschaft wird ab den vollendetem 18.Lebensjahr gerechnet für: Ehrennadel in Silber 20 Jahre 15 Jahre Ehrennadel in Gold 30 Jahre 20 Jahre Große Ehrennadel in Gold 40 Jahre 25 Jahre Ehrennadel mit Jahreszahl ab 50 Jahre alle 10 Jahre Der Vorstand kann aus besonderen Anlaß zusätzliche Ehrungen durchführen.

11. Protokoll der jeweils letzten Spartenversammlung

12. Vereinsheime Das Jugendheim und das Schützenheim wird durch Mitglieder des Vereins ( Vereinswirte ) geführt und bewirtschaftet. Der VfL Loose unterhält zwei Bewirtschafftungsheime. 1. Jugendheim 2. Schützenheim Schulweg 12 Mühlenweg 1 b 24366 Loose 24366 Loose Bewirtschafterin: Roswitha Bremer Bewirtschafterin: Birgit Meggers Öffnungszeiten: Nach den Trainingsabenden Wochentags am Abend Am Wochenende entsprechend den Spielbetrieb Mo. Fr 19.00-22.00 Uhr So. 9.30-14.00 Uhr So. 10.00 14.00 Uhr Andere Öffnungszeiten sind vorher über die Vereinswirte und mit dem Vorstand abzusprechen und im Aushang bekannt zugeben. Öffnungszeitenende nach Bedarf und unter der gesetzlichen Bestimmungen/ Auflagen. Der Vereinsführung, den Sparten, Mannschaften und Gruppen stehen die Vereinsheime für Besprechungen, Versammlungen und Sitzungen in den Öffnungszeiten bzw. nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung. Für gesellige Zusammenkünften innerhalb der Sparten mit Bewirtschaftung aus dem Vereinsheimen stehen den Vereinsmitgliedern die Vereinsheime zur Verfügung. Für ein internes Spartenfest steht für jede Sparte einmal im Jahr das Jugendheim oder das Schützenheim kostenlos zur Verfügung. Hier besteht die Möglichkeit für die jeweilige Sparte, eine Bewirtung in Eigenregie durchzuführen. Verantwortlich ist der Spartenleiter. Private Veranstaltungen in den Vereinsheimen sind nur mit einer Bewirtschaftung der Betreiber und mit einer Genehmigung des Vorstandes erlaubt. Die Abrechnung findet jeweils in der 1. Woche und der 3. Woche des Monats durch den 2. Kassenwart oder einem Vertreter statt. Bei Differenzen in der Kassenabrechnung wird unverzüglich der geschäftsführende Vorstand informiert. Die Einnahmen sind auf das Konto des VfL Loose ein zuzahlen. Neuanschaffungen/Renovierungen und Ersatzbeschaffungen von Inventar sind mit dem Vorstand abzusprechen.